Didaktische Grundlagen der Modulausbildung der reformierten Ausbildung des Laufbahnabschnittes 1 der Polizei in NRW unter besonderer Berücksichtigung des Grundlagenmanuals


Praktikumsbericht / -arbeit, 2000

28 Seiten


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

1. Anforderungsprofil des Lehrpersonals
1.1 Personale Kompetenz
1.2 Soziale Kompetenz
1.3 Fachkompetenz
1.4 Didaktische Kompetenz
1.5 Qualifikation des Lehrpersonals im Rahmen der Personalentwicklung

2. Didaktische Grundlagen der reformierten Ausbildung
2.1 Analyse der Lernvorausetzungen
2.1.1 Allgemeines
2.1.2 Fachdidaktische Anforderungen
2.2 Thematik/ Lerninhalte
2.3 Lernziele
2.4 Unterichtsformen und methodische Mittel
2.5 Medieneinsatz
2.6 Lernerfolgskontrollen/ Evaluation

3. Moduldidaktik
3.1 Das Prinzip der Handlungsorientierung
3.2 Das Prinzip der Praxisorientierung
3.3 Rollenspiel als wesentliches methodisches Mittel
3.3.1 Zielsetzung
3.3.2 Die Rollenspieler
3.3.3 Die Durchführung des Rollenspiels
3.4 Durchführung und Gliederung der Modulausbildung am Beispiel des Moduls 6
3.4.1 Allgemeine Rahmenbedingungen der Modulausbildung
3.4.2 Das Modul 6

Resumee

Anhang 1: Literatur- und Abbildungsverzeichnis

Anhang 2: Erklärung

Einleitung

Thema der vorliegenden Arbeit sind die didaktischen Grundlagen Modulausbildung der reformierten Ausbildung des Laufbahnabschnittes 1 der Polizei in NRW unter besonderer Berücksichtigung des Grundlagenmanuals.

Als Modulausbildung wird der zweite Teil der Ausbildung der Polizeimeisteranwärter/-innen bezeichnet. Ein Modul definiert sich als didaktische Lerneinheit mit thematisch zusammengehörigen Lerninhalten. Reformiert wurde die Ausbildung des Laufbahnabschnittes 1 der Polizei in NRW in den Jahren 1995 – 96. Diese reformierte Ausbildung findet an vier PAI (Polizeiausbildungsinstituten) in NRW statt und dauert zweieinhalb Jahre. Im ersten Jahr werden den Polizeimeisteranwärtern die Grundlagen der polizeilichen Arbeit in einem breitgestreuten Fächerkanon während der sogenannten Basisausbildung vermittelt. In den folgenden anderthalb Jahren erfolgt ein weiterer Ausbau dieser Grundkenntnisse in der Modulausbildung, die Gegenstand dieser Arbeit ist. Unterbrochen und ergänzt wird dieser Ausbildungsgang von zwei Praktika der Auszubildenden in den Polizeidienststellen und von den ausbildungsbegleitenden allgemeinen Fächern (z.B. Sport). Als Laufbahnabschnitt 1 wird die Laufbahn des mittleren Polizeidienstes bezeichnet. Ihr gegenüber steht die Laufbahn des gehobenen Dienstes (Laufbahnabschnitt 2), deren Grundlage ein mehrjähriges Studium an der Polizeifachhochschule ist und die Laufbahn des höheren Dienstes, die nur von Angehörigen des gehobenen Dienstes nach mehrmonatigem Qualifizierungslehrgang angestrebt werden kann.

Das Grundlagenmanual der Ausbildung im Laufbahnabschnitt 1[1] wurde 1996 von der Direktion für Ausbildung der Polizei Nordrhein – Westfalen herausgegeben und bildet den theoretischen Hintergrund der reformierten Ausbildung. Das Grundlagenmanual ist wesentliche Grundlage der vorliegenden Arbeit.

Ich selbst lernte die reformierte Ausbildung während meines siebenwöchigen Praktikums am PAI Selm-Bork kennen. Im Rahmen dieses Praktikums hospitierte ich drei Wochen in der Fachlehrerausbildung und nahm vier Wochen an der Ausbildung der Auszubildenden im Modul 6 teil.

Im Rahmen dieser Arbeit wird zunächst auf das Anforderungsprofil des Lehrpersonals anhand der angestrebten Kompetenzen und der Personalentwicklung eingegangen.

Im zweiten Teil der Arbeit werden dann die allgemeinen didaktischen Grundlagen der Ausbildung dargestellt und erläutert, bevor im dritten Teil auf die Besonderheiten der Modulausbildung eingegangen wird. Eine abschließende Stellungnahme findet im Resumee am Ende der Arbeit statt.

