Deutsch-russischer Vertrag von Rapallo vom 16.04.1922

Eine Quelleninterpretation


Hausarbeit, 2011

23 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Quellenkritik
1. 1 Quellenbeschreibung
1. 2 Innere Kritik
1. 2. 1 Sprachliche Aufschlüsselung
1. 2. 2 Sachliche Aufschlüsselung

2. Quelleninterpretation
2. 1 Inhaltsangabe
2. 2 Einordnung in den historischen Kontext
2. 2. 1 Ende der Außenpolitik des Kaiserreiches
2. 2. 2 Der Erste Weltkrieg und der Vertrag von Versailles
2. 2. 3 Die Konferenz von Genua
2. 2. 4 Zustandekommen des Rapallovertrages
2. 2. 5 Deutsche Innenpolitik kurz vor und nach Rapallo
2. 2. 6 Reaktion der Westmächte auf den Vertrag

3. Ergebnis und Ausblick

4. Auswahlbibliografie
4. 1 Quellen
4. 2 Literatur

1. Quellenkritik

1.1 Quellenbeschreibung

Bei der ausgewählten Quelle handelt es sich um einen Vertrag zwischen der Regierung des Deutschen Reiches und der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, der am 16.04.1922 in der Nähe von Rapallo unterzeichnet wurde. Im Hotel Imperiale residierte die sowjetische Delegation während der Konferenz von Genua, auf der hauptsächlich die Reorganisation der internationalen Finanz- und Wirtschaftssysteme thematisiert wurde. Die Quelle liegt sowohl in gedruckter als auch elektronischer Form vor.[1]

1.2 Innere Kritik

1.2.1 Sprachliche Aufschlüsselung

Der gesamte Vertragstext ist noch heute, fast 90 Jahre nach Unterzeichnung des Vertrages, verständlich. Es gibt keine Begriffe oder Wörter, deren Bedeutung nicht mehr geläufig ist oder die nicht länger im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet werden.

1.2.2 Sachliche Aufschlüsselung

- „Reichsminister Dr. Walther Rathenau“ leistete die Unterschrift unter diesen Vertrag für das Deutsche Reich in seiner Funktion als Minister des Äußeren
- „Volkskommissar Georgi Wassiljewitsch Tschitscherin“ war das sowjetrussische Pendant Rathenaus. Er war Volkskommissar des Äußeren der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik
- Die „Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik“, oft auch als Sowjetrussland bezeichnet, war der Rechtsnachfolger des zaristischen Russlands. Sie bestand lediglich fünf Jahre, von der Oktoberrevolution 1917 bis Dezember 1922, als sie Gründungsmitglied der Sowjetunion war
- Mit den „Fragen aus der Zeit des Kriegszustandes“ sind alle entstandenen materiellen und territorialen Ansprüche und Forderungen beider Seiten aus dem ersten Weltkrieg von Kriegsbeginn Juli/August 1914 bis zum Ausscheiden Russlands aus dem Krieg im Februar/März 1918 gemeint.

2. Quelleninterpretation

2.1 Inhaltsangabe

Der Vertrag von Rapallo regelte in nur sechs Artikeln die Beziehungen zwischen dem Deutschen Reich und Sowjetrussland nach dem Ersten Weltkrieg neu. In erster Linie verzichteten beide Staaten gegenseitig auf den Ersatz von Kosten oder die Wiedergutmachung von Schäden, welche entweder direkt oder indirekt durch den Krieg entstanden waren. Zivilschäden blieben davon ebenfalls nicht ausgenommen. Des Weiteren sollten die diplomatischen und konsularischen Beziehungen sogleich wieder aufgenommen werden. Außerdem sollten die wirtschaftlichen Bedürfnisse durch wohlwollendes Entgegenkommen beider Länder wechselseitig gefördert und ausgebaut werden. Die meisten Artikel traten sofort in Kraft, Zwei davon nach der Ratifikation durch die jeweiligen Staatsoberhäupter.

2.2 Einordnung in den historischen Kontext

2.2.1 Das Ende der Außenpolitik des Kaiserreiches

Der Vertrag von Rapallo hat seinen Ursprung in der von George F. Kennan so bezeichneten Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts, dem Ersten Weltkrieg.[2] Der Funke entsprang in Sarajevo, als ein serbischer Nationalist den Thronfolger des Kaiser- und Königreiches Österreich-Ungarn ermordete. Dadurch wurde eine Kettenreaktion ausgelöst, wonach mehr und mehr Staaten ihren Bündnissen und Unterstützungsverpflichtungen nachkommen mussten. Außerdem fand sich in Europa eine Grundstimmung, die oft als Kriegsbegeisterung beschrieben wird.

Das bismarcksche Bündnissystem, das 1871 nach der Gründung des Deutschen Reiches vom Reichskanzler zur Konsolidierung erdacht wurde, hatte 1878 einen Höhepunkt erreicht. Noch während Reichskanzler Bismarcks Amtszeit begann jenes Bündnissystem zu bröckeln. Mit dem steigenden Einfluss Kaiser Wilhelms II. auf die Tagespolitik verschärften sich die Konflikte. Die Erbfehde mit Frankreich und die Konfrontation mit England, aufgrund des Flottenwettrüstens, verschlechterten die außenpolitische Situation des Deutschen Reiches und banden es immer enger an den letzten verbliebenen Verbündeten mit Großmachtstatus, die k. u. k. Monarchie.[3] Der Blankoscheck des Deutschen Kaisers war der letzte Pflasterstein auf dem Weg in den Krieg.

2.2.2 Der Erste Weltkrieg und der Vertrag von Versailles

Kriegsparteien waren auf der einen Seite die Alliierten, Frankreich, Russland Großbritannien und später auch die Vereinigten Staaten von Amerika. Ihnen gegenüber standen die Mittelmächte, das Deutsche Reich, Österreich-Ungarn, Bulgarien und das Osmanische Reich. An Truppen und Material unterlegen, sahen sich die Mittelmächte gezwungen, einen Zweifrontenkrieg zu führen, da sie von den Westalliierten und Russland in die Zange genommen wurden.

Auch war dieser Krieg völlig anders als alle Vorherigen. Der erste industriell geführte Krieg, der die Zivilbevölkerung mit einbezog, wurde mit neuartigen Waffen mit großem Zerstörungspotential geführt. Die Handelsblockade, die Nichtachtung der Neutralität von Staaten, der U-Boot-Krieg, der Einsatz von Giftgas und die effektive Propaganda waren Gründe für das tief sitzende Misstrauen in der Bevölkerung gegen den Kriegsgegner, das sich in die folgenden Jahrzehnte hineinziehen sollte. Nach vier langen Jahren endet der Krieg mit einer Niederlage der Mittelmächte. Russland war bereits Anfang 1918 aus dem Krieg ausgeschieden, eine direkte Folge der Oktoberrevolution. Das neue Sowjetrussland brauchte den Frieden, um die innere Ordnung wieder herzustellen. Dafür war es bereit, fast jeden Preis zu zahlen, wie die Bedingungen des Friedens von Brest-Litowsk erkennen lassen.[4]

Das Deutsche Reich musste wenig später ebenfalls harte Bedingungen akzeptieren, um Frieden zu erlangen. Besonders die hohen wirtschaftlichen Belastungen durch die Reparationszahlungen, die Gebietsverluste und der Artikel 231 des Versailler Vertrages, der Deutschland und seinen Verbündeten die Alleinschuld am Ausbruch des Weltkrieges attestierte, waren eine schwere Bürde für die erste deutsche Demokratie.

2.2.3 Die Konferenz von Genua

Vom 10.04.1922 bis zum 19.05.1922 fanden in Genua Verhandlungen über die Neuordnung der europäischen Wirtschaftsbeziehungen und Finanzsysteme statt, um eine Überwindung der Kriegsschäden herbeizuführen. Die Vereinigten Staaten von Amerika schickten keine Vertreter, da aus ihrer Sicht hauptsächlich über deutsche Reparationsleistungen verhandelt werden sollte, was für sie uninteressant war, da Amerika auf die Erstattung von Reparationen verzichtet hatte. Aufgrund des Fernbleibens Amerikas erwog auch Deutschland die Nichtteilnahme. Dieser Gedanke wurde jedoch verworfen, um keine neuen Spannungen aufzubauen.[5] Deutschland entsandte im Gegenteil eine große und hochkarätig besetzte Delegation nach Genua. Gleich vier Reichsminister nahmen an der Konferenz teil, Reichskanzler Wirth führte die Delegation persönlich an.[6]

Sowjetrussland suchte nach diplomatischer Anerkennung und hoffte auf eine Regelung bezüglich der Vorkriegsschulden, während England hauptsächlich wirtschaftliche Fragen erörtern wollte.[7] Die gesamte Konferenz kam vor allem auf Bestreben Englands Premierministers, Lloyd George, zustande. Er setzte sich vehement für die Teilnahme Sowjetrusslands ein, da aus seiner Sicht ein wirtschaftlicher Wiederaufbau Europas ohne Russland unmöglich sei.[8] Frankreichs Position veränderte sich durch einen Wechsel an der Regierungsspitze von einer ausgleichenden unter Briand zu einer konfrontierenden unter Poincaré. „Der neue Leiter der französischen Regierung brachte von vornherein in die Entwicklung der Reparationsfrage einen besonders harten, unnachgiebigen Zug.“[9] Wobei dieser demonstrativ selbst nicht nach Italien reiste. Vermutlich, weil die deutschen Vertreter erstmals als gleichberechtigte Verhandlungspartner geladen waren.[10] Dennoch instruierte Paris seine Diplomaten „sich von Deutschland volle Zahlung zu verschaffen und zu diesem Zweck jedes Mittel der Sanktion, der Pfändung und der Finanzkontrolle anzuwenden.“[11]

„Die zentrale Aufgabe in dieser ersten Phase der Weimarer Außenpolitik bestand vor allem darin, eine akzeptable, d.h. erfüllbare Lösung des Reparationsproblems erreichen zu können. Diese Problematik bestimmte die internationalen Konferenzen von 1920-1924.“[12] Die deutsche Delegation, an deren Spitze Reichskanzler Wirth und Reichsaußenminister Rathenau standen, versuchten erneut über die Modalitäten der zu zahlenden Raten zu verhandeln. Diese waren fast ein Jahr zuvor im Londoner Memorandum, oft auch Londoner Ultimatum genannt, dem Reich faktisch diktiert worden. Reichskanzler Wirth bezeichnete den Eindruck der Deutschen über den Umgang mit ihnen Anfang der 1920er Jahre so: „Die Behandlung der Deutschen seitens der Engländer (Frankreich verfuhr ebenso, Anm. des Verfassers) sei mindestens als wüst zu bezeichnen.“[13]

„Auf der Londoner Reparationskonferenz 1921 wurde schließlich die Höhe der von Deutschland zu zahlenden Reparationen auf 132 Milliarden Goldmark, zahlbar in gestaffelten Jahresraten von durchschnittlich zwei Milliarden bei einer zusätzlich zu leistenden Quote von 26 Prozent der deutschen Exporteinnahmen, ultimativ festgelegt.“[14] Außerdem versuchte Rathenau die Alliierten zu bewegen, auch Sachleistungen als Reparationen anzuerkennen, wobei der Reichsaußenminister ohne große Erwartungen den anstehenden Gesprächen entgegen sah.[15]

Im Außenministerium spekulierte man bereits vor der Konferenz darauf, dass vermutlich das „russische Problem im Vordergrund“[16] stehen könnte. Auf Bestreben des französischen Ministerpräsidenten Poincaré sollte in Genua vor allem der Artikel 116 des Versailler Vertrages verhandelt werden. Ihm zufolge konnte auch Sowjetrussland, nach Absprache mit den Westalliierten, Forderungen an Deutschland stellen.[17] Die Delegationen Frankreichs und Englands sprachen sich zunächst untereinander ab und verhandelten dann mit der sowjetrussischen Delegation. Dass sich die Gespräche schwierig gestalteten, ließ Volkskommissar Tschitscherin den Deutschen übermitteln. Ein Vertragsabschluss sei möglich, dennoch wollte er noch einmal mit den Deutschen verhandeln. Deutschland und Sowjetrussland verständigten sich bereits im Vorfeld der Konferenz von Genua über Probleme in der bilateralen Beziehung beider Länder, was den Diplomaten Frankreichs und Englands unbekannt war. Die Gespräche dauerten von Mitte Januar bis Anfang Februar 1922.[18] „Es lag nahe, dass Berlin und Moskau, beide der Weltpolitik, sich schon im Voraus der Konferenz abstimmten.“[19]

[...]


[1] Reichsgesetzblatt Teil 2, 1922, S. 677f., in: Onlinearchiv der Österreichischen Nationalbibliothek, URL: http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=drb&datum=19220004&zoom=2&seite=00000677&ues;
=0&x=17&y=7 (Stand: 28.06.2011).,URL: http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=drb&datum=1
9220004&seite=00000678&zoom=2 (Stand: 28.06.2011)., documentArchiv.de [Hrsg.]: in: URL: http://www
.documentArchiv.de/wr/1922/rapallo-vertrag.html (Stand: 28.06.2011)., Lamm, Hans: Walther Rathenau – Denker und Staatsmann, Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung, Hannover, 1968, S. 76-78., Gleicher Wortlaut in allen drei Dokumenten. Die Frage der äußeren Textsicherung erübrigt sich damit.

