Die Reglementierung der Prostitution im 20. Jahrhundert. Ein Spiegel der Gesellschaft?


Seminararbeit, 2012

12 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Reglementierung der Prostitution
A. Zur „Sicherung der Gesundheit“
B. Zur Sicherung der Sittlichkeit
C. Strafen bei „Zuwiderhandlungen“

III. Gesellschaftliche Folgen
A. Heimliche Prostitution
B. Falsche Verdächtigungen
C. Bekräftigung der Sittenvorstellungen
D. Verankerung der Geschlechterrollen

IV. Fazit

Quellen - und Literaturverzeichnis

Quellen

Literatur

I. Einleitung

Im Dezember letzten Jahres (2011) forderten mehrere französische Politiker ein Verbot der Prostitution. Diese stelle eine Verletzung der elementaren Menschen- rechte („Würde und Gleichberechtigung“[1]) dar. Aus diesem Grund waren auch nicht die Prostituierten selbst Ziel des Angriffs, sondern ihre Kunden, denn: „Wo keine Freier, da keine Huren“ [2].[3]

Diese Initiative unterschied sich in vielen Punkten von den strafrechtlichen Vor- schriften zum Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts. Denn, wie ich noch zei- gen werde, stand damals vor allem die Prostitution unter gesetzlichen und gesell- schaftlichen Zwängen, während die Inanspruchnahme derselben sanktioniert blieb. Ebenso different waren die Motive. Welche dahinter steckten, soll in dieser Arbeit untersucht werden.

Die Quellenlage zu diesem Thema ist umfangreich, jedoch auch problematisch. Die Polizei- und Gerichtsakten hinterfragen selten die sozialen Umstände und Beweggründe, sondern vertreten eher die zeitgenössischen Vorurteile. Aus dem Milieu selbst gibt es zudem nur wenige glaubwürdige Schilderungen.[4]

Für meine Recherche hat mir vor allem das Werk „Zucht und Unzucht“ geholfen. Sybille Krafft untersucht zwar hauptsächlich die Entwicklungen in München, doch vergleicht sie diese immer wieder mit Berlin. Zudem lässt sich die Autorin nicht auf monokausale Schlussfolgerungen ein, sondern bietet eine Übersicht über die möglichen Ursachen, die zur Prostitution geführt haben.[5] „Vergnügungsge- werbe rund um den Bülowbogen“ konzentriert sich auf Berlin und zeigt, wie die zeitgenössische Vorstellung von der „gesitteten“ Frau ebenso das Bild der Prosti- tuierten prägte.[6] „The Business of Sex“ hebt den Aspekt der Geschlechterrolle hervor und inwiefern die Frau unterdrückt wurde, während der Mann – als Kunde – unbehelligt blieb.[7] „Hierarchien der Unzucht“ schließlich ist das aktuellste Werk und legt dar, inwiefern staatliche Rechtsvorschriften gesellschaftliche Normen festigen.[8]

Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die polizeilichen Vorschriften aus dem Jahr 1902, die für den Großraum Berlin gültig waren.[9] Besondere Aufmerksam- keit soll den Anordnungen gewidmet werden, die ihre Berufsausübung und ihr Privatleben betrafen. Was waren die möglichen Ursachen, als auch die Folgen dieser strafrechtlichen Einflussnahme auf eine stigmatisierte Minderheit[10] und inwiefern spiegelte diese die gesellschaftlichen Normvorstellungen wieder?

Im Kaiserreich gingen Frauen und Männer dem Prostitutionsgewerbe nach, da jedoch die Quelle – und die Initiative aus Frankreich - ausschließlich für die erste Gruppe Konsequenzen hatte, werde ich den Schwerpunt meiner Untersuchung ebenfalls auf die weibliche Prostitution legen. Aufgrund der Ergebnisse erscheint vielleicht auch die Forderung in Frankreich in einem gänzlich anderen Licht.

II. Reglementierung der Prostitution

Bei der vorliegenden Quelle handelt es sich – wie gesagt – um polizeiliche Vor- schriften, die am 28. Juni 1902 vom Berliner Polizeipräsidenten erlassen und rund drei Monate später, am 1. Oktober 1902, rechtskräftig wurden. Die Anordnungen waren kein „berliner“ Phänomen, sondern wurden so oder in ähnlicher Form für alle deutschen Großstädte vor und nach 1902 verfügt. Sie waren für jede offizielle Prostituierte, die „der sitten- und gesundheitspolizeilichen Aufsicht“[11] unterstand, bindend und wurden ihr bei der Registrierung ausgehändigt. Die Berliner Polizei war als Exekutivorgan für die Einhaltung und Kontrolle dieser Vorschriften ver- antwortlich. Gegen die „Bedrohung und Gefahren, die aus der Prostitution her- vorgingen“[12], sollte in Form einer „staatlichen Reglementierung der Prostituier- ten“[13] vorgegangen werden. Nach zeitgenössischen Vorstellungen gehörten zu

diesen Gefahren sowohl Geschlechtskrankheiten als auch jegliche Bedrohung des abstrakten Konstrukts der „Sittlichkeit“.[14] Diese zentrale Forderung ist es auch, die allen polizeilichen Vorschriften vorangestellt wird: „zur Sicherung der Ge- sundheit, der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Anstandes“[15].

A. Zur „Sicherung der Gesundheit“

Um die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten (insbesondere der Syphilis) zu verhindern, mussten sich alle registrierten Prostituierten einer regelmäßigen medi- zinischen Untersuchung unterziehen. Je nachdem wie hoch das Risiko (die Einstu- fung in Klassen variierte je nach Alter, Gesundheitszustand, Registrierungszeit, Persönlichkeit, Führung und „Ermessen der Sittenpolizei“[16]) gewertet wurde, wurden sie mehr oder weniger häufig kontrolliert.[17] Reingard Jäkl betont wie wir- kungslos diese Gesundheitsvorschriften waren: der Gesetzgeber schrieb nur die

Untersuchung der Frauen vor, jedoch nicht ihrer Kunden.[18] Dies entsprach auch der zeitgenössischen Kritik.[19] Julia Bruggemann sieht darin einen Ausdruck der geschlechtsspezifischen Rollenverhältnisse in der Gesellschaft: „The administrati- on did not condemn men who patronized prostitutes, but instead assumed respon- sibility for providing healthy woman free from infectious diseases such as syphi- lis“[20]. Zu einem späteren Zeitpunkt werde ich auf diesen Punkt nochmal zurück- kommen.

B. Zur Sicherung der Sittlichkeit

„Sittlichkeit“ ist ein Begriff, der sowohl historischen als auch kulturellen Einflüs- sen unterliegt. Welche Bedeutung hatte „Sittlichkeit“ nach damaligen Maßstäben? Bürgerliche Normen (Verhaltensregeln und Wertvorstellungen) galten als der In- begriff der Sittlichkeit: die Ehe war der Idealtypus, “die ‚Unzucht‘ wurde zu ihrer juristischen Gegenspielerin“[21]. Darunter fielen „alle anderen sexuellen Handlun- gen, die von der Idealvorstellung einer […] Sexualität zwischen Ehemann und Ehefrau abwichen“[22]. Ergo, um die bürgerlichen Wertvorstellungen zu schützen, musste die Prostitution (aber auch die Homosexualität) vollkommen aus dem öf- fentlichen Leben gedrängt werden.[23] Die polizeilichen Vorschriften von 1902 be- treffen vor allem den öffentlichen Raum: Neben den Haupt- und Einkaufsstraßen, Garten- und Parkanlagen sowie freien Plätzen durften die „Kontrollmädchen“[24] (registrierte Prostituierte) auch keine öffentlichen Gebäude betreten oder sich in ihnen aufhalten.[25] Es war ihnen weder erlaubt in unmittelbarer Nachbarschaft zu den verbotenen Orten zu wohnen, noch eine Wohnung zu beziehen, die von der Straße aus einsehbar war.[26] Selbst ihr Verhalten innerhalb der eigenen Räume wurde durch die polizeilichen Vorschriften bestimmt.[27] Zu jeder Tages- und Nachtzeit musste sie Polizeibeamte in ihre Wohnung lassen und gleichzeitig damit rechnen.

[...]


[1] Ulrich, Stefan: Kampf gegen Prostitution. Frankreich will käufliche Liebe verbieten, ;http://www.sueddeutsche.de/leben/frankreich-bekaempft-prostitution-toleranz-dafuer-gibt-es- haeuser-1.1229172>, 2011-12-08, 2012-02-14 (im Folgenden zitiert als: Ulrich: Kampf gegen Prostitution), S. 1.

[2] Ulrich: Kampf gegen Prostitution, S. 1.

[3] Vgl. Ulrich: Kampf gegen Prostitution, S. 1.