1. Anforderungsprofil des Lehrpersonals

Aus der Schwerpunktänderung der Lehrziele des Laufbahnabschnittes 1 folgert auch eine Änderung des Qualifikationsprofils des Lehrpersonals. Standen vormalig theoretische und praktische Fachkompetenzen im Vordergrund, so sind diese fachliche Kompetenzen heute nur noch ein Baustein des Qualifikationsprofils. Weitere geforderte Kompetenzen sind die personale Kompetenz, die didaktische Kompetenz und die soziale Kompetenz.[2] Die Übergänge zwischen den vier Kompetenzfeldern sind fließend, zahlreiche Schnittstellen sind vorhanden. Im folgenden werden diese Felder kurz charakterisiert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Kompetenzenmodell[3]

1.1 Personale Kompetenz

Der Bereich der personalen Kompetenz wird auch als Selbstkompetenz und innere Haltung bezeichnet. In diesen Bereich gehören Charaktereigenschaften und Fähigkeiten wie Streßstabilität, Gelassenheit, Einfühlungsvermögen, Offenheit, Differenzierungs- und Distanzierungsfähigkeit.[4] Ein Feld, daß sich mit Haltung und Einstellungen umschreiben läßt. Diese „Schlüsselqualifikation“ stehen im Zentrum der anderen Qualifikationen. Sie ermöglichen erst, die Fähigkeit zur effektiven Aneignung und Weitergabe von Wissen und Fertigkeiten zu entwickeln und sind elementare Voraussetzungen für den Umgang mit Auszubildenden. Die personale Kompetenz ist eine „Schlüsselqualifikation,“d.h. sie ist von der zukünftigen Lehrkraft bereits mitzubringen und kann durch die Ausbildung im Rahmen einer Hilfestellung zur ständigen Selbstreflexion zwar gefördert, nicht aber gebildet werden.

1.2 Soziale Kompetenz

Dieser Begriff wird auch mit kommunikativer Kompetenz oder Gruppenkompetenz umschrieben. Soziale Kompetenz ist die Fähigkeit soziale Strukturen wahrzunehmen, zu differenzieren und gemäß dieser Strukturen zu handeln. Hierzu gehören Fähigkeiten wie Kontakt-, Team-, Konflikt- und Kritikfähigkeit. Ebenso Bestandteil der sozialen Kompetenz ist die Wahrnehmung und der Umgang mit verbaler und non-verbaler Kommunikation, die Fähigkeit zum Umgang mit Streß, sowohl bei sich selbst, als auch bei anderen.[5] Aus den Aufgaben der Polizei heraus, leitet sich auch die Bedeutung des Konfliktmanagments ab. Der Lehrperson kommt hier vor allem eine Modellfunktion zu. Sie steht als Vorbild für die Auszubildenden und soll den Lehrprozeß zwar anleiten und betreuen, sich dabei aber im Hintergrund halten und eher als Berater und Begleiter, denn als Führer auftreten.[6] Die Kernfunktion in der Vermittlung dieser Kompetenz kommt zum einen dem Fach VT (Verhaltenstraining), zum anderen der Wahl der Methoden in der Ausbildung (Diskussionen, Rollenspiel, Gruppenarbeit) zu.

1.3 Fachkompetenz

Die fachliche oder auch Sachkompetenz umfaßt theoretisches Wissen und die Fähigkeit zu dessen praktischer Anwendung. Eine ausreichende fachliche Kompetenz des Lehrpersonals ist die Voraussetzung des Lehrprozesses. „Fachliches Wissen und fachliche Fertigkeiten sind in dem Umfang notwendig, der es ermöglicht, von der Fülle und Komplexität der Informationen und Handlungsabläufe diejenigen auszuwählen, die im Lernprozeß der Auszubildenden verkraftet und zum Gegenstand des Unterrichts gemacht werden können.“[7]

1.4 Didaktische Kompetenz

Die didaktische Kompetenz umfaßt organisatorische und methodische Fähigkeiten, die Fähigkeit zur Projektion der didaktischen Forderungen auf die konkrete Ausbildungssituation, sowie das Wissen um und die Fähigkeit zum Umgang mit Lehr- und Lernprozessen und den Strukturen, Prozessen und Konflikten innerhalb von Gruppen. Voraussetzung für einen Lernprozeß sind Motivation, Aufmerksamkeit und Speicherung des Gelernten.[8] Wichtigstes Element zu Gewährleistung dieser Voraussetzungen ist das „Handlungslernen,“ d.h. das Lernen durch Anwendung. Diese Methode gewährleistet Motivation durch Praxisbezug, Aufmerksamkeit durch praktisches Handeln und Abspeicherung durch die Inanspruchnahme aller Sinne beim Lernprozeß (Lernen mit „Kopf, Herz und Hand.“.[9] Unterschieden werden drei Grundformen des Lernens[10]: Lernen durch Reaktion auf Reize (klassische Konditionierung), durch Versuch und Irrtum und durch Einsicht und Erfolg, bzw. Modelldarstellung. Der Schwerpunkt liegt bei letzterer Lernform, da die Modelldarstellung des gewünschten Verhaltens eine große Anschaulichkeit besitzt und Erfolgserlebnisse eine positive Motivationswirkung haben. Die Wahl des Lernzieles, Inhaltes und der Methoden wird von der Lehrkraft unter Berücksichtigung der Fertigkeiten und Reaktion der Gruppe getroffen. Der Schwerpunkt des Lernprozesses liegt im selbstverantwortlichem Studium und der gegenseitigen Hilfe der Lernenden. Der Umfang der Lernhilfe durch die Lehrkraft richtet sich nach Motivation und Leistungsvermögen der Lernenden und der Komplexität des Lerninhaltes.

