Kleiderordnungen in den deutschen Städten der frühen Neuzeit


Seminar Paper, 2000

18 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Gliederung:

1. Einleitung:

2. Untersuchung der deutschen Kleiderordnungen des 16. und 17. Jahr-hunderts nach formalen Gesichtspunkten
2.1 Verbreitung und Überlieferung:
2.2 Innere und äußere Gliederung:
2.2.1 Äußere Gliederung:
2.2.2 Innere Gliederung:
2.3 Rechtssatz und Rechtsverständnis in den Kleiderordnungen:
2.4 Abfassung, Publikation und Durchsetzung der Kleiderordnungen:

3. Betrachtung der Kleiderordnungen unter Berücksichtigung von Motivation und Intention der Gesetzgeber
3.1 Kleiderordnungen als Ausdruck und Instrument ständischen Denken:
3.2 Kleiderordnungen als Ausdruck wirtschaftlichen Denkens:
3.3 Kleiderordnungen als Ausdruck von Sittlichkeitsgefühl:
3.4 Weitere Motive:

4. Zusammenfassung:

1.Einleitung:

Thema der vorliegenden Hausarbeit sind die deutschen Kleiderordnungen im 16. und 17. Jahrhundert. „Kleiderordnungen sind Verfügungen einer Obrigkeit über die Kleidungen ihrer Untertanen. Sie wollen auf die Kleidung Einfluß nehmen, weil diese nicht nur Geschmack oder Reichtum eines Menschen anzeigen kann, sondern auch seinen sozialen Standort repräsentiert und manchmal sein sittliches Wesen offenbart.“[1] Die Hausarbeit bemüht sich die Kleiderordnungen als Instrument und Ausdruck der Denkweisen dieser Obrigkeiten in der frühen Neuzeit zu sehen. Kleiderordnungen tauchen mit der Durchsetzung der Herrschaft der Territorialherren ab dem Ende des 15. Jahrhunderts vermehrt auf. Zunächst sind sie Teil von Polizeiordnungen, später auch selbstständig doch stets im Zusammenhang mit dem Begriff der „Polizei.“ „Unter Policey verstand der frühmoderne Staat noch nicht die Institution, die für innere Sicherheit zuständig war, sondern den ganzen Komplex der Verwaltung, Ökonomie und Ordnung einer Herrschaft.“[2] Angelegenheiten der Polizei sind alle Dinge, die zur Ordnung des Gemeinwesens gehören und damit auch die Ordnung der Kleidung. Das Wohl des Einzelnen wird dem Wohl der Gemeinschaft untergeordnet.

Der erste Teil der Hausarbeit analysiert Kleiderordnungen nach formalen Kriterien und beschäftigt sich mit ihrem Aufbau, ihrer Verbreitung und ihrem Rechtsverständnis. Der zweite Teil geht näher auf die Motive und Intentionen der Kleiderordnungen erlassenden Instanzen ein. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in einer abschließenden Zusammenfassung noch einmal gesammelt dargestellt.

Behandelt wurde das Thema im Rahmen allgemeinerer Werke bereits von van Dülmen und Münch. Während für van Dülmen bei den gesetzgebenden Instanzen der ständische und wirtschaftliche Gedanke im Vordergrund steht[3], erkennt Münch drei wesentliche Motive:[4] das religiös-moralische Motiv, das ständische – herrschaftssichernde Motiv und der wirtschaftliche Gedanke. Eine wesentlich umfangreichere Analyse und Interpretation der Kleiderordnungen findet sich bei Eisenbart[5], auf die sich vor allem - aber nicht nur - der erste Teil dieser Arbeit stützt.

2. Untersuchung von deutschen Kleiderordnungen des 16. und 17. Jahrhunderts nach formalen Gesichtspunkten:

2.1 Verbreitung und Überlieferung:

Kleiderordnungen sind aus Frankreich, Spanien und Italien bereits seit dem 13. Jahrhundert bekannt. In Deutschland setzt eine Verbreitung weltlicher Kleiderordnungen jedoch erst ab 1350 ein[6]. In großer Zahl sind Kleiderordnungen ab dem frühen 16. Jahrhundert überliefert. Ein Grund dafür war die Durchsetzung des Herrschaftsanspruches der Territorialherren gegenüber den Städten. Wesentliches Indiz für eine flächendeckende Verbreitung ist der Erlass von Kleiderordnungen durch die Reichstage ab 1478, in welchen die Wiederholung und Durchführung von Kleiderordnungen allen Ständen nachdrücklich empfohlen wurde. Eine unterschiedliche Dichte in der Verbreitung läßt sich nicht feststellen.

