Verhaltensauffälligkeiten im Zusammenhang mit Lernbehinderungen in der Schulpraxis


Hausarbeit (Hauptseminar), 1995

53 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1. Zum Begriff der „Verhaltensauffälligkeit“
1.1 Begriffe und Definitionen
1.1.1 Verhalten und Verhaltensauffälligkeit
1.1.2 Verwandte Begriffe
1.2 Beispiele und Kategorien
1.3 Häufigkeiten
1.4 Kritiken am Begriff der „Verhaltensauffälligkeit“, an Schule und Gesellschaft
1.4.1 Kritiken verschiedener Autoren
1.4.2 Eigene Stellungnahme
1.5 Verhaltensauffällige im Erwachsenenalter

2. Zum Begriff der „Lernbehinderung“
2.1 Begriffe und Definitionen
2.1.1 Behinderung, Lernen, Lernbehinderung
2.1.2 Verwandte Begriffe
2.2 Kriterien, Abgrenzungen
2.2.1 „Geistig behinderte“ bzw. „normale“ Kinder
2.2.2 Mehrfachbehinderungen
2.2.3 Teilleistungsschwächen
2.3 Diagnose
2.3.1 Diagnose von Teilleistungsschwächen
2.4 Lernbehinderte im Erwachsenenalter

3. Zusammenhänge zwischen Lern- und Verhaltensproblemen
3.1 „Verhaltensgestörte“ als Untergruppe der „Lernbehinderten“
3.2 Der Begriff der „Schulschwäche“
3.3 Zahlenmäßige Vergleiche

4. Ursachen für Verhaltens- und Lernprobleme
4.1 Wie entsteht Behinderung? - vier Paradigmata
4.1.1 Individualtheoretisches Paradigma
4.1.2 Interaktionstheoretisches Paradigma
4.1.3 Systemtheoretisches Paradigma
4.1.4 Gesellschaftstheoretisches Paradigma
4.1.5 Die „richtige“ Betrachtungsweise?
4.2 Ursachen im Kind selbst
4.2.1 Organische Ursachen
4.2.2 Psychische Konstitution
4.3 Umweltbedingte Ursachen
4.3.1 Nervöse Belastung
4.3.1.1 Das „nervöse“ Kind
4.3.1.2 Belastende Lernbedingungen
4.3.1.3 Außerschulische Stressoren
4.3.2 Ursachen im sozialen Gefüge
4.3.2.1 Der familiäre Hintergrund.
4.3.2.2 Die Schule..
4.3.2.3 Spiele
4.3.2.4 Sich selbst erfüllende Prophezeiungen
4.3.2.4.1 Konzepte, die sich durch den Selbsterfüllungsansatz erklären lassen
4.3.2.4.2 SFPs im Bereich des Lernens und der Erziehung
4.4 Untersuchung und Ursachenergründung

5. Pädagogische und therapeutische Konsequenzen
5.1 Allgemeine pädagogische Konsequenzen
5.1.1 Präventive Maßnahmen
5.1.2 Unmittelbare Maßnahmen
5.1.3 Längerfristige systematische Maßnahmen
5.1.4 Schulorganisatorische Maßnahmen
5.1.5 Längerfristige Maßnahmen unter Einbeziehung von schulexternen Personen
5.2 Nervöse, motorische und unterrichtlich-kognitive Anregung
5.2.1 Theoretische Basis
5.2.2 Nervöse Anregung
5.2.3 Motorische Anregung
5.2.4 Unterrichtlich-kognitive Anregung
5.2.4.1 Das subjektive Erleben von Aufgabenschwierigkeiten
5.3 Offenes Lernen mit verhaltensauffälligen Schülern
5.3.1 Was ist "Offenes Lernen"?
5.3.2 Offenes Lernen und einzelne Verhaltensauffälligkeiten
5.3.2.1 Aggressivität
5.3.2.2 Hyperaktive
5.3.2.3 Kontaktstörungen
5.3.2.4 Lernunlust
5.4 Verhaltenstherapie und Verhaltensmodifikation
5.4.1 Die Technik
5.4.2 Kritiken
5.4.2.1 Kritiken verschiedener Autoren
5.4.2.2 Eigene Stellungnahme
5.5 Die Transaktionsanalyse
5.5.1 Grundlagen und Begriffe
5.5.1.1 Die drei Ich-Zustände
5.5.1.1.1 Das Eltern-Ich
5.5.1.1.2 Das Kindheits-Ich
5.5.1.1.3 Das Erwachsenen-Ich
5.5.1.2 Arten von Transaktionen
5.5.1.2.1 Die Komplementär-Transaktion
5.5.1.2.2 Die Überkreuz-Transaktion
5.5.1.2.3 Verdeckte Transaktionen
5.5.2 TA und Schulprobleme

6. Fazit

Anstelle eines Nachwortes

Literaturverzeichnis

Anhang

Vorwort

„Gibt es Menschen, die als ABFALL bezeichnet werden?

Ja

Das geschieht mittels GUTACHTEN

Gutachten sind SCHLECHTACHTEN

…Schlechtachten zählen alles Störende, Ungenügende, Mühsame, Negative auf. Es gibt viele Kinder und Jugendliche, über die bereitsmehrere Schlechtachten geschrieben wurden, weil sie so störend, ungenügend, mühsam, negativ sind.“[1]

Einerseits habe ich dieses Zitat von Jürg Jegge an den Beginn meiner Arbeit gestellt, weil es die in unserer Gesellschaft dominierende Einstellung lernbehinder­ten und insbesondere verhaltensauffälligen Kindern gegenüber meiner Meinung nach auf den Punkt bringt. Daneben soll es als erster Denkanstoß dienen.

Immer wieder bekommt man zu hören, wie rapide die Zahl der verhaltensauffälligen Kinder in unseren Schulen zunimmt. Was den Umgang mit diesen Kindern angeht, sind viele Pädagogen ratlos.

Des öfteren war ich selbst mit „Verhaltensgestörten“ konfrontiert; meine eigene Ratlosigkeit wie die der anderen hat mich dazu bewogen, mich intensiver mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Zum Aufbau dieser Arbeit:

Nach der Definition und Klärung der wichtigsten Begriffe möchte ich auf Zusammenhänge zwischen Lern- und Verhaltensproblemen hinweisen, um anschließend verschiedene Ursachenhintergründe zu beleuchten.

Fallbeispiele sollen etwas Farbe in die graue Theorie bringen.

Eine Hauptfrage, die sich mir im Hinblick auf die zahlreichen Verhaltensauffälligkeiten stellt, ist die nach sinnvollen pädagogischen Einflußmöglichkei­ten, die für alle Beteiligten hilfreich sind. Auf diese Frage werde ich deshalb nä­her eingehen.

Zu guter Letzt möchte ich versuchen, das Wesentliche in einigen Leitgedanken zusammenzufassen.

1. Zum Begriff der „Verhaltensauffälligkeit“

1.1 Begriffe und Definitionen

1.1.1 Verhalten und Verhaltensauffälligkeit

Auszug aus dem „Duden-Universalwörterbuch“ zum Thema „Verhalten“ bzw. „Verhaltensauffälligkeit“:

„verhalten … : … <v. + sich>

a) in bestimmter Weise auf jmdn., etw. in einer Situation o. ä. reagieren ...
b) in seinem Handeln (anderen gegenüber) eine bestimmte Haltung, Einstellung zeigen.

Verhalten... Art und Weise, wie sich ein Lebewesen, etw. verhält …

Verhaltensauffällig … : in seinem Verhalten vom Normalen, Üblichen in auffälli­ger Weise abweichend …“[2]

Demzufolge beinhaltet der Begriff der „Verhaltensauffälligkeit“ im ursprünglichen Sinne keine Wertung. Dennoch werden wir im Zusammenhang mit dem auf­fallend positiven Verhalten eines Schülers wohl kaum von seiner „Verhaltensauffälligkeit“ sprechen:

„Im pädagogischen Raum meinen wir mit „Verhaltensauffalligkeiten“ spezifische Verhaltensweisen von Schülern, die an einer bestimmten (subjektiven oder ob­jektiven) Norm gemessen, dem Erzieher unangenehm auffallen.“[3]

1.1.2 Verwandte Begriffe

Die Begriffe „Verhaltensauffälligkeit“ und „Verhaltensstörung“ werden weitgehend synonym verwendet, wie auch ich es im Rahmen dieser Arbeit tun werde (auch wenn man der Vollständigkeit halber erwähnen muß, daß die beiden Be­griffe unterschiedliche Schwerpunkte aufweisen: das Auffälligwerden durch Ab­weichen von der - wie auch immer definierten - Norm einerseits, andererseits die - negativ und mangelhaft gewertete - Abweichung selbst).

