Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität durch die EU in Drittstaaten

Grundlagen, Instrumente und das Fallbeispiel der EUPM in Bosnien-Herzegowina


Hausarbeit, 2009

27 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Ziele der EU bei der externen Bekämpfung von Organisierter Kriminalität

3. Die rechtlichen und politischen Grundlagen und Instrumente zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Rahmen der GASP/ESVP und der ZBIJ
3.1 Die rechtlichen und politischen Grundlagen und Instrumente
3.2 Ungelöste Probleme bezüglich der aktuellen politischen und rechtlichen Grundlagen
3.2.1 Das Verhältnis der zivilen und militärischen Komponenten der ESVP
3.2.2 Das Verhältnis von externer ZBIJ und GASP/ESVP

4. Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität durch die Europäische Polizeimission in Bosnien-Herzegowina
4.1 Entstehung und Mandat der EUPM
4.2 Konkrete von der EUPM durchgeführte Maßnahmen
4.3 Das Verhältnis zwischen der Zivilgesellschaft/lokalen Akteuren und der EUPM
4.4 Das Verhältnis und Koordinierungsprobleme zwischen den EU-Missionen vor Ort

5. Fazit

6. Anhang

7. Literatur
7.1 Primärliteratur
7.2 Sekundärliteratur

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Mit dem Vertrag von Maastricht (1992) wurde die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) in Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik (GASP) umbenannt und als intergouvernementaler zweiter Pfeiler im EU-Vertrag (Titel V EUV) etabliert. Entgegen der weit verbreiteten Skepsis gelang es der EU, für die 1999 als Teil der GASP etablierte Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ein breites Instrumentarium zu schaffen und mit dem Westbalkan[1] als Schwerpunktregion auch bereits zahrleiche ESVP-Missionen durchzuführen.[2] Ein wichtiger Bestandteil der ESVP ist die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) in Drittstaaten.[3] Bedauerlicherweise ist die gegenwärtige wissenschaftliche Literatur geprägt durch „a lack of common theoretical understanding of ‚organised crime’“ (Van Duyne et al. 2007: 7); „theory building is seriously lagging behind“ (ebd.: 9). Verwendete Definitionen sind oft empirisch unbrauchbar (Van Duyne/Van Dijck 2007: 105-106) und die Analysekonzepte beruhen auf „vague associative notions and assumptions“ (Van Duyne et al. 2007: 7). Auf der anderen Seite wird in der wissenschaftlichen Forschung bisher nur sehr selten explizit untersucht, wie OK im Rahmen der EU-Außenpolitik bekämpft wird; vielmehr wird in der Regel die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten zu diesem Zweck analysiert (vgl. Berenskoetter 2006: 2). Außerdem stellen nur wenige der ohnehin seltenen Fallstudien eine Verbindung her zwischen den ESVP-Missionen und den Entscheidungsprozessen in Brüssel: „The implementation procedures of ESDP are understudied.“ (Penksa 2006: 2; siehe auch Jørgensen 2004: 14).

Aufgrund des Mangels an einem geeigneten methodischen Instrumentarium werde ich keine Analyse der OK durchführen. Zweck dieser Arbeit ist vielmehr die Darstellung der existierenden EU-Instrumente zur Bekämpfung der OK in Drittstaaten einschließlich ihrer rechtlichen und politischen Grundlagen. Am Fallbeispiel der Polizeimission der Europäischen Union (EUPM) in Bosnien-Herzegowina (BiH) werde ich zeigen, wie die Bekämpfung der OK durch die EU in einem Drittstaat in der Praxis funktioniert und mit welchen Problemen die EU dabei konfrontiert wird. Dabei beschränke ich mich auf die Perspektive der EU. Dieses Fallbeispiel habe ich aus zwei Gründen gewählt: Zum einen ist die Bekämpfung der OK zwar auch Bestandteil anderer ESVP-Missionen, die EUPM gilt aber als die wichtigste zur Verfolgung dieses Ziels (vgl. Berenskoetter 2006. 19). Außerdem besitzt die EUPM Modellcharakter für zukünftige vergleichbare EU-Missionen, da sie die erste und größte zivile ESVP-Mission war und nach wie vor ist.

Der erste Teil dieser Arbeit dient der Darstellung der Ziele und Interessen der EU hinsichtlich der externen Bekämpfung von OK in Drittstaaten. Im zweiten Teil werde ich die rechtlichen und politischen Grundlagen und Instrumente hierfür diskutieren. Im dritten Teil schließlich werde ich analysieren, wie die OK in BiH durch die EUPM bekämpft wird, welche Probleme aus Sicht der EU dabei auftreten und wie versucht wurde, diese zu lösen.

2. Die Ziele der EU bei der externen Bekämpfung von Organisierter Kriminalität

Auf dem Westbalkan summierten sich nach 1991 zahlreiche begünstigende Faktoren für die Entstehung von OK.[4] Trotz großer Fortschritte belastet dieses Erbe bis heute die sozioökonomische und politische Entwicklung der Region.[5] Erfolge beim Kampf gegen OK sind aber nicht nur aus Sicht der Länder des Westbalkans wünschenswert, sondern auch im Interesse der EU, um Sicherheitsbedrohungen wie Menschen-, Drogen- und Waffenhandel einzudämmen und wirtschaftliche und soziale Folgekosten etwa durch Schmuggel und Drogenkonsum zu begrenzen. Um die EU-Bürger vor OK zu schützen, wurde auf der einen Seite die Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz (ZBIJ) innerhalb der EU vertieft und auf der anderen Seite die Sicherung der EU-Außengrenzen verstärkt (vgl. Berenskoetter 2006: 13-14). Gleichzeitig erachtet es die EU für notwendig und zielführend, in Drittstaaten, die als Ausgangspunkt von OK gelten, selbst aktiv zu werden, um intern, d.h. auf dem Staatsgebiet der EU-Mitgliedstaaten, die Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten.[6] Dieser Ansatz schließt auch eine vertiefte Kooperation in straf- und zivilrechtlichen Belangen mit Drittstaaten ein.[7]

Als Maßstab und als Orientierung für ein effizientes Vorgehen gegen OK dient den EU-Organen die ZBIJ innerhalb der EU, deren „interne“ Bestimmungen und Mechanismen sie in Drittstaaten „externalisiert“ (vgl. Mounier 2007: 48).[8] Durch diese „Externalisierung“ werden die Bestimmungen der Innen- und Justizpolitik der EU zu einem Bestandteil der GASP der EU; in welchem Ausmaß dies geschieht, hängt davon ab, ob und inwiefern die EU die Anwendung einzelner Bestimmungen und den Transfer von EU-Standards der ZBIJ als notwendig erachtet für die Gewährung der „internen“ Sicherheit (vgl. Balzacq 2008: 2). Die EU verfolgt also das Ziel, mögliche Gefahren außerhalb der eigenen Grenzen zu halten und die Sicherheit und Stabilität im den an die EU angrenzenden Regionen zu erhöhen. Außerdem sollen durch die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten auf keinen Fall Sicherheitsdefizite und Instabilität „importiert“ werden.[9]

Natürlich benötigt die EU eine Grundlage, um ein kohärentes Vorgehen innerhalb und außerhalb der EU-Grenzen zu ermöglichen und bestimmte Ermittlungsmethoden und grenzüberschreitende Aktionen rechtlich zu begründen. Die hierfür geschaffene EU-Definition der OK ist sehr allgemein gehalten und stark von dem Übereinkommen der VN-Generalversammlung von 2000 über die grenzüberschreitende OK beeinflusst.[10]

3. Die rechtlichen und politischen Grundlagen und Instrumente zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Rahmen der GASP/ESVP und der ZBIJ

3.1 Die rechtlichen und politischen Grundlagen und Instrumente

Den Ausgangspunkt für die starke Einbeziehung ziviler Mittel in das EU-Krisenmanagement bildete die Petersberg-Erklärung der damaligen WEU-Mitgliedstaaten vom Juni 1992. Die sogenannten Petersberg-Aufgaben „schließen humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen ein“ (Art. 17 (2) EUV).[11]

Auf dem Gipfel von Feira (Juni 2000) wurden die zivilen Aspekte in vier Schwerpunktbereiche unterteilt: Polizei, Stärkung des Rechtsstats, Stärkung der Zivilverwaltung und Katastrophenschutz; außerdem wurde entschieden, diese Instrumente auch für nicht von der EU geleitete Einsätze, etwa unter der Aufsicht der Vereinten Nationen (VN) oder der OSZE, verfügbar zu machen.[12] Ferner wurde festgelegt, dass die Mitgliedstaaten bis 2003 in der Lage sein müssen, bis zu 5000 nichtmilitärische Polizeibeamte zur Verfügung zu stellen und zwar für „internationale Missionen im gesamten Spektrum von Konfliktpräventions- und Krisenbewältigungsoperationen“.[13] Die Polizeiarbeit als die „erste Priorität“ müsse aber insbesondere durch Maßnahmen zur „Wiederherstellung von Gerichts- und Strafvollzugswesen“ flankiert werden, um ein „positives Ergebnis eines polizeilichen Einsatzes sicherzustellen“.[14]

In der Europäischen Sicherheitsstrategie (ESS) vom Dezember 2003 wird OK als eine von fünf Hauptbedrohungen genannt.[15] Die „externe Dimension“ der Gefahrenquellen wird deutlich betont: „Bei den neuen Bedrohungen wird die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen. […] Staatlicher Zusammenbruch und organisierte Kriminalität breiten sich aus, wenn ihnen nicht entgegengewirkt wird [,] […] keine der neuen Bedrohungen [ist] rein militärischer Natur und kann auch nicht mit rein militärischen Mitteln bewältigt werden [und] […] ziviles Krisenmanagement trägt zum Wiederaufbau einer zivilen Regierung bei“).[16] In der ESS wird außerdem betont, dass ein erfolgreiches Krisenmanagement auf dem Balkan eine Schlüsselrolle für die Zukunft der GASP spiele und dass die „europäische Perspektive ein strategisches Ziel und zugleich ein Anreiz für Reformen [ist]“.[17]

Im Mai 2001 trafen sich Polizeichefs aus allen Mitgliedstaaten und vereinbarten einen Police Action Plan, der als Grundlage diente für die in der Erklärung der EU-Polizeichefs vom Oktober 2004 festgelegten konkreten Schritte zur Bekämpfung der OK. Damit folgten die Polizeichefs der politischen Agenda des im Juni 2004 vom Europäischen Rat beschlossenen Aktionsplan betreffend zivile Aspekte der ESVP. Darin wird die Herstellung von Kohärenz zwischen der ESVP und der Bekämpfung von OK als Zielvorgabe ausgegeben und überlegt, inwiefern der vom Westbalkan ausgehenden OK, die unter Federführung des Rates für Justiz und Inneres bekämpft wird, wirksamer begegnet werden kann.[18]

Während die erste Phase der ESVP von 1999 bis 2003 geprägt war vom Aufbau der Planungs- und Entscheidungsfindungsstrukturen (vgl. Overhaus 2007: 40), existiert seit Inkrafttreten des Vertrags von Nizza am 01.02.2003 ein institutionelles Fundament zur Umsetzung der ESVP. Die Entscheidungsfindung in der GASP/ESVP findet auf intergouvernementaler Ebene statt. Das dem Rat unterstellte Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ist dabei zentral, da es die Tagungen des Rates in GASP/ESVP-Angelegenheiten vorbereitet, die Beschlüsse umsetzt und ferner für die politisch-strategische Ausrichtung jeder einzelnen Mission verantwortlich ist (vgl. Overhaus 2007: 42; Varwick 2007: 161).[19] Auf dem Gipfel von Feira (Juni 2000) wurde festgelegt, dass Polizei und Justizpersonal als Teil von ESVP-Einsätzen der Verantwortung des Rates unterliegen (vgl. Berenskoetter 2006: 18).[20]

Außerdem schufen die EU-Mitgliedstaaten einen im Ratssekretariat angesiedelten Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung (CIVCOM) für politische Fragen, eine zivil-militärische Zelle innerhalb des EU-Militärstabs (EUMS) für operative Fragen und zusätzlich eine Europäische Polizeiakademie (EPA). Neben dem CIVCOM wurde auch das EU Concept for Comprehensive Planning [21] eingerichtet, jeweils aufgrund der Erfahrungen mit dem Krisenmanagement in BiH (vgl. Juncos 2006: 7). Während die zivil-militärische Zelle für die strategische und konzeptionelle Planung zivil-militärischer Einsätze zuständig ist, soll letzteres sämtliche Tätigkeiten der EU in einem bestimmten Land sichtbar und dadurch effizienter machen (vgl. ebd.).

