Der Drogenmarkt in ökonomischer Perspektive


Diplomarbeit, 2004

78 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Illegale Märkte
2.1 Arten illegaler Märkte
2.2 Merkmale
2.2.1 Besonderheiten illegaler Märkte
2.2.2 Korruption und Gewalt
2.2.3 Illegale Unternehmung
2.2.4 Organisierte Kriminalität
2.2.5 Kosten und Gewinne
2.3 Auswirkungen
2.3.1 Negative Auswirkungen
2.3.2 Positive Auswirkungen

3. Ökonomie von Recht und Verbrechen
3.1 Normen
3.1.1 Selbstdurchsetzende Normen
3.1.2 Durchsetzungsbedürftige Normen
3.2 Verbrechen mit und ohne Opfer
3.3 Kosten des Verbrechens
3.3.1 Kosten des Opfers
3.3.2 Kosten des Verbrechers
3.3.3 Kosten der Gesellschaft
3.4 Rationalität und Verbrechen
3.4.1 Angebot an Straftaten
3.4.1.1 Theorie der differenziellen Kontakte
3.4.1.2 Labeling Approach
3.4.1.3 Subkultur
3.4.2 Nachfrage nach Straftaten
3.5 Abschreckung und Strafe
3.5.1 Abschreckungswirkung
3.5.2 Öffentliche vs. private Sicherung

4. Drogen und Drogenmarkt
4.1 Drogen
4.1.1 Definition
4.1.2 Konsumformen
4.1.3 Sucht und Abhängigkeit
4.1.4 Risikopotenzial
4.2 Marktschranken
4.2.1 Marktzutrittsschranken
4.2.2 Marktaustrittsschranken
4.3 Der Weg der Drogen
4.3.1 Modell der Sanduhr
4.3.2 Heroin
4.3.3 Kokain
4.3.4 Cannabis
4.3.5 Synthetische Drogen
4.4 Konzentration
4.4.1 Produktion
4.4.2 Internationaler Handel
4.4.3 Verkauf
4.5 Teilmärkte
4.6 Negative Effekte
4.6.1 Konsuminduzierte externe Effekte
4.6.2 Prohibitionsinduzierte Effekte
4.7 Zur Prohibitionsproblematik

5. Politikempfehlungen
5.1 Drogenpolitische Ziele
5.2 Formen der Liberalisierung

6. Literatur

1. Einleitung

Im Jahr 2002 starben in Deutschland 1.513 Menschen an den Folgen des Konsums illegalisierter Drogen.1 Da es bei diesem Thema immer um konkrete Biographien und letztlich oftmals Menschenleben geht, ist es zwingend sozial und immer politisch.

Drogen begleiten die Menschheitsgeschichte seit Jahrtausenden. Von den Blättern der Hanfpflanze über die des Cocastrauchs bis zu den chemischen Drogen unserer Zeit haben die Menschen kultur- und zeitübergreifend immer berauschende Substanzen konsumiert. Alleine vor diesem Hintergrund erscheint eine drogenfreie Welt als Utopie. Andererseits ist der Konsum von Drogen aber auch unbestreitbar mit negativen Effekten verbunden. In Abhängigkeit von der konsumierten Substanz können diese zunächst den Konsumenten selbst, aber zum Beispiel in Form von Beschaffungskriminalität indirekt auch Dritte schädigen. Somit gibt es gute Gründe, den Konsum bestimmter Drogen zu reglementieren. Diese Reglementierungen beinhalten in den meisten modernen Gesellschaften ein Verbot vieler Drogen. Dies hat die Entstehung eines illegalen Drogenmarktes zur direkten Folge.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist nun die Darstellung der Strukturen dieses Drogenmarktes unter den speziellen Bedingungen der Prohibition sowie der daraus resultierenden Effekte. In Kapitel 2 soll zunächst auf illegale Märkte im Allgemeinen eingegangen werden, wobei die Umstände, unter denen die Marktteilnehmer agieren müssen, von besonderem Interesse sind. Hieraus ergeben sich spezielle Strukturen illegaler Unternehmungen und mögliche Auswirkungen auf die legale Wirtschaft. Da illegale Märkte erst in Folge einer staatlichen Regulierung entstehen, widmet sich Kapitel 3 dem Themenkomplex um Recht und Verbrechen. Hierbei werden zunächst Normen und deren Begründung thematisiert, danach die sich aus Verletzungen dieser Normen ergebenden Verbrechen. Dabei sollen die wesentlichen Kosten von Opfern,

Verbechern und Gesellschaft benannt werden, um die Bedeutung einer rationalen Kriminalitätsrate zu verdeutlichen. In Kapitel 4 wird dann der Drogenmarkt hinsichtlich der hier wirksamen Marktschranken, der vertikalen und der horizontalen Struktur sowie der negativen Effekte analysiert. Da die repressiven Maßnahmen der Drogenpolitik bisher nicht zur angestrebten Auflösung des illegalen Dogenmarktes geführt haben, sind die Gründe dieses Politikversagens zu erörtern und politische Alternativen zu benennen. Das soll in Kapitel 5 geschehen.

2. Illegale Märkte

2.1 Arten illegaler Märkte

Grundsätzlich entstehen illegale Märkte als direkte Folge einer staatlichen Regulierung wirtschaftlicher Prozesse. Hierbei sind drei Typen zu unterscheiden, die sich aus dem Grad der Einflussnahme ergeben (Abbildung 1): Erstens handelt es sich dabei um Märkte für prinzipiell legale Güter und Dienstleistungen, die allerdings mit hohen Abgaben oder Steuern belegt sind. Hierunter fallen zum Beispiel die illegalen Märkte für unversteuerte Tabakwaren oder der Handel mit Sondermüll. Der zweite Typ ergibt sich aus der strengen Reglementierung bestimmter Güter, wodurch ein großer Teil der potenziellen Nachfrager vom Markt ausgeschlossen wird. Dies ist zum Beispiel beim Handel mit Waffen oder Organen der Fall. Die letzte Ausprägung illegaler Märkte resultiert aus einem kompletten Verbot, der extremsten Maßnahme staatlicher Regulierung. Diese Kategorie wird geradezu prototypisch vom hier zu behandelnden Drogenmarkt repräsentiert.2

Abbildung 1: Arten illegaler Märkte

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach KRASMANN/LEHNE (1998), S.81

Es gibt illegale Märkte für die verschiedensten Güter, die aber alle sehr ähnlichen Bedingungen unterworfen sind, auf die im nächsten Abschnitt eingegangen werden soll. Neben den bereits genannten gibt es zum Beispiel Märkte für Falsifikate, gestohlene Kunstgegenstände, exotische Tiere oder Nuklearmaterial. Der Menschenhandel und der Markt für illegale Einreise nehmen aufgrund der Einzigartigkeit ihrer „Handelsobjekte“ eine besondere Position ein. Hier drängt sich zunächst die Assoziation mit dem Sklavenhandel auf, der bis Ende des 19. Jahrhunderts zwischen Afrika, Amerika und Europa blühte. Aber auch mehr als 100 Jahre später leben noch immer mehrere Millionen Menschen unter sklavenähnlichen Bedingungen.3 Während der Besitzanspruch des Sklavenhalters an seinen Sklaven damals rechtlich geschützt war, sind heute andere Faktoren für die Abhängigkeit ausschlaggebend. Eine Möglichkeit ist das illegale Einschleusen von Menschen aus unterentwickelten Ländern in Industriestaaten, denen man, mit der Aussicht auf einen Arbeitsplatz, sehr hohe Preise abverlangt. Illegal eingereist, ohne Pass, heimatlos und vielfach hoch verschuldet sind sie den Schleusern dann faktisch ausgeliefert, wobei die Ausbeutung in vielfacher Weise erfolgen kann. So zum Beispiel in so genannten Sweat Shops, die teilweise auch als Zulieferbetriebe legaler Unternehmen fungieren, wo Illegale unter extrem schlechten Bedingungen zur Arbeit gezwungen werden. Auch eine Ausbeutung im Umfeld der boomenden Sexindustrie ist häufig zu beobachten.4

2.2 Merkmale

2.2.1 Besonderheiten illegaler Märkte

Obwohl die Theorien der Wirtschaftswissenschaften für legale und illegale Märkte gleichermaßen gelten, gibt es doch einige besondere Merkmale illegaler Märkte, auf die im Folgenden eingegangen werden soll. Diese Besonderheiten basieren auf zwei grundlegenden Unterschieden zwischen legaler und illegaler Ökonomie. Zum einen fehlt illegalen Unternehmern ein verlässlicher Rechtsrahmen mit der Möglichkeit, ihre Forderungen juristisch durchzusetzen, zum anderen ist das unternehmerische Handeln durch den Strafverfolgungsdruck und die notwendigerweise damit verbundene Geheimhaltung erschwert.5 Hieraus ergeben sich vielfältige Folgen für das Handeln auf illegalen Märkten6:

Als Ersatz für die fehlende rechtliche Sicherheit bekommen Werte wie Vertrauen und Verlässlichkeit eine besondere Bedeutung. Eine dauerhafte und auf Vertrauen basierende Beziehung reduziert für den Anbieter das Risiko einer Entdeckung und für den Käufer die Gefahr opportunistischer Ausbeutung.

Das Bemühen um Geheimhaltung prägt die Beziehungen zu allen Marktteilnehmern, wobei die Mitarbeiter, aufgrund ihres Wissens, das größte Risiko darstellen. Eine Minimierung dieses Risikos bedingt eine Segmentierung der Arbeitsabläufe, um deren Einblicke möglichst gering zu halten. Da aber ein gewisses Maß an Information zwingend notwendig ist, muss sich der illegale Unternehmer der Loyalität seiner Mitarbeiter versichern. Dies kann er durch hohe Löhne oder Gewinnbeteiligungen bzw. durch Einschüchterung erreichen. Außerdem bieten ethnisch, kulturell oder religiös homogene Gruppen aufgrund ihrer informellen Bindungen gute Voraussetzungen für gegenseitiges Ver trauen, womit der erforderliche Einsatz von Gewalt gering gehalten werden kann. Dieselbe Wirkung haben familiäre Bindungen.

Da die Strafverfolgung eine langfristige Planung erschwert, sind die Organisationsstrukturen und Beziehungen recht instabil. Vor diesem Hintergrund scheint eine vertikale Integration auch kontraproduktiv zu sein. So wird die Abschottung gegen Strafverfolgung kostspieliger, da mehr Angriffsfläche vorhanden ist und Risikominimierungsstrategien dementsprechend aufwendiger sind. Zudem wären zur Synchronisierung der Abläufe enorme Informationsmengen nötig, was wiederum ein Sicherheitsrisiko darstellen würde. Daher sind illegale Märkte geprägt von kleinen, lose organisierten und gegeneinander abgeschotteten Unternehmungen.

Die Finanzierung von Geschäften auf den illegalen Märkten durch Fremdkapital ist problematisch. Der kriminelle Unternehmer wird keine überprüfbare Buchhaltung vorlegen können, da dies dem Ziel der Geheimhaltung zuwiderlaufen würde. Es gibt für einen potenziellen Gläubiger keine Sicherheit, da zum Beispiel im Falle einer Festnahme seines Schuldners kein Zugriff auf dessen Vermögen möglich ist. Außerdem ist der Schuldner eine Einzelperson, was mit weiteren Problemen verbunden ist und dem möglichen Wachstum krimineller Unternehmungen enge Grenzen setzt. Lediglich in ertragsstarken Sektoren, wie zum Beispiel dem Heroinimport, sind sie höher, da es dort leichter ist, Eigenkapital zu akkumulieren. Aufgrund des Risikos liegen die Zinssätze deutlich über denen des legalen Kreditgeschäfts. Die partnerschaftliche Finanzierung und Durchführung von Geschäften geht mit dem Verlust von Kontrolle einher, erhöht die Gefahr betrogen zu werden und schafft Konfliktpotentiale bezüglich der Gewinnverteilung. Üblicherweise werden illegale Geschäfte in bar abgewickelt, wodurch verhindert wird, dass Zahlungen später gewaltsam erzwungen werden müssen.

Der kriminelle Unternehmer hat keine Möglichkeit, effektives Marketing zu betreiben. Da der Endkunde das schwächste Glied in der Kette des Drogenhandels ist, müssen ihm gegenüber besondere Vorsichtsmaßnahmen beim entdeckungsgefährdeten Detailverkauf getroffen werden.

2.2.2 Korruption und Gewalt

Illegale Märkte werden häufig mit Korruption und Gewalt assoziiert. Tatsächlich sind jedoch der Wirkung von Korruption Grenzen gesetzt und ist der Einsatz von Gewalt auf illegalen Märkten kontraproduktiv.

Durch Bestechung ist bestenfalls eine zeitweise Reduzierung des Risikos möglich. Eine Monopolbildung durch die Bestechung von Vertretern staatlicher Organisationen ist äußerst unwahrscheinlich, da zu viele verschiedene Behörden für die Strafverfolgung zuständig sind. Einzelne Beamte haben somit nicht den nötigen Einfluss, um Immunität zu gewähren.7 In den weniger entwickelten Ländern, in denen die Drogen hauptsächlich angebaut werden, sind Korruptionsmöglichkeiten eher gegeben.8

Insoweit der Einsatz von Gewalt der Durchsetzung von Verträgen dient, ist er ein direktes Ergebnis der Illegalität des Marktes, dem die rechtsstaatlichen Mittel verwehrt bleiben. Das gilt auch für die Disziplinierung der Mitarbeiter und die Anwendung von Gewalt als Ersatz polizeilichen Schutzes vor Übergriffen anderer Marktteilnehmer. Eine andere Motivation von Gewalt ist die unmittelbare Folge der Attraktivität des illegalen Marktes:

„Der Dopehandel wurde rücksichtsloser und gewalttätiger. Rip-offs und Waffengebrauch wurden häufiger. [...] Anstatt daß die Behörden dies nun aber als offensichtliche Folge des Drogenverbots erkannt hätten (hohe Profite, die kriminelle

Organisationen anlockten), nahmen sie es als Beweis für den inhärenten Zusammenhang zwischen Drogen und Gewalt.“9

Die kurzfristigen Geschäftsbeziehungen und losen Strukturen bieten starke Anreize für opportunistisches Verhalten. Der Versuch, mittels Gewalt ein zumindest lokales Monopol zu etablieren, scheint jedoch wenig erfolgversprechend, da dies schwerwiegende Nachteile mit sich bringt, die die Monopolrente verschlingen. Einerseits sind mit dieser Strategie erhebliche Kosten verbunden, da eine private Armee finanziert werden muss, zum anderen verstärkt ein erhöhtes Maß an Gewalt die Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden. Ein hohes Maß an Gewalt ist aber zur Errichtung und Verteidigung eines Monopols nötig. Unterschiede gibt es hierbei bezüglich der Anzahl der Marktteilnehmer: Je weniger Akteure involviert sind, desto höher ist der Anreiz zu gewalttätigem Vorgehen. Tatsächlich ist die Anwendung von Gewalt allerdings meist die Folge interner, privater Streitigkeiten.10

Unabhängig vom realisierten Gewaltniveau auf einem Markt oder Teilmarkt muss zur Aufrechterhaltung einer glaubhaften Drohung, Ansprüche notfalls mit Gewalt durchsetzen zu können, eine ständige Gewaltbereitschaft gegeben sein. Damit ist zumindest die Gefahr gewaltsam ausgetragener Konkurrenzkämpfe hoch.11

2.2.3 Illegale Unternehmung

Analog zu den Gegebenheiten auf den legalen Märkten macht es Sinn, die Akteure illegaler Märkte gemäß ihrer ökonomischen Funktion als Unternehmer bzw. Unternehmungen zu bezeichnen. Aufgrund der Besonderheiten illegaler Märkte bestehen jedoch bedeutende strukturelle Unterschiede zwischen legalen und illegalen Unternehmungen. Auf einige wurde bereits eingegangen: Die enorme Erhöhung von Kosten und vor allem Risiken durch den Einsatz von Gewalt ist im Rahmen wirtschaftlicher Rationalität sicher nicht zu rechtfertigen. Eine detaillierte Buchführung, die zu einer effizienten Kontrolle der Geschäftsabläufe nötig wäre, würde im Fall einer Verhaftung auch den Strafverfolgungsbehörden wertvolle Beweise an die Hand geben. Die bedeutendste Beschränkung unternehmerischen Handelns stellen jedoch die fehlenden Marketingmöglichkeiten dar.

Die durch den Strafverfolgungsdruck erzwungene Flexibilität unterbindet den Aufbau konstanter organisatorischer Strukturen, wie sie zur Erreichung langfristiger strategischer Ziele erforderlich wären. Die Intransparenz illegaler Märkte macht eine optimale Allokation der Geldmittel ohnehin unmöglich, da die für eine Kosten-Nutzen-Analyse erforderlichen Informationen ex ante nicht verfügbar sind. Stattdessen werden einzelne sich bietende Gelegenheiten genutzt - eine langfristige Gewinnmaximierung wird durch die Bedingungen des illegalen Marktes nahezu unmöglich.12

Eine eindeutige Abgrenzung der illegalen Unternehmung scheitert zudem am Fehlen fester Rollenzuweisungen. Die Mitarbeiter sind keine Angestellten in dem Sinne, dass sie für einen festen Lohn ihre Arbeitskraft verkaufen, sondern vielmehr Geschäftspartner, die im Einzelfall eine Entscheidung darüber treffen, ob sie ein bestimmtes Geschäft realisieren.

„Die mafiose Organisation besitzt weder Geschäftskapital noch verfolgt sie spezifische wirtschaftliche Ziele, sie zahlt weder Lohn, noch trifft sie von einer zentralen Stelle aus Entscheidungen über künftige Investitionen.“13

Trotzdem werden die Geschäftsbeziehungen von Kriminellen jedoch häufig als kriminelle Unternehmen missverstanden. „Der insofern unge naue Begriff ‚Unternehmung’ könnte sinnbringend durch einen andern ersetzt werden, etwa durch ‚Händlerring’ oder ‚Netz’“14.

2.2.4 Organisierte Kriminalität

Rauschgifthandel und -schmuggel machen in Deutschland mehr als ein Drittel der Verfahren aus, die dem Umfeld der organisierten Kriminalität zugeordnet werden.15 Dieser enge Zusammenhang zwischen organisierter Kriminalität und dem Drogenhandel findet sich in den Darstellungen von Polizeibehörden weltweit. Deswegen soll das Konzept der organisierten Kriminalität hier problematisiert werden. Im „Lagebild Organisierte Kriminalität“ werden zunächst Fälle erfasst, die der allgemeinen, von einer Arbeitsgruppe von Polizei und Justiz entwickelten Definition16 organisierten Verbrechens entsprechen. Indirekt wird hier die Bedeutung illegaler Märkte für das Verständnis organisierter Kriminalität deutlich, wenn von Gewinnstreben, Arbeitsteilung und gewerblichen sowie geschäftsähnlichen Strukturen die Rede ist. Eine besondere Gefahrenlage ist aus dieser weiten Definition allerdings nicht abzuleiten, obwohl sie mit der Hervorhebung dieser Delikte als solche der organisierten Kriminalität impliziert wird. Das im öffentlichen Diskurs gängige Bild hingegen lässt durchaus ein Gefährdungspotenzial erkennen: mafiaartige große Gruppen, die, nach außen hin abgeschottet und hierarchisch strukturiert, eine Parallelgesellschaft bilden, die sowohl auf legalen als auch auf illegalen Märkten agieren und die demokratische Rechtsordnung unterwandern. Doch trifft dieses Bild auf illegale Märkte tatsächlich zu? Das bisher über die Struktur illegaler Unternehmungen Gesagte scheint dagegen zu sprechen.

„Es scheint wahrscheinlicher, daß die meisten Verbrechen von Einzelpersonen oder Kleinunternehmen begangen werden, wobei das organisierte Verbrechen nicht etwa ein Mammutunternehmen ist, sondern eher so etwas wie eine Handelskammer oder eine Agentur zur Erleichterung der Geschäftsbedingungen auf dem kriminellen Markt.“17

Mit organisierter Kriminalität sind also die zahlreichen Unternehmen innerhalb mafioser Gruppierungen oder deren Umfeld gemeint und nicht die Organisationen selbst. LUCZAK sieht die Funktion der Verbindung des Drogenmarktes mit der organisierten Kriminalität im Spannungsverhältnis zwischen dem tatorientierten Strafrechtssystem und der auf bestimmte Personenverbindungen ausgerichteten Strafverfolgung im Rahmen organisierter Kriminalität begründet. Der Erfolg von Ermittlungen im Umfeld bestimmter Personengruppen, die als zur organisierten Kriminalität gehörig betrachtet werden, sei vielfach nicht in strafrechtlichen Kategorien zu bewerten. Vor diesem Hintergrund biete die unterstellte Verbindung von organisierter Kriminalität und Drogenhandel die Möglichkeit einer Legitimierung und Ausweitung des Ermittlungsaufwandes in diesem Kriminalitätsfeld, wobei auf regelmäßige und hohe Fallzahlen verwiesen werden könne.18

„Ohne Zweifel handelt es sich bei dem Konzept Organisierte Kriminalität um eine Konstruktion, die maßgeblich von der Polizei und den Innenministerien in die Diskussion eingeführt worden ist, um die vermeintliche Notwendigkeit eines proaktiven Umbaus der Polizeiarbeit [...] zu legitimieren“19

2.2.5 Kosten und Gewinne

Eine Abschätzung der monetären Aspekte illegaler Märkte ist sehr problematisch, da sich die Angaben naturgemäß der Beobachtung entziehen. Aber auch wenn konkrete Zahlen unzugänglich sind, so lässt sich doch feststellen, dass sich die Kostenstruktur auf illegalen Märkten erheblich von der auf legalen Märkten unterscheidet.

Zur Minimierung der besonderen Risiken, denen sich der illegale Unternehmer gegenübersieht, fallen spezielle Kosten an, hierzu zählen sowohl etwaige Schmiergelder als auch Investitionen in besondere Technik oder beispielsweise Waffen. Es können außerdem Verluste durch Betrug und Diebstahl anfallen, die von einem legalen Unternehmer unter Umständen eingeklagt werden könnten. Weitere Verluste können durch den Betrieb legaler Unternehmungen entstehen, die zur Tarnung der illegalen Aktivitäten geführt werden. Sofern solche Betriebe nicht der Geldwäsche dienen, fallen hierfür weitere Kosten an. Im Falle einer Verhaftung kommen noch Gerichtskosten und Anwaltskosten sowie Strafen und Verluste durch Beschlagnahmungen hinzu.20 Der Umgang mit Informationen ist sehr viel kostspieliger, da sie gleichsam Beweismaterial für die Strafverfolgungsbehörden darstellen.21 Somit ist auch das Sammeln relevanter Informationen über andere Marktteilnehmer kostspielig. Zudem geht das Fehlen fester Rollenzuweisungen und die Notwendigkeit, die Geschäfte ständig neu auszuhandeln, mit höheren Transaktionskosten einher. Dem stehen die bereits behandelten besonderen Finanzierungsprobleme illegaler Unternehmungen gegenüber.

„Wie viel an Gewinn verbleibt noch, wenn alle diese Auslagen erst einmal abgezogen sind? Es ist schwierig, wenn nicht gar unmöglich, diese Frage schlüssig zu beantworten, denn eine aussagekräftige Schätzung des gesamten Nettoeinkommens illegaler Firmen wird durch zu viele unbekannte Größen verhindert. Dies hält die Strafverfolgungsbehörden nicht davon ab, Zahlen zu nennen, die in Wirklichkeit jeder auch nur halbwegs glaubwürdigen empirischen Grundlage entbehren.“22

Die systematische Überschätzung der Gewinne auf illegalen Märkten beruht zum Teil auf der Überbewertung der spezifischen Vorteile der illegalen Aktivität - Risikorente, hohe Gewinnmargen durch teilweise unelastische Nachfrage auf einigen Märkten, Umgehung aller Abgaben wie Steuern, Gebühren und Sozialleistungen - bei gleichzeitiger Unterschätzung der besonderen Kosten. Zudem stammen diese Schätz ungen meist von offiziellen Stellen und dürften mit dem Motiv übertrieben sein, die eigenen Anstrengungen zu legitimieren. Zuletzt sagen Schätzungen der globalen Gewinne auf den illegalen Märkten noch nichts über deren Verteilung aus, was aber zur Abschätzung der sich daraus ergebenden Gefährdungspotenziale nötig wäre.23

2.3 Auswirkungen

2.3.1 Negative Auswirkungen

Von einigen illegalen Märkten ist die legale Wirtschaft direkt betroffen, so zum Beispiel durch Falsifikate, Schmuggel oder Hehlerei. Im Falle von Alkohol- oder Zigarettenschmuggel ist hauptsächlich der Staat das Opfer, der die entsprechenden Produkte mit hohen Abgaben belegt, die ihm so entgehen. Aus den Aufwendungen für die Strafverfolgung entstehen soziale Kosten, allerdings sind diese keine direkte Folge des Angebotes illegaler Güter und Dienstleistungen sondern erst der Anstrengung, diese zu unterbinden.24

Ferner gibt es eine Reihe theoretischer Wirkungen illegaler Märkte, die im Folgenden dargestellt werden sollen. Sie basieren im Wesentlichen auf der Vermutung, dass die illegale Ökonomie die legale indirekt negativ beeinflusst, indem die marktwirtschaftlichen Mechanismen national und international gestört werden.

Illegale Märkte könnten der legalen Wirtschaft, besonders der armen Länder, Kapital entziehen. So zum Beispiel durch eine mögliche Überbewertung der lokalen Währungen durch den Zustrom ausländischer Devisen in Herstellerländer, was deren Exportchancen negativ beeinflussen könnte. Dem stünde jedoch auch kein positiver binnenwirtschaftlicher Effekt gegenüber, da außer den Rohstoffen und billigen Arbeitskräften nur wenig Gebrauch von lokalen Produkten und/oder Dienstleistungen gemacht würde. Zudem entginge der legalen

Wirtschaft Kapital, da zum Beispiel das erhöhte Gewaltklima in Lateinamerika Investitionen behindere.25

Eine Destabilisierung könnte auch durch die Reinvestition der illegalen Gewinne in die legale Wirtschaft erfolgen, sofern sie Fehlallokationen oder Wettbewerbsverzerrungen zur Folge hätten. Eine suboptimale Allokation liegt vor, wenn die illegalen Gewinne in Sektoren oder Ländern mit geringer Produktivität investiert werden. Das günstige Kapital, über das illegale Unternehmer verfügen26, könnte als Wettbewerbsbeschränkung wirken, ebenso wie das Angebot von Produkten unter der Rentabilitätsschwelle, das für die Geldwäsche typisch ist. Durch den Kauf großer landwirtschaftlicher Nutzflächen und die Bewirtschaftung mit weniger arbeitsintensiven Anbaumethoden könnte eine Landflucht ausgelöst werden, da die nun arbeitslosen Bauern ihr Heil in der Stadt suchen müssten. Zuletzt ergäbe sich eine Beeinträchtigung der Umverteilungsfunktion des Staates, da die illegalen Einkommen nicht versteuert würden.27

Diese theoretischen Wirkungen sind empirisch nicht zu belegen, lassen sich aber teilweise relativieren. So sollen die negativen Effekte, gemäß den Verfechtern der Theorien, hauptsächlich in den Entwicklungsländern auftreten, wo aber nur ein Bruchteil der Gewinne anfällt. In den Industrienationen hingegen fällt das illegale Geld als Anteil am Gesamtvolumen der Finanzmärkte gar nicht ins Gewicht. Darüber hinaus scheinen Untersuchungen aus Kanada zu belegen, dass sich illegales Geld genauso verhält wie legales. Die Investoren verfolgen mit der Investition illegalen Kapitals in die legale Wirtschaft nicht das Ziel, diese zu untergraben; sondern vielmehr, eigene Gewinne zu legalisieren und Rücklagen für die Alterssicherung zu bilden. Zudem ist „sauberes“ Geld nicht klar von „schmutzigem“ zu unterscheiden, denn ist es erst einmal in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeflossen, sind seine Wirkungen nicht mehr von denen legaler Gelder zu differenzieren.28

2.3.2 Positive Auswirkungen

Neben den direkten und indirekten negativen Folgen gibt es durchaus auch mögliche positive Auswirkungen illegaler Märkte. Zuerst dienen sie naturgemäß der Befriedigung einer offenbar vorhandenen Nachfrage und schaffen ein Einkommen für Leute, die sonst unter Umständen von der Erwerbstätigkeit ausgeschlossen sind. Entwicklungsländer können durch den Transfer von Geld aus den Industrieländern profitieren. Außerdem machen die illegalen Märkte mitunter einen bedeutenden Anteil am BIP der Erzeugerländer aus, was zur Abmilderung der negativen Wirkungen des Preissturzes der Rohstoffe führen kann, die diese Länder exportieren. Da die illegalen Märkte auch auf Güter und Dienstleistungen legaler Märkte angewiesen sind, kann ein wachsender illegaler Markt, durch eine gesteigerte Produktion zur Bedienung der Nachfrage, positive indirekte Effekte auf die Beschäftigungssituation haben. Weitere Arbeitsplätze entstehen im Rahmen der Repression bei den Strafverfolgungsbehörden und der Justiz oder durch die in die legale Wirtschaft investierten Gewinne.29

Auch für einzelne legale Unternehmen kann in besonderen Situationen das Auftreten krimineller Unternehmen auf einem Markt positive Effekte haben, so zum Beispiel durch die Beeinträchtigung bzw. Verdrängung unliebsamer Konkurrenz. Durch die Investition in den Erwerb von Scheinfirmen könnte zudem die Existenz unrentabler Unternehmen gesichert werden.30

Die positiven Effekte für die legale Wirtschaft resultieren aus der subjektiven Sicht davon profitierender Individuen oder Gruppen. Sie können durchaus mit lokalen Wettbewerbsverzerrungen einhergehen oder durch sie ausgelöst werden, was zu einer Verminderung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz führt. In planwirtschaftlichen Systemen hingegen können sie sogar eine stabilisierende Funktion erfüllen, und die Ineffizienzen der Zentralverwaltungswirtschaft mildern.

3. Ökonomie von Recht und Verbrechen

3.1 Normen

3.1.1 Selbstdurchsetzende Normen

Selbstdurchsetzende Normen, oder auch Konventionen, dienen der Senkung von Informationskosten. Die Komplexität von Planungen und Entscheidungen kann durch Konventionen reduziert werden, da diese bestimmte Erwartungen begründen. Das Autofahren auf der rechten Straßenseite ist ein prominentes Beispiel für eine, zumindest in weiten Teilen der Welt, gültige Konvention, die sich, wie alle anderen Konventionen auch, durch zwei grundlegende Merkmale auszeichnet: Zum einen ist ihre Ausprägung mehr oder weniger beliebig, was die Tatsache belegt, dass in einigen Ländern der Erde erfolgreich auf der linken Straßenseite gefahren wird. Zum anderen überwachen sich solche Regeln von selbst, also ohne eine Intervention Dritter, da eine Missachtung unmittelbar sanktioniert wird. Bei einem Geisterfahrer ist dies spätestens der Fall, wenn ihm ein Fahrzeug entgegenkommt. Selbstverständlich ist das Rechtsfahrgebot in Deutschland auch gesetzlich verankert, da im Falle eines Unfalls wegen Missachtung desselben Dritte geschädigt werden können, die somit einen Rechtsanspruch auf Schadenersatz ableiten können. Prinzipiell liegt die Einhaltung der Regel aber im Interesse aller Beteiligten und bedarf keiner weiteren Regulierung.31 „Sich selbst überwachende Normen bilden ein System anonymer sozialer Kontrolle. Sie liegen prinzipiell außerhalb des Bereichs strafrechtlicher Regelungsbedürftigkeit.“32

[...]


1 Vgl. BUNDESKRIMINALAMT (2002), S.68

2 Vgl. KRASMANN/LEHNE (1998), S.81

3 Die Zahlen differieren sehr stark. BESOZZI (2001) zitiert Angaben von weltweit zwischen 200 Mio. und 27 Mio. Menschen

4 Vgl. BESOZZI (2001), S.28 ff.

5 Vgl. Krasmann/Lehne (1998), S.83

6 Zum Folgenden vgl. BESOZZI (2001), S.51 ff. und KRASMANN/LEHNE (1998), S.85

7 Vgl. BESOZZI (2001), S.53 f.

8 Vgl. Als Anhaltspunkt mag der von Transparency International erstellte Corruption Perceptions Index dienen. Die ermittelten Werte lassen für alle bedeutenden Drogenanbauländer ein hohes Maß an Korruption vermuten: http://www.transparency.org/cpi/2000/cpi2000.de.html

9 MARKS (1998), S.188 - Howard MARKS Autobiographie gewährt Einblicke in den internationalen Handel mit Cannabisprodukten, an dem er in den 1980er Jahren als Großimporteur in erheblichem Umfang beteiligt war.

10 Vgl. BESOZZI (2001), S.54 ff.

11 Vgl. KRASMANN/LEHNE (1998), S.84

12 Vgl. BESOZZI (2001), S.98

13 BESOZZI (2001), S.83

14 CharleS-Henri de CHOISEUL PRASLIN (1991): La drogue, une économie dynamisée par la répression. Paris, S.69. - Zitiert nach: BESOZZI 2001, S.95.

15 Vgl. BUNDESKRIMINALAMT (2003), S.18

16 "Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige

Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken." (BUNDESKRIMINALAMT 2003, S.6)

17 FRIEDMAN (1999), S.434

18 Vgl. LUCZAK (2001), ohne Seitenangabe - Internetquelle

19 KRASMANN/LEHNE (1998), S.79

20 Vgl. BESOZZI (2001), 114 f.

21 Vgl. FRIEDMAN (1999), S.434

22 BESOZZI (2001), S.118

23 Vgl. BESOZZI (2001), S.110 ff.

24 Vgl. BESOZZI (2001), S.135 ff.

25 Vgl. BESOZZI (2001), S.141 f.

26 Günstiges Kapital in dem Sinne, dass es sich um Eigenkapital der illegalen Unternehmers handelt, das nun legal investiert wird. Fremdkapital auf dem illegalen Markt ist ja wesentlich teurer als auf dem legalen Markt.

27 Vgl. BESOZZI (2001), S.142 ff.

28 Vgl. BESOZZI (2001), S.144 ff.

29 Vgl. BESOZZI (2001), S.147 ff.

30 Vgl. BESOZZI (2001), S.149 f.

31 Vgl. KUNZ (1993), S.182 f.

32 KUNZ (1993), S.183

Ende der Leseprobe aus 78 Seiten

Details

Titel
Der Drogenmarkt in ökonomischer Perspektive
Hochschule
Universität Kassel  (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)
Note
2,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
78
Katalognummer
V22407
ISBN (eBook)
9783638257558
Dateigröße
734 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Drogenmarkt, Perspektive
Arbeit zitieren
Sven Büchler (Autor:in), 2004, Der Drogenmarkt in ökonomischer Perspektive, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22407

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