Teilzeitarbeit – Modelle, Chancen und Perspektiven

Vor- und Nachteile aus Sicht der Arbeitgeber und Arbeitnehmer


Hausarbeit, 2013

15 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


1. Einleitung

Der Anteil der abhängigen Teilzeitbeschäftigten an der Gesamtzahl der abhängig Beschäftigten stieg im Zeitraum von 1960 bis 1975 an. Dieser Zuwachs wurde durch die teilzeitbeschäftigten Frauen erreicht. Auch haben sich die Teilzeitarbeitsplätze im konjunkturellen Verlauf als stabil erwiesen. Grund hierfür sind die weniger anfälligen Dienstleistungsberufe, in denen der größte Teil der Teilzeitbeschäftigten angestellt war (vgl. Conradi, 1982).

Aus diesen historischen Fakten heraus sollen die Gründe für und gegen die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung erläutert werden. Dabei werden sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgerberseitigen Sichtweisen beleuchtet. Die Einleitung besteht aus einer Begriffserklärung, um ein Verständnis über die Teilzeitarbeit zu erlangen. Darauf folgend werden verschiedene Möglichkeiten von Modellen der Teilzeitarbeit vorgestellt. Hier soll zwischen starren und flexiblen Teilzeitformen differenziert werden. Der zweite Block befasst sich, wie oben beschrieben, mit den Vor- und Nachteilen der Teilzeitarbeit aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive. Als Schluss erfolgt ein Fazit über die Teilzeitarbeit als atypische Beschäftigungsform.

2. Begriffsdefinition der Teilzeitarbeit

Diese Form des Beschäftigungsverhältnisses zählt zu den sogenannten atypischen Beschäftigungsformen. Im Gegensatz zum Normalarbeitsverhältnis, welches sich durch folgende Kriterien Vollzeittätigkeit mit entsprechendem Einkommen, Integration in die sozialen Sicherungssysteme, unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis und Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber kennzeichnet, erfüllt die Teilzeitarbeit mindestens eines dieser Kriterien nicht (vgl. Keller, 2007). „Teilzeitarbeit ist mit Abstand die quantitativ wichtigste Form und hat über die Konjunkturzyklen hinweg kontinuierlich auf fast 25% der Gesamtbeschäftigung im Jahre 2005 zugenommen“ (Keller, Berndt; 2007; S. 14).

Teilzeitarbeit ist „ein Arbeitsverhältnis, das sich nur durch ein kleineres Arbeitszeitvolumen – gegenüber der regelmäßigen betrieblich, branchenüblich oder allgemein üblichen Arbeitszeit – von einem anderen Arbeitsverhältnis unterscheidet, wobei die Verkürzung der Arbeitszeit aber auf einer ausdrücklich und freiwilligen Vereinbarung beruhen muss.“ (Conradi, Hartmut; 1982; S. 4).

Dies unterscheidet sich zur Kurzarbeit dahingehend, dass bei ihr die Arbeitszeit nicht auf freiwilliger Vereinbarung beruht. Zur weiteren Abgrenzung lässt sich festhalten, dass Teilzeitarbeit nur im Falle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses stattfindet. Dabei ist es unbedeutend in welcher Dimension die Arbeitszeit verkürzt wird. Ob es sich um eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit handelt oder nur an einigen Tagen in der Woche bzw. im Monat gearbeitet wird, spielt keine Rolle. Auch eine Verkürzung der jährlichen Arbeitszeit ist möglich (vgl. Conradi, 1982).

Nach der Autorin Maria Büntgen (2005) liegt Teilzeitarbeit dann vor, wenn die regelmäßige vereinbarte Arbeitszeit unter der tariflich festgelegten Normalarbeitszeit liegt. Demnach ist Teilzeitarbeit jede arbeitsvertragliche Arbeitszeit, die unterhalb der jeweils geltenden niedrigsten tarifvertraglichen Normalarbeitszeit liegt. Teilzeitbeschäftigte sind Mitarbeiter/innen, mit denen eine Arbeitszeit vereinbart wurde, die geringer ist als die regelmäßige tarifvergleichende Wochenarbeitszeit.

Laut Autor Rolf Wank (2002) ist derjenige Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Fehlt es zum Vergleich an einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraums unter der eines vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmers liegt. Für die Vergleichbarkeit kommt es auf dieselbe Art des Arbeitsverhältnisses und die Vereinbarung der gleichen oder ähnlichen Tätigkeit an. Tritt der Fall ein, dass kein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zur Verfügung steht, sieht der Lösungsansatz vor, dass die Vergleichbarkeit sich an anwendbaren Tarifvertrag ausrichten soll. Falls auch hier kein Tarifvertrag vorliegt ist die im jeweiligen Wirtschaftszweig übliche Vollzeittätigkeit zum Vergleich heranzuziehen.

