Energiewende in Deutschland

Etablierte Großkonzerne versus Verfechter einer dezentralen Stromerzeugung in den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur deutschen Stromversorgung


Bachelorarbeit, 2013

102 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Methodisches Vorgehen

3 Theoretischer Analyserahmen
3.1 Konkretisierung zentraler Begriffe : Interessen, Organisierte Interessen
3.2 Ansatze der Verbandeforschung: Einfuhrung in die Thematik
3.3 Politikwissenschaftliche Einordnung von Interessengruppen: Vier Ansatze
3.3.1 Politikdimensionen der Politikfeldanalyse
3.4 (Neo-)Pluralismus
3.5 Neokorporatismus
3.6 Paradigmenwechsel: Vom Korporatismus zum Lobbyismus?
3.7 Zwischenfazit

4 Typologisierung von Interessengruppen: Starke und schwache Interessen
4.1 Diffuser und spezieller Charakter
4.2 Allgemeine Strategien politischer Einflussnahme
4.3 Welche Strategie passt zu welcher Interessengruppe?
4.4 Kurzes Fazit: Organisationsfahigkeit und Zugangschancen

5 Einfuhrung in die Problematik
5.1 Erneuerbare Energien(e.E.)
5.2 Konventionelle Energien (k.E)
5.3 Stromversorgungssystem in Deutschland
5.3.1 Stromeinspeisung
5.3.2 Stromnetzbetreiber
5.3.3 Netzregelung

6 Energiekonzept 2010 und Energiepaket 2011
6.1 Ziel 1: Ausstieg aus der Kernenergie und Neubau k. Kraftwerke
6.1.1 Strategie 1: Marktintegration e.E./EEG und Marktpramie
6.1.2 Strategie 2: Kapazitatsmechanismen/Versorgungssicherheitsvertrdge..A
6.1.3 Widerspruche im BMU: k. Kraftwerke vs. dezentrale Versorgung
6.1.4 Aktuelle Plane zur Marktintegration: Pro k. Kraftwerke
6.1.4.1 Rosler (BMWi)
6.1.4.2 Altmaier (BMU)
6.1.5 Zwischenfazit
6.2 Ziel 2: Netzausbau
6.2.1 Strategie 3: Netzentwicklungsplan (NEP)
6.2.1.1 NEP 2012
6.2.2 KritikamNetzausbauplan
6.2.3 Verscharfung des Systemkonflikts durch den NEP 2012
6.2.4 Energieversorgungsunternehmen: Contra Dezentralitat
6.2.5 Zwischenfazit
6.3 Ziel 3: Rekommunalisierung der Energieversorgung durch e.E
6.3.1 Strategie 4: Unterstutzung kommunaler Projekte durch die Regierung.
6.3.1.1 ForderprogrammedesBMBF
6.3.2 Zwischenfazit

7 Fazit: Empirischer Teil und eigene Ansicht

8 Schlussfazit: Herstellung der Verbindung zum theoretischen Teil

Abkurzungsverzeichnis

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Besondere Begriffsverwendungen

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Tabellenverzeichnis

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Abbildungsverzeichnis

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Anhang

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1 Einleitung

Auf den „verheerenden Atomunfall im japanischen Fukushima“ (Spiegel.de, Link 1) reagierte die deutsche Regierung prompt: Acht Atommeiler wurden abgeschaltet, bis 2022 sollen die verbleibendenneun Atomkraftwerke folgen (Sueddeutsche.de, Link 1). Kunftig sollen die fehlenden Kapazitaten fur die Stromproduktion jedoch verstarkt aus erneuerbaren Energien bezogen werden, und zwar „bis 2050 (...) 80 %“ (BMWi, 2012: 6).

Doch dieser beschleunigte Einsatz der Bundesregierung fur die sogenannte „Energiewende“ spaltet die Kopfe. Besonders hitzige Diskussionen entfacht die Frage, wie das deutsche Stromversorgungsmanagement grundsatzlich gestaltet werden soll: zentral oder dezentral? Oder beides parallel? Die vorliegende Arbeit untersucht, fur welchen Pfadweg sich die Regierung einsetzt und welche Interessengruppen sie mit ihren politischen Mafinahmen bisher unterstutzt hat bzw. vermutlich auch in naher Zukunft weiter unterstutzen wird. Uberdies wird die Arbeit der Frage nachgehen, welchen Interessengruppen die Regierung besonders viel Mitspracherecht einraumt und nach moglichen Grunden fur diese privilegierte Position suchen. Von Interesse werden aufierdem die verschiedenen Argumente der unterschiedlichen Regierungsinstanzen, d.h. insbesondere der Ministerien, sein sowie die Widerspruche, in die sich die einzelnen Instanzen verstricken.

2 Methodisches Vorgehen

Wie in der Einleitung erwahnt, mochte ich in der vorliegenden Arbeit herausarbeiten, welche Energie-Akteure gegenwartig mafigeblich an den Entscheidungen zur Umstrukturierung des deutschen Energiesystems mitwirken und somit in Zukunft voraussichtlich die deutsche Stromversorgung beherrschen werden. Hauptaugenmerk liegt hier auf der potentiellen Durchsetzungskraft der folgenden zwei Akteursgruppen: Akteure, die eine dezentrale

Stromversorgung aus e.E. anstreben (Okostromanbieter, Umweltverbande, e.E.-Verbande, Ministerien, Kommunen, etc.) sowie Akteure, die eine zentrale Stromversorgung aus e.E. und/oder fossilen Energietragern anstreben (vier etablierte Energieversorger E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW, Ubertragungsnetzbetreiber, Ministerien, etc.).

Bevor ich im empirischen Teil versuchen mochte, eine realistische Einschatzung daruber zu erhalten, welche der o.g. Energie-Akteure derzeit starkeren Einfluss auf den Energie-Kurs der Regierung nimmt, bedarf es zuvor einer Klarung der theoretischen und definitorischen Grundlagen. Ein theoretischer Analyserahmen ist notwendig, „da wissenschaftliche Beobachtung (...) immer theoriegeleitet ist, also immer von gewissen Annahmen und theoretischen Implikationen ausgeht, die der Analyse als Untersuchungsraster und Bezugspunkt dienen“ (Schmedes, 2008: 51).

Da ich mich in meiner Arbeit mit der Interessenvermittlung auf nationaler Ebene beschaftige, werde ich verschiedene Theorien und Ansatze der Interessengruppenforschung als theoretische Grundlage heranziehen, wobei der Fokus auf der aktuellsten Theorie, dem Lobbyismus, liegen wird. Da der Lobbyismus eine Art Synthese aus Pluralismus und Korporatismus darstellt (Erklarung i.P. 3.6), sollen auch diesen beiden Theorien eigene, etwas knapper ausfallende Abschnitte gewidmet werden. Die Netzwerktheorie, die als Ubergang vom Pluralismus und Korporatismus zum Lobbyismus begriffen werden kann, werde ich aussparen, da der Lobbyismus bereits die grundlegenden netzwerktheoretischen Ansatze beinhaltet und eine zu ausgiebige Beschaftigung mit allen Ansatzen generell die Seitenzahl der Arbeit sprengen wurde. Auch die NPO sowie die Theorie der ,Kritischen Masse“ sind fur meine Arbeit weniger zielfuhrend, da sie sich in zu geringem Mafi mit der Makroebene (Staat-Verbande-Beziehung) befassen und die Meso- und Mikroebene lediglich i. F.v. theoretischen Szenarien ansprechen. Der Vorstellung der Ansatze wird die Erarbeitung eines grundlegenden Verstandnisses von Politik auf Basis der Politikfeldanalyse sowie eine intensive Auseinandersetzung mit den theoretischen Grundlagenbegriffen „Interessen“ und „Organisierte Interessen“ vorausgehen. Anschliefiend werde ich auf die o.g. Ansatze und Theorien eingehen, wobei ich mich auf die Makro-Ebene, d.h. das ,,Verhaltnis von Staat und Verbanden“ (Schmid, 1998: 2) sowie auf die potentiellen Wege der Einflussnahme durch Interessengruppen konzentrieren werde. Auf die Mesoebene werde ich v.a. hinsichtlich der unterschiedlichen Vorstellungen uber die Organisationsfahigkeit von Interessengruppen eingehen. Am Ende dieses Abschnittes werde ich in einem Fazit die fur meine Themenstellung wichtigsten Aspekte der Ansatze zusammenfassen.[1]

Nach dem Fazit werde ich ein konkretes Verstandnis von Interessengruppen erarbeiten, indem ich eine Klassifizierung von Interessengruppen in verschiedene Typen entwerfe (Typologisierung), die sich an den Theorien und Ansatzen der Interessengruppenforschung orientiert. Hieran wird sich eine Auseinandersetzung mit dem Einflussvermogen von Interessengruppen, das an ihren Zugangschancen zum politischen System ablesbar ist, anschliefien. In diesem Zusammenhang wird es relevant sein, sich daruber hinaus mit den Strategien politischer Einflussnahme, die je nach Interessengruppentyp variieren, auseinanderzusetzen.

Mithilfe des Theorie-Teils, insbesondere der Typologisierung von Interessengruppen sowie deren theoretischen Zugangschancen und Einflussstrategien, mochte ich im Schlussfazit der Arbeit eine Antwort auf die Frage finden, warum bestimmte Typen von Interessengruppen aktuell mehr, andere weniger Einflussgewicht in der nationalen energiepolitischen Debatte haben, und ob die Annahmen der verschiedenen Theorien in der aktuellen energiepolitischen Debatte haltbar sind.[2]

Der Verknupfung des theoretischen mit dem empirischen Teil im o.e. Schlussfazit wird der empirische Teil vorausgehen. Hier soll mithilfe von Gutachten, Studien, Informationsbroschuren, Analysen sowie Berichten und Artikeln herausgefunden werden, ob die Bundesregierung eher in die Richtung einer zentralen und/oder dezentralen Stromversorgungsmanagements tendiert, d.h. im Sinne welcher Akteursgruppe sie eher argumentiert. Auch hier werden vorab grundlegende Begriffe und Zusammenhange geklart, genauer werde ich die Begriffe erneuerbare Energien (e.E.) und konventionelle Energien (k.E.) definieren sowie das Stromversorgungssystem in Deutschland erlautern, um dann im Anschluss auf das Stromversorgungsprogramm der Regierung einzugehen. Darauf wird eine tiefgehende Erorterung der einzelnen politischen Mafinahmen und Vorhaben folgen, die mit Zwischenfazits unterbrochen wird.