Havers definiert eine „Verhaltensstörung“ als „Regelübertretung, die vom Handelnden selbst oder von jemandem, der sich ihm gegenüber in einer Machtposition befindet, als störend und unangemessen beurteilt wird.“[4]

Ortner und Ortner verwenden unter anderem den Ausdruck Verhaltensschwierigkeiten“[5].

In häufiger Verwendung sind auch die Begriffe „schwierig“, „schul-“ bzw. „erziehungsschwierig“ wie „schwererziehbar“.[6]

1.2 Beispiele und Kategorien

Die Palette möglicher “Verhaltensstörungen“ ist sehr breit.

Allerdings gibt es „keine Antwort auf die Frage, wann denn nun, allgemein anerkannt, ein Kind als ... „verhaltensgestört“ gilt. Es fehlen eindeutige diagnostische Kriterien, wobei die genannten Kategorien für auffälliges Verhalten von: über-starker Bewegungsdrang, Ruhelosigkeit, erhöhte Aggressivität, Träumen, Schwätzen, Schmollen, Dazwischenrufen, Petzen über: geringe Konzentrations­fähigkeit, gibt sich beim Lernen keine Mühe, absichtlicher Ungehorsam bis hin zu: erhöhte psychische Labilität, Tics, Einnässen, starke Angstzustände und De­pressionen reichen.“[7]

Havers unterscheidet a) Verhaltensstörungen aggressiver Art

b) gehemmtes Verhalten

c) unreifes Verhalten und

d) Verhaltensstörungen delinquenter Art.[8]

Es liegt auf der Hand, daß manche Verhaltensauffälligkeiten nicht eindeutig ei­ner der Kategorien zugeordnet werden können, da diese einander teilweise überschneiden. Ein Beispiel: Wenn Karl als Reaktion auf eine unfreundliche Bemer­kung den Schulwart „niederschlägt“, so ist sein Verhalten sowohl unreif als auch aggressiv und delinquent (Körperverletzung).

Es ist auch denkbar, daß einige in diese Kategorien einzuordnenden „Verhaltensstörungen“ keine „Verhaltensauffälligkeiten“ im wörtlichen Sinne sind, weil sie eben nicht „auffällig“ sind (vgl. Punkt 1.1.2). Zum Beispiel erweisen sich manche Schüler als sehr geschickt, wenn es darum geht, ihre Tagträume hinter einer Aufmerksamkeit vorgaukelnden Mimik zu verbergen.

„Verhaltensauffälligkeiten bezeichnen exzessive Verhaltensweisen. Damit wird äußerst problematisches defizitäres Verhalten (Passivität) oftmals ausgeblendet. Verhaltensunauffälligkeiten können aber höchst auffällig werden.“[9]

In diesem Zusammenhang bietet sich folgende Frage an: Wie auffällig muß Verhalten sein, um als „Verhaltensauffälligkeit“ zu gelten?

Fallbeispiel:

Andreas[10] erzahlte mir vor einigen Jahren, er sei nie ein auffälliges Kind

gewesen. Seinen Erzählungen zufolge war höchstens auffällig, daß er kaum Freunde hatte und stiller war als die meisten Kinder. Er war schüchtern und etwas dicklich. Deshalb wurde er häufig verspottet. Um die Tatsache, daß er in der Gleichaltrigengruppe ein Außenseiter-Dasein führte, zu kompensieren, suchte er in verstärktem Maße die Zuneigung von Erwachsenen. Er versuchte stets so zu sein, wie seine Eltern, Tanten, Lehrer ihn haben wollten: höflich, bescheiden, angepaßt, unauffällig.

Während der Pubertät begann er die Schule zu schwänzen und heimlich zu trinken. Mit 18 nahm er Opiate und Psychopharmaka, die er sich auf dem Schwarzmarkt besorgte. Andreas beging im Alter von 23 Jahren Selbstmord.

