Factoringverträge aus Sicht der Vertragsparteien

Interessen, Rechte und Pflichten, Vertragsrisiken und Möglichkeiten der Beendigung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2012

16 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Seminararbeit
1.2 Aufbau der Seminararbeit

2 Begriffserklärungen
2.1 Factoring
2.2 Factoringformen
2.3 Kommunikationsformen

3 Interessen der Vertragsparteien
3.1 Interessen des Factoringkunden
3.2 Interessen des Factors

4 Zwingende und abdingbare Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
4.1 Zwingende und abdingbare Rechte der Vertragsparteien
4.2 Zwingende und abdingbare Pflichten der Vertragsparteien

5 Vertragsrisiken

6 Möglichkeiten der Beendigung

7 Fazit

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Seminararbeit

Forderungsausfälle und fehlende liquide Mittel sind für viele Unternehmen in Deutschland ein ernst zu nehmendes Thema. Die Beitreibung von Forderungen und Beschaffung von liquiden Mitteln stellt Unternehmen vor eine immer schwieriger werdende Situation. Insofern taucht bei vielen Unternehmen, in einer Zeit eines verschärften Wettbewerbs und sinkender Zahlungsmoral die Frage auf, inwieweit der stetige Liquiditätszufluss und auch das Fortbestehen eines Betriebes gesichert werden können1.

Diese Seminararbeit behandelt das Thema "Interessen der Vertragsparteien, ihre zwingenden und abdingbaren Rechte und Pflichten sowie Vertragsrisiken und Möglichkeiten der Beendigung bei Factoringverträgen".

Im Fokus des Seminarthemas steht das Bestreben und die Zielsetzung darin, dem Leser die unterschiedlichen Arten des Factorings und auch die zu Grunde liegenden Formen ausführlich darzustellen und zu erläutern.

1.2 Aufbau der Seminararbeit

Diese Seminararbeit beginnt in Ziffer 2 mit den Begriffsbestimmungen. Dort wird zum einen der Begriff Factoring eingehend beschrieben. Zum anderen werden dem Leser im Nachgang an diese Darstellung die unterschiedlichen Arten von Factoringverträgen aufgezeigt, bevor in Ziffer 3 die Interessen der Vertragsparteien aufgeführt werden. In Ziffer 4 werden die zwingenden und abdingbaren Rechte der Vertragsparteien beschrieben. Im Anschluss daran folgt unter Ziffer 5 eine tiefergehende Erläuterung der zwingenden und abdingbaren Rechte und auch Pflichten der Vertragsparteien welche bei Abschluss eines Factoringvertrages beteiligt sind. In Ziffer 5 werden dem Leser dieser Seminararbeit die Vertragsrisiken dargelegt. Im Nachgang daran werden unter Ziffer 6 sodann die Möglichkeiten aufgezeigt einen Factoringvertrag zu beenden. Die Seminararbeit endet mit einem Fazit, in dem der Verfasser dieser Seminararbeit abschließend Stellung zu dem Seminarthema nimmt.

2 Begriffserklärungen

2.1 Factoring

Factoring in seiner ursprünglichen Art ist bereits seit dem 18. Jahrhundert im angelsächsischen Raum bekannt und geht auf den lateinischen Begriff „facere“ zurück, welcher übersetzt „tun“ oder „machen“ bedeutet2. Im Allgemeinen wird unter Factoring der fortlaufende Kauf von Geldforderungen verstanden3. Dieser Kauf kommt durch einen Factoringvertrag zustande, innerhalb dessen sich der Factoringkunde auch Zedent genannt, dazu verpflichtet, Geldforderungen an einen Käufer (Factor) zu verkaufen4.

Nach herrschender Meinung wird Factoring erst seit der Entscheidung des Bundesgerichts- hofes (BGH) vom 07. Juni 1978 (VIII ZR 80/77, BGHZ 72, 15) schuldrechtlich als Forderungs- verkauf angesehen bei dem die §§ 433 ff. § 453 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung finden5. Im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Arten des Factorings ist diese Meinung jedoch einzugrenzen, da die §§ 433 ff. und § 453 BGB nur im Sinne eines echten Factorings berücksichtigt werden6. Folglich existiert neben dem echten Factoring eine weitere Art des Factorings. Beide werden innerhalb der kommenden Abschnitte beschrieben.