3 Theoretischer Analyserahmen

3.1 Konkretisierung zentraler Begriffe : Interessen. Organisierte Interessen

Auf die politische Ebene gehoben, ist das Interesse nach Schubert/Klein in einer sehr umfassenden Definition als eine ,,Sammelbezeichnung fur eine Vielfalt okonomischer und sozialer Absichten und Forderungen, die von unterschiedlichen Gruppen und Organisationen an das politische System herangetragen werden“ (2011: 147), zu verstehen. Eine engere Definition interpretiert Interesse als Nutzen, ,,d.h. als selbstbezogene oder egoistische Handlungsorientierung (self-interest), die auf

Selbsterhaltung, die Erlangung von (materiellen) Vorteilen oder die relative oder absolute Verbesserung der eigenen Position in gegebenen sozialen Strukturen zielt“ (Winter/Willems, 2007: 19). So wie jedes Individuum versuche nach StraBner auch jede Gruppe und Organisation uber Durchsetzung seines Interesses Vorteile zu realisieren, oft gegen den Willen anderer, so dass das Interesse immer konfliktiven Charakters sei (2004: 17f). Da nach Alemann die politischen Forderungen und Handlungsorientierungen in beiden Definitionen (eng und umfassend) nicht ausreichend erfasst wurden, differenziert er sie weiter aus: Der Antrieb, ein Interesse zu verfolgen, konne drei Grunde haben, die gleichzeitig die drei Dimensionen des Interessenbegriffes darstellen:

1. Interesse als individuelle Dimension: Der Antrieb, ein Interesse zu verfolgen, entspringt dem Wunsch, individuelle menschliche Bedurfnisse zu befriedigen. (1987: 28)

2. Interesse als materielle Dimension: Der Antrieb, ein Interesse zu verfolgen, entspringt dem Wunsch, knappe materielle Guter, die uber die ,,essentielle Basisversorgung hinausgehen“ (StraBner, 2004: 18) zu erlangen bzw. Nutzen ,,angesichts von Knappheit und Mangel“ (1987: 29) in der Interaktion mit anderen“ (1987:28) zu erzielen oder zu vermehren.

3. Interesse als ideelle Dimension: Der Antrieb, ein Interesse zu verfolgen, entspringt dem Wunsch, Ideologien, d.h. eigene Vorstellungen oder Weltanschauungen wie Umweltschutz, zu artikulieren und zu rechtfertigen. Der Nutzen ist immaterieller Art. (1987: 28f)

Alemann hebt uberdies das einfache Interesse vom Organisierten Interesse ab. Organisierte Interessen mussten verstanden werden als ,,freiwillig gebildete, soziale Einheiten mit bestimmten Zielen und arbeitsteiliger Gliederung (Organisation)“ (1987: 30), die die individuellen, materiellen oder ideellen Interessen ihrer Mitglieder verfolgen. Dies tun sie ,,innerhalb der sozialen Einheit und/oder gegenuber anderen Gruppen, Organisationen und Institutionen“ (1987: 30). Damit sind Organisierte Interessen auch als „intermediarer Raum“ (Schmid, 1998: 16) zwischen einzelnen Individuen und „Institutionen des politischen und okonomischen Systems“ (Schmid, 1998: 16) zu begreifen, so dass dem Organisierten Interesse eine Vermittlerrolle zukommt.

Generell sei der Begriff Organisierte Interessen gleichbedeutend mit konkurrierenden Begriffen wie Interessenorganisationen und -gruppen, (Interessen-) Verbande oder Anglizismen wie „pressure group oder lobby“ (Alemann, 1987: 29). (Alemann, 1987: 29ff). „Lobby“ und „Pressure Group“ sind sehr negativ konnotiert, da sie stark auf die einseitige Einwirkung uber Druck hinweisen, ohne „die vielfaltigen Wechselwirkungen und -beziehungen“ (Triesch/Ockenfels, 1995: 15) zu berucksichtigen. Daher werde ich vorzugsweise den Begriff Interessengruppe bzw. Interest Group verwenden, womit ich mich Krafts Begrundung anschlieBe, dass dieser Begriff „das vielfaltige Spektrum der (...) Interessenvertretungen“ (2006: 10) am besten wiedergibt und Verbande miteinschlieBt. Weiterhin ist Interessengruppe ein sehr neutraler Begriff, der sich nicht auf die politische Einflussnahme unter Ausubung von Druck beschrankt, sondem eine Art der Beeinflussung beschreibt, „die in irgendeiner Weise“ (Kraft, 2006: 11) versucht wird. Hinsichtlich der Interessengruppenforschung, die sich primar mit der Beziehungsstruktur zwischen Staat und Verbanden und dem Einflussvermogen letzterer beschaftigt, folge ich Schmedes, der einzig Interessengruppen betrachtet, deren Hauptanliegen die Beeinflussung staatliche Entscheidungen ist (2008: 66), so dass Vereine wie Sportvereine herausfallen.

3.2 Ansatze der Verbandeforschung: Einfuhrung in die Thematik

Die Verbandeforschung halt verschiedene, miteinander konkurrierende Ansatze bereit, die die ,,Einflussnahme organisierter Gruppen auf politische Prozesse“ (Winter/Willems, 2007: 22) sowie deren Funktion (Krause, 2012: 28) jeweils unterschiedlich in der Politik verorten. Im Grunde versuchtjeder Ansatz, die Staat-Verbande-Beziehung seiner Epoche zu spiegeln bzw. deskriptiv zu erfassen. Doch genauso wie die Zeit weiterlauft, verandern sich auch Verbandesysteme, Reutter spricht von ,,moving targets“ (2001: 9). So traten zu den dominierenden Ansatzen, (Neo-) Pluralismus und Korporatismus, viele neue Ansatze wie die Netzwerktheorie, Neue Politische Okonomie (NPO) und die Theorie der ,,Kritischen MasseMomentan sind Tendenzen einer Ruckkehr zum Pluralismus i.F.e. neuen Verbandeperspektive, dem Lobbyismus, erkennbar. Ich werde mich auf (Neo-) Pluralismus, Korporatismus und v.a. Lobbyismus beschranken, da diese Ansatze fur meine Fragestellung zielfuhrend sind, d.h. sich verstarkt mit den politischen Einflusschancen von Verbanden (Makroebene) sowie deren Organisationsfahigkeit (Mesoebene), die fur die Typologisierung von Interessengruppen nutzlich sein wird, beschaftigen.

3.3 Politikwissenschaftliche Einordnung von Interessengruppen: Vier Ansatze

Da alle Ansatze der verbanderechtlichen Debatte auf einem anderen Verstandnis von Organisation und Interessenvermittlung in der Politik basieren, mochte ich vorab ein grundlegendes Verstandnis von Politik schaffen. Dies soll mithilfe der drei Politikdimensionen der Politikfeldanalyse geschehen, mit der politische Entscheidungsprozesse hinsichtlich des Zusammenspiels zwischen Institutionen und Akteuren ubergreifend erklart werden konnen (Schubert/Bandelow, 2009: Iff). Es zeigt sich, dassjeder Ansatz Interessengruppen unterschiedlich in die Politikdimensionen einordnet.

Die Politikfeldforschung teilt den Politikbegriff in drei Teile: Polity, Policy und Politics (Schmid, 1998: 3).

Polity bezeichnet die strukturelle Dimension von Politik (Schubert/Bandelow, 2009: 4) bzw. den ,,Handlungsrahmen, in dem Politik ablauft“ (Nassmacher, 2004: 2). Dieser Handlungsrahmen wird „durch die Verfassung, Rechtsordnung und Tradition festgelegt“ (Alemann, 1987: 33) und wird i.F.v. Institutionen wie Schulen oder Parlamenten greifbar. Zudem verschafft der Handlungsrahmen den Akteuren Handlungspotentiale (bspw. Mitspracherechte), d.h. ,,Moglichkeiten, die politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu beeinflussen“ (Nassmacher, 2004: 3). Verbande und Interessenvermittlung hangen i.d.S. mit Polity zusammen, da sie ,,Teil der politischen Ordnung und der Organisationsformen des demokratische(n) Gemeinwesens sind“ (Schmid, 1998: 3).

Politics ist die zweite, prozessuale, aktive Dimension, d.h. durch ,,Konflikt und Konsens gekennzeichnete Prozesse“ (Schubert/Klein, 2011: 227), bei denen ,,auf die unterschiedlichen, teilweise gegensatzlichen, (...) gleichlaufenden, (...) neutralen, (...) koalierenden Interessen und Parteien und deren (...) Absichten (...) etc. Rucksicht genommen werden muss“ (Schubert/Bandelow, 2009: 4). Im Vordergrund steht dabei aber der „Charakter von Politik als Konfliktaustragung“ (Donges/Jarren, 2005: 365). Konflikte entstehen immer dann, wenn politische Entscheidungen dazu fuhren konnen, dass Interessengruppen oder deren Inhalte ausgegrenzt werden (Nassmacher, 2004: 4). Gefragt wird also insbesondere, wie Akteure ,,machtpolitische(...) oder inhaltliche(...) Ziele“ (Nassmacher, 2004: 4) durchsetzen, wobei ,,alle Formen der Macht und ihrer Durchsetzung - formelle (...) und informelle oder verborgene“ (Alemann, 1987: 34) einbezogen werden mussen. Auch verbandliche Interessenvermittlung stellt Politics dar, da auch hier in Entscheidungsprozessen um Macht und Einfluss gerungen bzw. gestritten wird (Schmid, 1998: 3). Policy bezeichnet schliefilich die inhaltliche Dimension von Politik (Schubert/Klein, 2011: 226; Alemann, 1987: 33), wobei Inhalte ,,materielle und immaterielle Werte und Ziele“ (Nassmacher, 2004: 4) umfassen konnen. Ergebnisse sind bspw. Gesetze, Entscheidungen oder Programme wie Energieprogramme (Nassmacher, 2004: 4). Aufgrund der verschiedenen Interessenlagen ist auch der inhaltliche politische Raum konfliktgeladen. Untersucht wird v.a., welche Akteure welche Probleme wann, wie und warum bearbeiten oder warum die Bearbeitung eventuell behindert wird. Auch bei verbandlicher Interessenvermittlung geht es um politische Inhalte und Probleme, die in Auseinandersetzung mit anderen Interessen bestimmt bzw. gelost werden sollen (Schmid, 1998: 3).

