Die Europäische Union und der Zerfall Jugoslawiens

Krisenprävention, Krisenmanagement und Mediationsverhalten an ausgewählten Beispielen


Diplomarbeit, 2001

165 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Methodisch-didaktische Vorüberlegungen

3. Theoretische Grundlagen der Konfliktbearbeitung
3.1. Entstehung und Entwicklung von Konflikten
3.2. Mediation
3.3. Krisenprävention
3.4. Krisenmanagement

4. Konfliktbearbeitung durch die Europäische Union
4.1. Mediation
4.2. Krisenprävention
4.3. Krisenmanagement

5. Die Konfliktbearbeitung der EU im Sezessionsprozess Jugoslawiens an ausgewählten Fallbeispielen
5.1. Der Bürgerkrieg in Bosnien Herzegowina
5.2. Der Kosovo-Konflikt
5.3. Die Krise in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien

6. Europäische Konfliktbearbeitung in der Analyse
6.1. Mediation
6.2. Krisenprävention
6.3. Krisenmanagement

7. Schlussbetrachtung

8. Literaturnachweis
8.1. Dokumente
8.2. Monographien
8.3. Sammelbände
8.4. Aufsätze und Texte (Printmedien)
8.5. Aufsätze und Texte (Internet)
8.6. Sonstiges Material

9. Anhang
9.1. Abkürzungsverzeichnis
9.2. Schema eines gewaltsamen Konfliktverlaufs
9.3. Das zivilisatorische Hexagon
9.4. Der Konfliktzyklus im Verständnis der EU
9.5. Die 50 Indikatoren zur Frühwarnung
9.6. Anhänge zu den Schlussfolgerungen des Vorsitzes – Europäischer Rat in Köln: Anhang III und Berichts des Vorsitzes über die Stärkung der gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (in Auszügen)
9.7. Anhänge zu den Schlussfolgerungen des Vorsitzes – Europäischer Rat in Helsinki: Anlage IV - Berichte des Vorsitzes an den Europäischen Rat über die "Stärkung der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik" und über die "nichtmilitärische Krisenbewältigung der Europäischen Union” (in Auszügen)
9.8. Anhänge zu den Schlußfolgerungen des Vorsitzes – Europäischer Rat in Santa Maria de Feira: Anlage I, Berichte des Vorsitzes über die Stärkung der GESVP (in Auszügen)
9.9. Struktur der ESVP nach Helsinki
9.10. Zusammensetzung des European Headline Goal nach Nizza
9.11. Übersicht über die ständigen und zeitweiligen Strukturen der EU sowie der Vergleich zur NATO

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Derzeit werden nach Studien des Heidelberger Instituts für Konfliktforschung auf der Welt 144 politische Konflikte ausgetragen, wobei davon jeder vierte gewaltsam geführt wird[1]. Mit Ausnahme eines einzigen Konflikts handelt es sich dabei gänzlich um innerstaatliche Auseinandersetzungen. Im Zeitraum von 1945 bis 1995 haben nach vorsichtigen Schätzungen mindestens 6,5 Millionen Menschen als Folge dieser kriegerischen Eskalationen einen unnatürlichen Tod gefunden[2]. Gleichzeitig befinden sich weltweit mehr als 10 Millionen Personen auf der Flucht vor dieser Gewalt[3].

Überdeckte und unterdrückte der Kalte Krieg über Jahrzehnte hinweg zahlreiche dieser Konflikte, so sind diese nach dem Ende der Blockkonfrontation wieder an das Tageslicht getreten. Auch vor Europa machte diese Entwicklung nicht halt.

Vor allem der Balkan, ein Zentrum ethnischer Gegensätze, wo Jahrhunderte lang die Grenzlinie zwischen dem christlichen Abendland und dem osmanischen Reich verlief, entwickelte sich zum Brennpunkt bewaffneter Auseinandersetzungen. Auf dem Balkan, der oft auch als Pulverfass bezeichnet wird, sind es noch heute die Spannungen zwischen den verschiedenen Ethnien, angeheizt und instrumentalisiert durch politische Führer, welche oft auch nur ihre eigenen Interessen damit verfolgen, die den Zündstoff für die gewaltsamen Konflikte seit mehr als einem Jahrzehnt nun liefern.

Glaubt man den Beobachtungen und Erkenntnissen des amerikanischen Politologen Samuel P. Huntington, dann sieht genau so das Bild der Krisen aus, mit denen die Welt seit dem Ende des Kalten Krieges zunehmend konfrontiert wird: „In dieser neuen Welt ist Lokalpolitik die Politik der Ethnizität, Weltpolitik die Politik von Kulturkreisen. Die Rivalität der Supermächte wird abgelöst vom Konflikt der Kulturen“[4]. Dagegen unternehmen kann die Staatenwelt nicht viel, sie kann sich nur bestmöglichst darauf einstellen und größeren internationalen Kriegen entgegenwirken[5]. Dieses Fazit von Huntington ist keineswegs optimistisch und spricht gleichzeitig allen Akteueren, staatlichen sowie auch nichtstaatlichen, die Fähigkeit ab, erfolgreich in Krisen zu intervenieren, bzw. diesen frühzeitig vorzubeugen.

Betrachtet man Huntingtons These vor dem Hintergrund der Geschehnisse auf dem Balkan, so scheint sie sich auf den ersten Blick zu bestätigen. Die Vereinten Nationen, der ausschlaggebende Akteur zur Sicherung des Friedens auf der Welt, scheiterten z.B. mit UNPROFOR in Bosnien-Herzegowina und UNPREDEP in Mazedonien, auf Grund fehlender Mittel und mangelnder politischer Interessen der Sicherheitsratsmitglieder. Auch die dem Kosovo-Konflikt vorausgehenden Maßnahmen der UNO blieben erfolglos[6]. Ähnlich verhält es sich auch der derzeitigen UNMIK-Mission im Kosovo, der es ebenfalls an Ressourcen, wie auch an entsprechend ausgebildeten Personal fehlt. So wurde in Bosnien die NATO mandatiert, die Umsetzung der Beschlüsse von Dayton zu überwachen. Primär wurde ein Frieden geschaffen, sekundär exestieren die meisten Konflikte noch weiterhin nur knapp unter der Eskalationsschwelle[7]. Im Kosovo-Konflikt betrat die NATO sogar eigenmächtig das dünne Eis zwischen politischer und humanitärer Notwendigkeit, sowie völkerrechtlicher Legitimation[8]. Auch hier wurde eine primär friedliche Situation geschaffen, die jedoch jeder Zeit wieder zu eskalieren droht.

Die UNO und die NATO waren nicht die einzigen Akteure die sich in den verschieden Konflikten im Sezessionsprozess in der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien und der heutigen Bundesrepublik Jugoslawien agierten und dies noch heute immer tun. Zahlreiche staatliche und nichtstaatliche Akteure engagieren sich auf dem Balkan vor allem mit preventiven oder post-konfliktären Maßnahmen. Nur die wenigsten von ihnen besitzen aber die Voraussetzungen, Möglichkeiten und Mittel, einen bereits gewaltsam eskalierten Konflikt zu bearbeiten.

Zu einem der wichtigsten Akteure auf dem europäischen Festland zählt mit Sicherheit die Europäische Union. Zwar hat sie in ihrem Gründungswerk, dem Vertrag von Maastricht, den Gegenstand einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik als zweite Säule der EU festgehalten, ganz konkrete Maßnahmen und Instrumente für eine aktive Sicherheitspolitik, vor allem in Hinblick auf eine Konfliktbearbeitung wurden noch nicht fixiert[9]. Im Vertragswerk von Amsterdam gab es hierzu bereits erste Änderungen, die den Weg zu einer aktiveren Sicherheitspolitik bahnen sollten. Der Titel V des Maastrichter Vertrages wurde in seiner Amsterdamer Fassung komplett überarbeitet[10]. So wurden hier nicht nur die Zielformulierungen erweitert, sondern auch die hierfür zur Verfügung stehenden Instrumentarien. Die neu ausgerichtete GASP eröffnete somit Handlungsmöglichkeiten, die unter bestimmten günstigen politischen Konstellationen zum Tragen kommen könnten. Was geblieben ist, ist noch immer die Kluft zwischen den Erwartungen, mit denen sich die EU in außen- und sicherheitspolitischen Fragen konfrontiert sieht und den verfügbaren Ressourcen. Mit Sicherheit spielt bei dieser Zurückhaltung der Europäischen Union auf dem Sektor der Sicherheitspolitik auch das Verhältnis und die Einstellung gegenüber der NATO eine große Rolle.

Nachdem vor allem die europäischen Staats- und Regierungschefs nach den Massakern von Srebrenica (11.07.95), einer UN-Schutzzone, und Racak (15.01.1999) von den Medien und der Öffentlichkeit eine Tatenlosigkeit vorwerfen lassen mussten, setzte spätestens mit den Gipfelbeschlüssen von Köln im Juni 1999 ein Prozeß ein, der geeignete Strukturen und adäquate Instrumente für eine Konfliktbearbeitung durch die EU schaffen sollte, ein Vorgang für den im Amsterdamer-Vertrag die Grundlagen gelegt wurden. „Die EU soll danach mittelfristig in der Lage sein, autonom sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich, Beiträge zur Krisenbewältigung und Konfliktprävention leisten zu können“[11].

Bis Ende des Jahres 2001 will die Union einige der neuen Strukturen soweit ausgebildet haben, dass sie ab 2002 bereits in der Lage ist kleinere Aktionen und Operationen im Bereich der Prävention und des Managements selbständig durchzuführen. Das große Ziel jedoch, das „European Headline Force Goal“ soll bis 2003 aufgestellt werden[12]. Dabei stellen die aktuellen Ereignisse vor allem in Mazedonien die EU unter einen enormen Zeitdruck, denn auf die Konfliktlinie, die seit Anfang 2001 Spannungen und Auseinandersetzungen erzeugt, wurde bereits des öfteren von verschiedenen Autoren und Institutionen hingewiesen. Wie es sich zeigt wurde jedoch darauf anscheinend nicht angemessen reagiert[13]. Sporadische gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen ethnisch-albanischen Extremisten und den mazedonischen Sicherheitskräften sind an der Tagesordnung und ein neuer Bürgerkrieg scheint sich anzukündigen. Die Europäische Union ist einer der Hauptakteure, der in dieser ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik agiert. Was aber kann sie effektiv leisten und was leistet sie bereits?

2. Methodisch-didaktische Vorüberlegungen

Wie der Titel der vorliegenden Diplomarbeit bereist ankündigt, erstreckt sich der Inhalt über die bereits etablierten und die zu etablierenden Konfliktbearbeitungsmechanismen und ihre Anwendung an ausgewählten Beispielen im Zerfallsprozeß Jugoslawiens. Eine präzisierte Fragestellung teilt sich daher in drei Hauptteile auf. Auf der einen Seite wird nach den Maßnahmen der Konfliktbearbeitung durch die Europäische Union gefragt, die bereits entwickelt wurden und gegenwärtig noch in der Erstellung sind. Daran schließt sich die Frage, wie diese an konkreten Konfliktbeispielen im Sezessionsprozeß Jugoslawiens angewendet wurden und werden, bzw. angewendet werden könnten Abschließend soll dann untersucht werden, ob die EU damit die gewünschten Ziele und Zwecke erreicht bzw. ereichte.

Gerade vor dem Hintergrund dieser letzten Fragestellung erscheint es als notwendig das Handeln der Union in einen konflikttheorethischen Rahmen einzuordnen. Aus diesem Grund ist der Betrachtung der Instrumentarien der Europäischen Union und ihrer Anwendung eine Darstellung über die Entsteheung und Entwicklung gewaltsamer Konflikte, insbesondere ethnopolitischer Konflikte, vorangestellt. Hierbei soll bei der Betrachtung verschiedenster Modelle und Konzeptionen zur Konfliktbearbeitung ein analytischer Rahmen herausgearbeitet werden, anhand dessen man die Konzeptionen der EU im Hinblick auf Erfolgsaussichten und Effektivität zu beurteilen vermag. Das dieser Arbeit zu Grunde liegende Verständnis von Krisen- und Konfliktbearbeitung richtet sich allein an dem Bereich der Sicherheitspolitik aus.

