Das neue ORF-Gesetz 2001. Künftige Rahmenbedingungen für journalistisches Handeln


Seminararbeit, 2001

14 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Der ORF wird eine Stiftung

Die Einhaltung des öffentlichen Auftrages

Neue Werbebestimmungen für den ORF

Die Entpolitisierung des ORF

Fazit – Zukunftsaussichten

Quellenverzeichnis

Einleitung

Die Bundesregierung will noch vor dem Sommer ein neues ORF-Gesetz beschließen. Ich will auf den folgenden Seiten versuchen, die wichtigsten Punkte dieses neuen Gesetzes, beziehungsweise deren Auswirkungen auf das zukünftige journalistische Handeln, aufzuzeigen. Da es sich bei diesem Thema um ein sehr aktuelles handelt, und die Verhandlungen sich bis dato noch hinziehen, werde ich leider keine endgültigen Lösungen vorstellen können, lediglich Ansätze, die bis jetzt erkennbar sind.

Das ORF-Gesetz 2001 sieht in einigen Punkten recht gravierende Änderungen vor. Ich habe die am häufigsten diskutierten und nach meiner Auffassung wichtigsten Bereiche herausgenommen. Jene, die das Arbeiten von Journalisten in Zukunft am meisten beeinflussen dürften, werde ich genauer behandeln.

- Der ORF soll in eine Stiftung umgewandelt werden. Die Bundesregierung plant die Umwandlung per 31.12.2001.[1] Der ORF-Kurator und ÖVP-Klubchef Khol meint dazu:

„Der ORF soll an der Spitze des Fortschritts stehen und als Stiftung öffentlichen Rechts sich selbst und dem österreichischen Volk gehören. Wir werden ihn stützen und halten.“[2]

- Der ORF soll in Zukunft wieder verstärkt auf die Einhaltung des öffentlichen Auftrages achten. Es wurde sogar ein sogenannter „unabhängiger Weisenrat“ eingesetzt, der für Lösungsansätze sorgen sollte. Diesem Weisenrat gehörte unter anderem der ehemalige ORF-Generalintendant Gerd Bacher an, was nicht unumstritten war.
- Die Werbebestimmungen für den ORF insbesondere im Hinblick auf Produkt-Placement und Printmedienwerbung sollen abgeändert werden. Vor allem deshalb, weil man fest dazu entschlossen ist, Privatfernsehen in Österreich möglich zu machen. Diese Tatsache sorgte naturgemäß für heftige Diskussionen. Natürlich gab es auch Widerstände – besonders von Seiten des ORF selbst.

Natürlich hat dies für den ORF tiefgreifende Änderungen zur Folge. Die neuen Bestimmungen betreffen nicht zuletzt auch die Finanzen des ORF. Wenn man den Aussagen glauben schenken darf, die derzeit vom Küniglberg zu hören sind, so könnte es sich um Einbußen von bis zu 1 Milliarde Schilling jährlich handeln, die durch eine Änderung des Werberechtes hingenommen werden müssten. Dieser Meinung hat sich auch Ex-ORF-Generalintendant Gerhard Zeiler, nunmehriger Chef von RTL, angeschlossen. Auf die Frage, wie er denn die ORF-Reformdebatte beurteile, antwortete er:

„Kommt Bachers Zwangsbeglückung Marke 70er Jahre, lacht mein RTL-Herz, mein ORF-Herz blutet. Das heißt eine Milliarde Verlust für den ORF. Ob er sich dann sein bisheriges Programm samt Landesstudios leisten kann, ist offen. Außer man geht zum Gebührenzahler. Ich weiß nicht, ob sich die Politiker darüber im klaren sind.“[3]

Dass eine solche Kürzung des Budgets Auswirkungen auf das journalistische Handeln im ORF haben wird, ist wohl kaum von der Hand zu weisen. Der ORF würde somit – nach meinem Verständnis – wieder mehr in die Abhängigkeit der Politik geraten. Darüber hinaus sehe ich hier einen Widerspruch. Denn auf der einen Seite soll der ORF den öffentlichen Auftrag in Zukunft wieder besser erfüllen und auf der anderen Seite sollen ihm die finanziellen Mittel gekürzt werden. Dabei würde der ORF für öffentlich-rechtliche Produktionen (Eigenproduktionen) eher mehr finanzielle Mittel benötigen, da diese naturgemäß teurer sind als Zugekauftes.

Andererseits soll in Österreich erstmals Privatfernsehen möglich gemacht werden. Der Weisenrat glaubt dies durch eine Art „Werbebeschränkung“ für den ORF zu erreichen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Werbegelder, die diverse Unternehmen nicht mehr in den ORF investieren könnten, automatisch in ein österreichisches Privatfernsehen investiert würden.

- Ein weiterer Punkt ist natürlich die politische Einflussnahme an sich. Bis jetzt war es gang und gebe, dass sich der Großteil des ORF-Kuratoriums aus Politikern zusammensetzte. Nicht weniger als neun Kuratoriumsmitglieder werden von der Bundesregierung entsandt. Die Klubchefs Ing. Peter Westentaler (FPÖ) und Andreas Khol (ÖVP) wären wohl passende Beispiele für die politische Besetzung des ORF-Kuratoriums. Doch bald soll diese Art der Zusammensetzung nicht mehr erlaubt sein.

