Evaluierung von Grenzen und Möglichkeiten marktbasierter Klimaschutzmechanismen in Schwellen- und Entwicklungsländern

Am Beispiel eines CDM-gestützten Abfallwirtschaftsprojektes in Indonesien


Studienarbeit, 2012

114 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einführung

2 Die UNFCCC und das Kyoto-Protokoll als Grundlage internationaler Klimaschutzpolitik
2.1 Die Entwicklung einer transnationalen Klimaschutzpolitik - Die UNFCCC
2.2 Das Kyoto-Protokoll
2.3 Die flexiblen Marktmechanismen
2.4 Klimapolitik nach dem Kyoto-Protokoll

3 Grundlagen des Clean Development Mechanism
3.1 Nachhaltige Entwicklung und Technologietransfer
3.2 Institutionen und zentrale Begriffe des CDM
3.2.1 Institutionen des CDM
3.2.2 Elementare Konzepte des CDM
3.3 Projektzyklus des Clean Development Mechanism
3.4 Sektoren und Methoden des CDM mit Fokus auf die Abfallwirtschaft

4 Katalog zur Beurteilung der nachhaltigen Entwicklung von CDM- Projekten

5 Statistische Erhebungen zu CDM-Projekten der Abfallwirtschaft
5.1 Regionale Verteilung von CDM-Projekten und CDM-gestützten Abfallwirtschaftsprojekten
5.2 Kumulierte Summe registrierter CDM-Projekte und CDM-gestützter Projekte im Zeitverlauf
5.3 Sektorenspezifische Verteilung von CDM-Projekten
5.4 Verteilung der angewandten Methoden in CDM-gestützten Abfallwirtschaftsprojekten

6 Evaluation des CDM am Fallbeispiel PT NOEI
6.1 Zur Allgemein- und Abfallentsorgungssituation in Indonesien.
6.1.1 Wirtschaftliche Situation Indonesiens
6.1.2 Treibhausgasemissionen und Grundlagen der Abfallwirtschaft
6.2 PT Navigat Organic Energy Indonesia (PT NOEI), Bali
6.2.1 Konzeption und Vorhaben nach dem PDD
6.2.2 Stand der Projektarbeit im Juli und August 2011
6.3 Bewertung des CDM am Beispiel des Projektes PT NOEI

7 Zukunft des CDM und sektorale Ansätze
7.1 Kritische Würdigung des CDM
7.2 Konzept des sektoralen Ansatzes
7.3 Offene Fragen und Perspektiven sektoraler Mechanismen

8 Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Regionale Verteilung von Treibhausgasemissionen

Abbildung 2: Aufbau und Organe der UNFCCC

Abbildung 3: Möglichkeiten der Kooperation und des Umgangs mit Emissionszertifikaten

Abbildung 4: Europäische und deutsche Umsetzung des Kyoto-Protokolls

Abbildung 5: Beispiel zum Prinzip eines typischen CDM-Projektes

Abbildung 6: Die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung

Abbildung 7: Baseline und Referenzszenario der projektbasierten Mechanismen

Abbildung 8: Der Projektzyklus des CDM

Abbildung 9: Kriterien der indonesische DNA zur Bewilligung CDM gestützter Projekte hinsichtlich ihres Beitrages zu nachhaltigen Entwicklung des Landes

Abbildung 10: Anzahl der CDM-Projekte und CDM-gestützten Abfallwirtschaftsprojekte je Kontinent

Abbildung 11: Globale prozentuale Verteilung von CDM-Projekten je Kontinent

Abbildung 12: Globale prozentuale Verteilung von CDM-gestützten Abfallwirtschaftsprojekten je Kontinent

Abbildung 13: Regionale Verteilung der CDM-Projekte und CDM-gestützten Abfallwirtschaftsprojekte in Afrika

Abbildung 14: Regionale Verteilung der CDM-Projekte und CDM-gestützten Abfallwirtschaftsprojekte in Asien

Abbildung 15: Regionale Verteilung der CDM-Projekte und CDM-gestützten Abfallwirtschaftsprojekte in Südostasien

Abbildung 16: Kumulierte Summe weltweit registrierter CDM-Projekte und CDM- gestützter Abfallwirtschaftsprojekte im Zeitverlauf

Abbildung 17: Kumulierte Summe registrierter CDM-Projekte und CDM-gestützter Abfallwirtschaftsprojekte in Indonesien im Zeitverlauf

Abbildung 18: Weltweite sektorenspezifische Verteilung von CDM-Projekten

Abbildung 19: Sektorenspezifische Verteilung von CDM-Projekten in Indonesien

Abbildung 20: Anzahl der CDM-gestützten indonesischen Projekte des Sektors Abfallwirtschaft und Kombinationen

Abbildung 21: Sektorenspezifische Verteilung von CDM-Projekten in Thailand

Abbildung 22: Sektorenspezifische Verteilung von CDM-Projekten auf den Philippinen

Abbildung 23: Sektorenspezifische Verteilung von CDM-Projekten in Malaysia

Abbildung 24: Angewandte Methoden in CDM-gestützten Abfallwirtschaftsprojekten weltweit

Abbildung 25: Angewandte Methoden in CDM-gestützten Abfallwirtschaftsprojekten in Nordamerika

Abbildung 26: Angewandte Methoden in CDM-gestützten Abfallwirtschaftsprojekten in Südamerika

Abbildung 27: Angewandte Methoden in CDM-gestützten Abfallwirtschaftsprojekten in Afrika

Abbildung 28: Angewandte Methoden in CDM-gestützten Abfallwirtschaftsprojekten in Asien

Abbildung 29: Angewandte Methoden in CDM-gestützten Abfallwirtschaftsprojekten in Indonesien

Abbildung 30: Übersicht zu weltweiten Emissionen (Stand 2007 in Milliarden Mg CO2-Äqu.)

Abbildung 31: Sektorale Verteilung der Treibhausgasemissionen Indonesiens (Stand 2000 in Mio. Mg CO2-Äqu.)

Abbildung 32: Lage und Übersicht der Deponie TPA SUWUNG

Abbildung 33: Übersicht zum Projektgebiet PT NOEI

Abbildung 34: AM0001 - Projektszenario

Abbildung 35: AM0025 - Projektszenario

Abbildung 36: AMS-I.D. - Projektszenario

Abbildung 37: Zellen zur anaeroben Vergärung auf PT NOEI

Abbildung 38: Abhängigkeit der Investorentscheidung von der Baseline des Gastlandes

Abbildung 39: Prinzip der sektoralen Kreditierung

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Projektaktivitäten des CDM

Tabelle 2: Darstellung und Umschreibung einer Auswahl von anwendbaren Methoden in CDM-Abfallwirtschaftsprojekten

Tabelle 3: Katalog zur Beurteilung des Beitrags zur nachhaltigen Entwicklung von CDM-Projekten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

Der anthropogen verursachte Klimawandel stellt die Menschheit vor eine ihrer größten Herausforderungen. Das IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) prognostizierte 2007, dass bis 2099 mit einem Anstieg der Erdoberflächentemperatur von1

2 °C bis 6 °C zu rechnen ist. Dies hätte gravierende negative Auswirkungen auf bestehende ökologische, soziale und wirtschaftliche Prozesse. Der industrielle Fortschritt von Schwellen- und Entwicklungsländern und die damit einhergehende deutliche Steigerung der Emissionen beschleunigen den globalen Erwärmungsprozess. Die Notwendigkeit einer weltweiten Zusammenarbeit im Sinne des Klimaschutzes erscheint daher offensichtlich und ist dringend geboten. Es gilt, wirtschaftliche und klimatechnische Interessen effektiv und nachhaltig miteinander zu verbinden. Hierzu wurde die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen seit 1992 bis heute von 195 Staaten unterzeichnet (UNFCCC, 2012a). Im 1997 verabschiedeten Kyoto-Protokoll verpflichteten sich erstmals einzelne (Industrie-) Staaten zu konkreten Reduktionszielen bezüglich der von ihnen produzierten Treibhausgase. Beide Dokumente bilden den Kern der heutigen Klimapolitik. Jeder Staat arbeitet dabei eigenverantwortlich auf die von ihm vereinbarten Treibhausgasreduktionsziele hin. Das Kyoto-Protokoll ermöglicht die Nutzung flexibler Mechanismen zur Erreichung der Reduktionsziele. Hierzu zählt der Handel mit Emissionszertifikaten zwischen den Staaten und Unternehmen, der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung, CDM (Clean Development Mechanism), und die Gemeinsame Projektumsetzung, JI (Joint Implementation).

Stetig steigende Einwohnerzahlen, der Wunsch nach Mobilität, wachsende Abfallmengen und die zunehmende Nachfrage nach Energie in Schwellen- und Entwicklungsländern sind von diesen kaum zu bewältigen. Eine nachhaltige Entwicklung und/oder der Umwelt- und Klimaschutz haben bei der Bewältigung dieser Probleme oftmals nur eine geringe Priorität. Schwellen- und Entwicklungsländer sind meist nicht in der Lage ihre wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten auf eine klimaverträgliche Entwicklung auszurichten. Der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung greift dies auf und ermöglicht den Transfer umweltschonender, innovativer Technologien in Schwellen- und Entwicklungsländer sowie die Finanzierung klimaschonender, nachhaltiger Projekte. Die Technologie- und Finanzkraft der Industrienationen sollen die nachhaltige Entwicklung in Schwellen- und Entwicklungsländern stützen.

Veränderte Lebensformen der wachsenden Bevölkerung verstärken das seit Jahren offensichtliche Problem der Abfallentsorgung in diesen Ländern. Umweltprobleme entstehen durch eine nicht sachgemäße oder nicht vorhandene Behandlung und Ablagerung der Abfälle.

Diese Arbeit evaluiert die Möglichkeiten und Grenzen des Clean Development Mechanism am Beispiel des CDM-gestützten Projektes PT NOEI auf Bali, Indonesien.

Zu Beginn werden die Entwicklung und die Grundprinzipien der internationalen Klimapolitik erläutert. Darauf folgend werden die allgemeine Funktionsweise, die rechtlichen Grundlagen und der prinzipielle Ablauf marktbasierter Klimaschutz- mechanismen dargestellt. Der Schwerpunkt wird hierbei auf den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung, CDM, gelegt.

Zur Beurteilung des CDM hinsichtlich seines Beitrages zur nachhaltigen Entwicklung der Schwellen- und Entwicklungsländer wird ein Kriterienkatalog erstellt.

Basierend auf den Datenblättern der Projektdatenbank der UNFCCC wird eine Übersicht zur Anzahl der global und in ausgewählten Ländern Südostasiens und Indonesiens existierenden CDM-Projekte sowie CDM-gestützten Abfallwirtschaftsprojekte erstellt. Diese ist in Anhang 3 hinterlegt. Zusätzlich werden zwei Verzeichnisse aller Abfallwirtschaftsprojekte innerhalb des CDM in Indonesien und zum Vergleich in Thailand sowie den Philippinen erarbeitet. Diese enthalten u.a. Informationen zum Investor, den Emissionsminderungen und der übertragenen Technologie. Diese sind in Anhang 1 und 2 zu finden. Anhang 4 zeigt alle weltweit (an)laufenden Abfallwirtschaftsprojekte im Rahmen des CDM auf. Auf Basis der recherchierten Daten folgen statistische Auswertungen zu existierenden CDM-Projekten mit Schwerpunkt auf Projekte der Abfallwirtschaft.

Im Zuge der Evaluation der CDM-gestützten Abfallbehandlungsanlage auf PT NOEI auf der Deponie TPA SUWUNG, Indonesien, werden zunächst die Entwicklung und aktuelle Situation der Abfallwirtschaft in Indonesien und des Projektgebietes PT NOEI dargestellt. Es folgt eine Beschreibung der geplanten und realisierten Projektaktivitäten im Rahmen des CDM, in die zusätzlich eigene Recherchen vor Ort einfließen. Die Auswertung des Projektes erfolgt auf Grundlage des Kriterienkataloges zur nachhaltigen Entwicklung des Gastlandes.

Hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen und Diskussionen bezüglich der zukünftigen Gestaltung des Klimaabkommens werden kritische Stimmen zum CDM dargestellt und das Prinzip der sektoralen Marktmechanismen vorgestellt und diskutiert. Es wird geprüft, welche Möglichkeiten sie für die Abfallwirtschaft in Schwellen- und Entwicklungsländern bieten.

2 Die UNFCCC und das Kyoto-Protokoll als Grundlage internationaler Klimaschutzpolitik

Bereits 1979 wurde im „Charney Report“ der National Acedemy of Scienes verdeutlicht, dass der laufende Anstieg der Kohlenstoffkonzentration in der Atmosphäre einen weltweiten Temperaturanstieg nach sich ziehen würde (Charney et al, 1979).

Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde 1988 das IPCC, Intergovernmental Panel on Climate Change, durch das United Nations Environmental Program (UNEP) und die World Meterological Organization (WMO) ins Leben gerufen. Das IPCC hatte die Aufgabe, aktuelle Erkenntnisse zum Klimawandel zusammenzutragen und zu beurteilen. Hierbei sollten soziale und wirtschaftliche Folgen eruiert sowie Strategien zur Abwendung und Minderung des Klimawandels und seiner Folgen erarbeitet werden (IPCC, 2010). Heute veröffentlicht das IPCC regelmäßig (etwa alle 6 Jahre) einen Bericht, welcher die aktuellen Erkenntnisse der Klimaforschung zusammenträgt. Die enorme Bedeutung dieser Berichte kommt durch die Auszeichnung der Organisation mit dem Friedensnobelpreis (Zusammen mit Al Gore, ehemaliger US-Vizepräsident) im Jahr 2007 zum Ausdruck. Die Berichte des IPCC gelten weltweit als Grundlage für Entscheidungen im Rahmen der Klimapolitik.

Erfolgreicher und nachhaltiger Klimaschutz ist jedoch nur durch eine intensive, grenzüberschreitende Zusammenarbeit aller Nationen zu erreichen. Unterschiedliche Interessen und die Zahl der Akteure erschweren eine Entscheidungsfindung.

Im Folgenden sollen zunächst die Problematik und Grundlagen der internationalen Klimaschutzpolitik dargestellt werden. Hierbei werden die Klimarahmenkonvention und das Kyoto-Protokoll sowie die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt.

