Medienzensur der Unterhaltungsindustrie in Deutschland


Seminararbeit, 2013

15 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definition Zensur

3 Kontrolle der Unterhaltungsindustrie im Gesamtkontext der Medienzensur in Deutschland

4 Prüfinstitutionen der Unterhaltungsbranche
4.1 BPjM
4.2 FSK
4.3 SPIO
4.4 USK
4.5 FSM
4.6 FSF

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Prüfinstitutionen

Abbildung 2: Aufbau der BPjM

Abbildung 3: Hierarchie der FSK

Abbildung 4: Aufbau der USK

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Diese Seminararbeit befasst sich mit dem Thema der Einschränkung der Medienfreiheit in Deutschland. Es wird der Eingriff der Institutionen in die Unterhaltungsbranche auf- gezeigt und dargelegt welche Institute in Deutschland den Auftrag der Überwachung und Zensur übertragen bekommen. Es wird aufgezeigt, dass selbst in der Bundesrepub- lik Deutschland, einem demokratischem Land, ein Eingriff in die Medienfreiheit statt- findet. Weiter wird der Aufbau der Institutionen aufgezeigt und dargestellt welche Ver- treter in den Instanzen vertreten sind, sowie welche Mittel eingesetzt werden um die Zensur durchzuführen. Zudem wird Dargestellt, auf welche rechtliche Grundlage sich die Politik stütz um Informationskontrolle als legales Mittel in der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen.

2 Definition Zensur

Der Begriff Zensur stammt vom lateinischen Wort censere. In Deutschland wird unter dem Wort Zensur ein Prozess verstanden, dass die Weitergabe von erstellten Produkten regulieren soll. Es soll sichergestellt werden, dass Bücher, Filme, Bilder, Musik, Video- spiele und Aufführungen einer weltlichen oder kirchlichen Vorgabe entsprechen. Um diese Ziele zu erreichen werden oder wurden die Mittel der Beschlagnahmung, Verban- nung, Verbrennung, Verstümmelung oder kosmetischen Veränderung in Deutschland eingesetzt.1

Durch diese Eingriffe in den diversen Medien besteht die Möglichkeit der Aufrechterhaltung von Macht. Diese Kontrollmöglichkeiten sichern die Herrschaftsverhältnisse und Interessenstrukturen, da eine freie Äußerungs- und Meinungsfreiheit ganz oder teilweise eingeschränkt wird.2

3 Kontrolle der Unterhaltungsindustrie im Gesamtkontext der Medienzensur in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland ist im Artikel 5 des Grundgesetzes eine Informa- tions- und Meinungsfreiheit verankert. Dort heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Mei- nung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […]. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Kunst und Wissenschaft […] sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“.3 Im Grundgesetz wird explizit auf die Freiheit der Kunst eingegangen, doch auch diese Freiheit hat Grenzen. Wie alle Artikel im Grundgesetz dürfen keine Grundrechte andere Grundrechte verletzen. Dies leitet sich aus Artikel 2 Absatz 1 herab: „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfas- sungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“4

Die Medien aus der Unterhaltungsindustrie sind unter anderem Videospiele, Musik und Filmen. Bei der Erstellung von Videospielen, Musik und Filmen wird von den Künstlern, Entwicklern oder Machern Kreativität gefordert. Deswegen werden diese unterhaltenden Kommunikationsmittel, wie im oberen Abschnitt beschrieben, durch die Kunstfreiheit geschützt. Durch diese Kunstfreiheit bei diesen Medien, kann es vorkommen, dass nicht jedes Kunstwerk für alle Personen in Deutschland geeignet ist. So kann es sein, dass es zum Schutz der Bevölkerung oder anderen Gesetzen, zu einer Einschränkung der Informationsfreiheit kommen muss.

Um in Deutschland genau dies zu gewährleisten hat man in der Unterhaltungsindustrie den Überwachungsauftrag an Institutionen abgetreten. Im wesentlichem werden die Medien von den Instanzen grundsätzlich auf Verfassungsmäßigkeit geprüft und danach als weiteres auf die Jugendtauglichkeit. Die nachfolgenden Kapitel befassen sich mit den Institutionen, unter anderem werden die Zuständigkeiten und Vorgehensweisen der Instanzen aufgezeigt.

4 Prüfinstitutionen der Unterhaltungsbranche

In Deutschland haben sich im Laufe der Jahre mehrere Instanzen zur Überwachung oder Prüfung von Medien jeglicher Art gebildet. Zum Teil sind es staatliche Organisationen, Vereine oder Unternehmen, die letzteren haben meistens einen gemeinnützigen Hinter- grund.5 Die bekanntesten und größten Institutionen sind BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien)6, FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen)7, FSK (Frei- willige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft)8, SPIO (Spitzenorganisation der Filmwirt- schaft)9, USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle)10 und FSM (Freiwillige Selbst- kontrolle Multimedia-Dienstanbieter)11. Die FSK ist eine Einrichtung der SPIO. Das nachfolgende Schaubild verbildlicht dies:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Prüfinstitutionen12

4.1 BPjM

Die BPjM ist eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstellte, selbstständige Bundesoberbehörde die mit einem eigenen Haushalt ausge- stattet ist. Das BPjM selbst wird durch Beisitzer vertreten.13 Die Beisitzer werden vom Ministerium vorgeschlagen und für drei Jahre ins Amt berufen. Die Beisitzer werden in 2 unterschiedlichen Gremien tätig, zum einem im 3er-Gremium oder zum anderem im 12er-Gremium.14 Die Beisitzer kommen aus Kreisen von:15

- Kunst
- Literatur
- Buchhandel und Verlegerschaft
- Anbieter von Bildträgern und Telemedien
- Träger der freien Jugendhilfe
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Lehrerschaft
- Kirchen

Die folgende Abbildung zeigt die hierarchische Struktur der BPjM auf:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Aufbau der BPjM16

Die BPjM hat die Aufgabe der Prüfung von Medien sämtlicher Art auf jugendgefährdendes Material. Das Ergebnis der Prüfung ist die Indizierung oder Nicht-Indizierung des Mediums. Die Indizierung eines hat zur Folge, dass den indizierten Medien Auflagen auferlegt werden, bis hin zur Beschlagnahmung von indizierten Medien.17 Dies führt außerdem zu einer Veröffentlichung im „Bundesanzeiger“.18

[...]


1 Vgl. Pethes, N. ,Ruchatz, J. (2001), S. 667

2 Vgl. Seim, R. (1997) S. 33

3 Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz (1998) S. 11

4 Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz (1998) S. 10

5 Vgl. Bliß, C. (2013) Instanzen

6 Vgl. BPjM (2013) Impressum

7 Vgl. FSF (2013) Die FSF

8 Vgl. FSK (2013) Impressum

9 Vgl. SPIO (2013) Impressum

10 Vgl. USK (2013) Impressum

11 Vgl. FSM (2013) Über uns

12 Quelle: eigene Darstellung

13 Vgl. BPjM (2013) Beisitzerinnen und Beisitzer

14 Vgl. BPjM (2013) Gremien

15 Vgl. BPjM (2013) Beisitzerinnen und Beisitzer

16 Quelle: eigene Darstellung

17 Vgl. Bliß, C. (2013) BPjM

18 Vgl. Seim, R.; Spiegel, J. (19985) S. 45

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Medienzensur der Unterhaltungsindustrie in Deutschland
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
1,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
15
Katalognummer
V231351
ISBN (eBook)
9783656477556
ISBN (Buch)
9783656479475
Dateigröße
533 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
medienzensur, unterhaltungsindustrie, deutschland
Arbeit zitieren
André Kesselheim (Autor:in), 2013, Medienzensur der Unterhaltungsindustrie in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/231351

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