Da dieser Junge im Verlaufe seiner Kindheit niemandem unangenehm auffiel, war es leicht, seine seelische Not zu ignorieren. Handlungsbedarf wird oftmals leider nur dann gesehen, wenn kindliche Hilferufe vehement, aggressiv - eben störend erfolgen.

1.3 Häufigkeiten

Lehrer aller Schultypen beschweren sich zunehmend über verhaltens-auffällige Kinder. Besonders über gewalttätige Schüler wird in zunehmendem Maße geklagt.

Bereits im Jahre 1982 wurden New Yorker Schülern 1600 Waffen abgenommen. Im selben Jahr „gab es an japanischen Schulen 1961 gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Schülern und Lehrern“, wobei 4267 Menschen verletzt wurden, davon 1162 Lehrer, 23 % mehr als im Vor­jahr.[11]

Zwar sind die Schüler in unseren Breiten im großen und ganzen weniger gewalttätig, dafür sind zwischen diesen Erhebungen und heute mehr als zehn Jahre ver­gangen - und bekanntlich ist diesbezüglich der Trend steigend:

„An deutschen Schulen explodiert die Gewalt. Aggressive Kinder bedrohen Klassenkameraden mit dem Tod, sie prügeln, rauben, erpressen. Schwere Verletzungen sind an der Tagesordnung. Lehrer und Polizei stehen der Brutalität von bisher nie erlebtem Ausmaß hilflos gegenüber.“[12]

Ein Arzt berichtet: „Es wird geschlagen, getreten, es werden Arme umgedreht, es gibt auch schlimmere Verletzungen: Treppenstürze, Knochenbrüche, Schädelverletzungen, Verbrennungen, Verbrühungen …“[13]

Über Verhaltensstörungen allgemein ist zu sagen: Das schwammige Konstrukt der kindlichen „Verhaltensstörung“ macht es unmöglich, konkrete Zahlen zu erfassen, denn – um mit Ulrich Hensle zu sprechen - „je nach der individuellen Tole­ranz des einzelnen Lehrers, je nachdem ob nur solche Verhaltensstörungen be­rücksichtigt werden, die zu Heim- oder Sonderschulüberweisung geführt haben, oder ob nur Verhaltensstörungen auf klar organischer Grundlage erfaßt wurden, werden die Zahlenangaben höchst unterschiedlich ausfallen.“[14]

Zum Zwecke der Vollständigkeit dennoch einige Zahlen:

Im Jahre 1984 konnte man bereits beobachten, daß „… mehr als 5 von hundert Schülern psychische Aggressionen zeigen, 4 von hundert Kontaktprobleme haben, 2 von hundert depressive Züge, 2 von hundert psychosomati­sche Störungen und 1 von hundert Gewalt gegen Schuleigentum ausübt.“[15]

Aus dem vorhin Erwähnten und der Tatsache, daß sich diese „Statistiken“ mit jedem neu beginnenden Schuljahr verändern, ist jedoch abzuleiten, daß diesen Zahlenangaben nur noch ein minimaler Beispielswert beizumessen ist. Wenn jene Zahlen bereits als dramatisch angesehen wurden, so gibt es heute wohl allen Grund zur Sorge.

1.4 Kritiken am Begriff der „Verhaltensauffälligkeit“, an Schule und Gesell­schaft

1.4.1 Kritiken verschiedener Autoren

„Mit dem Terminus kommen subjektiv wertende Momente stark ins Spiel. Es muß jemanden geben, dem etwas auffällt und der in einer konkreten Situation auf etwas aufmerksam wird.“[16]

(Gemeint ist der Terminus der „Verhaltensauffälligkeit“.)

Voß sieht die „Verhaltensstörung“ als „Mythos“, den er folgendermaßen definiert:

„Der Mythos … ist als Erzählung, „für die man keine Verantwortung übernimmt“ (Burkert 1979, 19), eine verzerrte Spiegelung, ein phantasievolles Abbild einer vorhandenen Wirklichkeit (vgl. Barthes 1964). Seine Verbreitung fördert somit ein falsches Bewußtsein und ist damit als gefährlich anzusehen … Die latente Wirkungsweise des Mythos, der in der Regel nicht Gegenstand der öffentlichen Diskussion ist, macht ihn zum geeigneten Instrument der politischen und ökonomischen Interessen bestimmter sozialer Gruppen.“[17]

Weiters kritisiert Voß das weitgehende Fehlen von Einsichten in systemische Zusammenhänge: „Probleme, die in der Schule auffällig werden (Voß 1985), dürfen nicht länger dazu benutzt werden, um allgemeine gesellschaftliche Mißstände zu kaschieren … Damit werden Etiketten wie „Unterrichtsstörung“, „Lernstörung“, „Schulflucht“ oder „Schulangst“ in ihrem einseitigen Bezug auf Schule hinfällig.“[18]

Jegges Überlegungen lassen sich zu Voß‘ Kritik in Beziehung setzen:

„ … die Desinteressiertheit, die Schlappheit, über die sich der Lehrer oft im Lehrerzimmer beklagt, das alles ist doch nur Ausdruck der Mutlosigkeit, des Gefühls, man könne nichts ausrichten in dieser Welt. Sind denn nicht das Verweigern, das Zuspätkommen, das aggressive Kichern als letzte, klägliche Reste dieses Mutes zu begreifen, als Reste, die der Lehrer auch noch auszutreiben sucht?“[19]

„Ja, die Schule trägt wesentlich zu den Schulschwierigkeiten unserer Kinder bei, indem sie bei diesen Kindern die Individualität, die Kreativität und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit noch viel zuwenig berücksichtigt und ausbildet ... Individualität, Kreativität und Solidarität können nämlich auch sehr unangeneh­me, zumindest unhandliche Eigenschaften sein ... Kreativ sind im Computerbe­reich zum Beispiel die Hacker, und die scheint man auch nicht sonderlich zu mö­gen. Und wieweit man in einer aufstrebenden Finna begeistert ist, wenn das Personal Solidarität aufbringt für Mitarbeiterinnen, die von dieser Firma entlassen worden sind, ist auch fraglich.“[20]

1.4.2 Eigene Stellungnahme

Meiner Meinung nach haben diese Feststellungen und Vermutungen allesamt ihre Berechtigung.

Zum von Oskar Seitz aufgegriffenen Problem der Subjektivität: Aufgrund der mangelnden Eingrenzbarkeit des Begriffes der „Verhaltens-auffälligkeit“ (siehe auch Punkt 1.2), der noch dazu negativ belegt ist (siehe Punkt 1.1.1), läßt sich gezwungenermaßen subjektives Werten nicht vermeiden.

Von den vielen unterschiedlichen, individuellen, subjektiven Werturteilen zu vielen unterschiedlichen, individuellen, subjektiven Wirklichkeiten: Die ob­jektive Realität hat keiner von uns je gesehen.

Das führt uns bereits zu Voß’ Gedankengängen: Im Kontext des eben Erwähnten ist wohl alles und jedes als „Mythos“ zu bezeichnen, denn unsere - sehr unterschiedlichen - Abbilder der „vorhandenen Wirklichkeit“ (siehe Punkt 1.4.1) sind allesamt mehr oder weniger phantasievoll verzerrt, auf welchen Begriff auch immer sie sich beziehen mögen, wodurch sich aber auch die Frage nach der erforderlichen Intensität einer solchen Verzer­rung stellt, damit ein Begriff als „Mythos“ bezeichnet werden kann.

Nun wollen wir aber nicht so kleinlich sein und die „Verhaltensstörung“ als „Mythos“ durchgehen lassen: An so einem Mythos kann man herrlich weiterzupfen und -zerren, und es fällt nicht weiter auf - vorausgesetzt, daß man es einigermaßen geschickt angeht. Bekanntlich gibt es ja wahre Meister im Zurechtzup­fen der Realität, mit ihrem Geschick und ein bißchen Einfluß läßt sich schon so mancher „gesellschaftliche Mißstand“ kaschieren (vgl. Punkt 1.4.1), indem man zum Beispiel bei der breiten Masse Einsichten in systemische Zusammen­hänge verhindert.

