Studieren mit Hörbehinderung

Inklusion und Barrieren schwerhöriger und gehörloser Studenten in Deutschland und Österreich


Bachelorarbeit, 2013

36 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Anmerkung

Abstract

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Theoretischer Rahmen
2.1 Analyse der Hörbehinderung
2.1.1 Formen der Hörbehinderung
2.1.2 Medizinische und technische Hilfsmittelversorgung
2.1.3 „Funktionale Gesundheit“ und „Beeinträchtigung der Teilhabe“ nach ICF
2.2 Inklusion in Bildungssystem

3 Fragestellung

4 Methodik
4.1 Literaturrecherche
4.2 Ein- und Ausschlusskriterien

5 Ergebnisse
5.1 Gesetzliche Grundlagen und Studienverordnungen
5.1.1 Deutschland
5.1.2 Österreich
5.2 finanzielle, personelle und technische Hilfen
5.2.1 Deutschland
5.2.2 Österreich
5.3 Initiativen / Projekte
5.3.1 Deutschland
5.3.2 Österreich
5.4 Barrieren
5.4.1 Deutschland
5.4.2 Österreich

6 Zusammenfassung

7 Diskussion & Ausblick

8 Literaturverzeichnis

9 Glossar

Anmerkung

Personenbezeichnungen wie Student, Gehörloser, Schwerhöriger, hörbehinderter Mensch, Antragssteller, Dolmetscher, Dozent, usw. beziehen sich jeweils auf beide Geschlechter. Wenn in den nachfolgenden Kapiteln von hörbehinderten Menschen gesprochen wird, bezieht dies alle Formen der Schwerhörigkeit, Gehörlosigkeit und anderer Hörstörungen mit ein, es sei denn es werden Erfordernisse für die einzelnen Formen speziell definiert.

Abstract

Nach dem Bundesgleichstellungsgesetz von 2002 und der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 wurden Projekte zur Umsetzung der Inklusion im Bildungsbereich verstärkt gefördert. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Bedürfnissen, Hindernissen und Chancen von Studierenden mit Hörbehinderung. Die Reflektion umfasst die Situation in den deutschsprachigen Ländern Deutschland und Österreich. Hauptfragestellung der Arbeit ist: „Welche Ansätze zur Umsetzung der Inklusion hörbehinderter Studenten lassen sich im deutschsprachigen Raum, Deutschland und Österreich, nachweisen und auf welche Barrieren stoßen sie?“. Diese wurde operationalisiert und es wurden Gesetzesgrundlagen und Studienverordnungen, mögliche finanzielle und personelle Hilfen, Initiativen und Projekte sowie die auftretenden Barrieren beleuchtet.

Zur Beantwortung der Fragestellung fand eine Literaturrecherche im Stil eines systematischen Reviews statt. Dazu wurden, neben der Suche nach Forschungsarbeiten in einschlägigen Datenbanken, vor allem die Publikationen der Institutionen für hörbehinderte Menschen genutzt. Des Weiteren wurden Gesetzestexte sowie Publikationen der Hochschulen und deren Projekte gesucht und auf Wirksamkeit und Barrieren hin untersucht.

Es wird deutlich, dass in beiden Ländern die Grundlagen geschaffen werden. Allerdings zeigen sich erste Barrieren in unterschiedlichen Gesetzen der Bundesländer und den universitätsinternen Regelungen zur Studienordnung. Auch die unzureichende Information zu Rechten und die Unzugänglichkeit von Bildungsinhalten werden festgehalten. Die langen Bearbeitungswege von Anträgen werden häufig bemängelt.

Fazit der Arbeit ist, dass in beiden Ländern die richtigen Grundlagen geschaffen werden und der Begriff der Inklusion in vielen Projekten und Initiativen unterstützt wird. Hörbehinderte Studenten finden vor Allem in solchen Projekten einen großen Halt zur Unterstützung. Die gesetzlichen Regelungen sollten vor Allem in Deutschland eindeutiger werden.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Das „Hörverstehen“ ist die im Alltag am meisten benötigte Fertigkeit zur Kommunikation. Wie Rother und Fränzer zusammenfassend darstellen, werden beim Kommunizieren 45 Prozent für das Hören, 30 Prozent für das Sprechen, 16 Prozent für das Lesen und nur 9 Prozent für das Schreiben aufgewendet. Verschiebt man dieses Modell auf den Bildungsbereich, in den Hörsaal, fallen für das „Zuhören“ sogar 95 bis 100 Prozent an (vgl. Utangac und Paul, 2008, S. 3).

Zur verbalen Wissensvermittlung in der Vorlesung kommen visuelle Reize von Vortragsmaterialen und die Störfaktoren im Hörsaal, wie Lärmpegel und Akustik, hinzu. Für jeden Studenten bedeutet diese Situation Hörstress. Was aber empfinden Studenten deren Hörvermögen eingeschränkt oder nicht vorhanden ist? Hörbehinderte sind bei allen Kommunikationsformen Barrieren ausgesetzt. Die Aufnahme von Informationen erfolgt nicht allein über die Hörfunktion, sondern auch das Lippenlesen, die Körpersprache des Vortragenden oder andere nonverbale Kommunikationselemente (vgl. ebd., S.4).

Die Stresssituation für Hörbehinderte in der Vorlesung ist also enorm. Hinzu kommen die Hindernisse bei der Zugänglichkeit von Vorlesungsmaterialien und Literatur, die nicht den speziellen Bedürfnissen dieser Gruppe angepasst werden. Betrachtet man die Umstellung auf das zweistufige, modularisierte Bachelor-Master-System, ergaben sich in den letzten Jahren neue Probleme und Barrieren für die Studierenden mit Hörbehinderung. Bei unzureichender Versorgung ist die Chancengleichheit in Bezug auf die Anforderungen des Studiums in Frage zu stellen (vgl. Grote, Doehnel und Linnartz, 2011, S. 332-333).

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) veröffentlichte 2012 eine „Sondererhebung zur Situation von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit“, indem die Ergebnisse einer Befragung von Studenten mit studienerschwerenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen festgehalten wurden. 3 Prozent der Befragten gaben als studienerschwerende Beeinträchtigung Sprech- und Hörstörungen an (vgl. DSW, 2012b, S. 2).

In den folgenden Kapiteln werden die speziellen Bedürfnissen der Hörbehinderten und ihre Beeinträchtigungen in der Teilhabe definiert. Der Begriff der Chancengleichheit wird mit Inklusion verknüpft. Maßnahmen zur Inklusion im Hochschulsystem werden in den Ländern Deutschland und Österreich zusammengetragen und auf Wirksamkeit und eventuelle Defizite bezogen diskutiert.

2 Theoretischer Rahmen

2.1 Analyse der Hörbehinderung

Im Folgenden wird die Hörbehinderung definiert und auf medizinische und technische Hilfsmittel hingewiesen. Um die Relevanz der Hörbehinderung im gesellschaftlichen Leben und dadurch auftretende Barrieren zu verdeutlichen, werden mithilfe der ICF die Definitionen von „funktionaler Gesundheit“ und „Beeinträchtigung der Teilhabe“ dargestellt.

2.1.1 Formen der Hörbehinderung

Der Deutsche Schwerhörigenbund gibt an, dass rund 19 Prozent der deutschen Bevölkerung eine Beeinträchtigung im Hören aufweisen, das entspricht knapp 15Millionen Menschen (vgl. Mitterhuber, 2013).

Hörstörungen, Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit sind Behinderungen, die nicht immer auf den ersten Blick erkannt werden. Die fortgeschrittenen medizinischen Hilfen sind sehr unauffällig und auch Sprache und Artikulation können, durch Frühförderung in der Sprachentwicklung, gut entwickelt sein. Dies führt oft zu Missverständnissen in der gesellschaftlichen Interaktion. Die kommunikativen Probleme des Hörgeschädigten können beim Gegenüber als Desinteresse oder Ablehnung verstanden werden, während das „outen“ vielen Betroffenen schwer fällt (vgl. BHSA, 2007, S.23-24).

Es werden verschiedene Stufen der Hörbehinderung definiert, dazu gibt es unterschiedliche medizinische Modelle. Im Folgenden werden die Formen anhand einer Publikation der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BHI) dargestellt, jeweils zusammen mit einem typischen gesellschaftlichen Vorurteil.

1. Die Gehörlosigkeit - „Wer nicht hören kann, muss halt lesen!“. Menschen die ohne die Fähigkeit zum Hören geboren werden, oder diese noch vor dem Erwerb der Lautsprache in den ersten Lebensjahren verlieren, werden als Gehörlose bezeichnet. Als Ursache für den Verlust werden meist genetische Ursachen oder schädigende Einflüsse während der Schwangerschaft sowie Kinderkrankheiten, wie Mittelohr- oder Hirnhautentzündungen, genannt. Das Erlernen der Lautsprache ist ohne das Hörvermögen sehr schwer, darum verfügen diese Menschen oft nur über einen sehr geringen Wortschatz. Die Schriftsprache wird über die Lautsprache erlernt, daher sind auch geschriebene Texte schwer zugänglich. Die Kontrolle der eigenen Stimme ist ohne Gehör schwierig, die Folge ist häufig eine fremdartige oder schwer zugängliche Lauartikulation. Die natürliche Sprache der Gehörlosen ist daher die Gebärdensprache[1] (vgl. BHI, 2005).
2. (Spät-)Ertaubung - „Wer nichts mehr hört, kann doch vom Mund ablesen!“. Der Verlust des Hörvermögens tritt hierbei erst in einem späteren Lebensalter auf, zum Beispiel durch einen Hörsturz oder eine Verletzung des Trommelfells. Laut-und Schriftsprache können hierbei noch natürlich erlernt werden. Viele gehörlose Menschen versuchen das gesprochene Wort vom Mund des Gesprächspartners abzulesen, allerdings hat dieses „Hilfsmittel“ Grenzen. Nur schätzungsweise 30 Prozent des Inhaltes einer lautsprachlichen Kommunikation, sind tatsächlich vom Mund ablesbar. Die fehlende akustische Wahrnehmung kann also nicht vollständig kompensiert werden (vgl. ebd., 2005).
3. Schwerhörigkeit - „Wer schlecht hört, kauft sich einfach ein Hörgerät!“. Schlecht Hören bedeutet nicht nur leiser zu hören, bestimmte Töne und Laute können gar nicht wahrgenommen werden. Der Grad der Schwerhörig kann dabei von einer leichten Form bis hin zu „an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit“ reichen. Zusätzlich treten häufig Tinnitus, also störende, permanente Ohrengeräusche, oder Gleichgewichtsstörungen auf. Die Altersschwerhörigkeit ist neben der zunehmenden Lärmschwerhörigkeit, die häufigste Form. Neben Art und Ausmaß spielt auch das Alter, in dem der Erwerb der Schwerhörigkeit stattfindet, eine wichtige Rolle. Es entscheidet darüber, wie stark sich an der Lautsprache oder der Gebärdensprache orientiert wird. Die individuell angepassten Hörgeräte sind Hilfen, eine Hörbehinderung lässt sich jedoch niemals vollständig kompensieren (vgl. ebd., 2005).

Die Bundesarbeitsgemeinschaft hörbehinderter Studenten und Absolventen (BHSA) fasst die Vielschichtigkeit dieser Behinderung und ihre unterschiedlichen Auswirkungen auf die Teilhabe der Betroffenen wie folgt zusammen:

„Schwerhörige Menschen sind einer besonderen Problematik ausgesetzt. Sie bilden eine sehr heterogene Gruppe, da sie sich im Grad der Hörschädigung, im Alter und der Ursache des Hörverlustes, in der technischen Versorgung zur Korrektur des Verlustes, in ihrer Fähigkeit zu laut- und / oder gebärdensprachlichen Kommunikationsformen und damit auch der Kommunikationsmodalität unterscheiden. Wegen dieser genannten unterschiedlichen Voraussetzungen wirkt sich bei jedem Hörgeschädigten die subjektive Behinderung anders aus […]“ ( BHSA, 2007, S. 23).

2.1.2 Medizinische und technische Hilfsmittelversorgung

Mediziner unterscheiden drei Formen der Schwerhörigkeit, gekennzeichnet durch die Verortung der pathologischen Veränderung im Ohr. Es wird dabei von der Mittelohr-, Innenohr- und Retrocochleären Schwerhörigkeit gesprochen. Für diese Formen gibt es spezielle operative Verfahren und den Einsatz vom Implantaten, die die verlorenen oder gestörten Funktionen des Ohres kompensieren sollen. Die Implantate finden bei schweren Formen der Schwerhörigkeit, bis hin zur Taubheit, Einsatz. Einige Varianten sind mit relativ hohen Kosten verbunden, diese werden aber bei der Indikation des Patienten für diese Form der Hilfsmittelversorgung im Regelfall von den Krankenkassen übernommen (vgl. BHSA, 2007, S. 48-56).

Neben der operativen Versorgung mit Implantaten gibt es zahlreiche technische Hilfsmittel für hörbehinderte Menschen. Die meistgewählte Variante ist dabei die Hörgeräteversorgung. Die Indikation dafür liegt aus HNO-ärztlicher Sicht unter Anderem dann vor, wenn das Einsilber-Verständnis des besseren Ohres bei 60 Dezibel unter 50 Prozent liegt oder Umgangssprache erst bei einem Abstand von weniger als 2 Metern verstanden wird. Ausschlaggebend sind jedoch immer Alter und Situation des Betroffenen (vgl. ebd., S.57).

Hilfsmittel in der Telekommunikationstechnik sind zahlreich. Neben Telefonverstärkern, Schreibtelefonen und Faxgeräten wird auch die elektronische Kommunikation via E-Mail, SMS oder TeSS[2] genutzt (vgl. ebd., S. 59-62).

Auf dem Gebiet der angewandten Informatik gibt es Forschungen zur Entwicklung einer Spracherkennungssoftware, die gesprochene Informationen auf Computern in Daten umwandeln soll und so den Hörbehinderten zugänglich macht (vgl.ebd., S.62).

Licht- und Funksignalanlagen übersetzen eingehende akustische Informationen und Aktionen in optische Signale. Diese werden vor Allem im häuslichen Bereich, zur Umsetzung von Ereignissen, wie dem Türklingeln, eingesetzt (vgl. ebd., S. 62-63).

Die Versorgung mit technischen Hilfsmitteln hat großen Einfluss auf die Einschränkungen der hörbehinderten Menschen. Sie sollen die Fähigkeit zur Lautsprache oder der Informationsaufnahme verbessern, häufig werden aber weiterhin die Gebärdensprache oder die sogenannten Lautsprachebegleitenden Gebärden (LGB) genutzt ( vgl. BHSA, S. 24).

2.1.3 „Funktionale Gesundheit“ und „Beeinträchtigung der Teilhabe“ nach ICF

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), stellt vier Konzepte zur Klärung des Begriffes der funktionalen Gesundheit auf.

Das „Konzept der Körperfunktionen“ beinhaltet die physiologischen und psychologischen Funktionen von Körpersystemen, wie zum Beispiel Hörfunktionen oder mentale Funktionen. Als Schädigung sind Änderungen der Körperfunktionen, wie wesentliche Abweichungen oder Verlust zu sehen. Das „Konzept der Körperstrukturen“ hingegen umfasst Teile des Körpers wie Organe und Gliedmaßen. Als Schädigung sind auch hier Änderungen oder Verlust zu sehen. Das „Konzept der Aktivität“ beschäftigt sich mit der Durchführung einer Aufgabe oder Handlung, durch den Menschen. Als Beeinträchtigung der Aktivität werden die Probleme gesehen, die ein Mensch bei der Durchführung dieser Aufgaben/Handlungen haben kann. Die „Partizipation“ bezeichnet das Einbezogen sein in eine Lebenssituation oder einen Lebensbereich. Dazu können Interessengemeinschaften, der Besuch von Bildungseinrichtungen sowie Alltagserledigungen gehören, aber auch die Fähigkeit eigene Interessen in einer Gemeinschaft geltend zu machen und akzeptiert zu werden. Unter Beeinträchtigung der Partizipation wird verstanden, dass ein Mensch in bestimmte Lebenssituationen nicht einbezogen wird oder einbezogen werden kann (vgl. DIMDI, 2005, S.51-122).

Die Konzepte stehen immer in Zusammenhang mit den „Kontextfaktoren.“ Diese werden in „Umweltfaktoren“ und in „personenbezogene Faktoren“ unterteilt und können entweder einen Förderfaktor oder eine Barriere darstellen. Die Umweltfaktoren werden durch die materielle, soziale und einstellungsbezogene Umwelt des Menschen gebildet. Die personenbezogenen Faktoren beschreiben Eigenschaften und Attribute einer Person, die nicht Teil ihres Gesundheitsproblems sind, und werden bislang in der ICF nicht weiter klassifiziert. Dazu zählen zum Beispiel das Alter, das Geschlecht, religiöse Einstellungen oder die Lebenserfahrung (vgl. ebd., S.21-22).

