Die Bedeutung der bürgerlichen Frauenbewegung für die Soziale Arbeit


Hausarbeit, 2011

100 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Entstehung der organisierten Frauenbewegung in Deutschland im Jahr 1865
2.1. Differenzierung von bürgerlicher und proletarischer Frauenbewegung
2.1.1. Die bürgerliche Frauenbewegung
2.1.2. Die proletarische Frauenbewegung
2.1.3. Fazit
2.2. Differenzierung gemäßigte und radikale bürgerliche Frauenbewegung
2.2.1. Die gemäßigte bürgerliche Frauenbewegung
2.2.2. Die radikale bürgerliche Frauenbewegung
2.2.3. Fazit

3. Der Gedanke der “Geistigen Mütterlichkeit”

4. Aus der “Geistigen Mütterlichkeit” wird Soziale Arbeit
4.1. Die Rolle Alice Salomons bei der Professionalisierung der Sozialen Arbeit
4.2. Professionalisierung und Ausbau der Sozialen Arbeit im Zuge des Großen Bedarfes an (Kriegs-) Wohlfahrtspflege während des Ersten Weltkrieges und der Veränderungen in der Weimarer Republik
4.2.1. Die Entwicklungen während des Ersten Weltkrieges
4.2.2. Die Entwicklungen in der Weimarer Republik

5. Die Eingliederung der Sozialen Arbeit in denNationalsozialismus

6. Blick auf die Themen der bürgerlichen Frauenbewegung in der heutigen Zeit

7. Resümee

8. Literatur- und Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anmerkung:

Sollten Abkürzungen hier nicht aufgelührt sein, so werden sie entweder im Text erklärt oder aber ich gehe davon aus, dass deren Bedeutung als absolut selbstverständlich anzusehen ist.

1. Einleitung

An der Entstehung des Berufes der Sozialen Arbeit waren die verschiedensten Geschehnisse und viele Personen beteiligt. Ziel dieser Arbeit ist es zum einen, die Rolle der bürgerlichen Frauenbewegung an der Entstehung professioneller Sozialarbeit zu untersuchen. Zum anderen möchte ich daran anknüpfend die Bedeutung des Begriffes der “Geistigen Mütterlichkeit” für die Soziale Arbeit erörtern.

Da zur Professionalisierung dieses Berufsstandes jedoch auch Veränderungen im Zuge politischer Ereignisse und deren Auswirkungen während des Ersten Weltkrieges und der Weimarer Republik eine wichtige Rolle spielten, werden auch diese beleuchtet. Ebenso werde ich die Geschehnisse in Folge der Machtergreifung der Nationalsozialisten kurz erörtern. Gegen Ende dieser Arbeit wird noch einmal ein Blick auf die Ziele der bürgerlichen Frauenbewegung in der heutigen Zeit geworfen. Somit beginnt diese Arbeit im Jahr 1865, mit der Entstehung der organisierten Frauenbewegung, und endet im Zeitraum des Nationalsozialismus, bzw. wirft noch einen kurzen Blick in die heutige Zeit.

Im Folgenden werde ich erläutern in wie weit die bürgerliche Frauenbewegung an der Entwicklung zur professionellen Sozialarbeit beteiligt war. Dazu werde ich zu erst darlegen wie und wann die organisierte Frauenbewegung entstand. Um die wichtigen Zusammenhänge zu verdeutlichen, werde ich dann bürgerliche und proletarische Frauenbewegung, sowie die gemäßigte und die radikale Frauenbewegung differenzieren. Von großer Bedeutung ist die anschließende Erörterung des Gedankens der “Geistigen Mütterlichkeit”. Dem logischen Aufbau folgend widme ich meine Ausführungen schließlich der Frage wie aus der “Geistigen Mütterlichkeit” soziale Arbeit wurde, und welche Rolle dabei Alice Salomon und die Entwicklungen während des Ersten Weltkrieges und der Weimarer Republik spielten. Anknüpfend möchte ich die Eingliederung der Sozialen Arbeit in den Nationalsozialismus veranschaulichen. Für wichtig erachte ich auch einen kurzen Blick auf die Themen der bürgerlichen Frauenbewegung in der heutigen Zeit zu werfen. Im Resümee fasse ich die wichtigsten Aspekte nochmals zusammen, und werde eine kurze persönliche Stellungnahme zu den Ergebnissen dieser Diplomarbeit abgeben.

In dieser Arbeit werde ich fast ausschließlich entsprechende Fachliteratur[1]verwenden. Einige Informationen habe ich dem Internet entnommen. Da das Thema dieser Arbeit ein historisches ist, und eine Zeit untersucht, die schon länger zurück liegt, ist es mir leider nicht möglich Zeitzeugenberichte oder Ähnliches zu berücksichtigen.

Schon seit längerer Zeit interessiere ich mich für historische Themen, ganz besonders für die deutsche Geschichte. Da liegt es meiner Ansicht nach nahe, sich auch die Geschichte eines Berufes näher zu betrachten. Als m. E. emanzipierte Frau, für die soziale Gerechtigkeit auch innerhalb der Geschlechter wichtig ist, hat gleichermaßen die Bedeutung der Frauenbewegung für die Entwicklung der Sozialen Arbeit mein Interesse geweckt. Dies gab mir zusammen mit einem Seminar zur Geschichte der Sozialarbeit, an dem ich teilnahm, den Impuls zur Wahl dieses Themas für meine Diplomarbeit.

2. Die Entstehung der organisierten Frauenbewegung in Deutschland im Jahr 1865

Obwohl die eigentliche organisierte Frauenbewegung durch den formalen Zusammenschluss der Frauen dieser Zeit erst im Jahr 1865 begann, liegt die Geburtsstunde des Einsatzes für die Belange der Frauen einige Jahre weiter zurück. Den vorherrschenden Angaben, der von mir verwandten Literatur, zufolge, entwickelte sich das Emanzipationsbestreben der deutschen Frauen im Zusammenhang mit den Forderungen während der Revolution von 1848. (vgl. Karl 2011: S.9; Sachße 2003: S.94; Fries 1996: S.35 und Lambers 2010: S.155)

Doch bereits 1843 forderte Louise Otto-Peters, die als Gründerin der deutschen Frauenbewegung anzusehen ist:

“’Die Teilnahme der Frauen an den Interessen des Staates ist nicht ein Recht, sondern eine Pflicht[4]” (Bäumer 1950 zit. nach Nave-Herz 1997: S.11).

Vier Jahre später äußerte sie sich zu diesem Thema so:

“’Selbständig müssen die deutschen Frauen werden, nur dann werden sie auch fähig sein, ihrer Pflicht, teilzunehmen an den Interessen des Staates, immer und auf die rechte Weise nachzukommen. Diese Selbständigkeit kann nur durch individuelle Bildung befördert werden; denn nur ein selbständiges Herz führt zu selbständigem Handeln[4]” (Otto-Peters 1847 zit. nachNave-Herz 1997: S.11).

Von diesem Gedanken, den Frauen ihre Autonomie, gesellschaftliche Partizipation und Mündigkeit nur durch eine gute Bildung verschaffen zu können, war die ganze spätere bürgerliche Frauenbewegung[2]geprägt.

Doch die entstehende Frauenbewegung bemängelte nicht nur die fehlenden Rechte der Frauen, sondern kritisierte gleichermaßen die vorherrschenden sozialen Elendssituationen, die sie hauptsächlich den Folgen der Industrialisierung und der “männlichen” Gesellschaftsordnung und Politik zuschrieb. Agnes von Zahn-Harnack, ebenfalls eine wichtige Verfechterin der Frauenbewegung, äußerte sich im Rückblick folgendermaßen:

“’Die Frau des 19. Jahrhunderts erkannte, daß sie in einer Männerwelt lebte: Sie sah, daß die Familie, der Beruf, die Bildungsmöglichkeiten, die Stadt, der Staat, die innere und die äußere Politik, ja auch die Kirche von Männern nach Männerbedürfnissen und -wünschen eingerichtet waren; und sie sah weiter, daß alle diese Bildungen mit schweren Mängeln behaftet waren. Unter diesen Mängeln litt die Frau; aber das war nicht das Schlimmste; unter diesen Mängeln litt die Menschheit; sie verkümmerte, sie vergröberte, ihre Schöpfungen wurden Mechanismen, ihre Mittel waren roh, ihre Wirkungsmöglichkeiten gering. Um mathematisch zu reden: Keine Gleichung, kein Exempel stimmte, denn im Ansatz fehlte immer ein Faktor. Und es erwachte in der Frau die Überzeugung, daß sie selbst, ihre Eigenart, dieser fehlende Faktor sei, daß sie sich einsetzen müßte mit ihrem Können, ihrer psychologischen Freiheit, ihrer Logik, ihrem Mut, um die Aufgaben zu lösen, die mit dem Grundfehler im Ansatz unlösbar sein müßten[4]” (vonZahn-Harnack 1928 zit. nach Nave-Herz 1997: S.12).