Auch was Jürg Jegges Bedenken angeht: ich kann mir gut vorstellen, daß der Gedanke an viele individuelle, kreative Zupfer und Zerrer, noch dazu ausge­stattet mit der Tendenz zur Solidarität, vielen Machthabern ein gewisses Unbeha­gen bereitet.

1.5 Verhaltensauffällige im Erwachsenenalter

Die Zusammenhänge zwischen kindlichen Verhaltensauffälligkeiten und psycho­sozial bedingten Schwierigkeiten im Erwachsenenalter sind eindeutig.

Nach Havers haben „Verhaltensstörungen gehemmter Art eine größere Aussicht auf spontane Besserung ... als Verhaltensstörungen aggressiver und delinquenter Art.“[21]

2. Zum Begriff der „Lernbehinderung“

2.1 Begriffe und Definitionen

2.1.1 Behinderung, Lernen, Lernbehinderung

Das „Duden-Universalwörterbuch“ schreibt zu den Themen „Behinderung“, „Lernen“ bzw. „Lembehinderung“:

„lernen … : …

a) sich [in bestimmter Weise] Wissen, Kenntnisse aneignen ...
b) sich, seinem Gedächtnis einprägen ... ;
c) Fertigkeiten erwerben ...
d) im Laufe der Zeit [durch Erfahrungen, Einsichten] zu einer bestimmten Einstellung, inne­ren Haltung, einem bestimmten Verhalten, Handeln gelangen …

behindert... : mit einem (körperlichen oder geistigen) Gebrechen behaftet …

lernbehindert … : schwachbegabt (u. daher im Unterricht der normalen Grund­schule nicht zu fördern) …“[22]

„Als behindert im erziehungswissenschaftlichen Sinne gelten alle Kinder, Ju­gendlichen und Erwachsenen, die in ihrem Lernen, ihrem sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in den psycho-motorischen Fähigkeiten so weit beeinträchtigt sind, daß ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft wesentlich erschwert ist. Deshalb bedürfen sie besonderer pädagogischer Förderung.“[23]

Während Lernbehinderungen im weiteren Sinne angenommen werden, „wenn erhebliche Beeinträchtigungen zu umfänglichen, schwerwiegenden und andau­ernden Verhaltens- und Leistungsauffälligkeiten führen“[24] ‚ ist Lernbehinderung im engeren Sinne eine „spezifische, Sonderschulbedürftigkeit bedingende Behin­derungsart bei Kindern und Jugendlichen.“[25]

Da Lernbehinderung wie jede Art von Behinderung relativ zu einer - wie auch immer definierten - Norm gesehen werden muß, ist eine exakte Definition jedoch nicht möglich.

2.1.2 Verwandte Begriffe

Der häufig verwendete Begriff „Lernstörung“ bezeichnet im allgemeinen eine weniger schwerwiegende, grundsätzlich noch behebbare Beeinträchtigung.

Ortner u. Ortner ziehen es vor, von „Lernschwierigkeiten“ zu sprechen, um das Augenmerk in erster Linie auf die Nöte des betreffenden Schülers zu lenken.[26]

Helmut Schöne spricht unter anderem von „Lernschwäche“.[27]

2.2 Kriterien, Abgrenzungen

2.2.1 „Geistig behinderte“ bzw. „normale“ Kinder

Zu erfüllende Kriterien, damit ein Kind als „lernbehindert“ in einer Sonderschule landet, sind

- ein „dauerhaftes Schulversagen“ (im allgemeinen gemessen an
zwei Jah­ren Leistungsrückstand) und
- ein Intelligenzquotient, der ungefähr zwischen 60 und 85 liegt.
Ist der lQ niedriger, so gilt das Kind als „geistig behindert“.