Nach dem Ende des 17. Jahrhunderts nimmt die Verbreitung von Kleiderordnungen rasch ab. Grund dafür mag die schwere Durchsetzbarkeit von Kleiderordnungen aufgrund der sich schnell wandelnden Mode gewesen sein. Vereinzelt sind Kleiderordnungen jedoch noch bis ins 19. Jahrhundert nachweisbar, so zum Beispiel in Norddeutschland, wo ein Dorf noch 1818 eine Kleiderordnung erließ[7].

Die Kleiderordnungen des Mittelalters sind nur sehr vereinzelt und, aufgrund der fehlenden Trennung zwischen Kriminal-, Zivil- und Verwaltungsrecht, unübersichtlich überliefert. „Weil Kleiderordnungen der gesamten Einwohnerschaft der Städte immer wieder bekanntgemacht werden mußten, reihte man sie oft in die Aufzeichnung jener Gesetze und Verordnungen ein, die wenigstens einmal im Jahr auf offenem Markte laut vorgelesen wurden: die Bürgersprachen, Burspraken oder Civiloquia.“[8] Auch in Gesetz-, Rats- und Ordnungsbüchern, in denen die Verwaltungstätigkeit der Magistrate festgehalten wurde, sind viele Kleiderordnungen überliefert.

Im Gegensatz dazu sind die Ordnungen des 16. uns 17. Jahrhunderts meist in Form von Originaldrucken erhalten, entweder in Separatausgaben oder als Teil von Polizeiordnungen. „Erst nach 1500 zeigt sich die wachsende Rationalisierung der inneren Verwaltung auch in der größeren Übersichtlichkeit der Überlieferung der Aufwandsgesetze. Der Aufgabenbereich der Polizei wird theoretisch und praktisch abgegrenzt gegen andere Zweige der Verwaltung und Gesetzgebung. Eine wichtige Rolle bei dieser Ausbildung geschlossener Sachbereiche spielen die Reichspolizeiordnungen. Sie trennen Polizei und Justiz voneinander und beeinflussen über die Territorien, die ihre Bestimmungen und Organisationsprinzipien aufnehmen und weitergeben, die Gesetzgebung der Städte, von denen die Verwaltung und Polizei einst ihren Ausgang genommen hatten.“[9] Neben gedruckten Kleiderordnungen als Teil von Polizeiordnungen, Luxuspolizeiordnungen oder als Separatausgaben, finden sich immer noch Handschriften: meist kurze Erlasse für spezielle Fälle. Viele Kleiderordnungen sind auch nur als Abschriften erhalten, deren Inhalt im Laufe der Zeit mehrfach geändert wurde. Mangels Quellenhinweise ist eine Rekonstruktion des Originals in solchen Fällen schwierig[10]. Hinweise auf verlorene Kleiderordnungen finden sich bisweilen auch in Schriften, die selbst keine Kleiderordnungen erhalten, wie Stadtgeschichten oder Chroniken, die aber auf in der Vergangenheit erlassene Ordnungen hinweisen und so eine Datierung und Rekonstruktion erleichtern[11].

2.2 Äußere und innere Gliederung von Kleiderordnungen:

Im folgenden wird versucht die Kleiderordnungen nach äußeren Gesichtspunkten zu gliedern, d.h. es werden verschiedene Gruppen von Kleiderordnungen nach ihrer Stellung im Rahmen anderer Gesetze unterschieden.. Danach wird im zweiten Teil dieses Abschnittes auf den Aufbau der Kleiderordnungen selbst eingegangen.

2.2.1 Äußere Gliederung:

Versucht man Kleiderordnungen nach dem Zusammenhang im Rahmen anderer Gesetze zu gliedern, so lassen sich vier Gruppen unterscheiden. Die erste enthält Kleiderordnungen in Form von kurzen Einzelbestimmungen. Sie finden sich häufig in städtischen Gesetzessammlungen neben anderen Einzelbestimmungen, mit denen sie nicht im Zusammenhang stehen. Als Beispiel diene dazu die Bestimmung der Stadt Isny gegen das Tragen von Schnabelschuhen.[12] Sie findet sich zwischen einer Verordnung für Zunftmeister und einer Bäckerordnung. Wie hier wandten sich solche Einzelbestimmungen meist gegen ein bestimmtes Kleidungsstück oder ein spezielles Material.

Die zweite Gruppe umfasst mehrere Einzelbestimmungen die im Rahmen anderer Polizeigesetze zu einer kleinen Gruppe zusammengefasst wurden. Auch diese Bestimmungen bezogen sich meist auf spezielle Fälle und bildeten eine Übergangsform zur dritten Gruppe.

Diese dritte Gruppe besteht aus einer gegliederten und abgegrenzten Reihe von Kleidergesetzen, die im Zusammenhang mit anderen, ebenso gegliederten und thematisch abgegrenzten Polizeiverordnungen stehen. Als Beispiel sei hier die Konstanzer Ordnung von 1531 angeführt.[13] An eine ausführliche Kleiderordnung schlossen sich hier Gesetze gegen das Zechen, die Völlerei, Unzucht und Ehebruch an. Am häufigsten war die Verbindung der Kleiderordnungen mit Luxus- und Aufwandsgesetzen. Welcher Umfang den jeweiligen Teilbereichen einer solchen Polizeiverordnung zugestanden wurde, folgt keiner Regelmäßigkeit, sondern entschied sich von Fall zu Fall, je nach Notwendigkeit und Ermessen der gesetzgebenden Instanz.

Die vierte Gruppe sind die selbständigen Kleiderordnungen. Sie bestehen im Schwerpunkt aus den Drucken des 16. und 17. Jahrhunderts. Solche Kleiderordnungen existierten häufig parallel zu Luxuspolizeiverordnungen. Sie sind mit Abstand am umfangreichsten und weisen meist eine deutliche Gliederung auf. Am Anfang steht eine Einleitung von unterschiedlicher Länge, darauf folgen die eigentlichen Durchführungsbestimmungen. Am Ende findet sich eine Datierung, die neben dem Zeitpunkt der Abfassung oft auch das Datum des Inkrafttretens nennt.[14]

Nicht alle überlieferten Kleiderordnungen lassen sich problemlos in eine der vier Gruppen einordnen. Dennoch erleichtert eine solche Gliederung die Untersuchung des Zusammenhangs und der Stellung der Kleiderordnungen.

[...]


[1] Eisenbart, Liselotte Constanze: Kleiderordnungen der deutschen Städte zwischen 1350 und 1700. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte des deutschen Bürgertums. Göttingen/ Berlin/ Frankfurt 1962.

[2] Van Dülmen, Richard: Kultur und Alltag in der frühen Neuzeit. Bd. 2: Dorf und Stadt im 16. bis 18. Jahrhundert. München 1992. S. 223.

[3] Van Dülmen: S. 186f.

[4] Münch, Paul: Lebensformen in der frühen Neuzeit. Frankfurt/ Berlin 1992. S. 349f.

[5] Eisenbart: s.o.

[6] Eisenbart: S. 14.

[7] Eisenbart: S. 14.

[8] Eisenbart: S.19.

[9] Eisenbart: S. 20.

[10] Eisenbart: S. 21.

[11] Eisenbart: S. 22.

[12] Eisenbart: S. 23.

[13] Eisenbart: S. 25.

[14] Eisenbart: S. 26.

Excerpt out of 18 pages

Details

Title
Kleiderordnungen in den deutschen Städten der frühen Neuzeit
College
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg  (FB Geschichte)
Course
Proseminar: Städte und Herrschaft in der frühen Neuzeit
Grade
1,3
Author
Year
2000
Pages
18
Catalog Number
V2322
ISBN (eBook)
9783638114240
File size
476 KB
Language
German
Keywords
Kleiderordnung, städtische Gesetzgebung, Rechtsgeschichte
Quote paper
Robert Albrecht (Author), 2000, Kleiderordnungen in den deutschen Städten der frühen Neuzeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2322

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