Die zentrale Aufgabe der EPA ist – neben der Erleichterung der Kooperation der EU-Mitgliedstaaten beim Vorgehen gegen OK – die „Ausarbeitung und Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen, die die Polizeikräfte der Europäischen Union auf ihre Mitwirkung bei der nichtmilitärischen Krisenbewältigung vorbereiten sollen“ und die „Ausarbeitung und Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen für die Polizeidienste der Bewerberländer“.[22]

[...]


[1] Der Westbalkan ist keine geographische oder historisch gewachsene Region, sondern vielmehr der offizielle EU-Terminus für Ex-Jugoslawien (Bosnien-Herzegowina, Kroatien, ehemalige jugoslawische Teilrepublik Mazedonien, Montenegro, Serbien einschließlich Kosovo) ohne Slowenien, aber einschließlich Albaniens.

[2] Seit 2003 wurden 27 – hinsichtlich der Aufgaben, des Umfangs, Einsatzgebiet und Einsatzdauer höchst verschiedene – zivile und militärische Einsätze im Rahmen der ESVP begonnen oder bereits abgeschlossen. Siehe das Schaubild Nr. 1 im Anhang für eine aktuelle Übersicht der ESVP und EU-Missionen sowie die Tabelle Nr. 1 für eine Darstellung abgeschlossener und die Tabelle Nr. 2 für eine Auflistung laufender ESVP und EU-Missionen.

[3] Als Drittstaat gilt im Rahmen dieser Arbeit jeder Staat, der nicht EU-Mitgliedstaat ist.

[4] Dazu zählten Korruption, Staatsversagen, mangelnde Rechtsstaatlichkeit sowie ein gemeinsames Interesse von Mitgliedern der Sicherheitsdienste, von Kriminellen, Politikern und Beamten an Straflosigkeit und der Durchführung illegaler Praktiken. Ferner förderten gewaltsame Konflikte, mangelnde parlamentarische Kontrolle, eine schwach ausgeprägte Zivilgesellschaft und eine beschränkte Meinungs- und Medienfreiheit die systematische Durchführung verbotener Geschäfte und die Herausbildung und Aufrechterhaltung von Schattenwirtschaft und kriminellen Netzwerken.

[5] Gegenseitige Abhängigkeiten und Unterstützungsmaßnahmen von OK und Politik bestehen teilweise bis heute fort, etwa im Bereich der äußerst undurchsichtige Parteienfinanzierung, was einen der wesentlichen Gründe für die politische Zurückhaltung in der Region bei der Bekämpfung der OK darstellt (vgl. Reljić 2007: 15). Offizielle Zahlen über das Ausmaß der OK sind oft widersprüchlich und subjektiv oder gar nicht öffentlich zugänglich; die Sekundärliteratur ist oft unausgewogen und voreingenommen (siehe auch Stojarová 2007: 92). Obwohl konkrete Schätzungen stark voneinander abweichen, betonen sie unisono die große Bedeutung des Westbalkans als Ursprungs- und Transitregion für illegale Aktivitäten in der EU. Für detaillierte Analysen zur Entstehung, den Strukturen und dem Ausmaß der OK auf dem Westbalkan siehe Anastesijević 2006, Andreas 2004, Reljić 2007 und United Nations Office on Drugs and Crime 2008.

[6] Vgl. Rat der Europäischen Union (2005c: 5). Die Konzepte sowohl zur Analyse als auch zur Bekämpfung von OK sind oftmals nicht wissenschaftlich begründet, sondern durch die politische Konstruktion von OK als Gefahr für Stabilität und Sicherheit sehr stark politisiert (vgl. Berenskoetter 2006: 10; Merlingen 2007; Van Duyne/Van Dijck 2007: 103-105). Dies gilt auch für die von der EU aufgestellten Bedrohungsszenarien und die davon abgeleiteten Handlungsoptionen.

[7] Vgl. Rat der Europäischen Union (2005c: 2-3).

[8] Siehe auch Europäischer Rat (2003: 6; 2004c: 2).

[9] Die Externalisierung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) nutzt außerdem den Wirtschafts- und Handelsinteressen der EU, da ein rechtlich und politisch stabiles Umfeld nicht nur die OK zurückdrängt, sondern gleichzeitig neue legale Märkte und Handelsbeziehungen generiert (vgl. Rat der Europäischen Union 2005c: 4).

[10] Siehe Rat der Europäischen Union (2004b) für das Übereinkommen der VN über grenzüberschreitende OK. Nach dem Rahmenbeschluss des Rates vom Oktober 2008 „bezeichnet der Begriff ‚kriminelle Vereinigung’ einen auf längere Dauer angelegten organisierten Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, die, um sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen, in Verabredung handeln, um Straftaten zu begehen, die mit einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung im Höchstmaß von mindestens vier Jahren oder einer schwereren Strafe bedroht sind“ (Rat der Europäischen Union 2008b: Art. 1). Als „organisierter Zusammenschluss“ wird ein Zusammenschluss definiert, „der nicht zufällig zur unmittelbaren Begehung eines Verbrechens gebildet wird und der auch nicht notwendigerweise förmlich festgelegte Rollen für seine Mitglieder, eine kontinuierliche Mitgliedschaft oder eine ausgeprägte Struktur hat“ (ebd.).

[11] Als Reaktion auf den Bosnien-Krieg (1992-1995) und die dabei deutlich gewordene beschränkte Reaktionsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten wurden die Petersberg-Aufgaben mit dem Vertrag von Amsterdam (1997) sowie 2000 die WEU in die EU integriert und das Amt des Hohen Repräsentanten für die GASP eingerichtet. Der Kosovo-Konflikt (1999) wiederum hatte die Etablierung neuer sicherheitspolitischer Institutionen der ESVP und die Entwicklung bzw. beschleunigte Umsetzung ziviler und militärischer Zielbestimmungen zur Folge (vgl. Ehrhart 2004: 155).

[12] Vgl. Europäischer Rat (2000: Anlagen 3 und 4 zu ANLAGE 1).

[13] Ebd.: Anlage 1 III.

[14] Ebd.: Anlage 3 zu ANLAGE 1.

[15] Vgl. Europäischer Rat (2003: 4). Als andere Hauptbedrohungen für die Sicherheit der EU gelten Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte und das Scheitern von Staaten (vgl. ebd.: 3- 5).

[16] Ebd.: 7.

[17] Ebd.: 8.

[18] Vgl. Europäischer Rat (2004a: 6). Ferner werden die Sicherheitssektorreform (SSR), Grenzkontrollen sowie Medienpolitik als wichtige Bestandteile der ESVP genannt (vgl. ebd.: 3).

[19] Der EU-Militärausschuss (EUMC) berät das PSK in militärischen Angelegenheiten und der EU-Militärstab (EUMS) ist für die Planung und Übung von Einsätzen zuständig (vgl. Varwick 2007: 161).

[20] Dies übernimmt der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (RAA), dem die EU-Außenminister, ein Vertreter der Kommission, der Hohe Repräsentant für die GASP und – bei zwei Sitzungen pro Jahr – die EU-Verteidigungsminister angehören (vgl. Berenskoetter 2006: 18).

[21] Das „Concept for Comprehensive Planning“ wurde am 21./22.11.2005 vom RAA ausgearbeitet. Es soll alle Planungshandlungen von Krisenmanagementeinsätzen innerhalb und zwischen den EU-Pfeilern koordinieren helfen (vgl. Rat der Europäischen Union 2005d: 15).

[22] Rat der Europäischen Union (2005a: Art. 7, Buchstaben e) und f)).

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität durch die EU in Drittstaaten
Untertitel
Grundlagen, Instrumente und das Fallbeispiel der EUPM in Bosnien-Herzegowina
Hochschule
Universität Passau
Veranstaltung
„Zivilmacht Europa? Konzepte und Strategien – ESVP – Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik in Südost- und Osteuropa“
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
27
Katalognummer
V232075
ISBN (eBook)
9783656480631
ISBN (Buch)
9783656480594
Dateigröße
996 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
GASP, ESVP, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, EUFOR, EUPM, Bosnien und Herzegowina, Organisierte Kriminalität, PJZS
Arbeit zitieren
Christian Menz (Autor:in), 2009, Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität durch die EU in Drittstaaten , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232075

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