Prostitution im Mittelalter


Seminararbeit, 1998

18 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Gliederung:

1) Einleitung

2) Kuppelei

3) Lebensbedingungen und Alternativen

4) Verhütung und Abtreibung

5) Krankheiten

6) Alter und Kunden

7) Kosten

8) Schlußbetrachtung

9) Literaturverzeichnis

1. Einleitung:

Während des Sommersemesters 1998 besuchte ich die Veranstaltung "Frauenleben im Mittelalter". Im Laufe des Semesters hörten wir verschiedene Referate zu den einzelnen Themen. Meine Aufgabe war es, zusammen mit anderen Studenten das Thema Prostitution im Mittelalter zu bearbeiten. Innerhalb unserer Gruppe teilten wir das Thema in verschiedene Teilthemen auf, wobei ich mir zur Aufgabe machte, mich mit den Bereichen Kuppelei, Lebensbedingungen und Alternativen, Verhütung und Abtreibung, Krankheiten, Alter und Kunden und Kosten zu befassen, da mir diese Themenpunkte besonders interessant erschienen. Bevor ich auf die oben genannten Punkte ausführlicher eingehe, will ich kurz die Prostitution im Mittelalter erläutern.

Die folgenden Angaben beziehen sich auf das Lexikon des Mittelalters, wobei ich mich jedoch auf den westlichen Teil beschränke und den zweiten Teil, Byzanz, außer acht lasse.

"Der Begriff P. bildet eine, in Anlehnung an mlat. prostibilis ('sich feil bietend'), prostibulum ('Dirne', 'Bordell'), prostituta ('Dirne') u.ä. entstandene frühnz. Neubildung (Erstbeleg: Nürnberg 1567)."1 "Als "öffentliche Frau" (meretrix publica, scorta) galt"2 sowohl die Frau, die sich in Lupanaren befand oder die sich Männern hingab, um Geld zu verdienen. Das Konkubinat3 als eine konstante nichteheliche Verbindung wurde von der Prostitution abgegrenzt. Theologen der Zeit hatten eine unterschiedliche Meinung über die Prostitution. Einige tolerierten sie als Kanal für die Bedürfnisse der unverheirateten Männer, da so ehrbare Frauen vor Belästigungen geschützt waren (z.B. Thomas v. Aquin), andere lehnten sie rigoros ab (z.B. Berthold v. Regensburg) und verlangten ihre Einstellung. 4

Im frühen Mittelalter wurde die Prostitution ausschließlich von fahrenden Frauen ausgeübt, die "seßhafte Prostitution ist seit dem 13. Jh. belegt."5 Die ersten Frauenhäuser entstanden im europäischen Raum im 14. und 15. Jh. "Das 15. Jh. gilt als ,Jh. der Bordelle' (I. Bloch)."6 Der Besuch im Frauenhaus war jedoch nur unverheirateten Männern gestattet, für Ehemänner, Kleriker und Juden war er unzulässig. Hierauf werde ich im Themenpunkt Kunden der Prostituierten genauer eingehen.

Prostituierte hatten, wie andere Randgruppen auch, keine Stadtrechte. Sie lebten außerhalb der Stadt und waren Gewalttaten frei ausgesetzt. Darüber hinaus gab es weitere Einschränkungen und Mißstände, die Dirnen zu ertragen hatten.7 Darauf näher einzugehen, würde allerdings den Rahmen der Kurzdarstellung zum Begriff Prostitution sprengen. Die im Mittelalter üblichen Kleiderordnungen sahen auch für Dirnen festgelegte Kleidung vor, die es möglich machte, Dirnen anhand ihrer Kleidung oder Accessoires sofort zu erkennen. Prostitution auf der Straße, im Wirtshaus und private Prostitution wurde vor allem im 15. Jh. bekämpft. Mit der Reformation und den dadurch bedingten veränderten Moralvorstellungen wurde im späten 15. Jh. die Prostitution durch die Schließung der Bordelle eingeschränkt und schließlich im 16. Jh. als Ehebruch unter Strafe gestellt.8

2. Kuppelei:

B. Schuster zufolge wurden im Mittelalter "alle Handlungen, die eine Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau stifteten, die sie zusammenkoppelten", als Kuppelei angesehen und bezeichnet.9

Der Stadtrat bestrafte im 15. Jh. jedoch nur Fälle, die Verbindungen schufen, die nicht gebilligt werden konnten. Im 15. Jh. wurde z.B. in Konstanz ein Kuppler, der Kinder ehrbarer Eltern

verkuppelt hatte, bestraft. Augsburg entzog Ende des 14. Jh. Kupplern, die Kinder ehrbarer Leute zusammenbrachten, die Stadtrechte. Im Stadtbuch finden sich zahlreiche Belege hierfür.