2.1 Die Entwicklung einer transnationalen Klimaschutzpolitik - Die UNFCCC

Die umfangreichen internationalen Debatten zum Thema internationale Klimapolitik, Emissionshandel oder Erwärmung der Erdoberfläche erfordern zunächst die Definition des zentralsten Begriffes: Klimawandel. Die Klimarahmenkonvention gibt in Art. 1, Abs. 2 folgende Definition:

“"Climate change" means a change of climate which is attribrted directly or indirectly to human activity that alters the composition of the global atmosphere and which is in abbition to natrral climate variability observeb over comparable time periobs.“ (UNFCCC, 1992, Art. 2).

Die Formulierung Kreuter-Kirchhofs (2005) betrifft die umfassenden und komplexen Auswirkungen des Klimawandels auf alle zentralen und globalen Prozesse:

„Der Klimawanbel ist ein langfristiges, globales Phänomen mit komplexen Wirkrngen arf ökologische, wirtschaftliche, politische, institutionelle, soziale und technologische Prozesse.“

Die Definition des IPCC grenzt sich nicht zentral von der der UNFCCC ab, die Perspektive ist eine andere (vgl.: IPCC, 2012).

Die natürliche Erderwärmung wird massiv durch eine anthropogen verursachte Erwärmung beschleunigt (IPCC, 1990). Verantwortlich für den anthropogen verursachten Klimawandel sind die sogenannten Treibhausgase, welche durch vielfältige Aktivitäten und die moderne Lebensweise des Menschen freigesetzt werden.

Treibhausgase verteilen sich unabhängig vom Emissionsort in der gesamten Atmosphäre. Der Verursacher, sei es privater oder nationaler Art, ist nicht direkt von der gesamten Emissionsintensität und ihrer Folgen betroffen. Global gesehen betrifft die einzelne Emission jedoch jeden, wobei es zu unterschiedlichen Intensitäten oder Folgen, unteranderem durch regionale Gegebenheiten, kommen kann.

Jahrzehntelang wurden beispielsweise FCKW und ähnliche Treibhausgase weltweit freigesetzt. Die Folge war eine partielle Ausdünnung der Ozonschicht, welche über der Antarktis zu einer Art Loch in der Ozonschicht führte. Vor allem die Südhalbkugel ist von dieser global verursachten Problematik betroffen. 1985 konnte im Montrealer Protokoll ein weltweiter Verzicht auf die schädlichen Treibhausgase beschlossen werden. Die Emissionen gingen bis heute um etwa 95 % zurück (BMU, 2009). Die entstandenen Probleme werden jedoch noch lange andauern.

Dieses Beispiel soll die Komplexität und die langfristige Problematik globaler Klimaschutzpolitik aufzeigen. Volkswirtschaftlich gesehen sind das Klima und die mit ihm verbundenen Begriffe wie Luft, Ozean, auch die Ozonschicht, öffentliche Güter. Sie stehen jedem in uneingeschränktem Umfang zur Verfügung, niemand kann von ihnen ausgeschlossen werden (Varian, 2007). Da niemand ausgeschlossen werden kann, profitiert jeder (Staat) von der ambitionierten Klimapolitik oder den Umweltbestrebungen eines anderen Staates. Jedoch ist er auch von einer verantwortungslosen Klimapolitik anderer Staaten betroffen (Holzer, 2010). Auf nationaler Ebene ist eine einheitliche Politik durchsetzbar und eine ausgewogene und faire Verteilung von Verantwortlichkeiten und Auflagen bezüglich der Klimapolitik möglich. Auf internationaler Ebene ist dies allerdings nur schwer umzusetzen.

Der Klimawandel hat für jeden Staat Folgen unterschiedlicher Art und Intensität. Generell kann von einer Zunahme von Extremwetterereignissen, einem allgemeinen Temperaturanstieg und einem steigenden Meeresspiegel ausgegangen werden (IPCC,

2012). Welche Tragweite und Bedeutung diese Folgen auf einzelne Regionen haben, soll hier aus Kapazitätsgründen nicht detailliert dargestellt werden. Jedoch kann als Prämisse davon ausgegangen werden, dass die Klimaerwärmung für jede Region zumindest langfristig negative Wirkungen zeigt.

Welche konkreten Maßnahmen den Klimawandel nachhaltig stoppen oder einschränken können und dabei international durchsetzbar sind, ist umstritten. Generell kann der allgemeine technologische Fortschritt als geeignet angesehen werden. Neue Technologien können weitere Emissionen verhindern oder mindern und die Energieeffizienz steigern. Ein Technologietransfer zwischen Industrie- und Schwellen-/ Entwicklungsstaaten ermöglicht weitere Emissionsreduktionen. Natürliche Senken2müssen weiter bewahrt und aufgebaut werden. Die Kosten für solche Treibhausgasreduktionsmaßnahmen sind nicht von jedem Staat finanzierbar. Hier sollten Wege gefunden werden (solche wie die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls), welche die Investitionskosten für Treibhausgasminderungsmaßnahmen gerecht und nachhaltig global verteilen (Kreuter-Kirchhof, 2005).

Staaten und private Verursacher schädlicher Emissionen müssen Verantwortung tragen, auch wenn sie (noch) nicht konkret oder direkt betroffen sind. Auf staatlicher Ebene kann dies nicht erzwungen werden. Jedem Staat ist es jedoch freigestellt sich an internationalen Abkommen zu beteiligen. Da jedes Land seinen unmittelbaren eigenen Nutzen maximieren möchte, sind verbindliche Abkommen für Staaten unattraktiv, da sie vermeidlich unnötige Ausgaben bedeuten oder mit wirtschaftlichen Einschränkungen verbunden sind. Rein rational werden Staaten solchen Abkommen nur zustimmen, wenn der Nutzen der Kooperation, die damit verbundenen (Opportunitäts-)Kosten übersteigt (Holzer, 2010).

Dies zeigt sich auch deutlich bei dem Versuch der Umsetzung einer globalen Klimaschutzpolitik. Die Anerkennung des anthropogen verursachten Klimawandels durch einen Staat, bedeutet nicht, dass er Maßnahmen ergreift, um dem entgegenzuwirken und somit seinen Beitrag zu einer fairen und verantwortungsvollen globalen Klimapolitik zu leisten. Deutlich wird dies bspw. daran, dass der Kohlenstoffdioxidausstoß von 2009 auf 2010 um weitere 6 % anstieg, wobei die Hauptverantwortlichen hierbei China, die USA und Indien waren (Ehrenstein, 2011). Die USA haben das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert, Indien und China weigern sich darüber hinaus konkreten Emissionsminderungen zuzustimmen (UNFCCC, 2012c). Abbildung 1 verdeutlicht die regionale Verteilung der Treibhausgasemissionen (Raupach et al., 2007). Zum einen wird das paradoxe Verhältnis zwischen dem Bevölkerungswachstum (welches in seinen Dimensionen auch mit dem aktuellen Stand der Bevölkerung vergleichbar ist) und den emittierten Treibhausgasen 2004 deutlich. Zum anderen machen die extremen Wachstumsraten der Treibhausgasemissionen Chinas und der Entwicklungsländer deutlich, dass diese im Zuge einer erfolgreichen, internationalen Klimapolitik mehr Verantwortung tragen müssen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Regionale Verteilung von Treibhausgasemissionen

Jahre nach dem Inkrafttreten des Abkommens wird deutlich, dass die verbindlichen Vereinbarungen zu Emissionsminderung von vielen Staaten nicht konsequent verfolgt werden (Holzer, 2010).

Letztlich muss jedoch festgehalten werden, dass ein internationales Abkommen der einzige Weg ist, dem Klimawandel als globalem Problem entgegenzuwirken. Ein solches Abkommen muss laufend an aktuelle Gegebenheiten angepasst und weiter entwickelt werden, in der Hoffnung, dass der Wille Verantwortung für künftige Generationen und ein intaktes Ökosystem zu übernehmen steigt.

Durch das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaveränderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change) wurde im Mai 1992 in New York beschlossen, „…bas Klimasystem für hertige rnb künftige Generationen z r schützen.“ (UNFCCC, 1992, Art. 2). Dieser Entschluss entstand aufgrund der Erkenntnis, dass die durch den Menschen verursachte Klimaerwärmung gravierende und nicht vollständig absehbare Konsequenzen für das gesamte Ökosystem hervorrufen wird. Grundsätzliches Ziel war und ist:

„The rltimate objective of this Convention (…), is to achieve, (…), stabilization of greenhouse gas concentrations in the atmosphere at a level that would prevent bangerors anthropogenic interference with the climate system.” (UNFCCC, 1992, Art. 2).

Aufgrund mangelnder Einigkeit innerhalb der Vertragspartner wurde bis heute keine genauere Darstellung dieses Ziels formuliert (Aldy, Stavins, 2007).

Die Klimarahmenkonvention sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst setzen die Parteien die allgemeinen Ziele und die Grundsätze der Zusammenarbeit fest. Im zweiten Schritt sollten diese Grundsätze durch Protokolle weiter konkretisiert werden. Diese Protokolle sollen die Vorgaben der Klimarahmenkonvention erfüllen (Kreuter-Kirchhof, 2005).

Die Grundsätze der UNFCCC werden in Art. 3 der Klimarahmenkonvention beschrieben. Demnach sollen sich die Maßnahmen zur Verwirklichung des gemeinsamen Klimaschutzes und deren Durchführung zuerst an dem Vorsorgegrundsatz orientieren (UNFCCC, 1992, Art. 3, Abs. 3). Nachteilige Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf das Klimasystem sind prinzipiell zu vermeiden. Es gilt weiterhin der Grundsatz der Gerechtigkeit und der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung (UNFCCC, 1992, Art. 3, Abs. 1). Artikel 4 - Verpflichtungen - der UNFCCC sieht die Erarbeitung nationaler und regionaler Programme zur Bekämpfung der Treibhausgasemissionen vor. Art. 4, Abs. 3 verpflichtet die in Anhang B der Klimarahmenkonvention aufgeführten entwickelten Staaten zum Finanz- und Technologietransfer.

Die Klimarahmenkonvention enthält demnach keine bindenden Reduktionsverpflichtungen, sondern bildet die Grundlage für die Ausgestaltung der Protokolle und deren konkrete Maßnahmen und Verpflichtungen.

Die Klimarahmenkonvention wurde 1994 von 154 Staaten unterschrieben und trat im selben Jahr in Kraft. Während der jährlich stattfindenden Vertragsstaatenkonferenz (offiziell: Conference of the parties, kurz COP) werden Gegenmaßnahmen zur Klimaerwärmung und die Weiterentwicklung der vorhandenen Systeme zum Klimaschutz diskutiert. Diese verbindlichen Entscheidungen sollen in den Protokollen erfasst werden. Die UNFCCC wurde im Dezember 1993 auch im Namen der europäischen Gemeinschaft angenommen (Stratmann, 2011).

Als oberstes Organ der Klimarahmenkonvention wurde die Vertragsstaatenkonferenz (COP) erklärt. Abbildung 2 gibt eine Übersicht zum Aufbau der UNFCCC (UNFCCC, 2012b). Alle Vertragsstaaten sind in der Vertragsstaatenkonferenz vertreten. Die gesamten Aktivitäten der UNFCCC werden hier diskutiert, Protokolle verabschiedet und Entscheidungen getroffen. Die COP fungiert zugleich als Zusammenkunft für die Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls (engl. CMP: Conference of the Parties serving as the Meeting of the Parties of the Kyoto Protocol). Nicht-Vertragsstaaten sind hierbei nur Beobachter. Die CMP überwacht die Umsetzung des Kyoto-Protokolls und diskutiert dessen Weiterentwicklung. Die untergeordneten Organe unterstützen die CMP durch Bereitstellung von Informationen und Empfehlungen. Die übergeordneten Organe übernehmen jeweils die Verantwortung und Leitung über die jeweiligen Ressorts. Sie unterliegen dennoch der Autorität der CMP und müssen sich nach dessen Weisungen richten. Das Clean Development Mechanism Executive Bord ist der Ansprechpartner für alle Projektpartner registrierter CDM-Projekte und verantwortlich für die Vergabe von CER (Certified Emissions Reductions) (UNFCCC, 2012b).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Aufbau und Organe der UNFCCC

2.2 Das Kyoto-Protokoll

Das Kyoto-Protokoll stellt den ersten völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zur Minderung des Klimawandels dar. Erstmals wurden rechtlich bindende Mengenbegrenzungen für Treibhausgasemissionen in Industriestaaten festgesetzt. Für das Inkrafttreten des Vertrages mussten mindestens 55 Staaten, die 1990 für 55 % der Emissionen verantwortlich waren, das Protokoll ratifizieren. Das Protokoll trat am 16. Februar 2005 in Kraft. Bis heute haben 195 Staaten das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Die völkerrechtliche Bindung tritt erst durch Ratifikation ein. Ein Staat muss neben der Unterzeichnung förmlich erklären, dass er an das Protokoll gebunden ist (Stratmann, 2011). Weltweit haben alle Industrieländer bis auf die USA das Kyoto-Abkommen ratifiziert (BMU, 2011a).

Die erste COP fand 1995 in Berlin statt. Hierbei wurde das „Berliner Mandat“ entwickelt, welches die Basis für spätere Verhandlungen um das Kyoto-Protokoll 1997 in Kyoto, Japan, auf der COP 3 darstellte (UBA, 2003). Das dort entwickelte Protokoll klärte jedoch nicht die konkrete Umsetzung der beschlossenen Emissionsreduktionsziele. Auf den Folgekonferenzen, wie in Buenos Aires 1998 (Buenos Aires Plan of Action), in Bonn 1999 und 2001 (Bonn Agreements), Den Haag 2000 und Marrakesch 2001 (Marrakesh Accords) konnten detailliertere Formen der Umsetzung der Ziele vereinbart werden.

Das heute bestehende Kyoto-Protokoll impliziert alle inzwischen getroffenen Konkretisierungen.

Zentrale Inhalte des Kyoto-Protokolls

Für alle Vertragsparteien gelten die Verpflichtungen nach Art. 4 Abs. 1 der Klimarahmenkonvention. Auch Schwellen- und Entwicklungsländer werden eingebunden. Dies bedeutet, dass alle Parteien dazu angehalten sind, nationale Programme zur Minderung ihrer Treibhausgasemissionen zu erarbeiten, geeignete Technologien und Maßnahmen zu entwickeln sowie natürliche Treibhaussenken zu erhalten (UNFCCC, 1992; UBA, 2003). Für die in Anhang B des Kyoto-Protokolls aufgelisteten Industriestaaten sind konkrete Emissionsminderungen und -begrenzungen festgesetzt. Hierbei sollen Treibhausgasemissionen für den Zeitraum 2008 bis 2012 um durchschnittlich 5,2 % gegenüber dem Bezugsjahr 1990 gesenkt werden. Um Schwankungen zu umgehen, wurde kein fixes Zieljahr, sondern ein Zeitraum für die Erfüllung der Forderungen festgesetzt (UBA, 2003).

