Segmentberichterstattung nach IFRS


Seminararbeit, 2013

22 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Struktur der Arbeit

2 Segmentberichterstattung nach IFRS
2.1 Segmentdefinition
2.2 Segmentabgrenzung
2.3 Berichtspflichtige Segmente
2.4 Auszuweisende Segmentinformationen
2.5 Kritische W ü rdigung

3 Segmentberichterstattung am Beispiel der Siemens AG
3.1 Darstellung und Erl ä uterung des Segmentberichts 3.2 Interpretation und Schlussfolgerung

4 Zusammenfassung und Fazit

Anhangsverzeichnis
Anhang 1: Segmentinformationen
Anhang 2: Überprüfung der Schwellenwerte

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 : Segmentdaten

Abbildung 2: Segmentinformationen der Siemens AG

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

Die anhaltende Globalisierung erfordert eine zunehmende internationale Ausrich- tung der kapitalmarktorientierten Unternehmen, die darauf angewiesen sind, ihre wirtschaftliche Situation in einem Jahresabschluss gegenüber ihren Abschlussinte- ressenten möglichst transparent und informativ darzustellen. Die gewünschte Transparenz kann allerdings nur durch tiefe Einblicke in die unterschiedlichen Akti- vitäten des Unternehmens erzeugt werden.[1] Da weder bei einer Konzernbilanz noch bei einer Konzern-GuV eine Aufspaltung nach Geschäftsbereichen stattfindet, entsteht ein Informationsdefizit für die Adressaten. Um dieser Problematik entge- genzuwirken, wurde im November 2006 durch das IASB der Standard IFRS 8 „Ge- schäftssegmente“ (Operating Segments) veröffentlicht.[2] Seit dem 01.01.2009 ist dieser Standard verpflichtend anzuwenden und hat den zu der Zeit geltenden IAS 14 ,,Segmentberichterstattung" (Segment Reporting) ersetzt.[3]

Durch die Schaffung dieses Regelwerks soll das Informationsdefizit beseitigt werden. Zielsetzung der Segmentberichterstattung ist die Bereitstellung von Informationen für die Abschlussadressaten, „die ihnen eine Beurteilung der Art und finanziellen Auswirkung der geschäftlichen Aktivitäten sowie des wirtschaftlichen Umfeldes, in dem das Unternehmen tätig ist, ermöglichen“.[4]

1.2 Struktur der Arbeit

Ziel der Arbeit ist es, herauszuarbeiten, wie die Segmentberichterstattung nach IFRS 8 zu erfolgen hat und welche Maßstäbe bei der Anwendung des Standards gesetzt werden müssen, um die durch das IASB gesetzten Anforderungen zu erfül- len.

Einführend wird im ersten Kapitel der vorliegenden Arbeit das Thema skizziert und die Problemstellung sowie die Zielsetzung werden herausgearbeitet. Anschließend wird im zweiten Kapitel der Standard IFRS 8 erläutert. Es wird vor allem auf die Segmentdefinition und -abgrenzung sowie auf die berichtspflichtigen Segmente eingegangen, gefolgt von einer kritischen Würdigung. Im dritten Kapitel wird anhand eines Beispiels die Anwendung des Standards betrachtet und anschließend interpretiert. Den letzten Teil dieser Arbeit bildet eine Zusammenfassung.

2 Segmentberichterstattung nach IFRS

Um einen umfassenden Überblick über die Grundlagen der Segmentberichterstattung nach IFRS 8 zu verschaffen, wird in der nachfolgenden Ausführung der Standard als Ganzes näher erläutert.

2.1 Segmentdefinition

Unter einem Segment versteht man jede isolierbare Einheit, wie z. B. eine Produktgruppe oder einen Geschäftszweig, innerhalb einer diversifizierten Wirtschaftseinheit.[5] Die Segmentberichterstattung wird im Rahmen der externen Berichterstattung betrachtet und hat die Aufgabe, durch bereichsbezogene Angaben den verwässerten Aussagegehalt der Abschlussinformationen aufzuheben.[6]

Gemäß IFRS 8 sind Unternehmen, deren Eigen- oder Fremdkapital an einem öf- fentlichen Markt gehandelt werden oder die einen solchen Handel vorbereiten, seit dem 01.01.2009 verpflichtet, eine Segmentberichterstattung nach IFRS 8 zu erstel- len. Dies gilt sowohl für Einzelabschlüsse als auch für Konzernabschlüsse.[7]

Wesentliches Abgrenzungskriterium ist der in IFRS 8 konsequent verfolgte Ma- nagement-Ansatz (Management Approach). Dabei werden die interne Organisation und das interne Reporting in den Mittelpunkt der Segmentabgrenzung gestellt.[8] Durch diesen Ansatz sollen die Investoren dieselben Informationen zur Planung, Steuerung und Kontrolle erhalten, über die auch das Management bei Handlungs- entscheidungen verfügt.[9]

2.2 Segmentabgrenzung

Bei der Bestimmung der operativen Segmente, auch Geschäftssegmente genannt, bildet die Basis die interne Berichtsstruktur. Ein Geschäftssegment ist definiert als ein Unternehmensbereich mit folgenden Charakteristika:[10]

- Teilbereich eines Unternehmens, der aus Geschäftstätigkeiten (interne) Er- träge erzielt und Aufwendungen generiert (bzw. die Möglichkeit dazu hat).
- Ein Hauptentscheidungsträger des Unternehmens überprüft regelmäßig das Ergebnis, um den Erfolg sowie die Ressourcenallokation zu beurteilen.
- Über die Teilaktivitäten liegen eigenständige Finanzinformationen vor.

Ein Geschäftssegment liegt auch vor, wenn noch keine Umsätze erzielt wurden. Es genügt, dass sie erwirtschaftet werden können.

2.3 Berichtspflichtige Segmente

Die Feststellung, ob ein operatives Segment berichtspflichtig ist, erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt gilt es zu prüfen, ob ähnliche Segmente zu einem Geschäftssegment zusammengefasst werden können. Dies ist der Fall, wenn die Segmente den Kerngrundsatz einhalten und ähnliche wirtschaftliche Charakteristika aufweisen.[11] „Die Ähnlichkeit stellt auf Kriterien wie die [Art] .. der Produkte und Dienstleistungen, die Art des Produktionsprozesses, den Kundentyp, die Vertriebsmethoden oder das regulatorische Umfeld ab.“[12]

Im zweiten Schritt wird die Prüfung vorgenommen, ob ein Segment mindestens einen von drei quantitativen Schwellenwerten erfüllt. Demnach ist ein Geschäftssegment berichtspflichtig, wenn eine der folgenden Kriterien erfüllt ist:[13]

- Die erfassten Segmenterlöse umfassen mind. 10 % der Gesamterlöse.
- Das erfasste Segmentergebnis umfasst mind. 10 % des Gesamtergebnis- ses.
- Die Vermögenswerte umfassen mind. 10 % des Gesamtvermögens.

Geschäftssegmente, die nicht berichtspflichtig sind, können in einer separaten Ka- tegorie „sonstige Segmente“ zusammengefasst werden. Allerdings gilt es vorher zu prüfen, ob in den berichtspflichtigen Segmenten ausgewiesene Erträge mehr als 75 % der Gesamterträge ausmachen. Ist dies nicht der Fall, so müssen weitere Segmente gebildet werden, bis die Grenze erreicht ist.[14]

2.4 Auszuweisende Segmentinformationen

IFRS 8 fordert von Unternehmen, Segmentinformationen anzugeben, anhand derer die Natur und die finanzielle Wirkung der operativen Tätigkeiten sowie das wirt- schaftliche Umfeld dargestellt werden.[15] Hierzu sind allgemeine Informationen, finanzielle Segmentangaben und Überleitungen der Segmente auf dem Jahresabschluss erforderlich.[16]

Die allgemeinen Informationen beschreiben Faktoren, die für die Segmentabgrenzung verwendet wurden und machen Angaben über die Arten von Produkten und Dienstleistungen, aus denen die Segmente Umsätze erzielen.[17]

Die finanziellen Segmentangaben umfassen das Segmentergebnis sowie ggf. das Segmentvermögen und die Segmentschulden für jedes darzustellende Segment.[18] Die zu berichtenden Informationen lassen sich der folgenden Abbildung ent- nehmen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Petersen, K., Bansbach, F., Dornbach, E. (2013), S. 583.

Abbildung 1 : Segmentdaten

Die Begriffe Segmentergebnis, Segmentvermögen und Segmentschulden werden in IFRS 8 nicht weiter konkretisiert.

[...]


[1] Vgl. Buchholz, R. (2012), S. 209-211.

[2] Vgl. Wagenhofer, A. (2009), S. 487-489.

[3] Vgl. Ernst & Young (Hrsg.) (2007) S. 3.

[4] Pellens, B. u.a. (2011), S. 934.

[5] Vgl. Koelen, P. (2009), S. 218.

[6] Vgl. Dassler, A. (2009) S. 218.

[7] Vgl. Gräfer, H., Schneider, G. (2009), S. 315-316.

[8] Vgl. Schildbach, T. (2008) S. 393-396.

[9] Vgl. Gräfer, H., Schneider, G. (2009), S. 316.

[10] Vgl. Petersen, K., Bansbach, F., Dornbach, E. (2013), S. 578-579.

[11] Vgl. Diehm, J., Lösler, A. (2011), S. 378-379.

[12] Wagenhofer, A. (2009), S. 492

[13] Vgl. Buchholz, R. (2012), S. 210-211.

[14] Vgl. Diehm, J., Lösler, A. (2011), S. 383-384.

[15] Vgl. Fink, C., Hütten, C. (2012), S. 2283.

[16] Vgl. Pellens, B. u.a. (2011), S. 941.

[17] Vgl. Hayn, S., Waldersee, G. (2006), S. 321-325.

[18] Vgl. Schildbach, T. (2008), S. 393-396.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Segmentberichterstattung nach IFRS
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Veranstaltung
Financial Reporting
Note
2,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
22
Katalognummer
V230872
ISBN (eBook)
9783656472964
Dateigröße
900 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
segmentberichterstattung, ifrs
Arbeit zitieren
Anastasija Scheifele (Autor:in), 2013, Segmentberichterstattung nach IFRS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/230872

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