3.4 (Neo-)Pluralismus

Der dcutschc Ncopluralismus ziclt auf cin frcics Zusammcnspicl intcrmcdiarcr, glcichbcrcchtigtcr ,,okonomischcr, sozialcr, kulturcllcr und wcltanschaulichcr“ (Woykc, 2009: 530) Gruppcn wic Partcicn und Vcrbandc ab, dic „sclbststandig und autonom ihrc Ziclc inncrhalb dcs politischcn Systcms“ (Woykc, 2009: 530) vcrfolgcn. Um das Gcmcinwohl zu sichcrn und „Chaos“ (Woykc, 2009: 530) zu vcrmcidcn, musscn sich dic Gruppcn an ordnungspolitischc Rcgcln wic das Grundgcsctz haltcn.

Dcr Pluralismus fand in dcn 1950cr und 1960cr Jahrcn Einzug in dic Intcrcsscngruppcnforschung (Krausc, 2012:30; Czada, 1994: 37). Dic normativcn Grundannahmcn dcs amcrikanischcn Laissez- faire-Pluralismus sind, dass in modcrncn Dcmokraticn cinc cnormc Viclfalt autonomcr, nicht hicrarchisch gcordnctcr und mitcinandcr konkurricrcndcr Intcrcsscn cxisticrcn, dic nicht formal vom Staat ancrkannt odcr institutionalisicrt scicn und sich allc glcichcrmaBcn gut i.F.v. Intcrcsscngruppcn organisicrcn und durchsctzcn licficn (Machtglcichgcwicht und Chanccnglcichhcit) (Alcmann, 1987: 38, 43; Krausc, 2012: 30; StraBncr, 2004: 29f; Tcubcr, 2001: 69; Kraft, 2006: 14; Schmcdcs, 2008: 89). Zur Grundung cincr Intcrcsscngruppc kommc cs automatisch, wcnn viclc Individucn glcichzcitig an cincm sozialcn Anlicgcn intcrcssicrt scicn. Gcnaucr wurdcn dic Individucn ihrc Einzclintcrcsscn aggrcgicrcn und ubcr Intcrcsscngruppcn „cinc adaquatc Artikulationsinstanz“ (Sclbaldt, 1997: 46) bildcn. So wurdcn dic „cxisticrcndcn Bcdurfnissc“ (Schmcdcs, 2008: 89) dcr Gcscllschaft von allcinc optimal rcprascnticrt. Zur Durchsctzung ihrcr Intcrcsscn nahmcn Vcrbandc als „'prcssurc groups'“ (Czada, 1994: 38) ubcr Druckmittcl politischcn Einfluss, so dass sic i.d.S. „vornchmlich auf dcr Input-Scitc dcs politischcn Systcms“ (Wintcr/Willcms, 2007: 25) vcrortct wcrdcn.

Bcim konfliktrcichcn Aufcinandcrtrcffcn dcr vcrschicdcncn Intcrcsscn sci das Ergcbnis immcr cinc im Gcmcinwohl licgcndc Losung, was dcrcn Lcgitimitat bcgrundc (StraBncr, 2004: 33; Krausc, 2012: 31). Dic Gruppcn wurdcn somit nicht ex antc Intcrcsscn vcrfolgcn, dic im Gcmcinwohl licgcn, sondcrn das Gcmcinwohl crgcbc sich ex post von allcinc (StraBncr, 2004: 31ff; Krausc, 2012: 30; Willcms ct al, 2007: 7) aus dcr „Kompromisssummc dcr mitcinandcr in Konkurrcnz stchcndcn Einzclintcrcsscn“ (Lcif/Spcth, 2006: 17). Bci cinscitigcr Intcrcsscndurchsctzung durch cinc zu machtigc Intcrcsscngruppc formicrcn sich nach dcr pluralistischcn Harmoniclchrc gcgncrischc Vcrbandc, dic dic Macht dcr crstarktcn Gruppcn wicdcr bcgrcnzcn und cin Intcrcsscnglcichgcwichthcrstcllcn. (Alcmann, 1987: 43; Krausc, 2012: 30f; Kraft, 2006: 14f)

Dic neo-pluralistische (dcutschc) Auffassung, dic auf Ernst Fracnkcl zuruckgcht, lchnt cinigc Grundannahmcn dcs amcrikanischcn Pluralismus ab. Dicsc sind: „dic Thcsc dcr Organisicrbarkcit allcr Intcrcsscn; dic Thcsc vom sozialcn Kraftcglcichgcwicht (...); dic Thcsc vom automatischcn Zustandekommen des Gemeinwohls“ (Steiert, 1982: 88). Zwar spricht auch der Neo-Pluralismus dem Staat „allgemein Neutralitat und Empfanglichkeit gegenuber gesellschaftlichen Interessen“ (Kaiser, 2006: 29) zu, doch er verleiht dem Staat wieder eine „aktive Rolle“ (Schmid, 1998: 34). So entwickelte der Neo-Pluralismus die Idee eines intermediaren Systems, Fraenkel spricht von einem Krafteparallelogramm, das das Verhaltnis zwischen Individuum, Gesellschaft und Staat ausbalanciert (StraBner, 2004: 31; Reutter, 2001: 12; Kaiser, 2006: 25). Nach dieser Vorstellung treten zwischen Burger und Staat intermediare Gewalten (,,Parteien, Medien, Verbande“ (StraBner, 2004: 32)), die sich eben nicht aus homogenen, sondern aus einer ,,nach Klassengegensatzen gespaltenen Gesellschaft“ (Steiert, 1982: 81) gebildet hatten. Die Verbande wurden in dem System freiwillig in einen Wettbewerb zueinander treten (Teuber, 2001: 69) und gegenuber dem Staat als ,,fordernd(e) pressure groups“ (Winter, 2003: 37) einseitig Druck ausuben (Alemann/Heinze, 1979: 29). Trotz dessen, dass Verbanden derselbe Stellenwert wie Parteien (Kaiser, 2006: 110) zugesprochen wird, geschehe die Druckausubung indirekt, indem Verbande uber ,,Parteien auf die Willensbildung“ (Kaiser, 2006: 110) einwirken. Dem Staat wurde bei Verhandlungen

schiedsrichterliche Funktion zukommen (StraBner, 2004: 213). Die Entscheidung an sich seijedoch Resultat der ,,miteinander wettstreitender Krafte“ (Kaiser, 2006: 25) und staatlichen Handelns und damit immer durch gesellschaftliche Krafte bestimmt (Kaiser, 2006: 26; Abb. StraBner, 2004: 213):

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Im Gegensatz zur ,,amerikanischen Version, die auf freies Spiel der Interessen aufbaut“ (Schmid, 1998: 34), betont die neo-pluralistische deutsche Version ,,die Bedeutung von Verfahrensregeln“ (Schmid, 1998: 34) und Werthaltungen. So wurden Differenzen auf Basis eines ,,Minimums an Fairnessprinzipien“ (Willems et al., 2007: 7) ausgetragen, die von allen Beteiligten als ,,nicht- kontroverser-Sektor“ anerkannt wurden (StraBner, 2004: 33; Schmid, 1998: 34). Damit sei das Gemeinwohl zwar weiterhin Ergebnis einer Auseinandersetzung und gelte ,,prinzipiell als stets anfechtbar(...)“ (Steiert, 1982: 81), doch musse es immer mit dem nicht-streitbaren-Sektor vereinbar sein. Insgesamt betrachtet sei Politik nicht mehr als eine ,,Herrschaft der Verbande“ (Winter/Willems, 2007: 14), was die Staatssouveranitat laut Neo-Pluralismusjedoch nicht bedrohe, sondern vollkommen legitime Teilhabe sei. Verbandsbeteiligung sei sogar notwendig, um offentliche Diskurse anzukurbeln, Information und Sachverstand zu erhalten und Entscheidungen Allgemeinverbindlichkeitzu verleihen. (Alemann/Heinze, 1979: 16; Reutter, 2001: 18)

3.5 Neokorporatismus

Im Neokorporatismus geht es „um eine soziale Steuerung der Wirtschaft“ (Leif/Speth, 2003b: 12), indem moglichst representative, groBe und hochorganisierte Interessengruppen in politische Entscheidungen eingebunden werden oder ihnen im Extremfall „Ordnungs- und Steuerungsleistungen“ (Winter, 2007: 218) ubertragen werden. Die eingebundenen Verbande werden nicht wie im Pluralismus als Verfolger ihrer Partikularinteressen angesehen, sondern als gemeinwohlorientierte Organisationen. Beteiligte Verbande wurden „gemeinwohlschadliche Interessen“ (Leif/Speth, 2003b: 13) bereits im Vorfeld aussortieren und dann oftmals mit der Ubertragung (halb-) offentlicher Aufgaben belohnt werden. (Leif/Speth, 2003b: 12ff)