Eine Person gilt laut der ICF als funktional gesund, wenn sie folgende Bedingungen erfüllt, die immer vor ihrem gesamten Lebenshintergrund bestehen müssen (Konzept der Kontextfaktoren). 1. Ihre körperlichen Strukturen und Funktionen müssen allgemein anerkannten Normen entsprechen (Konzepte der Körperfunktionen und Körperstrukturen). 2. Sie kann alle Anforderungen an einen Menschen ohne Gesundheitsprobleme in Art und Umfang der allgemeinen Erwartungen erfüllen (Konzept der Aktivität). 3. Sie kann sich in allen Lebensbereichen in der gleichen Art und in dem gleichen Umfang entfalten, wie Menschen ohne Schädigungen von Körperfunktion / Körperstruktur oder Aktivitätseinschränkungen (Konzept der Partizipation) (vgl. Cibis, 2009, S. 6-8).

Unter „Beeinträchtigung der Teilhabe“, werden Hindernisse / Schwierigkeiten verstanden, die ein Mensch dabei haben kann, in einem Lebensbereich oder einer Lebenssituation integriert zu sein. Das Teilhabekonzept ist in sozialrechtlichen Fragestellungen relevant und Grundlage für die Gewährung von Leistungen, wie zum Beispiel Hilfsmitteln oder Fördergeldern (vgl. Schuntermann, 2007, S.5).

Neben dem Zugang zu Lebensbereichen, spielen Daseinsentfaltung sowie Gleichberechtigung und Selbstbestimmung eine wichtige Rolle. Dies spiegelt den „Ansatz der Menschenrechte“ wieder. Empfundene Lebensqualität und Zufriedenheit sowie Anerkennung und Wertschätzung durch Andere, stellen den „Ansatz der subjektiven Erfahrung“ dar (vgl. ebd., S.6).

Legt man diese Definitionen zugrunde, wird ersichtlich, dass Menschen mit den in Kapitel 2.1.1 dargestellten Formen der Hörbehinderung, die Bedingungen für eine Beeinträchtigung der Teilhabe in vielen Lebensbereichen erfüllen.

Konzepte zur Inklusion im Bildungsbereich treffen somit auf diese heterogene Gruppe behinderter Menschen zu.

2.2 Inklusion in Bildungssystem

Unter Inklusion wird die selbstverständliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen verstanden (Steinhart, 2008, S. 29).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[3]

Abbildung 1 Inklusionsschema (LVKM, 2013)

Der Deutsche Gehörlosen-Bund definiert Inklusion als Anregung zum Verändern des Handelns und Denkens in der Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen sollen als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft wahrgenommen und akzeptiert werden. Barrierefreiheit, Selbstbestimmung und Unterstützung für die Betroffenen sind die Ziele der Inklusion, individuelle Bedürfnisse und Interessen sollen dabei berücksichtigt werden (vgl. Deutscher Gehörlosen-Bund, 2009, S.4-7).

Bezogen auf hörbehinderte Menschen weist Inklusive Bildung adaptierte Bedingungen auf, wie die Anwesenheit von Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern oder das Angebot technischer Hilfsmittel wie Mikroportanlagen. Die Didaktik des Vortagenden berücksichtigt nonverbale Kommunikationshilfen wie Blickkontakt und vollständige Visualisierung des Lehrinhaltes. Entscheidend ist außerdem die Veränderung der Prüfungsbedingungen, längere Prüfungszeichen und Gebärdensprachedolmetscher sind Bestandteil dessen (vgl. ebd., S. 10-11).

Die SPD-Abgeordnete Isabell Zacharias fasst in dem Artikel „Studieren ohne Barrieren: Inklusion an Hochschulen“, die Anforderung bei der Umsetzung von Inklusion präzise zusammen:

„Der Begriff „Inklusion" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Einschluss". Inklusion ist die auf den Menschenrechten beruhende Leitidee für ein gutes Leben behinderter Menschen. Im Bildungssystem ist damit ihre volle Teilhabe zu verstehen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet das sogar: Die Institutionen haben sich an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anzupassen, nicht umgekehrt. Um allen, auch behinderten und chronisch kranken Studierenden, das Recht auf Bildung zu garantieren, müssen ihnen die Bildungseinrichtungen erst einmal zugänglich sein […]“ (Zacharias, 2010).

3 Fragestellung

Die dargestellten Kommunikationsprobleme der hörbehinderten Menschen lassen, in Zusammenhang mit der Organisation des Studiums, auf erhebliche Einschränkungen hinsichtlich der Selbstentfaltung und der Chancengleichheit schließen. Ziel dieser Arbeit ist die Beantwortung folgender Hauptfragestellung:

Welche Ansätze zur Inklusion hörbehinderter Studenten lassen sich im deutschsprachigen Raum, Deutschland und Österreich, nachweisen und auf welche Barrieren stoßen sie?

4 Methodik

Um diese komplexe Problematik bearbeiten zu können, wurde die Hauptfragestellung operationalisiert und es ergaben sich folgende Unterfragen:

1. Welche gesetzlichen Regelungen und Studienverordnungen sollen die hörbehinderten Studenten unterstützen?
2. Wie kann sich die finanzielle, personelle und technische Unterstützung konkret gestalten?
3. Welche Initiativen und Projekte der Hochschulen gibt es in beiden Ländern und wie werden diese umgesetzt?
4. Auf welche Barrieren stoßen die Inklusionsansätze und somit die hörbehinderten Studierenden?

Diese Fragen wurden der systematischen Dursuchung und Bearbeitung von Publikationen zugrunde gelegt und bilden die inhaltliche Gliederung der Ergebnisse.

4.1 Literaturrecherche

Nach der Formulierung der Forschungsfrage und ihrer Unterfragen, fand eine ausführliche Recherche in Internetdatenbanken wie Cochrane Library, PubMed, GeroLit sowie DIMDI statt.

Zuerst wurde nach dem aktuellen Forschungsstand in Form von Studien gesucht.

Die ersten Suchbegriffe Hörbehinderung und Student, wurden später durch Inklusion, Deutschland und Österreich ergänzt. Die Begriffe wurden in Englisch eingegeben. Limitierungen wurden als Sprache (Deutsch, Englisch) und dem kostenlos verfügbaren Volltext (free full text) vorgegeben. Die Suchbegriffe, mit den dazugehörigen Trefferquoten, werden kurz aufgelistet, um den Rechercheweg nachvollziehbar zu machen.

PubMed:

- deaf AND student [965]
- deaf AND student AND inclusion [32]
- deaf AND student AND inclusion AND Germany [0]
- deaf AND student AND inclusion AND Austria [0]

Es wurden keine passenden Studien zur Beantwortung der Fragestellungen in der PubMed-Datenbank gefunden. Die oben aufgeführten Begriffe wurden ebenfalls in Cochrane Library, GeroLit und DIMDI verwendet. Hierbei ließen sich keine geeigneten Studien finden.

Daraufhin wurde die Suche in Zeitschriftendatenbanken sowie auf den Internetseiten der einschlägigen deutschen und österreichischen Verbände und Institutionen für hörbehinderte Menschen fortgesetzt. Die Suchbegriffe wurden hierbei in Deutsch eingeben. Es ließen sich zahlreiche Publikationen zur Beantwortung der Fragestellungen finden.

4.2 Ein- und Ausschlusskriterien

Die Treffer der Literaturrecherche wurden nach relevanten und nichtrelevanten Publikationen sortiert. Der Selektion wurden, neben der grundsätzlichen Bedingung der Verortung in den Ländern Deutschland und Österreich, verschiedene Ein-und Ausschlusskriterien zugrunde gelegt.

Als zeitlicher Richtwert wurden nur Studien ab 2002 einbezogen, da das Bundesgleichstellungsgesetz von 2002, als Markierungspunkt gesehen wurde.

Es wurde in den Publikationen weniger nach qualitativen Erhebungen zum subjektiven Erleben der Studenten gesucht, als nach nachweisbaren Gesetzen, Verordnungen und Projektplanungen.

[...]


[1] Die Merkmale der Gebärdensprache werden im Glossar (Kapitel 9) näher erläutert.

[2] Vermittlungsdienst, bei dem Telefonate entweder durch Gebärdensprachedolmetscher übersetzt werden oder die akustischen Inhalte in Schriftsprache umgewandelt werden. Dies ist auch in umgekehrter Richtung, für den Hörbehinderten als Sender des Inhaltes, möglich.

[3] Die Begriffe Exklusion, Separation und Integration werden im Glossar (Kapitel 9) erläutert.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Studieren mit Hörbehinderung
Untertitel
Inklusion und Barrieren schwerhöriger und gehörloser Studenten in Deutschland und Österreich
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft)
Note
2,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
36
Katalognummer
V233675
ISBN (eBook)
9783656528920
ISBN (Buch)
9783656531913
Dateigröße
641 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
studieren, hörbehinderung, inklusion, barrieren, studenten, deutschland, österreich
Arbeit zitieren
Bsc. Gesundheits- und Pflegewissenschaft Franziska Pabst (Autor:in), 2013, Studieren mit Hörbehinderung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/233675

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Titel: Studieren mit Hörbehinderung



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