Existenzgründung im Bereich "Schülernachhilfe"


Diplomarbeit, 2003

118 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Verzeichnis des Anhangs

I. Betrachtungen zur Existenzgründung im Bereich “Schülernachhilfe“
1. Einführung
1.1 Ziel und Gang der Arbeit
1.2 Momentane Situation der Nachhilfe
1.3 Zukunftsprognosen
1.3.1 Pisa und ihre Folgen
1.3.2 Prognosen und Vermutungen
1.4 Zahlen und Fakten
1.4.1 Allgemeine Fragen zur Nachhilfe
1.4.2 Schülerumfrage
1.4.3 Studie
2. Geschäftsidee
2.1 Rahmenbedingungen
2.1.1 Besondere stattliche Auflagen
2.1.2 Freiwillige Auflagen / INA
2.2 Vorraussetzungen/Berufsbild/Ausbildung
3. Freier Beruf oder Gewerbe?
3.1 Die ähnlichen Berufe
3.2 Die Tätigkeitsberufe
3.2.1 Wissenschaftliche Tätigkeit
3.2.2 Unterrichtende Tätigkeit
3.3 Abgrenzung zum Gewerbe
3.4 Gemischte und untrennbar gemischte Tätigkeiten
3.5 Beispiele aus der Rechtsprechung
3.5.1 Fahrschule
3.5.2 Sportschule
3.5.3 Fazit
3.6 Standesrechtliche Besonderheiten
3.6.1 Berufsrechtliche Unterschiede
3.6.2 Steuerrechtliche Unterschiede
4. Schulrecht
4.1 Schule
4.2 Ersatzschule
4.3 Verfahren
4.4 Ergänzungsschule
4.5 Freie Unterrichtseinteilung

II. Allgemeine Betrachtungen zur Existenzgründung
5. Art der Gründung
5.1 Neugründung
5.2 Kleingründung
5.3 Teamgründung
5.4 Franchise
5.5 Standortwahl
5.6 Betriebsräume
6. Unternehmenskonzept
6.1 Äußere Einflussfaktoren
6.2 Gewinnplanung
6.3 Umsatz
6.4 Liquiditätsplan
7. Unternehmen und Recht
7.1 Steuerrecht
7.1.1 Umsatzsteuer
7.1.2 Einkommenssteuer
7.1.3 Gewerbesteuer
7.1.4 Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten
7.2 Gewerberecht
7.2.1 Anmelden
7.2.2 Anzeigen
7.2.3 Gewerbeschein
7.2.4 Finanzamtanmeldung
7.2.5 Steuernummer
7.3 Gesellschaftsrecht
7.3.1 Rechtsformen
7.3.2 Eintragung ins Handelsregister
7.3.3 Kleingewerbe
7.3.4 Einzel-Unternehmer
7.3.5 BGB-Gesellschaft / GbR
7.3.6 eingetragener Kaufmann / eingetragenen Kauffrau (e. Kfm. / e. Kfr.)
7.3.7 Kommanditgesellschaft
7.3.8 Gesellschaft mit beschränkter Haftung
7.3.9 Partnerschaftsgesellschaft
7.4 Versicherungsrecht
7.4.1 Sachversicherungen
7.4.2 Vermögensversicherungen
7.4.3 Rechtsschutzversicherung
7.5 Arbeitsrecht
7.5.1 Einstellung von Mitarbeitern
7.5.2 Lohnsteuer
7.5.3 Betriebsnummer
7.5.4 Sozialversicherungsausweis
7.5.5 Meldepflicht und Meldefrist
7.5.6 Sozialabgaben
7.5.7 Freie Mitarbeiter
8. Finanzierung
8.1 Leasing
8.2 Bonitätsprüfung
8.3 Staatliche Fördermaßnahmen
8.4 Formen öffentlicher Finanzierung
8.4.1 ERP – Existenz
8.4.2 ERP – Eigenkapitalhilfe
8.4.3 DtA – Existenz
8.4.4 DtA – Startgeld
8.4.5 DtA – Mikrodarlehen
8.4.6 Bayerische Mittelstandsprogramm
8.5 Bürgschaften
8.6 Kapitalbeteiligungen
9. Soziale Sicherung des Unternehmers
9.1 Eigenverantwortung
9.2 Krankenversicherung
9.2.1 Gesetzliche Krankenversicherung
9.2.2 Krankentagegeld
9.2.3 Familienversicherung
9.2.4 Private Krankenversicherung
9.2.5 Selbständige Nebentätigkeit von Studenten
9.3 Pflegeversicherung
9.4 Rentenversicherung
9.4.1 Pflichtversicherung für Selbständige
9.4.2 Pflichtversicherung auf Antrag
9.4.3 Befreiung von der Pflichtversicherung
9.4.4 Mehrfachversicherung
9.4.5 Selbständige Nebentätigkeit
9.4.6 Studenten
9.4.7 Anschriften der LVA/BfA
9.4.8 Staatlich geförderte Altersversicherung
9.5 Gesetzliche Unfallversicherung
9.5.1 Berufsgenossenschaft und Unternehmensgründung
9.5.2 Versicherungsfälle
9.5.3 Versicherter Personenkreis
9.5.4 Meldung von Versicherungsfällen
9.5.5 Unternehmerversicherung
9.5.6 Beitragszahlung
9.6 Arbeitslosenversicherung
9.7 Berufsunfähigkeitsversicherung

III. Beispielbusinessplan Erläuterungen zum Plan
1. Beschreibung des Gründungvorhabens
2. Persönliche Angaben
3. Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung
4. Rechtliche Vorraussetzungen
5. Rechtsform
6. Marktbeschreibung
6.1 Kunden
6.2 Wettbewerb
7. Organisation
8. Rechnungswesen
9. Dienstleistungsprogramm
10. Geplante Anfangswerbung
11. Standortwahl
12. Investitionen zur Gründung
13. Finanzierungsplan
14. Kapitaldienst (Zins- und Tilgungsbelastung)
15. Personalplan
16. Laufende Kosten
17. Privatentnahmen
18. Umsatzplanung
19. Ertragsvorschau
20. Liquiditätsplan
21. Anhang zum Businessplan
21.a Beispielvertrag zwischen einer Schülernachhilfe und ihrem Kunden
21.b Dienstleistungsangebot und Preisliste

Anhang

Literaturverzeichnis

Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Problemfächer bei Nachhilfeschülern

Abb. 2: Notenverbesserungen in Prozent nach Monaten

Abb. 3: Gründerinformationen

Abb. 4: Nachhilfebeteiligung pro Klasse in Prozent

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Nachhilfeschulen nach Jahrgangsstufen und Schultypen 1994 in Prozent

Tab. 2: Nachhilfeschulen nach Jahrgangsstufen und Schultypen 1994 in Prozent (ohne Gesamtschule)

Tab. 3: Schüler/-innen an allgemein bildenden Schulen nach Schularten im Schuljahr 98/99 und 01/02

Tab. 4: Was erwarten Sie von Ihrer Nachhilfeschule?

Tab. 5: Was ist ein guter Lehrer?

Tab. 6: Sind Sie zufrieden mit Ihrer INA – Nachhilfeschule?

Tab. 7: Was erwarten Sie von Ihrem Nachhilfelehrer?

Tab. 8: Was ist guter Unterricht in der Nachhilfeschule?