Eine erweiterte Definition von Sicherheit, wie sie seit dem Ende des Kalten Krieges zahlreiche Male formuliert wurde, beinhaltet aber bei weitem nicht nur sicherheitspolitische Aspekte. Die verschiedensten Organisationen und Institutionen, die sich mit dem Bereich der Sicherheit beschäftigen, mussten diese zur Kenntnis nehmen. Auf der außerordentlichen Tagung der Minister der 27 Mitgliedsstaaten der Westeuropäischen Union am 14. November 1995 in Madrid erkannten die teilnehmenden Nationen die Notwendigkeit einer Überarbeitung ihres Sicherheitsverständnisses. In dem dabei vorgelegten gemeinsamen Konzept der Mitgliedsnationen wurde ein neus Sicherheitsverständnis entfaltet[14]. Die Gefahrenherde, die man hierbei identifizierte, waren auf der einen Seite exogener Natur, wie z.B. die Proliferation von Massenvernichtungswaffen; Grenzstreitigkeiten; ethno-politische Konflikte, insbesondere auf dem Gebiet der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien und der heutigen Bundesrepublik Jugoslawien; die Diskriminierung religiöser Minderheiten; die Unsicherheit des ungehinderten Zugangs zu Rohstoffen und Energie; der ungehinderte Zugang zu neuen Technologien; die Sicherheit der europäischen Bürger im Ausland; internationaler Terrorismus; organisierte Kriminalität; sowie die politischen und wirtschaftlichen Transformationsprozesse in Mittel- und Osteuropa.

Auf der anderen Seite erkannte man auch endogene Herausforderungen an die Sicherheit Europas, die zum Teil in einer engen Beziehung zu den exogenen Bedrohungen stehen. Hierzu zählen unter anderem die Problemfelder der unkontrollierten und illegalen Einwanderung; der Schutz von Kommunikations- und Fernmeldeeinrichtungen; die Behandlung von nationalen Minderheiten; Terrorismus; organisierte Kriminalität und Drogenhandel; die Stabilität demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen und Institutionen; die Beachtung der Menschenrechte und der Umweltschutz.

Der Schwerpunkt jeglicher Aktionen im weitgefaßten Feld der Sicherheit beschäftigt sich jedoch nach wie vor mit den exogenen Faktoren, insbesondere der Gefährdung der Stabilität im unmittelbaren Umfeld. Nicht ohne Grund scheinen dies auch die Bereiche zu sein, in denen die Bürger der Bundesrepublik Deutschland die größten Risiken sehen. Eine Umfrage ergab, dass zum einen der Balkan und zum anderen die unkontrollierbaren Flüchtlingsströme den Deutschen am meisten Angst bereitet[15]. Mehr als die Hälfte der Befragten sahen im Krisenherd Balkan das größte Sicherheitsrisiko. Weniger als ein Viertel der befragten Deutschen sahen dagegen noch in der atomaren Rüstung eine Gefahr für sich.

Warum soll nun aber ein konflikttheoretischer Hintergrund in die vorliegende Arbeit mit einbezogen werden? Jeder, der sich mit Politik beschäftigt, läßt sich von bestimmten Grundannahmen leiten, die an sich schon als Theorien oder Modelle betrachtet werden können. So liegen auch dieser Arbeit bestimmte Annahmen, Modelle und Theorien zu Grunde, die für eine allgemeine Verständlichkeit notwendigerweise aufgezeigt werden müssen. Aus Modellen und Theorien lassen sich allgemein drei Element herauskristallisieren, die die Basis umfassendere Untersuchung bieten.[16] Diese Faktoren haben den Vorteil, dass sie erstens „ein System von aufeinander bezogenen Aussagen über einen bestimmten Ausschnitt der politischen Realität“ aufzeigen, sowie zweitens „Angaben über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, unter denen dieses Aussagen gelten sollen“ benennen, und somit drittens „die Möglichkeit, Hypothesen über künftige Ereignisse und Veränderungen zu bilden“ eröffnen[17]. Dabei muß angemerkt werden, dass „die Wissenschaft als solche...keinen Krieg verhindern oder Konflikte verhüten“[18] kann. Es lassen sich an Hand von Theorien und Modellen verschiedene Analysen über bisheriges und künftiges Handeln erstellen. Gerade dies soll in der vorliegenden Arbeit für die Konfliktbearbeitung der Europäischen Union versucht werden.

Der Begriff der Konfliktbearbeitung wird hierbei dreigeteilt in die Bereiche Mediation, Krisenprävention und Krisenmanagement, da dies einerseits die Aspekte sind in den sich die Maßnahmen und Mechanismen der Union bewegen, was in der Arbeit auch aufgezeigt wird, und andererseits wurde bereits in unterschiedlichen Dokumenten, Arbeiten und Publikationen eine ähnliche Begriffsauslegung verwendet[19]. Diese Dreiteilung schlägt sich in der Untergliederung dieses Abschnitts nieder, da auf jeden Bereich gesondert eingegangen werden soll. Dabei ist insbesondere die Herausstellung der jeweiligen Eigenarten bei der Anwendung von Maßnahmen aus diesem Bereich von Bedeutung.

Wie bereist erwähnt, befasst sich das anschließende Kapitel mit den Konflitbearbeitungsmechanismen der Europäischen Union. Inhaltlich soll es vor allem darum gehen darzustellen, welche Instrumente zur Konfliktbearbeitung die Union bereits entwickelt hat, bzw. welche gerade in der Entstehung sind, und was für Maßnahmen damit ergriffen werden können. Auf Grund der Aktualität dieser Thematik und der beinahe wöchentlichen neuen Entwicklung in diesem Bereich, muß, um einer wiederholten Überarbeitung und Ergänzung dieser Arbeit aus dem Weg zu gehen, eine zeitliche Trennlinie gezogen werden.

Es erscheint daher sinnvoll diesen Informationsstop zeitgleich mit dem Übernahmetermin dieser Arbeit zu legen. Später veröffentlichte Dokumente und Texte zu dieser Thematik können für diese Arbeit dann keine Berücksichtigung mehr finden. Auch die Erkenntnisse aus dem Gipfel in Göteborg im Juni 2001 konnten nicht einfließen, da sie beim Tag der Übernahme dieser Arbeit noch nicht veröffentlicht waren. Gleichzeitig soll an dieser Stelle auch noch darauf hingewiesen werden, dass die hier vorgenommene Betrachtung der Europäischen Union als Akteur im Bereich der Krisenbearbeitung, insbesondere auch hinsichtlich der zu erfolgenden Untersuchung an den ausgewählten Beispielen, erst mit der Ratifizierung des Vertrags von Maastricht und der gleichzeitigen Entstehung der EU am 01. November 1993 einsetzt.

Die vorher existierende Europäische Gemeinschaft, auch wenn es immer wieder verschiedene politische und sicherheitspolitische Initiativen gab, war zum einen nicht dazu konzipiert als Akteur im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik aufzutreten. Auf der anderen Seite gab es jedoch mit dem Ausbruch der gewaltsamen Konflikte im Zerfallsprozess Jugoslawiens unterschiedliche Ansätze die in die Richtung einer Konfliktbearbeitug gingen.

Erwähnenswert sind an dieser Stelle die recht frühe Anerkennung eines unabhängigen Staates Bosnien-Herzegowina durch die EG am 07. April 1992, die Vermittlugsbemühungen der EG im Konflikt u.a. durch José Cutilheiro, Lord David Owen und Lord Carrington, die Pläne der EG zu einer Bildung von drei Kantonen in Bosnien-Herzegowina, sowie die Verhängung eines Wirtschafts- und Handelsembargos gegen Serbien und Montenegro im Mai 1992[20].

Der Schwerpunkt der von der Gemeinschaft geführten Aktionen bewegte sich jedoch im Bereich der Mediation und der Konfliktlösungs-Workshops. Eine tiefergreifende Darstellung und Auseinandersetzung mit diesen Aktionen der EG wäre sicherlich für eine komplexe und umfassende Analyse europäischen Engagements in gewaltsamen Konflikten interessant, würde aber den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass Maßnahmen oder Pläne der Gemeinschaft auch in die vorliegende Arbeit mit einfließen, da die Bemühungen der EG nicht mit der Gründung der EU stoppten, es änderte sich lediglich der Name des verantwortlichen Initiators, bzw. Trägers.

Wie sich nun die Krisenbearbeitung der Europäischen Union in der Praxis gestaltete und noch heute darstellt, soll Gegenstand des folgenden Kapitels sein. Dabei wird in der Darstellung an dieser Stelle nicht nur versucht die bereits erwähnte Unterteilung nach Krisenprävention, Krisenmanagement und Mediation mit einfließen zu lassen, vielmehr wird die Betrachtung zusätzlich noch in drei Fallbeispiele aufgegliedert. Als Beispiele wurde die Konflikte in Bosnien-Herzegowina, im Kosovo und in Mazedonien ausgewählt, weil sich an Hand dieser Krisen, so die These, eine kontinuierliche Entwicklung der Europäischen Union im Bereich der Konfliktbearbeitung nachweisen lässt. Die Untersuchung der Fallbeispiele kann sich auf Grund des Umfangs der Arbeit nur auf einzelne Aktionen, die zu den jeweiligen Phasen der krisenartigen Zuspitzung und Austragung der Konflikte durchgeführt wurden, beschränken. Eine weitergehende Bearbeitung der Aktionen der Union müsste sich mit einer Vielzahl einzelner Maßnahmen auseinandersetzen. Die Darstellung stützt sich daher hautsächlich auf die Verwendung von Sekundärliteratur zu dieser Thematik. Wichtig ist, dass sich an Hand der exemplarisch dargestellten Maßnahmen ein Gesamtbild der Krisen- und Konfliktbearbeitung der Union ergibt, welches Rückschlüsse auf einen möglichen Entwicklungsprozess zulässt.

Den Anfang bildet der Konflikt in Bosnien-Herzegowina, welcher bereits erfolgreich deeskaliert wurde, aber immer noch reichlich Zündstoff beinhaltet. Hier gibt es nicht zwei Ethnien zwischen denen sich eine Konfliktlinie entwickelt hat, sondern drei große Gruppen zwischen denen es noch heute zu vereinzelten Spannungen kommt. Dennoch lassen sich verschiedene Maßnahmen in BiH bereits als erfolgreich einstufen.

Der Kosovo-Konflikt gestaltete sich dagegen etwas anders. Die Spannungen entfalteten sich hier grundlegend zwischen der kosovo-albanischen Ethnie und den Serben im Kosovo, wie auch in der Zentralregierung. Erst durch die Intervention der NATO und ein auf unabsehbare Zeit andauerndes internationales Protektorat konnte die Krise deeskaliert werden. Das derzeitige Eskalationsniveau liegt nur knapp unterhalb der Schwelle einer erneuten gewaltsamen Auseinandersetzungen. Zwar hat der Sturz des ehemaligen serbischen Präsidenten Milosevic zu einer gewissen Entspannung geführt, da aber beide Gegner in diesem Konflikt eine recht aktive Rolle gespielt haben und das Ziel der Mehrheit der Kosovo-Albaner, die Unabhängigkeit, nicht erreicht wurde, besteht noch kein Grund dafür die Lage als einigermaßen sicher und stabil zu bewerten. Vielmehr ist es im letzten Jahr zu einer verstärkten Verlagerung des Konfliktes gekommen. Albanische Extremisten, insbesondere aus dem Kosovo, und serbische Polizisten führten, im an den Kosovo angrenzenden Teil Südserbiens gewaltsame Auseinandersetzungen. Auch hier war das Ziel der albanischen Extremisten, die sich selbst als UCBMP bezeichneten, die Loslösung vom jugoslawischen Staat.

Fast zeitgleich, verstärkt aber erst seit Anfang 2001, entwickelten sich im angrenzenden Mazedonien die Konflikte zwischen der dort ansässigen albanischen Minderheit und den Mazedoniern zu Spannungen, bzw. bis hin zur Eskalation. Mazedonien, ehemalige Teilrepublik Jugoslawiens, galt lange als das Paradebeispiel präventiver Krisenbearbeitung und wird oft als Zögling der Europäischen Union betrachtet. In diesem äußerst aktuellen Konflikt tritt die EU erstmals als einer der Hauptakteure zur Krisenbearbeitung in Erscheinung, dabei hat sie noch lange nicht ihre Zielvorgaben hinsichtlich des zu etablierenden Rahmens für die Konfliktbearbeitung erreicht.

Andere Krisen und Spannungen auf dem Gebiet der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien und der heutigen Bundesrepublik Jugoslawien werden teilweise im Verlauf der Betrachtung mit erwähnt, eine tiefer greifende Betrachtung kann jedoch auf Grund des Umfangs nicht vorgenommen werden. Mit Sicherheit wäre auch eine Betrachtung des Konflikts zwischen der Teilrepublik Montenegro und dem Staat Jugoslawien sehr interessant, da es hier zwar schon gewisse ethnische Differenzen gibt, die aber so gering ausfallen, dass diese kaum politisiert werden. Der ethnische Unterschied besteht in der Frage danach, welche der beiden serbischen Strömungen für sich den Begriff des ‚Ur-Serbens‘, d.h. diejenigen die den Ursprung der serbischen Ethnie bilden, für sich in Anspruch nehmen kann.