[4] Vgl. Krafft, Sybille: Zucht und Unzucht. Prostitution und Sittenpolizei im München der Jahrhun- dertwende, (Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt München 2), München 1996 (im Folgenden zitiert als: Krafft: Zucht und Unzucht), S. 11-12.

[5] Vgl. Krafft: Zucht und Unzucht.

[6] Vgl. Jäkl, Reingard: Vergnügungsgewerbe rund um den Bülowbogen. Streifzug durch die Ge- schichte der Großstadt-Prostitution, (Schöneberg auf dem Weg nach Berlin), Berlin 1987 (im Fol- genden zitiert als: Jäkl: Vergnügungsgewerbe).

[7] Vgl. Bruggemann, Julia: The Business of Sex. Evaluating Prostitution in the German Port City of Hamburg, in: Robert Beachy, Béatrice Craig und Alastair Owens (Hgg.): Women, Business and Finance in Nineteenth-century Europe. Rethinking Separate Spheres, New York und Oxford 2006, S. 182-196 (im Folgenden zitiert als: Bruggemann: The Business of Sex).

[8] Vgl. Lücke, Martin: Hierarchien der Unzucht. Regime männlicher und weiblicher Prostitution in Kaiserreich und Weimarer Republik, in: L'Homme. Europäische Zeitschrift für feministische Ge- schichtswissenschaft 21 (2010), H. 1, S. 49-64 (im Folgenden zitiert als: Lü>Hierarchien der Unzucht).

[9] Vgl. Hammer, Wilhelm: Zehn Lebensläufe Berliner Kontrollmädchen und zehn Beiträge zur Behandlung der geschlechtlichen Frage, Berlin und Leipzig 1905, S. 22-26 (im Folgenden zitiert als: Hammer: Berliner Kontrollmädchen).

[10] Unter Minderheit verstehe ich eine Gruppe, die durch soziale, kulturelle, ethische, religiöse oder berufliche Unterschiede gegenüber einer Mehrheitsgemeinschaft auffällt/auffallen will und von dieser als „anders“ wahrgenommen wird. Der Umgang mit diesen Minderheiten ist dabei immer ein Indikator für die Toleranz/Intoleranz der jeweiligen Gesellschaft. Diese Definition unterschei- det sich jedoch radikal von der zum Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts, die Minderhei- ten nur im Sinne einer Stimmenminderheit im politischen Bildungsprozess verstanden (vgl. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Bd. 13, Leipzig und Wien 1908, S. 883).

[11] Hammer: Berliner Kontrollmädchen, S. 22.

[12] Jäkl: Vergnügungsgewerbe, S. 31.

[13] Ebd..

[14] Zum Begriff der Sittlichkeit: Vgl. Lü>Hierarchien der Unzucht, S. 53; Zur Abwehr der Ge- fahren: Vgl. Lü>Hierarchien der Unzucht, S. 59.

[15] Hammer: Berliner Kontrollmädchen, S. 22.

[16] Hammer: Berliner Kontrollmädchen, S. 23.

[17] Vgl. Hammer: Berliner Kontrollmädchen, S. 22-23.

[18] Vgl. Jäkl: Vergnügungsgewerbe, S. 31.

[19] Vgl. Krafft: Zucht und Unzucht, S. 85.

[20] Bruggemann: The Business of Sex, S. 184.

[21] Lü>Hierarchien der Unzucht, S. 53.

[22] Lü>Hierarchien der Unzucht, S. 54.

[23] Vgl. Lü>Hierarchien der Unzucht, S. 59.

[24] Hammer: Berliner Kontrollmädchen.

[25] Vgl. Hammer: Berliner Kontrollmädchen, S. 24.

[26] Vgl. Hammer: Berliner Kontrollmädchen, S. 26.

[27] Vgl. Hammer: Berliner Kontrollmädchen, S. 25-26.

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Die Reglementierung der Prostitution im 20. Jahrhundert. Ein Spiegel der Gesellschaft?
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum  (Fakultät für Geschichtswissenschaft - Historisches Institut)
Veranstaltung
040031 - IPS Minderheiten, Gruppe 2
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
12
Katalognummer
V229661
ISBN (eBook)
9783656449331
ISBN (Buch)
9783656449959
Dateigröße
420 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
prostituiere, minderheit, reglementierung, prostitution, spiegel, gesellschaft
Arbeit zitieren
Stefan Fuchs (Autor:in), 2012, Die Reglementierung der Prostitution im 20. Jahrhundert. Ein Spiegel der Gesellschaft?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/229661

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