Tab. 9: Vor- und Nachteile der Freien Mitarbeiter

Tab. 10: Fixe Personalkosten

Tab. 11: Gründungsinvestitionen

Tab. 12: Finanzierungsplan

Tab. 13: Annuitätsrechnung

Tab. 14: Personalplan

Tab. 15: Laufende Kosten

Tab. 16: Privatentnahmen

Tab. 17: Ertragsvorschau

Tab. 18: Liquiditätsplan

Verzeichnis des Anhangs

Anlage 1: Umsatzsteuerbefreiungsantrag

Anlage 2: Rechtsformen

Anlage 3: Vertrag über freie Mitarbeit

Anlage 4: Finanzierungsformen

Anlage 5: Beitragsbemessungsgrenzen

Anlage 6: Kontaktadressen

I. Betrachtungen zur Existenzgründung im Bereich “Schülernachhilfe“

1. Einführung

1.1 Ziel und Gang der Arbeit

Das vorrangige Ziel dieser Arbeit ist es, einem interessierten Existenzgründer, der eine „(Nachhilfe-)Schule“ eröffnen möchte, einen ersten Einblick in die grundlegenden Fragen der Unternehmensgründung zu vermitteln. Es wird im Besonderen darauf hingewiesen, dass sich diese Diplomarbeit in erster Linie mit der Neugründung einer solchen Unternehmung beschäftigt.

Diese Arbeit ist in drei Abschnitte unterteilt, wobei der erste, einen allgemeinen Überblick über die Betätigung als selbständiger Lehrer, mit Schwerpunkt „Schüler-nachhilfe“, geben soll und Informationen zum Nachhilfemarkt bereitstellt. Da die Eröffnung einer „Nachhilfeschule“ gewerblich wie auch freiberuflich erfolgen kann, wird hier auch eine Einführung in die jeweils zu beachtenden gewerblichen als auch freiberuflichen „Standesregeln“ gegeben. Zusätzlich erfolgt eine kurze Einführung ins Schulrecht.

Im zweiten, dem größten Teil, werden allgemeine Informationen zur selbständigen Tätigkeit gegeben.

Im dritten Abschnitt wird ein Beispielbusinessplan vorgestellt, der die relativ abstrakten Ausführungen der ersten Abschnitte näher bringen soll und als Hilfsmittel für betriebswirtschaftliche Berechnungen sowie als Unternehmenskonzept, z.B. für ein Bankgespräch, dienen kann.

Um möglichst tief in die Materie einzudringen, sind mehrer Interviews durchgeführt worden. Rede und Antwort standen Mitarbeiter des Existenzgründerbüros in München, Angestellte des Kultusministeriums Bayern, Beamte der Regierung Oberbayern, Nachhilfe-gebende Studenten, Eltern von Nachhilfeschülern, die Nachhilfeschüler selbst sowie Inhaber und Mitarbeiter von bereits existierenden Nachhilfeschulen, usw.

1.2 Momentane Situation der Nachhilfe

Längst wird in Deutschland wieder Schulgeld bezahlt. Bereits 1995 hatte eine Studie ergeben, dass Eltern in Deutschland jede Woche 30 Millionen Mark für Nachhilfe ausgeben[1]. Inzwischen sollen es europaweit bereits 18 Milliarden Euro pro Jahr sein, mit denen Eltern versuchen, ihren Kindern im Kampf um eine berufliche Zukunft bessere Startchancen zu verschaffen. Ließ sich vor vier Jahren erst jeder fünfte Schüler nachmittags helfen, so gaben Eltern jetzt an, dass jeder dritte Schüler an allgemein bildenden Schulen Nachhilfe bekommt, in der Pubertät sogar fast jeder zweite. "Nachhilfe stellt inzwischen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar", bilanziert das IW durch eine eigene Studie[2].

Bundesweit fallen jährlich Millionen von Unterrichtsstunden in den Schulen aus. Laut Deutschem Lehrerverband (DL) haben die Länder insgesamt, unter dem Druck leerer Kassen und wachsender Schülerzahlen, den Unterricht um rund ein Zehntel gekürzt - bei einem im internationalen Vergleich ohnehin niedrigen Stundenkonto[3]. Kein Wunder, dass bei solch massivem Unterrichtsausfall Eltern auf die Idee kommen, ihrem Kind Zusatzunterricht zu organisieren. Dabei werden Schulnoten immer entscheidender für Berufs- und Lebenschancen. Durchschnitt reicht auch im Gymnasium längst nicht mehr. Arbeitgeber kritisieren die geringe Leistungsstärke der Schulabgänger. Im internationalen Vergleich erscheinen deutsche Schul- und Hochschulabsolventen zu alt und zu unflexibel, und in Wissenstests schneiden sie erschreckend mäßig ab (siehe TIMSS, die internationale Studie zu Mathematik und Naturwissenschaften)[4]. So sind es zunehmend die Eltern, die den Lernstress auslösen. Außerdem schicken, im Wettlauf um den bestmöglichen Abschluss, viele Eltern ihre Kinder auf eine Schule, die sie überfordert. Eine Schulkarriere, die auf Dauer zur Qual wird: Gingen 1960 nur 15 Prozent aller 13jährigen aufs Gymnasium, waren es 1980 bereits 27 Prozent, heute sind es nahezu 40 Prozent. Etwa jeder Dritte besucht nicht die seiner Begabung entsprechende Schulform. Folglich entsteht auf dem Arbeitsmarkt durch die stetig steigende Zahl der Abiturienten ein noch nie da gewesener Verdrängungswettbewerb, der letztlich die Hauptschüler trifft. Für sie wird in Deutschland am wenigsten für Nachhilfe ausgegeben[5].

Durchschnittlich lernen die Nachhilfe-Schüler monatlich acht Stunden zusätzlich, vor allem in Mathe, Englisch und Deutsch. Manche brauchen bis zu 50 Extra-Stunden. "Ohne Nachhilfe würde ein Drittel durchfallen", schätzten Pädagogen. Obwohl die außerschulischen Paukanstalten boomen, blieben im Schuljahr 1997/98 mehr als 62000 Gymnasiasten sitzen - rund 2000 mehr als im Vorjahr. Die Schulen können aus Finanzmangel kaum noch gegensteuern. Die Klassen werden größer, die Lehrer älter, und immer mehr Arbeitsgemeinschaften und Förderkurse fallen den Einsparungsmaßnahmen der Finanzminister zum Opfer.

Einen Markt haben sich die Institute in Bayern, Brandenburg, Hessen und Nordrhein- Westfalen erschlossen. Hier können Schüler, die das Klassenziel mit Mangelhaft in zwei Hauptfächern zunächst nicht erreicht haben, zu Schuljahresbeginn in einer Nachprüfung doch noch den Sprung in die nächste Klasse schaffen - die Nachhilfe-Schulen bieten die Vorbereitung während der Ferien.

"Chancengleichheit wird zu einer bildungspolitischen Farce: Der Ausbau der Nachhilfe zu einem gewinnträchtigen Markt pädagogischer Angebote bedeutet nichts anderes als eine schleichende Privatisierung öffentlicher Bildung", sagt der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE).

In dieser Situation ist es alarmierend, dass Eltern in ihrer Not den drohenden Chancenverlust durch selbstfinanzierte Nachhilfe auszugleichen gezwungen sind. Über ein Drittel aller Schüler an weiterführenden Schulen erhielten Nachhilfe. Dass bereits an Grundschulen 20% der Schüler/innen Nachhilfeunterricht erhielten, sei noch alarmierender. Für außerschulischen Nachhilfeunterricht gäben Eltern alleine in NRW pro Jahr 200 Millionen Euro für Nachhilfelehrer und -institute aus. Würden die von Eltern finanzierten und die unbezahlt erbrachten Nachhilfeleistungen summiert, dürfte der Betrag von jährlich 2,3 Milliarden Euro nicht zu hoch angesetzt sein, wie jüngste Umfragen belegen[6].

1.3 Zukunftsprognosen

Um aussagekräftige Prognosen für den Nachhilfemarkt treffen zu können, ist es am Besten sich auf zeitnahe und vollständige Studien zu beziehen. Die wohl bekannteste und umfassendste, ist die PISA – Studie.