Diese Konfliktlinie ist aber nicht die ausschlaggebende, die die montenegrinische Regierung nach einer Unabhängigkeit streben lässt. Vielmehr spielen hier ökonomische und politische Aspekte die wesentliche Rolle. Nach der Änderung der Wahlgesetze im Sommer 2000 durch Milosevic schien dieser Konflikt kurz vor einer Eskalation zu stehen. Die politische Kursänderung an der Spitze Jugoslawiens nach dem Sturz von Milosevic und der schwindende Rückhalt der montenegrinischen Regierung unter Djukanovic in der Bevölkerung zögern zum einen das erneut geplante Unabhängigkeitsreferendum heraus und zum anderen nehmen sie der von Djukanovic betriebenen Abspaltungspolitik den Wind aus den Segeln. Derzeit scheint es für diesen Konflikt daher keine akute Eskalationsgefahr zu geben. Eine Darstellung und Bearbeitung dieses Konflikts in der vorliegenden Arbeit erscheint daher nicht so aufschlussreich wie die drei anderen gewählten und wurde daher nicht als notwendig erachtet.

Nachdem nun aufgezeigt wurde über welche Möglichkeiten zur Konfliktbearbeitung die Europäische Union verfügt und wie diese in konkreten Situationen angewendet wurden und noch werden, soll im folgenden Kapitel unter Rückgriff auf den zu Beginn entfalteten konflikttheoretischen Hintergrund, eine Analyse des Handelns der Union sowie ihrer Möglichkeiten vorgenommen werden. Dabei soll untersucht werden, ob die Maßnahmen der Europäer als geeignet für eine erfolgreiche Konfliktbearbeitung betrachtet werden können und welche Lehren sich aus den jeweiligen Beispielen ziehen lassen.

Weitere Fragestellungen, denen in diesem Zusammenhang ebenfalls versucht wird nachzugehen, drehen sich um die erkennbaren oder möglichen Optionen für die weitere Bearbeitung der Konflikte in absehbarer Zukunft. So lässt sich danach fragen, welche Optionen für die Zukunft der jeweiligen Krisengebiete möglich, wahrscheinlich, ratsam oder politisch richtig sind und was die Europäische Union dabei unternehmen oder dazu beisteuern kann.

In einer abschließenden Betrachtung werden die gewonnenen Erkenntnisse in einen Zusammenhang gebracht und zusammengefasst dargestellt. Dabei sollen weniger bereits aufgezeigten Tatbestände wiederholt werden, vielmehr sollen die in den verschiedenen Kapiteln gewonnenen Erkenntnisse in Verbindung gesetzt und bewertet werden. Gleichzeitig soll ein allgemeiner Rückblick auf die Arbeit geworfen und Probleme bei der Erstellung aufgezeigt werden.

3. Theoretische Grundlagen der Konfliktbearbeitung

Sowohl in den Medien als auch in der Wissenschaft wird der Begriff des Konflikts häufig recht lapidar verwendet. Dementsprechend hat sich ein breites Verständnis über die Entstehung, Entwicklung und Darstellung von Konflikten entwickelt. Leider fehlt auch in der Debatte um die Europäische Sicherheitsidentität eine präzisierte Definition von Konflikten und Krisen. Lediglich Volker Matthies verweist auf ein Schema des Konfliktzyklus und den verbunden Maßnahmen von Krisenprävention, das Costy und Gilbert im Rahmen einer Publikation von International Alert 1998 veröffentlichten und welches auf dem Krisen- und Konfliktverständnis der Europäischen Union beruhen soll (siehe Anhang 8.4.)[21]. Ob es sich hierbei um ein internes Schema der Union handelt oder nur um eine eigenständig erstellte Skizzierung, dessen was man der Union unterstellt, konnte bisher nirgends in Erfahrung gebracht werden[22].

Um sich nun dem Gegenstand der Arbeit wissenschaftlich nähern zu können, erscheint es notwendig, den Begriff des Konflikts und seine Strukturen sinnvoll einzugrenzen. Insbesondere für eine fundierte und nachvollziehbare Analyse der Konfliktbearbeitung ist eine solche Definition von Bedeutung.

Aus diesem Grund ist die nachfolgende Darstellung recht umfangreich gehalten. Der Konfliktbegriff wird ausführlich dargestellt, gleichzeitig erfolgt eine Einteilung in verschiedene Phasen der Entstehung eines gewaltsamen Konfliktes und in zwei verschiedene Phasen der Bearbeitung eines solchen Konflikts. Die Eigenheiten eines ethnopolitischen Konflikt, einem Spezialfall der mittlerweile jedoch den Schwerpunkt der gewalttätigen Konflikte bildet, sollen hierbei besondere Berücksichtigung finden. Anschließend soll in diesem Zusammenhang kurz auf die zweite, die hier so bezeichnete sekundäre Phase, eingegangen werden, da sie nicht unbedingt in das hier entwickelte Schema der Krisenbearbeitung passt. Ihr Ziel ist es nämlich einen bestehenden Konflikt dauerhaft auf einem friedlichen Niveau zu sichern. Die Dauer der in diesem Bereich einsetzenden Maßnahmen ist selten vorhersagbar und dessen muss sich jeder Akteur in diesem Bereich bewusst sein: „Bei der Krisenbewältigung spielt der Zeithorizont der Handelnden eine ganz wesentliche Rolle. Es macht einen Unterschied, ob man in Jahren, Jahrzehnten oder gar in Jahrhunderten denkt und ob man glaubt, dass die Zeit für oder gegen einen arbeitet“[23]. Besonders anschaulich lässt sich dies wohl am Beispiel des NATO Einsatze im Kosovo illustrieren, wo sich heute jeder eingestehen muss, dass ein Ende der Präsenz wohl derzeit nicht absehbar ist.

Die primären Maßnahmen dagegen sind zeitlich absehbar begrenzt und dienen in erster Linie der Absenkung des Eskalationsniveaus. Zählt man diese primären Maßnahmen in der Regel zum Bereich der Krisen- und Konfliktbearbeitung, so werden die sekundären Maßnahmen auch oft in den Bereich der Entwicklungshilfe eingeordnet. Beides ist jedoch sehr eng miteinander verbunden, wie im Verlauf der Arbeit auch herausgestellt wird, die Zuständigkeiten dazu werden teilweise jedoch auf verschiedene Kompetenzträger aufgeteilt. Der hier aufgezeigt Ansatz zur Konfliktbearbeitung entspringt fast ausschließlich dem Bereich der politischen Konfliktforschung, da die in anderen Feldern, wie z.B. in der Sozialpsychologie, verwendeten Begriffe und Modelle zum großen Teil mit vollkommenen anderen Bedeutungen und Inhalten belegt sind.

Ferner wird sich der folgende Abschnitt auch mit den verschiedenen theoretischen Konzeptionen und Modellen zu den primären Maßnahmen der Krisenbearbeitung beschäftigen. Hierbei sollen die Merkmale des jeweiligen Mechanismus herausgearbeitet werden, die einen Einsatz erfolgversprechend erscheinen lassen. Dabei muß an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass in der gesamten Literatur bisher keine klare Trennlinie zwischen den verschiedenen Konfliktbearbeitungsbereichen gezogen wurde. Praktisch gesehen, erweist sich dies als äußerst schwierig, da insbesondere bei Maßnahmen die von längerer Dauer sind, Überschneidungen der verschiedenen Bereiche entstehen. Mediation erfolg auch in den Phasen der Krisenprävention und des Krisenmanagements. Eine wesentliche Unterscheidung zwischen diesen drei Mechanismen besteht in dem Zeitpunkt des Einsatzes, in der Absicht sowie in der Art und Weise der einzelnen Maßnahme. Eine Überschneidung aller drei Bereiche ist auch notwendig, denn nur eine sich ergänzende Kombination verschiedener Maßnahmen der Konfliktbearbeitung erscheint als sinnvoll. Dennoch soll in dieser Arbeit versucht werden, eine deutliche Zuordnung der verschiedenen Maßnahmen zu den Konfliktbearbeitungsmechanismen zu entwickeln und diese in der praktische Anwendung zu verfolgen. Es kann jedoch nicht ausgeschloßen werden, dass es dabei hin umd wieder zu kleineren Überlappungen kommt.

3.1. Entstehung und Entwicklung von Konflikten

Grundlegend spricht man von einem Konflikt, wenn „zwischen zwei oder mehr Parteien – wobei es sich um Personen, Gruppen oder Staaten handeln kann – eine Situation eintritt, in der mindestens eine Partei einen Gegensatz in Bezug auf ihre Interessen, Bedürfnisse oder Ziele wahrnimmt und sich bei der Realisierung der selben durch die andere(n) Partei(en) beeinträchtigt fühlt“[24].

In der wissenschaftlichen Verwendung stellt sich diese Definition als nicht hinreichend genug dar, da sie zwar den Kern eines Konfliktes beschreibt, jedoch nicht auf dessen Entstehung, seine Entwicklung, sowie auf seine Struktur- und Erscheinungsmerkmale eingeht. Daher ist es an dieser Stelle notwendig, ein differenzierteres Bild von Konflikten zu erarbeiten.

Unstrittig ist, dass Konflikte ein zentrales Element menschlicher Entwicklung sind, die sowohl destruktive wie auch kreative Potentiale freisetzen, ohne die es jedoch auch Stagnationen im Zivilisationsprozeß gegeben hätte. Eine erste Abstufung von Konflikten vollzieht man anhand der Austragungsart der Interessengegensätze[25]. Auf der einen Seite können Konflikte mit friedlichen Mitteln beigelegt werden, was mit Sicherheit die wünschenswertere Austragungsvariante darstellt. Auf der anderen Seite verlaufen Konflikte auch gewaltsam, was in der Regel dramatische Folgen nach sich zieht.

Ferner kann man Konflikte auch nach der Art ihrer Ursache, bzw. nach der Art der spezifisch verfolgten Interessen unterscheiden, wie z.B. Territorialkonflikte. Die für die folgende Untersuchung bedeutendste Form ist der ethnopolitische Konflikt. Dieser spezielle Konflikttypus ist dann gegeben, wenn „zumindest eine der Konfliktparteien eine politische Mobilisierung durch den Verweis auf ihre spezifischen (z.B. sprachliche, religiöse) Merkmale betreibt“[26]. Die ausschlaggebenden Kriterien für die ethnische Selbstverordnung der Mitglieder einer Konfliktpartei sind vor allem die Zugehörigkeit zur selben Religion, gemeinsame historische Entwicklungsstränge, Mythen, eine einheitliche Sprache und besondere Lebensweisen, sowie die gemeinsame Wahrnehmung, dass „diese Merkmale ihre Angehörigen von jenen anderer Gruppen wesentlich unterscheidet“[27]. Für die Kategorisierung als ethnopolitischen Konflikt ist es vollkommen hinreichend, wenn sich zumindest die Akteure einer Partei einer bestimmten Ethnie zugehörig fühlen. Dennoch können in vielen als ethnopolitisch eingestuften Konflikten eine Vielzahl von Merkmalen und Ursachen attestiert werden, die nur kaum oder peripher aus einer entsprechenden ethnischen Überzeugung oder Zugehörigkeit resultieren. Hier wird vielmehr eine Mobilisierung für politische Zwecke mit dem Verweis auf ethnische Merkmale betrieben[28]. Solche ethnisch motivierten Konflikte erscheinen in der Realität als besonders langlebig, hartnäckig, treten oft innerstaatlich auf und weisen ein hohes Potential an Gewaltbereitschaft, sowie eine Neigung zur Eskalation auf[29]. Diese Tatsache erschwert die Bearbeitung ethnopolitischer Konflikte durch die verschiedenen Akteure[30]. Gerade auf Grund dieser Tatsachen scheint der Begriff der ethnopolitischen Konflikte für die Sukzessionsbewegungen und die damit verbundenen gewaltsamen Konfrontationen auf dem Territorium der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawiens und der heutigen Bundesrepublik Jugoslawien als zutreffend, da sich immer wieder aufzeigen läßt, wie ethnische Differenzen instrumentalisiert und politisiert wurden und werden.

Es ist aber auch kein notwendiger Tatbestand, dass ethnopolitische Konflikte in einer gewalttätigen Auseinandersetzung eskalieren. Hierzu bedarf es noch weiterer Ursachen und Anstöße, sog. ‚root-causes‘. Andreas Mehler entwarf in diesem Kontext vier Hauptproblemfelder insbesondere für innerstaatliche Konflikte, die als Auslöser gewalttätiger Konflikte fungieren können. Jeder dieser ‚root-causes‘ läßt sich entsprechend weiter in einzelne und spezielle Schlüsselprobleme ausdifferenzieren[31]. Ein erstes Problemfeld entfaltet sich auf Grund von Ungleichgewichten politischer, ökonomischer, sozialer und kultureller Chancen zwischen unterschiedlichen Identitätsgruppen. Spezielle Probleme die in diese Sparte gehören sind z.B. die Existenz einer exklusiven Regierungselite, rapide Verschlechterungen wirtschaftlicher Verhältnisse und damit verbunden die Entstehung sozio-ökonomische Ungleichheiten, die Verletzung politischer Gruppenrechte, demographischer Druck, sowie Destabilisierungserscheinungen durch Flüchtlinge oder intern Vertriebene.

Das zweite Hauptproblemfeld nach Mehler bezieht sich auf die amtierende Regierung und die Art und Weise der Durchführung ihrer Amtsgeschäfte. Als Auslöser von gewaltsamen Konflikten kann dieser Bereich in Erscheinung treten, wenn es sich um eine illegitime, undemokratische und ineffiziente Art der Regierungsführung handelt. Anzeichen dafür sind u.a. plötzliche machtpolitische Veränderungen, die parteiliche Auslegung und Anwendung von Gesetzen durch die Justiz und Sicherheitskräfte, das Auftreten sozialer und politischer Gewalt, Legitimationsdefizite von Regierungen und öffentlichen Einrichtungen oder auch eine unzureichende und sich verschlechternde Bereitstellung öffentlicher Dienste.

Ein dritter ‚root-cause‘ ist gekennzeichnet durch fehlende Möglichkeiten für einen friedlichen Ausgleich von Gruppeninteressen und für das Überwinden von Trennungslinien zwischen Identitätsgruppen. Dieser Bereich ist im Wesentlichen geprägt durch die Abwesenheit von Pluralismus und offener Debatte, durch ein Mißtrauen zwischen den Identitätsgruppen, durch die Abwesenheit effektiver Konfliktlösungs-mechanismen.

Ein letztes Schlüsselfeld zur Entstehung gewaltsamer Konflikte wird durch die Abwesenheit einer aktiven und organisierten Zivilgesellschaft gebildet. Gekennzeichnet ist dieses Problemfeld u.a. durch das Fehlen professioneller bzw. unabhängiger Medien und durch eine schwache Organisation der Zivilgesellschaft.

Alle diese gerade aufgezählten Problemfelder können dazu beitragen, dass ein Konflikt die Schwelle zu einer gewaltsamen Eskalation überschreitet, sie müssen es aber auch nicht zwangsweise. Dabei brauchen nur einzelne der aufgezeigten Ursachen im entsprechenden Konflikt in Erscheinung treten oder eine Kombinationen aus vielen. Von gleicher Bedeutung sind auch die Einstellungen und Handlungen der jeweiligen Konfliktparteien. Erst dadurch wird der Konflikt in seinem Verlauf determiniert.

Gewalttätig ausgetragenen Konflikte, insbesondere ethnopolitische, brechen nicht über Nacht aus, vielmehr durchlaufen sie verschiedene Phasen und Prozesse bis sie eskalieren. Dementsprechend gibt es in der Friedens- und Konfliktforschung zahlreiche Modelle für solch eine Phaseneinteilung. Da jedoch nicht jeder Konflikt gleich ist, sie sich aber grundlegend ähneln, muß darauf geachtet werden inwieweit diese Schemen zutreffend und anwendbar sind.

Ein relativ grobes, jedoch oft verwendetes Modell, sieht eine Unterteilung in drei Phasen vor: vor, während und nach der Anwendung von Gewalt[32]. Für eine differenziertere Betrachtung, im Hinblick auf die Thematik, erscheint es an dieser Stelle als notwendig, dieses Modell abzuwandeln und neue Phasen einzuführen (siehe Anhang 8.2.). Der Verlauf eines gewaltsamen Konflikts wird nunmehr in fünf Phasen eingeteilt, wobei die einzelnen Phasen in Anlehnung an die von Volker Matthies in einer ähnlichen Darstellung verwandten Begriffe wie folgt bezeichnet wurden: Entstehungsphase, Eskalationsphase, Austragungsphase, Deeskalationsphase, Konsolidierungsphase[33]. Jede Phase besitzt ihre eigenen Merkmale und ist ein Schritt nach oben oder unten auf einer sinnbildlichen Eskalationsleiter. Die Dauer einer Phase, sowie deren Intensität kann nahezu frei variieren.

Die erste Phase, die Entstehungsphase, beinhaltet das Auftreten eines mit Konfliktpotential geladenen Interessengegensatzes. Es besteht nun ein latenter Konflikt zwischen den Konfliktparteien, der sich jedoch auf einem sehr geringen Eskalationsniveau befindet und auch weit entfernt ist von einer gewaltsamen Auseinandersetzung. Gerade diese Phase kann einen sehr langen Zeitraum einnehmen ehe der Übergang in die nächste Etappe vollzogen wird. Die jüngsten Ereignisse auf dem Balkan sind ein anschauliches Beispiel dafür.

In der zweiten Phase, der Eskalationsphase, ist eine zunehmende Spannung zwischen den Parteien zu verzeichnen. Der Konflikt bekommt nunmehr eine Eigendynamik und vereinzelt kann es bereits zur Anwendung physischer Gewalt kommen. Die Situation im Verlaufe dieser Eskalationsphase wird oft mit dem Begriff der Krise beschrieben. Der Begriff der Krise steht dem kontextverwandten Begriff des Konflikts gegenüber. Oft werden diese beiden Begriffe als Synonyme verwendet, wobei unter einer Krise jedoch im speziellen eine bereits zugespitzte und auf eine Eskalation herauslaufende Situation verstanden wird: „Eine Krise entsteht durch Intensivierung eines latenten Spannungszustandes mit Mitteln, die im Vorfeld militärischer Drohungen liegen können. Latent vorhandene Konfliktbeziehungen erreichen das Stadium einer Wende...,die – meist ausgelöst durch ein Ereignis – die Wahrscheinlichkeit von Gewaltanwendung erhöht. Eskaliert ein Konflikt auf ein so hohes Spannungsniveau, dass von den Beteiligten mit großer Wahrscheinlichkeit der Ausbruch eines Krieges befürchtet wird, so spricht man im allgemeinen von der Existenz einer Krise“[34]. Der Übergang zur folgenden dritten Phase, der Austragungsphase, ist dann kaum noch spürbar. Der Konflikt wird nun mit immer stärkerer Gewalt ausgetragen. Während dieser Phase wird auch der Höhepunkt der gewaltsamen Auseinandersetzungen durchlaufen. Die dabei stattfindenden gewaltsamen und kriegerischen Aktionen verlaufen oft immer unkontrollierter, bzw. unkontrollierbarer. Am Ende der Austragungsphase senkt sich jedoch das Eskalations- und Gewaltanwendungsniveau wieder. Die Ursachen dafür können sehr vielfältig sein, z.B. auf Grund eines beginnenden Dialogs zwischen den Parteien oder auch hervorgerufen durch fehlende Motivationen und Versorgungsengpässe bei den Akteuren auf beiden Seiten oder einfach nur eine einsetzende Erschöpfung der Konfliktparteien. Die Austragungsphase an sich kann man auch als Phase der kriegerischen Auseinandersetzung bezeichnen, wobei jedoch ganz bewußt auf den Begriff des Krieges hier verzichtet wird, da er mit sehr unterschiedlichen Definitionen verwendet wird, die alle samt nicht auf das Schema der hier im Schwerpunkt untersuchten innerstaatlichen und ethnopolitischen Konflikte zutreffend sind[35]. Ferner ist der Krieg nichts weiter als eine weitere Unterform des Konflikts, bzw. ein Phase innerhalb dessen, die durch besondere Merkmale gekennzeichnet ist. Es macht daher auch kaum einen Unterschied, ob diese Austragungsphase nun als Krieg, kriegerische Auseinandersetzung oder anders bezeichnet wird. Das Wesen bleibt das Gleiche und die erforderlichen Schritte und Maßnahmen zur Deeskalation, um die es in dieser Arbeit geht, machen am Begriff keinen Unterschied. Das wesentliche Merkmal, warum im folgenden vom Begriff des Krieges Abstand genommen wird, liegt darin, da es sich herausgestellt hat, dass vor allem in den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien, sich oftmals einige Befehlshaber, Einheitsführer oder Kommandanten verselbständigt haben und nach eigenem Belieben operiert haben[36]. Eine zentralgelenkte Organisation war dann nicht mehr gegeben, die beim Begriff des Krieges als ein Kriterium aufgeführt wird[37]. Vielmehr handelt es sich in den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien ein am Eskalationshöhepunkt bürgerkriegsähnliches Szenario, bei dem sich die Konfliktgegner oft unstrukturiert und kaum organisiert gegenüberstanden, Verbündete schon mal die Seiten wechselten und Freischärler die Situation für ihre Interessen ausnutzten und sich verselbständigten.

Im Anschluß an die Austragungsphase folgt die Phase der Deeskalation. Gelegentlich kann es im Verlauf dieser Phase noch zu sporadischen gewaltsamen Übergriffen kommen, grundlegend streben die Parteien jedoch einen Dialog an und nehmen Abstand von einer erneuten gewaltsamen Eskalation. Sobald zwischen den Konfliktparteien ein Mindestmaß an Verständigung erzielt wurde setzt die Konsolidierungsphase oder auch ‚post-conflict era‘ ein. Das Gewaltpotential und damit auch das Eskalationsniveau sind weitestgehend auf ein Minimum reduziert, der weitere Verlauf des Konflikts kann nun aber sehr verschiedene Wege beschreiten. Grundsätzlich erstrebenswert ist es einen dauerhaften Prozess der Friedenskonsolidierung zu betreiben und die Konfliktursachen abzubauen. Sollte dies nicht gelingen, ist es durchaus möglich, dass sich der Konflikt in eine erneute Eskalationsphase begibt.

Die Einteilung des Konflikts in unterschiedliche Ablaufphasen wird gerade in den anschließenden Betrachtungen der verschiedenen Konflikt- und Krisenbearbeitungs-mechanismen von Bedeutung sein, da der erfolgreiche und sinnvolle Einsatz der Instrumente insbesondere von der entsprechenden Phase abhängig ist. Das Endziel jeder gelungen Krisenbearbeitung sollte in der Herabsenkung des gewaltträchtigen Konfliktpotentials liegen. Diesen Prozess bezeichnet man auch als Konflikttransformation. Man verändert dabei „...die Handlungskoordinaten bzw. die Problemwahrnehmung der Akteure derart, dass der Konflikt entdramatisiert und einer Regelung zugänglich gemacht wird“[38]. Dabei muß einem jedoch auch immer bewußt bleiben, dass man in der Regel nie an einem Endzustand angelangt. Der Konflikt bleibt stets unterschwellig erhalten, das Eskalationsniveau wird aber auf ein Minimum abgesenkt, so dass der bestehende Interessengegensatz gewaltfrei behandelt wird. Die Gefahr eines erneuten Gewaltausbruchs bleibt bestehen. Durch den Einsatz geeigneter Mittel und Maßnahmen kann man dieser Gefahr allerdings entgegenwirken. Galtung faßt dies prägnant, in Anlehnung an ein Zitat von Gandhi, mit den Worten: „Der Prozeß ist das Ziel“ zusammen[39].

Die Transformation eines Konfliktes ist, natürlich in Abhängigkeit von den angewandten Maßnahmen und Mittel, zu jeder Zeit des Verlaufes möglich. Die primären Maßnahmen haben die Aufgabe, die Konfliktparteien vor einer gewaltsamen Eskalation zu bewahren, bzw. sollte es bereits zu einer kriegerischen Auseinandersetzung gekommen seien, diese zu beenden[40]. Gleichzeitig müssen sie die Grundlage für die anschließenden sekundären Maßnahmen für eine dauerhafte friedliche Konfliktbearbeitung schaffen. Erst dann eröffnet sich ein breiteres Spektrum von Aufgaben und Möglichkeiten um den Prozeß der Konflikttransformation dauerhaft und erfolgreich zu gestalten. Die sich aus diesem Bereich ergebenden sekundären Maßnahmen sollten sich nach Galtung an drei Kriterien ausrichten: der Errichtung einer neuen Gesellschaftsstruktur, die eine zivilisierte Konfliktbearbeitung betreibt, und ein jeweils höheres Selbständigkeitsniveau auf beiden Seiten der Konfliktparteien, um bei Interessengegensätzen nicht in Abhängigkeit voneinander zu stehen[41].

Ein einleuchtendes und sinnvolles Modell, das die Haupteckpunkte aufzeigt, aus denen sich die Maßnahmen im sekundären Bereich ableiten lassen und die den aufgezeigten Kriterien von Galtung gerecht werden, ist das ‚zivilisatorische Hexagon‘ von Dieter Senghaas[42] (siehe auch Anhang 8.3.). Wie es der Name bereits verrät, besteht dieses Modell aus sechs Komponenten, die die Bedingung einer dauerhaften zivilisierten Konfliktbearbeitung bilden. Alle Eckpunkte des Hexagons stehen in direkter Verbindung miteinander und bilden verschiedenartige Rückkopplungen aus. Das Sechseck entfaltet sich zwischen den Bereichen Gewaltmonopol, Inderdependenz und Affektkontrolle, Soziale Gerechtigkeit, Konfliktkultur, Demokratische Partizipation, sowie Rechtsstaatlichkeit.

Der erste wesentliche Schwerpunkt wird von Senghaas mit dem Begriff des Gewaltmonopols gesetzt. Darunter fallen alle die Maßnahmen, die zu einer „Entprivatisierung von Gewalt“[43] führen. Dabei geht es vor allem darum die Bevölkerung zu entwaffnen und ein legitimes, anerkanntes, handlungsfähiges und in staatlichen Händen liegendes Gewaltmonopol herauszubilden, dem sich der Bürger unterordnet. Eng verbunden mit dem Gewaltmonopol ist auch dessen Kontrolle durch ein funktionierendes rechsstaatliches System. Ein schwieriger und schmaler Pfad der dabei zu beschreiten ist, besteht in der Tatsache, dass der Rechtsstaat sowohl eines vorgeschalteten Gewaltmonopls bedarf, aber auch gleichzeitig für dessen Kontrolle zu sorgen hat.

Eine dritte Komponente des Hexagons wird durch die Begriffe Interdependenzen und Affektkontrolle beschrieben. Hierbei dreht es sich vor allem um Maßnahmen, die die Bevölkerung in verschiedenartige, insbesondere kulturelle, soziale und politische Verpflechtungen einbindet, um so ebenfalls gewisse Kontrollmechanismen zu installieren. Diesem Bereich liegt die Annahme zugrunde, dass die Einbindung in Netzwerke vor erneuten überraschenden und unkontrollierbaren Gewaltausbrüchen schützt.

Hat eine Gesellschaft dann erst einmal verschiedene Interdependenzen herausgebildet, so Senghaas, dann entwickelt sie sich zu einer sozial mobilen Gesellschaft. Damit einher gehen unterschiedliche Prozesse, wie Entbäuerlichung, Proletarisierung, Entdörflichung, Urbanisierung, Alphabetisierung, politische Selbsbewußtwerdung, sowie eine identitäts- und interessengemäße Selbstorganisation der Menschen in den entsprechenden Sozialmilieus. Die Herausbildung einer demokratischen Partizipation ist in so einer Gesellschaft die Grundlage dafür, dass Konflikte gewaltfrei gelöst werden.

Genauso wichtig zur Vermeidung einer Eskalation, gerade in Gesellschaften mit einem hohen Politisierungspotential, ist die Gewährleistung einer Chancen- und Verteilungsgerechtigkeit, sowie die Absicherung der Grundbedürfnisse der Bevölkerung. Der Bürger muß sich hinsichtlich des Bereichs der sozialen Gerechtigkeit als „fair behandelt“ fühlen[44].

Sollten diese Eckpunkte in einer konfliktträchtigen Gesellschaft verankert seien, sollte es demnach zur Herausbildung eines demokratischen Verfassungsstaates kommen, der gleichzeitig auch seiner Bevölkerung materielle Leistungen entgegenbringt, so ist der Schritt zu einer konstruktiven Konfliktkultur nur noch ein recht kleiner. Die Kenntnisse über die Vorteile eines solchen Gemeinwesens und die darin erlebten positiven Erfahrungen, sowie eine an diesen Maßstäben auch ausgerichtete Bildung, führen dazu, dass es zu Verinnerlichung, einer Emotionalisierung, einer friedlichen Konfliktbearbeitung kommt. Dies ist der letzte Schritt zu einer dauerhaften und friedlichen Konfliktbearbeitung.

Bereits Immanuel Kant thematisierte diesen Zusammenhang zwischen demokratisch verfaßten Staaten und einer dauerhaften Friedensordnung. Er entwickelte in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ eine Theorie, die noch heute zahlreiche Untersuchungen beschäftigt. Für ihn sind demokratisch verfasste Republiken äußerst friedliebend, sowohl in ihren inneren Angelegenheiten, wie auch in den Außenbeziehungen, und wirken somit als einer der Garanten des Friedens. Er ist somit einer der Ersten, der den Zusammenhang von Demokratie und Frieden thematisiert[45].

Heute weiß man, dass diese These keine Allgemeingültigkeit besitzt. Demokratien sind zwar untereinander, zu anderen Demokratien, äußerst friedlich und führten bisher keine Kriege gegeneinander, jedoch gegenüber totalitären Staaten verhalten sich Demokratien genauso aggressiv, wie diese totalitären Staaten gegenüber anderen[46]. Je höher demnach die internen Repressionen in einem Staat sind, desto größer ist auch seine Neigung zu Gewaltanwedung gegenüber anderen Staaten. Diese These aus dem Bereich der zwischenstaatlichen Beziehungen spricht für Kants Vorstellung von den friedfertigen Demokratien. Für Czempiel lässt sich Kants Konzept weiter ausbauen und in zwei neue Hypothesen ableiten. Die erste Hypothese beschäftigt sich mit der Thematik der friedfertigen Demokratie und lautet: „Je partizipatorischer ein demokratisches Herrschaftssystem ausgestattet ist, desto geringer sind seine Neigung und seine Fähigkeit zur Gewaltanwendung in die internationale Umwelt.“[47]. Seine zweite Hypothese beschäftigt sich mit dem nach außen gerichteten Verhalten der Staaten: „ Je intensiver die Kooperation von Staaten in einer internationalen, binnengerichteten Organisation, desto geringer ihre Neigung zur Gewaltanwendung gegeneinander.“[48]. Beide Hypothesen sind an Kants Theorem eng angelehnt. Ein Nachweis der Hypothesen kann zur Zeit auf Grund des mangelhaften Datenmaterials noch nicht eindeutig erfolgen. Weder Czempiels Hypothesen noch Kants Theorem kann man somit zur obersten Richtlinie der Erzielung einer dauerhaften Friedensordnung erklären. Dennoch ist es sinnvoll beides im Hinterkopf zu behalten.

Akteure, die Maßnahmen in den Bereichen, die auch vom Hexagon thematisiert werden, aufstellen, müssen sich jedoch darüber bewußt sein, dass das Hexagon ein Gebilde ist, welches bei einer einseitigen und übermäßigen Beanspruchung eines der Eckpunkte auch schnell wieder zusammenbrechen kann. Eine gleichmäßige Austarierung der sechs Bereiche ist notwendig, aber zur selben Zeit auch sehr schwierig.

Die Maßnahmen, die sich aus dem Hexagon ableiten lassen, sollen eine dauerhafte und friedliche Konfliktbearbeitung gewährleisten. Sie setzen erst ein, sobald die Gewalt gestoppt ist oder das Eskalationsniveau soweit gesenkt ist, dass keine akute Gefahr einer kriegerischen Auseinandersetzung besteht. Dies ist die Aufgabe der bereits weiter oben erwähnten primären Maßnahmen. Solche Maßnahmen sind im Schwerpunkt der Bestandteil der im folgenden dargestellten Konfliktbearbeitungsmechanismen, wobei jedoch nicht immer eine klare Trennlinie zwischen primären und sekundären Maßnahmen gezogen werden kann. Vielmehr gehen sie Hand in Hand einher und gestalten sich von Fall zu Fall auch immer unterschiedlich. Akteure, die sich im Bereich der Konfliktbearbeitung betätigen, müssen daher, sofern sie ein Interesse an einer dauerhaften und gewaltfreien Regelung haben, auf beide Ebenen eingehen.

In der Soziologie und Kriminalforschung gibt es die These, dass latente innergesellschaftliche Konflikte in stark integrierten Gruppen dauerhaft unterdrückt werden, weil jede Behandlung des Konflikts als eine Gefährdung der Gruppe, bzw. der gesamten Gesellschaft, gewertet wird und daher auch verboten ist[49]. Dieser Ansatz ist behilflich bei der Klärung der Frage, warum die ethnischen Spannungen in der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien unter Josip B. Tito nicht in einen offenen Konflikt umschlugen. Es ist mit Sicherheit aber nur ein Aspekt der im Rahmen dieser Frage betrachtet werden muß. Gleichzeitig bietet diese These auch Interpretationsmöglichkeiten im Kontext des oben besprochenen Hexagons. Ein Ziel der Maßnahmen, die sich aus diesem Sechseck ableiten lassen, liegt darin, dass die Gesellschaft einen Integrationsprozeß durchläuft. Der Unterschied zu der Integration in totalitär geführten Staaten besteht nun darin, dass die Gesellschaft gleichzeitig ein pluralistisches demokratisches Regierungssystem herausbildet, dass in der Lage ist Konflikte friedlich zu lösen und dementsprechend auch seine Bevölkerung dahingehend anleitet. Dies jedoch ist dann keine Unterdrückung mehr des Konflikts, sondern eine Regulierung für eine dauerhafte friedliche Konfliktbearbeitung ganz im Sinne einer Konflikttransformation.

Abschließend soll an dieser Stelle noch auf vier generelle Prinzipien hingewiesen werden, die sowohl für zivile wie auch für jede militärische Maßnahme für eine erfolgreiche Konfliktbearbeitung unerläßlich erscheinen[50]. An erster Stelle steht hier das Prinzip einer klaren und eindeutigen Formulierung des Auftrags, sowie die Bennnung der Zielgruppen und –personen[51]. Damit wird die Mission eingegrenzt und jede an der Mission teilnehmende Organisation oder Institution soll dies nachvollziehen können, damit man der Gefahr der Ausuferung und Überlastung des Einsatzes aus dem Weg geht. Jede Mission ist zum Scheitern verurteilt, wenn sie sich nicht mit dem Kern ihres Anliegens beschäftigt und von ihrem Zweck abschweift.

Ein zweites Prinzip einer erfolgreichen Konfliktbearbeitung liegt in einer schnellen politischen Entscheidung in Einklang mit der Internationalen Gemeinschaft. Die Entwicklungen im Verlauf eines Konfliktes benötigen oft sehr schnelle politische Entscheidungen, bzw. eine gewisse politische Flexibilität. Dabei darf aber auch nicht die Transparenz und Legitimität der Entscheidungen aus den Augen verloren werden. Daher ist es oft ratsam, solche Entscheidungen, bzw. die Bearbeitung des Konflikts, an die Internationale Gemeinschaft zu übertragen oder eine Legitimierung durch sie zu erhalten.

Das dritte Prinzip nach Joulwan und Shoemaker beinhaltet die Bündelung aller Maßnahmen, bzw. jeglicher Authorität, in einer Instanz. Oftmals beteiligen sich verschiedene Akteure in einem Konflikt. Damit es hier nicht zu Überschneidungen der Maßnahmen kommt und Entscheidungen sowohl nachvollziehbar wie auch transparent erscheinen, ist es unabdingbar die Koordination der Konfliktbearbeitung in die Hände einer dafür zuständigen oder extra eingesetzten Instanz zu legen. Militärische Strukturen auf der einen Seite und zivile auf der anderen, können dabei durchaus in einem System zusammengelegt und koordiniert werden.

Abschließend bleibt nur noch das Prinzip der Erstellung stabiler, solider und realistischer Handlungsregeln (‚Rules of Engagement‘) zu nennen. Sie legen die Konditionen fest unter denen der Einsatz jedweder Maßnahme vollzogen wird und geben gleichzeitig den Akteuren vor Ort gewiße Handlungsfreiräume an die Hand, um flexibel schnelle und notwendige Maßnahmen eigenverantwortlich durchzuführen.

Diese vier nun benannten Prinzipien bilden die Basis für jede Art der Konfliktbearbeitung, von Prävention bis hin zum Krisenmanagement. Natürlich, und das muß an dieser Stelle auch herausgestellt werden. sind sie nicht der alleinige Garant für eine erfolgversprechende Behandlung eines Konflikts durch externe Akteure. Vielmehr sind sie nur ein Teil im großen Puzzle der erfolgreichen Konfliktbearbeitung.

Ein Konzept, das dem hier nunmehr entworfenen Schema eines gewaltsamen Konfliktverlaufs und dessen Bearbeitung durch einen dritten Akteur, insbesondere auch hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen, sowie dem Schaubild in Anhang 9.4. stark ähnelt, ist die von dem ehemaligen Generalsekretär der Vereinten Nationen 1992 präsentiert ‚Agenda für den Frieden‘.[52] Die Konfliktbearbeitung wird in diesem Konzept auf vier Phasen aufgeteilt: 1. Vorbeugende Diplomatie; 2. Friedensschaffung; 3. Friedenssicherung und 4. Friedenskonsolidierung. Ähnlich wie in bereits aufgezeigten und den im folgenden ausgebreiteten Merkmalen und Eigenschaften der Konfliktbearbeitungsmechanismen handelt es sich bei den Phasen 1, 3 und 4 um Bereiche in denen präventive Aktionen gefordert sind und bei Phase 2 um das Krisenmanagement. Während aller vier Phasen, auch das wird deutlich, können Aktivitäten aus dem Spektrum der Mediation erfolgen. Die erste Phase beeinhaltet die Maßnahmen präventiver Politik, die sowohl langfristig wie auch kurzfristig angelegt sind, um eine Eskalation zu vermeiden. Auch den Bereich der Frühwarnsysteme schließt dies mit ein. Die Phasen drei und vier setzen nach der Beendigung gewaltsamer und kriegerischer Auseinandersetzungen ein und entstammen ebendfalls aus dem weiten Feld der Prävention. Post-konfliktäre, bzw. z.T. auch post-konfliktive Prävention nennt man dieses Tätigkeitsspektrum, das sowohl kurzfristige und langfristige Maßnahmen enthält, um einen dauerhaften Frieden zu sichern und die Konfliktparteien in einen Dialog zueinander setzen soll.

Das Krisenmanagement der Friedensschaffungs-Phase zielt auf die Beendigung jeglicher feindlicher Gewaltakte. Das Spektrum der hier möglichen Maßnahmen reicht von Diplomatie über gewaltlose Sanktionen bis hin zum Einsatz militärischer Maßnahmen, wenn alle anderen Mittel versagen. Im Zusammenhang betrachtet, stellt auch die ‚Agenda für den Frieden‘ einen Maßnahmenkatalog dar, der letztendlich auf eine umfassende Konflikttransformation zielt.

3.2. Mediation

Unter dem Begriff der Mediation versteht man allgemein jene Form der Konfliktbearbeitung, bei der eine von beiden Konfliktgegnern akzeptierte dritte Partei einen Verhandlungsprozeß aufbaut oder in ihn eingreift, mit dem Ziel einer konstruktiven und deeskalierenden Lösung des Konfliktes: „Mediation ist eine eher informelle und außergerichtliche Art der Konfliktbearbeitung und strebt gegenseitiges Verstehen, gewaltfreie und konstruktive Kommunikation an“[53]. Der wesentliche Unterschied von Mediation zu Krisenprävention und Krisenmanagement liegt darin, dass es bei der Mediation nicht um die Durchführung konkreter aktiver friedenssichernder oder friedensschaffender Maßnahmen, sondern um die Verhandlung oder Vermittlung darüber. Wesentliche Faktoren der Mediation sind, dass sie auf Wunsch aller Beteiligten erfolgt und dass sie ferner keinen direkten Eingriff in die Konfliktkonstellationen darstellt, sondern lediglich einen Prozess der gegenseitigen Annäherung und der Deeskalation fördern soll[54]. Der in der Literatur oft ausgetragenen Streit darüber, inwieweit so eine Form der Mediation eine Intervention darstellt, erscheint vor dem Hintergrund der hier verwendeten Bedeutungen als ad absurdum geführt, da es keinen direkten Eingriff in die Konflikthandlung und –austragung gibt.

Aus diesem Grund ist auch, wie weiter oben schon erwähnt, die Mediation z.B. nicht explizit als Konfliktbearbeitungsmechanismus im Vertragswerk der EU festgehalten. Dennoch sollte man ihre Wirkung und Bedeutung für eine konstruktive Konfliktbearbeitung nicht unterschätzen.

Grundsätzlich lassen sich drei verschiedene Mediationsarten voneinander unterscheiden: eine leichte, eine mittlere und eine starke Mediatiation[55]. Das entscheidende Merkmal der Unterteilung ist hier die Stärke des Einwirkens durch den Mediator und die gewählten Verfahrensweisen. Bei der leichten Mediation versucht man dementsprechend die Parteien an einen gemeinsamen Tisch zu bringen oder eine Beziehung zwischen ihnen aufzubauen. Die Rolle des Mediators beschränkt sich dabei im wesentlichen auf die Zustellung von Nachrichten zwischen den Konfliktgegnern. Diese Aufgabe kann daher nahezu jede Einzelperson, Gruppe oder Organisation wahrnehmen.

In der mittleren Stufe nimmt der Mediator schon eine wesentlich aktivere und formelle Rolle ein. Diese Stufe der Mediation beinhaltet direkte Verhandlungen zwischen den Gegnern. Der Mediator bestimmt bei Verhandlungen die Ablauf- und Rahmenbedingungen. Gleichzeitig gibt er die Themen, die auf der Agenda stehen, vor und versucht so den Konfliktgegnern neue Betrachtungsweisen aufzuzeigen. Der Mediator ist nun auch dafür zuständig nach neuen Lösungsansätzen zur Beilegung des Konfliktes zu suchen und diese den Beteiligten zu vermitteln. Hierbei bedarf es speziell geschulten Personal, die dem Mediator zuarbeiten, bzw. für ihn mit den betreffenden Gegnerpateien Vorverhandlungen führen. In der Praxis ergeben sich so oft große und teilweise undurchsichtige Verpflechtungen und Verkettungen von Personen, Gruppen oder Organisationen, die alle einen Beitrag zur Verhandlungsführung leisten[56].

Die dritte und stärkste Form der Mediation kann nur von Akteuren geführt werden, die eine entsprechend starke Stellung in der Internationalen Politik besitzen und dementsprechend auch Einfluß geltend machen können und ausreichend Ressourcen zur Verfügung haben. Auf dieser Stufe der Mediation muß der Mediator unter Umständen Handlungen durchführen, die eine Beeinflußung der Konfliktparteien zur Folge haben. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen mit denen der Mediator Druck auf die Betreffenden ausübt, sie manipuliert, Anreize schafft und Zugeständnisse macht um einen Kompromiß oder eine Lösung zu finden. Oft werden z.B. Handels- und Wirtschaftsembargos als Druckmittel verwand. Dennoch stellt dies nach den hier verwendeten Begrifflichkeiten noch keinen direkten Eingriff in die Konfliktkonstellation dar, da auch die vermittelnde dritte Partei noch nicht zu einem Teil des Konfliktverlaufes wird. Sollte der Mediator sich, durch den Einsatz von ökonomischen oder militärischen Ressourcen, zu einem Teil des Konfliktes entwickeln, dann verschwimmt hier die Grenze zwischen Mediation und Konfliktmanagement. Der Einsatz von NATO-Bombern in Bosnien-Herzegowina, als Druckmittel für die Verhandlungen von Dayton, ist ein Beispiel hierfür. In der einschlägigen Literatur wird diese Maßnahme teilweise noch dem Bereich der Mediation zugerechnet, da damit ein Verhandlungsziel erreicht werden sollte.[57] Geht man streng nach der Definition vor, so könnte dieser Eingriff auch außerhalb der Mittel der Mediation angeordnet werden. Verschiedene Konfliktforscher haben hier den Begriff der Mediation bereits um eine Ebene erweitert, die Ebene der ‚Power Mediation‘[58]. Der Vermittler wird hierbei zu einem aktiven Element des Konflikts und jeder weitere Schritt findet nicht mehr ohne ihn statt.

Eine Mediation kannn grundsätzlich in jeder der oben aufgezeigten Phasen des gewaltsamen Konfliktes durchgeführt werden, jedoch erscheint es auf den ersten Blick am sinvollsten, sie so einzuzetzen, dass man einer Eskalation der Situation vorbeugt. Dazu bedarf es jedoch einer funktionierenden Früherkennung der Krisen[59].

Gegen diesen Ansatz zur Anwendung der Mediation in jeder Phase sprechen verschiedene empirische Befunde[60]. Die verschiedenen Untersuchungen ergaben, dass es augenscheinlich eine klare und enge Beziehung der Opferzahl in einem Konflikt und einer erfolgreichen Mediation gibt. Es läßt sich demnach belegen, dass Mediationen bei einer noch relativ geringen Opferzahl (ca. 100 – 500) erfolgreicher waren, dagegen waren die Mediationsversuche bei Konflikten mit mehr als 10.000 Opfern weniger erfolgreich[61]. Wenn die Gegner sich nicht vertrauen, sich sehr feindselig gegenüberstehen und eine gewaltsame Eskalation bereits auf dem Höhepunkt ist, erscheint die Situation für eine Mediation nicht gegeben. Gleichzeitig zeigte sich auch, dass Mediationsversuche auch ihre höchste Erfolgsrate erst dann hatten, wenn die Eskalation zwischen den Gegnern bereits einige Zeit andauerte, aber das Eskalationsniveau sich noch nicht auf dem Maximalpunkt befand.

Die Schlußfolgerung die sich daraus ziehen ließe lautet, dass eine erfolgreiche Mediation oft erst einiger Opfer bedarf, bevor die beteiligten Parteien erkennen, dass „die Kosten, die den Beteiligten bei der Fortsetzung eines Konfliktes entstehen [...] irgendwann so hoch werden, dass sie weitere Verluste als unerträglich und inakzeptabel empfinden“[62]. Führt man diese Interpretation der Befunde weiter, so lässt sich feststellen: „Je größer die Intensität und je höher die Verluste sind, um so polarisierter werden die Positionen der Beteiligten und diese umso entschlossener, jedliche Mediationsbemühungen abzulehnen“[63]. Diese hier gewonnen Erkenntnisse lassen dementsprechend darauf schließen, dass es erst einer Eskalation des Konflikts und einiger Opfer bedarf, bevor eine Mediation erfolgreich erscheint. Ein solches Fazit als Handlungsmaxime für eine erfolgversprechende Mediation zu nutzen währe jedoch nicht nur aus ethischen und moralischen Gründen falsch, auch würde man die immerhin bestehende Möglichkeit einer erfolgreichen Mediation zu einem früheren Zeitpunkt, die es ohne Zweifel auch gibt, unter den Tisch kehren. Dennoch sollten diese Erkenntnisse hier aufgenommen werden und bei jeglicher Form der Konfliktbearbeitung beachtet werden.

Aufschlußreicher erscheinen vor diesem Hintergrund die Erkenntnisse die William Zartmann über die Mediation gefunden hat. Er benennt einen Zeitpunkt, die von ihm so bezeichneten ‚ripe-moment‘, an dem eine Mediation am meisten Aussicht auf Erfolg hat[64]. Die grundlegende Voraussetzung hierbei ist, wie auch bei jeder Mediation, die Bereitschaft der Konfliktgegner in Verhandlungen zueinander zu treten. Ferner bedarf es bestimmter Konfliktkonstellationen, die entweder einzeln oder auch zusammen auftreten, damit die Chance auf einen Erfolg steigt. Die erste von Zartman hervorgehobene Konstellation ist gegeben, sobald sich dass Kräfteverhältniss, inklusive auch der internationalen Unterstützung, sich zu Gunsten der Schwächeren Partei verschiebt, bzw. sich ein Kräftegleichgewicht zwischen den Kontrahenten ergibt. Oft ist es so, dass die offensichtlich stärkere Partei, die auch Aussicht auf einen Sieg im Disput hat, kein wirkliches Interesse an einer Verhandlung hat, da ein solches Einlenken die eigene Position schwächen würde und man meist nicht alle Ziele, wie sie vielleicht durch einen gewaltsamen Sieg erkämpft werden können, durchsetzbar sind. Unterstützend, aber nicht zwingend, wirkt hier die bereits oben skizzierte Situation, wenn es in dem Konflikt bereits zu einigen Opfern gekommen ist und wenn die Fortsetzung der Auseinandersetzung nur noch mehr Opfer und höhere Kosten nach sich ziehen würde[65].

Eine zweite günstige Konstellation die Zartman aufzeigt, die jedoch auch eng mit der ersten Situation verbunden sein kann, stellt sich ein, wenn eine Interessendurchsetzung für keine der beiden Parteien erzielt werden kann, sich jedoch ein gemeinsamer Ausweg auftut, den beide bereit sind zu gehen[66]. Diese Situation könnte sich bereits im Vorfeld einer Eskalation herauskristallisieren und muss dann nur rechtzeitig erkannt werden. Hierbei ist die Bereitschaft der Gegner so hoch, dass eine starke Mediation als nicht unbedingt notwendig erscheint.