Der Begriff Treibhausgase umschreibt die Gesamtmenge aller freigesetzten und in Anhang A des Kyoto-Protokolls aufgeführten Gase. Hierzu zählen: CO2 (Kohlenstoffdioxid), CH4(Methan), N20 (Distickstoffoxid), H-FKW (Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe), FKW (Vollfluorierte Kohlenwasserstoffe) und SF6

(Schwefelhexafluorid) (UNFCCC, 1992, Anhang A). Um eine einheitliche „Währung“ zu erhalten, erfolgt eine Umrechnung der Treibhausgaspotenziale in CO2-Äquivalente (CO2- Äqu.) nach den Vorgaben des IPCC (UBA, 2003).

Die Europäische Union verpflichtete sich zu einer Senkung von 8 % ihrer Emissionen gegenüber 1990. Innerhalb der EU wurde dieser Betrag jedoch länderspezifisch differenziert. Deutschland übernahm hierbei nach Luxemburg (-28 %) den zweitgrößten Reduktionsbetrag und verpflichtete sich zu einer Minderung seiner Emissionen um 21 %. Frankreich und Finnland beispielsweise sollten ihr Emissionsniveau von 1990 nur halten, Portugal und andere Staaten dürfen ihr Emissionsniveau sogar steigern (UNFCCC, 1992, Anhang B).

Die Emissionsbegrenzungs- und -minderungsverpflichtungen gelten für die 1. Ver- pflichtungsperiode (2008 bis 2012). Während dieser Zeit sollen in Verhandlungen die Verpflichtungen für die zweite Periode festgelegt werden.

Um die Minderungsvorgaben zu erreichen gibt das Kyoto-Protokoll, zusätzlich zu den nationalen Programmen, auch die Möglichkeit der Nutzung sogenannter „Flexibler

Mechanismen“, welche u.a. auf die Kosteneffizienz der Treibhausgasminderung ausgerichtet sind (Holzer, 2010). Der Emissionshandel gibt die Möglichkeit mit zugeteilten

Emissionswerten national und international zu handeln. Joint Implementation sieht die Kooperation zwischen Industriestaaten bei der Umsetzung von Projekten vor. Mit Hilfe des CDM (Clean Development Mechanism) generieren Industrieländer Gutschriften durch Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. Der technologische Transfer in Schwellen- und Entwicklungsländer ist ein weiteres Mittel des CDM den Treibhausgasemissionen nachhaltig entgegen zu wirken. Auf der Vertragsstaatenkonferenz im Jahr 2005 in Montreal wurden die nötigen Richtlinien zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls verabschiedet.

Das Kyoto-Protokoll soll im Sinne sich verändernder Erkenntnisse zu den weltweiten Klimaänderungen und ihrer Folgen stetig überprüft und fortgeschrieben werden.

Das Kyoto-Protokoll stellt die wichtigste Ausarbeitung der bisherigen internationalen Klimaschutzpolitik dar. Allerdings läuft die erste „Verpflichtungsperiode“ 2012 aus. Bisher existiert kein ähnliches Nachfolgedokument. Auch reichen die bisherigen Emissionsreduktionen noch nicht aus, um die vereinbarte maximale Erderwärmung von

2 °C einzuhalten. Laut IPCC müssten dazu die Industrienationen ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 % gegenüber 1990 senken. Ein wichtiger Schritt wäre, dass sich die USA als stärkste Wirtschaftsnation und zweitgrößter Emissionsverursacher hinter China (Stand 2009) über die Ratifizierung des Kyoto- Protokolls ebenfalls zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten würden (BMU, 2011b). Wirtschaftsstarke Schwellenländer wie China und Indien sollten sich angesichts ihrer stetig wachsenden Emissionen zu einer Reduktion solcher Gase verpflichten. Es muss weltweit erkannt werden, dass eine nachhaltige, globale Klimaschutzpolitik, ein nationales Wachstum nicht zwangsläufig behindern muss. Die gemeinsame Verantwortung für das globale Ökosystem sollte auch von Nichtindustrienationen erkannt werden. Die differenzierte Verantwortung (UNFCCC, 1992, Art. 2, Abs. 1), wie sie in der Klimarahmenkonvention genannt ist, sollte näher definiert werden, um auch bevölkerungs- und emissionsreiche Schwellenländer wie Indien und China mit einzubeziehen. Gelingt dies, wäre es ein Zeichen für andere Nationen, dem gleich zu tun. Noch bremsen sich die genannten Staaten gegenseitig.

2.3 Die flexiblen Marktmechanismen

Das Kyoto-Protokoll gibt den Anhang B-Staaten die Möglichkeit, marktwirtschaftliche Mechanismen zu nutzen, um die verbindlichen Reduktionsmengen zu erreichen. Ihre Nutzung ist nicht zwingend, jedoch erleichtern sie meist die Einhaltung der festgesetzten Emissionsmengen. Vordergründiges Ziel ist die Unterstützung der Industriestaaten in ihren Reduktionsbestrebungen. Der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung fördert nachhaltige, zukunftsorientierte Technologie in Schwellen- und Entwicklungs- ländern. Das Interesse der Industriestaaten an Emissionszertifikaten lässt sie in Projekte in nicht Anhang B-Staaten investieren.

Das Kyoto-Protokoll sieht drei marktwirtschaftliche Mechanismen vor:

- Den internationalen Handel mit Emissionszertifikaten (International Emissions Trading) zwischen Staaten (Artikel 17 des Kyoto-Protokolls),
- die gemeinsame Projektumsetzung (JI: Joint Implementation) (Artikel 6 des Kyoto- Protokolls) und
- den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM: Clean Development Mechanism) (Artikel 12 desKyoto-Protokolls).

Abbildung 3 verdeutlicht die Möglichkeiten der Industriestaaten zum Umgang mit Emis- sionszertifikaten und der Kooperation untereinander (eigene Darstellung in Anlehnung an BMU, 2010d).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Möglichkeiten der Kooperation und des Umgangs mit Emissionszertifikaten

Der Handel mit Emissionen wird durch international anerkannte Emissionszertifikate ermöglicht. Für jede emittierte Tonne eines Treibhausgases wird ein Zertifikat vorgelegt. Das Kyoto-Protokoll unterscheidet vier verschiedene Emissionszertifikate:

- AAU (Assigned Amount Units) sind die zu Beginn des Verpflichtungszeitraums den Anhang B-Staaten zugeteilten Emissionszertifikate,
- CER (Certified Emission Reductions) werden im Rahmen von CDM-Projekten der Industriestaaten in Entwicklungs- und Schwellenländern vergeben,
- ERU (Emission Reduction Units) werden Projekten der gemeinsamen Umsetzung in anderen Industriestaaten zugeteilt sowie
- RMU (Removal Units) werden für nationale Senkenprojekte vergeben (Artikel 3.3 und 3.4 des -Protokolls).

