Beteiligungsbewertung im Konzern nach der Equity-Methode (HGB)


Seminararbeit, 2012

19 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einführung

2. Grundlagen und Anwendungsbereich
2.1 Stufenkonzeption und Grundlagen
2.2 Anwendungsbereich

3. Technik der Equity-Methode
3.1 Erstmalige Anwendung
3.1.1 Beteiligungsbuchwert
3.1.2 Anteiliges Eigenkapital
3.1.3 Buchwertmethode
3.1.4 Stichtag der Kapitalaufrechnung
3.1.5 Latente Steuern
3.1.6 Angaben im Konzernanhang
3.2 Anwendung in Folgejahren
3.2.1 Fortschreibung des Unterschiedsbetrags
3.2.2 Berücksichtigung von Eigenkapitalveränderungen
3.3 Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3.4 Eliminierung von Zwischenergebnissen
3.5 Voraussetzungen zur Beendigung des Equity Ansatzes

4. Beispielrechnung
4.1 Ermittlung des Wertes bei erstmaligen Ansatz einer Beteiligung
4.2 Folgebewertung der Beteiligung

5. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Stufenkonzeption

Abbildung 2: Bilanz zum 1.1.2011

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Stille Reserven

Tabelle 2: Ermittlung latente Steuern

Tabelle 3: Ermittlung des 40%igen Anteils

Tabelle 4: Ermittlung des Folgebuchwertesff

Tabelle 5: Ermittlung des Auflösungsbetrages der latenten Steuern

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung

Laut § 300 HGB werden grundsätzlich die Einzelabschlüsse der Tochtergesell- schaften mit dem des Mutterunternehmens zusammengefasst. Demnach besteht ein Konzern aus rechtlich selbständigen Unternehmen. Diese wickeln Geschäfte mit konzernfremden Unternehmen ab, aber auch konzernintern. Daher bedarf es Aufstellung eines Konzernabschlusses.1 Anders als die Steuerbilanz zur Steuerbemessungsaufgabe und der Einzelabschluss nach HGB zur Feststellung des Jahresergebnisses, dient der Konzernabschluss vornehmlich zum Zweck der In- formationsvermittlung.2

Die Equity-Methode ist eine besondere Form der Beteiligungsbewertung, wobei in Nebenrechnungen bestimmte Konsolidierungsmaßnahmen vorzunehmen sind.3 Die Einbeziehung von zum Konzern gehörenden Unternehmen richtet sich nach der Intensität des Einflusses, welche das Mutterunternehmen ausübt. Equity Betei- ligungen werden in den Konzernabschluss mit einbezogen, wenn das Mutterunter- nehmen maßgeblichen Einfluss auf das beteiligte Unternehmen ausübt. Maßgebli- cher Einfluss lässt sich mit einem Beherrschungsverhältnis von 20-50% erklären.4

Um die Einbeziehung von Beteiligungen nach der Equity-Methode in den Konzern- abschluss verständlich zu machen, werden in Kapitel zwei die Grundlagen der Equity Bewertung dargestellt, um dann im Kapital drei die Bewertung bei Erstan- satz und in Folgejahren zu verdeutlichen. Abschließend wird ein Rechenbeispiel praxisnah die Anwendung des §312 HGB veranschaulichen.

2. Grundlagen und Anwendungsbereich

2.1 Stufenkonzeption und Grundlagen

Die Art der Konsolidierung bestimmt sich nach der Art der Einflussnahme, die über das zu konsolidierende Unternehmen ausgeübt wird. Besitzt man 100% eines Un- ternehmens, wird es vollständig konsolidiert. Die Quotenkonsolidierung erfolgt pro- zentual in der Höhe der Beteiligung, die gehalten wird. Eine Equity Bewertung wird generell vorgenommen, wenn zwischen 20 und 50% an einer Beteiligung gehalten wird. Wenn man lediglich einen geringen Einfluss auf das beteiligte Unternehmen ausübt, wird die Beteiligung mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigen bei- zulegendem Wert im Konzernabschluss aktiviert. Die abnehmende Einflussabnah- me und die entsprechende Berücksichtigung im Konzernabschluss werden folgend grafisch dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Stufenkonzeption in Anlehnung an Küting/Weber (2008), S. 133.