Der Korporatismus (Stromung der 1970er Jahre (Ronge, 1992: 48; Streeck, 1994: 7)) ist aus der Kritik am v.a. amerik. Pluralismus entstanden (StraBner, 2004: 41). Hinsichtlich Politics geht der Korporatismus davon aus, dass politische Beteiligung von Interessengruppen als auf Dauer vom Staat zugesichert und institutionalisiert sei (StraBner, 2004: 41; Teuber, 2001: 70). Bei der ,,'korporatistischen Verbandeeinbindung'“ (Czada, 1994: 41) auf der Makroebene, d.h. auf nationaler Ebene zur Losung gesamtgesellschaftlicher Probleme (Schmid, 1998: 40f; Kaiser, 2006: 48), handele es sich generell um tripartistische Vereinigungen zwischen dem Staat und starken Interessenverbanden, v.a. Unternehmen und Gewerkschaften[3](Czada, 2000 in: StraBner, 2004: 41; Schmid, 1998: 38). Der Neokorporatismus hebt diese Beschrankung auf und erweitert die am Tripartismus beteiligten nichtstaatlichen Akteure auf ,,Interessengruppen anderer Politikfelder, z.B. () Bauernverbande“ (Kaiser, 2006: 69). Der Korporatismus auf Mesoebene ist auf die Losung von Konflikten in einer Region oder Bundesland, einem Politikfeld oder Sektor in einem Politikfeld begrenzt wie Umweltpolitik. (Schmid, 1998: 40ff; Kaiser, 2006: 55, 100) Die korporatistischen Arrangements sind hier oft bipartistisch, meist zwischen dem Staat und sektoral spezialisierten Interessenverbanden (Kaiser, 2006: 93). In korporatistischen Arrangements (unabhangig ob Makro- oder Mesoebene) handeln die Beteiligten laut Neokorporatismus in einem ,,partnerschaftlichen Dialog“ (StraBner, 2004: 213) konsensorientierte Entscheidungen (Schmid, 1998: 38, 42) aus, so dass politische Entscheidungen nicht ,,per Dekret von oben“ (Teuber, 2001: 70) durchgesetzt wurden. So handele es sich nicht mehr um ein Pressure-, sondern ,,'Push- and Puli'- Verhaltnis“ (Alemann/Heinze, 1979: 31), um ,,kein Gegeneinander (...), sondern Synthese“ (Alemann/Heinze, 1979: 41). Die „passive-neutrale-schlichtende Rolle“ (Kaiser, 2006: 41) des Staates im Neo- Pluralismus wird durch eine ,,aktive-parteiliche-interventionistische Rolle“ (Kaiser, 2006: 41) ersetzt. Angesiedelt seien die korporatistischen Arrangements „aufierhalb des parlamentarisch- parteipolitischen Systems“ (Kaiser, 2006: 99) und konnten in- oder formell sein (Triesch/Ockenfels 1995: 8f; Abb. Strafiner, 2004: 213):

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verortet (Funktion der Integration, ,,Aggregation und Artikulation von Interessen (...) politische Legitimation sowie Rekrutierung der politischen Eliten“ (Winter/Willems, 2007: 25)), sondern auch auf die Output-Seite, womit ihnen ,,Fahigkeiten zur mehrseitigen Interessenvermittlung (zwischen Mitgliederinteressen und dem Staat und andersherum) sowie zur (Selbst-) Steuerung der Gesellschaft“ (Winter/Willems, 2007: 25) zugesprochenwerden.

Entgegen dem Pluralismus gibt es laut Korporatismus auch weniger stark „konflikt[4]- und organisationsfahige“ (Krause, 2012: 31) Interessengruppen, so dass von symmetrischer Machtverteilung (Alemann/Heinze, 1979:19) bzw. einem Gleichgewicht in der Interessenvertretung nicht die Rede sein konne. Trotz dieses Wissens wurden auch in korporatistischen Arrangements bevorzugt Grofiverbande eingebunden (Streeck, 1994: 17; Krause, 2012: 31; Alemann/Heinze, 1981: 51f). Genauer handele es sich um ,,stark zentralisierte Spitzenverbande“ (Kaiser, 2006: 48), die in ihrem Sektor (Mesokorporatismus) uber ein „Reprasentationsmonopol“ (Kaiser, 2006: 38) verfugen, was heifit, dass sie in ihrem Bereich nicht mit anderen Verbanden konkurrieren, sondern diese in sich vereinen (,,Konzentrierung der Interessenstruktur“ (Kaiser, 2006: 83)) und oft uber staatliche Anerkennung oder Lizenz verfugen. So ist das Auftauchen von Interessengruppen nicht wie im Neo-Pluralismus spontan und zahlenmafiig unbegrenzt, sondern kontrolliert und begrenzt. (Kaiser, 2006: 38-41)

Wahrend Philippe C. Schmitter (Begrunder des Korporatismus) das Reprasentationsmonopol der Grofiverbande durch Mitgliedschaftszwang, innerverbandliche hierarchische Ordnung sowie dem Nichtvorhandensein von Wettbewerb mit anderen Verbanden als gesichert ansah, hob der Neo- Korporatismus Schmitters Konzept der Monopolstellung auf und wandelte es zu einer Wettbewerbsstellung ahnlich dem Pluralismus. Allerdings mit dem Unterschied, dass Verbande nicht nur von ihren Mitgliedern abhangen, sondern als intermediare Organisationen begriffen werden, die von den Interessen der Mitglieder und des Staates abhangen und zwischen diesen vermitteln (Schmedes, 2008: 68). Die Vermittlerrolle berge jedoch das Problem, dass Verbande oft in ein Spannungsverhaltnis zwischen Mitglieder- und Staatsinteressen gerieten.

So trete zur Mitgliedschaftslogik, die den Verbanden die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder und deren Vereinheitlichung aufgibt (Czada, 1994: 38, 48; Streeck, 1994: 15) die sogenannte „outputorientierte“ (Winter/Willems, 2007: 26) Einflusslogik, die den Wettbewerb mit anderen Verbanden und dem Staat um „Interessenrealisierung sowie Mitwirkung an politischer und gesellschaftlicher Steuerung“ (Winter/Willems, 2007: 26) beschreibt (Czada, 1994: 48). Die beiden Logiken stunden allerdings im Konflikt, da die Durchsetzung der Mitgliederinteressen und die einzugehenden Interessenkompromisse mit dem Staat und Verbanden zumeist im Widerspruch stunden und damit kontraproduktiv seien. (Czada, 1994: 38,48; Streeck, 1994: 14f; Reutter, 2011: 14f; Schmedes, 2008: 90f) Der Neokorporatismus sieht die Losung im „balancierten Austausch“ (Streeck, 1994: 15), d.h. dass am Ende von Aushandlungen keine Abstimmung uber das Verhalten, sondern ein (symmetrischer) Austausch von Gegenstanden steht (Kaiser, 2006: 52f, 114). Somit wurden Verbande von „'Pressure Groups' inTauschpartner (...) verwandelt“ (Winter, 2007: 223).

Der Staat wurde beim Tauchhandel von der „Dampfung gesellschaftlicher Konfbkte“ (Strafiner, 2004: 41) profitieren, weil durch die Mitsprache von Verbanden die Legitimitat von Entscheidungen erhoht werde. Daher bevorzuge er v.a. Verbande mit hoher gesell. Reprasentativitat, denn diese sicherten eine hohe Zahl folgebereiter Mitglieder (Schmedes, 2008: 70). Zudem gelte: Je mehr Vorteile fur die Mitglieder herausspringen, desto sicherer sei auch deren Gefolgschaft bzw. Solidaritat (Czada, 1994: 38, 48f; Schmid, 1998: 39).[5]

Weiterhin konne der Staat von „Loyalitat und Informationen“ (Krause, 2012: 32) profitieren, insbesondere von Informationen fur zu losende Probleme, die Mitglieder eher an ihre Verbande als an staatliche Stellen gegeben hatten (Streeck, 1994: 16). V.a. nehme der Staat professionelle Verbande als kompetente und zuverlassige Bereitsteller von Expertise wahr. Staatl. Interesse an langfristigen Kooperationen bestehe somit oft darin, Expertise dauerhaft zu nutzen (1997: 60f, 384f). Verbande wurden beim Tausch von „Einfluss- und Interessenberucksichtigung“ (Krause, 2012: 32) i.F.v. „privilegierten Aushandlungs- und Mitspracherechten“ (Streeck, 1994: 22) formeller und informeller Art (Schmedes, 2008: 71) profitieren. Oft beinhalte ein Tauschhandel sogar, dass der Staat Verbande an der Politikumsetzung beteiligt („'Inkorporierung'“ (Schmedes, 2009: 91)), d.h. ihnen offentliche oder halboffentliche Aufgaben ubertragt (Czada, 1994: 51; Wefiels, 2002: 2; StraBner, 2004: 42; Lehmbruch, 1979: 51; Schmid, 1998: 39). Das sei zumeist der Fall, wenn die Regulierungsreichweite des Staates an seine Grenzen stofie. Denn dann profitiere der Staat bei Aufgabenubertragung von („finanziell(er) (...) und aufgabentechnisch(er)“ (Kaiser, 2006: 31)) Entlastung (Kaiser, 2006: 74). Daher bevorzuge der Staat v.a. Verbande mit Interessen, die er ,,weniger effektiv oder mit grofieren Kosten und Reibungsverlusten“ (Streeck, 1994: 18) verfolgen hatte konnen[6]. (Streeck, 1994: 16ff; Schmedes, 2008: 91; Wefiels, 2002: 2) Zudem bevorzuge er Verbande, die uber das Reprasentationsmonopol verfugen, da die Durchsetzung von Abmachungen beim Vorhandensein konkurrierender Verbande nicht funktionieren konne (Kaiser, 2006: 68). Die Ubertragung des „offentlichen Status“ (Kaiser, 2006: 71) auf die Verbande eroffnet der Korporatismus-Forschung nach Streeck eine neue policy-Perspektive (1994: 15), denn Verbande wurden durch Tauschgeschafte veranlasst, zum Gemeinwohl beizutragen, indem sie soziale Ordnungsleistungen (oft unwillentlich) erbrachten: Aus Eigeninteresse, bspw. zur Wahrung von Mitspracherechten, wurden sich eingebundene Verbande ,,sozial- und gemeinwohlvertraglich“ (Streeck, 1994: 17) verhalten, so dass der Staat indirekt die verbandlichen Normen beaufsichtigte. In den 1970er Jahren geriet der (Neo-) Korporatismus verstarkt ins Visier von Kritikern, die korporatistische Zusammenschlusse v.a. wegen des demokratischen Defizits kritisierten, bspw. aufgrund des Mangels an „Offentlichkeit und (...) Privilegierung von 'Produzenteninteressen'“ (Streeck, 1994: 23) („Elitenkartell“ (Strafiner, 2004: 42)) sowie wegen moglicher einseitiger Abhangigkeit des Staates von Unternehmen, womit der Staat seine Kontrollfahigkeit einbufit (Czada, 1994: 51). Letztlich ist ruckblickend festzustellen, dass sich der (Neo-) Korporatismus in wissenschaftlichen Kreisen nie als Theorie hat durchsetzen konnen. Die institutionelle Verbandeeinbindung sei eher als eine alternative Erganzung zur pluralistischen Verbande-Staat- Beziehung zubegreifen(Streeck, 1994: 8f;Alemann, 2002: 1).

