Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Wie erleben Praxisanleiter/-innen ihren Arbeitsalltag


Masterarbeit, 2010

114 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1.0 Einleitung

2.0 Literaturrecherche

TEIL I – Theoretische Grundlagen

3.0 Aufbau Teil I

4.0 Normative Grundlagen der Pflegeausbildung

5.0 Das Krankenhaus - struktureller Rahmen pflegerischer Tätigkeit
5.1 Das Krankenhaus als moderner Dienstleistungsbetrieb
5.2 Personalentwicklung im Krankenhaus

6.0 Begriffsbestimmung und geschichtliche Entwicklung der Funktion Praxisanleiter
6.1 Die Herleitung des Begriffs Praxisanleitung
6.2 Wesen und Funktion der Praxisanleitung
6.3 Entwicklung der Praxisanleitung

7.0 Das Aufgabenspektrum des Praxisanleiters
7.1 Aufgaben im Zusammenhang mit der pflegerischen Erstausbildung
7.2 Zeitlicher und personeller Umfang der Praxisanleitung
7.3 Weitere Tätigkeitsbereiche des Praxisanleiters

8.0 Die Praxisanleiter - Weiterbildung

9.0 Die Arbeitswirklichkeit von Praxisanleitern
9.1 Praxisanleitung im Spannungsfeld zwischen arbeiten und lernen
9.2 Praxisanleitung im systemischen Verständnis
9.2.1 Anleitungsanlass sowie Erleben und Verarbeiten als Elemente einer Anleitungssituation
9.2.2 Interaktionsstrukturen als Elemente einer Anleitungssituation
9.2.2.1 Erwartungen des Schülers an den Praxisanleiter
9.2.2.2 Erwartungen des Patienten an den Praxisanleiter
9.2.2.3 Erwartungen der Kollegen an den Praxisanleiter
9.2.2.4 Erwartungen der Schule an den Praxisanleiter
9.2.2.5 Erwartungen der Vorgesetzten an den Praxisanleiter
9.2.3 Die Institution als Element einer Anleitungssituation
9.2.3.1 Problemfeld Freistellung
9.2.3.2 Problemfeld Stellenbeschreibung
9.2.3.3 Problemfeld Leistungsverdichtung
9.2.3.4 Problemfeld fehlende Vergütung
9.2.4 Der Anleitungsprozess als Element der Anleitungssituation

10.0 Zusammenfassung Teil I

Teil II – Empirische Erhebung

11.0 Forschungsdesign

12.0 Methodologische Grundannahmen

13.0 Methodenkonstruktion
13.1 Forschungsfrage
13.2 Das Interview
13.3 Das problemzentrierte Interview

14.0 Die Durchführung der Interviews
14.1 Instrumente der Datenerhebung
14.2 Der Pretest
14.3 Teilnehmerauswahl und Feldzugang
14.4 Die Transkripterstellung
14.5 Ethische Grundsätze

15.0 Datenauswertung
15.1 Das Verfahren der Datenauswertung
15.2.1 Die junge, dynamische Person
15.2.2 Die frustrierte Person mit Resthoffnung

16.0 Ergebnisdarstellung
16.1 Das Erleben der Zusammenarbeit mit den Schülern
16.2 Das Erleben der Zusammenarbeit mit den Patienten
16.3 Das Erleben der Zusammenarbeit mit den Kollegen
16.4 Das Erleben der Zusammenarbeit mit der Schule
16.5 Das Erleben der Zusammenarbeit mit dem Vorgesetzten
16.6 Der eigene Anspruch
16.7 Probleme im Praxisanleiter - Alltag
16.7.1 Planung
16.7.2 Freistellung
16.7.3 Zeit
16.7.4 Kompensation
16.7.5 Emotionale Belastung
16.7.6 Frust
16.8 Motivation

17.0 Zusammenfassung und Bewertung zentraler Ergebnisse

18.0 Kritische Reflexion des Forschungsprozesses

19.0 Rückblick und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb.1 Interaktionspartner des Praxisanleiters

Abb.2 Verwendete Transkriptionsregeln

Abb. 3 Kategorien der Datenauswertung

Abb. 4 Vorgehen Einzelanalyse

1.0 Einleitung

Seit dem Inkrafttreten des geltenden Krankenpflegegesetzes im Jahr 2004 sind pädagogisch qualifizierte Pflegekräfte als Praxisanleiter für die praktische Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege obligat. Neben ihren Aufgaben in der praktischen Ausbildung angehender Krankenpflegekräfte sind sie auch in andere - im weitesten Sinne - pädagogische Aufgaben im akutstationären Bereich involviert, wobei die Zuständigkeit hierbei nicht gesetzlich eindeutig geregelt ist. In Abhängigkeit zur Struktur der jeweiligen Einrichtung können Praxisanleiter für diese Aufgaben freigestellt sein um sich ausschließlich diesen Aufgaben zu widmen. Sie können aber auch als Angehörige eines Stationsteams mit voller Verantwortung in der Patientenversorgung die anfallenden Anleitungsaufgaben zusätzlich zum Pflegealltag erledigen.

In der gängigen Literatur finden sich bisher wenige Darstellungen zum subjektiven Erleben des Arbeitsalltags der Praxisanleiter, insbesondere derer, die zusätzliche Aufgaben in der Patientenversorgung haben.

Als Praxisanleiterin auf einer neurochirurgischen Intensivstation kenne ich aus eigener Erfahrung die Anforderungen, die sich aus Anleiter-Tätigkeit und gleichzeitiger Patientenversorgung ergeben. Die von mir selbst erfahrenen Grenzen und Schwierigkeiten, die sich aus diesem „Doppelauftrag“ im Arbeitsalltag ergeben, waren der Grund, mich im Rahmen dieser Masterarbeit mit dem Alltagserleben von Praxisanleitern im akutstationären Bereich zu beschäftigen. Ich möchte Erkenntnisse dahingehend erlangen, ob meine persönlichen Empfindungen mit denen anderer Praxisanleiter vergleichbar sind.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Auseinandersetzung mit dem subjektiven Alltagsempfinden von Praxisanleitern, die ihren Anleitungs-aufgaben neben den Aufgaben in der Patientenversorgung nachkommen.

Dazu wurden folgende zwei aufeinander aufbauende Forschungsfragen gestellt:

1. Wie erleben Praxisanleiter ihren Arbeitsalltag?

2. Existiert für sie ein Spannungsfeld[1] und wird dieses als Belastung empfunden?

Zur Klärung dieser Fragen wurden im Rahmen einer qualitativen Studie sechs Praxisanleiter aus dem akutstationären Bereich zu ihren Empfindungen interviewt.

Die Arbeit gliedert sich in zwei Teile:

Im Teil I findet eine theoretische Heranführung an das Thema statt. Rahmenbedingungen der akutstationären Versorgung sowie Aufgaben und Anforderungen an die Funktion des Praxisanleiters werden in gebotener Ausführlichkeit dargestellt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erläuterung verschiedener Elemente des Anleitungsgeschehens. Hier wurde der systemische Ansatz einer Pflegesituation von HUNDEBORN / KREIENBAUM auf das Anleitungsgeschehen transferiert und daraus Schlüsse für das Alltagserleben gezogen. Die Ausführungen sollen hilfreich sein, ein umfassendes Situationsverständnis für den Arbeitsalltag eines Praxisanleiters zu erlangen.