3. Modelle von Teilzeitarbeit

3.1 Möglichkeiten der Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit bietet als Grundform flexibler Arbeitszeit ein breites Spektrum betrieblicher Anwendungsmöglichkeiten. Ein wichtiges Kriterium für die Abgrenzung von anderen Formen flexibler Arbeitszeitgestaltung ist, dass die Arbeitszeit unterhalb der geltenden tariflichen Arbeitszeit von vierzig Stunden pro Woche liegt (vgl. Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V., 1983). Der Umfang der Arbeitszeit ist unterschiedlich reduzierbar.

Es sind flexible oder feste Arbeitszeiten, ähnlich wie bei Vollzeitarbeit, möglich, auch kann die Arbeitszeit gleichmäßig oder ungleichmäßig verteilt sein, sowie mit kurzen oder längeren Zyklen der Arbeits- und Freizeit. Durch die Kombinierung verschiedener Arbeitszeitvolumen mit unterschiedlicher Lage und Verteilung der Arbeitszeit, ergibt sich eine Vielzahl möglicher Modelle (vgl. Büntgen, 2005). Nach unten sind nicht zwingend Grenzen vorgegeben, jedoch sollten sozialversicherungsrechtlich Bestimmungen beachtet werden. Bei der Unterschreitung bestimmter Beschäftigungsgrenzen könnten gegebenenfalls Nachteile sowohl für den Arbeitnehmer als auch für das Unternehmen entstehen (vgl. Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V., 1983).

Selten sind Vereinbarungen, welche ein Arbeitszeitvolumen unterhalb der Vollzeit zulassen und keine Mindeststundenzahl pro Tag, Woche, Monat oder Jahr vorgeben. Zur Gewährleistung der sozialen Absicherung und der Sozialversicherungspflichten der Teilzeitbeschäftigten wird meist ein Mindestumfang der Arbeitszeit festgelegt. Alternativ wird auch gefordert, dass die Arbeitszeit mindestens die Hälfte der tariflichen vereinbarten Normalarbeitszeit beträgt. Oder es wird eine konkrete Mindeststundenzahl vereinbart, die sich an den geltenden tariflichen Bedingungen bemisst. Eine Ausnahme jedoch ist die Ermöglichung von Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (vgl. Büntgen, 2005).

3.2 Klassische Formen der Teilzeitarbeit

Die Teilzeitarbeit wird differenziert zwischen starren und flexiblen Formen und kann sich in verschiedenen Modellen ausdrücken. Eine klassische Ausgestaltung ist die Halbtagsarbeit, bei der an jedem Wochenarbeitstag gearbeitet wird, in Anlehnung zur üblichen Tagesarbeitszeit aber verkürzt (vgl. Wank, 2002). Bezugsraum können hier der Tag, die Woche, der Monat oder das Jahr sein. Dementsprechend beträgt die Arbeitszeit weniger als die für diesen Bezugszeitraum normale Arbeitszeit. Daraus ergibt sich, dass die Dauer der Arbeitszeit unterhalb dieser Normalarbeitszeit unterschiedlich lang sein kann (vgl. Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V., 1983), beispielsweise in einer verkürzten täglichen Arbeitszeit bei einer fünf – Tage – Woche (vgl. Büntgen, 2005). Diese kann zum Beispiel morgens, nachmittags oder abends geleistet werden (vgl. Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V., 1983). Man kann ein oder mehrere arbeitsfreie Tage pro Woche/Monat bzw. auch ein oder mehrere arbeitsfreie Wochen pro Monat/Jahr haben (vgl. Büntgen, 2005).

Bei verringerter Wochenarbeitszeit kann die Lage der Arbeitszeit vergleichsweise durch die täglich gleiche Arbeitszeitlage, durch die täglich wechselnde Arbeitszeitlage, durch die wöchentlich wechselnde Tagesarbeitszeiten, durch die Konzentration auf bestimmte Tage, durch die Konzentration auf bestimmte Wochen oder durch die Konzentration auf bestimmte Tage und Wochen abgeleitet werden (vgl. Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V., 1983).

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Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Teilzeitarbeit – Modelle, Chancen und Perspektiven
Untertitel
Vor- und Nachteile aus Sicht der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  (Soziologie)
Veranstaltung
Arbeit und Organisation
Note
2,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
15
Katalognummer
V213504
ISBN (eBook)
9783656416180
ISBN (Buch)
9783656416517
Dateigröße
475 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Teilzeitarbeit, Modelle, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Klassische Formen, Flexible Formen, Möglichkeiten, Motive, Hemmnisse
Arbeit zitieren
Sarah Christ (Autor:in), 2013, Teilzeitarbeit – Modelle, Chancen und Perspektiven, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/213504

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