3.6 Paradigmenwechsel: Vom Korporatismus zum Lobbyismus?

„Die Gefahrlichkeit von Lobbyisten ist ihre Nutzlichkeit" (Kappeler in: Hinrichs, 2006: 89) Allgemein bezeichnet Lobbying den „Versuch der Beeinflussung“ (Biedermann, 2005: 55) von alien Akteuren, „die politische Entscheidungen fallen" (Leif/Speth, 2006: 13) durch „Vertreter(...) gesellschaftlicher Interessen" (Willems et al., 2007: 10) und zwar „zwecks Forderung der Interessen der Lobbyisten" (Schmidt, 2004: 420) und mithilfe bestimmter Methoden und Strategien (Leif/Speth, 2006: 12). Zumeist versuchen Lobbyisten ein konkretes Thema auf direktem und i.d.R. informellen Weg zu beeinflussen (Willems et al., 2007: 10), oft mithilfe interessengeleiteter Informationsvermittlung, die in einem Tauschgeschaft mit staatlichen Entscheidungstragern mundet, bspw. Wissen gegen politischen Einfluss (Losche, 2007: 20). Politiker nutzen Lobbyismus als „Subsystem", mit dem sie ,,Wissen fur politische Entscheidungen nutzbar machen" (Leif/ Speth, 2003b: 27). Diese sehr „punktuelle(...), mafigeschneiderte(...) und gezielte Einflussnahme" (Willems et al., 2007: 17) setzt wiederum „langfristige Investitionen in Expertise, den Aufbau sozialer Beziehungen" (Wehrmann, 2007: 40) sowie ausgefeilte Strategien des „offentlichen Auftritts" (Willems et al., 2007: 10) fur eine „(fTeundliche) gesellschaftliche Perzeption" (Wehrmann, 2007: 40) voraus. Zu Lobbyisten zahlen neben Verbanden auch Unternehmen, Soziale Bewegungen sowie das Auftragslobbying uber „Kommunikations- und Public Affairs- Agenturen, selbststandige Politikberater(...) und Anwaltskanzleien" (Wehrmann, 2007: 42).

Sozialwissenschaftliche Forscher bezeichnen die von Ihnen beobachteten neuen Formen politischer Einflussnahme als Lobbyismus, „eine (heimliche) funfte Gewalt in Deutschland und Europa" (Leif/Speth, 2003: 27). Die Theorie des Lobbyismus soll einen Paradigmenwechsel einleiten (Forschungsjournal, 2003: 3) und an den Korporatismus sowie Pluralismus anknupfen (Leif/Speth, 2003: 26). Lobbyismus-Forscher registrieren eine zunehmende „Aufweichung korporatistischer Verhandlungsnetzwerke" (Winter, 2003: 42) und behaupten, dass die intensive Auseinandersetzung mit korporatistischen Modellen „den Blick auf die sich fortsetzende Pluralisierung der Interessen" (Leif/Speth, 2003: 26) verdeckt sowie den Glauben aufrecht erhalten hatte, die verfolgten Interessen wurden dem Gemeinwohl statt dem Eigeninteresse dienen[7](Leif/Speth, 2003: 27).

Diese Aufweichung fuhren sie v.a. auf den „multizentrische(n) Charakter des modernen Staates" (Winter/Willems, 2007: 39) zuruck, d.h. Interessengruppen stunden vielfaltigeren Zugangsmoglichkeiten zu politischen Entscheidungsprozessen gegenuber, so dass sich das verstarkte Einschlagen „neue(r) - lobbyistische(r) - Wege“ (Speth, 2006: 42) geradezu anbiete. Oft wurden an die Stelle dauerhafter, formalisierter Einbindung i.F.v. „korporatistische(r) Verhandlungsgremien“ (Winter/Willems, 2007: 40) wechselnde, zumeist „policy-bezogene“ (Winter, 2007: 220) und nicht politikfeldubergreifende Koalitionen treten, deren Konstellation von der Regierungszusammensetzung abhange und die oft uber „eigene Kommunikationsmuster, eingespielte Austauschregeln und gemeinsame Grunduberzeugungen“ (Winter, 2007: 232) verfugen wurden. (Winter/Willems, 2007: 39f; Winter, 2007: 220) Fur diese Verhandlungs-Netzwerke typisch sei ihr informeller Charakter, d.h. dass es zumeist ,,keine (..) Regeln gibt“ (Leif/Speth, 2006: 15) und die Beteiligten nicht interessiert sind, die Verhandlungen offentlich zu machen. Der Lobbyismus bestreitet jedoch nicht, dass auch heute korporatistische Beziehungen bestehen. Laut einer Umfrage unter Verbandsfunktionaren von Sebaldt bevorzugen Interessengruppen sogar lang eingespielte, institutionalisierte Kontakte, die durch Normen oder Gesetze verfestigt sind (1997: 383, 388), was damit zu begrunden sei, dass Zusammenarbeit immer mit Transaktionskosten verbunden sei (transaktionskostentheoretischen Ansatz“ (1997: 59, 383)) Bspw. mussten „Kontakte (...) geknupft, Kontaktpartner auf ihre Vertrauenswurdigkeit und Kompetenz hin gepruft, Zustandigkeitsverhaltnisse abgeklart“ (1997: 59) werden. Werde die Kooperation institutionalisiert, fielen die Transaktionskosten weg bzw. wurden gemindert, die Partner konnten mit relativ stabilen Verhaltnissen und mit Seriositat des Partners rechnen. (1997: 375)

Doch laut Lobbyismus (auch laut Sebaldts ,,Organisierten Pluralismus“) bilden korporatistische Beziehungen die Realitat nur teilweise ab und seien eben nicht immer von Vorteil, bspw., wenn Interessengruppen durch die Ubertragung offentliche Steuerungsaufgaben an Freiraum einbufien. Der andere Teil der Interessenvermittlung sei pluralistisch organisiert, d.h. Einflussnahme durch ,,nicht inkorporierte Interessenverbande“ (Winter, 2003: 38) ,,jenseits formalisierter Verhandlungsnetzwerke“ (Winter, 2003: 38) ,,ohne (...) Regelwerk (Sebaldt. 1997: 388). Oft seien diese Kooperationen i.F.v. Policy-Netzwerken gefestigt, ohne allerdings ,,den Charakter einer formellen Zusammenarbeit (...) annehmen zumussen“ (Willems et al., 2007: 11).

Trotz dieser Anknupfung an die pluralistische Debatte widerspricht der Lobbyismus einigen Annahmen: Einerseits seien Interessen wegen ihrer asymmetrischen Organisations- und Konfliktfahigkeit eben nicht gleichermafien reprasentiert und durchsetzbar, andererseits sei die Schiedsrichterolle des Staates eine „naive“ Annahme. Der Staat konne kein neutraler Ort sein, der unabhangig auf Basis spezieller Spielregeln Interessen ausgleiche, sondern er verfolge selbst eigene Interessen (Leif/Speth, 2003: 11b). Diese Staatsinteressen wurden Lobbyisten versuchen zu eigenen Gunsten zu beeinflussen, und zwar v.a. wahrend der im Vorfeld stattfindenden politischen Debatten in der Legislative und Exekutive. Entgegen dem Pluralismus folgt der Lobbyismus uberdies dem Korporatismus, indem er die Verbande-Staat-Beziehung als Tauschgeschaft begreift. Wollten Akteure ihre Interessen durchsetzen, seien sie auf den Tausch von Ressourcen angewiesen, die ihnen nicht (in ausreichendem MaBe) gehoren. Somit sei eine Ressourcenabhangigkeit von staatlicher wie auch privater Seite vorhanden (wechselseitige Abhangigkeit). (Schmedes, 2008: 84ff/94) Trotz der Abhangigkeit wurden Lobbyisten in den Tauch-Netzwerken oft Druck i.d.S. ausuben, dass sie politische Akteure mit Wissen anfuttern, um spater ,,wohlwollende Gesetze und Subventionen einzufordern“ (Leif/Speth, 2003b: 20).