„Die Abgrenzung nach unten hin wird im allgemeinen nicht problematisiert … Als schwieriger erweist sich die Abgrenzung nach oben hin, zumal zahlreiche Untersuchungen hier einen weiten Überschneidungsbereich der Intelligenzwerte nachgewiesen haben.“[28]

2.2.2 Mehrfachbehinderungen

Isolierte mentale, sprachliche oder motorische Störungen sind relativ selten. Nach Pechstein, der sich auf einen Befund von Kuntze und Eckart aus dem Jahre 1973 stützt, treten sie nur bei rund 30% der behinderten Kinder auf. Die übrigen 70% sind von kombinierten Funktions-einschränkungen betroffen.[29]

2.2.3 Teilleistungsschwächen

Teilleistungsschwächen sind laut Herbert Buchta „partielle Leistungsminderungen oder -ausfälle, die bei Kindern mit normaler oder guter Intelligenz auftreten. Im Gegensatz zur all­gemeinen Minderbegabung finden sich bei Kindern mit Teilleistungsschwächen andere Teilfunktionen, die voll leistungsfähig sind.“[30]

2.3 Diagnose

Um festzustellen, ob bei einem Kind Sonderschulbedürftigkeit vorliegt, werden folgende Bereiche überprüft:[32][31]

- Schulleistung
- kognitives Verhalten
- Arbeitsverhalten
- emotionales und soziales Verhalten
- Motorik
- Wahrnehmung

Langzeitbeobachtungen sind vorzunehmen.

Die Diagnose des kognitiven Verhaltens steht dabei im Mittelpunkt. Aus­schlaggebend sind das Lehrerurteil sowie ein eventuell durchgeführter standar­disierter Schulleistungstest. Letzterer kann, muß aber nicht herangezogen wer­den.

Neben der Selektion sonderschulbedürftiger Lernbehinderter sollten im Sinne einer Förderdiagnostik Schwerpunkte für die zukünftige Unterrichtung des lern­behinderten Kindes gesetzt werden.

2.3.1 Diagnose von Teilleistungsschwächen

Im allgemeinen sind hierfür differentialdiagnostische psychologische Verfahren notwendig.[33]

Von Bedeutung sind

- die Feststellung des IQ sowie
- die Ermittlung des Intelligenzproflls.

Erweist sich bei einem Kind mit diversen Schwierigkeiten der allgemeine Intelligenzquotient als annähernd normal bis hoch, so wird eine Teilleistungsschwäche wahrscheinlich.

2.5 Lernbehinderte im Erwachsenenalter

Ein mit dem Etikett „lernbehindert“ versehener Mensch (siehe auch Punkt 4.1 und Punkt 4.3.2.4.1) hat aber leider nicht die besten Chancen, einen Ausbildungs- ­oder Arbeitsplatz zu bekommen. Selbst wenn er das Glück haben sollte, in der Berufswelt unterzukommen, so muß er mit einer Arbeit niedrigsten Niveaus rechnen.

„Dem ehemaligen Lernbehinderten wird es nicht möglich sein, sich aus seiner sozialen Randgruppenzugehörigkeit zu befreien; damit aber reproduziert sich für seine Kinder die Ausgangslage sozialer Deprivation, die zum Zyklus von Schul­unreife, Zurückstellung, Sitzenbleiben, Leistungsversagen und Umschulung in die Sonderschule führen kann.“[34]

[...]


[1] Jegge, Jürg: Abfall Gold. Bern 1991. S. 5.

[2] Duden Deutsches Universalwörterbuch. 2. Aufl. Mannheim 1989. S. 1645.

[3] Seitz, Oskar: „Verhaltensauffälligkeiten“ als Problem. In: 5 bis 10 Schulmagazin. München. Jg. 9 (1994), H. 4, S. 7.

[4] Havers, N.: Erziehungsschwierigkeiten in der Schule. Weinheim 1978. S. 24. In: Hensle, Ulrich:

Einführung in die Arbeit mit Behinderten. 4. Aufl. Heidelberg u. Wiesbaden 1988. S. 146.

[5] Vgl. Ortner, Alexandra, R. Ortner: Verhaltens- und Lernschwierigkeiten. Weinheim u. Basel 1991.

S. 3 ff.

[6] Vgl. Ortner 1991. S. 3.

[7] Voß, Reinhard: Anpassung auf Rezept. Stuttgart 1987. S. 43.

[8] Vgl. Havers 1978. S. 36. In: Hensle 1988. S. 146-147.

[9] Seitz 1994. S. 7.

[10] Ich habe die Namen der Kinder und Jugendlichen, deren „Fälle“ ich schildere, geändert.

[11] Vgl. Kahl, R.: Schule überleben. Reinbek 1983. S. 85. In: Voß 1987. S. 50-51.