In der vorliegenden Arbeit wird der Bereich der Equity-Methode, somit der der as- soziierten Unternehmen vertieft. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unterneh- men, auf dessen Geschäfts- oder Finanzpolitik, das Mutterunternehmen einen ßgeblichen Einfluss ausübt und weder Tochter- noch Gemeinschaftsunterneh- men ist.5

Bislang hatte der Konzernbilanzaufsteller ein Wahlrecht zwischen der Buchwert- und Kapitalanteilsmethode nach §312 Abs. 1 HGB. Durch Einführung des BilMoG wurde dieses Wahlrecht entzogen, so dass heute lediglich die Buchwertmethode anzuwenden ist.6 Nach DRS 8-17 war schon vor Einführung des BilMoG diese Art der Bewertung vorrangig zu verwenden.7 Bei der Equity Methode wird der Beteiligungsbuchwert in die Konzernbilanz übernommen. Angepasst wird dieser Beteili- gungsbuchwert in Folgejahren entsprechend der anteiligen Veränderungsrechnung Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens. Dies bedeutet, dass an jedem Bilanzstichtag der Buchwert der Beteiligung neu bewertet wird. Eine entsprechende Erhöhung oder Verminderung des Eigenkapitals wird dann im Konzernabschluss berücksichtigt.8

2.2 Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich der Equity-Methode ergibt sich aus folgenden Paragra- phen:9

- §311 Abs. 1 HGB: Die Equity Beteiligung muss in den Konzernabschluss mit einbezogen werden, wenn ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Fir- menpolitik ausgeübt wird. Ein maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn man mindestens 20% der Stimmrechte der Gesellschaft besitzt.
- Gemeinschaftsunternehmen können laut §310 Abs. 1 HGB mittels der Quotenkon- solidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden, wenn mindestens eines der gemeinschaftlich führenden Unternehmen nicht zum Konsolidierungskreis ge- hört. Alternativ ist die Konsolidierung nach der Equity-Methode möglich.
- Hat man keinen beherrschenden Einfluss auf sein Tochterunternehmen, aus Gründen genannt in § 296 HGB, kann man aufgrund der Ausübung von konsolidie- rungswahlrechten bei nicht konsolidierten Tochterunternehmen die Equity Methode anwenden. Das Tochterunternehmen wird dann im weiteren Sinne als assoziiertes Unternehmen gesehen.

Die Anwendungsvoraussetzungen sind durch das Handelsgesetzbuch sowie die Deutschen Rechnungslegungsstandards geregelt. Nach §271 Abs. 1 HGB muss eine Beteiligung in den Konzernabschluss mit einbezogen werden, wenn das Hal- ten der Anteile zum Herstellen einer dauernden Verbindung zum Beteiligungsun- ternehmen zweckbestimmt ist.

Nach DRS 8.3 müssen folgende Indizien für einen maßgeblichen Einflusses vorlie- gen:

- Zugehörigkeit eines Vertreters des beteiligten Unternehmens zu Leitungsgremien
- Einfluss auf die Geschäftspolitik
- Austausch von Führungspersonal
- Wesentliche Geschäftsbeziehungen
- Bereitstellung von wesentlichem technischen Know-How an das Beteiligungsunter- nehmen

Befreit von der Verpflichtung der Equity Bewertung sind die Unternehmen, die:10

- laut §310 HGB quotenkonsolidiert werden oder
- die nach §311 Abs. 2 HGB von untergeordneter Bedeutung und somit unwesentlich für die Ermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind oder
- die gemäß DRS 8.6 vorrübergehend zum Anteilsbesitz gehören und somit der maßgebliche Einfluss lediglich zeitlich begrenzt ist.

3. Technik der Equity-Methode

3.1 Erstmalige Anwendung

3.1.1 Beteiligungsbuchwert

Anders als beim Konsolidierungsverfahren werden keine Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge aus der Einzelbilanz in den Kon- zernabschluss übernommen. Die Beteiligung als solche wird im Finanzanlagever- mögen ausgewiesen.11

Die Beteiligung ist mit dem Buchwert anzusetzen (§312 Abs. 1 HGB). Ein entstan- dener Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und anteiligem Eigenkapital sowie ein darin enthaltenden Geschäfts- oder Firmenwert oder passivischer Unter- schiedsbetrag wird ausgewiesen und im Konzernanhang angegeben.12

3.1.2 Anteiliges Eigenkapital

Laut §272 Abs. 1a HGB ist der Nennbetrag der erworbenen Anteile erkennbar vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Die Höhe der Beteiligungsquote am Eigenkapital am assoziierten Unternehmen richtet sich nach dem Anteil am Nennkapital, wel- ches man besitzt.13

3.1.3 Buchwertmethode

Der erstmalige Wertansatz ergibt sich aus folgendem Schema:14

(1) Anschaffungskosten der Beteiligung aus dem Einzelabschluss
(2) Ermittlung des Unterschiedsbetrages:

Buchwert der Beteiligung im Einzelabschluss des Mutterunternehmens

– anteiliges bilanziertes Eigenkapital in der Bilanz des assoziierten Unternehmens

Der Ausweis des Unterschiedsbetrages erfolgt im Konzernabschluss mit einem davon-Vermerk oder als Anhangsangabe (nur bei Erstkonsolidierung)

(3) Unterschiedsbetrag wird in einer Nebenrechnung aufgeteilt und fortgeschrieben . Zuordnung und Auflösung stiller Reserven und Lasten zu den Vermögensgegen- ständen
b. Differenz = Geschäfts- oder Firmenwert

Ein aktiver Unterschiedsbetrag entsteht, wenn der Beteiligungsbuchwert höher ist als das anteilige Eigenkapital, ein passivischer entsprechend wenn der Beteili- gungsbuchwert niedriger ist als das anteilige Eigenkapital.15

3.1.4 Stichtag der Kapitalaufrechnung

Der erstmalige Wertansatz wird laut §312 Abs. 3 HGB zum Zeitpunkt des Kaufes getätigt, dann wenn der Kauf der Anteile zum assoziierten Unternehmen durchge- führt wird. Für die Erstbewertung ist kein Zwischenabschluss erforderlich, stattdes- sen geht man vom letzten Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens aus (§312 Abs. 6 HGB). Nach DRS 8.12 ist allerdings bei abweichendem Stichtag grundsätzlich ein Zwischenabschluss zu erstellen. Eine Ausnahme liegt vor, wenn das Geschäftsjahr des assoziierten Unternehmens weniger als drei Monate vor Stichtag des Konzernabschlusses liegt (DRS 8.13).

[...]


1 Vgl. STEINERƒORTHƒSCHWARZMANN (2OfO), S. f9.

2 Vgl. SCHILDBACH (2OO8), S. f3.

3 Vgl. SCHILDBACH (2OO8), S. ffO.

4 Vgl. GRÄFERƒSCHELD (2OO3), S. f5−f8.

5 Vgl. GRÄFERƒSCHELD (2OO3), S. 2O7.

6 Vgl. WOLLMERTƒOSERƒSKIRK (2OfO), S. 77.

7 Vgl. MÜLLER (2OO8), S. 66.

8 Vgl. STEINERƒORTHƒSCHWARZMANN (2OfO), S. 2f8

9 Vgl. HGB (2Off); BERTRAM et al §3fO (2OfO), S. 4; BERTRAM et al §3ff (2OfO); MÜLLER (2OO8), S. 65.

10 OVgl. HGB (2Off); DRS; SCHILDBACH (2OO8), S. fff−ff2.

11 Vgl. GRÄFERƒSCHELD (2OO3), S. 2O9.

12 Vgl. BUSSE VON COLBE et al (2OfO), S. 5f4.

13 Vgl. BERTRAM et al § 3f2 (2OfO), S. 5.

14 Vgl. GRÄFERƒSCHELD (2OO3), S. 2f7.

15 Vgl. BERTRAM et al § 3f2 (2OfO), S. 6−7.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Beteiligungsbewertung im Konzern nach der Equity-Methode (HGB)
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
1,7
Autor
Jahr
2012
Seiten
19
Katalognummer
V213041
ISBN (eBook)
9783656410768
ISBN (Buch)
9783656411543
Dateigröße
416 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
beteiligungsbewertung, konzern, equity-methode
Arbeit zitieren
Diplomkauffrau Larissa Maidhof (Autor:in), 2012, Beteiligungsbewertung im Konzern nach der Equity-Methode (HGB), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/213041

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