1.3.1 Pisa und ihre Folgen

Ende 2001 wurde die Bundesrepublik durch das Bewusstwerden einer drohenden oder schon bestehenden Bildungskatastrophe aufgeschreckt und dies führte zu heftigen Reaktionen in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen. Mit der Bildungsstudie PISA 2000, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die am 4. Dezember 2001 in Berlin vorgestellt wurde, liegt der erste Teil der bislang umfassendsten internationalen Vergleichsstudie über die Schullandschaft und den Wissensstand von Schülern aus 32 Mitgliedsstaaten der OECD nach 1945 vor. Im Mittelpunkt dieser PISA 2000 - Studie und den beiden noch folgenden (PISA 2003 und PISA 2006) steht jedoch nicht - wie in anderen Schulstudien davor - die Messung konkreter schulischer und curricularer Anforderungen und die Erfüllung von Lehrplanwissen, sondern Grundkompetenzen für den Berufsalltag und für das Leben außerhalb der Schule.

Im Mittelpunkt des öffentlichen und politischen Interesses stehen dabei vor allem die Ergebnisse der Ranglisten zu den drei Kompetenzbereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften, in denen Deutschland deutlich schlecht abschneidet. So ist z.B. der Anteil derjenigen Schülerinnen und Schüler, die das unterste Kompetenzniveau beim Lesen erreichen bzw. sogar noch darunter liegen, wesentlich größer als bei vielen anderen OECD-Staaten. Deutschland liegt hier an fünfletzter Stelle. Bei so genannten schwachen Schülern erreicht Deutschland negative Spitzenwerte. Knapp 10% aller Schülerinnen und Schüler erreichen nicht das unterste Kompetenzniveau, also Stufe I. Im OECD-Durchschnitt sind dies jedoch nur ca. 6%.

An diesem Punk der Studie, der Rangliste, setzt nun die erregte öffentliche Diskussion ein und führt zu einer Fülle von Reformvorschlägen und Schuldzuweisungen.

Zu beachten ist allerdings, dass PISA keine Handlungsanweisungen geben will und kann. Sie ist eine komplexe und mehrdimensionale empirische Studie, die Daten zur Leistungsbeurteilung von 15jährigen jungen Menschen bietet, die demnächst in ein Leben außerhalb der Schule eintreten.

Außerdem muss beachtet werden, dass vor allem die deutsche Teilstudie in besonderer Weise zusätzlich auf die Rahmenbedingungen von Schülern eingeht, d.h. auf familiäre Lebensverhältnisse und auf Lebens- und Lernbedingungen von Jugendlichen. Hier zeigt die Studie, dass in keinem anderen Industrieland die soziale Herkunft so entscheidend für den Schulerfolg ist, wie in Deutschland: Das deutsche Bildungssystem schafft es seit Jahrzehnten nicht, Chancengleichheit herzustellen bzw. soziale Benachteiligung im Bildungsbereich aufzuheben.

Diese Studie ist damit nicht nur ein empirischer Beleg für eine defizitäre Bildungspolitik und ein marodes Schulsystem, sondern vor allem auch für ein Gesellschaftssystem, dem es nicht gelingt, Ungerechtigkeit abzubauen und Chancengleichheit herzustellen. Am Beispiel Bildung kann man dies in aller Deutlichkeit nachweisen.

Positiv an dieser Studie ist, dass mit ihr Zusammenhänge von Bildung und Gesellschaft widergespiegelt und bestätigt werden können, die bereits vorher immer wieder an unterschiedlichen Stellen und in unterschiedlichen Kontexten festgestellt wurden, jedoch keine weitere bildungspolitische Aufmerksamkeit erlebten. Nun wird erstmals in einem internationalen Vergleich die Tragweite der deutschen Bildungskatastrophe deutlich, die sich gleichsam prozessartig seit den 60er Jahren durch die Geschichte der BRD zieht.[7]

Aktuell lässt sich diese Situation an folgenden Realitäten festmachen:

- 1998 verließen ca. 83.000 Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss die Schule[8] ;
- ca. 70.000 Schülerinnen und Schüler gelten als Schulverweigerer bzw. als Schulschwänzer und bleiben der Schule über einen längeren Zeitraum sowie in Intervallen fern[9] ;
- ca. 10 bis 15% aller Schülerinnen und Schüler werden als "schulmüde" eingestuft und haben gleichsam eine "innere Kündigung" vollzogen[10] ;
- nach einer UNESCO-Schätzung können 500.000 bis 3 Millionen Menschen über 15 Jahren in der Bundesrepublik als funktionale Analphabeten bezeichnet werden, das sind 0,7 bis 3% der erwachsenen Bevölkerung[11]. Diese Schätzungen werden von PISA, ohne dass hier allerdings von Analphabetismus gesprochen wird, für den oberen Grenzbereich bestätigt.

Diese Hinweise und Zahlen geben eine Bildungsrealität wieder, die es eigentlich so nicht geben dürfte, wenn man die Versprechungen der Bildungspolitik und Länderverfassungen ernst nimmt. In der Landesverfassung von Baden-Württemberg heißt es wegweisend in Artikel 11: "(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung. (2) Das öffentliche Schulwesen ist nach diesem Grundsatz zu gestalten."

PISA ist die erste international vergleichende Bildungsstudie, die den Zusammenhang von sozialer Herkunft und Schulleistung ergründet. Der Zusammenhang von sozialer Schichtung und Bildungschancen ist in Deutschland in besonderer Weise feststellbar. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass es der BRD seit den 60er Jahren nicht gelungen ist, soziale Ungleichheit gesamtgesellschaftlich abzubauen und schwächere Schüler stärker zu fördern. Hier hebt sich Deutschland deutlich von vergleichbaren Staaten negativ ab.

Die bildungspolitische Idee einer kompensatorischen Funktion von Schule zum Abbau von gesellschaftlicher Chancenungleichheit hat nicht gegriffen bzw. ist in einem Reformdschungel stecken geblieben.

1.3.2 Prognosen und Vermutungen

Im Herbst 2002 erschien als deutsche Ergänzung zu PISA 2000 eine vergleichende Länderuntersuchung; 2003 wird die zweite Welle von PISA - Ergebnissen mit dem Schwerpunkt auf Mathematik veröffentlicht, die Federführung liegt dabei beim Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften (IPN), Kiel unter Leitung von Manfred Prenzel (http://www.ipn.uni-kiel.de/), und zu guter letzt hat das Bundesbildungs-ministerium eine "Stiftung Bildungsstudien" eingerichtet, die die Stiftung Warentest mit weiteren Bildungsstudien vor allem im Weiterbildungsbereich beauftragt.

Wir können also in den nächsten Jahren mit einer Flut von vergleichenden Bildungsuntersuchungen rechnen, die um eine lückenlose Erfassung der Bildungslandschaft bemüht ist. Ob dies weiterhilft bei einer Reform der Bildungskultur, ist - wenn wir die Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte betrachten - zweifelhaft[12].

Da der Handlungsbedarf für eine tragende Bildungsreform nun sehr deutlich geworden ist und durch aktuelle Diskussionen immer schärfer in den Vordergrund tritt, wird es immer wahrscheinlicher, dass grundlegende Reformen unumgänglich sein werden. Die Forderung nach einer völligen Umstrukturierung des Schulsystems werden lauter. Eine der möglichen „Innovationen“ könnte z. B. die Einführung der staatlichen Ganztagesschule sein, die bereits in unseren Nachbarländern praktiziert wird.

Dies würde allerdings bedeuten, dass dadurch den Nachhilfeinstituten mehr oder weniger der Nährboden entzogen würde. Bei Annahme solch eines Szenarios würden alle Nachhilfeschulen einen relativ großen Kundenkreis verlieren, daraus resultiert, dass nur noch große Unternehmen, die fast ausschließlich in Großstädten zu finden sind, überlebensfähig wären. Allerdings ist damit in den nächsten 10 bis 15 Jahren nicht zu rechnen[13]. Außerdem wäre solch eine Maßnahme nur durch einen langsamen Prozess möglich, da die nötigen Kapazitäten nicht vorhanden sind.

Wahrscheinlicher ist die Annahme, dass die Bildungsdefizite unserer Kinder durch lebensnähere Studieninhalte und eine pädagogischere Lehrerfortbildung oder ähnliche kostengünstige Maßnahmen beseitigt werden sollen. Solche Reformvor-schläge würden die Nachhilfeinstitute nur im geringen Maß gefährden.

Allerdings ist durch das Bewusstwerden der nationalen Bildungsdefizite im internationalen Vergleich festzustellen, dass in Zukunft ein erhöhter Druck auf unser Bildungssystem stattfinden wird. Durch die mangelnden staatlichen Zuschüsse für unsere Schulen, erscheint es allerdings unumgänglich, dass ein Teil der Kosten von den Eltern getragen werden muss, wenn einem Bildungsdefizit und somit einem beruflichen Chancenverlust entgegen gesteuert werden möchte. Durch die PISA - Studie ist nun den meisten Eltern erschreckend bewusst geworden, das in Zeiten der Globalisierung und einem somit verbunden höheren Wettbewerb, sie diejenigen sind, die nun vermehrt für das Wohl ihres Kindes zuständig sind und nicht mehr allein auf die Mithilfe des Staates, jedenfalls in Bildungsbelangen, vertrauen können. In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Patienten für zusätzliche Leistungen Zuzahlungen erbringen, nun müssen sich die Eltern daran gewöhnen, dass das gleiche auch für die Bildung ihrer Kinder zutreffen kann.

Aus diesem Hintergrund ist zu schließen, dass für „Nachhilfeschulen“ in den nächsten Jahren ein langsamer und stetiger Zuwachs der Kundschaft zu erwarten sein wird. Nach Angaben des Kultusministeriums Bayern und deren Schulämter ist mit einer mindestens zwei- bis fünfprozentigen Wachstumsrate zu rechnen, falls nicht fundamentale Eingriffe von Seiten des Staates bzw. der Länder, die die Schulhoheit besitzen, erfolgen. Allerdings ist damit zurzeit nicht zu rechnen.

1.4 Zahlen und Fakten

In diesem Unterpunkt werden drei Umfragen- und Zahlenpakete präsentiert, um einen zweckmäßigen Einblick in den Nachhilfemarkt zu erfahren. Der erste Teil beschäftigt sich mit allgemeinen Fragen zur Nachhilfe und liefert eine kleine Marktanalyse. Im zweiten wird auf die Sichtweise der Eltern und (Nachhilfe-)Schüler eingegangen und im dritten und letzten Teil wird eine Studie vorgestellt, die ergänzende Merkmale der (Hausaufgaben-)Nachhilfe aufzeigt. Alle Tabellen und Abbildungen beziehen sich auf Daten die in Deutschland erhoben wurden.

1.4.1 Allgemeine Fragen zur Nachhilfe

Unter Nachhilfe versteht man die Betreuung von Schülern, die außerhalb der regulären Unterrichtszeit, zusätzlich zum Zweck der Leistungssteigerung in spezifischen Schulfächern, privat von Eltern organisiert und finanziert wird (nach Michael Behr).

Diese Form des zusätzlichen Unterrichts ist historisch gesehen nichts Neues. Bereits im 19. Jahrhundert nahmen ihn Schüler in Anspruch. Damals allerdings hauptsächlich vom Klassenlehrer.

Wie viele Kinder und Jugendliche erhalten Nachhilfe?

Knapp die Hälfte (44 Prozent) der 15- bis 17-jährigen gibt an, bereits einmal Nachhilfe genommen zu haben oder sie gerade zu erhalten (IJF 2000). Kramer/Werner haben ermittelt, dass etwa ein Drittel der Schüler an allgemein bildenden Schulen zur Zeit der Erhebung Nachhilfe erhielten. Legt man alle bekannten Untersuchungen zugrunde, so schwankt die Zahl der Schüler, die zum jeweiligen Zeitpunkt Nachhilfe erhielten, zwischen einem Zehntel und einem Drittel. Das sind, in absolute Zahlen, zwischen einer und drei Millionen Schüler.

Wer nimmt Nachhilfe in Anspruch?

Gymnasiasten und Realschüler erhalten am häufigsten bezahlte Nachhilfe – beide zu etwa 20 Prozent. Es folgen Gesamt- und Hauptschüler mit je 15 Prozent (Kramer/Werner 1998, Hurrelmann/Klocke 1995). Zwar erhalten mehr als 10 Prozent der Grundschüler bereits Nachhilfe, sie findet jedoch zumeist innerhalb der Familie statt (Kramer/Werner 1998).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Nachhilfeschulen nach Jahrgangsstufen und Schul- typen 1994 in Prozent

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 2: Nachhilfeschulen nach Jahrgangsstufen und Schul- typen 1994 in Prozent (ohne Gesamtschule)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Für Klaus Hurrelmann ist Nachhilfe „eine Domäne der gehobenen Schichten“, während Abele/Liebau keinen Zusammenhang zwischen dem Einkommen der Eltern und beanspruchter Nachhilfe feststellen.

Wer gibt Nachhilfe?

Etwa mehr als die Hälfte der Nachhilfeschüler wird von Familienmitgliedern betreut, 17 Prozent von sonstigen Personen (z. B. Schüler, Studenten), 16 Prozent von Lehrern und 7 Prozent von Instituten (Kramer/Werner 1998).

Warum wird Nachhilfe genommen?

Als Hauptgrund für den Nachhilfebedarf ihrer Kinder nennen Eltern die große Stoffmenge und den höheren Zeitbedarf des Kindes, den Stoff zu bewältigen (Abele/Liebau 1998). Darüber hinaus hat Nachhilfe zahlreiche Gründe, so zum Beispiel:

- Verschlechterung der Noten, bedingt durch Pubertät, Krankheit, Umzug, Schulwechsel, familiäre Probleme, Schwierigkeiten mit einem Lehrer, usw.
- Gestiegene Qualifikationsanforderungen der Arbeitswelt
- Überforderung der Schulen, individuelle Förderung zu leisten
- Hohe Schülerzahlen in den einzelnen Klassen
- Unterrichtsausfall

Eltern sind weniger in der Lage selbst zu helfen wegen:

- Berufstätigkeit beider Elternteile bzw. Ein-Elternfamilie
- Zu schwierigem Stoff

Ziele der Eltern

Entsprechend der gestiegenen Anforderungen der Berufswelt streben immer mehr Eltern nach einem möglichst hohen Bildungsabschluss ihrer Kinder. Besuchten 1950 noch 80 Prozent der Siebtklässler die Hauptschule, so sind es heute nur noch 27 Prozent. Der Anteil der Gymnasiasten stieg gleichzeitig von 13 auf 36 Prozent.

In der Studie von Kramer/Werner geben Eltern (in der Reihenfolge) als Hauptmotive für Nachhilfe an:

- Verbesserung der Schulleistungen
- Ausgleich von Leistungsschwächen
- Erhöhung der Lernmotivation
- Ausgleich didaktischer Defizite von Lehrern
- Sicherung der Versetzung

Was kostet Nachhilfe?

Nach Kramer/Werner geben bundesdeutsche Eltern jährlich schätzungsweise 1,8 Milliarden Euro für Nachhilfeunterricht aus. Die Nachhilfestunde kostet im Durchschnitt zwischen 9 und 11 Euro.

Was sind die Problemfächer?

Probleme bereiten traditionell die so genannten „Hauptfächer“, insbesondere Mathematik mit über 50 Prozent.

Nachhilfeschüler benötigen oder benötigten in diesen Fächern Hilfe:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Problemfächer bei Nachhilfeschülern

Wie alt sind die Nachhilfeschüler?

Mit zunehmender Dauer des Schulbesuchs steigt die Nachhilfebeteiligung von etwa 6 Prozent in Klasse 1 bis auf 45 Prozent in Klasse 8. Bis Klasse 13 sinkt sie dann wieder auf etwa 20 Prozent. Bezahlte Nachhilfe konzentriert sich auf die Klasse 8 bis 11 mit dem Schwerpunkt auf der 10. Klasse. Begründung: Nach der zehnten Klasse erfolgt die Versetzung in die Sekundarstufe II bzw. der Schulabschluss. Generell steigen in der Mittelstufe die fachlichen Anforderungen (Kramer/Werner 1998). Gleichzeitig fällt in diesen Zeitraum die schwierige Phase der Pubertät.

Wie lange dauert erfolgreiche Nachhilfe?

„Im Durchschnitt wird der gegenwärtige Nachhilfeunterricht 7 Monaten erteilt“, haben Abele/Liebau herausgefunden. Zu einem ähnlichen Ergebnis ist auch Michael Behr gekommen. „Im Durchschnitt aller Nachhilfefälle verbesserten sich die Zensuren innerhalb eines Zeitraumes von gut sieben Monaten um eine Stufe auf der Zensurenskala“, stellt Behr fest. Die meisten Eltern erwarten – laut seiner Studie – eine Notenverbesserung (89 Prozent). Eine Erhebung im Studienkreis bestätigt diese Erwartung. Nach sieben Monaten verbessern sich knapp 80 Prozent der Schüler um mindestens eine Note. Nach 10 Monaten sind es über 90 Prozent.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Notenverbesserungen in Prozent nach Monaten

Bekommen mehr Jungen oder Mädchen Nachhilfe?

Mädchen und Jungen erhalten zu etwa gleichen Teilen Nachhilfe. Einen geschlechtsspezifischen Unterschied gibt es nicht. Zu diesem Ergebnis kommen alle bekannten Studien.

Gibt es eines Ost/West-Unterschied?

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die Nachhilfe nehmen, ist in den alten und neuen Bundesländern in etwa gleich (IJF 2000)[14].

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 3: Schüler/-innen an allgemein bildenden Schulen nach Schularten im Schuljahr 98/99 und 01/02[15]

1.4.2 Schülerumfrage

Schülerumfrage in Schulen des INA vom Herbst 2000

(INA = Interessenverband Nachhilfeschulen)

Auf die Frage,

„Was erwarten Sie von Ihrer Nachhilfeschule?“,

antworten die meisten:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 4: Was erwarten Sie von Ihrer Nachhilfeschule?

Auf die Frage,

„Was ist ein guter Lehrer?“,

antworten die meisten:

Der Lehrer soll…

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 5: Was ist ein guter Lehrer?

Auf die Frage,

„Sind Sie zufrieden mit Ihrer INA - Nachhilfeschule?“,

antworten die meisten:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 6: Sind Sie zufrieden mit Ihrer INA – Nachhilfeschule?

Auf die Frage,

„Was erwarten Sie von Ihrem Nachhilfelehrer?“,

antworten die meisten:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 7: Was erwarten Sie von Ihrem Nachhilfelehrer?

Auf die Frage,

„Was ist guter Unterricht (in der Nachhilfeschule)?“,

antworten die meisten:

Wenn…

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 8: Was ist guter Unterricht in der Nachhilfeschule?[16]

1.4.3 Studie

Zusammenfassung einer Untersuchung über Nachhilfeunterricht und außerschulische Unterstützung

- Der Nachhilfeunterricht hat die öffentlichen höheren Schulen von Anfang an begleitet; der frühere private Hauslehrer kam als Nachhilfelehrer zurück.
- Nachhilfeunterricht wird eher verschwiegen und als Privatangelegenheit behandelt. Häusliche Unterstützung erfolgt hauptsächlich von den Müttern, erst wenn diese nicht mehr ausreicht, kommt es zur Nachhilfe.
- In einer früheren Untersuchung hat der Bildungsforscher Prof. Hurrelmann festgestellt, dass (in den alten Bundesländern) etwa jeder fünfte Schüler Nachhilfeunterricht erhält und hochgerechnet in den alten Bundesländern jede Woche etwa 30 Millionen DM für Nachhilfe ausgegeben werden.
- In der jetzigen Studie wurden Eltern von Schülern der fünften, siebten und neunten Jahrgangsstufe von Gymnasien aus dem Raum Nürnberg-Fürth befragt.

Dabei gab es u. a. folgende Ergebnisse:

- Mehr als die Hälfte der Eltern hilft ihren Kindern wöchentlich mindestens 3 Stunden (z.B. bei Hausaufgaben), ein Viertel davon sogar sechs und mehr Stunden.
- In den meisten Fällen wird von der Mutter geholfen.
- Der zeitliche Umfang der elterlichen Betreuung geht von der fünften bis zur neunten Klasse zurück, dafür steigt der Anteil von Nachhilfeunterricht.
- In der Klasse 9 hat aktuell ein Fünftel der Schüler Nachhilfe, etwa ein Drittel der Schüler hatte insgesamt schon irgendwann Nachhilfe erhalten.
- Meistens wird Nachhilfeunterricht ein bis zwei Wochen pro Stunde über einen Zeitraum von etwa einen halben Jahr erteilt (über die Hälfte der Nachhilfeschüler hat eine Stunde, ein Drittel hat zwei Stunden Nachhilfe). Nachhilfeunterricht ist keine Kurzzeitmaßnahme, sondern begleitet viele Schüler über längere Zeit.
- Etwa die Hälfte der Nachhilfestunden entfallen auf Mathematik.
- In Mathematik wird eher zur Nachhilfe gegriffen als in anderen Fächern. Die Durchschnittsnote bei Mathematik-Nachhilfe-Schülern lag bei 3,85 und z. B. bei Englisch bei 4,29 und bei Latein bei 4,47.
- Der Marktanteil der Nachhilfe-Institute liegt derzeit bei etwa 14%, etwa 27% der Nachhilfe wird von Lehrern gegeben und etwa 43% von Studenten.
- Die Zufriedenheit der Eltern mit dem Nachhilfeunterricht ist relativ hoch, eine Bewertung lag im Durchschnitt zwischen gut und befriedigend.

Folgende Schlussfolgerungen über Hausaufgabenhilfe wurden in der Studie gezogen:

- Nachhilfeunterricht ist ein zeitstabiles und dem Gymnasium immanentes Phänomen. Trotz des in den letzten 30 Jahren massiv gestiegenen Anteils der Gymnasiasten ist der relative Anteil von Nachhilfeschülern sehr ähnlich geblieben.
- Das Ausmaß von Nachhilfe ist an einzelnen Schulen sehr unterschiedlich. Eine untere Grenze scheint bei 8% bis 10% zu liegen. Da an anderen Schulen zum Teil deutlich höhere Werte gefunden wurden, lässt das Rückschlüsse auf die jeweilige Schulkultur zu. Hier werden Aufgaben für die innere Schulentwicklung und die Lehrerfortbildung gesehen.
- Nachhilfeunterricht ist kein besonderes Phänomen wohlhabender Schichten.
- Nachhilfeunterricht wird vor allem gewählt, um spezifische Defizite zu lindern (Hausaufgabenhilfe).
- Der Überprüfung und Qualitätssicherung der Nachhilfeanbieter kommt zunehmende Bedeutung zu.[17]

2. Geschäftsidee

2.1 Rahmenbedingungen

In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Der Staat verlangt keine Fachkenntnisse, bestandene Prüfungen oder sonstige Zulassungstests. Jeder kann sich selbständig machen oder ein Gewerbe anmelden. Der Staat vertraut auf die Eigenverantwortung der Unternehmer und die heilsamen Kräfte des Marktes, so dass schlechte und unseriöse Selbständige keine Chance im Wettbewerb haben. Lediglich der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie das gewerbsmäßige Züchten und Halten von Heimtieren, der Handel mit Wirbeltieren (außer landwirtschaftlichen Nutztieren), der Unterhalt eines Reit- oder Fahrbetriebs sowie die Zurschaustellung von Tieren unterliegt besonderen Auflagen.

2.1.1 Besondere staatliche Auflagen

Gewerbefreiheit garantiert den freien Zugang zum Gewerbe. Im Interesse der Allgemeinheit ist die Gewerbeausübung branchenspezifischen Auflagen und Vorschriften unterworfen. So hat z. B. ein Lebensmittelhändler folgende Aspekte zu beachten: Die Gesundheitsuntersuchung nach dem Bundesseuchengesetz, Bestimmungen zur Ladenhygiene, Ladenschlussgesetz, Preisauszeichnungsrecht und das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. Für einige Gewerbe gelten zudem bestimmte Aufzeichnungs- und Auskunftspflichten.

Für einige Gewerbe sieht der Staat besonderen Überwachungsbedarf, um Kunden vor unseriösen oder gar kriminellen Anbietern zu schützen. Unter den Oberbegriff „überwachungsbedürftige Gewerbe“ fallen Gebrauchtwarenhändler, Auskunfteien, Detektivbüros, Ehe- und Partnervermittlungsinstitute und Reisebüros. Mit polizeilichem Führungszeugnis und dem Auszug aus dem Gewerbezentralregister muss der Existenzgründer seine persönliche Integrität nachweisen.

Noch höhere Anforderungen müssen die Betreiber so genannter „erlaubnispflichtiger Gewerbe“ erfüllen. Dies betrifft gewerbliche Tätigkeiten, die aufgrund von Missbrauch und fahrlässiger Ausführung das Wohl der Allgemeinheit gefährden könnten. Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis sind in diesen Bereichen in der Regel die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebs und ein entsprechender Sachkundenachweis.

Zum Beispiel fallen folgende Gewerbe unter die „Erlaubnispflicht“:

- Herstellung von Arzneimitteln
- Waffenhandel
- Immobilienmaklerei
- Versteigerungen
- Bewachungs- und Sicherheitsdienste
- Pfandleihgeschäfte
- Betrieb von Spielhallen, das Aufstellen von Spielautomaten
- Alten- und Pflegeheime
- Fahrschulen[18]

2.1.2 Freiwillige Auflagen / INA

In Hamburg haben Gewerkschaften und Kammern ein Gütesiegel für Nachhilfeinstitute eingeführt, in Nordrhein-Westfalen unterstehen sie der Schulaufsicht. Ansonsten herrscht Wildwuchs. Nach Auskunft von Verbraucherschutzstellen für Bildungsfragen, arbeiten etwa zwei Drittel mit unzulänglichen oder gar unseriösen Mitteln. Beispielsweise mit langfristigen Knebelverträgen, mit Unterricht in Kellerräumen oder Gaststätten, mit nach Fächern und Alter zusammen gewürfelten Gruppen, mit Vertretern an der Haustür, die sich auf dem Schulhof die Adressen von Problemkindern beschaffen.

Der Interessenverband Nachhilfeschulen, der ein bundesweit gültiges Qualitätssiegel für kommerzielle Anbieter eingeführt hat, bemerkt, dass der Markt wegen der vielen arbeitslosen Lehrer immer dichter wird. Bislang haben 30 Institute nachgewiesen, dass sie Verträge ohne Mindestlaufzeit anbieten und die Kündigungsfrist zwei Monate nicht überschreitet. Weitere Kriterien betreffen Aufbau, Form und Inhalt des Unterrichts, Lernberatung, Gruppengröße und Zusammensetzung, Raumausstattung, Qualifikation der Lehrkräfte und Erfolgskontrollen.

Kriterienkatalog für qualifizierte Nachhilfe und Förderung:

(vom Interessenverband Nachhilfeschulen – INA)

- Helle, gut renovierte Räume und passende Einrichtung
- Die Unterrichtsinhalte müssen auf die individuellen Voraussetzungen der Schüler abgestimmt sein. Diese individuellen Voraussetzungen sollen durch Gespräche mit dem Schüler, seinen Eltern, den Lehrern und bei Bedarf einem informellen Test erfasst werden.
- Eine Büroleitung muss mindestens vier Stunden anwesend sein. Sie erledigt die Verwaltung der Schule. Sie kann auch, bei entsprechender Qualifikation, die pädagogische Leitung der Schule haben.
- Bei Gruppenunterricht ist binnendifferenzierter Unterricht vorzuziehen.
- Es muss einen pädagogischen Leiter in der Nachhilfeschule geben.
- Unterricht muss flexibel sein. Die zu Beginn gewählte Vorgehensweise muss sich den evtl. geänderten Bedingungen des Schülers anpassen. Elterngespräche, Gespräche des pädagogischen Leiters der Nachhilfeschulen mit den Lehrern der öffentlichen Schulen helfen, die richtige Förderung für den Schüler zu finden.
- Die Geschäftsbedingungen müssen verständlich sein und mit den Eltern durchgesprochen werden.
- Die Förderung muss planmäßig sein. Ursachen von schlechten Noten der Schüler müssen erforscht und der Unterricht gezielt darauf abgestimmt werden.
- Die Kündigungsfrist darf nicht mehr als 2 Monate betragen.
- Die Beratungskompetenz muss sich auf den Fachunterricht, fachübergreifende Elemente sowie Schullaufbahnfragen erstrecken.
- Schüler, die Unterricht versäumen, sollen die Möglichkeit erhalten, diesen Unterricht kurzfristig nachzuholen. Auch kostenloser Zusatzunterricht, z. B. zur Vorbereitung von Klassenarbeiten, muss möglich sein.
- Eine Lernberatung muss kurzfristig individuell oder mittelfristig in Gruppen möglich sein.
- Probeunterricht muss kostenlos angeboten werden.
- Es müssen ausreichend Fachlehrer zur Verfügung stehen, damit Schüler die Möglichkeit haben, Lehrkräfte auszuwählen.
- Die Gruppengröße darf 5 Schüler nicht überschreiten, der Gruppendurchschnitt muss unter 4 Schülern pro Gruppe liegen.
- Die Lehrkräfte müssen ihre Qualifikation durch entsprechende Zeugnisse, Prüfungen oder Lehrerfahrungen nachweisen.
- Die Gruppenzusammensetzung sollte fach- und leistungshomogen sein.
- In der Nachhilfeschule müssen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für die Lehrkräfte angeboten werden.
- Eine Materialsammlung (Bücher), zur Benutzung für die Schüler, muss vor-handen sein.
- Der Erfolg des Unterrichts muss kontrolliert werden.
- Der Unterricht und sein Inhalt müssen dokumentiert werden.
- Auf Eltern- oder Schülerwunsch muss kurzfristig ein persönliches Gespräch mit dem Lehrer oder dem pädagogischen Leiter der Nachhilfeschule möglich sein.[19]

Eltern und Nachhilfeschüler haben schon längstens erkannt, dass zwischen den unterschiedlichen Anbietern von Nachhilfe ein großer Unterschied in der Qualität besteht. Die großen Nachhilfe-Unternehmen sind zumeist Franchise-Unternehmen, die eine relativ gleiche Vertragsgestaltung besitzen und die Kriterien für ein INA -Zertifikat oft nicht erfüllen. Um sich von diesen Mitbewerbern abzuheben, bietet eine Zertifizierung von unabhängiger Stelle eine besondere Gelegenheit.

Siehe auch 1.4.2 Schülerumfrage.

2.2 Vorraussetzung/Berufsbild/Ausbildung

Die Betätigung als professioneller Nachhilfelehrer erfordert zurzeit keine besonderen Genehmigungen. Aber dennoch gibt es einige Vorraussetzungen die man mitbringen sollte, um diese Tätigkeit erfolgreich über einen längeren Zeitraum betreiben zu können.