Artikel 3. 1 des Kyoto-Protokolls sieht vor, dass die Staaten aus Anhang B zum Ende des ersten Verpflichtungszeitraums (2008 bis 2012) Emissionszertifikate vorlegen, welche ihren emittierten Treibhausgasmengen entsprechen. Bei unzureichender Zahl von Zertifikaten sind Sanktionen vorgesehen. Somit ist das vorrangige Ziel des Kyoto- Protokolls durch verbindliche Reduktionsziele in der 1. Verpflichtungsperiode eine Änderung des Emissionsverhaltens der Anhang B-Staaten zu erreichen (BMU, 2010d).

Im Folgenden sollen der Grundgedanke und die generelle Funktionsweise des europäischen Emissionshandels, von Klimaschutzprojekten und des Mechanismus der gemeinsamen Umsetzung betrachtet werden.

Der europäische Emissionshandel

Grundgedanke des Emissionshandels ist ein flexibles „Cap and Trade“ - System. Durch die UNFCCC wurde den Industriestaaten eine bestimmte Anzahl AAU zugewiesen, welche ihnen die Emission einer konkreten Menge an Treibhausgasen innerhalb einer

Emissionshandelsperiode erlaubt. Die erlaubte Emissionsmenge wird nach jeder Handelsperiode reduziert. Die erste Emissionshandelsperiode umfasste die Jahre 2005 bis 2007. Die zweite begann im Jahr 2008 und läuft 2012 aus. Die dritte Handelsperiode beginnt in im Jahr 2013 (BMU, 2010c). In der zweiten Handelsperiode wurde nicht mehr die gesamte Menge an Zertifikaten unentgeltlich an Unternehmen weitergegeben, 10 % der Zertifikate wurden versteigert. Ab 2013 wird der europäische Emissionshandel weiter harmonisiert, um gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU sicherzustellen. Es wurde ein EU - weites Cap und EU - einheitliches Zuteilungssystem erarbeitet, wobei der überwiegende Teil der Emissionszertifikate versteigert wird.

Nicht genutzte Zertifikate können weiterveräußert werden. Das Kyoto-Protokoll gibt Industriestaaten die Möglichkeit der Bildung von Gemeinschaftssystemen, auch Bubbles. Diese können ihre Verpflichtungen gemeinsam erfüllen. Die EU stellt ein solches System dar. Innerhalb dieses Systems werden die Reduktionsverpflichtungen nochmals differenziert. Zudem kann in diesem Rahmen ein zwischenstaatlicher Emissions- zertifikatehandel auf Unternehmensebene aufgebaut werden. Die 2003 verabschiedete EU-Emissionshandelsrichtlinie sieht den Aufbau eines EU-weit einheitlichen Emissionshandelssystems vor (BMU, 2010b). Mit der Linking Directive konnten die zwei anderen Mechanismen des Kyoto-Protokolls mit dem Emissionshandel verknüpft werden. Auf diese Weise sind diese Instrumente von Unternehmen zur Erlangung zusätzlicher Zertifikate nutzbar. Der europäische Emissionshandel startete am 1. Mai 2005.

Wie Abbildung 4 (in Anlehnung an UBA, 2005) zeigt wird die EG- Emissionshandelsrichtlinie auf nationaler Ebene durch das TEHG umgesetzt. Durch das ProMechG können die projektbezogenen Mechanismen JI und CDM auch von deutschen Unternehmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen genutzt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Europäische und deutsche Umsetzung des Kyoto-Protokolls

Laut BMU nehmen derzeit 1665 deutsche Anlagenbetreiber am Emissionshandel teil. Hierbei handelt es sich um alle großen Feuerungsanlagen mit mehr als 20 MW Feuerungswärmeleistung und größere Anlagen der energieintensiven Industrie, wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke. In der Handelsperiode von 2008 bis 2012 mussten diese Anlagen ihre Emissionsmengen um 57 Millionen Tonnen senken. Seit 2012 wird auch der Flugverkehr in den Emissionshandel einbezogen (BMU, 2010c).

Die projektbasierten Mechanismen und Klimaschutzprojekte

Die projektbasierten Mechanismen, JI und CDM, dienen der Kooperation von Staaten bezüglich der Maßnahmenergreifung gegen die Klimaerwärmung. Die Kooperation erfolgt jedoch auf konkreter Projektebene (Klimaschutzprojekte) mit Beteiligung privater Körperschaften (BMU, 2010d). Ein Klimaschutzprojekt basiert auf der Idee, dass Projektentwickler bei den jeweils zuständigen Stellen Projekte anmelden, welche Emissionen verringern oder der Atmosphäre Kohlenstoff entziehen und in Biomasse speichern (Senkenprojekte).

Ein Klimaschutzprojekt durchläuft einen definierten Zyklus. Dem Projektentwickler werden Emissionszertifikate zugesprochen, welche der Emissionsminderung des Projektes entsprechen (BMU, 2010d). Der Ablauf eines Klimaschutzprojektes kann im Allgemeinen in sechs Arbeitsschritte unterteilt werden:

Zu Beginn steht eine Projektidee. Hierbei müssen die Projektpartner die genauen Projektaktivitäten erörtern und festsetzen. Schritt 2 beinhaltet das Erstellen der Projektdokumentation, PDD (Project Design Document), auf deren Basis die Zulassung des Projektes durch das UNFCCC erfolgt. Dieses Dokument ist in Form und Inhalt verbindlich vorgegeben. Es beinhaltet eine genaue Beschreibung der Projektaktivität. Im Rahmen des PDD erfolgt zudem die Erstellung eines Referenzszenarios. Es beschreibt den Fall des Vorgehens und der Wirtschaftsweise am potenziellen Projektstandort ohne die Beteiligung eines Klimaschutzprojektes, dies ist der Referenzfall. Dieser enthält die regional marktgängige Technologie, zukünftige Pläne, sonstige Programme und eine Emissionsabschätzung. Diese Emissionsabschätzung des Referenzfalls wird als Baseline bezeichnet. Ihr werden die prognostizierten Treibhausgasemissionen im Fall der Durchführung des Klimaschutzprojektes gegenübergestellt.

Der nächste Schritt ist die Prüfung und Genehmigung des PDD durch die jeweils zuständige Behörde. Projekte können anerkannt, zur Überarbeitung zurückgestellt oder abgewiesen werden. Klimaschutzprojekte werden im Allgemeinen anerkannt soweit sie das Kriterium der Zusätzlichkeit, erfüllen. Dieses bezieht sich auf die zusätzliche Emissionsmengenreduktion, die durch die Durchführung eines JI- oder CDM-Projektes entsteht. Das PDD legt fest, welche signifikanten Emissionen direkt auf das Projekt bzw. die Aktivität zurückzuführen sind (project boundary). Zusätzlich werden verlagerte Auswirkungen (leakage) durch das Projekt (bspw. Rodungen durch Produktionsverlagerung) aufgeführt.

Es folgt die Projektdurchführung gemäß dem PDD. Elementare Bedeutung hat die lückenlose Dokumentation des Projektes und seiner Emissionen. Zum Ende des Verpflichtungszeitraums erfolgt die Prüfung des PDD und der Dokumentation durch das zuständige Zertifizierungsunternehmen. Hierbei werden die tatsächlichen Emissionen der im PDD aufgeführten Baseline gegenübergestellt. Bei korrekter Durchführung stellt das Zertifizierungsunternehmen im letzten Schritt die entsprechende Menge an Emissionszertifikaten aus (BMU, 2010d).

