Die Institutionen der GASP und GSVP


Hausarbeit, 2013

21 Seiten, Note: gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Der Institutionsbegriff
1.2. Vertragliche Grundlagen der GASP/GSVP
GASP
GSVP

2. Die Institutionen im Rahmen der GASP
Europäischer Rat
Ministerrat
Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Ausschuss der Ständigen Vertreter
Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee
Sonderbeauftragte
EU-Parlament
EU-Kommission

3. Institutionen der GSVP
3.1. Dem EAD zugehörige Institutionen
Crisis Management and Planning Directorate
Civilian Planning and Conduct Capability
EU Militärstab
EU-Lagezentrum
3.2. dem PSK angegliederte Institutionen
Politisch-Militärische-Gruppe
Arbeitsgruppe Außenbeziehungen
3.3. Ausschüsse
Militärausschuss
Ausschuss für zivile Aspekte des Krisenmanagements
3.4. Agenturen
Europäische Verteidigungsagentur
Satellitenzentrum.
Institut für Sicherheitsstudien
3.5. Sonstige Institutionen der GSVP
Strategieplanungs- und Frühwarneinheit
Operationszentren

4. Schlussbetrachtung

1. Einleitung

Auch 2013 ist die „Krise“ der vergangenen Jahre noch immer allgegenwärtig. [1] Doch bleiben in der medialen Berichterstattung dabei einige Bereiche der aktuellen Situationin ihrer Beachtung durchaus deutlich hinter anderen zurück. So dürften inzwischen kaum jemandem die finanzielle Notlage der europäischen Krisenstaaten, die wirtschaftliche Schwäche der „Südländer“ oder der steigende Schuldenstand der USA, nebst den daraus resultierenden politischen Kontroversen,unbekannt sein.

Doch wie steht es eigentlich um ein Kernprojekt der Europäischen Union – der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik? Was ist im vierten Jahr nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon [2] aus diesem Projekt mit historischer Dimension – galt doch jeher insbesondere die Sicherheitspolitik als quasi unantastbarer Souveränitätsbereich - geworden? Spricht Europa hier mit einer Stimme? Und wie sind die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (GASP) beziehungsweise ihr Krisenreaktionszweig, die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)institutionell organisiert?

Angesichts einer großen Anzahl von Konflikten, aktuell etwa in Syrien oder Mali, in denen sich zumindest Teile der EU auch militärisch engagieren [3] , werden jene Fragen in naher Zukunft wohl eine deutlich größere Rolle spielen.

Mit ihnen wird sich daher vorliegende Arbeit, die sich vor allem auf einen Seminarbeitrag im Hauptseminar „Vertragliche Grundlagen, Institutionen und Struktur der Union“ aus dem Wintersemester 2012/2013 an der TU Chemnitz stützt, beschäftigen.

Sie stellt dabei trotz der Vielzahl an Publikationen zur Europäischen Union durchaus ein Forschungsdesiderat dar, da sich mit diesem Politikfeld in jüngster Zeit vergleichsweise wenige Arbeiten intensiv auseinandergesetzt haben und auch bestehende Lehrbücher, wie etwa das Standardwerk „Europarecht“ von Matthias Herdegen aus dem Jahr 2012 dieser Materie nur wenige Seiten widmen.

Die nachfolgende Arbeit wird sich dazu eingangs mit dem verwendeten Institutionen-Begriff auseinandersetzen sowiekurz die vertraglichen Grundlagen und Instrumenteder GASP/GSVPbeleuchten.

Anschließend wird Sie die Institutionen der GASP im Einzelnen darlegen, vom Europäischen Rat bis hin zur EU-Kommission.

Im dritten Teil der Arbeit erfolgt dann eine Auseinandersetzung mit den spezifischen Institutionen der GSVP, die nicht bereits im vorangegangen Abschnitt beschrieben wurden.

Am Ende der Arbeit stehen ein Fazit der Zusammenarbeit im Rahmen der GASP/GSVP sowie eine Prognose auf die zu erwartende Zukunft dieser Programme.

1.1 Der Institutionsbegriff

Der Begriff der Institution stellt sich in der für diese Arbeit herangezogenen Literatur durchaus vielschichtig und variabel dar. So unterscheidet allein Manfred G. Schmidt in seinem „Wörterbuch zur Politik“ mindestens sechs unterschiedliche Dimensionen. [4]

An dieser Stelle soll jedoch die vergleichsweise allgemeinste und häufig auch umgangssprachlich verwendete Definition einer Institution als: „Einrichtung oder Organisation, die vorgegebene Aufgaben nach bestimmten Regeln des Funktionsablaufs zu erfüllen hat“ [5] genutzt werden.

1.2 Vertragliche Grundlagen der GASP/GSVP

GASP

Die vertragliche Grundlage der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik findet sich im Titel V des Vertrages über die Europäische Union (EUV) ab Artikel 23.[6]

Instrumente der GASP sind dabeilaut Artikel 25 EUVausdrücklich keine Gesetzgebungsakte, sondern festgelegte Leitlinien beziehungsweise Beschlüsse.

Inhaltlich versteht sich die GASP, wie in Artikel 21 EUV unter den Grundsätzen europäischer Außenpolitik formuliert, als eine Werte- und Interessengemeinschaft, deren Ziele etwa die Stärkung der Sicherheit der Europäischen Union, die Wahrung des Friedens und der internationalen Zusammenarbeit sowie eine Stärkung und Entwicklung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und Grundrechten sind.

Dabei übertragen die Mitgliedsstaaten gemäß Artikel 24 EUV der GASP keine nationalen Kompetenzen, sondern handeln im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik lediglich möglichst kohärent, die GASP besitzt damit insgesamt auch einen intergouvernementalen Charakter.[7]

Beschlüsse der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sind letztlichebenso keine Handlungen der Einzelstaaten, sondern Akte der gesamten Union, die laut Artikel 32EUV durch einzelstaatliches Handeln ergänzt werden können.

GSVP

Artikel 24, Absatz 1 EUV beinhaltet den schrittweisen Aufbau einer gemeinsamen Sicherheitspolitik, der GSVP, die ihrerseits nochmals im Artikel 42 EUV explizit beschrieben wird.

Die GSVP sichert dabei laut Artikel 42, Absatz 1 „eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Operationsfähigkeit“ der Europäischen Union. An gleicher Stelle wird auch ihr Aufgabenspektrum mit „Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit“ umschrieben.

Das Instrumentarium, über das die GSVP zur Umsetzung jener Ziele verfügt, umfasst dabei humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Polizeimissionen, Kampfeinsätze zur Krisenabwehr, friedenssichernde Maßnahmen sowie Aufträge zur Terrorbekämpfung.[8]

Auf die in jenen Vertragsartikeln ebenso beschriebene Kompetenzverteilung und Institutionalisierung wird in den nachfolgenden Kapiteln näher eingegangen werden.

Auf Elemente ohne direkten institutionellen Bezug, wie die im Rahmen der Krisenreaktionskräfte der EU bestehenden Battlegroups[9] oder die ständige strukturelle Zusammenarbeit (SSZ)[10] soll jedoch, auch aus umfänglichen Gründen, an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden.

2. Die Institutionen im Rahmen der GASP

Europäischer Rat

Der Europäische Rat besteht laut Artikel 15, Absatz 2 EUV aus dem Zusammenschluss der Staats- oder Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rates sowie dem Präsidenten der EU-Kommission. Darüber hinaus nimmt auch der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, im Folgenden stets Hoher Vertreter genannt, an seinen Arbeiten teil.[11] Er tagt in der Regel zweimal pro Halbjahr[12] und fällt seine Entscheidungen gemäß Artikel 15, Absatz 4 im Konsens.

Der Europäische Rat besitzt im Rahmen der europäischen Außenpolitik und damit innerhalb der GASPgemäß Artikel 22, Absatz 1 EUV eine strategische Leitfunktion, das heißt, er legt die Interessen und Ziele der Union in diesem Politikfeld fest. Ferner bestimmt er laut Artikel 26, Absatz 1EUV die Grundsätze und Leitlinien der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, insbesondere in Fragen mit verteidigungspolitischen Bezügen.Darüber hinaus verfügt der Europäische Rat über eine „letztinstanzliche Schlichtungsfunktion“, sollte es in unteren Gremien zu Unstimmigkeiten kommen.[13]

Eine Sonderrolle innerhalb des Rates, auf die an dieser Stelle näher eingegangen werden soll, nimmt indes der Präsident ein. Laut Artikel 15, Absatz 6 EUV definiert sich seine Rolle dabei wie folgt:

[...]


[1] So publiziert etwa Spiegel Online beinahe täglich Artikel unter der Rubrik Euro-Krise. Vgl. dazu: Spiegel Online. 2013. Euro-Krise. Alle Artikel und Hintergründe. http://www.spiegel.de/thema/euro_krise_2010/. 26.03.2013.

[2] Vgl. Sturm, Robert. 2010. Der Vertrag von Lissabon. In: Vertrag von Lissabon. Konsolidierte Fassung. Bonn: Bpb, 15-31.

[3] Vgl. Rahmig, Jürgen. 2013. Gemeinsam sind wir stark? http://gea.de/nachrichten/politik/gemeinsam+sind+wir+stark+.3088396.htm. 26.03.2013.

[4] Vgl. Schmidt, Manfred G. 2010. Wörterbuch zur Politik. Stuttgart: Kröner, S. 362f.

[5] Ebenda.

[6] Alle nachfolgenden Zitierungen des EUV beziehen sich auf die aktuellste Fassung nach der Änderung durch Artikel 1 des Vertrages von Lissabon vom 13.12. 2007. Vgl. dazu: Steindorff, Ernst (Hrsg.). 1984. Europa-Recht. Verträge und Erklärungen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, Abkommen über gemeinsame Organe, Satzung des Europarates, Menschenrechtskonvention, Europawahl-Gesetz, Europaabgeordnetengesetz. Muenchen: Deutscher Taschenbuch Verlag, S. 1.

[7] Das ist zumindest die einhellige Meinung, insbesondere der Mitgliedsstaaten. Vgl. hierzu auch:Auswärtiges Amt. 2012. Ziele und Charakteristika der GASP. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Europa/Aussenpolitik/GASP/Ziele_GASP_node.html. 26.03.2013.

[8] Vgl. Schwarz, Oliver. 2007. Die Instrumente der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. http://www.europa-digital.de/dschungelbuch/polfeld/esvp/instrum.shtml. 28.03.2013.

[9] Vgl. Major, Claudia und Christian Mölling. 2010. EU-Battlegroups. Bilanz und Optionen zur Weiterentwicklung europäischer Krisenreaktionskräfte. http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2010_S22_mjr_mlg_ks.pdf. 28.03.2013.

[10] Vgl. Diedrichs, Udo. 2012. Die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU. Wien: UTB, S. 57-62.

[11] Zu den jeweiligen Akteuren siehe auch die folgenden Abschnitte.

[12] Vgl.: Algieri, Franco. 2008. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Wien: UTB, S. 53

[13] Ebenda. S. 54f.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Die Institutionen der GASP und GSVP
Hochschule
Technische Universität Chemnitz
Note
gut
Autor
Jahr
2013
Seiten
21
Katalognummer
V231163
ISBN (eBook)
9783656475750
ISBN (Buch)
9783668398122
Dateigröße
669 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
institutionen, gasp, gsvp
Arbeit zitieren
Maik Kretschmar (Autor:in), 2013, Die Institutionen der GASP und GSVP, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/231163

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