Ähnliche Bestimmungen gab es für Regensburg in derselben Zeit. Erlasse dieser Art zeigen, daß die Wichtigkeit der Familie als Grundlage der städtischen Ordnung betrachtet wurde. Die Gesetze gegen Kuppelei sollten die Oberschicht vor der Verbindung mit der Unterschicht schützen. Man wollte die Kinder der wohlhabenden Oberschicht vor der Einflußnahme durch Mägde, Erzieher und Knechte schützen. In Basel wurden 1457 kupplerische Mägde und Knechte mit dem Tod durch Ertränken bestraft. Aus Straßburg ist bekannt, daß bereits 1322 solche Vergehen aufs Härteste bestraft wurden.

Auch Eltern, die ihre Kinder verkuppelten, wurden streng bestraft, obwohl, wie bereits dargestellt, die Autorität der Familie als sehr wichtig angesehen wurde. Bekannt ist der Fall eines Berliner Elternpaares, welches Ende des 14. Jh. seine junge Tochter an einen Tempelherrn verkaufte.

Sowohl der Tempelherr als auch die kupplerischen Eltern wurden mit dem Tod durch Verbrennen bestraft. Ein anderer Fall ereignete sich 1437 in Basel. Hier verkuppelte ein Ehepaar seine beiden Töchter. Allerdings fiel die Strafe niedriger aus, da das Ehepaar lediglich für immer aus der Stadt verbannt wurde. Wie der "Kunde" bestraft wurde, ist nicht bekannt. Belegt ist jedoch, daß sowohl Kuppler als auch der Kaufende bestraft wurde. Oftmals drohte beiden, wie im Berliner Fall, die Todesstrafe. In den meisten Fällen verkuppelten Eltern ihre Kinder allerdings nur aus finanzieller Not. Genau wie B. Schuster sieht Rossiaud die Gründe der kupplerischen Eltern für ihre Tat in der Armut begründet. Mütter verkauften ihre Töchter an Kupplerinnen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich ihre Mitgift zu verdienen. Die Kupplerinnen verkauften die Mädchen dann meist an Kleriker weiter, die sie als Konkubine hielten. Den Klerikern als Käufer drohte hier zur Strafe die Exkommunion. Allerdings beschränken sich Rossiauds Ausführungen auf Frankreich und lassen sich nicht 100prozentig auf Deutschland übertragen. Es ist gut möglich, daß Kleriker in anderen Gegenden andere Strafen zu erwarten hatten

Nach B. Schuster wurde jedoch, wenn unverheiratete Jugendliche oder Erwachsene verkuppelt wurden, nur der Vermittler, nicht auch der Kaufende bestraft. Kuppelei war zwar wie die Prostitution verboten, wurde jedoch nur in Fällen der Kinderverkupplung, des Ehe- oder Zölibatbruchs geahndet. Ein Beispiel hierfür findet sich in Nürnberg. 1347 verzeichnete das Nürnberger Achtbuch acht Kupplerinnen, von denen jedoch nur vier aufgrund der Verkuppelung von verheirateten Frauen gemaßregelt wurden. Über die Bestrafung der anderen vier Frauen läßt sich in der Liste nichts finden.

Der Rat beabsichtigte, genau wie die Gemeinschaft der Familie, auch die Gemeinschaft der Ehe zu schützen.

"Trotz drastischer Verfügungen gegen Kuppelei sind Bestrafungen in den Registern des 15. Jahrhunderts relativ selten zu finden."10 Erst Ende des 15. Jh. wurden in vielen Orten die bislang vorhandenen Kuppelverbote verschärft. Kupplerinnen drohten nun aufgrund der "ersten landesherrlichen Halsgerichtsverordnungen Leibesstrafen..."11

B. Schuster sieht hier eine Veränderung der Zielrichtung der Strafgewalt im Gegensatz zum 14. Jh., da nun vor allem kupplerische Eltern und Ehemänner bestraft wurden. Interessant ist hier, daß Kuppelei in den Strafbüchern meist als typisch weibliche Straftat dargestellt wurde, obwohl anscheinend erwiesen ist, daß auch Ehemänner ihre Frauen verkuppelten. Männer wurden höchst selten der Kuppelei angeklagt, wenngleich mit einer ehemals Prostituierten verheirateten Männern unterstellt wurde, ihre Macht über ihre Frau auszunutzen und sie zu verkuppeln. Den vermittelten Frauen drohte keine Strafe, man sah sie als von der Kupplerin verhext an. Den Kupplerinnen unterstellte man, die wehrlosen Frauen den Männern auszuliefern und sie anhand ihrer umfangreichen Kenntnisse über Körperlichkeit und durch magische Kräfte willig zu machen.

