Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung


Hausarbeit, 2013

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Abstract

2 Einleitung

3 Methoden und historische Entwicklung

4 Rechtliche Grundlagen

5 Auswirkung auf die Identität der betroffenen Kinder

6 Schlussfolgerungen und Ausblick

7 Literaturverzeichnis

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Erziehungswissenschaft/Psychologie)
Veranstaltung
Kinderrechte
Note
1,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
22
Katalognummer
V232898
ISBN (eBook)
9783656498575
ISBN (Buch)
9783656499848
Dateigröße
545 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
recht, kindes, kenntnis, abstammung, Methoden, historische Entwicklung, Auswirkung, Auswirkungen, Identität, Insemination, donogen, heterogen, Befruchtung, künstlich, Samenspender, KRK, UN-Kinderrechtskonvention, Kinderrechte, heterolog
Arbeit zitieren
B. A. Sabrina Seiffert (Autor:in), 2013, Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232898

Kommentare

  • Gast am 26.9.2013

    Ein gutes Thema - aber wie kommt die Autorin auf folgende Behauptung:
    "Vor mittlerweile 34 Jahren kam das erste sogenannte ,,Retortenbaby" mithilfe einer donogenen Insemination zur Welt. Im Jahre 2012 waren es bereits etwa fünf Millionen Kinder, welche durch diese Reproduktionsstrategie gezeugt wurden (vgl. Spiegel online GmbH). Bei einer solchen donogenen, teilweise auch als heterolog bezeichneten Insemination handelt es sich um eine künstliche Befruchtung mit einem, eigentlich anonymen, Spendersamen (vgl. Lauterbach 2011: 203)." Bei den weltweit 5 Mio Kindern handelt es sich nicht um Kinder, die nach einer Spendersamenbehandlung geboren wurden, sondern um die geborenen Kinder nach ART. Vor 34 Jahren wurde Louise Brown geboren - auch KEINE donogene Behandlung! Schade. Die Autorin kann sich gern nachtraeglich kundig machen. Ich vertrete die deutschen Ärzte für Reproduktionsmedizin und bin seit 17 Jahren mit der Thematik befasst. uszkoreit@repromed.de

Blick ins Buch
Titel: Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung



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