Im empirischen Teil II wird im Rahmen einer qualitativen Studie der Frage nach dem subjektiven Alltagserlebens der Praxisanleiter nachgegangen. Nach einer Beschreibung methodologischer Grundannahmen wird die methodische Konstruktion der Studie, die sich der Vorgehensweise des problemzentrierten Interviews bedient, vorgestellt. Es folgen Erläuterungen zum Forschungsablauf.

Anschließend findet die ausführliche Darstellung der Ergebnisse unter Zuhilfenahme von Originalzitaten der Interviewpartner statt.

Zum Schluss werden die zentralen Ergebnisse der Erhebung noch einmal hervorgehoben sowie die Studie anhand gängiger Gütekriterien evaluiert.

Zur besseren Lesbarkeit wurde, von vereinzelten Ausnahmen abgesehen, prinzipiell die männliche Sprachform gewählt. In jedem Fall sind immer beide Geschlechter in die Aussage einbezogen. Für den besseren Lesefluss wurde zumeist nur die Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflege verwendet, wenngleich die Aussagen ebenfalls Gültigkeit für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege haben.

2.0 Literaturrecherche

Einen frühen Schritt im wissenschaftlichen Arbeitsprozess stellt die Literaturrecherche dar. So wurden zur Vorbereitung dieser Master Thesis bereits im Dezember 2009, in der Phase der Themeneingrenzung, erste Recherchen betrieben. Nach Festlegung auf das Thema erfolgte dann zwischen Januar und März 2010 die zielgerichtete, ausführliche Literaturrecherche.

Recherchiert wurde zunächst in systematischer Weise im OPAC (= Online Public Access Catalogue) der Bibliothek der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (Katho NRW) – Standort Köln. Im gleichen Schritt wurde auch das digitale Bibliotheksangebot der KatHo NRW (digiBib) auf entsprechende Literatur hin durchsucht. Hierbei wurde auf rund 20 Fachdatenbanken und Bibliothekskataloge zurückgegriffen; unter anderem die Datenbanken FIS, CarLit oder die Universitäts- und Stadtbibliothek Köln.

Separat wurde der OPAC der Zentralbibliothek für Medizin (ZbMed) in Köln durchgesehen.

Die wichtigsten und „ertragreichsten“ Suchbegriffe waren:

- Praxisan*
- Rolle AND Praxisanleiter
- Anspruch AND Praxisanleiter
- Praxisanleitung AND Belastung

Die Trefferquote auf die verschiedenen Schlagworte war sehr heterogen: Teilweise ergaben sich pro Begriff 20 und mehr Treffer, andere Begriffe hingegen förderten nur wenige bis keine Treffer zu Tage.

Neben verschiedenen Büchern bezog sich eine Vielzahl der Treffer auf Beiträge verschiedener Fachzeitschriften. Hier sind insbesondere die Zeitschriften „Die Schwester / Der Pfleger“, „Pflegezeitschrift“, „PRInternet Pflegepädagogik“ sowie „Heilberufe“ zu nennen.

In den verschiedenen Datenbanken und OPAC-Katalogen fanden sich häufig dieselben Bücher und Artikel wieder – ein Indiz dafür, dass der Suchvorgang erfolgreich ist.

Gesucht und gesichtet wurde ausschließlich deutschsprachige Literatur, da die Funktion Praxisanleiter mit ihren formalen und normativen Vorgaben auf Deutschland begrenzt ist. Veröffentlichungen zum Thema Anleitung aus anderen Pflegesystemen, insbesondere des anglo-amerikanischen Raums sind auf die Situation in Deutschland nicht oder nur in geringem Maße übertragbar.

Bezüglich des Alters der Quellen wurden primär Schriften aus den vergangenen zehn Jahren angesehen. Der Zeitraum wurde so eng gefasst, da das aktuelle Krankenpflegegesetz mit der Einführung der verpflichtenden Vorhaltung von Praxisanleitern aus dem Jahr 2003 stammt und ältere Literatur für die vorliegende Arbeit daher als wenig relevant erachtete wurde.

Eine genaue Auflistung und Darstellung der Recherche ist dem Anhang zu entnehmen.

Neben den hier aufgeführten Datenbanken wurde zusätzlich auch zur Auffindung sogenannter „grauer Literatur“[2] die WISE-Datenbank des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip) durchgesehen. Diese Suche erbrachte jedoch nicht den gewünschten Erfolg und wurde somit rasch eingestellt.

Als letzte Variante der systematischen Literatursuche diente auch das Internet. Hierbei wurden die Suchmaschinen Google und Google Scolar benutzt. Die Trefferquoten waren teilweise extrem hoch (> 57 600 Treffer), sodass die allgemeine Suche über diesen Weg zügig beendet wurde. Bei ganz speziellen Fragestellungen hingegen war die Internetrecherche durchaus hilfreich.

Sehr viel ertragreicher war schlussendlich die unsystematische „Schnellball-Recherche“. Hierfür wurden zunächst als hilfreich empfundene Bücher, Zeitschriftenartikel und Diplomarbeiten zum Themenkreis Praxisanleitung auf ihre Literaturabgaben hin untersucht. Die so gefundene Primärliteratur wurde anschließend durchgesehen.

Dienlich im Rahmen der Literaturrecherche war auch die gezielte Suche von Veröffentlichungen zum Thema Praxisanleitung in den Downloadbereichen spezieller Organisationen (DBfK, DPR, DBR, Robert-Bosch-Stiftung, Praxisanleiter AG NRW).

Ebenfalls wurden die Websites verschiedener Landesministerien auf Aussagen zum Thema Praxisanleitung hin untersucht. Unter anderem wurden die Seiten folgender Ministerien besucht:

- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland Pfalz
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
- Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Insgesamt ist festzuhalten, dass die systematische Literatursuche über die Bibliotheksangebote nur zum Teil den erhofften Beitrag zur Erhellung des Themas brachte. Sehr viel zielführender war die Internetrecherche auf ausgewählten Websites (von Pflegeorganisationen und Landes-ministerien). Wenngleich im Verlauf zunehmend weniger neue Literatur gefunden wurde, so ist nicht davon auszugehen, dass alle zum Thema existierende Literatur gesichtet worden ist.

Der Hauptteil der Literaturrecherche fand im angegebenen Zeitraum zwischen Januar und März 2010 statt, jedoch erstreckte sich die Auseinandersetzung mit der Literatur über den gesamten Erstellungszeitraum der Thesis. So flossen im Verlauf immer noch weitere, neue Erkenntnisse in das Werk ein.

TEIL I – Theoretische Grundlagen

3.0 Aufbau Teil I

In Vorbereitung zum Forschungsprozess und zur Verdeutlichung der Forschungsfrage werden im Teil I dieser Masterarbeit die theoretischen Grundlagen der Praxisanleiter-Tätigkeit erörtert. Die Ausführungen helfen dem Leser, ein umfassendes Situationsverständnis für den Alltag des Praxisanleiters zu entwickeln und so einen Zugang zu seinen subjektiven Empfindungen zu finden.