Sogar die männlichen Kunden wurden als Opfer dargestellt. Die Kupplerinnen erschlichen sich, so die Meinung der mittelalterlichen Gesellschaft, das Vertrauen der Mädchen und nutzten sie dann für ihre Zwecke. Darüber hinaus nahmen Kupplerinnen Opfer sexueller Gewalt (z.B. vergewaltigte Mädchen), entlaufene Ehefrauen (sie hetzten sie gegen ihre Männer auf), von zu Hause davongelaufene und arme Mädchen, die sie teilweise sogar aus dem Armenhaus holten auf, und verkuppelten sie. Rossiaud fügt dem noch hinzu, daß viele Kupplerinnen sich Mädchen gefügig machten, indem sie sie vergewaltigen ließen.

B. Schuster sieht mit Einsetzen der Reformation im 16. Jh. zugleich den Beginn eines neuen Sittlichkeitsdenkens. Sexualität wurde als biologisch notwendig angesehen, da sie der Fortpflanzung diente. Die Kupplerin sah sich nun als Ärztin, die die Männer vor Samenstau bewahrte. Frauen wurden nun als empfangende Organe gesehen, der Geschlechtsverkehr als Aderlaß, ein anonymer, körperlicher Akt.

Kupplerinnen legitimierten ihre Arbeit oft damit, daß sie armen Dirnen, die Geld brauchten, durch die Vermittlungen halfen. Laut Roper verteidigten sich die Kupplerinnen auch damit, daß sie Geld brauchten und die Mädchen sowieso schon verdorben gewesen seien.

B. Schuster schreibt den Kupplerinnen die Aufgabe der Kontaktaufnahme und das Arrangieren der unauffälligen Zusammentreffen zu. Dies hatte für die Mädchen den Vorteil, daß sie ihre Arbeit so ungesehen verrichten und ihren Ruf schützen konnten. Kupplerinnen vermittelten nicht nur Dirnen, sie stellten auch für willige Bürgersfrauen Kontakte her. 1347 wurden z.B. in Nürnberg

mehrere Kupplerinnen aus der Stadt gewiesen, da sie Ehefrauen vermittelt hatten.

Den Kupplerinnen wurde unterstellt, den Dirnen bösen Rat zu erteilen, da sie sie an Männer weiterleiteten. Andererseits konnten sie die Dirnen aber auch schützen, da sie meist selbst aus dem Milieu kamen und wußten, welche Vereinbarungen vorteilhaft für die Dirnen waren. Nur der Rat warf den Kupplerinnen vor, die Dirnen mit Zauberkunst oder Zwang zur Prostitution zu bewegen, setzte die Kupplerinnen quasi mit Hexen gleich. Auch Roper vertritt die Sichtweise der verzaubernden Kupplerinnen, die in den wehrlosen Mädchen Lustgefühle weckten, so daß diese sich schließlich prostituierten.

Wie die Realität sich jedoch darstellte, beschreibt B. Schuster sehr ausführlich. Die Vermittlungen waren meist Freundschaftsdienste für ein Trinkgeld, ein Geschenk oder eine Essenseinladung.

Als Kupplerinnen arbeiteten meist verheiratete oder verwitwete Frauen, die einen guten Ruf besaßen oder einen Beruf hatten, der ihnen Kontakte zu willigen Mädchen aus der Unterschicht ermöglichte. Manche Kupplerinnen lebten nur vom Kuppeln und hielten sich Dirnen im Haus. Diese Dirnen mußten dann die Hälfte oder mehr ihres Lohnes an die Kupplerin abgeben, dies wurde als illegale Prostitution angesehen. Dirnen in illegalen Bordellen konnten zur Prostitution gezwungen werden, auch zum Beischlaf mit Männern, die sie nicht mochten, waren völlig unfrei. Kupplerinnen verteidigten sich damit, daß die Dirnen dies aus Wollust täten und unehrbare Frauen seien, viele Dirnen beraubten Kupplerinnen in solchen Fällen aus Rache.

[...]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Prostitution im Mittelalter
Hochschule
Europa-Universität Flensburg (ehem. Universität Flensburg)  (Seminar für Geschichte und ihre Didaktik)
Veranstaltung
Seminar für Geschichte und ihre Didaktik, Frauenleben im Mittelalter
Note
1
Autor
Jahr
1998
Seiten
18
Katalognummer
V2366
ISBN (eBook)
9783638114431
Dateigröße
486 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Prostitution, Mittelalter, Seminar, Geschichte, Didaktik, Frauenleben, Mittelalter
Arbeit zitieren
Natalie Taepel (Autor:in), 1998, Prostitution im Mittelalter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2366

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Prostitution im Mittelalter



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden