Die EU als internationaler Akteur

Eine Untersuchung am Fallbeispiel des Kosovokonflikts


Bachelorarbeit, 2013

47 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
a. Untersuchungsgenstand und Begriffsdefinitionen
i. EU
ii. Kosovo
b. Leitfragen
c. Forschungsrahmen
i. Der Kosovo-Konflikt
ii. Die Balkanpolitik der EU seit 1999
d. Untersuchungshypothese
e. Aufbau und Methodik

2. Die Akteursqualitäten der Europäischen Union

3. Die Position der EU zum Status des Kosovos
a. Die EU-Mitglieder
b. Die EU-Kommission
i. EULEX Kosovo
1. Rechtlicher Rahmen
2. Zwischenfazit
ii. Neuere Maßnahmen der Kommission
1. Visaliberalisierung
2. Machbarkeitsstudie
3. Dialog zwischen Kosovo und Serbien

4. Schlussteil
a. Überprüfung der Hypothese
i. Die Haltung der kosovarischen Regierung zur EU
ii. Die Haltung der serbischen Regierung zur EU
b. Fazit

5. Literatur

1. Einleitung

Die Europäische Union wird in der wissenschaftlichen Diskussion öfters für ihre Heterogenität kritisiert, was aus ihrer Konstruktion als sui generis folgt. In vielen Politikfeldern hat es aber eine positive Entwicklung hinsichtlich der Kohärenz gegeben. Auch im Bereich der Außenpolitik durch die Schaffung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Allerdings wird dieses Feld immer noch von den Mitgliedsstaaten dominiert und so ist die Außenpolitik der EU, wenn man sie so nennen kann, weiterhin schwierig zu erfassen. Ein aktuelles Beispiel, wo die Schwierigkeiten einer europäischen Außenpolitik sichtbar werden, zeigt sich am Status des Kosovos. Denn obwohl europäische Politiker immer wieder die Beitrittsperspektive des Westbalkans, einschließlich des Kosovos, betonen und die EU außerdem seit Jahren sehr engagiert im Wiederaufbau des Kosovos ist, kann man nicht sagen, dass die EU den Kosovo als Staat anerkannt hat. Das liegt an der Konstruktion der EU, die es der Union nicht erlaubt Staaten völkerrechtlich anzuerkennen. Dies bleibt den Mitgliedsstaaten vorbehalten, die supranationalen Organe sind in diesem Bereich weiterhin untergeordnet. Daraus ergab sich, dass fünf der 27 EU-Mitgliedsstaaten den Kosovo auch fünf Jahre nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovos nicht anerkannt haben. Interessanterweise wurde aber währenddessen, wie oben genannt, immer wieder die europäische Perspektive des Kosovos von europäischen Politikern in Aussicht gestellt und faktisch der Kosovo wie ein Staat behandelt (vgl. Bendiek 2008: 213). Von dieser zum Teil paradoxen Ausgangslage der EU werde ich in der folgenden Arbeit versuchen die Akteursqualitäten der Europäischen Union am Beispiel des Kosovos zu untersuchen. Dabei soll erforscht werden, inwieweit die uneinheitliche Position der EU-Mitglieder den Akteur EU beschränkt oder gar diesen handlungsunfähig macht. Außerdem soll geklärt werden, welche Wirkung diese Haltung auf den Konflikt hat.

a. Untersuchungsgenstand und Begriffsdefinitionen

i. EU

Die Europäische Union, die aus wirtschaftlichen Interessen nach dem Zweiten Weltkrieg als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft entstand, ist heute durch die europäische Integration mehr als ein Staatenbund, aber weniger als ein Bundesstaat. Das deutsche Bundesverfassungsgericht bezeichnete zu einer Entscheidung zum Maastricht-Vertrag die EU als „Staatenverbund“ (vgl. Bundesverfassungsentscheidung zum Maastricht-Vertrag: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv089155.html - 30.06.13). Dies wird auch in der wissenschaftlichen Diskussion gerne übernommen, wo jedoch die EU weiterhin als sui generis gilt. Die Integrations- und Erweiterungspolitik der EU war neben der wirtschaftlichen Entwicklung der entscheidende Faktor, dass es in Westeuropa seit dem Zweiten Weltkrieg keine kriegerischen Auseinandersetzungen mehr gab.