Jedoch ist der Zeitpunkt nicht der einzige ausschlaggebende Faktor für eine erfolgversprechende Mediation. Einen mindestens genauso wichtigen Einfluß hat die Person des Mediators, bzw. der entsprechende Akteur, die von ihm gewählte Form der Mediation, sein Herangehen an den Sachverhalt, sowie die Einstellungen der Konfliktparteien. Die Hauptaufgaben des Mediators liegen darin, dass er als eine Art Kommunikationsmedium und als Verhandlungsführer zwischen den Konfliktparteien auftritt. Als dritte Partei, die außerhalb des Konfliktgeschehens sich befindet, hilft der Mediator den Gegnern ihr „Gesicht gegenüber der anderen Konfliktpartei sowie gegenüber der eigenen Klientel zu wahren“[67]. Erst dadurch, dass der Mediator diese Funktion einnimmt, lassen sich die Parteien auf bestimmte Verhandlungen und Zugeständnisse ein, die ohne eine Mediation nicht denkbar gewesen wären.

Die Arbeit des Mediators bedarf mit Sicherheit einer ganz großen Portion Fingerspitzengefühl: „Das Meer, das er befährt, ist nur grob kartographisch erfaßt, und seine stets wechselnden Konturen sind nicht deutlich erkennbar. Er verfügt weder über wissenschaftliche Navigationskenntnisse, noch über einen ererbten Erfahrungsschatz. Er ist ein einsamer Künstler, der bestenfalls ein paar Leitsterne erkennt und sich auf sein persönliches Talent der Intuition verläßt“[68]. Gleichzeitig fordert man vom Mediator, dass er in der Lage sein muß, bevorstehende oder bereits eskalierte Konflikte zu stoppen und einzudämmen, die Konfliktparteien von gewalttätigen Übergriffen abzuhalten und sie an einen Verhandlungstisch zu bringen. Grundsätzlich sollte der Mediator für alle beteiligten Konfliktparteien akzeptabel und unparteiisch sein, möglichst über Sachwissen und Verhandlungserfahrung verfügen, sowie eine gewiße Machtposition bzw. Stellung besitzen.

Da auch jeder Konflikt in seiner Entstehung, seinem Verlauf und seinen Merkmalen sich von anderen unterscheidet, gibt es kaum Standartvorgaben, nach denen sich der Mediator richten kann. Er muß sich daher eingehend mit der gegebenen Situation beschäftigen und dementsprechend sein Vorgehen planen. Gerade in ethno-politischen Konflikten, die ihr Dynamik aus kulturellen und historischen Merkmalen ziehen und bei denen Fragen der Souveränität, der Unabhängigkeit oder der territorialen Integrität dann im Mittelpunkt stehen, ist dies notwendig.

Am erfolversprechensten scheint eine Mediation zu sein, wenn mehrere unterschiedliche Mediatoren mit differenzierter Intensität zu bestimmten gestaffelten Zeitpunkten auf verschiedene gesellschaftliche und politische Ebenen ihre Aktivitäten konzentrieren.[69] Ganz im Sinne einer umfassenden Konflikttransformation sollen hier die Bemühungen auf alle den Konflikt tangierenden Ebenen ausgeweitet werden. Dabei sollen sowohl hohe diplomatische Repräsentanten, wie auch lokale Vermittler oder Vertreter von NGO`s und Kirchen als Akteure in Erscheinung treten. Diese umfassende und auf eine Transformation des Konflikts zielende Strategie bezeichnet man auch als ‚Beziehungs- oder Lösungsansatz‘. Er ist auf die Errichtung eines dauerhaften Friedens abgestellt und soll auf der Ebene der ‚root-causes‘ ansetzen. Demgegenüber steht das Konzept vom ‚Abkommens-orientierten Ansatz‘.[70] Die Mediation ist dabei allein auf die Erzielung eines konkreten Abkommens, z.B. eines Waffenstillstandsabkommens, ausgerrichtet. Die Praxis zeigt, dass diese Strategie meist nur von temporärer Dauer ist und für eine Konflikttransformation dementsprechend wenig hilfreich.

3.3. Krisenprävention

Einen besonderen Stellenwert innerhalb der hier besprochenen Konfliktbearbeitungs-mechanismen nehmen die Instrumente der Prävention ein. Sogar der amtierende Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, betrachtet Konfliktprävention als die beste Medizin gegen den Ausbruch gewaltsamer Konflikte[71] und forderte, dass das 21. Jahrhundert „...das Zeitalter der Prävention werden müsse“[72].

Für den Begriff der Prävention gibt es sowohl im deutschen Sprachgebrauch, wie auch im anglosächsischen Bereich zahlreiche Synonyme und sinnverwandte Ausdrücke, wie z.B Gewaltprävention, Konfliktprävention, Präventivdiplomatie, conflict prevention, crisis prevention oder auch preventive action. Eine klare Abgrenzung der Begriffe voneinander ist selten zu finden.

In Anlehnung an die bereits weiter oben vollzogene Herleitung und Bestimmung der Begriffe der Krise und des Konfliktes, erscheint die Verwendung des Begriffs der Krisenprävention hier als einzig sinnvoll. Bei der Prävention, wie auch immer man sie bezeichnen möge, geht es weniger um die Verhütung von Konflikten, die bis zu einem gewissen Grad ja auch erwünscht sind, sondern vielmehr um die Verhinderung der gewaltsamen Austragung von Konflikten, d.h. zur Vorbeugung einer Eskalation[73]. Daher lassen sich die Instrumente der Prävention sowohl pre-, wie auch post-konfliktär einsetzen. Im ersten Fall geht es darum, die gewaltsame Austragung eines neu entstandenen und gerade kurz vor der Eskalation stehenden Konflikts zu verhindern, während es im zweiten Fall darum geht einen gerade eskalierten und nun deeskalierten Konflikt so zu bearbeiten, dass von dieser Konfliktlinie nie wieder eine Gefahr der gewaltsamen Eskalaltion ausgeht.

Eine umfassende Krisenprävention, egal welcher Art, muß zugleich auf die Bereiche der politischen und sozialen Entwicklung, der Bildung, des Justizwesens, sowie auf die Herausbildung einer legitimierten politischen Führung zielen[74]. Dies entspricht den Komponenten des bereits weiter oben erwähnten ‚zivilisatorischen Hexagon‘ von Senghaas im Sinne einer umfassenden Konflikttransformation. Aus diesem Grund ist Prävention zugleich ein Anliegen der Entwicklungspolitik, wie auch der Außen- und Sicherheitspolitik. Oft wird die zivile Krisenprävention, also die nicht-militärischen Maßnahmen, dem Bereich der Entwicklungspolitik zugerechnet, was einen grundlegend falschen Denkansatz darstellt. Auch die präventiven Maßnahmen innerhalb einer Außen- und Sicherheitspolitik bedürfen nicht notwenigerweise den Einsatz eines Militärs.

Als Handlungsmuster kann sich präventives Handeln sowohl strukturorientiert wie auch prozeßorientiert darsstellen. Eine strukturorientierte Prävention versucht die tieferliegenden Ursachen, Nährböden und Strukturen gewalttätiger gesellschaftlicher Verhältnisse und Entwicklungen zu erreichen[75]. Demenstprechend zählt man zu den Maßnahmen einer strukturorientierten Prävention die Förderung von Demokratie, Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und sozialer Gerechtigkeit. Beachtet werden muß jedoch, dass jede dieser Maßnahmen zugleich auch den Konflikt verschärfen kann. Wichtig ist, dass die Maßnahmen an konkrete Ziele gebunden sind und dass dabei die Gegebenheiten des Konflikts nicht aus den Augen verloren werden. Eine enge Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren kann dieses Gefahrenpotential mindern.

[...]


[1] Vgl. Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung, Globales Konfliktpanorama 2000, im Internet unter: www.hiik.de/konfliktbarometer/panorama_2000.htm.

[2] Schlichte, Klaus, Das Kriegsgeschehen 1995 – Daten und Tendenzen der Kriege und bewaffneten Konflikte im Jahr 1995, Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung, Reihe: Interdependenz – Materialien und Studien der Stiftung Entwicklung und Frieden und des Instituts für Entwicklung und Frieden, Nr. 20, Bonn, 1995, S. 15.

[3] Siehe dazu die verschiedenen Statistiken des UNHCR im Internet unter: www.unhcr.de.

[4] Zit. n. Huntington, Samuel P., Kampf der Kulturen, S. 24.

[5] Ebd. S. 514 – 524.

[6] Stodiek, Thorsten, Mehr Muskeln für die UNO – Reformpläne zur Friedenssicherung, in: IFSH / HSFK / FEST / INEF, Friedensgutachten 2001, S. 95.

[7] Nähere Ausführungen und Erläuterungen zur Thematik der Eskalationsschwelle, sowie der primären und sekundären Phase einer friedlichen Konfliktbeilegung, folgen an späterer Stelle noch.

[8] An dieser Stelle soll angemerkt werden, dass diese Arbeit sich nicht in die Diskussion um eine vorhandene oder nicht vorhandene Legitimation der NATO Intervention im Kosovo einmischen will. Diese Thematik tangiert lediglich an einigen Stellen den Inhalt dieser Arbeit. Soweit erforderlich wird dann lediglich mit der Tatsache gearbeitet, dass es eine Operation der NATO gab, die völkerrechtliche Begründung, sofern es eine gibt, ist nicht relevant. Ähnliches gilt für den Streit, ob es im Vorlauf des Kosovo-Konflikts eine humanitäre Katastrophe gab oder nicht. Auch aus dieser Diskussion will sich die Arbeit, soweit wie möglich, raushalten. Es soll an dieser Stelle lediglich auf die Artikel 6 und 7 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs hingewiesen werden, die den Begriff des Völkermords und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandeln (im Internet abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/3_auspol/index.htm). Legt man diese Definition als Meßlatte an die bereits über Jahre hinweg latent existierende Konfliktsituation im Kosovo und betrachtet zusätzlich verschiedenen Zeugenaussagen (hier z.B. im Bericht der ‚Ärzte ohne Grenzen‘ im Internet unter der URL: www.aerzte-ohne-grenzen.de/coding/service/download/Kosovo-4-1999.pdf), dann ergibt sich ein Szenario, bei dem es gerechtfertigt ist von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn nicht sogar vom Völkermord, zu reden. Alles in allem wird in dieser Arbeit davon ausgegangen, dass ein Konflikt vorherrschte, der bereits zum Teil die Schwelle zur gewaltsamen Eskalation überschritten hatte. Dabei soll hier auch weder für den einen noch den anderen Konfliktgegner Partei ergriffen werden. Auf beiden Seiten gab es gewaltsame Übergriffe und beide Seiten versuchten dadurch ihre politischen Ziele durchzusetzen.

[9] Siehe hierzu Presse und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.), Europäische Union / Europäische Gemeinschaft: die Vertragstexte von Maastricht, Titel V – Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, S. 22 – 28, insbesondere Art. J.1; Art. J.3; Art. J.4. Gleichzeitig ist hier anzumerken, dass in den einschlägigen Verträgen und Dokumenten der EU nie der Versuch unternommen wurde, den Begriff der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu klären. Der Inhalt dieses Begriffs ist daher bis heute noch weitgehend unklar. Siehe dazu: Saadhoff, Christian, GASP: Außenpolitik für ein geeintes Europa – Die zweite Säule auf dem Prüfstand, Libri Bod, Norderstedt, 2000, S. 19.

[10] Vgl. dazu Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Vertrag von Amsterdam: Texte des EU-Vertrages und des EG-Vertrages mit den deutschen Begleitgesetzen, Titel V – Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, S. 25 – 33, insbesondere Art. 11; Art. 14; Art. 17.

[11] Zit.n. Schneckener, Ulrich, Die EU als Krisenmanager – Der Testfall Mazedonien, in: Internationale Politik, Heft Nr. 5, 2001, 56 Jahrg. , S. 43.

[12] Siehe hierzu Ehrhart, Hans-Georg, Friedensmacht Europa? Die EU auf der Suche nach einem außen- und sicherheitspolitischen Leitbild, : IFSH / HSFK / FEST / INEF, Friedensgutachten 2001, S. 186.

[13] Vgl. u.a. International Crisis Group, ICG Balkans Report N. 98 – Macedonia’s Ethnic Albanians: Bridging the Gulf, 02. August 2000, S. 23 – 25.

[14] Siehe hierzu: European Security: a Common Concept of the 27 WEU Countries, Extraordinary Council of Ministers, Madrid, 14.11.1995, Chapter 1, Paragraph 8 – 64, im Internet unter: www.weu.int/eng/comm/d951114d.htm, Stand: 17.07.01.