Mit diesem gesellschaftlichen Mangel an weiblichen Einflüssen begründete die Frauenbewegung die Forderung auf gesellschaftliche Teilhabe und Erwerbsarbeit. Ein ferneres Ziel war die politische Gleichberechtigung. (vgl. Lambers 2010: S.155)

Als exakter Gründungszeitpunkt der organisierten deutschen Frauenbewegung ist der Oktober 1865 zu nennen. Vom 16. bis 19. Oktober, den Gedenktagen der Völkerschlacht, fand in Leipzig die erste Frauenkonferenz Deutschlands statt. Louise Otto-Peters, Mitinitiatorin dieser ersten Frauenkonferenz, leitete diese Veranstaltung, zu der 120 Frauen kamen. Somit war sie die erste Frau überhaupt die eine große öffentliche Versammlung anführte. (vgl. Nave-Herz 1997: S.15; Gerhard 1990: S.80f) Im Zuge dieser Konferenz wurde der “Allgemeine Deutsche Frauenverein” (ADF) gegründet. Dessen erklärtes Hauptziel war, wie bereits vorne angedeutet, bessere Bildung sowie das Recht auf Arbeit. (vgl. ebd.; Karl 2011: S.79f) Präziser gesagt, forderte die Frauenbewegung “gleiche Schulbildung für beide Geschlechter, das Recht auf Ausbildung oder Studium sowie das Recht auf freie Berufswahl und -ausübung. Die Erfüllung dieser Forderungen galt den Aktivistinnen als Schlüssel zur Befreiung der Frau” (Karl 2011: S.80).

Die Frauenbewegung forderte diese Rechte, nach eigenen Angaben, nicht allein aus eigennützigen Gründen, sondern beabsichtigte, wie schon erwähnt, die Gesellschaft und die Menschheit mit ihren weiblichen Einflüssen zu vervollkommnen, die ohne diese Einflüsse “äußerst mangelhaft sei“ (ebd.).

So bemängelten die Aktivistinnen der Frauenbewegung beispielsweise die Tatsache, dass Frauen bzw. Mädchen von einer guten Schul- und Berufsausbildung ausgeschlossen wurden und dass die weibliche Erwerbsarbeit in den bürgerlichen Kreisen verpönt war. Der technische Fortschritt brachte Zeit- und Arbeitsersparnis. Hinzu kommt, dass es in dieser Schicht als Erfordernis galt zur “’standesgemäßen[4]” Lebensweise Dienstpersonal zu beschäftigen (Nave-Herz 1997: S.15). Dieses galt als Statussymbol, auf das man unter keinen Umständen verzichten wollte, (vgl. ebd.) Selbst Hausarbeit sollten die bürgerlichen Frauen somit nicht verrichten. Özdemir schreibt dazu:

“Arbeitsgeräte und angefangene Arbeiten wurden in den Privaträumen versteckt, denn der Anblick einer arbeitenden Frau galt als unästhetisch” (Özdemir 2002: S.8).

Damit verbunden waren in der Folge viel freie Zeit und die Frage nach einer sinnvollen Beschäftigung. Auf der anderen Seite musste dieser Lebensstil finanziert werden, und obwohl, wie schon beschrieben, die Erwerbsarbeit von Frauen als nicht standesgemäß galt, waren in der Realität nicht wenige Frauen des Bürgertums aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen “’heimlich[4]” einer vergüteten Beschäftigung nachzugehen (Nave- Herz 1997: S.14). Twellmann äußert sich dazu folgendermaßen:

“’Oft herrschte echte Not in den Familien, der dann in der üblichen Weise durch Sparen und heimlich ausgeführte ‘standesgemäße’ Näh-, Stick-, Häkel- und anderen Handarbeiten begegnet werden mußte - heimlich! Familienväter fürchteten, den Kredit zu verlieren, falls man vonjenen Arbeiten hörte, oft wurden sie auch gar nicht davon in Kenntnis gesetzt, vor allem dann nicht, wenn die Töchter um Geld für eine standesgemäße Garderobe nähten, denn schließlich mußten sie ja doch einen Freier finden!’” (Twellmann 1972 zit. nachNave-Herz 1997: S.14)

Damit ist das nächste Problem angesprochen: die Notwendigkeit einen Partner zur Heirat zu finden. Die Eheschließung war für die bürgerlichen Frauen der damaligen Zeit meist reine Versorgungsinstitutionen. Da die weibliche Erwerbsarbeit nicht angesehen war, von dem Lehrerinnenberuf abgesehen, blieben unverheiratete Frauen bei ihrer Ursprungsfamilie, und bedeuteten somit eine weitere finanzielle Last. Ironischer Weise waren die Chancen einen Ehemann zu finden, gerade aus der allgemeinen finanziellen Situation heraus, recht gering. (vgl. Nave-Herz 1997: S.14) Zudem sahen sich einige Frauen auch in einem moralischen Dilemma, denn “’besonders die Versorgungsehe wurde von den Frauen kritisiert und mit Prostitution gleichgesetzt. Luise Otto-Peters erklärte, daß die Frauen, die der Versuchung widerstanden hätten, materielle Sicherheit gegen die Preisgabe ihrer Person zu erkaufen, der bessere Teil der Frauen seien. Nur die eigene Berufstätigkeit der Frau könne den Zwang zu unwürdigen Heiraten beseitigen’” (zit. in Frevert 1988 zit. nach Özdemir 2002: S.11).

Auch der eben angesprochene Lehrerinnenberuf war stark überfüllt. So stieg die Zahl der Lehrerinnen von 1825 bis 1861 von 705 auf 7.366 Lehrerinnen. Auf eine freie Stelle kamen mit unter 114 Bewerberinnen. (vgl. Nave-Herz 1997: S.13) All jene Missstände galt es zu bewältigen.

Doch mit dem organisierten Zusammenschluss der Frauen begann auch der Widerstand.

So gab es männliche Gegenstimmen wie diese; von Nathusius schrieb:

soll ’die liebe Frauenwelt’ eine ’glückliche, stille, grüne Oase’ sein, ’ein Quell’ der Lebenspoesie, ein Rest aus dem Paradiese. Und den wollen wir uns von keiner ’Frauenfrage’, von keinem unglücklichen Blaustrumpf und von keinem überstudierten Nationalökonomen nehmen lassen. Wir wollen sie dem ’schulgequälten’, wir wollen sie soviel als möglich auch dem armen und ärmsten ’Arbeiter’ mit Gottes Hilfe erhalten’” (zit. in Bäumer 1901 zit. nach Nave-Herz 1997: S.17).

Und bei Jakobs ist zu lesen:

“’Im übrigen aber ist die durch Natur und Evangelium gebotene Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern die, daß der Mann für Kampf und Arbeit bestimmt ist, die Frau aber in der Pflege reiner, warmer und inniger Gefühle, in der Bewahrung der Güter, die der Mann erworben, in der Ordnung, Leitung und dem Schmuck des Hauses, die von Gott ihnen anvertraute Aufgabe suchen. Dem Manne gebührt der Kampf und die Arbeit, aber das Weib wische den Schweiß von seiner Stirn und stärke seine Kraft, indem sie durch ihr Sein und Walten das Haus zu einer Stätte der Harmonie und des Friedens, zu einer idealen Welt bilde’” (Jakobs zit. in Bäumer 1901 zit. nach Nave-Herz 1997: S.17).

Zitate wie diese belegen deutlich wie die Stellung der allermeisten Männer zur Frauenbewegung war. Doch gab es auch Ablehnung den emanzipatorischen Entwicklungen gegenüber aus den eigenen Reihen. So gab es Frauen die an der vorherrschenden Gesellschaftsordnung nichts auszusetzen hatten, darüber nicht nachdachten oder sich gar in der Rolle der aufopfernden Ehefrau und Mutter wohl fühlten. (vgl. Nave-Herz 1997: S.17f)

Erschwerend kam hinzu, dass Frauen zu diesem Zeitpunkt ohne jegliche politische Rechte waren. Insbesondere in Preußen und Bayern wurden Frauen nicht nur komplett von jeglichen politischen Vereinen ausgeschlossen, auch durften sie nicht einmal an Versammlungen und Sitzungen teilnehmen. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Frauen der damaligen Zeit über gesellschaftliche Belange wie Recht, Politik und Wirtschaft keinerlei öffentliche Bildung in Anspruch nehmen konnten, sondern diesbezüglich auf autodidaktische Weise ihr Wissen erlangen mussten. Außerdem hatten sie keine Möglichkeit ihr eigenes Vermögen selbst zu verwalten.

“(...) selbst über den eigenen Verdienst der Frau, bestimmte der Ehemann” (Nave-Herz 1997: S.18).

Geprägt durch das vorherrschende Frauenideal, wonach die erstrebenswerten Eigenschaften einer Frau “’Unschuld, Sanftmut und Bescheidenheit, Artigkeit, Schamhaftigkeit und ein freundliches, aufgeheitertes Wesen”’ zu sein hatten, kam ein offensiver Kampf um Gleichberechtigung für die Frauen der damaligen ersten Frauenbewegung nicht in Frage (Bäumer 1901 zit. nach Nave-Herz 1997: S.18). Ihnen blieb, wenn man sich den Schlussfolgerungen von Rosemarie Nave-Herz anschließt, nur das Mittel der “’sanften Waffen’” (Nave-Herz 1997: S.18). Mit diesen “sanften Waffen”, der Argumentation der Pflichterfüllung und dem moralischem Zwang sich weitere Rechte und Pflichten zu verdienen, begann 1865 mit der Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) die erste organisierte deutsche Frauenbewegung, und somit der Kampf um die Rechte der Frauen. (vgl. Nave-Herz 1997: S.18f)

2.1. Differenzierung von bürgerlicher und proletarischer Frauenbewegung

Beide Fraktionen der Frauenbewegung hatten das Ziel die Lebens- und vor allem Arbeitssituationen der Frauen zu verbessern. Dennoch gab es grobe Unterschiede bezüglich der Präferenzen, sowie der Methodik der unterschiedlichen Frauenbewegungen. Diese Differenzen, aber auch eventuelle Ähnlichkeiten, werde ich im Folgenden untersuchen.

2.1.1. Die bürgerliche Frauenbewegung

Der Ursprung der bürgerlichen Frauenbewegung war der 1865 gegründete ADF. Seine Hauptanliegen waren “Mädchenbildung und das Recht auf Erwerbsarbeit” (Karl 2011: S.79). Begründet wurden diese Forderungen mit dem “Grundsatz der Gerechtigkeit und Freiheit für alle Bürger” (Nave-Herz 1997: S.19). Folgende Ziele wurden auf der ersten deutschen Frauenkonferenz per Resolution verabschiedet:

“‘Wir erklären [...] die Arbeit, welche die Grundlage der ganzen neuen Gesellschaft sein, für eine Pflicht und Ehre des weiblichen Geschlechts, nehmen dagegen das Recht der Arbeit in Anspruch und halten es für notwendig, dass alle der weiblichen Arbeit entgegenstehenden Hindernisse entfernt werden’” (zit. in v. Zahn-Harnack 1928 zit. nach Sachße 2003: S.97).

Und weiterhin heißt es bei einer anderen Quelle:

“’Wir halten es für ein unabweisbares Bedürfnis, die weibliche Arbeit von den Fesseln des Vorurteils, die sich von den verschiedensten Seiten gegen sie geltend machen, zu befreien. Wir halten in dieser Hinsicht neben der Agitation durch Frauenbildungsvereine und die Presse die Begründung von Produktivassociationen, welche den Frauen vorzugsweise empfohlen werden, die Errichtung von Industrie-Ausstellungen für weibliche Arbeitserzeugnisse, die Gründung von Industrieschulen für Mädchen, die Errichtung von Mädchenherbergen, endlich aber auch die Pflege höherer wissenschaftlicher Bildung für geeignete Mittel, dem Ziele näher zu kommen’” (zit. in Bäumer 1901 zit. nach Nave-Herz 1997: S. 19).

Besonders stark wurde § 2 diskutiert, wonach Männer lediglich als Berater,jedoch nicht stimmberechtigt zugelassen waren.

“’§ 2 - Frauen und Mädchen, welche die Großjährigkeit erreicht haben, erlangen die Mitgliedschaft durch Eintrittserklärung, eine einmalige Eintrittsgebühr von U Thaler und einem jährlichen Beitrag von 2 Thalern. Jüngere Mädchen können gegen einen Jahresbeitrag von 1 Thaler als Zuhörerinnen ohne Stimmrecht zugelassen werden und an allen Vorteilen der Vereinigung teilnehmen. Männer, die sich für die Zwecke des Vereins interessieren und diese bestätigen, können als Ehrenmitglieder mit beratender Stimme aufgenommen werden. Ebenso solche Frauen im Auslande, die für die Frauensachen in rühmlicher Weise tätig waren’” (zit. in Twellmann 1972 zit. nach Nave-Herz 1997: S.19).

Als einziges Mittel die “Forderung nach Industrie- und Handelsschulen für Mädchen, nach Arbeiterinnenschutz, Mutterschutz, Chancengleichheit im Beruf, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, gleicher Gewerbefreiheit für Frauen und dem Frauenwahlrecht“ zu erreichen, sah die Frauenbewegung eine bessere Bildung (Nave- Herz 1997: S.19f). So wurden Veranstaltungen u. a. in den Bereichen Literatur, Geschichte und Naturwissenschaften organisiert. Eingeladen waren nicht nur bürgerliche Frauen, sondern ebenfalls Arbeiterinnen. Diese hatten hingegen andere Anliegen, und erhofften sich von der Frauenbewegung eine dringliche Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen.

“Das Recht auf Arbeit stand für die Proletarierinnen, die Frauen der unteren Schichten und Stände kaum zur Debatte. ’Unter den Proletariern muß Jeder arbeiten, der nicht verhungern will’, schrieb L. Otto in ihrer 1866 erschienen programmatischen Schrift ’Das Recht der Frauen auf Erwerb’” (Gerhard 1990: S.81, mit einem Zitat von Otto 1866).

Der ADF gewann schnell an Zulauf. Es bildeten sich deutschlandweit Ortsverbände und auch die Mitgliederzahl stieg stetig. Zählte der Verein im ersten Jahr noch 34 Mitglieder, waren es fünf Jahre später bereits 10.000. (vgl. Nave-Herz 1997: S.20)

Im Februar 1866 gründete sich in Berlin der “Verein zur Förderung der Erwerbstätigkeit des weiblichen Geschlechts”. Den Vorsitzt übernahm Adolf Lette, weswegen der Verein später auch “Lette-Verein” genannt wurde. (vgl. Karl 2011: S.81; Nave-Herz 1997: S.20) Dieser Verein setzte sich ebenso für eine bessere Mädchen- bzw. Frauenbildung und die weibliche Berufstätigkeit ein. Jedoch war Lette gegen eine politische Emanzipation der Frauen. Somit wurde der Verein auch lediglich von Männern geleitet. “Auch hier stand die weibliche Erwerbstätigkeit im Zentrum. Frauen waren allerdings nur Objekte der Vereinsaktivitäten. Sie durften zwar mitarbeiten, die Lenkung des Vereins lag aber ausschließlich in männlicher Hand” (Sachße 2003: S.95).

Und auch wenn der Verein die politische Emanzipation von Frauen ablehnte, so war er dennoch einer der bedeutendsten Vereine dieser Zeit.

“Obwohl Lette die politische Mitsprache und Gleichberechtigung von Frauen ablehnte, trug der Verein entscheidend zur Besserstellung von Frauen bei” (Karl 2011: S.81).

Doch begründet aus der politischen Stellung des Vereins wurde dieser nicht von allen Mitgliedern der Frauenbewegung anerkannt. Mit Franz von Holtzendorff, Lettes Nachfolger, sprach sich der Verein schließlich auch für eine politische Gleichberechtigung der Frauen aus. (vgl. Nave-Herz 1997: S.20)

In der folgenden Zeit wurden viele weitere Frauenerwerbsvereine gegründet, die sich beispielsweise für die Zulassung von Frauen zum Bahn-, Post- und Telegraphendienst einsetzten. Erste Erfolge wurden jedoch erst 1872 bzw. 1873 erreicht als die ersten Kindergärtnerinnenseminare entstanden und Frauen schließlich zum Bahn-, Post- und Telegraphendienst zugelassen wurden. Weiterhin entstanden diverse Ausbildungseinrichtungen wie Sekretärinnen-, Koch- und Haushaltsschulen. Eine höhere Schulbildung und gehobene Berufspositionen blieben den Frauen jedoch nach wie vor verwehrt. (vgl. ebd.)

Während ADF und Lette-Verein erst 1876, leider erfolglos, eine Petition um Zulassung von Frauen zum Universitätsstudium eingereicht hatten, forderte Hedwig Dohm schon einige Jahre früher “die absolute Gleichstellung der Männer und Frauen im privaten und öffentlichen Recht” (Nave-Herz 1997: S.21). Damit schloss sie eine gleiche Ausbildung für Männer und Frauen bis zum Universitätsstudium genauso ein, wie das Frauenwahlrecht.

“Berühmt geworden ist ihr Ausspruch ‘Menschenrechte haben kein Geschlecht!’, womit damals eine Diskussion über das Verhältnis zwischen Geschlechtern und Politik begann (...) Hedwig Dohm erntete mit ihren Forderungen damals lediglich Hohn und Spott, und selbst durch die organisierte Frauenbewegung erhielt sie keine besondere Unterstützung, da diese in jener Zeit heftige, offene Auseinandersetzungen vermied und die Schriften von Hedwig Dohm als Provokation wirkten. Ferner unterschied sie sich in ihrer Auffassung über die Gleichheit der Geschlechter von den damals führenden Frauen in der organisierten Frauenbewegung prinzipiell, da diese das Ergänzungstheorem der Geschlechter - im Gegensatz zu ihr - weiter anerkannten” (Nave-Herz 1997: S.21, mit einem Zitat von Hedwig Dohm).

Das zweite Ziel der bürgerlichen Frauenbewegung war eine Verbesserung der familienrechtlichen Stellung von Frauen zu erreichen. Da die rechtliche Situation in verschiedenen Regionen Deutschlands bis dato sehr unterschiedlich war, forderte der ADF in einer Petition an den Reichstag die familienrechtliche Gleichstellung der Frauen bei der anstehenden Abfassung eines neuen “Civilgesetzbuches“ (Nave-Herz 1997: S.21f). Präziser formuliert wurde das gesetzliche eheliche Güterrecht, die allgemeine Beschränkung der Handlungsfähigkeit der Ehefrau, das alleinige Erziehungsrecht des Vaters und die rechtliche Bevorzugung der Söhne im Vergleich zu den Töchtern kritisiert. Leider konnten keine der Forderungen durchgesetzt werden. Statt dessen wurden die Einschränkungen der Frauen sogar noch größer. Künftig hatte die Ehefrau den Nachnamen des Mannes anzunehmen. Weiterhin bestimmte dieser den Wohnort, und hatte die Gewalt über das Vermögen und sogar den Verdienst der Ehefrau. Er konnte ohne Zustimmung seiner Frau ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Kam es zu einer Scheidung, so behielt der Ehemann alle Rechte über die Kinder sowie das Zugriffsrecht auf ihr Vermögen. Schutz bot lediglich ein vor der Ehe geschlossener Ehevertrag. (vgl. Nave-Herz 1997: S.22; Karl 2011: S.86) Begründet wurde die Rechtsgrundlage folgendermaßen:

“’Aber weil dieses Leben ein gemeinschaftliches ist und sein soll, muß bei Meinungsverschiedenheiten die Stimme eines der Gatten den Ausschlag geben und dies kann nach der natürlichen Ordnung des Verhältnisses nur die des Mannes sein’” (Planck zit. in Gerhard 1995 zit. nachNave-Herz 1997: S.22).

Um die Frauen vor dieser Entrechtung zu bewahren errichtete der ADF in 20 Städten Rechtsschutzstellen, die Auskünfte in allen rechtlichen Belangen erteilen sollten. (vgl. ebd.; Karl 2011: S.86)

Doch Hauptanliegen blieb nach wie vor das Thema Bildung. 1887 kritisierte Helene Lange das vorherrschende Bildungsniveau der Mädchen. Zusammen mit anderen Aktivistinnen der Frauenbewegung entrichtete sie eine Petition an den Preußischen Unterrichtsminister und das preußische Abgeordnetenhaus. Die Begleitschrift, die so genannte “’Gelbe Broschüre[4]” wurde stark diskutiert (Gerhard 1990: S.141). Darin wurden diverse Missstände in der Mädchenbildung erörtert. Nicht zuletzt wurde die mangelnde Durchsetzung der Schulpflicht bemängelt. Auch schien das allgemeine Interesse an Bildung für Mädchen nicht groß zu sein. Ute Gerhard schreibt dazu:

“Und was speziell das Lesenlernen der Mädchen anlangte, so werden nicht ohne Grund immer wieder schulmeisterliche Äußerungen zitiert wie diese:

(...) ‘Jene sollten das Schreiben nicht lernen, damit sie nicht frühzeitig Liebesbriefe schreiben. Konnten sie im neunten Jahre im Gebetbuche lesen, so hatten sie für ihr ganzes Leben ausgelernt’” (Gerhard 1990: S.142, mit einem Zitat zit. in Zinnecker 1973).

Doch Lange prangerte in ihrer Petition nicht nur die Misere der Mädchenerziehung an, sondern forderte gleichermaßen:

“1. für den ‘wissenschaftlichen Unterricht auf der Mittel- und Oberstufe der öffentlichen höheren Mädchenschulen’ mehr Lehrerinnen einzustellen,

2. zur Ausbildung dieser Lehrerinnen ‘von Staatswegen’ Anstalten zu errichten” (Gerhard 1990: S.141).

Begründet hat Lange ihre Forderung nach Lehrerinnen so:

“’Mit der ausschließlichen Beziehung der ganzen Entwicklung unserer Mädchen auf den Mann fällt auch ihre ausschließliche Erziehung durch den Mann; ja, solche Frauen, wie wir sie wollen, können gar nicht durch Männer allein gebildet werden, es bedarf dazu aus vielen Gründen durchaus des Fraueneinflusses, und zwar genügt nicht der Einfluß der Mutter im Hause... es bedarf durchaus der Erziehung durch Frauen auch in der Schule, besonders auf der Oberstufe.’” (Lange zit. nach Gerhard 1990: S.144f).

Mit dieser Petition und der “’Gelbe[n] Broschüre”’ sprach Lange den männlichen Lehrern die alleinige Zuständigkeit für die Mädchenerziehung ab (Nave-Herz 1997: S.24). Des Weiteren machte sie damit den Männern “’das Privileg des Arbeitsplatzes”’ streitig (Fleßner 1996 zit. nach Nave-Herz 1997: S.24). Die Petition hatte keinen Erfolg.

Die prominenten Personen der bürgerlichen Frauenbewegung wie beispielsweise Helene Lange und Gertrud Bäumer sahen in der Erziehungsarbeit eine “Geistige Mutterschaft”. Dieser Begriff wurde von Henriette Schrader-Breymann ins Leben gerufen. Sie hatte die Arbeit der Kindergärtnerinnen mit dem Satz “’Übet geistige Mütterlichkeit!’” begleitet und damit das damalige Frauenbild des mütterlichen Wesens bestätigt (Schrader- Breymann zit. nach Sachße 2003: S.101; Fries 1996: S.37). Auch die führenden Aktivistinnen der bürgerlichen Frauenbewegung hielten an dem Weltbild der geschlechtsspezifischen Verhaltensweisen und Eigenschaften fest. Sie nutzten diese Vorstellung der geschlechtsspezifischen Fähigkeiten für ihre Zwecke, und argumentierten, dass eine Frau eben gerade durch ihre gegebene Veranlagung zu “mütterlichen” Arbeiten prädestiniert sei. Und dieses instinktive Verhalten beschränke sich nicht nur auf die biologische Mutterschaft, sondern befähige die Frauen auch außerhalb der eigenen Familie zu Erziehungs- und Fürsorgearbeiten. (vgl. Sachße 2003: S.101; Nave-Herz 1997: S.24)

Das Thema der “Geistigen Mütterlichkeit” werde ich im dritten Kapitel dieser Arbeit noch näher erörtern.

Während der 1888 gegründete Frauenverein “Reform” noch im selben Jahr, leider erfolglos, bei allen deutschen Kultusministerien eine Petition um Zulassung für Mädchen zur “Maturitätsprüfung” (das heutige Abitur) und um Zulassung zum Universitätsstudium einreichte, gelang es 1889 Helene Lange Realkurse für Frauen zu verwirklichen. Sie sollten die Frauen auf das schweizerische Abitur vorbereiten. In den Jahren 1891 und 1892 wurden Massenpetitionen um Zulassung von Frauen zum Medizinstudium vorgelegt. Leider beide Male erfolglos. (vgl. Gerhard 1990: S.155; Nave-Herz 1997: S.25)

Dennoch gab es 1892 auch erste Erfolge. In Preußen wurden Mädchen erstmalig die Ablegung der Abitursprüfung ermöglicht. Außerdem wurde das “höhere Mädchenschulwesen” reformiert (Gerhard 1990: S.153; Nave-Herz 1997: S.25). Die übrigen deutschen Gebiete schlossen sich Preußen bald an. Im Jahr 1893 wurden aus Langes Realkurse die ersten Gymnasialkurse für Frauen gestaltet. Ein Studium war den deutschen Frauen jedoch bislang immer noch nicht möglich. Daraufhin erfolgte wiederum eine Massenpetition mit ca. 60.000 Unterschriften. Im folgenden Jahr wurde diese Aktion wiederholt. Aber auch diesen Unternehmungen war noch kein Erfolg vergönnt. Erst 1900 gewährte Baden, als erstes deutsches Land, das Immatrikulationsrecht fürFrauen. (vgl. Gerhard 1990: S.157; Nave-Herz 1997: S.25)

Inspiriert von der amerikanischen Idee sich als eine große Dachorganisation zu formieren, schlossen sich am 29. März 1894 viele Frauenverbände zum “Bund Deutscher Frauenvereine” (BDF) zusammen. Dieser trat dem “International Council of Women” (ICW) bei. Als erste Vorsitzende wurde Auguste Schmidt, die bereits Präsidentin des ADF war, ernannt. (vgl. Karl 2011: S.85; Nave-Herz 1997: S.26) Die offizielle Zielsetzung des BDF wurde so formuliert:

“’Der Bund Deutscher Frauenvereine vereinigt die deutschen Frauen jeder Partei und Weltanschauung, um ihre nationale Zusammengehörigkeit zum Ausdruck zu bringen und die allen gemeinsame Idee von der Kulturaufgabe[3]der Frau zu verwirklichen. Wir erfassen die Kulturaufgabe der Frau aus dem Grundsatz der freien Persönlichkeit, die sich in selbständig gewählter Verantwortung an die Gemeinschaft gebunden fühlt, aus diesem Bewußtsein heraus ihre Kraft entwickelt und in selbstloser Hingabe für das

Ganze einsetzt. Diesem Grundsatz getreu wollen wir an Form und Inhalt des Gemeinschaftslebens arbeiten’” (von Zahn-Harnack 1928 zit. nach Nave-Herz 1997: S.26).

Der BDF hatte nicht nur einen großzügigen Rahmen, so dass sich die heterogensten Vereine anschließen konnten, sondern auch weit reichende Zielsetzungen. Daher konzentrierte sich der ADF fortan auf kommunale Tätigkeiten, und nannte sich später in “Verband für Frauenrechte und Frauenarbeit in der Gemeinde” um. (vgl. Nave-Herz 1997: S.26)

Die Gründung des BDF läutete eine neue Phase der Frauenbewegung ein. Die Heterogenität innerhalb des BDF stellte diesen vor die Frage, ob auch sozialistische Arbeiterinnenvereine aufgenommen werden sollten. Der Bund entschied sich dagegen, und begründete dies mit dem Vereinsgesetz von 1850, welches einen Zusammenschluss politischer Vereine untersagte. (vgl. ebd.; Karl 2011: S.85) Auguste Schmidt äußerte sich dazu mit folgenden Worten:

“’Da das Vereinsgesetz einen Zusammenschluss politischer Vereine verbietet, so ist auch ein Anschluß sozialdemokratischer Vereine an den Bund unmöglich. Vereine von Arbeiterinnen, die ihre Fortbildung und die Verbesserung ihrer Lage zum Zweck haben, sind selbstverständlich ebenso willkommen wie Vereine aus anderen Kreisen mit dem gleichen Zweck’” (von Zahn-Harnack 1928 zit. nach Nave-Herz 1997: S.26).

Doch es gab noch weitere Diskussionspunkte.

“(...) umstrittene Fragen bezogen sich auf alternative Lebensstile für Frauen, Probleme der Einstellung zu Ehe und Mutterschaft, der Prostitution, des Mutterschutzes und vor allem des Frauenstimmrechtes” (Nave-Herz 1997: S.26).

Die progressiven Stimmen innerhalb des BDF konnten sich nicht durchsetzen und die konservativen gewannen an Bedeutung. (vgl. ebd.)

Das dritte Ziel der bürgerlichen Frauenbewegung, die politische Gleichberechtigung der Frauen, wurde mit wesentlich weniger Vehemenz gefordert als beispielsweise die Forderung nach Bildung und Erwerbsarbeit. Das Frauenwahlrecht war ein Fernziel. Abgesehen von der 1895 gegründeten Berliner Frauenrechtsbewegung wurde dieser Anspruch von der Frauenbewegung nicht konsequent, einheitlich und radikal genug eingefordert. (vgl. Nave-Herz 1997: S.25)

Erste Erfolge bezüglich des Universitätsstudiums von Frauen konnten 1895 bzw. 1896 verzeichnet werden, als die Universitäten Göttingen und Berlin Frauen zumindest als Gasthörerinnen zu ließen. Allerdings war dies wiederum an Bedingungen gebunden. So war eine Zulassung nur mit Zustimmung des betreffenden Dozenten, sowie der Genehmigung des Unterrichtsministers möglich. Insbesondere die medizinischen Fakultäten protestierten gegen die Zulassung von Frauen, “weil sich die Herren um Sitte und Anstand der Männer und das Schamgefühl der Frauen sorgten, wenn sie in Hör- und Seziersälen zusammenkämen” (Gerhard 1990: S.159Í). Als weitere Gründe sind Neid und die Sorge um Konkurrenz zu nennen. (vgl. Gerhard 1990: S.160) Ein regelrechtes Immatrikulationsrecht erreichten die Frauen, wie bereits erwähnt, erst 1900 in Baden.

Die anderen deutschen Länder folgten. Erst 20 Jahre später war den Frauen auch eine Habilitation möglich, und ab 1922 konnten Frauen Richterinnen werden.

“Zwischen 1908 und 1933 promovierten in Deutschland 10.595 Frauen, doch nur 54 wurden Dozentinnen, 24 Professorinnen und nur 2 erhielten einen Lehrstuhl” (Nave- Herz 1997: S.32).

Um die Jahrhundertwende erlebte die Frauenbewegung eine Hochzeit. Es wurden viele neue Frauenvereine gegründet, die sich dem BDF anschlossen. Der Bund hatte 1901 137 Vereine mit 70.000 Mitgliedern. (vgl. Gerhard 1990: S.170) Die Entwicklung an genauen Zahlen fest zu machen, scheint schwierig, da sich unterschiedliche Angaben finden. Während Gerhard für das Jahr 1913 insgesamt 2.200 Vereine mit geschätzten 500.000 Mitgliedern angibt, beziffert Nave-Herz die Mitgliederzahl bei Kriegsbeginn auf 250.000. (vgl. Gerhard 1990: S.170; Nave-Herz 1997: S.33) Deutlich wird jedoch der enorme Mitgliederzuwachs nach der Jahrhundertwende. Dem Bund schlossen sich sowohl konfessionelle Vereine als auch Frauenberufsverbände an. Zudem kamen noch politische Frauengruppierungen hinzu, die sich gegründet hatten, nachdem am 15.05.1908 die Vereinsfreiheit für Frauen in Kraft trat. (vgl. Nave-Herz 1997: S.33; Karl 2011: S.87)

Durch die große Anzahl an sehr heterogenen Vereinen bildeten sich bald zwei verschiedene Lager. Eine radikale Gruppierung[4]um Minna Cauer, Maria Stritt und Anita Augspurg, sowie einen weit bedeutenderen gemäßigten Flügel um Auguste Schmidt und Helene Lange. Des Weiteren gab es sogar einige antiemanzipatorische Entwicklungen. So wurde beispielsweise der “Bund zur Bekämpfung der Frauenemanzipation” gegründet. (vgl. Nave-Herz 1997: S.33f)

Da der BDF überwiegend konservativ bzw. gemäßigt geprägt war, werde ich Auszüge seiner Arbeit in dem Kapitel über die gemäßigte Frauenbewegung darlegen.

2.1.2. Die proletarische Frauenbewegung

Obwohl Gertrud Guilleaume-Schack den “Verein zur Wahrung der Interessen der Arbeiterinnen” gründete, und auch die Frauenbewegung unter Louise Otto-Peters um die soziale Lage der Arbeiterinnen bemüht war, wird die proletarische Frauenbewegung hauptsächlich mit Clara Zetkin in Verbindung gebracht. (vgl. Karl 2011: S.93; Nave- Herz 1997: S.27) Zetkin schreibt über die Beziehung von bürgerlicher und proletarischer Frauenbewegung:

“’Das Beste, was die bürgerliche Frauenbewegung an Vorarbeit für die proletarische Frauenbewegung geleistet hat, ist die Betonung der Bedeutung, die der Berufsarbeit für die Gleichberechtigung der Frau und dem Manne zukommt, ist die damit begründete Forderung politischer Rechte, ist der Kampf gegen altersgraue Vorurteile von der Minderwertigkeit des Weibes. [...] Unbestritten, daß die bürgerliche Frauenbewegung in der Frühzeit ihrer Entwicklung den Boden gelockert hat, auf dem auch die proletarische Frauenbewegung säte, unbestritten ebenso, daß sie manche schlummernden Kräfte - zumal im Kleinbürgertum - geweckt und ermutigt hat, die später in der Sozialdemokratie erfolgreich wirkten. Allein trotzdem: die proletarische Frauenbewegung steht ihr weder organisatorisch noch ideologisch in der Rolle des Kindes gegenüber, das sich der Mutter undankbar entfremdet hat’” (Zetkin 1971 zit. nach Nave-Herz 1997: S.27).

Während die bürgerliche Frauenbewegung versuchte die Anliegen der Frauen im vorherrschenden Wirtschafts- und Gesellschaftssystem durchzusetzen, orientierte sich die proletarische Frauenbewegung, im Rahmen ihrer Absichten, hingegen an der sozialistischen Arbeiterbewegung.

“Sie hatte der Arbeiterin das Bewußtsein ihrer Klassenlage zu vermitteln und hier galt, daß das Schicksal der Frauen ebenso wie das der Männer gebunden sei an den sozioökonomischen Prozeß und die Befreiung nur möglich sei durch die Aufhebung der derzeitigenGesellschaftsform” (Nave-Herz 1997: S.28).

Doch da die Anhängerinnen und Anhänger der sozialistischen Bewegung hauptsächlich an einer gesellschaftlichen Neuordnung interessiert waren, stand das Thema Frauenbewegung an zweiter Stelle. In der ersehnten klassenlosen Gesellschaft wäre dieses Problem ohnehin gelöst. (vgl. Nave-Herz 1997: S.28; Karl 2011: S.93)

Daraus ergaben sich drei Zielsetzungen der proletarischen Frauenbewegung:

“1. (..) die Durchsetzung der Forderung der Arbeiterbewegung allgemein,

2. (..) die Durchsetzung der Belange und Forderungen der Frauen innerhalb der Arbeiterbewegung, 3. (..) die Mitbeteiligung an den innerparteilichen Auseinandersetzungen” (Nave-Herz 1997: S. 28).

Im Gegensatz zur organisierten bürgerlichen Frauenbewegung, die um das Recht auf Erwerbsarbeit kämpfen musste, begann die organisierte proletarische Frauenbewegung zu einem Zeitpunkt als die Arbeiterinnen bereits ihre Forderung nach Arbeit gewonnen hatten, und in großer Zahl als Fabrikarbeiterinnen in der Industrie tätig waren. Man hatte anstelle der besser bezahlten Männer Arbeiterinnen eingestellt. Daraus entstand ein Kreislauf, wodurch immer mehr verheiratete Frauen auf die Erwerbsarbeit in der Industrie angewiesen waren um den Verlust des Einkommens ihrer Ehemänner auszugleichen. Die proletarischen Frauen waren um ihre Familie zu versorgen zum Erwerb gezwungen, und dies unter sehr harten Bedingungen. (vgl. ebd.; Karl 2011: S.92ff)

Wie die bürgerliche Frauenbewegung hatte auch die proletarische mit Widerstand zu kämpfen. Einige Arbeiter forderten die Frauen zurück zur Haus- und Familienarbeit, und erhofften durch die sinkende Zahl der Arbeitskräfte bessere Konditionen zu erlangen. Außerdem galt auch im Proletariat das Ideal der bürgerlichen Familienform mit dem Mann als Ernährer und der Frau in der häuslichen Umgebung.

“’Schafft Zustände, worinjeder herangereifte Mann ein Weib nehmen, eine durch Arbeit gesicherte Familie gründen kann. [...] Den Frauen und Müttern gehören die Haus- und Familienarbeiten, die Pflege, Überwachung und erste Erziehung der Kinder, wozu allerdings eine angemessene Erziehung der Frauen und Mütter vorausgesetzt werden muß. Die Frau und Mutter soll neben der ernsten öffentlichen und Familienpflicht des Mannes und Vaters die Gemüthlichkeit und Poesie des häuslichen Lebens vertreten, Anmuth und Schönheit in die gesellschaftlichen Umgangsformen bringen und den Lebensgenuß der Menschheit veredelnd erhöhen’” (Der Vorbote 1868 zit. in Thönnessenzit. nach Nave-Herz 1997: S.28f).

Nave-Herz begründet diese Einstellung mit einem Zitat Losseff-Tillmanns, wonach “diese Haltung nur aus der sozialpsychologischen Situation der Arbeiterschaft zu verstehen ist” (Nave-Herz 1997: S.29). Die proletarischen Antifeministen fürchteten um das Männerbild und die Herrschaft des Mannes über die Frau. Eine reale Gleichberechtigung hätte bessere Bildung, Bezahlung und beruflichen Erfolg für die Frauen bedeutet. Dies wiederum hätte die überlegene Position der Männer zerstört. (vgl. ebd.) 1869 wurde auf dem Allgemeinen Deutschen Sozialdemokratischen Arbeiterkongress sogar versucht die Abschaffung der Frauenarbeit als neuen Programmpunkt des ADAV (Allgemeiner Deutscher Arbeiterverein) aufzunehmen. Das Vorhaben scheiterte jedoch an der Tatsache, dass die Frauen somit gezwungen wären der Prostitution nachzugehen, (vgl. Karl 2011: S.94)

Doch gab es unter den Arbeitern auch Sympathisanten der Frauenbewegung, und Stimmen die in der Frauenerwerbsarbeit zumindest eine ökonomische Notwendigkeit auf dem Wege zum Fortschritt sahen.

“’So furchtbar und ekelhaft nun die Auflösung des alten Familienwesens innerhalb des kapitalistischen Systems erscheint’, hatte Marx schon 1867 im Kapital geschrieben, ‘so schafft nichtsdestoweniger die Großindustrie mit der entscheidenden Rolle, die sie den Weibern [...] jenseits der Sphäre des Hauswesens zuweist, die neue ökonomische Grundlage für eine höhere Form der Familie und des Verhältnisses beider Geschlechter’” (Sachße 2003: S.96, mit einem Zitat von Marx 1969).

Sie verlangten nicht die Abschaffung der Frauenerwerbsarbeit, sondern forderten bessere Arbeitsbedingungen. Und Clara Zetkin meinte, “’daß die Berufsarbeit der Frau die breite Grundlage für die soziale Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts bildet, weil ohne wirtschaftliche Unabhängigkeit des Weibes vom Manne, von der Familie, die Emanzipation unmöglich wird’” (Zetkin 1971 zit. nach Nave-Herz 1997: S. 29).

Im Jahr 1869 wurde in Crimmitschau im Niedererzgebirge die Internationale Gewerksgenossenschaft der Manufaktur-, Fabrik- und Handarbeit beiderlei Geschlechts gegründet. Da die Frauen in der sächsischen Textilindustrie stark vertreten waren und die Führung dieser Gewerksgenossenschaft der Frauenarbeit positiv gegenüberstand, versuchte man nun erstmalig die Arbeiterinnen einzugliedern. Zunächst gab es recht heterogene Organisationsformen. Einerseits gab es reine Frauengewerkschaften, sowie gemischte Organisation und andererseits auch Frauengewerkschaften welche sich den Männervereinigungen in Kooperation anschlossen. Doch gerade als die Frauen nicht mehr als Konkurrentinnen gesehen wurden, sondern man anfing gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen, verhinderte das Vereinsgesetz eine weitere Kooperation. Aber auch die emanzipatorischen Absichten der Frauenbewegung dienten als Erklärung für die Trennung. (vgl. Karl 2011: S.94; Nave-Herz 1997: S.30)

“’Wollten sie [die Genossinnen] den Sozialismus unter die Masse der proletarischen Frauen tragen, so mußten sie deren politische Rückständigkeit, ihre seelische Eigenart, ihre zweifache Pflichtenbürde im Hause und in der Fabrik, kurz alle Sonderheiten ihres Daseins, Wirkens, Empfindens und Denkens berücksichtigen. Demgemäß mußten sie bei ihrer Arbeit zum Teil andere Mittel und Wege einschlagen, andere Methoden anwenden, andere Anknüpfungspunkte suchen wie die Genossen bei ihrer Aufklärungs­und Organisationsarbeit unter dem männlichen Proletariat’” (Baader zit. in Thönnessen 1958 zit. nach Nave-Herz 1997: S.30).

Dennoch wurde die Einstellung zur Frauenfrage langsam positiver. Entscheidenden Einfluss hatte dabei das 1878 von August Bebel veröffentlichte Buch “Die Frau und der Sozialismus”. Bebel verband die Unterdrückung der Frauen mit der Entstehung des Privateigentums. Dies habe entscheidend dazu beigetragen, dass die Frauen von der Erwerbsarbeit ausgeschlossen wurden und in finanzielle Abhängigkeit gelangt sind. Weiterhin war er der Ansicht, dass nur die ökonomische Emanzipation der Frauen die Geschlechtsunterdrückung aufheben könne. Und nur der gemeinsame Kampf von Mann und Frau gegen die kapitalistische Gesellschaftsordnung könne eine totale rechtliche sowie soziale Gleichstellung von Frauen bewirken. August Bebels Buch wurde ein Bestseller, und fand große Beachtung, nicht nur innerhalb der proletarischen Frauenbewegung und der Arbeiterschaft. Daran ändert auch die Tatsache, dass es bereits einen Monat nach Erscheinen verboten wurde, nichts. (vgl. Karl 2011: S.94f; Nave-Herz 1997: S.30f)

Nun standen nicht nur die Frauen selbst für ihre Forderungen ein, sondern die Arbeiterorganisationen verlangten einheitlich nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, nach einem Arbeiterinnenschutz, nach dem Wahlrecht, gleichen Bildungschancen, privatrechtliche Gleichstellung, nach Mutterschutz und Beseitigung der Gesindeordnung zur Befreiung der Dienstboten. Weiterhin plädierte Clara Zetkin für eine Lösung der Doppelbelastung von Berufstätigkeit und familiären Verpflichtungen. Sie stimmte mit Bebel überein, dass aus der “’wirtschaftlichen Einheit[4]”, wie die Familie bis dato gesehen wurde, eine “’sittliche Einheit[4]” werden müsste (Nave-Herz 1997: S.31).

Die sozialistischen Frauen versuchten das Vereinsverbot zu umgehen, und gründeten bereits nach dem Sozialistenkongress 1889 in Paris erste Frauen­Agitationskommissionen. Im Jahr 1890 fiel das Sozialistengesetz, und zwei Jahre später versuchte die SPD auf dem Parteitag in Berlin einen Weg für Organisationsmöglichkeiten und parteiliche Partizipation von Frauen zu finden. Die Sozialdemokraten waren die einzige politische Partei, die sich für das Frauenwahlrecht und die politische Teilhabe von Frauen einsetzte. Man beschloss das System der Vertrauensmänner nun auch für die Frauen anzuwenden. Nun war es möglich gewählte weibliche Vertrauenspersonen auf sozialistische Parteitage zu entsenden und somit zu versuchen die Wahrung der Frauenrechte zu sichern. Auch die Werbung der bislang uninteressierten Frauen war Aufgabe dieser Vertreter. Ebenfalls im Jahr 1890 wurde erstmals eine Zeitschrift der proletarischen Frauenbewegung, mit dem Titel “Die

Arbeiterin“, veröffentlicht. Ein Jahr später übernahm Clara Zetkin die Leitung der Zeitschrift, und nannte diese nun “Die Gleichheit“. (vgl. ebd.; Karl 2011: S.98; Sachße 2003: S.96)

Das gemeinsame Bestreben von bürgerlicher und proletarischer Frauenbewegung Benachteiligungen von Frauen im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verhindern blieb ohne Erfolg. Und beide Bewegung machten ihre Trennung voneinander deutlich. Zetkin begründete diese damit, “’daß die bürgerliche Frauenbewegung einen Kampf gegen die Männer der eigenen Klasse führe, während die Proletarierinnen im Verein mit den Männern ihrer Klasse für die Abschüttelung der Kapitalherrschaft kämpften’” (Thönnessen 1958 zit. nach Nave- Herz 1997: S.31).

Doch gab es auch Stimmen die sich gegen eine Trennung aussprachen, beispielsweise Lily Braun. Diese Uneinigkeit und auch andere Auseinandersetzungen führten zu Machtkämpfen. Letztendlich musste Lily Braun die proletarische Frauenbewegung verlassen. (vgl. Nave-Herz 1997: S.31; Karl 2011: S.97)

Da die proletarische Frauenbewegung ab 1900 regen Zulauf hatte, wurden seitdem alle zwei Jahre Frauenkonferenzen gehalten, die sich jedoch oft eher mit der Tagespolitik denn mit der Frauenemanzipation beschäftigten. Während im Ausland Arbeiterinnenschutzgesetze als diskriminierend verstanden wurden, forderte die deutsche proletarische Frauenbewegung diese Maßnahmen ein. (vgl. Karl 2011: S.98f)

“Nicht durch den Ausschluss aus der kapitalistischen Produktion konnten Frauen vor deren Folgen geschützt werden, sondern nur durch Arbeitsschutzgesetze. So wurden unter anderem ein Arbeitsverbot für Frauen in gesundheitsschädlichen Industrien, Schutzgesetze für Mütter, Wöchnerinnenurlaub, Stillpausen, Halbtagsarbeit, Mutterschaftsversicherungen und ähnliches gefordert. Fragen des Geschlechterverhältnisses, Sexualität, Abtreibung, Geburtenkontrolle oder Gewalt blieben hier Marginalien, die nicht als politisch erachtet und darum kaum diskutiert wurden” (Karl 2011: S.99).

Als sich in der SPD sukzessive die Bernsteinsche Revisionismusthese[5]verfestigte, büßte Zetkin, die an ihren Revolutionsforderungen festhielt, an Einfluss in der Partei als auch in der Frauenbewegung ein. Sie musste ihre Stellung innerhalb der proletarischen Frauenbewegung an Luise Tietz abtreten. Nachdem 1908 das Vereinsgesetz fiel, entwickelte sich die proletarische Frauenbewegung nach und nach zu einer Parteiorganisation der SPD. Dessen ungeachtet schuf Zetkin zusammen mit Käthe Dunker im Jahre 1910 den internationalen Frauentag. Im Folgejahr sprach sie sich auf eben diesem Frauentag gegen den Krieg und gegen die oben erwähnte Bernsteinsche Revisionismusthese aus. Stattdessen blieb sie klar bei ihrer Forderung nach Revolution. Während die meisten Frauen kriegsverlängernde Wohlfahrtsaufgaben übernahmen, gehörten Zetkin und Dunker zu der Minderheit, welche klar Partei gegen den Krieg ergriff. 1915 wurde Zetkin deswegen inhaftiert und nach ihrer Freilassung genötigt die Leitung der Zeitschrift “Die Gleichheit” aufzugeben. Die Partei bemängelte das hohe Niveau der Zeitschrift, und befürchtete, dass somit viele Frauen keinen Zugang zu Sozialismus und Frauenorganisationen finden würden. Auf diese Weise verlor sie das Publikationsmedium für ihre Ansichten und Forderungen. Vier Jahre später, 1919, trat sie der KPD bei und bemühte sich die, bei Kriegsende in großen Zahlen entlassenen, Frauen in Hausfrauenräten zu organisieren. Des Weiteren versuchte sie die prozentuale Vertretung von Frauen und Männern in Betriebsräten zu erreichen. Doch zusammengefasst konnten weder Clara Zetkin noch die KPD auf die proletarische Frauenbewegung der Weimarer Zeit großen Einfluss nehmen. Dies dürfte auch daran liegen, dass es der KPD nicht gelungen war ausreichend viele Frauen für ihre Interessen zu gewinnen. (vgl. Karl 2011: S.99f; Nave-Herz 1997: S.38f)

Doch hatten auch die Frauen in der Sozialdemokratie wenig Einfluss nehmen können. Parteiämter oder auch nur die aktive Mitarbeit blieben ihnen verwährt. Den Frauen innerhalb der SPD wurde der Bereich der Wohlfahrtspflege zugeteilt. Diese Entwicklung wurde durchaus auch kritisch kommentiert. Thönnessen schrieb dazu:

“’Mit zunehmender Arbeitslosigkeit gewann die ’Arbeiterwohlfahrt’ an Bedeutung. Jedoch dürfen diese Leistungen nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Beschränkung der Frauen auf die Sozialarbeit deine Fortsetzung der Diskriminierung mit anderen Mitteln darstellt. [...] Damit, daß man den Frauen eine Spezialfunktion in der Sozialverwaltung zuschreibt, integriert man sie wieder in die bestehende Gesellschaft, aus der politisch auszubrechen sie sich anschickten, und hält den Schaden für die Männer so niedrig wie möglich’” (Thönnessen 1958 zit. nach Nave-Herz 1997: S.39).

2.1.3. Fazit

So unterschiedlich bürgerliche und proletarische Frauenbewegung auch in Organisation und Zielsetzung waren, so gab es dennoch auch Gemeinsamkeiten. Die führenden Positionen in der Frauenbewegung hatten auf beiden Seiten fast ausschließlich Frauen aus dem Bürgertum inne. Viele von ihnen waren ausgebildete Lehrerinnen. Als Beispiele sind Clara Zetkin, Auguste Schmidt, Helene Lange, Gertrud Bäumer und Hedwig Dohm zu nennen. (vgl. Nave-Herz 1997: S.40) Sowohl die Gründerin der organisierten bürgerlichen Frauenbewegung, Louise Otto-Peters, als auch jene der organisierten proletarischen Frauenbewegung, Clara Zetkin, bemängelten die Ausgangslage der Frauen dieser Zeit. Und beide Seiten hatten mit Widrigkeiten zu kämpfen die sich auf ihr Geschlecht bezogen. Ihre politische Arbeit wurde von Umständen wie beispielsweise dem öffentlichem Redeverbot für Frauen, fehlender Versammlungsfreiheit und öffentlichem Hohn und Spott erschwert.

Beide Seiten hatten gleiche Zielsetzungen. Diese waren gleiche Bildungschancen, das Recht auf Erwerbsarbeit, bessere Arbeitsbedingungen, gleichen Lohn für gleiche Arbeit, Mutterschutzgesetze, politische Gleichberechtigung und die privatrechtliche Gleichstellung der Geschlechter.

Unterschiede gab es vor allem bei den Prioritäten. In der bürgerlichen Frauenbewegung spielte hauptsächlich die Forderung nach einer besseren Bildung für Mädchen und Frauen eine entscheidende Rolle. Sie hoffte sich durch Pflichterfüllung zu beweisen und sich neue Rechte “zu verdienen”. Eine eher zweitrangige Forderung war die nach der politischen Emanzipation der Frauen. (vgl. Nave-Herz 1997: S.25) Die Hauptanliegen der proletarischen Bewegung waren hingegen Sozialpolitik, das Frauenwahlrecht und die Gewinnung neuer Anhängerinnen für die proletarische Bewegung. Hier war die Vermittlung von Klassenbewusstsein, welches nach gesamtgesellschaftlicher Revolution strebte, das Primärziel.

In der Zeit um die Jahrhundertwende boomte die Frauenbewegung auf beiden Seiten, und die Mitgliederzahlen stiegen. Dieser mengenmäßige Zuwachs verzögerte jedoch den Fortschritt. Die Frauenbewegung beschäftigte sich nun hauptsächlich mit Wohlfahrts- und Fürsorgearbeit. Zudem sorgte sich die Frauenbewegung um die Situation der Hausfrauen. Dies geschah auf der einen Seite, der bürgerlichen Bewegung, durch die Forderung nach gesellschaftlicher Anerkennung der Haushaltsarbeiten und auf der Seite der Proletarier durch das Verlangen nach Hausfrauenräten.

[...]


[1]Vgl. hierzu das Literatur- und Quellenverzeichnis am Ende dieser Diplomarbeit.

[2]Eine genauere Differenzierung und Erläuterung zur bürgerlichen Frauenbewegung, die, wie der Titel bereits verrät, in dieser Arbeit von großer Bedeutung sein wird, werde ich in Punkt 2.1. geben.

[3]Unter dem Begriff der „Kulturaufgabe“ oder auch „Kulturmission“ verstand die bürgerliche Frauenbewegung, die Verpflichtung die Gesellschaft durch die „geistige Mütterlichkeit“ oder auch die „organisierte Mütterlichkeit“ zu verbessern. Der Gedanke beruht auf der damals verbreiteten Idee, dass das jeweilige Geschlecht an bestimmte Eigenschaften und Fähigkeiten gebunden sei. Frauen hätten demnach von Natur aus etwas mütterliches, was sie zur Fürsorge und Erziehung befähige, auch außerhalb der eigenen Familie. (vgl. Karl 2011: S.83; Nave-Herz 1997: S.24)

[4]Eine genauere Ausdifferenzierung zum Thema radikale und gemäßigte bürgerliche Frauenbewegung erfolgt in Punkt 2.2.

[5]Eduard Bernstein bewertete Marx' Theorien zum Sozialismus neu. Er selbst äußerte sich dazu so: „‘Ich bekämpfe weder den Grundgedanken des historischen Materialismus, noch den Klassenkampf, noch den aus ihm sich ergebenden Charakter der Sozialdemokratie als Arbeiterpartei usw. Ich bekämpfe nur bestimmte Auslegungen und Folgerungen als überlebt,“ (Bernstein 1898 zit. nach Meyer 1977: S.384). Thomas Meyers Buch „Bernsteins konstruktiver Sozialismus“ beschäftigt sich ausführlich mit der Arbeit Bernsteins, und bietet dem interessierten Leser weitere Informationen zu diesem Thema.

Ende der Leseprobe aus 100 Seiten

Details

Titel
Die Bedeutung der bürgerlichen Frauenbewegung für die Soziale Arbeit
Autor
Jahr
2011
Seiten
100
Katalognummer
V230934
ISBN (eBook)
9783656473398
ISBN (Buch)
9783656473541
Dateigröße
829 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
bedeutung, frauenbewegung, soziale, arbeit
Arbeit zitieren
Melanie Rost (Autor:in), 2011, Die Bedeutung der bürgerlichen Frauenbewegung für die Soziale Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/230934

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