Politiker seien v.a. an Interessengruppen mit viel Expertise interessiert (Wehrmann, 2007: 44), weshalb sie selektiv vorgingen, indem sie sich passende Kooperationspartner nach deren Informationsangeboten aussuchten. Dabei musse Expertenwissen moglichst „zuverlassig und objektiv“ (Strauch, 1993: 25) sein. Denn je objektiver, desto weniger liefen Politiker Gefahr, dem ,,Vorwurf der 'Beeinflussung'“ ausgesetzt zu werden (1993: 26f). Weiterhin mussten die Informationen aus Sicht der Verbande sehr einfach, einleuchtend und prazise gehalten werden, um ,,sicherzustellen, dass sich der Einscheidungstrager mit diesen Argumenten befasst.“ (1993: 31). Weiter spricht der Lobbyismus Interessengruppen die Gemeinwohlorientierung ab (Leif/Speth, 2006: 16), die vielmehr i.S.d. Pluralismus ,,harte partikulare Interessenpolitik“ (Leif/Speth, 2003b: 13) betreiben wurden, was Sebaldt bestatigt: „56% der Funktionare“ sehen ,,keine Gemeinwohl- vertraglichkeit ihrer Positionen, lediglich 19% sind (...) Gewissenskonflikten ausgesetzt“ (1997: 8) Weiterhin behauptet der Lobbyismus entgegen dem Korporatismus, dass Asymmetrien in den Zugangschancen nicht immer mit abweichenden Ressourcenpotential (insbesondere Expertenwissen), verbandlicher Konkurrenz oder institutionalisierten Beteiligungsrechten erklart werden konnten. Entscheidender fur das Verstandnis von Asymmetrien seien die aktuelle Themenlage bzw. „Argumentationsverlaufe, Agenda-Setting und Problemdefinition“ sowie die „Adressaten des Lobbying und das Umfeld“ (Leif/Speth, 2003: 15), in dem Lobbyisten ihre Netzwerke aufbauten, die zu ihrem „wichtigsten Kapital“ (Leif/Speth, 2003: 15) gehoren wurden und meist extrem intransparent seien. Doch auch der Lobbyismus geht ubergreifend von einer (Macht-)Asymmetrie zugunsten wirtschaftl. gegenuber gesell. Interessen aus (2003: 27f)

Momentan reagiere Lobbyismus auf funf „'Megatrends'“ (Leif/Speth, 2003b: 16): Globalisierung, Europaisierung, Neuausrichtung des Lobbyismus in Berlin, Lobbying von Unternehmen und Individualisierung/Pluralisierung (Leif/Speth, 2003b: 16). Fur die Arbeit, die sich auf nationaler Ebene bewegt, sind insbesondere die letzten drei Trends von Bedeutung: „Neuausrichtung des Lobbyismus in Berlin“ und „Lobbying von Unternehmen“: Wegen des Wachstums des „Dienstleistungssektors und (...) neuen Technologies (Leif/Speth, 2003: 31) sowie der Globalisierung differenzierten sich GroB- und Kleinunternehmen bzw. deren Tatigkeitsfelder verstarkt aus, bspw. in weltweit und auf den Binnenmarkt ausgerichtete Untemehmen (Willems et al., 2007: 16). Aus der Ausdifferenzierung folge, dass sich auch „unternehmerische Profile“ (Leif/Speth, 2003b: 20) bzw. Interessenlagen (Willems et al., 2007: 16) andern wurden, v.a. mittelstandische Interessen seien mit denen der Top-Industrieunternehmen nicht mehr vereinbar (Leif/Speth, 2003b: 20; Wehrmann, 2007: 42; Burgmer, 2003b: 35; Losche, 2007: 64). Die Interessen der v.a. Grofiunternehmen wurden jedoch von den klassischen Dach- und Spitzenverbanden kaum abgedeckt (Burgmer, 2003b: 35) und erscheinen wegen des mangelnden Angebotes an ,,Politik-, Strategie- und Kommunikationsberatung“ (Burgmer, 2003b: 37) zusatzlich unattraktiv. Oftmals sei es Grofiunternehmen letztlich zu lastig, ihre Interessen mit denen anderer Unternehmen im Verband abzustimmen, weshalb sie im Alleingang Lobbying[8]betreiben (Winter, 2003: 39; Winter, 2007: 221f). Laut einer Erhebung der deutschen Gesellschaft fur Verbandsmanagement sahen „70% der Wirtschaftsmanager (...) nur leichte Interessenunterschiede innerhalb ihres Verbandes. Aber 74% glaubten sich durch eben diese Interessenunterschiede in ihrer Arbeit eingeschrankt“ (Losche, 2007: 119). Aus „Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten“ (Schroeder, 2003: 288) wurden sich viele Grofiunternehmen daher eigene Lobby-Buros in Berlin einrichten, um naher am politischen Geschehen zu sein (Burgmer, 2003b: 33; Wehrmann, 2007: 41). Im Jahr 2000 waren „Rund 65 Prozent der Lobbyisten im Berliner Regierungsviertel“ (Simmert, 2002: 54) Wirtschaftsverbande. Mittelstandische Unternehmen, die sich wegen finanzieller Unterlegenheit keine Hauptstadtreprasentanz leisten konnen, wurden ihre Lobbytatigkeit eher an Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmensberatungen oder Public-Affairs-Agenturen delegieren (Auftragslobbyismus), die Grofikonzerne nur erganzend beanspruchten (Lianos/Kahler, 2006: 290). Wirtschaftsverbanden wird mit Lobbying im Alleingang der Anspruch entzogen, „die Interessen eines Sektor umfassend zu reprasentieren“ (Winter, 2003: 39). Der „unternehmerische Egoismus“ (Winter/Willems, 2007: 31) berge zudem die Gefahr, dass Lobbying lediglich hinsichtlich der Steigerung des eigenen wirtschaftlichen Erfolges betrieben werde, ohne die Nachhaltigkeit von „naturlichen Ressourcen und dem gesellschaftlichen Umfeld“ (Burgmer, 2003: 57) zu berucksichtigen bzw. „gesamtwirtschaftliche Verantwortung“ (Winter/Willems, 2007: 31) zu ubernehmen. Oft werde Lobbying sogar Vorrang vor Produktinnovationen gewahrt. Lukrativer scheine es, „Einkommen uber den Staat zu beziehen, heifit, staatliche Institutionen zu Umverteilungsmafinahmen zu eigenen Gunsten zu veranlassen“ (Speth, 2006: 39). Oft gingen solche MaBnahmen zu Lasten Dritter, insbesondere fur Steuerzahler oder konkurrierende Untemehmen (Speth, 2006: 40).

„Individualisierung/Pluralisierung“: Die Vielfalt der Staats-Verbands-Beziehungen bzw. politischen Zugangswege sei auf die Pluralisierung der gesell. Akteure zuruckzufuhren, die wiederum eine „Pluralisierung der Interessengruppenlandschaft“ (Winter/Willems, 2007: 39) zur Folge hatten: „Erhohte Mobilitat, gestiegenes Bildungsniveau sowie die Vermehrung von Ressourcen und Optionen (fuhren) zu einer (...) Auflosung traditioneller soziomoralischer Milieus“ (Winter/ Willems, 2007: 29). Diese Individualisierung wiederum verstarke die Pluralisierung von Interessen, d.h. die Interessenlage werde immer heterogener (Winter/Willems, 2007: 29; Leif/Speth, 2003b: 23). So werde die Beschrankung auf Verbande langst nicht mehr der Realitat gerecht, denn ,,auch politische Korperschaften, Stadte, Gemeinden, Landkreise, Bundeslander, etc.“ (Leif/Speth, 2003: 26) versuchten, politische Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Gleichzeitig erfahre die Verfolgung von Eigeninteressen zunehmend Akzeptanz, „Gemeinwohlrhetorik“ (Leif/Speth, 2003b: 22) werde verdrangt und oft setzten sich starke Interessen zu Lasten (schwacherer) Dritter durch (Leif/Speth, 2003b: 22) Die verstarkt heterogene Interessenlandschaft mindere weiterhin die Attraktivitat und „Anziehungskraft und Bindungsfahigkeit“ (Wehrmann, 2007: 57) bzw. die „Solidaritat und (...) Loyalitatsbindungen“ (Winter/Willems, 2007: 29) zu den traditionellen Verbanden. Der Ruckgang von Mitgliedern fuhre wiederum zum Mangel eines umfassenden Vertretungsanspruches (Winter, 2003: 39) und zum Ausbleiben von Mitgliederbeitragen.

Durch die Vielfalt der lobbyierenden Akteure wachse laut Leif/Speth zudem die Diversitat der Strategien zur Einflussnahme. So reihten sich neben die „Ubermittlung von Informationen, Vermittlung von Kontakten“ (Schmidt, 2004: 420) oder „Expertisen Gutachten, Entwurfe“ (Leif/ Speth, 2003: 26) nun auch „Einladungen, Gesprachskreise, bis hin zu personlichen Vorteilen und Annehmlichkeiten“ (Leif/Speth, 2003: 26). Trotzdem bleibe die Information und ihre Qualitat der „entscheidende(...) Rohstoff)“ des Lobbying (Leif/Speth, 2003: 26). Willems et al. merken jedoch an, dass die „Instrumente und Strategien der Interessengruppen“ (2007: 13) nicht nur von „Geld, GroBe, Mobilisierungsfahigkeit und Konfliktfahigkeit“ (2007: 13) abhingen, sondern auch von der Offen- und Geschlossenheit von Politiknetzwerken sowie von situativen politischen Gelegenheiten (Winter, 2007: 231). So sei Lobbying immer im Einzelfall zu betrachten (Willems et al., 2007: 13).[9]

3.7 Zwischenfazit

Im Folgenden werde ich anhand der Erkenntnisse aus den Ansatzen den Versuch einer Typologisierung von Interessengruppen vornehmen. Die Typologie wird sich auf die Art, Organisationsform, Handlungsfelder und das politische Einflussvermogen beziehen. Damit wird sich die Typologie zum einen insbesondere auf der organisatorischen Ebene (Mesoebene) bewegen, d.h. Verbande ,,als soziale Einheiten, die aus einem Geflecht unterschiedlicher Rollen, Ressourcen und Strukturen bestehen“ (Schmid, 1998: 29), behandeln. Zum anderen wird sie sich auf der Ebene des politischen System (Makroebene) bewegen, bei der es v.a. um Durchsetzungskraft und Einflusschancen von Interessen auf staatliche Entscheidungen bzw. Entscheidungstrager geht. Die Typologie hat lediglich hypothetischen Charakter, d.h. sie stellt Idealtypen dar, die helfen sollen, die real existierenden Interessentypen zu ordnen. Am Ende wird eine Klassifizierung in starke und schwache Interessen stehen. Vorab bemerkt werden fur meine Arbeit v.a. die starken Interessen, sowohl mit speziellem als auch diffusen Charakters, von Interesse sein. Diese Fokussierung ist damit zu begrunden, dass die von mir thematisierten Akteure der deutschen Stromversorgung allesamt dem Typ starker Interessen zuzuordnen sind.