Die gängigste Art des Factorings ist das echte Factoring7. Das echte Factoring ist ein Forderungsverkauf bei dem der Factor eine Forderung erwirbt. Es zeichnet sich dadurch aus, dass der Factor nicht die Möglichkeit hat die zuvor erworbene Forderung im Falle einer Uneinbringlichkeit wieder zurückzugeben. Somit übernimmt der Factor das Forderungsausfallrisiko bzw. das Delkredererisiko8. Die Formen bei denen das echte Factoring Anwendung findet, werden unter Ziffer 2.2 näher beschrieben und detailliert.

Neben dem echten Factoring existiert auch die Art des unechten Factorings. Bei dieser Facto- ringart bietet sich dem Factor wiederum die Möglichkeit der Forderungsrückgabe bei Nichter- füllung des Schuldners. Aufgrund dieser möglichen Rückgabe verbleibt das Delkredererisiko auf Seiten des Verkäufers. Diese mögliche Rückgabe ist eng mit den Elementen der Kreditgewährung verbunden9. Dies begründet sich darin, dass die Abtretung der jeweiligen Forderung einer Sicherung gleichkommt und somit eine Verwandtschaft zum Darlehnsgeschäft besteht10. Die herrschende Meinung ordnet das unechte Factoring daher auch als Kredit- geschäft nach § 488 Abs. 1 BGB ein11. Auf Factoringformen welche die Eigenschaft des un- echten Factorings zum Inhalt haben wird im Verlauf der vorliegenden Arbeit nicht weiter ein- gegangen.

2.2 Factoringformen

Im vorangegangenen Punkt wurden der Begriff Factoring und die ursprünglichen Grundarten beschrieben. In der Vergangenheit haben Factoringunternehmen bzw. Institute ihren Service dahingehend ausgeweitet, dass den Factoringkunden heutzutage mit individuellen Lösungen, welche auf die verschiedenen Bedürfnisse der Factoringkunden ausgelegt sind, begegnet wird. Die traditionelle Beschreibung des Factorings formuliert es als reinen Forderungsankauf. Auf- grund des zunehmenden Engagements der Factoringinstitute haben sich bis heute aus der ursprünglichen Form des reinen Forderungsverkaufs allerdings verschiedenste Formen des Factorings durchgesetzt und werden den jeweiligen Factoringkunden angeboten.

Zu den bekanntesten Formen zählen:

- das Full-Service Factoring,
- das Inhouse-Factoring,
- und das Fälligkeitsfactoring.

Beim Full-Service Factoring, auch Standardfactoring genannt, übernimmt der Factor bestimmte Dienstleistungsaufgaben. Zu diesen Aufgaben zählen beispielsweise Verwaltungsaufgaben, das Mahnwesen und Inkassotätigkeiten12. In vielen Fällen übernimmt der Factor auch das gesamte Debitorenmanagement. Aufgrund dieses umfangreichen Services wird dieses Verfahren auch Full-Service Factoring genannt13. Im Fokus dieses klassischen Verfahrens stehen eine umsatzkongruente Finanzierung sowie eine vollständige Risikoabsicherung14. Der Marktanteil dieser Factoringform beträgt aktuell ca. 16,35%15.

Das Inhouse-Factoring wird auch Bulk-Factoring genannt16. Bei diesem Verfahren übernimmt der Factor das Delkredererisiko. Bei diesem Verfahren, welches für eine Finanzierungs- und Risikoabsicherung des Factoringkunden genutzt wird, verzichtet dieser auf weitere Dienst- leistungen des Factors17. Dieses Verfahren ist für Unternehmen geeignet, welche über eine gute Buchhaltung und darüber hinaus über ein zuverlässiges Debitorenmanagement verfügen. Aufgrund der geringeren Tätigkeiten bzw. Aufgabeausführungen des Factors kann die jeweilige Factoringgebühr, die Vergütung pro verkaufter Forderung, geringer ausfallen als bei der Form des Full-Service Factorings. Laut dem aktuellsten Bericht des Deutschen Factoring Verband e.V. ist diese Form des Factorings die am meisten genutzte Form. Der Marktanteil dieser Form beträgt aktuell ca. 81,43%18.

Beim Fälligkeitsfactoring wird der Factoringkunde, ähnlich wie bei dem Full-Service Factoring, im Debitorenmanagement und durch die vollständige Risikoabsicherung entlastet19. Ein wesentlicher Aspekt zu den vorgenannten Formen besteht jedoch darin, dass der Kaufpreis der jeweiligen Forderung zum Zeitpunkt der Abtretung nicht oder nicht in vollständiger Höhe durch den Factor bezahlt wird. Anstelle einer sofortigen Bezahlung können zwischen dem Factor und dem Factoringkunden bestimmte Zahlungstermine vereinbart werden, was zu einer Verbesserung der Finanzplanung des Factoringkunden führen kann20. Diese Verbesserung steht auch im Zusammenhang mit den Zahlungen der Debitoren, welche bei dieser Form aus- schließlich an den Factor geleistet werden. Der Marktanteil des Fälligkeitsfactorings beträgt aktuell ca. 2,22%21.

Im Hinblick auf die Übernahme des Delkredererisikos durch den Factor, handelt es sich bei den unter dieser Ziffer aufgeführten Formen, um Lösungen bei denen die Eigenschaft des echten Factorings gegeben ist.

2.3 Kommunikationsformen

Die unter Punkt 2.2 genannten Formen beschreiben Lösungen welche aktuell in der Wirtschaft umgesetzt werden. Bestandteil dieser Factoringformen sind desweiteren auch die jeweiligen Kommunikationsformen. So ist bei Abschluss eines Factoringvertrages beispielsweise die Frage zu klären, inwieweit der jeweilige Debitor über einen Forderungsverkauf informiert wird. Zu diesem Zweck dienen die Kommunikationsformen des offenen Factorings, des stillen Factorings sowie des halb-offenen Verfahrens.

Das offene Factoring ist dadurch gekennzeichnet, dass bei Anwendung dieser Kommunikati- onsform der jeweilige Schuldner über die Zusammenarbeit zwischen Factor und Factoring- kunde informiert wird22.

[...]


1 Vgl. Hermann, J., Handbuch Factoring (2006), S. 5

2 Vgl. Hermann, J., Handbuch Factoring (2006), S. 16

2 Vgl. Hermann, J., Handbuch Factoring (2006), S. 16

3 Vgl. Philipp, C., Factoringverträge (2006), S. 2

4 Vgl. Philipp, C., Factoringverträge (2006), S. 2

5 Vgl. Philipp, C., Factoringverträge (2006), S. 1

6 Vgl. Philipp, C., Factoringverträge (2006), S. 1

7 Vgl. Dt. Factoringverband/Arten des Factorings (abgerufen am 27.11.2011) http://www.factoring.de/factoring/arten-des-factorings

8 Vgl. Philipp, C., Factoringverträge (2006), S.1

9 Vgl. Veltmann, T., Sachenrecht 1 - Allgemeine Lehren Bewegliche Sachen (2011), S. 173

10 Vgl. Philipp, C., Factoringverträge (2006), S. 2

11 Vgl. Strickmann, M. in: Kütting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (2004), Kap. 6, Rn. 403

12 Vgl. Philipp, C., Factoringverträge (2006), S. 12

13 Vgl. Dt. Factoringverband/Arten des Factorings (abgerufen am 27.11.2011) http://www.factoring.de/factoring/arten-des-factorings

14 Vgl. Philipp, C., Factoringverträge (2006), S. 12

15 Vgl. Dt. Factoringverband/Jahresbericht 2010, S. 10 (abgerufen am 27.11.2011) http://factoring.de/files/JB%202010(5).pdf

16 Vgl. Dt. Factoringverband/Arten des Factorings (abgerufen am 27.11.2011) http://www.factoring.de/factoring/arten-des-factorings

17 Vgl. Philipp, C., Factoringverträge (2006), S. 17

18 Vgl. Dt. Factoringverband/Jahresbericht 2010, S. 10 (abgerufen am 27.11.2011) http://factoring.de/files/JB%202010(5).pdf

19 Vgl. Philipp, C., Factoringverträge (2006), S. 13

20 Vgl. Dt. Factoringverband/Arten des Factorings (abgerufen am 27.11.2011) http://www.factoring.de/factoring/arten-des-factorings

21 Vgl. Dt. Factoringverband/Jahresbericht 2010, S. 10 (abgerufen am 27.11.2011) http://factoring.de/files/JB%202010(5).pdf

22 Vgl. Dt. Factoringverband/Arten des Factorings (abgerufen am 27.11.2011) http://www.factoring.de/factoring/arten-des-factorings

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Factoringverträge aus Sicht der Vertragsparteien
Untertitel
Interessen, Rechte und Pflichten, Vertragsrisiken und Möglichkeiten der Beendigung
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Veranstaltung
Contract Management & Drafting of Civil Law Agreements
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
16
Katalognummer
V232465
ISBN (eBook)
9783656489757
ISBN (Buch)
9783656491071
Dateigröße
447 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
factoringverträge, sicht, vertragsparteien, interessen, rechte, pflichten, vertragsrisiken, möglichkeiten, beendigung
Arbeit zitieren
Thorsten Kusnierz (Autor:in), 2012, Factoringverträge aus Sicht der Vertragsparteien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232465

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