Allerdings ist es durch die zunehmende Erweiterung, mittlerweile 28 Mitgliedsstaaten, auch schwieriger geworden eine einheitliche Position zu finden. Das zeigt sich besonders in einem Feld, was die Nationalstaaten immer noch gerne für sich beanspruchen, in der Außenpolitik. Das wurde durch die Gründung der GASP, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, im Zuge des Maastricht-Vertrages 1992 etwas verändert. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die EU-Außenpolitik weiter profiliert. Die Europäische Union hat nun Rechtspersönlichkeit erhalten und kann somit internationale Abkommen abschließen und internationalen Organisationen beitreten. Damit kann die EU auch als Partner für Drittländer und internationale Organisationen greifbarer werden. Darüber hinaus hat die Union einen Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik, einen "EU-Außenminister", bekommen. Dieser leitet den Rat der Außenminister und ist gleichzeitig Vize-Präsident der Europäischen Kommission. Das Europäische Parlament entscheidet über die Ernennung insofern mit, als dass es die Nominierung der gesamten Kommission bestätigen muss. Dazu wurde auch der neue Europäische Auswärtige Dienst (EAD) gegründet, der den "EU-Außenminister" in seiner Arbeit unterstützt. Der EAD besteht aus Beamten der EU-Kommission, des Ministerrates und aus Diplomaten der Mitgliedsstaaten (vgl. Vertrag von Lissabon 2007: http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2010:083:SOM:DE:HTML – 30.03.10).

Trotz diesem Kompetenzzuwachs der Kommission bestimmt weiterhin der Europäische Rat "die strategischen Interessen der Union und legt die Ziele und die allgemeinen Leitlinien der GASP fest". Der Rat der EU, der Ministerrat, gestaltet auf dieser Grundlage die GASP und "fasst die für die Festlegung und Durchführung der GASP erforderlichen Beschlüsse" (CRP-infotec: http://www.crp-infotec.de/02euro/sicherheit/gasp_parameter.html - 14.04.13).

Die europäische Außenpolitik nimmt immer weiter Form an, jedoch bleiben die EU-Mitglieder ein wichtiger und entscheidender Akteur in diesem Bereich.

ii. Kosovo

Das Kosovo ist ein südeuropäisches Binnenland zwischen Albanien, Mazedonien, Montenegro und Serbien. Es ist 10 887 km² groß und hat 1 825 632 Einwohner. Im Kosovo leben viele verschiedene ethnische Gruppen, diese sind zu 92% Albaner und 8% andere Ethnien, wie Serben, Bosnier, Türken, Goranen (ethnische Muslime), Ashkali (ethnische Roma), Sinti und Roma. Im Kosovo ist die muslimische, serbisch orthodoxe und römisch katholische Religion vertreten. Die zwei offiziellen Amtssprachen des Kosovos sind Albanisch und Serbisch, außerdem sind in manchen Gebieten Bosnisch, Türkisch und Romani Amtssprachen.

Das Kosovo erklärte am 17. Februar 2008 seine Unabhängigkeit von Serbien. Bislang wurde diese von 101 Staaten anerkannt (vgl. http://kosovothanksyou.com/, Stand: 28.06.2013), darunter den USA und den meisten EU-Ländern. Serbien hingegen sieht das Kosovo weiterhin als eigene Provinz an.

b. Leitfragen

Wie schon im ersten Abschnitt erwähnt, nimmt diese Arbeit die Unabhängigkeitserklärung des Kosovos als Ausgangspunkt der Untersuchung. Hier manifestierten sich die verschiedenen Positionen der EU-Mitgliedsstaaten in der Statusfrage des Kosovos. Nun stellt sich die Frage, ob es trotzdem eine Möglichkeit gab und gibt, die Statusfrage weiterhin in den Hintergrund zu stellen und so die Uneinheitlichkeit der EU-Länder zu „überdecken“. Außerdem soll gezeigt werden welche Rolle die supranationalen Organe der EU hierbei spielen. Insbesondere die Rolle der Kommission soll näher beleuchtet werden. Welche Maßnahmen unternahm die EU seit 2008 im Kosovo. Waren die fünf Mitgliedsstaaten, die den Kosovo nicht anerkannt haben, bei diesen Prozessen störend. Vor allem drängt sich die Frage auf, welche Wirkung hat die uneinheitliche Position der EU-Staaten auf die Konfliktparteien Kosovo und Serbien. Nutzen sie diese Tatsache als Argument, um auf ihren Positionen zu beharren.

c. Forschungsrahmen

i. Der Kosovo-Konflikt

Beim Kosovo-Konflikt handelt sich um einen Territorialkonflikt zwischen zwei ethnischen Volksgruppen, der albanischen und der serbischen. Dieser Konflikt wurde durch die Gründung der Nationalstaaten im 19./ 20. Jahrhundert verschärft, jedoch reichen die Wurzeln bis ins Mittelalter oder gar in die Antike zurück.

Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, beschränke ich mich in der folgenden Ausführung auf die Jahre Kosovos in der Sozialistischen föderativen Republik Jugoslawien, mit der Umstrukturierung Jugoslawiens seit 1990 und dem Ausbruch und Ende des Krieges Ende der 1990er Jahre.

Nach den Weltkriegen fiel der Kosovo, entgegen der Hoffnungen der Mehrheit der Bevölkerung, an Jugoslawien (vgl. Hajrullahu 2007: 56). Zunächst herrschte dort militärischer Ausnahmezustand. Erst 1968 wird das Kosovo rechtlich aufgewertet und bekommt mehr Selbstbestimmungsrechte. Mit der Verfassungsänderung des Jahres 1974 bekommt das Kosovo einen republikähnlichen Status und ist faktisch unabhängig von Serbien, es ist nur noch formell Provinz Serbiens. Nach dem Tod des jugoslawischen Präsidenten Tito gewinnen die nationalistischen Kräfte in den Teilrepubliken Jugoslawiens immer mehr an Gewicht. Die albanische Bevölkerung im Kosovo verlangt bei Demonstrationen 1981 die Aufwertung Kosovos zur Republik innerhalb Jugoslawiens. Für Serbien war die Aufwertung von 1968 und 1974 schon zu viel und eine Republik Kosovo ist nicht akzeptabel (vgl. Brunner 2000: 117). Im Laufe der 80er Jahre werden immer mehr Stimmen von serbischer Seite lauter, die eine Diskriminierung und Unterdrückung der serbischen Minderheit im Kosovo beklagen. Dieses geht mit einer zunehmenden Nationalisierung und Radikalisierung einher, das sich im Memorandum der Serbischen Akademie für Wissenschaften zuspitzt (vgl. http://en.wikisource.org/wiki/SANU_Memorandum). Darin wird die Zurückerlangung der Kontrolle Serbiens über das Kosovo gefordert, also die Rücknahme der Verfassungsänderung von 1974 und somit die Aufhebung der Autonomie. Später wurde dieses Memorandum zur Leitlinie der serbischen Politik gegenüber Kosovo (vgl. Pichler 2008: 68).

1990 wird die Autonomie des Kosovos aufgehoben, daraufhin rufen albanische Politiker das Kosovo als siebte Republik Jugoslawiens aus. Diese wird erwartungsgemäß nicht anerkannt und es entstehen albanische Parallelstrukturen. Während der 90er Jahre verfolgt die albanische Bevölkerung den friedlichen Protest gegen den serbischen Unterdrückungsapparat (vgl. Schmidt 2000: 190).

Erst als der friedliche Widerstand zwecklos scheint, insbesondere durch den Dayton-Vertrag gefördert, wo das Kosovoproblem mit keinem Wort erwähnt wird, bilden sich gewaltbereite Gruppierungen (vgl. Calic 1999: 25). In Folge dieses Wandels der Politik der Kosovo-Albaner kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen den serbischen bzw. jugoslawischen Sicherheitskräften und den albanischen, der UÇK. Der Kosovokrieg wird erst durch die NATO-Intervention 1999 beendet (vgl. Gold 2010).

ii. Die Geschichte der EU auf dem Balkan seit 1999

Im Verlauf des Zerfalls Jugoslawiens und des Kosovokrieges zeigt sich schon, dass die EU-Mitglieder unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf diesen Konflikt haben. Schon zu Beginn der Auflösung Jugoslawiens herrschen verschiedene Sichtweisen bei der völkerrechtlichen Anerkennung der Nachfolgestaaten. Zum einen überrascht Deutschland mit der zügigen Anerkennung Kroatiens und Sloweniens, hingegen halten Länder wie Frankreich und Großbritannien noch an der Souveränität Jugoslawiens fest. Auch bei der Intervention im Kosovo haben die EU-Mitglieder unterschiedlichen Positionen (vgl. Calic 1999: 22).

Am 10.Juni 1999 sind zwei prägende Ereignisse für die weitere Politik der EU auf dem Balkan festzuhalten. Zum einen wird in New York vom UN-Sicherheitsrat die UN-Resolution 1244 verabschiedet, wonach eine UN-Mission die Verwaltung im Kosovo übernimmt und dabei die EU eine wichtige Rolle übernehmen soll. Außerdem wird vom Europäischen Rat an diesem Tag der Stabilitätspakt für Südosteuropa gegründet (vgl.Vogel 2009: 233). Dieser soll den Ländern dieser Region eine Annäherung an die EU ermöglichen. Dieser Pakt umfasst die Bereiche Demokratisierung und Menschenrechte, wirtschaftlicher Wiederaufbau, Entwicklung und Zusammenarbeit und Sicherheit (vgl. Grotzky 2000: 28/29).

Die UN-Mission sollte die Sicherheit, den Aufbau von demokratischen Strukturen und den wirtschaftlichen Aufbau im Kosovo fördern. Die Hauptaufgaben, wie die Verwaltung und den Aufbau von Institutionen übernahm die UN. Der EU wurde der Bereich des wirtschaftlichen Wiederaufbaus zugewiesen (Reichel 2010: 169). Vor diesem Hintergrund übernahm die EU eine immer wichtigere Rolle in der Staatlichkeitswerdung des Kosovos. Denn im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa bezog die EU nun den Kosovo in regionale wirtschaftliche Kooperationsprojekte ein und förderte so indirekt die Selbstständigkeit des Kosovos.

d. Untersuchungshypothese

Wie einleitend schon beschrieben befindet sich die EU im Kosovokonflikt in einer paradoxen Situation. Denn zum einen hat die Union die Staatlichkeitswerdung im Kosovo unterstützt, aber andrerseits steht sie dem Kosovo statusneutral gegenüber (vgl. Vogel 2009: 263). Hansfrieder Vogel unterscheidet in seiner Untersuchung zur Actorness der EU von faktischer und juristischer Staatlichkeit. Die faktische ist nach ihm eine Staatlichkeit, in der Institutionen geschaffen werden, die sich selbst tragen können und von einer übergeordneten Eben unabhängig sind (vgl. Ebd.: 236). Wie z.B. die Länder in einem Bundesstaat wie Deutschland. Die juristische Staatlichkeit hingegen hängt von der Anerkennung von anderen Staaten auf internationaler Ebene ab. Die EU ist in dieser Hinsicht widersprüchlich, da sie die faktische Staatlichkeit Kosovos entschieden mitgeprägt hat, aber zum anderen nicht in der Lage ist die juristische Staatlichkeit anzuerkennen. Ein wichtiges Merkmal eines internationalen Akteurs ist dessen Handlungsfähigkeit. Diese folgt insbesondere aus einer kohärenten Politik des Akteurs.

Nun scheint eine Kohärenz bei der EU im Bezug auf den Kosovo nicht vorhanden zu sein und so kann man daraus schlussfolgern, dass die EU in diesem Konflikt um ihre Akteursqualitäten eingeschränkt ist oder gar kein Akteur ist. Diese Argumentation würde jedoch der Arbeit und den Maßnahmen der EU auf dem Balkan und insbesondere im Kosovo nicht gerecht werden. Denn trotz der komplizierten Handhabung der Kosovofrage ist die EU im Kosovo als Akteur immer weiter in den Vordergrund gerückt. Die EU ist also ein Akteur im Kosovokonflikt.

Nun soll in dieser Arbeit aber untersucht werden inwieweit der Akteur EU im Kosovokonflikt eine Lösung fördert und welche Rolle die uneinheitliche Haltung der EU-Mitgliedsländer spielt. Ist diese Haltung vielleicht förderlich für den Friedensprozess, da die EU sich als Mittler zwischen den Konfliktparteien stellen kann oder verhindert diese Haltung eher eine schnelle und effektive Lösung. Hat die Heterogenität sogar negative Wirkungen auf die Konfliktparteien, da sich beide in ihren Position bestätigt fühlen.

Aus dieser Ausgangslage stelle ich folgende These auf:

Die uneinheitliche Haltung der EU in der Kosovofrage, verschleppt eine Lösung im Kosovokonflikt.