4 Typologisierung von Interessengruppen: Starke und schwache Interessen

Unter starke Interessen sollen ,,erwerbsbezogene Interessengruppen“ (Winter/Willems, 2000: 10) aus dem privaten oder offentlichen Sektor (Binderkrantz, 2008: 178, 181) fallen wie „Wirtschaftsverbande, Unternehmen (...) Gewerkschaften, Handelskammern und Kartelle“ (Leif/Speth, 2006: 13). Ihr Gegenstuck sollen schwache Interessen bilden, die als Betroffenenorganisation aus sowohl randstandigen als auch soziodemografischen Gesellschaftsgruppen) (Clement et al, 2010: 13). Auch „moralische Forderungen“ zahlen zu schwachen Interessen. Sie bezeichnen ethisch-moralisch motivierte Advokaten, die sich fur exogene Gruppen, speziell Randgruppen, einsetzen.

Endogene Gruppen (Public Interest Group), die sich advokatorisch, d.h. stellvertretend fur allgemeine Belange wie Naturschutz einsetzen (Speth, 2006: 50), scheinen auf den ersten Blick ebenso zu schwachen Interessen zu gehoren und werden oft als „strukturell benachteiligt“ (bpb, Link 1) bezeichnet. Fur sie ist charakteristisch, dass sich ihre Mitglieder aus Eigeninitiative fur ein allgemeines Anliegen engagieren, uber ihre Zugehorigkeit somit selbst entscheiden (Winter/ Willems, 2000: 15) und aus der Unterstutzung ,,keine selektiven oder materiellen Vorteile“ (Willems. 2000: 66) ziehen. Allerdings konnen sie immaterielle Vorteile wie die Hebung des Sozialstatus ziehen oder indirekt Profite einstreichen, indem sie bei erfolgreicher Durchsetzung des zu unterstutzenden Anliegens am kollektiven Nutzen teilhaben (Winter/Willems, 2000: 16).

Die Zugehorigkeit der Public Interest Groups zu den starken Interessen rechtfertigen Willems und Winter mit dem Argument, dass sich besonders vermogende Personen, die von den Ertragen ihrer Investition ins Kollektivgut profitieren, fur die Ziele von Public Interest Groups und deren Ressourcenausstattung engagieren (2000: 15) und eine Professionalisierung v.a. der Organisierbarkeit so erleichtert werde (Willems, 2000: 83; Roose, 2003: 241). Zudem wurden Public Interest Groups im Gegensatz zu schwachen exogenen Gruppen uber ein weitaus ausgepragteres Interessenbewusstsein und hohere Motivation verfugen. Ein neues, v.a. von Umweltschutzorganisationen genutztes Instrument politischer Einflussnahme sei zudem Lobbying, welches entweder alleine oder in Kombination mit Protest oder Petitionen genutzt wurde. Durch diese neue „Kombi-Vorgehensweise“ werde auch die Durchsetzungskraft erhoht. (Roose, 2003: 241-244) Trotzdem bleibt die Einordnung von Public Interest Groups zu starken Interessen umstritten, da Wirtschaftsverbande i. Allg. uber mehr Ressourcen verfugen (Winter, 2007: 222). Wie viel starker Public Interest Groups im Gegensatz zu schwachen Interessen jedoch sind, kann i.A. nachgelesen werden, so dass ich bei der Zuordnung zu starken Interessen bleibe.

4.1 Diffuser und spezieller Charakter

Erwerbsbezogene Interessen sind speziellen Charakters, endogene Public Interest Groups diffusen Charakters. Dies ergibt sich aus folgenden Erlauterungen:

Spezielle Interessen haben einen klar definierten Kreis an Unterstutzern (Beyers, 2002: 589), der sich wegen der ahnlichen sozial-okonomischen Situationen der Betroffenen leicht identifizieren lasst (Binderkrantz, 2008: 180). Unterstutzer spezieller Interessen seien wegen dieser gemeinsamen Hintergrunde leicht mobilisierbar (Beyers, 2002: 590). Triesch und Ockenfels sprechen von einer besonders hohen Zerreififestigkeit homogener Verbande: „je enger das definierte Interesse, desto grofier die Zerreififestigkeit“ (1995: 29)

Starke (erwerbsbezogene) Interessen zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Mitglieder, die aus ahnlich sozial-okonomischen Situationen stammen, bestimmte „corporative resources“ (Binderkrantz, 2008: 178) besitzen. Dies seien Ressourcen, an denen v.a. der offentliche und private Sektor interessiert sind. (Beyers, 2002: 590; Binderkrantz, 2008: 180). Potentielle Mitglieder wurden das spezifische Interesse teilen, Vorteile oder Nutzen aus der Mitgliedschaft einer starken Interessengruppe zu ziehen und die offiziellen Gruppenvertreter arbeiteten „specifically to obtain benefits for the group they represent (Binderkrantz, 2008: 181). Diese eigennutzige Motivlage erhohe wiederum die Bereitschaft eines Beitritts, so dass Rekrutierung und Mobilisierung leicht fielen. Starke Interessen lassen sich somit speziellen Interessen zuordnen.

Diffuse Interessen haben keinen klar definierten, sondern diffusen Unterstutzerkreis. Jeder kann Mitglied sein, egal, welcher sozial-okonomischen Situation er entspringt, so dass sich die Identifizierung und Mobilisierung potentieller Mitglieder als schwierig erweise „their members share opinions rather than social characteristics“ (Binderkrantz, 2008: 180).

Besonders offensichtlich werde Diffusitat der Mitgliederstruktur bei endogenen Public Interest Groups. In diesen Gruppen werde ein kollektives Interesse durch eine hohe Anzahl von Menschen vertreten (Pollack, 1997: 572f). Potentielle Mitglieder zu mobilisieren, erweise sich als schwierig, da diese oft aus den verschiedensten Schichten kamen und damit nicht zwingend eine ,,gemeinsame soziale Situation teilen“ (Schmedes, 2008: 79). Die verschiedenen gesellschaftlichen Bezuge seien so komplex, dass sich die Interessenoptionen und Praferenzen des Einzelnen nicht ohne Weiteres bestimmen liefien. Die Interessengemeinde sei daher nicht konzentriert, sondern diffus, woraus folgt, dass die Bedingungen der Mobilisierung erschwert wurden. Public Interest Groups mussten so diffusenInteressenzugeordnetwerden. (Beyers, 2002: 589; Pollack, 1997: 589)

An dieser Stelle weisen Winter und Willems erneut darauf hin, dass Diffusitat bei Interest Groups nicht mit Schwache verwechselt werden durfe. Fur die Ziele dieser Gruppen setzen sich wie o.e. oft vermogende Personen ein, was die Ressourcenausstattung erheblich verbessere (Willems, 2000: 15) und womit wiederum in selektive Anreize fur die Mitglieder wie Sozialleistungen investiert werden konne, was die Mobilisierung erhohe (Schmedes, 2008: 79). Selbst bei weniger spendablen Mitgliedern, konne die Finanzkraft durch die Mitgliedsstarke ausgewogen werden, da von Mitgliedern Beitrage erhoben werden konnten (Triesch/Ockenfels 1995: 28f)

Trotzdem stiefien Public Interest Groups im Gegensatz zu erwerbsbezogenen Interessengruppen trotz vergleichbarem Niveau hinsichtlich des Interessenbewusstseins und der Motivation oft auf erschwerte Bedingungen, sobald man das politische Durchsetzungsvermogen ins Auge fasse und mussten sich Strategien zur Einflussnahme bedienen, die auch schwache Interessen anwenden. Die asymmetrischen politischen Einflusschancen seien v.a. auf die abweichende Ressourcenausstattung zuruckzufuhren. Bspw. verfugen Wirtschafts- gegenuber Umweltverbanden meist uber mehr Geld, mit dem sie politisch stark nachgefragte Expertise leichter bereitstellen konnten (bpb, Link1).

Bevor ich explizit auf interessenspezifische Einflussmoglichkeiten und -strategien eingehe, werde ich vorab allgemeine Strategien politischer Einflussnahme vorstellen.

4.2 Allgemeine Strategien politischer Einflussnahme

Einfluss- bzw. Lobby-Strategien gibt es prinzipiell in drei Varianten: Direkt uber Kontaktaufnahme mit den politischen Entscheidungstragern und ihren Mitarbeiterstaben, d.h. mit administrativen und/oder parlamentarischen Akteuren (Inside-Lobbying) (Binderkrantz, 2008: 176; Kraft, 2006: 21). Diese Variante wird oft als die klassischste Form begriffen (Wolf, 2005: 85; Biedermann, 2005: 13, 15), da auf Entscheidungstrager durch direkte Kommunikation eingewirkt wird (Biedermann, 2005: 55, 107; Kraft, 2006: 21), bspw. uber personliche Gesprache, Schriftverkehr oder Arbeitsessen (Wehrmann, 2007: 46, 51). Indirekt uber die Kontaktaufnahme zum Umfeld der politischen Entscheidungstrager oder relevanten Meinungsfuhrern wie den Medien (Outside­Lobbying) (Biedermann, 2005: 12; Binderkrantz, 2008: 176; Kraft, 2006: 21f). Fischer beschreibt indirektes Outside-Lobbying weiterhin als Erziehungs-Strategie, da Interessenverbande oft dazu neigen ,,Daten und Fakten (zu) veroffentlichen“ (2005: 105), um aufklarerisch zu wirken. Oft tendieren Verbande zu regelmaBigen Veroffentlichungen von „Informationen, politischen Kommentierungen, Gutachten und Denkschriften“ (Schroeder, 2003: 290).

