Argumente für und gegen die Einführung von Sozialstandards in der WTO


Seminararbeit, 2003

20 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Sozialstandards
2.1 Was versteht man unter Sozialstandards?
2.2 Aktueller Umgang mit Sozialstandards (ILO)
2.3 Probleme in der Umsetzung

3. Sozialstandards und die WTO
3.1 Die WTO kommt ins Spiel
3.2 Argumente für die Einführung von SS in der WTO
3.2.1 WTO als Druckmittel.
3.2.2 Unfairer Kostenvorteil durch „social dumping“
3.2.3 Verhinderung eines „race to bottom“
3.2.4 Wohlfahrtsverluste der Industrieländer
3.2.5 Entwicklungspolitische Gründe.
3.2.6 Verhandlungspotential
3.3 Argumente gegen die Einführung von SS in der WTO
3.3.1 Die WTO ist das falsche Gremium
3.3.2 „Neuer Protektionismus“
3.3.3 Mangelnde Effektivität einer Sozialklausel
3.3.4 Verlust des komparativen Wettbewerbvorteils

4. Erfahrungen mit einer „Sozialklausel“
4.1 Die allgemeinen Präferenzsysteme
4.2 NAFTA

5. Schluss
5.1 Fazit
5.2 Alternativen
5.2.1 Stärkung der ILO
5.2.2 „Soziale Gütesiegel“ und „Verhaltenskodizes“

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Zuge wachsender Globalisierung können Interessenskonflikte zwischen verschiedenen Staaten, auftreten. Diese können auch dann in Erscheinung treten, wenn einzelne Länder auf die Ergreifung einzelner Maßnahmen verzichten. Dies betrifft u.a. die Sozialpolitik, deren Ziel es ist, die Wirtschaftssubjekte vor Risiken zu schützen und für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Um Verstöße gegen grundlegende Sozialnormen in anderen Ländern ahnden zu können, fordern einige Industrieländer die Einbeziehung sozialpolitischer Ziele in die Welthandelsordnung.

Im Folgenden soll zunächst der Begriff „Sozialstandards“ definiert und die mit ihm verbundene zentrale Rolle der internationalen Arbeitsorganisation (ILO – International Labour Organisation) beschrieben werden. Als weiteres soll die politische Diskussion zur Einführung von Kernarbeitsnormen in der Welthandels Organisation (WTO – World Trade Organisation) in Form einer „Sozialklausel“ beleuchtet werden. Schließlich sollen nach der Betrachtung und Bewertung von Erfahrungen mit einer Sozialklausel ein Fazit gezogen und mögliche Alternativen aufgezeigt werden.

2. Sozialstandards

2.1 Was versteht man unter Sozialstandards?

Während der europäischen Industrialisierung wurden die Grundlagen für die heute bestehenden Sozialstandards gelegt, welche bereits damals heftig umstritten waren: Die englischen Textilfabrikanten befürchteten von den zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Großbritannien erlassenen „factory acts“ Wettbewerbsnachteile und die Verlagerung der Produktion ins Ausland.[1] Damals limitierte man die Arbeitszeit für unter Sechzehnjährige auf zwölf Stunden täglich und die Beschäftigung von Kindern unter neun Jahren wurde grundsätzlich verboten.

Sozialstandards bezeichnen einen Katalog von Sozialvorschriften, auf deren Einhaltung sich eine Gruppe von Staaten verpflichtet. Die Vorschriften können sich dabei auf verschiedene Bereiche der Sozialpolitik beziehen und sich beispielsweise als Standards, welche die soziale Sicherung betreffen, manifestieren. Sie stellen einen normativen Kodex für die Regelung eines sozialpolitischen Bereiches dar. Eine Sonderform von Sozialstandards sind die sozialen Mindeststandards. In diesen werden keine für alle Unterzeichnerstaaten verbindlichen Zielgrößen formuliert, sondern die Beteiligten einigen sich lediglich darauf, ein gewisses Niveau nicht zu unterschreiten.[2]

Im Vordergrund der aktuell diskutierten Sozialstandards stehen die 1998 in der „Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ festgelegten Kernarbeitsnormen, der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)[3]. Diese „Kernarbeitnormen“ oder „grundlegenden Arbeitsrechte“ identifizieren die wichtigsten der 181 ILO-Konventionen und haben den Charakter von oben genannten Mindeststandards:

- Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948 (Übereinkommen Nr. 87);
- Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949: (Übereinkommen Nr. 98)
- Zwangsarbeit, 1930: (Übereinkommen Nr. 29)
- Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957: (Übereinkommen Nr. 105)
- Gleichheit des Entgelts, 1951: (Übereinkommen Nr. 100)
- Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), 1958: (Übereinkommen Nr. 111)
- Mindestalter, 1973: (Übereinkommen Nr. 138)
- Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999: (Übereinkommen Nr. 182)