[2] Vgl. Winkler, Heinrich August: Der lange Weg nach Westen, Band 1, Deutsche Geschichte 1806-1933, Sonderausgabe für die Bundeszentrale und die Landeszentralen für politische Bildung, Bonn, 2006, S. 332.

[3] Vgl. Mommsen, Wolfgang J.: Der Erste Weltkrieg – Anfang vom Ende des bürgerlichen Zeitalters, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 2004, S. 38.

[4] Vgl. Winkler: Der lange Weg nach Westen, Band 1, S. 358.

[5] Vgl. Booms, Hans; Erdmann, Karl Dietrich (Hrsg.): Akten der Reichskanzlei der Weimarer Republik: Die Kabinette Wirth I und II, Band 2, Harald Boldt Verlag, Boppard am Rhein, 1973, S. 675.

[6] Vgl. Eyck, Erich: Geschichte der Weimarer Republik, Band 1, Vom Zusammenbruch des Kaisertums bis zur Wahl Hindenburgs, Eugen Rentsch Verlag, Erlenbach-Zürich u. Stuttgart, 1954, S. 275.

[7] Vgl. Nolte, Hans-Heinrich: Kleine Geschichte Russlands, Reclam Verlag, Stuttgart, 2003, S. 207f.

[8] Vgl. Eyck, S. 275.

[9] Friedensburg, Ferdinand: Die Weimarer Republik, Norddeutsche Verlagsanstalt O. Goedel, Hannover u. Frankfurt/M., 1957, S. 61.

[10] Vgl. Ebenda.

[11] Ebenda.

[12] Michalka, Wolfgang: Deutsche Außenpolitik 1920-1933, in: Bracher, Karl Dietrich; Funke, Manfred; Jacobsen, Hans-Adolf (Hrsg.): Die Weimarer Republik 1918-1933 Politik – Wirtschaft – Gesellschaft, Droste Verlag, Düsseldorf, 1987, S. 309.

[13] Booms; Erdmann, Band 2, S. 711f.

[14] Michalka, S. 309.

[15] Vgl. Erdmann, Karl Dietrich: Deutschland, Rapallo und der Westen, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 2. Heft/April,11. Jahrgang 1963, Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart, 1963, S. 115.

[16] Booms; Erdmann, Band 2, S. 675.

[17] Vgl. Joeres, Niels: Der Architekt von Rapallo - Der deutsche Diplomat Ago von Maltzan im Kaiserreich und in der frühen Weimarer Republik, Inaugural-Dissertation an der Philosophischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Heidelberg, 2006, S. 132.

[18] Vgl. Krüger, Peter: Die Außenpolitik der Republik von Weimar, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, 1985, S. 167.

[19] Winkler, Heinrich August: Weimar 1918-1933 – Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie, C.H. Beck Verlag, München, 1993, S. 167.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Deutsch-russischer Vertrag von Rapallo vom 16.04.1922
Untertitel
Eine Quelleninterpretation
Hochschule
Universität Rostock  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Einführung in das Studium der Geschichtswissenschaft
Note
1,3
Autor
Jahr
2011
Seiten
23
Katalognummer
V229635
ISBN (eBook)
9783656455011
ISBN (Buch)
9783656456100
Dateigröße
1039 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rapallo, Rapallovertrag, Pyjama-Party, Deutsch-russischer Vertrag von Rapallo, Weimar, Außenpolitik, Walther Rathenau, Konferenz von Genua, Georgi Wassiljewitsch Tschitscherin, Versailler Vertrag, Artikel 116 des Versailler Vertrages, Artikel 231 des Versailler Vertrages, Reichskanzler, Joseph Wirth, Londoner Ultimatum, Architekt des Vertrages, Adolf Georg Otto „Ago“ von Maltzan, Russisches Referat des Auswärtigen Amtes, Reichspräsident, Friedrich Ebert, Erfüllungspolitik, 1922
Arbeit zitieren
Marcus Helwing (Autor:in), 2011, Deutsch-russischer Vertrag von Rapallo vom 16.04.1922, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/229635

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