JI - Joint Implementation

JI gehört zu den projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls. Die Grundlage für JI-Projekte bildet Artikel 6 des Kyoto-Protokolls. An Joint Implementation dürfen grundsätzlich nur die in Anhang B des Kyoto-Protokolls aufgeführten Staaten teilnehmen. Der JI-Aufsichtsausschuss, JI Supervisory Commitee (JISC), wurde zur Organisation und Ausführung des Mechanismus auf der CMP 1 eingerichtet. Das Genehmigungsverfahren startete im Oktober 2006.

Zur Durchführung von JI-Projekten ist (a) die Ratifikation des Kyoto-Protokolls durch das Gastland unumgänglich. Desweiteren müssen (b) Berechnungen der Ausstattung mit zugeteilten Emissionsrechten vorliegen. Zur Teilnahme ist (c) die Etablierung eines nationalen Systems zur Abschätzung der emittierten Treibhausgase und (d) eines nationalen Treibhausgasregisters vorzulegen. Desweiteren muss jährlich (e) ein Treibhausgasinventar sowie (f) zusätzliche Informationen über die Ausstattung mit zugeteilten Emissionsrechten vorgelegt werden (BMU, 2010d).

Werden die Kriterien a), b) und d) erfüllt, darf ein Staat als Gastland für JI-Projekte fungieren. Erfüllt ein Staat alle Kriterien, berechtigt ihn dies zur Verifizierung von Treibhausgasreduktionen und zur Ausstellung von ERU. Diese Vorgehensweise wird als

„Track 1“ bezeichnet und ist die Regel. Werden nur a), b) und d) erfüllt („Track 2“) greift ein internationales Verfahren unter der Leitung des JISC. Generell ist die folgende Vorgehensweise üblich:

Der Projektentwickler legt das PDD einem von JISC akkreditierten Zertifi- zierungsunternehmen (IE) vor. Nach einer ersten Prüfung wird dieses Dokument veröffentlicht, um die Möglichkeit für Kommentare und Einwände zu geben. Fällt das Ergebnis positiv aus, wird eine begründete Entscheidung veröffentlicht. Auf Grundlage derer prüfen die nationalen Behörden des Investor- und Gastlandes (DFP) die Einhaltung der jeweilig nationalen JI-Richtlinien. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Ausstellung der nationalen Genehmigungen, wobei das Gastland die Möglichkeit hat diese bis zur Ausstellung der ERU nachzureichen. In Deutschland ist die Deutsche Emissions- handelsstelle (DEHSt) für die Genehmigung zuständig. Nach Einreichen der vollständigen Unterlagen beim JISC erfolgt dort die Prüfung. Hierbei kann ein Projekt genehmigt, abgewiesen oder seine Überarbeitung verlangt werden. Bei einem positiven Ergebnis ist während der gesamten Projektlaufzeit eine Dokumentation gemäß dem Monitoringplan durchzuführen. Unter Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt mit Ende des Abrechnungszeitraums eine Ermittlung der erzielten Emissionsreduktionen durch das IE, welche an das JISC weitergeleitet werden. Fällt dessen Prüfung wiederum positiv aus, wird der Transfer entsprechender ERU angewiesen.

Staaten, welche die Bedingungen a) bis f) vollständig erfüllen können zwischen Track 1 und 2 wählen, um den Aufbau eines eigenständigen Prüfverfahrens zu umgehen. JI- Projekte können als Klein- und Großprojekte klassifiziert werden. Das zuvor beschriebene Verfahren gilt für Großprojekte. JI-spezifische Transaktionskosten sind umso leichter zu tragen, je größer das Projekt ist, da sie weitestgehend unabhängig von der Projektgröße sind. JI-Projekte, wie erneuerbare Energieprojekte mit einer Kapazität von 15 MW oder Projekte, die eine jährliche Emissionsreduktion von 60.000 Mg CO2-Äqu. nicht überschreiten, fallen unter Kleinprojekte. Für diese wurden Vereinfachungen im üblichen Verfahren vorgenommen. Dies sind Vereinfachungen bezüglich der Gestaltung des PDD, die Möglichkeit Projektaktivitäten zu bündeln sowie die teilweise Gebührenbefreiung (BMU, 2010d).

2.4 Klimapolitik nach dem Kyoto-Protokoll

Die nächste COP (18) wird im Mai 2012 in Bonn stattfinden. Diese ist von großer Bedeutung, denn bisher konnte kein verbindliches Dokument erarbeitet werden, welches weitere Emissionsminderungen vorsieht. Dieser wichtige Schritt sollte noch dieses Jahr beschlossen werden, da der Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls Ende 2012 ausläuft. Das zu erarbeitende Dokument sollte die bereits getroffenen Erkenntnisse und Vereinbarungen aufgreifen und daran anknüpfen.

Auf der COP 13 (Bali, Indonesien) wurde im Dezember 2007 der Bali Action Plan beschlossen. Im Wesentlichen sieht dieser Plan vor für die zweite Verpflichtungsperiode nach 2012 konkrete Emissionsminderungsziele fest zusetzen und geeignete Maßnahmen zur Anpassung und Eindämmung des Klimawandels durch Technologie und Finanzierung zu definieren. Die Verhandlungen hierzu sollten bis zur COP 15 in Kopenhagen im Dezember 2009 abgeschlossen werden. Mit dem Bali Action Plan kam man überein, den Klimawandel deutlich intensiver zu bekämpfen als bisher. Hierbei stützte man sich auf die Ergebnisse des 2007 erschienen 4. Fortschrittsberichts des IPCC. Erstmals erklärten auch Entwicklungs- und Schwellenländer sich bereit, messbare, berichtspflichtige und überprüfbare Emissionsreduktionen zu ergreifen. Diese werden durch Technologie- transfer, Finanzierung und Kooperationsförderung bestärkt (BMU, 2011b). Wie schon in der Entwicklung des Kyoto-Protokolls wurde eine Ad-Hoc Working Group eingesetzt, welche die konkreten Beschlüsse neben den regulären Treffen voranbringen sollte (UNFCCC, 2007, Decision 1 / CP. 13).

Auf der COP 14 von Posen/Polen im Dezember 2008 wurde beschlossen, dass bis Februar 2009 alle Vertragsstaaten ihre Minderungsziele bis 2020 benennen würden (UNFCCC, 2009b, Decision 2 / CP.14, Art. 3). Daneben wurde der schon im Bali Action Plan entworfenen Anpassungsfond für Entwicklungs- / und Schwellenländer konkret beschlossen (UNFCCC, 2009b, Decision 4 / CP. 14, Art. 3).

Auf der COP 15 in Kopenhagen, Dänemark, im Dezember 2009 hätten die Verhandlungen über ein verbindliches Dokument (siehe COP 13) abgeschlossen werden sollen. Dieses Ziel konnte nicht erreicht werden. Als Ergebnis wurde der Copenhagen Accord präsentiert, welcher als Grundlage für den weiteren Verhandlungsprozess dient, aber keine verbindlichen Abkommen enthält. Nochmals wurden die Vertragsstaaten angehalten, bis Januar 2010 konkrete und verbindliche Angaben zu ihren jeweiligen Emissionsreduktionszielen vorzulegen (BMU, 2010a).

