Die Geschichte des Hitler-Stalin-Paktes und die Folgen


Hausarbeit, 2003

18 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Deutschland nach der Machtergreifung 1933
2.1. Saarabstimmung
2.2. Rüstungsbeschränkungen
2.3. Eingliederung Österreichs

3. Tschechoslowakei
3.1. Münchener Abkommen
3.2. Auflösung der Tschechoslowakei

4. Polen
4.1. Bündnisse und Außenpolitik
4.2. Danzig Frage
4.3. Militärabkommen und Beistandsvertrag mit Frankreich und Großbritannien

5. Der Pakt
5.1. Vorgeschichte
5.2. Der Vertrag

6. Die Folgen des Paktes
6.1. In der Sowjetunion
6.2. In Deutschland
6.3. Die Reaktionen im Ausland

7. Auswertung

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Grundlage dieses Textes ist die Ausarbeitung meines Referates das ich im Juli 2003 an der Universität Duisburg-Essen, Standort Duisburg halte.

Die Unterzeichnung des Hitler-Stalin-Paktes am 23. August 1939 bedeutete eine Umkehr der bisherigen Außenpolitik Deutschlands und der Sowjetunion. In dieser Arbeit zeige ich den Weg auf, der zu diesem Vertrag führte.

Im ersten Kapitel, über die Machtergreifung der Faschisten in Deutschland, gehe ich auf die Außenpolitik des Staates ein und benenne markante Geschehnisse die als Erfolge des Regimes zu bezeichnen sind, jedoch meist gegen Internationale Verträge verstießen und gehe der Frage nach ob durch das Zusammenstehen der Westmächte nicht ein militärisches erstarken Deutschlands hätte verhindert werden können.

Zum herausstellen des Taktierens der Staaten in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts gehe ich auf besonders auf die Tschechoslowakei und Polen ein. Die Tschechoslowakei behandele ich im Zusammenhang mit dem Münchener Abkommen, der Auflösung des Staates und Besetzung deren Territoriums. Auch hier stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit der beteiligten Westmächte. Für die Politik des Staates Polen, dessen Menschen wohl am meisten unter dem Hitler-Stalin-Pakt litten, muss der Frage nachgegangen werden, welche Ziele dessen Staatsführung verfolgte und warum es zu einer Abkehr von dem „gutnachbarlichen Verhältnis“ kam.

Die Folgen des Paktes schildere ich auch anhand von Augenzeugenberichten, die ihre damaligen Eindrücke in der Sowjetunion und Deutschland beschreiben. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf den Verfolgten des Berliner Regimes, die versuchten den radikalen Wandel in der Politik der Sowjetunion, die sie bis dahin für die mit der des faschistischen Deutschlands unvereinbar hielten zu interpretieren.

Auf die in den letzen Jahren geäußerten Vermutungen der Angriff Deutschlands auf die SU. wäre einem auf Deutschland zuvorgekommen gehe ich nicht ein, da dies den Rahmen dieser Hausarbeit sprengen würde.

2. Deutschland nach der Machtergreifung 1933

Am 30. Januar 1933 wird Hitler Reichkanzler. Mit dem Tot Hindenburgs am 2. August 1934 gehen auch die Befugnisse des Reichspräsidenten auf ihn über. Der „Führer und Reichskanzler“ vereinigt somit gesetzgebende und vollziehende Gewalt in einer Person.[1]

Mit dem Verbot der SPD 1933 und der Auflösung aller übrigen Parteien, sowie durch die Gleichschaltung aller Verbände und Organisationen und die Beherrschung der Medien und der kulturellen Einrichtungen war die Opposition im Land ausgeschaltet. Weite Teile der deutschen Kultur und Intelligenz waren emigriert oder saßen in Konzentrationslagern ein.[2]

Durch die Repressalien der Nazis gegenüber innenpolitischer Gegner, jüdischen Bürgern und die Kirchenpolitik wurde der nationalsozialistischen Staat 1933 außenpolitisch isoliert. Im Oktober 1933 tritt Deutschland aus dem Völkerbund aus.

2.1. Saarabstimmung

Erster großer außenpolitischer Erfolg Hitlers war die 91 prozentige Entscheidung des Saarvolkes für eine Angliederung an das deutsche Reich, gegen die Angliederung an Frankreich oder die Beibehaltung des Status Quo, am 13. Januar 1935.[3]

Die Wirkung, des umstrittene Ergebnis, auf das Ausland kommentiert Kurt Tucholsky am 18. (oder 20.) Januar 1935 folgend: „Der Radioinstinkt der Massen argumentiert so: “Also muß doch das in Deutschland gar nicht so schlimm sein! Also (und nun kommt etwas ganz und gar Blödsinniges, aber Du wirst das hören) also werden auch viele Greulnachrichten nicht so schlimm gewesen sein, man hat uns offenbar angelogen…“ Die armen Emigranten, die sich jetzt noch mit der Sache befassen, werden zu komischen Figuren.“[4]

2.2. Rüstungsbeschränkungen

Unter dem Eindruck dieses Erfolges sagte sich das Deutsche Reich am 16. März 1935 von den Rüstungsbeschränkungen des Versailler Vertrages los während Großbritannien sich im deutsch-englischen Flottenabkommen mit einer Seeaufrüstung des einstigen Rivalen bis zu 35 Prozent der britischen Kriegsflottenstärke einverstanden erklärt.[5]

Der Beistandspakt zwischen Frankreich und der Sowjetunion gaben am 07. März 1936 den Anlass zur Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes und den Verstoß gegen den Versailler und den Locarno[6] Vertrag. Großbritannien leistete Frankreich keinen Beistand für eine Intervention und verhinderte so eine militärische Gegenaktion. Die Truppen des Deutschen Reiches wären nicht in der Lage gewesen nennenswerten Widerstand zu leisten und hätten den Rückzug antreten müssen.[7] Hitler kommentierte sein gewagtes Vorgehen wie folgt: „Die 48 Stunden nach dem Einmarsch ins Rheinland sind die aufregendste Zeitspanne in meinem Leben gewesen.“[8]

2.3. Eingliederung Österreichs

Am 12. März 1938 rückten deutsche Truppen in Österreich ein. Zwei Tage später trat das Gesetz über die „Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“ in Kraft. Möglich wurde dies durch die Versicherung Mussolinis einem Einmarsch nicht im Wege zu stehen und der Verlautbarung Großbritanniens den Anschluss hinzunehmen.[9] Die Vereinigung beider Staaten stellte einen Bruch des Artikels 88 des „Vertrages von St. Germain“ vom 10. September 1919 dar[10], der eine eigenständige Republik Österreich zur Bedingung machte und die Bestrebungen Österreichs am Ende des ersten Weltkrieges für einen Anschluss beendete.[11]

3. Tschechoslowakei

Mit den wachsenden Autonomieforderungen der deutschen Minderheit in der Tschechoslowakei kam es 1938 zur Sudentenkrise. Hitler verlangte aufgrund der verschärften Spannungen zw. deutschstämmigen und der Regierung der Tschechoslowakei die Abtretung des vorwiegend von Deutschen bewohnten Sudentenlandes an das Deutsche Reich. Hitlers betreiben zu einer Eskalation der Krise manifestiert sich in dem Satz: „…unabänderlichen Entschluß, die Tschechoslowakei in absehbarer Zeit durch eine militärische Aktion zu zerschlagen.“[12]

Diese Äußerung nahm der Generalstabschef des Heeres Ludwig Beck zum Anlass mit seinem Rücktritt gegen die unverhüllten Kriegspläne zu protestieren. Um seinen Nachfolger General Franz Halder, bildete sich eine Widerstandsgruppe, die der britischen Regierung signalisierte, Hitlers aggressivem Vorgehen entgegenzutreten.[13]

3.1. Münchener Abkommen

Hitler beharrte trotz der Vermittlungsversuche des britischen Premiers Chamberlains am 15. und 22. September 1938 auf einer Abtretung des Sudetenlandes und einem Einmarsch der Wehrmacht in die Tschechei. Unter Mitwirkung Mussolinis, Hitlers, Chamberlains und des französischen Ministerpräsidenten Daladier wurde am 30. September 1938 das Münchener Abkommen unterzeichnet. Dies sah vor: Die Räumung des Sudentenlandes ab 1. Oktober von tschechoslowakischen Truppen mit der gleichzeitigen Besetzung durch die Wehrmacht und der Existenzgarantie des Tschechoslowakischen Reststaates durch Großbritannien und Frankreich.

Parallel wurde eine deutsch-britischer Nichtangriffs- und Konsultationserklärung, mit der Verpflichtung zur friedlichen Regelung aller Streitfragen, unterzeichnet.[14]

3.2. Auflösung der Tschechoslowakei

Am 14. März 1938 löste sich die Slowakei aus dem Tschechoslowakischen Staatenverbund und wurde in der Folgezeit zu einem Vasallenstaat Deutschlands. Ebenfalls am 14. März unterzeichnete der Tschechoslowakische Staatschef Emil Hacha in Berlin ein Abkommen, das „…das Schicksal des tschechischen Volkes vertrauensvoll in die Hände des Führers des deutschen Reiches legt.“[15] In der Nacht zum 15. März rückte die Wehrmacht in Böhmen und Mähren ein. Es wurde das „Reisprotektorat Böhmen und Mähren“ errichtet und mit eingeschränkter Souveränität dem Deutschen Reich eingegliedert.[16]

4. Polen

Nach der dritten Teilung Polens hörte der polnische Staat im Jahr 1795 auf zu existieren.[17] Das Staatsgebiet wurde zu 80 Prozent Russland zugeschlagen, 12 Prozent kamen unter österreichische und 8 Prozent unter preußisch-deutsche Verwaltung. Mit dem militärischen Zusammenbruch dieser Staaten am Ende des ersten Weltkrieges, gelang es den Polen 1919 ihre Eigenstaatlichkeit, jedoch ohne genau umgrenztes Territorium, zurückzugewinnen.[18]

Mit Militäraktionen und Aufständen erhielt der Neugeschaffene Staat bis 1922 neue Grenzen. Wesentlich für diese Grenzziehung war der Krieg gegen die durch Welt- und Bürgerkrieg geschwächte Sowjetunion 1920/21. Aufgrund des durch eine Vielzahl von Militäraktionen Zustandekommens seiner Grenzen war Polen, bis auf Rumänien und Lettland, mit seinen Nachbarn verfeindet. Im neugeschaffenen Staatsgebilde lebten 27 Millionen Menschen, von denen sich 19 Millionen zur polnischen Nationalität bekannten.[19]

[...]


[1] vgl.: Bolz, Rüdiger: Synchronopse des Zweiten Weltkrieges. Düsseldorf und Wien 1983, S. 9.

[2] vgl.: Ebd.

[3] vgl.: Paul, Gerhard: „Deutsche Mutter – heim zu Dir!“ Warum es mißlang, Hitler an der Saar zu schlagen – Der Saarkampf 1933 – 1935. Köln 1984, S. 370 ff.

[4] Tucholsky, Kurt: Tagebuch 1935. In: Schock, Ralph (Hrsg.): Haltet die Saar, Genossen! Bonn 1984, S. 252.

[5] vgl.: Bolz, Rüdiger: Synchronopse des Zweiten Weltkrieges. Düsseldorf und Wien 1983, S. 14.

[6] Der Locarno Vertrag regelte 1925 die Räumung des Rheinlandes von Alliierten Truppen sowie die Entmilitarisierung bei gleichzeitiger Garantie der deutschen Westgrenzen.

[7] vgl.: Müller, Helmut (Hrsg.): Schlaglichter der deutschen Geschichte. Mannheim/Wien/Zürich 1986, S. 274.

[8] Hitler, Adolf, zit. nach: Müller, Helmut (Hrsg.): Schlaglichter der deutschen Geschichte. Mannheim/Wien/

Zürich 1986, S. 274.

[9] vgl.: Ebd., S. 279.

[10] vgl.: Freytagh-Loringhoven, Freiherr von, Urel: Deutschlands Außenpolitik 1933-1940. Berlin 1940, S. 147 ff.

[11] vgl.: Gesetz der provisorischen Nationalversammlung vom 12. November 1918 indem Deutsch-Österreich zu

einem Bestandteil der Deutschen Republik erklärt wurde und die Bekräftigung des Gesetzes in der konstituierenden Nationalversammlung vom 12. März 1919.

[12] Hitler, Adolf, zit. nach: Müller, Helmut (Hrsg.): Schlaglichter der deutschen Geschichte. Mannheim/Wien/

Zürich 1986, S. 279.

[13] vgl.: Müller, Helmut (Hrsg.): Schlaglichter der deutschen Geschichte. Mannheim/Wien/Zürich 1986, S. 279 f.

[14] vgl.: ebd.

[15] Hacha, Emil, zit. nach: Müller, Helmut (Hrsg.): Schlaglichter der deutschen Geschichte. Mannheim/Wien/Zür-ich 1986, S. 280.

[16] vgl.: Müller, Helmut (Hrsg.): Schlaglichter der deutschen Geschichte. Mannheim/Wien/Zürich 1986, S. 280.

[17] Paclawski, Waldemar und Horn, Alfred: Abhängigkeit und die drei Teilungen. In: Horn, Alfred und Pietras, Bozena (Hrsg.): Polen. München 1997, S. 35f.

[18] vgl.: Oberländer, Erwin: Hitler-Stalin-Pakt 1939. Frankfurt am Main 1989, S. 43 f.

[19] vgl.: Ebd.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Die Geschichte des Hitler-Stalin-Paktes und die Folgen
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Geschichte)
Veranstaltung
Sowjetische Außenpolitik bis 1945
Note
1
Autor
Jahr
2003
Seiten
18
Katalognummer
V22563
ISBN (eBook)
9783638258586
Dateigröße
492 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Unterzeichnung des Hitler-Stalin-Paktes am 23. August 1939 bedeutete eine Umkehr der bisherigen Außenpolitik Deutschlands und der Sowjetunion. In dieser Arbeit zeige ich den Weg auf, der zu diesem Vertrag führte.
Schlagworte
Geschichte, Hitler-Stalin-Paktes, Folgen, Sowjetische, Außenpolitik
Arbeit zitieren
Oliver Bay (Autor:in), 2003, Die Geschichte des Hitler-Stalin-Paktes und die Folgen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22563

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