Es bleibt abzuwarten, ob der Ausschluss von Berufspolitikern aus ORF-Gremien tatsächlich wie geplant durchgeführt werden wird, gibt es doch genug politische Handlanger, die kein Parteibuch besitzen und trotzdem parteipolitisch motiviert handeln. Andreas Khol meint dazu:

„Kernstück der Reform ist die Entpolitisierung. Wir wollen keine Kuratoren mehr, die im Auftrag des Bundeskanzlers anrufen können, und dass der ORF dann – wie im Fall Euroteam[4] – den Schwanz einzieht und Selbstzensur übt“[5]

Wird es möglich sein unter den neuen Gegebenheiten objektiv und frei von Problemen politischer oder finanzieller Art zu berichten? Was wird mit der österreichischen Filmszene passieren, wenn der ORF als Hauptfinanzier von heimischen Filmproduktionen ausfällt beziehungsweise zumindest stark beschnitten wird? All diese Bereiche des neuen ORF-Gesetzes 2001 will ich nun näher betrachten und ihre Auswirkungen auf die Tätigkeit von Journalisten untersuchen.

Der ORF wird eine Stiftung

Wie schon Eingangs erwähnt soll der ORF per 31.12.2001 ein Stiftung werden.

Mit diesem Bundesgesetz wird eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung ,,Österreichischer Rundfunk'' eingerichtet. Die Stiftung hat ihren Sitz in Wien und besitzt Rechtspersönlichkeit.“[6]

Der Zweck dieser Stiftung des öffentlichen Rechts liegt in der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages.

„Zweck der Stiftung ist die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages des Österreichischen Rundfunks im Rahmen des Unternehmensgegenstandes (§ 2). Der öffentlich-rechtliche Auftrag umfasst den Versorgungsauftrag gemäß § 3, den Programmauftrag gemäß § 4 und die besonderen Aufträge gemäß § 5.“[7]

In Folge dieser Änderungen wird aus dem ORF-Kuratorium ein Stiftungsrat gemacht. Auch ein sogenannter Publikumsrat wird installiert, wobei es allerdings noch Auffassungsunterschiede über dessen Bestellung gibt. Der momentane Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass 6 von 35 Publikumsräten direkt vom ORF-Publikum gewählt werden sollen. Die Kandidaten für diese Räte kommen unter anderem von Bildungs-, Sport-, Jugend- und Seniorenorganisationen.[8] Da aber für die Wahl kein gleiches und geheimes Wahlrecht gewährleistet werden kann, dürfte diese Art der Bestellung nicht durchzusetzen sein.

[...]


[1] § 49: Begutachtungsentwurf für: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Aufgaben und die
Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz-RFG), BGBl. Nr. 379/1984, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2001 geändert wird

[2] NEWS, Nr. 13, 29.3.2001: „ORF: Der Rat der Weisen“, Seite: 48-49

[3] NEWS, Nr. 13, 29.3.2001: „ORF verliert eine Milliarde“ – Interview mit Gerhard Zeiler, Seite: 49

[4] Anm.: Es handelte sich hierbei um ca. 8 Sekunden eines Beitrages über die Euroteam-Affäre. Im speziellen
geht es um die Rolle, die der Sohn des damaligen Bundeskanzlers Mag. Viktor Klima spielte. Die Opposition
behauptete damals, der Beitrag sei aufgrund einer Intervention des Kanzlers gekürzt worden.

[5] NEWS, Nr. 13, 29.3.2001: „ORF: Der Rat der Weisen“, Seite: 48-49

[6] § 1: Begutachtungsentwurf für: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Aufgaben und die
Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz-RFG), BGBl. Nr. 379/1984, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2001 geändert wird

[7] § 2: Begutachtungsentwurf für: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Aufgaben und die
Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz-RFG), BGBl. Nr. 379/1984, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2001 geändert wird

[8] „ Staatssekretär weist Bedenken gegen Direktwahl von Räten zurück“: gefunden am 3.5.2001 in
http://derstandard.at/dyn/archiv/archarchiv.asp?artfn=\Archiv\20010418\83.HTM - Suchbegriff: ORF-Gesetz;
„Sondersitzung zum ORF-Gesetz“

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Das neue ORF-Gesetz 2001. Künftige Rahmenbedingungen für journalistisches Handeln
Hochschule
Universität Wien  (Institut für Publizistik der Universität Wien)
Veranstaltung
Grundprobleme der journalistischen Vermittlung: Elektronische Medien
Note
2
Autor
Jahr
2001
Seiten
14
Katalognummer
V2300
ISBN (eBook)
9783638114073
ISBN (Buch)
9783668194311
Dateigröße
520 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Eine Arbeit, die verschiedenste Standpunkte zum neuen Entwurf des ORF-Gesetzes beinhaltet. 316 KB
Schlagworte
ORF-Gesetz, Künftige, Rahmenbedingungen, Handeln, Grundprobleme, Vermittlung, Elektronische, Medien
Arbeit zitieren
Mag. Christian Rabl (Autor:in), 2001, Das neue ORF-Gesetz 2001. Künftige Rahmenbedingungen für journalistisches Handeln, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2300

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