Wesentlich für die Lehrkraft ist ferner das Wissen um die verschiedenen Gruppenstrukturen und die damit verbundene Rollenverteilung. Beides soll von der Lehrkraft bewußt beeinflußt und gesteuert werden, um die Team- und Konfliktfähigkeit, sowie die Effektivität des Lernens zu optimieren. Die Lehrkraft hat die Aufgabe ein Gleichgewicht zwischen den Interessen des Einzelnen, der Gruppe und der Orientierung am Lernziel herzustellen.[11] Konflikte, welche die Gruppe beeinflussen, sollen wahrgenommen, analysiert und angesprochen werden, um sie dann im Gruppenrahmen zu lösen.

1.5 Qualifikation des Lehrpersonals im Rahmen der Personalentwicklung

Die Bewerber der Laufbahn der Fachlehrer können ohne Ausnahme auf eine langjährige Erfahrung im Polizeidienst zurückgreifen. Sie durchlaufen im Rahmen der Ausbildung im Laufbahnabschnitt 2 ein Studium an der Polizeifachhochschule und werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens am Personal Assessment Center (PAC) nach ihren Schlüsselqualifikationen im Bereich der personalen Kompetenz ausgewählt. Die anderen Kompetenzen werden im Zuge der folgenden halbjährigen Qualifizierungsmaßnahme und einer berufsbegleitenden Fortbildung erworben. Durch diese Ausbildung sollen die Lehrkräfte neben den fachlichen Fertigkeiten besonders die notwendigen didaktisch/methodischen und psychologischen Fertigkeiten erwerben.9

2. Didaktische Grundlagen der reformierten Ausbildung

Die Grundlagen der Planung und Durchführung der reformierten Ausbildung liegen in der lerntheoretischen Didaktik, die auch als „Berliner Modell“ bezeichnet wird.[12] Den zwei Bedingungs- und vier Entscheidungsfelder dieses Modells wurden jedoch noch drei weitere Prinzipien hinzugefügt: Das Prinzip der Interdependenz,[13] das der Variabilität[14] und das der Kontrollierbarkeit.[15]

[...]


[1] Direktion für Ausbildung der Polizei Nordrhein-Westfalen: Grundlagenmanual für die Ausbildung im Laufbahnabschnitt 1. Selm – Bork 1996. Im folgenden zitiert als: Manual.

[2] Manual: S. 7.

[3] Verzeichnis der Abbildungen im Anhang

[4] Manual: S. 7.

[5] Manual: S. 8 f.

[6] Manual: S. 10.

[7] Manual: S. 12.

[8] Manual: S. 13f.

[9] Manual: S. 13 und 19.

[10] Manual: S. 15f.

[11] Manual: S. 27.

[12] Heimann, P./ Otto, G./ Schulz, W.: Unterricht. Analyse und Planung. Bd. 2. Hannover 1965.

[13] Alle Elemente der Unterrichtsplanung müssen zueinander in Beziehung gesetzt werden können. Siehe dazu: Manual: S. 31.

[14] Ebenda. Die Zulassung von Alternativen und Variationen auch im Unterricht und die nachträgliche Korrektur von Unterrichtszielen.

[15] Ebenda. Vorbereitung und Unterrichtsverlauf müssen jederzeit überprüfbar sein.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Didaktische Grundlagen der Modulausbildung der reformierten Ausbildung des Laufbahnabschnittes 1 der Polizei in NRW unter besonderer Berücksichtigung des Grundlagenmanuals
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Veranstaltung
Praktikum, Polizeiausbildungsinstitut
Autor
Jahr
2000
Seiten
28
Katalognummer
V2323
ISBN (eBook)
9783638114257
Dateigröße
655 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Polizeiausbildung, Modulausbildung, Rollenspiel
Arbeit zitieren
Robert Albrecht (Autor:in), 2000, Didaktische Grundlagen der Modulausbildung der reformierten Ausbildung des Laufbahnabschnittes 1 der Polizei in NRW unter besonderer Berücksichtigung des Grundlagenmanuals, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2323

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