Diese These werde ich an den Maßnahmen untersuchen, die die EU seit 2008 in Bezug auf den Kosovo unternommen hat. Dabei werden sowohl die Positionen der intergovermentalen, als auch der supranationalen Organe vorgestellt. Ebenso sollen einzelne Maßnahmen der EU in diesem Konflikt dargestellt werden.

Außerdem soll untersucht werden, ob die Konfliktparteien die uneinheitliche Haltung der EU für ihre Argumente nutzen.

e. Aufbau und Methodik

Im Folgenden werden der Forschungsstand und das Forschungsdesign zu den theoretischen Grundlagen und zur Datenlage über die EU und den Westbalkan dargestellt. Das zu behandelnde Thema wird seit der Jahrtausendwende vermehrt in der wissenschaftlichen Forschung behandelt. Insbesondere seit dem Ende des Kosovokrieges und dem Aufzeigen einer europäischen Perspektive des Westbalkans nach dem Gipfel von Thessaloniki (vgl. Altmann 2003). Die meisten Arbeiten behandeln die Konfliktbearbeitung, die Europäisierung und die Rolle der EU als Akteur in dieser Region.

In dieser Arbeit soll die Rolle und der Einfluss der EU auf den Kosovokonflikt aufgezeigt werden. Dabei soll der Actorrness Ansatz, der die Akteursqualitäten fasst, als theoretischer Rahmen dienen. Die Untersuchung fokussiert sich auf die Zeit von der Unabhängigkeitserklärung des Kosovos 2008 bis zum aktuellen politischen Dialog zwischen den Konfliktparteien. Neben vorhandener Sekundärliteratur, wird aufgrund der Aktualität vor allem auf Primärliteratur wie Medienberichten und offiziellen Stellungnahmen der EU, sowie der kosovarischen und serbischen Regierungen zurückgegriffen.

Zunächst soll die Position der EU und der EU-Mitglieder zum Kosovostatus dargestellt werden. Dabei wird insbesondere auf die fünf Mitglieder eingegangen, die weiterhin den Kosovo nicht anerkennen. Im Anschluss daran sollen Maßnahmen der EU aufgezeigt werden, die in Bezug auf den Kosovo unternommen wurden. Schließlich sollen die Sichtweisen und die Positionen der jeweiligen Regierungen zur EU aufgezeigt werden.

2. Die Akteursqualitäten der Europäischen Union

In der Einleitung wurde schon kurz auf die Problematik des Begriffs EU-Außenpolitik gedeutet. Nun soll etwas ausführlicher dargestellt werden, inwiefern eine solche Außenpolitik messbar ist. Zunächst soll geklärt werden was überhaupt eine Außenpolitik ist. Eine Außenpolitik wird klassischerweise von Nationalstaaten betrieben und umschreibt die Politik, die sich auf andere Subjekte der internationalen Gemeinschaft bezieht. Außenpolitik ist also die Politik in Bezug auf andere (vgl. Krippendorf 1963: 243). Bei der nationalstaatlichen Außenpolitik kann man primär von der Regierung als Hauptakteur sprechen. Auch andere Akteure wie das Parlament oder nicht-regierungs-Organisationen können Einfluss auf diese Politik haben. Über die exekutiven Vollmachten herrscht allerdings rechtliche Klarheit. Somit besitzt ein Nationalstaat, in welchem Maße auch immer, die spontane Fähigkeit als einheitlicher Akteur aufzutreten. Da aber die Europäische Union kein vollendeter Staat ist kann man zunächst der EU diese Fähigkeit absprechen. Trotzdem hat sich insbesondere durch das Ende des Ost-West-Konflikts die EU auf internationaler Bühne immer mehr in den Vordergrund gespielt (vgl. Fröhlich 2008). Ob das nun aus der Notwendigkeit der Situation folgte oder der freiwillige Wunsch war ist eine andere Frage.

Aus diesem Grund mussten neue Konzepte entwickelt werden, um die EU als Akteur in der internationalen Politik theoretisch erfassen zu können. Der sogenannte Actorrness Ansatz sollte dabei hilfreich sein. Der Actorrness Ansatz untersucht inwiefern die EU über Qualitäten eines internationalen Akteurs verfügt. Das Kernmerkmal des Actorness Ansatzes ist die Handlungsfähigkeit des kollektiven Akteurs (vgl. Sjostedt 1977). Nun soll geklärt werden was einen kollektiven Akteur auszeichnet. Ein kollektiver Akteur soll „eine gemeinsame geteilte Orientierung an allgemeinen Werten und Prinzipien“ (Jopp/ Schlotter 2008: 11) haben. Er soll „die Fähigkeit (haben) politische Prioritäten zu setzen und eine konsistente Politik zu formulieren“ (Ebd.). Des Weiteren soll er „effektiv und kohärent mit anderen Akteuren im internationalen System agieren“ (Ebd.). „Die Verfügbarkeit von politischen Instrumenten und die Kapazitäten, diese auch zu nutzen, sollen vorhanden sein“ (Ebd.). Außerdem zeichnet einen kollektiven Akteur „die Legitimation außenpolitische Entscheidungen zu treffen und Prioritäten zu setzen“ (Ebd.) aus. Schließlich soll sein „Akteurs-charakter durch andere Akteure“ anerkannt werden (Ebd.). Diese Eigenschaften können nach Jupille und Caporaso anhand von vier Kriterien überprüft werden (vgl. vgl. Jupille/Caporaso 1998). Diese sind Recognition, Cohesion, Authority und Autonomy (Ebd.). Anhand dieser vier Kriterien soll die faktische politische Handlungsfähigkeit eines Akteurs erfasst werden. In diesem Abschnitt sollen nun diese vier Kriterien näher erläutert werden.

Recognition

Die wörtliche Übersetzung für Recognition bedeutet Anerkennung. In unserem Fall fragen wir nach der Anerkennung der EU als Akteur in den internationalen Beziehungen. Diese Anerkennung kann rechtlich oder faktisch erfolgen. Die de jure Anerkennung der EU ist bislang nur auf dem Feld der Gemeinschaftspolitik erfolgt (vgl. Harnisch/ Stahl 2009: 21). Insbesondere in der Wirtschaftspolitik. Die faktische Anerkennung der EU als internationaler Akteur kann allerdings unterschiedlich und nur in Teilbereichen erfolgen. Dabei muss man auch immer den Kontext beachten. In dieser Arbeit soll überprüft werden in welchen Fällen und Feldern eine de jure oder de facto Anerkennung der EU vorhanden ist und wie sich diese Anerkennung sichtbar macht.

Authority

Das zweite Kriterium, welches Akteursqualitäten messen soll, ist die authority. Damit soll die rechtliche Grundlage eines Akteurs erfasst werden (Ebd.). Bei der EU sind das die vertraglichen Handlungsgrundlagen der Außen- und Sicherheitspolitik. Speziell im Kosovo kann man aber auch die authority der EU im Kosovo selbst erfassen, in Form der EULEX.

Autonomy

Die Autonomy bezeichnet die Unterscheidungsmerkmale der Politik der EU gegenüber den einzelnen Mitgliedern (vgl. Vogel 2009: 235). Also inwieweit gibt es eine autonome europäische Politik, die anders und unabhängig von den Nationalstaaten ist. Hierbei wird die Rolle der Europäischen Kommission in Bezug auf den Kosovo Status näher untersucht.

Cohesion

Der wichtigste Punkt für die Qualität eines internationalen Akteurs ist die Cohesion. Dieses Kriterium erfasst die Kohärenz, also die politische Übereinstimmung des Akteurs. Es wird auch vom Kohärenzgebot eines Akteurs gesprochen, was eine widerspruchsfreie Politik des Akteurs meint. Jupile und Carpaso differenzieren die Cohesion weiter in Zielkohärenz, prozedurale-, taktische- und Output-Kohärenz aus (vgl. Harnisch/ Stahl 2010: 21). Die Zielkohärenz beschreibt die Übereinstimmung von Zielen und Werten eines Akteurs, die prozedurale Kohärenz umschreibt die Kohärenz in Bezug auf die Vorgehensweise, also nach welchen Regeln und Verfahren gehandelt wird. Die taktische Kohärenz ist die Fähigkeit Kompromisse zu finden, wenn die Ziele und die Regeln nicht kohärent sind. Die output-Kohärenz umschreibt die Kohärenz auf ein Ergebnis.

Anhand dieser Kriterien sollen die Akteursqualitäten der EU im Kosovokonflikt überprüft werden.

3. Die Position der EU zum Status des Kosovos

a. Die EU-Mitglieder

Schon einen Tag nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovos traf sich der Rat der EU zu einer Sitzung in Brüssel. Dort wurde auch über die neue Lage im Kosovo diskutiert. Die europäischen Länder einigten sich darauf, die Anerkennung den einzelnen Mitgliedern zu überlassen. „Die Mitgliedstaaten [sollen] im Einklang mit ihren nationalen Gepflogenheiten und dem Völkerrecht über ihre Beziehungen zum Kosovo beschließen…“ (2851. Tagung des Rates: http://presseeuropa.de/press-releases/2850-tagung-des-rates-allgemeine-angelegenheiten-und-aussenbeziehungen-allgemeine-angelegenheiten - 18.02.08).

Als erstes Mitglied der EU erkannte Frankreich die Republik Kosovo an. In den nächsten Tagen folgten dann Großbritannien, Deutschland und andere europäische Staaten. Im Oktober 2008 folgte die bis heute letzte Anerkennung des Kosovos durch ein EU-Mitglied, nämlich Portugal. Fünf Staaten ließen schon vorher wissen, dass sie eine einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovos nicht anerkennen werden. Diese sind auch weiterhin von dieser Position nicht abgerückt. Folgende Länder lehnen einen unabhängigen Kosovo weiterhin ab: Griechenland, Rumänien, Slowakei, Spanien und Zypern.

Aus dieser Ausgangslage hat sich für die EU die Schwierigkeit ergeben, den Kosovo als Staat zu behandeln. Denn in der EU gilt weiterhin das Prinzip der Einstimmigkeit und so haben diese fünf Staaten auch in der Kosovofrage ein Vetorecht. Welche Motive aber haben diese fünf Staaten zu ihrer Kosovopolitik geführt. Diese sollen im Folgenden kurz dargestellt werden.

Griechenland. Schon im Kosovokrieg nahm Griechenland eine andere Haltung ein, als die übrigen westlichen Staaten, so war Griechenland ein strikter Gegner der NATO-Intervention.

Griechenland und Serbien haben schon historisch eine besondere Beziehung zu einander, es wird in diesem Zusammenhang auch von den „special relationship“ gesprochen (Kraft 2000: 267). Ein Punkt, der diese besonderen Beziehungen erklärt, ist der orthodoxe Glaube in den beiden Ländern. Im Kosovokonflikt war Griechenland die Unantastbarkeit der Grenzen wichtig, da eine Instabilität der Region befürchtet wurde, was auch Griechenland betreffen konnte (Katsioulis 2002: 113). Neben den besonderen Beziehungen zu Serbien und der Ablehnung einer Grenzveränderung auf dem Balkan spielt auch der Zypernkonflikt eine wichtige Rolle in der ablehnenden Haltung Griechenlands. Denn durch eine Anerkennung würden die türkischen Zyprioten in ihrem Streben nach der Unabhängigkeit Nord-Zyperns gestärkt werden, was Griechenland ablehnt.

Neben der Ablehnung der Unabhängigkeit Kosovos unterstützt Griechenland Serbiens Weg in die EU, ohne dabei eine Klärung des Kosovokonflikts als Bedingung zu stellen. So forderte die griechische Außenministerin in einer Stellungnahme eine Ausklammerung der Kosovofrage im europäischen Annäherungsprozess Serbiens (vgl. derStandard.at, „Athen, Bukarest und Sofia für rasche EU-Mitgliedschaft Serbiens“, http://derstandard.at/3161162 - 20.02.2008). Im Juli 2009 unterstrich Griechenland bei einem Besuch in Belgrad nochmals die Unterstützung für die serbische Position (vgl. derStandard.at: „Athen stärkt Belgrad den Rücken“, http://derstandard.at/1246541256614/Athen-staerkt-Belgrad-den-Ruecken - 02.07.2009).

2010 unternimmt Griechenland mit der Agenda 2014 für den Westbalkan eine Initiative um sich als regionaler Akteur zu profilieren. Mit dieser Agenda soll die Beitrittsperspektive der Westbalkanländer gestärkt werden. Diese sollen 2014, also 100 Jahre nach dem Beginn des Ersten Weltkrieges, der EU beitreten. In einem Interview des stellvertretenden Außenministers mit dem österreichischen Standard kritisiert dieser die zögerliche Taktik der EU auf dem Westbalkan und speziell in der Kosovofrage (vgl. derStandard.at, „Athen: Agenda 2014 für Westbalkan“, http://derstandard.at/1263705599957/Athen-Agenda-2014-fuer-Westbalkan, - 20.01.2010)

Als das Gutachten des Internationalen Gerichtshof die Unabhängigkeit des Kosovos nicht ablehnt, nimmt Griechenland im Vergleich zu den anderen vier EU-Mitgliedern, die den Kosovo nicht anerkennen, nicht sofort Stellung. Aber auch Griechenland bleibt bei seiner Position der Nicht-Anerkennung (vgl. derStandard.at, „Unabhängigkeitsgegner in EU von Gutachten unbeeindruckt“, http://derstandard.at/1277338842367/Kosovo-Unabhaengigkeitsgegner-in-EU-von-Gutachten-unbeeindruckt - 24.07.2010). Jedoch entwickeln sich langsam bilaterale Beziehungen zwischen Kosovo und Griechenland. Im März dieses Jahres wurden erste Handelsbeziehungen zwischen diesen Ländern aufgenommen. Bei einem Besuch des kosovarischen Außenministers in Athen, vereinbarten diese die Errichtung von Handelsvertretungen der Republik Kosovo in Griechenland. Umgehend wurde aber vom griechischen Außenministerium klargestellt, dass dies keine Auswirkungen auf die griechische Position der Nicht-Anerkennung habe (vgl. Radio Stimme Russlands, „Griechenland tritt in Handelsbeziehungen mit Kosovo“, http://german.ruvr.ru/_print/107384595.html - 08.03.2013).

Rumänien. Der damalige rumänische Staatspräsident Besescu bezeichnete die Unabhängigkeitserklärung des Kosovos als „illegalen Akt“ (KAS-Länderbericht: http://www.kas.de/wf/doc/kas_13110-1522-1-30.pdf?080228102700 - 28.02.2008: 1). Die Kosovofrage schaffte in Rumänien eine seltene Einigkeit zwischen allen politischen Lagern (vgl. Eurasisches Magazin, „Nein zum unabhängigen Kosovo“, http://www.eurasischesmagazin.de/artikel/drucken.asp?artikelID=20080310 - 31.03.2008). Das zeigte sich auch an der Abstimmung im Parlament, wo 357 Abgeordnete gegen eine Anerkennung Kosovos waren und nur 27 dafür. Die einzige politische Gruppe, die einen unabhängigen Kosovo unterstützte, war die ungarische Minderheit (KAS-Länderbericht: http://www.kas.de/wf/doc/kas_13110-1522-1-30.pdf?080228102700 – 28.02.08: 1). Hier liegt auch das Hauptmotiv für die ablehnende Haltung Rumäniens in der Kosovofrage. Denn es wird befürchtet, dass eine Anerkennung des Kosovos Sezessionsbestrebungen der eigenen ungarischen Minderheit fördert. Das ungarische Gebiet in Rumänien, das Szekerland, ist geografisch mit dem Kosovo ähnlich, jedoch ist es politisch und historisch nicht zu vergleichen. Denn hier kam es seit dem Ende des Ersten Weltkrieges zu keiner interethnischen Gewalt und es sind keine separatistischen Bewegungen bekannt (vgl. Eurasisches Magazin, „Nein zum unabhängigen Kosovo“, http://www.eurasischesmagazin.de/artikel/drucken.asp?artikelID=20080310 - 31.03.2008). Aber neben diesem Hauptargument, spielen auch andere Gründe für die Ablehnung eines unabhängigen Kosovos eine Rolle. Durch die Ablehnung Kosovos konnte sich Rumänien in der Außenpolitik im Vergleich zur EU-Mehrheit profilieren und außerdem sich als Vermittler zwischen Serbien und der EU aufspielen. Darüber hinaus möchte Rumänien seine guten Beziehungen zum Nachbarland Serbien nicht gefährden.

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Details

Titel
Die EU als internationaler Akteur
Untertitel
Eine Untersuchung am Fallbeispiel des Kosovokonflikts
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
2,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
47
Katalognummer
V233261
ISBN (eBook)
9783656520818
ISBN (Buch)
9783656533665
Dateigröße
560 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
akteursqualitäten, kosovokonflikt, actorness, jugoslawien, frieden, balkan, europa
Arbeit zitieren
Shkelzen Hasani (Autor:in), 2013, Die EU als internationaler Akteur, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/233261

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