[12] Der Spiegel v. 12.10.1992. S. 36 ff. In: Miller, Reinhold: Schul-Labyrinth. Weinheim u. Basel 1993.

S. 116-117.

[13] Aussagen eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie; detailliertere Angaben sind nicht vorhanden.

In: Miller 1993. S. 116.

[14] Hensle 1988. S. 144.

[15] Bach, H. u.a.: Verhaltensauffälligkeiten in der Schule. Mainz 1984. In: Voß 1987. S. 48.

[16] Seitz 1994. S. 7.

[17] Voß 1987. S. 62-63.

[18] Voß 1987. S. 166-167.

[19] Jegge 1991. S. 179-180.

[20] Jegge 1991. S. 191-192.

[21] Havers 1978. S. 86. In: Hensle 1988. S. 148.

[22] Duden 1989. S. 225, 947 u. 948.

[23] Deutscher Bildungsrat: Empfehlungen der Bildungskommission. Stuttgart 1973. S. 32. In: Hensle 1988.

S. 16.

[24] Kanter, G.: Lernbehinderungen, Lernbehinderte, deren Erziehung und Rehabilitation. In: Deutscher

Bildungsrat (Hrsg.): Gutachten und Studien der Bildungskommission. Bd. 34. Stuttgart 1974. S. 134. In:

Hensle 1988. S. 130.

[25] Kanter 1974. S. 117. In: Hensle 1988. S. 130.

[26] Vgl. Ortner 1991. S. 4-5.

[27] Vgl. Schöne, Helmut: Schulstreß und Lernerfolg. Berlin 1985. S. 92.

[28] Hensle 1988. S. 131-132.

[29] Vgl. Pechstein, J.: Sozialpädiatrische Zentren. In: Deutscher Bildungsrat (Hrsg.): Gutachten und Studien

der Bildungskommission. Bd. 53. Stuttgart 1975. S. 33. In: Hensle 1988. S. 166.

[30] Buchta, Herbert: Teilleistungsschwächen. In: Hensle 1988. S. 182.

[31] Diesen Punkt betreffend habe ich mich vorwiegend orientiert an: Hensle 1988. S. 139 ff. u. 184 ff.

[32] vgl. Kautter, H., W. Munz: Verfahren der Aufnahme und Überweisung in die Sonderschule. In:

Deutscher Bildungsrat (Hrsg.): Bd. 34. Stuttgart 1974. S. 286 ff. In: Hensle 1988. S. 139.

[33] vgl. Buchta. In: Hensle 1988. S. 184-185.

[34] Thimm, W.: Lernbehinderung als Stigma. In: Brusten, M., J. Hohmeier (Hrsg.): Stigmatisierung. Bd. 1.

Neuwied 1975. S. 135. In: Hensle 1988. S. 216-217.

Ende der Leseprobe aus 53 Seiten

Details

Titel
Verhaltensauffälligkeiten im Zusammenhang mit Lernbehinderungen in der Schulpraxis
Hochschule
Pädagogische Akademie des Bundes in der Steiermark  (Abteilung Sonderpädagogik)
Veranstaltung
Lernbehindertenpädagogik
Note
1
Autor
Jahr
1995
Seiten
53
Katalognummer
V22712
ISBN (eBook)
9783638259866
ISBN (Buch)
9783638701433
Dateigröße
674 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit bietet eine sorgfältige und kritische Auseinandersetzung mit den Begriffen der &quot,Lernbehinderung&quot, sowie der &quot,Verhaltensauffälligkeit&quot,, beleuchtet deren Ineinandergreifen sowie Möglichkeiten der sinnvollen und menschenwürdigen Intervention. Dabei wird auch auf revolutionäre Ansätze zurückgegriffen. So wird beispielsweise die Transaktionsanalyse als möglicher Lösungsansatz -auch in der Schule- erläutert.
Schlagworte
Verhaltensauffälligkeiten, Zusammenhang, Lernbehinderungen, Schulpraxis, Lernbehindertenpädagogik
Arbeit zitieren
Ulrike Dinauer (Autor:in), 1995, Verhaltensauffälligkeiten im Zusammenhang mit Lernbehinderungen in der Schulpraxis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22712

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