Voraussetzungen

Die wohl wichtigste Voraussetzung ist die Liebe zu Kindern und Jugendlichen. Bei der Gründung einer „Nachhilfeschule“ sollte man sich im Klaren sein, dass die meisten Kunden Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren sein werden. Gute Nachhilfelehrer nehmen Anteil an den Sorgen ihrer Schützlinge. Umfangreiches Verständnis auf dem pädagogischen Sektor ist unentbehrlich ebenso das Interesse am Fach. Ansonsten entsteht das Risiko, dass die Unterrichtseinheiten sehr schnell als Belastung empfunden werden. Bei einem aus dem Elternhaus vorbelasteten Schüler kann durch falsche Unterrichtsgestaltung leicht ein Desinteresse entstehen, das dem Lehren entgegen wirkt.

Ein potenzieller Existenzgründer sollte sich deshalb mit Pädagogik beschäftigen, denn auch bei schwierigen Fällen kann mit Erfolg Interesse am jeweiligen Fach geweckt werden.

Geduld ist eine weitere wichtige Voraussetzung. Es muss immer versucht werden das Interesse am Fach aufrecht zu erhalten, was oft eine Sysiphous-Arbeit darstellt. Ein Lehrer sollte Sachverhalte verständlich erklären können und vor allem so oft wie es nötig ist. Das beste Hilfsmittel besteht darin sich in den Schüler hinein zu versetzen, um das Wissen erfolgreich vermitteln zu können. Man sollte niemals den Allwissenden verkörpern, sondern versuchen den Schüler auf eine gleiche Stufe zu stellen. Dies steigert den Spaß und das wiederum die Leistungsbereitschaft.

Natürlich spielt die fachliche Qualifikation ebenfalls eine Rolle. Kompetenz in den jeweiligen Unterrichtsfächern sind Grundvoraussetzungen, wenn man sich einen guten Ruf aufbauen und somit längere Zeit am Markt existieren möchte.

Berufsbild

Ein Lehrer unterrichtet und betreut Schüler, Studenten, Lehrlinge und Erwachsene, auf dem zweiten Bildungsweg. Entweder unterrichtet man intern, also in der eigenen Wohnung oder extern, in den Wohnungen der Kunden. Eine weitaus bessere Möglichkeit besteht im Anmieten von Räumlichkeiten oder der Nutzung von öffentlichen Gebäuden z. B. einem Jugendhaus. Der Vorteil besteht darin, dass ein geeigneter Rahmen geschaffen werden kann bzw. ein neutraler Boden.

Ein Nachhilfelehrer widmet sich einem oder wenigen Schülern mit großer Intensität. Was in Schulen kaum möglich ist, sollte bei der Nachhilfe die Regel sein. Ganz auf die Bedürfnisse der einzelnen Schüler eingehen und nach ihnen den Unterricht gestalten, zeichnet einen guten Unterricht aus.

Ausbildung

Ein Nachhilfelehrer kann ohne abgeschlossene Ausbildung tätig werden. Oft arbeiten schon Studenten in den jeweiligen Fachrichtungen als Lehrer.

3. Freier Beruf oder Gewerbe?

Der „Freie Beruf“ ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes kein eindeutiger Rechtsbegriff, sondern ein (berufs-)soziologischer Terminus: Ein Begriff also, der von vorneherein nicht eindeutig abgrenzbar erscheint, sondern bei dessen definitorischer Bestimmung jeweils auf die Tatbestandsvielfalt der beruflichen Wirklichkeit und ihren stetigen Wandel eingegangen werden sollte[20]. Bis heute bestehen keine umfassend verbindlichen Anwendungs- und Zuordnungsregeln zur Abgrenzung des Begriffs „Freie Berufe“. Die Kategorisierung ist insofern problematisch, als die Zuordnung von Berufsgruppen dem Einzelfall häufig nicht gerecht wird.

Eine gesetzliche (Legal-)Definition findet sich einzig im Partnerschaftsgesellschafts-Gesetz. Im § 1 Abs. 2 PartGG heißt es:

„Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt“

In der Praxis erfolgt die steuerrechtliche Einstufung einer gewerblichen Tätigkeit nach § 15 und einer freiberuflichen Tätigkeit nach § 18 Einkommensteuergesetz (EStG). Das Einkommensteuergesetz unterscheidet im § Abs. 1 Nr. 1 in drei freiberufliche Tätigkeitsgruppen:

- die selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstel-lerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten (Tätigkeitsberufe),
- die selbständige Tätigkeit der im Gesetz aufgezählten sog. Katalogberufe und
- die selbständige Tätigkeit der den Katalogberufen ähnlichen Berufe (Analogberufe).

Da die Betätigung als selbständiger Lehrer nicht als Katalogberuf im EStG erwähnt wird, wird nicht näher auf die Katalogberufe eingegangen.

3.1 Die ähnlichen Berufe

Die Rechtsprechung – in der Regel die des Bundesfinanzhofes (BFH) – hat zu einer Einbeziehung zahlreicher Berufe, den sog. Katalogberufen „ähnlichen Berufen“, im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, in den Kreis der Freien Berufe geführt. Die Anforderungen sind jedoch hoch und trotz der sich verändernden Berufsbilder sind die Abgrenzungskriterien des Bundesfinanzhofes, nach Ansicht von Juristen häufig starr. Deshalb ist in der Regel von der Erfordernis einer Einzelfallprüfung auszugehen.

Der ähnliche Beruf muss gemäß Rechtsprechung dem Katalogberuf in allen wesentlichen Punkten entsprechen, d.h. er muss die Wesensmerkmale eines konkreten Katalogberufes zumindest nahezu vollständig enthalten. So müssen Ausbildungen als Voraussetzung für die jeweilige Berufsausübung und die freiberufliche Tätigkeit selbst vergleichbar sein[21]. Ist für die Ausübung eines der Katalogberufe eine amtliche Erlaubnis erforderlich, so gilt diese Anforderung auch für den ähnlichen Beruf. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, so liegt in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit vor. Die Rechtsprechung weicht jedoch in einer Reihe von Fällen von diesen Grundsätzen ab.

Umstritten ist auch, ob der jeweilige Beruf mit einem einzelnen Katalogberuf (spezielle Ähnlichkeit) oder mit mehreren Katalogberufen (Gruppenähnlichkeit) vergleichbar sein muss. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auch außerhalb der Rechtsprechung einzelne Berufe unter berufssoziologischen Aspekten den Freien Berufen zugeordnet werden können, wenn Berufsangehörige allen Anforderungen an die Freiberuflichkeit genügen.

Die folgende Auflistung von ähnlichen Berufen soll zur Orientierung dienen. Eine abschließende Zuordnung einzelner Berufe zu den Freien Berufen ist daraus keinesfalls abzuleiten!

- Fahrschulinhaber Freie Berufe (unterrichtende Tätigkeit), wenn er die Unterrichtstätigkeit eigenverantwortlich ausübt, d.h. wenn er eine persönliche Beziehung zum Fahrschüler herstellt;

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.2 Die Tätigkeitsberufe

Das Einkommensteuerrecht zählt die Katalogberufe als Freie Berufe auf. Den Katalogberufen stellt die Rechtsprechung die ähnlichen Berufe gleich. Da sich die Berufsbilder, insbesondere durch technologische und gesellschaftliche Entwicklungen, im Lauf der Zeit ändern, entscheiden in den einzelnen Fällen vor allem Finanzämter und Finanzgerichte über die Freiberuflichkeit. Dabei orientieren sie sich wiederum an der Unterscheidung des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuerrechts in wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten. Im Zweifelsfall sollte man sich an die Oberfinanzdirektion bzw. an das zuständige Finanzamt wenden. Dort kann eine gutachterliche Einstufung der Tätigkeit beantragt werden[22].