Die dritte Variante ist eine Unterform des Outside-Lobbyings und wird als Grass-Root-Lobbying bezeichnet. Ziel ist es, mit sogenannten Grassroot-Campaigns (ubersetzt etwa „Basiskampagnen“ (Kraft, 2006: 22) offentlichen Druck uber die Mobilisierung der Burger auf die Politik auszuuben (Binderkrantz, 2008: 176; Wehrmann, 2007: 46; Biedermann, 2005: 13) - dies konnen Unterschriftensammlungen, mediale Auftritte (Fischer, 2005: 106) oder ,,soziale Foren (...) und StraBendemonstrationen“ (Thaa, 2009: 69) sein.

Zusatzliche strategische Voraussetzungen fur politische Einflussnahme sind: Der Aufbau eines sozialen Netzwerkes, die Ausstattung mit kompetenten und eloquenten Verbandsmitgliedern, die an den zahlreichen nationalen Treffen teilnehmen sowie Abteilungen mit Spezialisten, die kontinuierlich i.S. eines Fruhwarnsystems alarmierend wirken, sofern Gesetzesentwurfe gemacht werden, die den eigenen Verband betreffen. (Teuber, 2001: 88-90) Dieser personelle Aufwand ist wiederum kostenintensiv. V.a. das social lobbying (Kontaktaufbau und -pflege auf allen Ebenen) (2007: 227) bleibe ressourcenstarken Verbanden vorbehalten. Auch der Kontakt zu wissenschaft- lichen Institutionen ist wegen des dringenden Bedarfs an Expertise notwendig. So lassen sich Verbande haufig Gutachten erstellen, mit denen sie ihre Position untermauern ,,Wer heute interessenpolitisch als seriosgelten will, brauchtdie Unterstutzung der Wissenschaft“ (Sebaldt,2004:155).

[...]


[1]Ich werde die Demokratievertraglichkeit der Beteiligung von Interessengruppen nicht thematisieren, da dieses Thema auf Fragestellungen hinauslauft, die genugend Stoff fur eine eigenstandige Arbeit bereitstellen wurden (z.Bsp. ab wann die Einflussnahme von (partikularen) Interessen eine Gefahr fur die Demokratie darstellt, oder ob die Bedingungen der Beteiligung an politischen Entscheidungen zu intransparent sind).

[2]Die Theorien der Interessengruppenforschung liefien sich gut in das Governance-Konzept bzw. Konzept politischer Steuerung als ubergreifender Analyserahmen einbetten. Bei der neueren Governance-Forschung handelt es sich namlich um einen stark ,,struktur- und akteurorientierten (...) Bezugsrahmen“ (Schmedes, 2008: 51): Seit den 1970er Jahren hat die Governance-Forschung einen zunehmenden Verlust staatlicher Steuerungsfahigkeit konstatiert, d.h., dass ,,offentliche Akteure alleine nicht mehr in der Lage sind, politische Systeme zu steuern“ (Schmedes, 2008: 58). Stattdessen gebe es einen Trend zur verstarkten Teilhabe privater Akteure an den politischen Steuerungsprozessen, die ,,unter dem Begriff des 'kooperativen Staates' subsumiert“ (Schmedes, 2008: 54) wird. Weiterhin betont die Governance-Forschung die zunehmend wechselseitigen Abhangigkeiten, insbesondere hinsichtlich ihrer Ressourcen wie Expertise oder politische Mitwirkungsrechte zwischen privaten und staatlichen Akteuren bzw. Organisationen innerhalb kooperativer Ordnungen (Schmedes, 2008: 53f). (Schmedes, 2008: 51-60) Auch, wenn sich die Ansatze der Interessengruppenforschung hinsichtlich des Akteurverstandnisses ebenfalls mit der Beziehung/Interaktionen zwischen Staat und Privatakteuren befassen, und damit an die Governance-Debatte anknupfen, werde ich aus Kapazitatsgrunden bewusst auf eine Verknupfung der Interessengruppenforschung mit dem Governance-Konzept verzichten.

[3] Ausgangspunkt waren die fur die 1970er Jahre typischen Verflechtungen zwischen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbande und Staat (Bundnis fur Arbeit), mit dem Staatsziel, gesell. (Klassen-) Konflikte zwischen Kapital und Arbeitzulosen(Streeck, 1994: 17; StraBner, 2004: 42f; Lehmbruch, 1979: 55; Alemann/Heinze, 1981: 55f).

[4]Uber Konfliktfahigkeit verfugen Interessengruppen, die die Fahigkeit haben, kollektiv (systemrelevante) Leistungen zu erbringen und damit gleichzeitig zu verweigern (Stark, 2006: 14f; Triesch/Ockenfels 1995: 22f; Kaiser, 2006: 27), z.B. die ,,Zuruckhaltung von Kapital oder Arbeitsplatzen“ (Stark, 2006: 15). V.a. okonomische Interessen verfugen wegen ihrer finanziellen Mittel und Entzugsmoglichkeiten uber hohe Konfliktfahigkeit.

[5] Neokorporatistische Tauschhandel bergen auch Labilitat, da sie „nur lunktionieren (...), wenn fur alle Beteiligten Vorteile entstehen oder der Verzicht auf einzelne Optionen durch andere Erfolge ausgeglichen wird“ (Kaiser, 2006: 69).

[6]Aus Sicht heutiger Korporatismus-Forschung wurden v.a. Verbande aus der Wirtschaft (Technik, Industrie) in ein Tauschverhaltnis eingebunden. Oft gabe es Verbande, deren einzige Aufgabe es sei, staatliche Regelungsinstanzen mit Experten zu versorgen, die bspw. technische Fragen nach eigenen Effizienz- und Risikokriterien bewerten. Die Verbande seien dann als „Agenten ihrer sektoralen Wirtschaftspolitik“ (Czada, 1994: 54) zu verstehen. Solche Dienstleistungsverbande wurden oft von staatl. und privaten Mitgliedern getragen. (Czada, 1994: 50-55) Ein Bsp. ist die Gesellschaft fur Analgen- und Reaktorsicherheit, die das BMWi bei Fragen zu nuklearer Sicherheit berat.

[7]Sebaldt ermittelte in seiner Umfrage unter Verbandsfunktionaren sogar, dass ein Grofiteil die Ansicht vertritt, dass das hartnackige Verfolgen eigener Partikularinteressen vollkommen legitim sei. In ihren Augen wurden beim Aufeinandertreffen der Vielzahl von Interessen automatisch Entscheidungen getroffen, „die auch der Allgemeinheit diene(...)" (1997: 239). Interessengruppen, die ex ante gemeinwohlorientierte Interessen verfolgen, seien nur schoner Zufall, bei dem sich Mitglieder und Funktionarsinteressen von vornherein mit dem Gemeinwohl deckten. (1997: 239f)

[8] Oft umschreiben Unternehmen Lobbying als Politikberatung (Leif/Speth, 2003: 31f; Kraft, 2006: 22f; Schroeder, 2003: 287) Schliefilich wurden sie lediglich Dienstleistungen i.F.v. Expertise anbieten. Dass sie oft „ausgearbeitete Referate und komplexe juristische Argumentationen“ (Leif/Speth, 2003b: 20) anbieten und als Gegenleistung wohlwollende Gesetze oder Mitspracherechte erhalten, verdecke der Begriff allerdings (Leif/Speth, 2003b: 20).

[9]Insbesondere projektbezogene, kurzfristige Soziale Bewegungen versuchten, der Interessenvielfalt gerecht zu werden. Da sie sich jedoch verstarkt professionalisieren und die „Vereins- oder Verbandsform“ wahlten, verschwimme die Trennlinie immer starker. (Fucks, 2003: 47; Winter/ Willems, 2007: 24) S.B. sollen in meiner Arbeit jedoch nicht speziell thematisiert werden. Bei der mundlichen Verteidigung bin ich aber fur Fragen zu diesem Gebiet offen.

Ende der Leseprobe aus 102 Seiten

Details

Titel
Energiewende in Deutschland
Untertitel
Etablierte Großkonzerne versus Verfechter einer dezentralen Stromerzeugung in den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur deutschen Stromversorgung
Hochschule
Universität Hamburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
102
Katalognummer
V232801
ISBN (eBook)
9783656487944
ISBN (Buch)
9783656492481
Dateigröße
2111 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
deutschland, inwieweit, großkonzerne, befürworter, stromerzeugung, verfechter, plänen, bundesregierung, stromversorgung, erneuerbare energien, stromkonzerne, eon, vattenfall, rwe, enbw, stromnetz, stromtrassen, braunkohle, kraftwerke, eeg, erneuerbares energien gesetz, eeg umlage, kosten, energiemarkt, interessenpolitik, interessengruppen, Pluralismus, Neokorporatismus, Lobbyismus, Korporatismus, Stromeinspeisung, Stromnetzbetreiber, BMU, dezentral, konventionelle energien, verbändeforschung, netzregelug, rösler, altmaier, zugangschancen, organisierte interessen, politikfeldanalyse, marktprämie, NEP, netzentwicklungsplan, dezentralität, förderprogramme, bmbf, systemkonflikt, starke interessen, schwache interessen, diffuse interessen, spezielle interessen, politikdimensionen, energiewirtschaftsgesetz, energieleitungsbaugesetz, atomkraft, bioenergiedörfer, kernkraftwerke, höchstspannungsnetz, strom, energiewende, regenerative energien
Arbeit zitieren
Sarah Hölting (Autor:in), 2013, Energiewende in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232801

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