Das Cancun Agreement wurde während den Verhandlungen in Cancun 2010 in Mexiko beschlossen. Es enthält keine konkreten Emissionsminderungsziele für einzelne Staaten. Jedoch wurde von allen Vertragsstaaten anerkannt, dass den Empfehlungen des IPCC von 2007 gefolgt werden müsse. Demnach sollen die Treibhausgasemissionen weltweit bis 2020 um 25 % bis 40 % gegenüber 1990 gesenkt werden, um die Klimaerwärmung bis 2050 auf 2 °C zu begrenzen (UNFCCC, 2011, Decision 1 / CP. 16, Art. 4 und 5).

Die im Copenhagen Accord genannten Reduktionsziele für einzelne Staaten wurden in das Cancun Agreement aufgenommen und wurden somit erstmals Gegenstand eines Vertrages der Vereinten Nationen. Hierbei ist zu betonen, dass das Cancun Agreement von den Vertragsstaaten angenommen, also unterzeichnet wurde. Getroffene Vereinbarungen werden jedoch erst mit einer Ratifizierung desselben verbindlich. Das Dokument betont die Bedeutung von Wäldern als natürliche Senken und rät zu deren Schutz (UNFCCC, 2011, Decision 1 / CP. 16, Art. 6). Waldreiche Nationen können ihre Treibhausgasemissionen gegen den in natürlichen Senken gehaltenen Kohlenstoff rechnen.

Das Paket von Durban (BMU, 2011c), Dezember 2011, stellt die aktuellste Version eines neuen internationalen Klimaschutzabkommens dar. Dieses für alle Vertragsstaaten verbindliche Abkommen soll bis spätesten 2015 verabschiedet werden. Das Kyoto- Protokoll wird für eine weitere Verpflichtungsperiode weitergeführt, weitere Entscheidungen hierzu sollen bis Ende 2012 geklärt werden.

Zentrale Inhalte stellen hierbei die umfassenden Umsetzungsentscheidungen zur Einrichtung eines Grünen Klimafonds, eines Komitees zur Klimaanpassung sowie eines internationalen Netzwerks für Technologiekooperation dar.

3 Grundlagen des Clean Development Mechanism

Der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung verfolgt zwei Ziele: Durch projektbezogene Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländer sollen Industrienationen die nötigen Emissionszertifikate erhalten, die zur Erfüllung ihrer Reduktionsverpflichtungen notwendig sind. Diese Projekte haben die Intention den regionalen Umwelt- und Klimaschutz durch eine nachhaltige Entwicklung zu fördern (UBA, 2005). Somit stellt der CDM für Schwellen- und Entwicklungsländer eine Möglichkeit dar, trotz ihrer oftmals angespannten finanziellen Lage und unzureichend qualifizierten Fachkräften, ihren Klimaschutzbestrebungen nachzukommen. Abbildung 5 veranschau- licht das Grundprinzip des CDM (eigene Darstellung in Anlehnung an BMU, 2010d):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Beispiel zum Prinzip eines typischen CDM-Projektes

Dieses Kapitel stellt das Prinzip des CDM, den Begriff der nachhaltigen Entwicklung und des technologischen Transfers dar. Es wird auf den Projektzyklus des CDM eingegangen sowie eine Übersicht zu den möglichen Sektoren für Projekte und anwendbaren Methoden zur Emissionsreduktion gegeben.

3.1 Nachhaltige Entwicklung und Technologietransfer

Der Begriff der umweltverträglichen Entwicklung kann als Teilaspekt einer nachhaltigen Entwicklung verstanden werden. Umweltverträglichkeit bedeutet ein Handeln, welches keinen Schaden an Boden, Luft, Wasser, Mensch, Flora und Fauna bewirkt. Es gilt die bestehende Umwelt zu erhalten. Nachhaltige Entwicklung verfügt über drei Dimensionen: Ökologie, Ökonomie und Soziales (Kleine, 2009). Das BMU (2010e) definiert nachhaltige Entwicklung wie folgt:

„Unter Nachhaltigkeit verstehen wir ein Gesamtkonzept, das eine Entwicklung zum Ziel hat, die ökologisch verträglich, sozial gerecht und wirtschaftlich leistungsfähig ist. Dadurch, dass uns die Umweltressourcen nur begrenzt zur Verfügung stehen - wir also nur über die eine Erde verfügen - ist die Umwelt im Nachhaltigkeitskonzept der limitierenbe Faktor.“

Nachhaltige Entwicklung steht für zukunftsorientiertes Handeln auf regionaler, nationaler und globaler Ebene. Dies impliziert die Förderung von Bildung oder Gesundheit (Soziale Aspekte), die Erhaltung und der Schutz der Umwelt (Ökologie), die Stärkung der Wirtschaft durch Schaffung von Arbeitsplätzen oder Nutzbarmachung von (alternativen) Ressourcen (Ökonomie).

Analog zu diesen drei Säulen kann auch von ökonomischem, natürlichem(sozialen) und ökologischem Kapital gesprochen werden. Durch diese Formulierung kann das Verständnis der drei Dimensionen erleichtert werden. Kleine (2009) gibt hierzu folgende Übersicht:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung

Das ökologische Kapital umschreibt das Zusammenspiel aller Ökosysteme, erneuerbare Ressourcen, Land und alle ökologischen Faktoren (Kleine, 2009). Kleine führt Faktoren wie Wasser und Luft nicht explizit auf, jedoch werden sie in dieser Arbeit, gleichwertig zur Ressource Boden, zum ökologischen Kapital gezählt. Ökonomisches Kapital lässt sich in Wissen, Sach- und Humankapital untergliedern (Kleine, 2009). Natürliches oder Sozialkapital impliziert „...bie Frnktionen, arfgrrnb berer bie Grrnbbebürfnisse befriebigt, die gesellschaftliche Integration gefördert und die Weiterentwicklung der Gesellschaft ermöglich wirb.“ (Kleine, 2009).

[...]


1 Die Übersetzungen dieses Verzeichnisses entstammen einer Übersicht eines Berichtes des Umweltbundesamtes (UBA, 2003).

2 „Wälber, Böben rnb Meere sinb bebertenbe natürliche Speicher von Kohlenstoff, sie binben Kohlenstoff ars ber Atmosphäre.“ (vgl. BMU, 2011a).

Ende der Leseprobe aus 114 Seiten

Details

Titel
Evaluierung von Grenzen und Möglichkeiten marktbasierter Klimaschutzmechanismen in Schwellen- und Entwicklungsländern
Untertitel
Am Beispiel eines CDM-gestützten Abfallwirtschaftsprojektes in Indonesien
Hochschule
Technische Universität Darmstadt  (IWAR)
Veranstaltung
Abfallwirtschaft
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
114
Katalognummer
V213811
ISBN (eBook)
9783656420323
ISBN (Buch)
9783656420941
Dateigröße
2742 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
evaluierung, grenzen, möglichkeiten, klimaschutzmechanismen, schwellen-, entwicklungsländern, beispiel, cdm-gestützten, abfallwirtschaftsprojektes, indonesien
Arbeit zitieren
Juliane Krug (Autor:in), 2012, Evaluierung von Grenzen und Möglichkeiten marktbasierter Klimaschutzmechanismen in Schwellen- und Entwicklungsländern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/213811

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