Zunächst werden die normativen Grundlagen der Pflegeausbildung in Kapitel 5.0 dargestellt, da sie als Ausgangspunkt und Begründungs-rahmen für die Praxisanleitung zu sehen sind.

Die vorliegende Arbeit fokussiert die Situation der auf den Stationen in die Patientenversorgung verantwortlich eingebundenen, nicht freigestellten Praxisanleiter. Daher ist es erforderlich, auf den akutstationären Bereich mit seinen aktuellen Veränderungen in einem separaten Kapitel einzugehen.

Nach einer Begriffsbestimmungen und der Exkursion in die geschichtliche Entwicklung der Praxisanleitung wird im Kapitel 8.0 ausführlich das Aufgabenspektrum des Praxisanleiters dargestellt. Es folgt die Auseinandersetzung mit der Praxisanleiter-Weiterbildung.

Das letzte Kapitel des Teil I widmet sich anschließend ausführlich der Arbeitswirklichkeit des Praxisanleiters soweit sie in der Literatur beschrieben ist. Dabei werden vor allem Problem- und Spannungsfelder analysiert. Zur Verdeutlichung des Alltagsgeschehens wurde der systemische Ansatz von HUNDENBORN / KREIENBAUM auf das Anleitungsgeschehen übertragen und als Strukturierungshilfe benutzt.

4.0 Normative Grundlagen der Pflegeausbildung

Am 1. Januar 2004 trat das für die Bundesrepublik Deutschland derzeit geltende Krankenpflegegesetz mit der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Kraft[3]. Es löste die bestehenden Rechtsnormen aus dem Jahr 1985 ab und beinhaltet im Vergleich dazu zahlreiche Veränderungen, die auch die gestiegenen Anforderungen an den Beruf berücksichtigen. Wesentliche Punkte sind:

- Die Einführung der neuen Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“ bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger /in“;
- Die inhaltliche Ausweitung auf präventive, rehabilitative und palliative Pflege;
- Eine Erhöhung des Anteils des theoretischen Unterrichts von 1600h auf 2100h und eine Reduzierung der praktischen Ausbildungsstunden von 3000h auf 2500h bei gleichzeitiger Festlegung auf 500h praktische Ausbildung in der ambulanten Pflege;
- Integrative Ausbildungsgänge der Gesundheits- und Kranken- und der Kinderkrankenpflege durch eine zweijährige integrativen und einer einjährigen Differenzierungsphase;
- Eine Neuformulierung der Ausbildungsziele und Unterscheidung in solche, die zur eigenverantwortlichen Tätigkeit, zur Mitwirkung und zur interdisziplinären Zusammenarbeit befähigen sollen;
- Bezugnahme auf Pflegewissenschaft und andere Bezugs-wissenschaften sowie curriculare Veränderungen in Form von Handlungsorientierung anstelle der Fächerorientierung;
- Verbesserte theoretische Ausbildung durch verpflichtenden Hochschulabschluss von Schulleitungen und Lehrkräften;
- Verbesserte praktische Ausbildung durch die Vorschrift berufspädagogisch qualifizierter Fachkräfte (Praxisanleiter) für die praktische Anleitung wie Praxisbegleitung durch die Lehrkräfte[4].

Wie in der vorherigen Regelung auch, findet die praktische Ausbildung weiterhin (zum überwiegenden Teil) an Krankenhäuser statt. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung, sowohl für die Theoretische wie auch für die Praktische, liegt nun hingegen vollständig in der Hand der Schule[5].

Trotz all der genannten Veränderungen gelang nicht die von vielen Berufsvertretern erhoffte „große Reform“ des Krankenpflegegesetzes hinsichtlich der klaren Verortung der Ausbildung im Berufsbildungssystem der Bundesrepublik Deutschland. Nach wie vor nimmt die Pflegeausbildung eine Sonderstellung im Bereich der Sekundarstufen II ein: In vielen Punkten dem dualen Berufsbildungssystem gemäß Berufsbildungsgesetz (BBIG) nahe (zwei getrennte, wenig kompatible Lernorte[6]: Lernort Schule und Lernort Praxis), ist sie doch grundsätzlich an zumeist kleinen Fachschulen mit Krankenhausanbindung angesiedelt. Die Positionierung und grundsätzliche Organisation der Pflegeausbildung ist somit nicht abschließend geklärt und wird vermutlich weiterhin Gegenstand zahlreicher Fachdiskussionen sein.

Im Sommer 2009 erfuhr das Krankenpflegegesetz, gleichzeitig mit dem Altenpflegegesetz, eine bedeutsame Revision. Fortan gilt neben den bisherigen Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung „der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung“’ (=Hauptschulabschluss Typ 10a)[7]. Diese Entscheidung der Politik stieß sowohl auf Seiten der Berufsverbände als auch auf Seiten der Gewerkschaften auf massiven Protest, konnte schlussendlich jedoch nicht verhindert werden[8]. Inwiefern sich hierdurch Ausbildungsqualität und – quantität verändern oder diese Entscheidung einen Einfluss auf die Professionalisierung bzw. Deprofessionalisierung des Berufsstandes nimmt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.

Neben den hier erläuterten gesetzlichen Vorgaben zur Ausbildung in der Gesundheits- und Kranken-/ Kinderkrankenpflege finden sich - dem föderalistischen Prinzip Deutschlands entsprechend - auf Ebene der Bundesländer weitere normative Regelungen, die Einfluss auf die Ausgestaltung der Ausbildung nehmen. Die jeweiligen Landesregierungen haben die Vorgaben von Krankenpflegegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in landesspezifischen Verordnungen weiter spezifiziert und so den jeweiligen Ausbildungsträgern klare Handlungsvorgaben für die Umsetzung und Durchführung der Ausbildung an die Hand gegeben[9].

Von detaillierteren Ausführungen zu normativen Vorgaben der Krankenpflegeausbildung wird an dieser Stelle abgesehen.

Die bisherigen Erläuterungen verdeutlichen, auf welches Fundament sich die Praxisanleiter-Tätigkeit, als Bestandteil der praktischen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, gründet.

Das folgende Kapitel über das Krankenhaus als struktureller Rahmen für pflegerische Tätigkeiten zielt darauf ab, begleitende Umstände des Handlungsfeldes Praxisanleitung herauszustellen. Dies hilft, ein umfassendes Situationsverständnis für den Arbeitsalltag eines Praxis-anleiters zu entwickeln.

5.0 Das Krankenhaus - struktureller Rahmen pflegerischer Tätigkeit

Im Folgenden wird die Institution Krankenhaus als solches grob skizziert. Die Ausführungen dienen wie zuvor bereits erklärt, dem kontextuellen Verständnis der Praxisanleiter-Tätigkeit. Unter 6.1 werden zunächst allgemeine Definitionen sowie betriebswirtschaftliche Aspekte dargestellt. Der Abschnitt 6.2 setzt sich mit der Personalsituation in den Kliniken auseinander. Entwicklungen, die sich in diesem Bereich vollziehen, nehmen auch mutmaßlich Einfluss auf die Qualität der Praxisanleitung.

5.1 Das Krankenhaus als moderner Dienstleistungsbetrieb

Das deutsche Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) definiert Krankenhäuser als Einrichtungen, in denen durch medizinische und pflegerische Leistungen Krankheiten oder Leiden festgestellt, geheilt oder gelindert werden, in denen Patienten untergebracht und gepflegt werden oder in denen Geburtshilfe geleistet wird. Zudem stehen die Einrichtungen fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung, verfügen jederzeit über ärztliches, pflegerisches, Funktions- und medizinisch-technisches Personal und haben nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zu arbeiten[10]. Krankenhäuser lassen sich nach der Art und Intensität der Versorgung einteilen. So definiert das Statistische Bundesamt Allgemeine bzw. Akutkrankenhäuser als Häuser „die über Betten in vollstationären Fachabteilungen verfügen, wobei Betten nicht ausschließlich für psychiatrische ... oder ... psychotherapeutische ... Patienten und Patientinnen vorgehalten werden“[11]. Im Gegensatz dazu gibt es Sonderkrankenhäuser wie psychiatrische oder forensische Einrichtungen. Die Versorgungsstufe, der ein Krankenhaus zugeordnet wird, wird im Krankenhausbedarfsplan eines jeden Bundeslandes durch das jeweilige Landeskrankenhausgesetz definiert. Sie beschreibt die Stellung des Hauses. Unterschieden wird im Allgemeinen in

- Häuser der Grundversorgung und Regelversorgung (= drei Fachrichtungen: Innere Medizin / Chirurgie / Gynäkologie -Geburtshilfe);
- Häuser der Schwerpunktversorgung (= s.o. sowie weitere Fachrichtungen sowie umfangreichere apparative Ausstattung);
- Häuser der Maximalversorgung (= zumeist alle gängigen Fachabteilungen sowie umfangreiche technische Ausstattung).[12]

Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gab es im Jahr 2008 in Deutschland insg. 2.083 Krankenhäuser mit rund 503.000 Betten. Die Trägerschaften verteilten sich zu je etwa 1/3 auf frei-gemeinnützige, öffentliche und private Träger[13].

Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in einem dualen System: Für die Investitionskosten (Neubau / Instandsetzung / Anschaffung von Großgeräten etc.) der Häuser stehen öffentliche Fördermittel zur Verfügung; für die Betriebskosten (Personalkosten / Materialkosten / Versicherungen etc.) sind die Krankenkassen zuständig indem sie die Bezahlung der Behandlung des Patienten übernehmen[14]. Aufgrund der immens steigenden Kosten und den allgemein drastisch geringer werdenden finanziellen Ressourcen im Gesundheitswesen wurde mit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 die pauschalierte Vergütung für Krankenhausbehandlungen (G-DRG – System) eingeführt. Durch diese Bezahlung nach diagnosebezogenen Fallgruppen wurde den Krankenhäusern ein wirtschaftlicherer Umgang mit den ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln auferlegt.

Die Wandlung der Krankenhäuser hin zu modernen Dienstleistungsunternehmen ist in vollem Gange. Der Wettbewerb bestimmt zunehmend das Geschehen im sogenannten Gesundheitsmarkt, in dem Krankenhäuser mit rund 64,6 Mrd. Euro Umsatz[15] einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor darstellen. Im Vergleich dazu betrug der Umsatz der geschichtsträchtigen Automobilindustrie in Deutschland in 2009 nur rund 260 000 Mio. Euro[16].

Neben diesen finanziellen Entwicklungen sind auch andere Ver-änderungen in der Branche festzustellen:

Zwar sind die Grundverhältnisse im Gesundheitsmarkt immer von einer unabdingbaren Asymmetrie gekennzeichnet (Der „Kunde“ Patient fragt selten völlig freiwillig die Leistung Pflege oder Therapie nach), doch hat sich, auch aufgrund des veränderten Anspruchsverhaltens der Patienten, in den vergangenen Jahren ein zunehmender Service-Gedanke in Medizin und Pflege verbreitet. Der Paradigmenwechsel von bevormundender Fürsorge, teils altruistisch bedingt, bzw. überheblicher Ausspielung des Wissensvorsprungs („Ich Arzt / Schwester weiß was gut für dich ist“) hin zum Dienstleistungsgedanken ist in den vergangenen Jahren insbesondere im Krankenhaussektor deutlich erkennbar. Dieser Prozess steht jedoch noch am Anfang und wird in den kommenden Jahren eine zunehmende Rolle spielen.

5.2 Personalentwicklung im Krankenhaus

Eine weitere wesentliche Veränderung in der Kliniklandschaft muss an dieser Stelle problematisiert werden, da sie für die Praxisanleitung nicht ohne Folgen ist: In einem Dienstleistungsunternehmen stellen die Mitarbeiter die wichtigste Ressource dar. Die zur Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes notwendige Zahl an Berufen ist groß. Zu den personalintensivsten Berufsgruppen zählen die der Ärzte und die des Pflegepersonals. Hier hat sich in den vergangenen Jahren eine bedenkliche Entwicklung vollzogen: Laut der aktuellen Erhebung des Pflege-Thermometers des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung wurden zwischen 1995 und 2008 in bundesdeutschen Krankenhäusern rund 50.000 Pflegestellen abgebaut. Das entspricht einem Abbau von 14,2%. Gleichzeitig wurde die Zahl der Klinikärzte um rund 26% erhöht[17]. Diese Zahlen allein deuten auf eine Zunahme der Arbeitsintensität für Pflegekräfte im akutstationären Sektor hin. Eine derartige Zunahme der Arbeitsintensität hat in der Folge auch direkte Auswirkungen auf das Praxisanleitungsgeschehen, da weniger Pflege-kräfte auf den Stationen mehr Arbeit verrichten müssen und somit weniger zeitliche Freiräume für Praxisanleitung bleibt.

Neben dieser Personalentwicklung sind zeitgleich noch weitere un-günstige Entwicklungen zu verzeichnen. Aufgrund der demografischen Entwicklung der Gesellschaft in Kombination mit dem medizinischen Fortschritt nimmt die Zahl der mulitmorbiden und hochaltrigen Menschen auch und insbesondere in den Kliniken zu. Ihre Pflege und Betreuung ist um ein vielfaches komplexer und sehr zeitintensiv, wird jedoch in den G-DRG bisher noch nicht adäquat erfasst.

Des Weiteren vollzieht sich in den zurückliegenden Jahren aufgrund der Zunahme der im Krankenhaus behandelten Fälle und des trotz der Personalsteigerung weiterhin bestehenden Ärztemangels eine Verschiebung von Aufgaben aus dem ärztlichen Bereich in den Pflegerischen. Die mit der Übernahme ärztlicher Tätigkeiten verbundene Abgabe pflegefremder Aufgaben an Hilfspersonal ist vielfach noch nicht ausreichend vollzogen; auch hier ist eine Mehrbelastung des Pflegepersonals zu verzeichnen.

Im Ergebnis zeigt sich, dass eine abnehmende Zahl an Pflegekräften bei gleichzeitig steigenden Fallzahlen, Übernahme ärztlicher Tätigkeiten und komplexer werdenden Pflegesituationen, die Belastungen der in den Kliniken tätigen Pflegekräfte in den letzten Jahren deutlich hat ansteigen lassen.

Nicht freigestellte Praxisanleiter auf den Stationen sind in die allgemeinen Arbeitsabläufe und somit auch in entsprechende Veränderungsprozesse der Kliniken eingebunden. Die oben beschriebenen Entwicklungen haben daher auch direkte, gravierende Auswirkungen auf ihre ausbildnerischen Möglichkeiten - wie im Verlauf der Arbeit noch zu sehen ist.

Nach diesen flankierenden Ausführungen zum Thema Krankenhaus als struktureller Rahmen für Pflegehandeln wird im folgenden Kapitel neben einem Blick auf die berufsgeschichtliche Entwicklung die Funktion des Praxisanleiters allgemein erörtert.

6.0 Begriffsbestimmung und geschichtliche Entwicklung der Funktion Praxisanleiter

In diesem Kapitel wird zunächst die Herleitung und Definition des Begriffs Praxisanleitung erläutert, bevor allgemeine Merkmale und Aufgaben der Funktion dargestellt werden. Anschließend folgen Ausführungen zur berufshistorischen Entwicklung des Praxisanleiters im Krankenhaus.

6.1 Die Herleitung des Begriffs Praxisanleitung

Der Begriff „Praxis“, aus dem griechisch-lateinischen hervorgehend, meint die Anwendung von Gedanken, Vorstellungen, Theorien oder Ähnlichem in der Wirklichkeit. Ferner ist darunter die Ausübung, das Tätigsein und die (Berufs-)Erfahrung gemeint und gilt als Gegensatz zum Begriff der „Theorie“ (im Sinne von rein begrifflicher, abstrakter Betrachtungsweise)[18].

Das Wort „Anleitung“ findet sich in der Alltagssprache zumeist im Zusammenhang mit Handlungsanweisungen oder Hilfen für bestimmte technische Vorgänge. Belege dafür sind Worte wie „Bauanleitung“ oder „Bedienungsanleitung“.

6.2 Wesen und Funktion der Praxisanleitung

Anleitung im sozialpflegerischen Berufsumfeld enthält weit mehr Facetten als die oben beschriebene technokratische Sichtweise - wie folgende Ausführungen verdeutlichen:

Man kann Praxisanleitung als Tätigkeit verstehen, die Lernenden hilft, sich in einem Arbeitsumfeld zurechtzufinden. Für QUERNHEIMER geht es dabei darum, dass der Angeleitete durch die Anleitung einen Nutzen erfährt, um anschließend seinen Alltag besser bewältigen zu können[19]. Hervorzuheben ist, dass es sich bei Praxisanleitung nicht um eine Unterweisung klassischer Art handelt, bei der der Lernende nur als „ empfangendes Objekt[20] gesehen wird. Vielmehr geht es um einen methodisch geleiteten Lern- und Beziehungsprozess. IMMOHR schreibt dazu: „Anleitung ist ein Prozess des Lehrens und Lernens. Jemanden anleiten heißt, ihn an eine Sache heranzuführen, ihm den Weg zeigen und ihn auf dem Weg begleiten.“ [21] Den prozesshaften Charakter der Praxisanleitung hebt auch JOSUKS hervor, indem sie beschreibt: „Praxisanleitung ist somit ein kontinuierlicher Prozess, der den Lernenden in die Lage versetzt, selbstständig, eigenverantwortlich und fachlich korrekt zu handeln.“ [22]

Mit Blick auf die Pflege definierte der Deutsche Bildungsrat für Pflegeberufe 2004 Praxisanleitung als geplante und zielgerichtete Aktivitäten, mit denen Lernende im jeweiligen Einsatzort an pflegerisches Handeln herangeführt werden[23].

Die Funktion eines Praxisanleiters gibt es in verschiedenen sozialen Berufen. So finden sich Praxisanleiter im Bereich der Sozialarbeit und der Heilerziehungspflege ebenso wie in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Vergleichbar mit Ausbilder[24] gemäß dem Berufsbildungsgesetz haben sie an der Nahtstelle zwischen Theorie und Praxis fachliche, organisatorische und erzieherische Aufgaben, um insbesondere Auszubildende[25] beim Erwerb der erforderlichen professionellen Handlungskompetenz im Umfeld Praxis zu fördern und zu begleiten[26].

6.3 Entwicklung der Praxisanleitung

Die Anleitung und Einarbeitung von Auszubildenden, ebenso wie die Begleitung neuen Mitarbeiter, Weiterbildungsteilnehmer oder Praktikanten in praktisches Pflegehandeln hat Tradition.

Untersuchungen der 1970er bis 1990er Jahre ist zu entnehmen, dass insbesondere die praktische Ausbildung zumeist unstrukturiert, ungeplant und ohne didaktische Grundlagen stattfand[27].

Auch das vielbeachtete Gutachten über die Situation der praktischen Krankenpflegeausbildung der Senatsverwaltung für Gesundheit des Landes Berlin aus dem Jahr 1994 deckte erhebliche Mängel in der praktischen Ausbildung auf.

Als Hauptkritikpunkte wurden hervorgehoben:

- die fehlende pädagogische Qualifikation der Ausbilder in der Praxis;
- die überwiegende Ausübung von Hilfstätigkeiten durch die Schüler zur Aufrechterhaltung der Stationsroutine anstelle gezielter Anleitung;
- eine mangelnde Kooperation zwischen Pflegeschule und Station
- Diskrepanzen bezüglich der Ausbildungsinhalte und somit Aufrechterhaltung des sogenannten Theorie-Praxis Konflikts.[28]

Der vielfältigen Kritik wurde Rechnung getragen: Insbesondere die pädagogische Qualifikation der mit praktischer Ausbildung beauftragten Fachkräfte wurde vorangetrieben, wenngleich es dabei zunächst zu einer doppelläufigen Entwicklung kam:

In unterschiedlich umfangreichen Fortbildungsmaßnahmen wurden Pflegekräfte zum einen als Tutoren bzw. Mentoren fortgebildet[29]. Sie erledigten ihre ausbildnerischen Aufgaben neben dem allgemeinen Stationsdienst, waren somit für diese Aufgaben nicht freigestellt, und unterstanden grundsätzlich der Pflegedienstleitung.

Daneben gab es so genannte Praxisanleiter. Diese Pflegekräfte verfügten über eine umfangreiche pädagogische Weiterbildung (bis zu 460h) und waren für ihre Ausbildungs- und Anleitungsaufgaben freigestellt[30]. Sie unterstanden je nach Betriebsstruktur entweder der Pflegedirektion oder der Krankenpflegeschule.

Mit dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege aus dem Jahr 2004 beendete der Gesetzgeber die Dualität dieser praktisch ausbildenden Pflegenden und setzte auch terminologisch den Begriff Praxisanleiter incl. des Qualifizierungsumfangs fest.

Wie die PABiS Studie 2006 offenbarte, ist heute etwa ein Drittel aller Praxisanleiter für ihre Tätigkeit vollständig freigestellt[31] ; der größte Teil der als Praxisanleiter Tätigen ist weiterhin Teil der Stationsteams und übernimmt die Begleitung von Schülern, Weiterbildungsteilnehmern, Praktikanten oder neuen Mitarbeitern neben seinen Verpflichtungen in der Patientenversorgung. Das diese Form der Arbeitsorganisation negative Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung hat, insbesondere vor dem Hintergrund der zuvor beschriebenen Arbeitsintensivierung auf den Stationen, wird im Verlauf der Arbeit sowohl in Kapitel 10.2.3 als auch bei der Präsentation der Ergebnisse deutlich.

Auf den Handlungs- und Qualifikationsrahmen der heutigen Praxisanleiter wird im Folgenden eingegangen.

7.0 Das Aufgabenspektrum des Praxisanleiters

Praxisanleiter im akutstationären Bereich sind als Pflegende in allen Fach- und Funktionsabteilungen eines Krankenhauses tätig. Wenngleich Praxis-anleiter nur für den Bereich Ausbildung und Begleitung von Pflegeschülern gesetzlich vorgeschrieben sind, so übernehmen sie im beruflichen Alltag vielfach auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Einarbeitung neuer Mitarbeiter, der Begleitung von Weiterbildungsteilnehmern oder gar die Ausrichtung stationsinterner Fortbildungen. In den folgenden Abschnitten werden nun die verschiedenen Aufgaben und Zuständigkeiten eines Praxisanleiters erörtert.

7.1 Aufgaben im Zusammenhang mit der pflegerischen Erstausbildung

Das Krankenpflegegesetz vom 16.07.2003 enthält wie in Kapitel 5 bereits angedeutet, zahlreiche Regelungen zur Struktur der Ausbildung. In diesem Gesetz findet sich auch die wichtigste Berechtigungsgrundlage für die Funktion des Praxisanleiters:

Die ausbildenden Krankenhäuser[32] haben nach § 4 Absatz 5 die praktische Ausbildung durch Praxisanleitung sicherzustellen. In § 2 Absatz 2 KrPflAPrV heißt es dazu:

„Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Schülerinnen und Schüler schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und die Verbindung mit der Schule zu gewährleisten“.[33]

In einem Erlass des Landes Nordrhein - Westfalen zur Praxisanleitung wird dieser Auftrag genauer definiert:

„Praxisanleiter sind direkte Kontaktpersonen für die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung und als Ansprechpartner der Schule, (...), leisten Praxisanleiter/innen nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der praktischen Ausbildung, sondern tragen auch wesentlich dazu bei, die Verknüpfung des im Unterricht Gelernten mit den erforderlichen beruflichen Anforderungen herzustellen.“[34]

Zum besseren Verständnis dieser Definition ist es hilfreich, sich das Ziel der Pflegeausbildung zu vergegenwärtigen: Als grundsätzliches Ziel der Ausbildung ist die Entwicklung von Handlungskompetenz anzusehen. Dazu zählen sowohl technisch-instrumentelle Fertigkeiten als auch kognitive, soziale, kommunikative und methodische Fähigkeiten. Die Schüler sollen befähigt werden, in unterschiedlichen Situationen handeln und adäquat auf die verschiedenen Problemlagen pflege- und hilfebedürftiger Menschen reagieren zu können[35]. Zur Erlangung dieser Ziele erfüllen die beiden Lernorte Schule und Pflegepraxis einen gemeinsamen Ausbildungsauftrag, wobei jeder Bereich seine eigenen Beiträge liefert. Die vorrangige Aufgabe der Schule liegt darin, generelles Regel- und Theoriewissen, übergreifende Prinzipien, Konzepte oder Modelle zu lehren. Aufgabe der Praxis und somit der Praxisanleiter ist es, die Schüler zu befähigen, diese vermittelten Regeln, Theorien, Prinzipien, Konzepte und Modelle in einer konkreten Pflegesituation unter Einbeziehung der individuellen Gegebenheiten angemessen anzuwenden[36]. Dabei stellt die praktische Ausbildung weder die Kompensation noch die Vertiefung der schulischen Ausbildung dar. Vielmehr ist es Ziel, eine inspirierende Kooperation zwischen Theorie und Praxis herzustellen, um wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungswissen systematisch miteinander zu verknüpfen[37]. Für MAHLER bedeutet dies,

„dass die Praxisanleitung theoretisches Wissen dort ergänzt, wo es notwendig ist oder wo Schüler Lernbegleitung benötigen, aber nicht die reine Wissensvermittlung auf theoretischer Ebene übernimmt.“ [38]

Praxisanleiter haben die Aufgabe, didaktisch aufbereitete Lernsituationen zu schaffen, die es Schülern ermöglichen, Spezifika des Pflegealltags zu erlernen um so professionelles Pflegehandeln zu entwickeln.

Dem Praxisanleiter obliegt also die Aufgabe, den Ausbildungsprozess der Schüler entsprechend ihrem Ausbildungsstand zu planen, zu koordinieren, mit zu gestalten, zu analysieren, zu beurteilen und zu dokumentieren. Beispielsweise beinhaltet die Arbeit als Praxisanleiter Tätigkeiten wie:

- Schüler einarbeiten und in konkreten Pflegesituationen begleiten, beraten und bewerten;
- Anleitungsbedarfe ermitteln, zur Selbstreflexion anleiten;
- Reflexionsgespräche, Erst-, Zwischen- und Abschlussgespräche führen;
- gemeinsam mit Schülern Pflege praktizieren;
- Informationen sicherstellen und mit allen an der Pflegeausbildung Beteiligten kooperativ zusammenarbeiten, Mitwirkung bei Praxisanleitertreffen;
- Bewertungen und Beurteilungen abgeben.[39]

Diese Aufgaben setzen einen intensiven inhaltlichen Austausch und eine Kooperation mit der Schule voraus. Wie diese Zusammenarbeit im Konkreten zu gestalten ist, obliegt der jeweiligen Ausbildungsstätte. In § 2 Absatz 3 KrPflAPrV heißt es dazu:

„Aufgabe der Lehrkräfte der Schule ist es, (...) die für die Praxisanleitung zuständigen Fachkräfte zu beraten. Dies ist auch durch regelmäßige persönliche Anwesenheit in den Einrichtungen zu gewährleisten.“[40]

DENZEL hebt hervor, dass die Fachlehrer der Schulen den Praxisanleitern der Einrichtungen Rückmeldungen und Anregungen - zum Beispiel hinsichtlich Pflegestandards - geben können und gleichzeitig die Schulen von den Anregungen der Praxis profitieren[41].

Eine weitere wichtige Aufgabe der Praxisanleiter im Zusammenhang mit der pflegerischen Erstausbildung ist die Mitgliedschaft im Prüfungs-ausschuss, gemäß § 4 Absatz 1 KrPflAPrV. Als Fachprüfer nehmen Praxisanleiter gemeinsam und gleichberechtigt mit einer Lehrkraft der Schule die praktische Abschlussprüfung ab.

Vorteilig an dieser Regelung sind zwei Aspekte: Einerseits haben die Praxisanleiter eine hohe fachliche Expertise in dem speziellen Fachgebiet, mit dem sie die Prüfungsleistung beurteilen können. Zum anderen kennen sie die Prüflinge aus ihrer täglichen praktischen Arbeit und können so den Schülern ein gewisses Maß an Vertrauen und Sicherheit in der Prüfungssituation geben[42].

Praxisanleiter erfüllen in Zusammenhang mit der Schüler-Begleitung noch eine weitere wichtige Aufgabe, die sich jedoch nicht normativ erfassen lässt: In Anlehnung an HOLOCHs Ansatz des situierten Lernens, der das Lernen des Schülers vom Pflegeexperten durch Artikulation und Reflexion von Handlungen sieht, ist der Praxisanleiter auch wesentlich an der beruflichen Sozialisation und Enkulturation[43] von Pflegeneulingen, in besonderem Maße des Pflegeschülers, beteiligt[44].

In diesem Kapitel sind die vielfältigen Aufgaben von Praxisanleitern im Zusammenhang mit der pflegerischen Erstausbildung aufgeführt worden. Der Gesetzgeber hat für den zeitlichen und personellen Umfang der Praxisanleitung im Rahmen der praktischen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung klare Vorgaben gemacht, welche im Folgenden dargelegt werden. Die Ausführungen helfen, die Organisation und Struktur der Praxisanleitung auf einer ausbildenden Station richtig erfassen zu können. Des Weiteren geben sie einen Hinweis auf den Anleitungsaufwand und die zusätzliche Arbeitsbelastung, denen der Praxisanleiter im Alltag ausgesetzt ist.

7.2 Zeitlicher und personeller Umfang der Praxisanleitung

Zur Erfüllung der beschriebenen Aufgaben des Praxisanleiters sieht der Gesetzgeber vor, dass „ein angemessenes Verhältnis zwischen der Zahl der Schülerinnen und Schüler zu der Zahl der Praxisanleiterinnen und -leiter...sicherzustellen“[45] ist. Eine genaue Bezifferung dessen, was angemessen ist, erfolgte im Berufsgesetz nicht. DIELMANN geht jedoch davon aus, dass seitens der Initiatoren mehr als nur eine gelegentliche Anleitung vorgesehen ist[46]. Klarere Vorgaben bzgl. Häufigkeit oder Intensität von Anleitung machen hingegen die verschiedenen Bundesländer im Rahmen ihrer Richtlinienkompetenz.

Das Land Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat in seiner Verordnung zur Durchführung des Krankenpflegegesetzes vom 7. März 2006 verfügt, dass der Umfang der Praxisanleitung je Schüler in den drei Ausbildungsjahren 10% des Umfangs der praktischen Ausbildung zu betragen hat[47]. Dieser Maßgabe folgte auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft in ihrem Positionspapier zur Praxisanleitung und Praxisbegleitung[48]. Vergleichbare Vorgaben gibt es ebenfalls in anderen Bundesländern. Rheinland-Pfalz weist in seinem Rahmenlehrplan für die Gesundheits- und Krankenpflege auf die Empfehlung der Lehramts-kommission hin und empfiehlt sogar eine Gesamtstundenanzahl von 300h Praxisanleitung, verteilt auf die gesamte Ausbildung[49].

Diese Festlegung trifft jedoch nur indirekt Aussagen über die Anzahl bzw. Dichte von Praxisanleiter in einer akutstationären Einrichtung.

DIELMANN empfiehlt daher zur Sicherstellung der Anleitung sowie einer ständigen Aufsicht der Schüler, dass

„in jeder ausbildenden Arbeitseinheit (z.B. Station) mindestens eine Fachkraft mit pädagogischer Zusatzqualifikation für die praktische Anleitung der Auszubildenden verfügbar sein (sollte - C.K.)“[50] .

Diesem Anspruch wird in der Arbeitsrealität nur bedingt Rechnung getragen. In vielen Häusern entstanden in jüngster Zeit Stellen-beschreibungen für Praxisanleiter oder Anleitungskonzepte, in denen eine personellen und oder zeitliche Vorgabe zur Praxisanleitung festgesetzt wird. Als Beispiel sei auf das von der Robert-Bosch-Stiftung ausgezeichnete Konzept zur Praxisanleitung von Schülerinnen und Schülern in der Gesundheits- und Krankenpflege des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Trier verwiesen. Dieses Konzept schreibt vor, dass jede Station entsprechend ihrer Größe mindestens zwei Praxisanleiter vorzuhalten hat.[51] In anderen Einrichtungen fehlen solche detaillierten Vorgaben noch.

Die Begleitung und praktische Ausbildung von Schülern in der pflegerischen Erstausbildung ist das zentrale Betätigungsfeld von Praxisanleitern. Entsprechend ausführlich sind Aufgaben und Umfang auch normativ vorgegeben.

Anders verhält es sich dagegen mit den weiteren Aufgaben, für die die Praxisanleiter in ihrer Funktion auf den Stationen in der Regel ebenfalls zuständig sind, für die es jedoch keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt. Diese anderen Aufgabenfelder, die den Arbeitsalltag des Praxisanleiters ggf. zusätzlich tangieren, werden im folgenden Abschnitt erläutert.

[...]


[1] Spannungsfeld ist hier der Zustand, bei dem unterschiedliche und zumeist gegensätzliche Kräfte oder Interessen des Umfelds auf den Praxisanleiter einwirken.

[2] Unter „grauer Literatur“ sind Druckschriften zu verstehen, die außerhalb des Verlagsbuchhandels publiziert werden, wie z.B. Amtliche Druckschriften, Firmenschriften, Konferenzberichte, Reports und vielfach auch Hochschulschriften.; gefunden auf: http://www.was-verlage-leisten.de/content/view/129/32/ (8.6.2010; 12.04h)

[3] Krankenpflegegesetz (KrPflG) vom 16.Juli 2003 (BGBL.I S. 1442) und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KrPflAPrV) vom 10.November 2003 (BGBL.I S. 2263)

[4] G. Dielmann: Krankenpflegegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege - Kommentar für die Praxis, 2004, 20f

[5] vgl. § 4 KrPflG

[6] Unter Lernorten sind nach Thiel „alle anerkannten öffentlichen Bildungseinrichtungen sowie Plätze und Situationen, die durch Originalbegegnungen mit der Wirklichkeit zum Lernen anregen“ zu verstehen. Vgl. V. Thiel: Lehrer ans Bett!? Zur Praxisanleitung und Praxisbegleitung; in: Jahrbuch der Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen 2005, S. 262

[7] § 5, 2a KrPflG in seiner Version vom 17.7.2009 (BGBL I S. 1990, Nr. 43; 22.7.2009)

[8] u.a.: Stellungsnahme Verdi zum Gesetzentwurf der Bundesrepublik (5.2009); Pressemitteilung DBfK (30.4.2009); Stellungnahme BALK (5.2009)

[9] Bsp: NRW: Ausbildungsrichtlinie für die staatlich anerkannten Kranken- und Kinderkrankenpflegeschulen in NRW; RLP: Rahmenlehrplan und Ausbildungs-rahmenplan für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege des Landes Rheinland-Pfalz.

[10] vgl. SGB V § 107, 1 - Sozialgesetzbuch Fünf vom 20.12.1988 (BGBL. I S. 2477) mit Änderung zuletzt vom 30.7.2009 (BGBL. I. S. 2495)

[11] Gesundheitsberichterstattung des Bundes; gefunden auf: http://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gastg&p_aid=&p_knoten=FID&p_sprache=D&p_suchstring=2034::Krankenhaus%28bedarfs%29plan (24.2.2010; 22.03h)

[12] vgl. Pflege Heute, Urban und Fischer - München / Jena, 2. Auflage, 2001, S. 29

[13] Deutsche Krankenhausgesellschaft: Eckdaten der Deutschen Krankenhausstatistik 2007 / 2008; gefunden auf: http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/5/title/Statistik (24.2.2010; 22.42h)

[14] MDS - Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.: Krankenhausfinanzierung ; gefunden auf: http://www.mds-ev.org/Krankenhausfinanzierung.htm (24.2.2010; 23.17h)

[15] Deutsche Krankenhausgesellschaft; gefunden auf: http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/23/aid/2/title/Aufgaben_und_Ziele (24.2.2010, 23.53h)

[16] vgl.: Verband der Automobilindustrie - allgemeine Jahreszahlen; gefunden auf:

http://www.vda.de/de/zahlen/jahreszahlen/allgemeines / (4.6.2010; 14.26h)

[17] dip - Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. :Pflege-Thermometer 2009;gefunden auf: http://www.dip.de/materialien/berichte-dokumente/?L=0 (4.6.2010, 14,45h)

[18] vgl. Duden - Das Fremdwörterbuch, 2002, S. 801 + 993

[19] vgl. G. Quernheim: Spielend anleiten und beraten - Hilfen zur praktischen Pflegeausbildung, 2009, S.4

[20] vgl. R. Mamerow: Praxisanleitung in der Pflege, 2006, S. 97

[21] S. Immohr in: K.H. Sahmel (Hrsg): Grundfragen der Pflegepädagogik, 2001, S.: 225

[22] H. Josuks in: H. Josuks, Georg Pech, Friedhlem Woecht (Hrsg.): Praxisanleitung in der Intensiv- und Anästhesiepflege – Grundlagen / Methodik / Pflegestandards, 2002, S.14

[23] vgl. Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe: Vernetzung von theoretischer und praktischer Pflegeausbildung, 2004, S.10

[24] Als Ausbilder/in wird gemäß § 28 Absatz 2 BBiG bezeichnet, wer aufgrund einer ausdrücklichen Bestellung durch seinen Arbeitgeber damit betraut ist, den Auszubildenden die Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang zu vermitteln sowie persönlich und fachlich geeignet ist. (vgl.: Verwaltungsakademie Berlin; gefunden auf: www.berlin.de/imperia/md/content/.../zs/.../definition_ ausbilder.pdf; ( 12.5.2010; 11.25h)

[25] In dieser Arbeit werden der Einfachheit halber vereinzelt die Begriffe Schüler und Auszubildender synonym benutzt, wider des Wissens, das die Lerner der Gesundheits- und Krankenpflegausbildung den Statuts Schüler innehaben, im Gegensatz zu bspw. Auszubildenden in der Altenpflege.

[26] vgl.: S. Denzel: Praxisanleitung für Pflegeberufe - Beim Lernen begleiten, 2007, S. 5

[27] vgl.: K.H. Sahmel (Hrsg): Grundfragen der Pflegepädagogik, 2001, S. 69ff

[28] vgl.: Sahmel, 2001, S.72ff

[29] Je nach Bildungsträger wurden Kurse zwischen 16 und 200 Stunden angeboten

[30] 1996 wurde die Berufsbezeichnung „Praxisanleiter für Pflegeberufe“ vom Land Hessen gesetzlich definiert und eine entsprechende Ausbildung initiiert. Dieser Vorstoß ließ sich jedoch bundesweit nicht durchsetzten. (vgl. R. Mamerow: Praxisanleitung in der Pflege, 2006, S. 9)

[31] vgl. K. Blum; P. Schilz: Praxisanleitung im Krankenhaus - Ergebnisse der Pflegeausbildungsstudie: Strukturen sind oft noch heterogen; Pflegezeitschrift, 8/2006, S. 511

[32] laut § 4 Absatz 2 Satz 3 KrpfG findet die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege zum überwiegenden Teil an Krankenhäusern statt.

[33] § 2 Absatz 2 KrPflAPrV

[34] MGSFF NRW: M. Oetzel-Klöcker: Praxisanleiter - Erlass März 2004, S. 1

[35] vgl. E. Holoch: Situiertes Lernen und Pflegekompetenz, 2002, S.67

[36] vgl. MGSFF NRW: G. Hundenborn, C. Kühn: Richtlinie für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, 2003, S. 12

[37] vgl. B. Mensdorf: Praxisanleitung braucht neue Grundlagen; Pflegezeitschrift 5/2007, S. 277

[38] A. Mahler: Was ist die Aufgabe von Praxisanleitung in der psychiatrischen Pflegeausbildung?; PsychPflege 2006, 12, S. 12

[39] vgl. R. Mamerow: Praxisanleitung in der Pflege, 2006, S. 11)

[40] KrPflAPrV § 2 Absatz 3

[41] vgl. S. Denzel: Praxisanleitung für Pflegeberufe, 2007, S. 94

[42] Aus diesem Grund ist bei der Auswahl der Fachprüfer darauf zu achten, dass es sich möglichst um diejenigen Personen handelt, die den Schüler überwiegend ausgebildet haben. (vgl. G. Dielmann: Krankenpflegegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege, 2004, S. 146)

[43] Enkulturation = das Hineinwachsen des Einzelnen in die Kultur der ihn umgebenden Gesellschaft. Vgl. Duden - Das Fremdwörterbuch, 2002, S. 269

[44] vgl.: E. Holoch: Situiertes Lernen und Pflegekompetenz, 2002, S.43 und Ch. Pfaff: Kein Fall wie jeder andere - Wie können Anleitungssituationen in Pflegeberufen gestaltet sein um Kompetenzentwicklung zu fördern, 2004, S. 58

[45] § 2 Absatz 2 Satz 3 KrPflAPrV

[46] vgl. G. Dielmann: Krankenpflegegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege, 2004, S. 141

[47] Verordnung zur Durchführung des Krankenpflegegesetzes (DVO-KrPflG NRW) GV.NRW, 2006, Nr. 6, S.119

[48] DKG-Positionspapier zur Praxisanleitung und Praxisbegleitung auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16.Juli 2003 - Beschluss des Vorstandes der DKG vom 30.März 2006, S. 4

[49] vgl. Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz (Hrsg.):

Rahmenlehrplan und Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege des Landes Rheinland-Pfalz, 2005, S. IV; (Der Stundenumfang von 300h wurde später jedoch auf 250h reduziert)

[50] G. Dielmann: Krankenpflegegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege, 2004, S. 141

[51] vgl. Konzept zur Praxisanleitung von Schülerinnen und Schülern der Gesundheits- und Krankenpflege im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Trier, 2008, S. 5; gefunden auf: http://www.bk-trier.de/bk_trier/ Konzept+zur+Praxisanleitung; (6.4.2010, 15.33h)

Ende der Leseprobe aus 114 Seiten

Details

Titel
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Untertitel
Wie erleben Praxisanleiter/-innen ihren Arbeitsalltag
Hochschule
Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Note
1,0
Autor
Jahr
2010
Seiten
114
Katalognummer
V232201
ISBN (eBook)
9783656481102
ISBN (Buch)
9783656480914
Dateigröße
1112 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
zwischen, anspruch, wirklichkeit, praxisanleiter/-innen, arbeitsalltag
Arbeit zitieren
Christina Körner (Autor:in), 2010, Zwischen Anspruch und Wirklichkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232201

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