3.2.1 Wissenschaftliche Tätigkeit

Eine wissenschaftliche Tätigkeit ist gegeben, wenn sie „grundsätzliche Fragen oder konkrete Vorgänge methodisch nach streng objektiven und sachlichen Gesichtspunkten in ihren Ursachen erforscht, begründen und in einem Verständniszusammenhang bringen“[23].

Danach zählt als wissenschaftliche Tätigkeit auch eine Prüfungs- und Lehrtätigkeit, wenn sie besonders qualifiziert ist. Die Tätigkeiten müssen jedoch selbständig, d.h. nicht im Rahmen einer nichtselbständigen Beschäftigung ausgeübt werden.

3.2.2 Unterrichtende Tätigkeit

„Unterricht ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen durch Lehrer an Schüler in organisierter und institutionalisierter Form“[24].

Der Begriff umfasst die Unterrichtserteilung unterschiedlichster Art und man benötigt dazu keine normierten Qualifikationen. Zu den unterrichtenden Tätigkeiten zählen daher auch Sport- Gymnastikunterricht, Reitunterricht, Tanzunterricht und der Fahrunterricht in einer Fahrschule.

Ebenfalls zu den unterrichtenden Tätigkeiten zählen Seminare, bei denen eigenverantwortliche Kenntnisse vermittelt werden. Auch der Betrieb einer Schule kann nach § 18 Abs.1 Nr. 1 S.3 EStG eine freiberufliche Tätigkeit sein, wenn man als Schulleiter über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügt und gegenüber den fachlich vorgebildeten Mitarbeitern leitend und eigenverantwortlich tätig ist.

3.3 Abgrenzung zum Gewerbe

Leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit

Als wesentliches Abgrenzungsmerkmal einer freiberuflichen gegenüber einer gewerblichen Tätigkeit zählt die persönliche Arbeitsleistung. Ist man aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig, so führt auch die Mitwirkung von fachlich vorgebildeten Arbeitskräften, die womöglich ihrerseits freiberuflich tätig sind, nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit.

Die leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit muss sich auf die Gesamttätigkeit und nicht nur auf einen Teilaspekt der Berufspraxis erstrecken. Unter Leitung ist nicht nur die Festlegung der Grundzüge für Organisation und Durchführung der Tätigkeit, sondern die Entscheidung und Überwachung grundsätzlicher Fragen nach festgelegten Grundzügen, also die volle fachliche Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag zu verstehen[25]. Die Leitung und die Verantwortlichkeit darf einem Geschäftsführer oder Vertreter nur vorübergehend übertragen werden, wenn also der Berufsträger z.B. während einer Erkrankung, eines Urlaubs, der Zugehörigkeit zu einer gesetzgebenden Körperschaft oder der Mitarbeit in einer Standesorganisation, seine Berufstätigkeit nicht selbst ausüben kann.

Die Frage der Eigenverantwortlichkeit wird von Berufsgruppe zu Berufsgruppe unterschiedlich definiert und ist auch von berufsrechtlicher Regelung – also letztendlich vom Einzelfall abhängig. Insbesondere der Umfang der Arbeitsdelegation wird verschieden ausgelegt. Dabei kann eine hohe Anzahl von fachlich vorgebildeten Arbeitkräften als Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit dienen. Der Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie Computer und Analyseautomaten beeinträchtigt die Freiberuflichkeit nicht[26].

Als weitere Abgrenzungskriterien dienen:

- die für eine freiberufliche Tätigkeit erforderliche Berufszulassung
- die erforderliche Ausbildung
- die berufliche Tätigkeit

Die Abgrenzung des Einkommensteuerrechts zwischen nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) und selbständiger Tätigkeit, freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit, hat neben den steuerlichen Auswirkungen auf die Einkommen-, Gewerbe-, und teilweise sogar auf die Umsatzsteuer, auf Gewinnermittlung und Aufzeichnungspflichten auch berufsrechtliche Bedeutung bezüglich der Berufszulassung und –pflichten sowie Pflichtmitgliedschaften in Berufskammern und nicht zuletzt bei Kooperationsformen.

3.4 Gemischte und untrennbar gemischte Tätigkeiten

Von einer gemischten Tätigkeit spricht man, wenn eine freiberufliche und eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird und zwischen beiden Bereichen ein gewisser sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, die gemischte Tätigkeit aber in freiberufliche und gewerbliche Bestandteile getrennt werden kann.

Für eine getrennte Behandlung ist es vorteilhaft, wenn

- eine getrennte Buchführung und
- getrennte Bankkonten vorhanden sind, oder die Räumlichkeiten der Betriebe oder mindestens die Warenvorräte getrennt sind.
- Betriebsausgaben sind durch Schätzungen aufzuteilen.

[...]


[1] vgl. Hurrelmann, Klaus/Klocke, Andreas: Nachhilfeunterricht – eine Domäne der gehobenen Schichten. Bielefeld 1995

[2] vgl. Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln; Nr. 8; 25/02/1999

[3] vgl. http://www.lehrerverband.de/landtag.htm - 04/10/2002

[4] vgl. http://www.isb.bayern.de/gym/math_inf/int_stud/timss.htm - 03/08/03

[5] vgl. Hurrelmann, Klaus/Klocke, Andreas: Nachhilfeunterricht – eine Domäne der gehobenen Schichten. Bielefeld 1995

[6] vgl. Karin Baumann: Gutes Geschäft mit schlechten Noten. Süddeutsche Zeitung; 15.07.99;

[7] vgl. Ulrich Klemm: Pisa… und das Drama deutscher Bildungspolitik. 03/02

[8] vgl. Statistisches Bundesamt 2000; Schreiber-Kittl 2000

[9] vgl. Schwäbische Zeitung 1999

[10] vgl. Schreiber-Kittl 2000, S. 13

[11] vgl Döbert/Hubertus 2000, S. 27

[12] vgl. Ulrich Klemm: Pisa… und das Drama deutscher Bildungspolitik. 03/02

[13] vgl. Telefonat mit der Regierung Oberbayern und dem bayerischen Kultusministerium. 07/03

[14] o. V.: Schülerhilfe. Nachhilfe in Deutschland – Zahlen und Fakten; 6/2001

[15] http://www.destatis.de/basis/d/biwiku/schultab8.htm - 09/09/03

[16] http://www.ina-schulen.de/ - 03/10/03

[17] Deutsche Schule, Heft 1, 1998. A. Abele/ E. Liebau: Nachhilfeunterricht und außerschulische Unterstützung bayrischer Gymnasiasten

[18] vgl. http://www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.berlin.ihk24.de/ BIHK24/BIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/gewerberecht/erlaubnispflicht/index.jsp – 12/10/03

[19] vgl. http://www.ina-schulen.de/ - 03/10/03

[20] BVerfG 10,354,364

[21] BFH 12.10.1989, AZ. IV R 118/87 und 119/87

[22] vgl. Rentrop, Normann: Praxishandbuch – Buchführung und Steuern. Für alle Freiberufler und Kleinunter-nehmer. Bonn 1989

[23] BFH Urteil 30.03.1976, AZ. VIII R 137/75, BStBl. 1976, S.464

[24] BFH Urteil 13.01.1994, AZ. IV R 79/92, BStBl. 1994 II, S, 362

[25] BFH Urteil 20.04.1989, IV R 299/83, BStBl. II 1989, S. 727

[26] vgl. Möchershoff/Hubert: Handbuch Freie Berufe im Steuerrecht. Bielefeld 1999 , S. 39

Ende der Leseprobe aus 118 Seiten

Details

Titel
Existenzgründung im Bereich "Schülernachhilfe"
Hochschule
Hochschule München  (Wirtschaftsingenieurwesen)
Note
1,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
118
Katalognummer
V23843
ISBN (eBook)
9783638268738
Dateigröße
2752 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Existenzgründung, Bereich, Schülernachhilfe
Arbeit zitieren
Christian Theiss (Autor:in), 2003, Existenzgründung im Bereich "Schülernachhilfe", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23843

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