Erklärung des Wahlsystems

Wahlen in Deutschland


Facharbeit (Schule), 2013

14 Seiten, Note: 1,9


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Definition: Wahlen

2. Aktives/Passives Wahlrecht

3. Wahlgrundsätze

4. Aktuelles Wahlrecht

5. Wahlkreise

6. Mehrheit
6.1. Einfache Mehrheit
6.2. Absolute Mehrheit

7. Wahlauszählungsverfahren
7.1. Quotenverfahren nach Hare-Niemeyer
7.2. Divisorverfahren nach D’Hondt

8. Listenwahl

9. Personalwahl

10. 5%-Hürde

11. Quellenverzeichnis

12. Anhang

1. Definition: Wahlen

Da wir in einer Demokratie leben und alle Macht vom Volke ausgeht, benötigen wir auch Wahlen. In einer Wahl kann das Volk darüber abstimmen, welche Kandidaten und Parteien sie wollen. Wie Wahlen ablaufen, welches Wahlrecht es in Deutschland gibt und welche Probleme dabei entstehen, werden wir im folgenden Text erläutern.

2. Aktives/Passives Wahlrecht

Als aktives Wahlrecht bezeichnet man das Recht der Teilnahme, mit einer Stimme, an einer Wahl. Dabei spielt es keine Rolle ob diese Wahl staatlich oder nicht ist. Wahlberechtigt sind somit alle Menschen, die ein aktives Wahlrecht besitzen. Dennoch gibt es einige Voraussetzungen, um ein aktives Wahlrecht, in Deutschland, zu bekommen. Die deutsche Staatsbürgerschaft und ein fester Wohnsitz sind die wichtigsten Anforderungen für das aktive Wahlrecht. Des Weiteren auch die Volljährigkeit, also das Erreichen des 18. Lebensjahres vor oder am Wahltag. Mit diesem Alter ist man in Hessen berechtigt an der Bundestagswahl, den Landtagswahlen und den Kommunalwahlen teilzunehmen.

Das passive Wahlrecht ist nicht das Gegenteil des Aktiven. Personen die das passive Wahlrecht besitzen, dürfen als Anwärter gewählt werden. Auch hier spielt es keine Rolle ob es eine staatliche oder nicht-staatliche Wahl ist. Im Normalfall sind die Ansprüche für das passive Wahlrecht etwas höher gestellt, als die für das aktive Recht. Zum Beispiel darf man in Hessen ab 18 den Landtag wählen (aktives Wahlrecht), muss aber mindestens 21 Jahre alt sein um sich selbst als Kandidat aufzustellen.[1]

3. Wahlgrundsätze

In Deutschland gibt es insgesamt fünf Wahlgrundsätze, die im „Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes als Grundsätze der Bundestagswahl“ stehen. Dort heißt es „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“

Jeder dieser fünf Grundsätze lässt sich definieren:

- Der „allgemeine“ Wahlgrundsatz drückt aus, dass jeder der die Anforderungen des aktiven Wahlrechts erfüllt, wählen darf
- „Unmittelbar“ bedeutet, dass die Abgeordneten direkt gewählt werden. Es gibt keine Wahlmänner, die man wählt. Bestes Beispiel für Wahlmänner und deren fatale Auswirkungen, sind die USA. Dort kann man mit weniger Stimmen, dank Wahlmännern, trotzdem die Mehrheit erreichen, wie im Wahlkampf Bush gegen Al Gore
- „Frei“ heißt, der Wähler darf nicht zur Wahl oder einer Stimmabgabe gezwungen werden
- „Gleich“ sagt als Wahlgrundsatz aus, dass jeder Stimme die gleiche Gewichtung bekommt. Keine Stimme darf doppelt oder mehr zählen, als eine andere Stimme
- Der letzte Wahlgrundsatz „geheim“ besagt, dass die Wahl geheim ausgeführt werden muss. Niemand darf wissen, welcher Wähler welchen Kandidaten oder welche Partei gewählt hat. Natürlich kann der Wähler dies selbst im Nachhinein verraten, jedoch muss er dies nicht.[2]

4. Aktuelles Wahlrecht

Unser aktuelles Wahlsystem bei der Bundestagswahl ist die „personalisierte Verhältniswahl mit Listen“. Das heißt die Wähler wählen einen Teil der Abgeordneten direkt in den Bundestag. Die Zahl der Abgeordneten beträgt 598. Die Hälfte der Sitze wird an die Wahlgewinner, mit der relativen Mehrheit, in den einzelnen Wahlkreisen vergeben. Die Restlichen werden durch Landesparteilisten vergeben. Die Bundestagswahl wird alle vier Jahre wiederholt. Die letzte Wahl war im Jahr 2009 folglich dessen steht die nächste Bundestagswahl bereits in September 2013 an.[3] Jedem Wähler stehen zwei Stimmen zu, eine für den Kandidaten im jeweiligen Wahlkreis, die zweite für die Listen mit den Landesparteien (siehe Grafik Anhang Seite 13). Besonderheit am aktuellen Wahlrecht bei der Bundestagswahl ist die Überhangmandatsregelung. Wenn eine Partei in einem Wahlkreis sehr erfolgreich ist und ihr somit mehr Mandate zustehen, als üblich, darf die Partei sie behalten und andere Parteien bekommen dafür keinen Ausgleich. Somit wird die feste Zahl von 598 Mandaten durchbrochen, was laut „Bundeswahlgesetz verfassungswidrig“ ist.[4]

5. Wahlkreise

In Deutschland gibt es aktuell 299 Wahlkreise (siehe Grafik Anhang Seite 13). Die Einteilung erfolgt meist geographisch, jedoch werden die genauen Grenzen vom Bundeswahlrecht bestimmt. In einem Wahlkreis können die Wähler, die genaue Einteilung vom Sitzen in unterschiedlichen Organen, wählen.[5] [6]

[...]


[1] http://www.wahlrecht.de/lexikon/aktives-passives-wahlrecht.html

[2] http://www.bundestag.de/service/glossar/W/wahlgrundsaetze.html

[3] http://www.focus.de/politik/deutschland/kanzlerwahl-2013-merkel-wartet-auf-ihren-herausforderer_aid_644159.html

[4] http://www.wahlrecht.de/bundestag/index.htm

[5] http://www.bundestag.de/service/glossar/W/wahlkreis.html

[6] Duden „Basiswissen Schule“ Politik

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Erklärung des Wahlsystems
Untertitel
Wahlen in Deutschland
Veranstaltung
Politikunterricht
Note
1,9
Autoren
Jahr
2013
Seiten
14
Katalognummer
V229704
ISBN (eBook)
9783656455196
ISBN (Buch)
9783656455967
Dateigröße
3954 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
erklärung, wahlsystems, wahlen, deutschland
Arbeit zitieren
Steven Lehmann (Autor:in)Oliver H. (Autor:in), 2013, Erklärung des Wahlsystems, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/229704

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