[15] Vgl. Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation, Demoskopisches Meinungsbild in Deutschland zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik, AIK-Texte 1/2000, S. 13.

[16] Siehe Beyme, Klaus von, Die politischen Theorien der Gegenwart – Eine Einführung, S. 25ff.

[17] Zit.n. ebd.

[18] Zit.n Risse-Kappen, Thomas, Konfliktprävention durch Theorie?, in: Internationale Politik, Heft 8, 1996, S. 8.

[19] Siehe dazu z.B. Amsterdamer Aufruf zur Krisenvermeidung und Friedenssicherung – Ein Aktionsplan für die Europäischen Regierungschefs, publiziert in: Matthies, Volker, Krisenprävention, M25, S. 167. Hierin wird u.a. festgehalten, dass sich Maßnahmen innerhalb der ESVI über die Bereiche Krisenvermeidung und –Bewältigung erstrecken sollen. Die hier in der Erklärung verwendeten Begriffe sind bedeutungsgleich mit den beiden i der Arbeit verwendeten. Einzig der Bereich der Mediation wir d nicht explizit erwähnt, da man es zur Prävention dazu zählt. Dass sich hier dennoch eine Trennlinie ziehen lässt wird an spätere Stelle noch aufgezeigt.

[20] Vgl. Krech, Hans, Bewaffnete Konflikte nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes Band 2, Der Bürgerkrieg in Bosnien-Herzegowina (1992-1997): ein Handbuch, S. 41 – 61.

[21] Siehe dazu: Matthies, Volker, Krisenprävention – Vorbeugen ist besser als heilen, S. 166, M 24.

[22] Die bei Matthies als Referenz aufgeführte Publikation von International Alert konnte trotz intensiver Recherche nicht ausfindig gemacht werden. Auch auf der Homepage von International Alert ist dieses Dokument nicht verfügbar. Gleichzeitig konnte bei keinem Dokument der EU ein Hinweis auf dieses Schema gefunden werden. Auch auf Anfrage bei verschiedenen Mitarbeiter der Europäischen Union im Bereich der GASP konnte dieses Schema so nicht gefunden werden.

[23] Zit.n. Deutsch, Karl W., Krisenkonzepte und “Krisenmanagement” in der Politikwissenschaft, in: Heinemann, Hans-Joachim / Neuhold Hanspeter, Krise und Krisenmanagement in den internationalen Beziehungen, Steiner – Verlag, Wiesbaden, 1989, S. 66.

[24] Zit.n. Wolleh, Oliver, Zivile Konfliktbearbeitung in ethnopolitischen Konflikten, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft B 21/2001, S.26.

[25] Der Begriff der Interessen, wie er in dieser Arbeit verwendet wird und der zu den Interessenkonflikten führt, lässt sich wie folgt definieren: „...als irgendein Gewinn an etwas, was man braucht und will – es könnte Reichtum, es könnten Macht, Ruhm, Prestige sein. Es könnten aber auch Informationen und Wissen sein. Das gleiche gilt, wenn jemand etwas zu verlieren fürchtet, das er hat oder zu haben glaubt“. Zit.n. Deutsch, Karl W., Krisenkonzepte und “Krisenmanagement” in der Politikwissenschaft, in: Heinemann, Hans-Joachim / Neuhold Hanspeter, Krise und Krisenmanagement in den internationalen Beziehungen, Steiner – Verlag, Wiesbaden, 1989, S. 67.

[26] Zit.n. ebd. S. 27.

[27] Zit.n. Ropers, Norbert, Die friedliche Bearbeitung ethno-politischer Konflikte, in: Ropers, Norbert / Debiel, Thomas, Friedliche Konfliktbearbeitung in der Staaten- und Gesellschaftswelt, S.197.

[28] Vgl. ebd. S. 197.

[29] Vgl. Annan, Kofi A., The Peacekeeping Prescription, in: Cahill, Kevin M., Preventive Diplomacy, S.174 – 175.

[30] Ebd. S. 208 – 210.

[31] Siehe hierzu Mehler, Andreas, Alles Krise oder was?, in Fahrenhorst, Brigitte (Hrsg.), Die Rolle der Entwicklungszusammenarbeit in gewalttätigen Konflikten, S. 36.

[32] Siehe hierzu: Galtung, Johan, Conflict Transformation by Peaceful Means, Kapitel II – Introduction, und Matthies, Volker, Krisenprävention, S. 33 – 36.

[33] Siehe Matthies, Volker, Krisenprävention, S. 33 – 36 und M6 auf S. 139.

[34] Zit.n. Barth, Peter, Krisenfrüherkennung unter veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen, in: Farwick, Dieter (Hrsg.), die große Herausforderung unserer Zeit, S. 44.

[35] Siehe hierzu u.a. ebd., S. 47 – 49.

[36] Siehe dazu u.a.: Gantzel, Klaus-Jürgen / Schwinghammer, Torsten, Die Kriege nach dem Zweiten Weltkrieg, 1945 bis 1992 – Daten und Tendenzen, Lit Verlag, Münster, 1995, S. 34.

[37] Vgl. ebd. S. 31. An diesem Punkt wiedersprechen sich Gantzel und Schwinghammer. Sie führen dies als Voraussetzung für das Vorhandensein eines Krieges auf und beweisen nur wenige Seiten später, dass dieses Merkmal in weiten Teilen nicht auf die Konfliktaustragung im ehemaligen Jugoslawien zutrifft. Dennoch verwenden sie auch hierfür den Begriff des Krieges, ohne dafür eine Begründung zu liefern.

[38] Zit.n. Debiel, Tobias, Gewaltprävention: Vom Modebegriff zum Handlungskonzept?, in: Sicherheit und Frieden, Heft 4/1996, S.

[39] Galtung, Johan, Frieden mit friedlichen Mitteln, S. 166; Das von Galtung hier zugrunde gelegte Zitat von Gandhi lautet: „Der Weg ist das Ziel“.

[40] Auf primäre Maßnahmen wird in den folgenden Abschnitten noch näher eingegangen

[41] Vgl. ebd. S. 208 – 209.

[42] Siehe hierzu Senghaas, Dieter, Hexagon-Variationen, in: Ropers, Norbert / Debiel, Thomas, Friedliche Konfliktbearbeitung in der Staaten- undGesellschaftswelt, S. 37 ff.

[43] Zit. n. ebd. S. 38.

[44] Ebd. S. 40.

[45] Czempiel, Ernst – Otto, Kants Theorem. Oder: Warum sind die Demokratien (noch immer) nicht friedlich?, in: Zeitschrift für Internationale Beziehungen, 3.Jg, Heft 1, S. 79 – 101, 1996, S. 80 – 81.

[46] Vgl. ebd. S 81.

[47] Zit.n. Czempiel, Ernst – Otto, Kants Theorem. Oder: Warum sind die Demokratien (noch immer) nicht friedlich?, in: Zeitschrift für Internationale Beziehungen, 3.Jg, Heft 1, 1996, S. 97.

[48] Zit.n. ebd.

[49] Vgl. Fuchs-Heinritz, Werner und andere, Lexikon zur Soziologie, S. 358.

[50] Siehe hierzu Joulwan, George A. / Shoemaker, Christopher C., Civilian-Military Cooperation in the Prevention of Deadly Conflict: Implementing Agreements in Bosnia and Beyond, im Internet unter: www.ccpc.org/pubs/joul/joul.htm, Stand: 20.07.2001.

[51] Mit den Begriffen der Zielperson und Zielgruppe werden die Empfänger der verschiedenen Maßnahmen bezeichnet, was es ganz von der Maßnahme und dem Zweck der Maßnahme abhängt.

[52] Siehe hierzu u.a.: Unser, Günther / Wimmer, Michaela, Die Vereinten Nationen: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 1995, S. 90ff.

[53] Zit.n. Dulabaum, Nina L., Mediation: Das ABC – Die Kunst in Konflikten erfolgreich zu vermitteln, S. 8.

[54] Siehe Bercovitch, Jacob / Houston, Allison, Why do theyd do it like this? An analysis of the factors influencing mediation behavior in international conflicts, in: Journal of Conflict Resolution, Vol. 44, No. 2, April 2000, S. 171.

[55] Vgl. Pruit, Dean G., Ethnic Conflicts – The Tactics of Third-Party Intervention, in: Orbis – A Journal of World Affairs, Vol. 44, No.2, Frühjahr 2000, S. 245 ff.; Eine ähnliche Aufstellung machten auch Bercovitch / Houston. Sie bezeichneten diese drei Stufen jedoch anders. Siehe dazu Bercovitch, Jacob / Houston, Allison, Why do they do it like this? An analysis of the factors influencing mediation behavior in international conflicts, in: Journal of Conflict Resolution, Vol. 44, No. 2, April 2000, S. 175.

[56] Vgl. Pruit, Dean G., Ethnic Conflicts – The Tactics of Third-Party Intervention, in: Orbis – A Journal of World Affairs, Vol. 44, No.2, Frühjahr 2000, S. 249.

[57] Matthies, Volker / Rohloff, Christoph / Klotz, Sabine, Frieden statt Krieg – Gelungene Aktionen der Friedenserhaltung und der Friedenssicherung 1945 bis 1995, Konzeptionelle Überlegungen und empirische Befunde, Reihe: Interdependenz – Materialien und Studien der Stiftung Entwicklung und Frieden und des Instituts für Entwicklung und Frieden, Nr. 21, Bonn, 1996, S. 27.

[58] Siehe hierzu ebd.

[59] Krisenfrüherkennung wird oft dem Bereich der Prävention zugeschrieben. Aus diesem Grund wird an späterer Stelle noch näher darauf eingegangen.

[60] Vgl. Bercovitch, Jacob, Mediation in der Staatenwelt – Bedingungen für Erfolg oder Scheitern internationaler Vermittlungsbemühungen, in: Debiel, Tobias / Ropers, Norbert, Friedliche Konfliktbearbeitung in der Staaten- und Gesellschaftswelt, S. 98 – 99.

[61] Vgl. ebd.

[62] Zit. n. ebd. S. 98.

[63] Zit.n. ebd.

[64] Siehe Zartmann, William,, Ethnic Conflicts – Mediating Conflicts of Need, Greed and Creed, in: Orbis – A Journal of World Affairs, Vol. 44, No. 2, Spring 2000, S. 259 – 263.

[65] Siehe dazu Billing, Peter, Zuckerbrot und Peitsche – Vermittlungsaktionen der Supermächte in internationalen Konflikten, in: Debiel, Tobias / Ropers, Norbert, Friedliche Konfliktbearbeitung in der Staaten- und Gesellschaftswelt, S. 114 – 115.

[66] Vgl. ebd. S. 115.

[67] Zit.n. Mathhies, Volker / Rohloff, Christoph / Klotz, Sabine, Frieden statt Krieg – Gelungene Aktionen der Friedenserhaltung und der Friedenssicherung 1945 bis 1995, S. 27.

[68] Zit. n. Bercovitch, Jacob, Mediation in der Staatenwelt – Bedingungen für Erfolg oder Scheitern internationaler Vermittlungsbemühungen, S. 91.

[69] Siehe hierzu Mathhies, Volker / Rohloff, Christoph / Klotz, Sabine, Frieden statt Krieg – Gelungene Aktionen der Friedenserhaltung und der Friedenssicherung 1945 bis 1995, S. 27

[70] Vgl. ebd.

[71] Vgl. Annan, Kofi Annan, Kofi A., The Peacekeeping Prescription, S. 173.

[72] Zit.n. Matthies, Volker, Krisenprävention, S. 23.

[73] Vgl. ebd. S. 30.

[74] Vgl. Wright, Quincy, A Study of War, 2. Edition, The University of Chicago Press, 1964, S. 394.

[75] Vgl. Matthies, Volker, Krisenprävention – Vorbeugen ist besser als Heilen, Leske + Budrich, Opladen, 2000. S. 38.

Ende der Leseprobe aus 165 Seiten

Details

Titel
Die Europäische Union und der Zerfall Jugoslawiens
Untertitel
Krisenprävention, Krisenmanagement und Mediationsverhalten an ausgewählten Beispielen
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2001
Seiten
165
Katalognummer
V230339
ISBN (eBook)
9783656464631
ISBN (Buch)
9783656466680
Dateigröße
3922 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
europäische, union, zerfall, jugoslawiens, krisenprävention, krisenmanagement, mediationsverhalten, beispielen
Arbeit zitieren
Dipl. pol., MCGI Göran Swistek (Autor:in), 2001, Die Europäische Union und der Zerfall Jugoslawiens, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/230339

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