Quelle: www.ilo.org

2.2 Aktueller Umgang mit Sozialstandards (ILO)

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) als Instrument der Vereinigten Nationen zum Schutz wirtschaftlicher und sozialer Rechte von Menschen spielt in diesem Prozess eine zentrale Rolle. Sie hat im Laufe ihres Bestehens ein umfangreiches Regelwerk entwickelt und ist die international federführende Organisation zur Durchsetzung der Kernarbeitsnormen. In ihr sind im Gegensatz zu allen anderen UN- Organisationen nicht nur ausschließlich Regierungen vertreten, sondern auch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände entsenden mit Regierungsvertretern gleichberechtigte Mitglieder in die ILO-Gremien. Ihre Möglichkeiten sind allerdings begrenzt, die von ihr abgeschlossenen, völkerrechtlich verbindlichen Übereinkommen (Konventionen) und die sich daran anschließenden, nicht völkerrechtlich bindenden Empfehlungen auch in der politischen Realität durchzusetzen. Auf Unternehmen wirken die ILO-Konventionen nämlich erst bindend, wenn diese vom nationalen Parlament ratifiziert und somit zum Gesetz werden.

Mit dem Beitritt zur ILO verpflichtet sich jeder Mitgliedsstaat regelmäßig über die Einhaltung von ratifizierten Konventionen zu berichten, wobei das wichtigste Sanktionsinstrument der ILO, die Veröffentlichung von Vertragsverletzungen ist. Dieses, hat allerdings in den seltenen Fällen, in denen es angewandt wurde, keine ausreichende Wirkung gezeigt. Kritiker bezeichnen die ILO deshalb gerne als „zahnlosen Tiger“.[4]

2.3 Probleme in der Umsetzung

Trotz der Unterzeichnung der neuen Deklarationen, werden weiterhin Millionen von Arbeitern in der globalen Wirtschaft systematisch die fundamentalen Arbeitsrechte verwährt.[5] D.h. trotz der formalen Annahme der Konventionen, haben einige Mitgliedsländer diese noch nicht ratifiziert, was durch folgende Abbildungen veranschaulicht werden soll:

Abb. 1:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.ilo.org/ilolex/english/convdisp1.htm - Stand 14 Mai, 2003

Abb. 2:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://webfusion.ilo.org/public/db/standards/normes/index.cfm?lang=EN - Stand 14 Mai, 2003

Wenn man sich nun vor Augen hält, dass 175 Länder die fundamentalen ILO Arbeitskonventionen vertraglich akzeptiert haben und man mit Hilfe von Abbildung 2 errechnet, wie viele der Konventionen im Schnitt von den Ländern ratifiziert wurden, kommt man auf 6,8 (1194:175=6,8). Formal hört sich das nach einer positiven Entwicklung an, doch gibt es auch genügend Beispiele, in denen trotz Ratifikation die sozialen Mindeststandards nicht oder nicht mehr gewährt werden können.

Zur Illustration soll das Beispiel der Kaffeekrise in Lateinamerika (betrachtete Länder: Mexiko, Costa Rica, Guatemala) dienen: Im Zuge der momentanen Kaffeekrise, das heißt dem Preiszerfall aufgrund des Überangebots, kommt es vermehrt zur Umgehung der von Staatsseiten verbindlich eingeführten Sozialstandards. Um weiterhin konkurrenzfähig im global heiß umkämpften Kaffeemarkt zu bleiben, setzen die Plantagenbesitzer immer mehr billigere „casual worker“, ein. Hierbei handelt es sich um Arbeiter, welche ursprünglich nur bei Engpässen als Aushilfen fungierten und somit aufgrund der Kürze der Zeit keinen Arbeitsvertrag und dementsprechend keine soziale Absicherung erhielten. Ursprünglich wurden vertraglich gebundene und mit Sozialleistungen gesicherte „regulary employed workers“ eingestellt. Unter den momentanen Bedingungen ist aufgrund der anhaltenden Kaffeekrise keine Verbesserung der Lebensbedingungen der Erntehelfer, welche oft an extremer Armut leiden (<$1 in Wechselkursparität), in Sicht.[6]

[...]


[1] vgl. Hutchins, B.L. (1903), S. 27f.

[2] Vgl. Großmann/ Busse/ Fuchs/ Koopmann (2002), S. 13f.

[3] http://www.ilo.org/public/german/region/eurpro/bonn/kernarbeitsnormen/index.htm.

[4] vgl. Pallmann, H.-D.., in: Scherer, G. (2002), S. 182.

[5] vgl.AFL-CIO (2000).

[6] vgl. Stamm, A. / Liebig, K. /Schmid, E. (2002): S. 38ff.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Argumente für und gegen die Einführung von Sozialstandards in der WTO
Hochschule
Freie Universität Berlin  (John F. Kennedy-Institut für Nordamerikastudien)
Veranstaltung
Seminar US-Außenwirtschaftspolitik
Note
1,7
Autor
Jahr
2003
Seiten
20
Katalognummer
V21901
ISBN (eBook)
9783638254007
ISBN (Buch)
9783638901413
Dateigröße
481 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Argumente, Einführung, Sozialstandards, Seminar, US-Außenwirtschaftspolitik, WTO, World Trade Organization, Wirtschaftspolitik, Außenwirtschaft, ILO, International Labor Organization
Arbeit zitieren
Michael Kuhn (Autor:in), 2003, Argumente für und gegen die Einführung von Sozialstandards in der WTO, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21901

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Argumente für und gegen die Einführung von Sozialstandards in der WTO



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden