Zeitgemäßes Anwaltsmarketing: Mandantenbriefe im Verkehrsrecht

Eine Handreichung für die anwaltliche Praxis


Essai Scientifique, 2013

14 Pages, Note: "-"


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

I. Mögliche Ziele des Mandantenbriefs

II. Struktur und Umfang eines Mandantenbriefs
1. Überschaubarkeit: Überforderung des Mandanten vermeiden!
2. Umfang
3. Frequenz
4. Einheitliches Kanzleidesign

III. Stil und Form

IV. Schwerpunktsetzung berücksichtigen

V. Informationsbeschaffung

VI. Anschreiben nebst „Infoblatt“ statt „klassischen Rundschreibens“

VII. Planung: Typische Abfolgeschemata von Mandantenbriefen
1. Erstes Konzept: Vierteljährliche Erscheinungsweise
2. Zweites Konzept: Halbjährliche Erscheinungsweise

VII. Muster eines „Verkehrsrechtsinfos“

Vorbemerkung

Angesichts stets – auch im Verkehrsrecht - steigender Anwaltszahlen droht der lediglich mit herkömmlichem Kanzleierscheinungsbild und ohne jedes Marketing arbeitende Rechtsanwalt (und hier vor allem der „Einzelkämpfer“) wirtschaftlich ins Abseits zu geraten. Die meisten Kanzleien haben sich in den letzten Jahren Briefpapiere mit attraktiver Optik beschafft, die nicht mehr an die noch vor einigen Jahren üblichen „Einheitsbriefpapiere“ der großen Anwaltsausstatter erinnern. Auch im Internet sind viele Kanzleien präsent – hier sind aber schon erhebliche Qualitätsunterschiede in Darstellung und Inhalt der Internetpräsenzen erkennbar. Eine weitere Möglichkeit, Mandanten zu gewinnen und zu behalten sind standesrechtlich zulässige Mandantenrundschreiben (sog. „Mandantenbrief“). Ein solches Werbemittel ist bislang vor allem in überwiegend beratend tätigen Kanzleien verbreitet, kann aber auch „in abgespeckter“ Form in einer (kleinen oder mittelgroßen) prozessual ausgerichteten Kanzlei gute Dienste tun.

Die vorliegende Bearbeitung knüpft an meinen Beitrag „Der Mandantenbrief in der verkehrsrechtlich orientierten Kanzlei“ in VRR 2007, 211 an.

I. Mögliche Ziele des Mandantenbriefs

Zunächst ist es wichtig, sich klarzumachen, dass der Mandantenbrief folgende Ziele für den Rechtsanwalt erfüllen soll:

- „alte“ Mandanten an sich erinnern, um einem Abwandern zur Konkurrenz vorzubeugen
- laufenden Mandanten zeigen, dass er „die Übersicht“ in seinem Tätigkeitsbereich hat
- zeigen, dass er sich gut informiert hält und „auf dem Laufenden“ ist
- etwas bei den ehemaligen Mandanten hinterlassen, was Sie möglicherweise an Bekannte weitergeben, wenn diese einen „Spezialisten“ brauchen
- ggf. Werbeträger bei anderen Anlässen (Vorträge, Prospektständer, Auslage in Gerichten oder Behörden).

Das Mandantenrundschreiben hat den Vorteil, dass die Empfänger des Schreibens in der Regel hellhörig werden, wenn sie Anwaltspost bekommen. Daher sollte auch bei vorhandener E-Mail-Adresse dem herkömmlichen Postweg zur Übersendung der Vorrang eingeräumt werden. Anderes sollte nur bei Mandanten gelten, die regelmäßig mit der Kanzlei per E-Mail kommunizieren.

II. Struktur und Umfang eines Mandantenbriefs

Erste Frage bei der eigentlichen Konzeption eines Mandantenbriefs ist die, wie lang und ausführlich er denn eigentlich sein soll.

1. Überschaubarkeit: Überforderung des Mandanten vermeiden!

Da der Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Straßenverkehrsrecht weniger mit der Beratung zu tun hat und daher auch nicht mit Mandanten, die stets auf anwaltliche Tipps warten, sondern vielmehr in der Regel durch Mandantenbriefe seine gegenwärtigen oder ehemaligen Mandanten überrascht, sollte der Mandantenbrief überschaubar sein und die Adressaten nicht überfordern. Lange Ausführungen dürften oft nur zu einer gewissen Abwehrhaltung führen. Wie so oft gilt also: In der Kürze liegt die Würze. Der Mandantenbrief sollte sich also nicht allzu sehr an Mustern aus der steuerrechtlichen oder wirtschaftsrechtlichen Beratung orientieren. Immerhin können aber Internetrecherchen auch in diesem Bereich hilfreich sein, um ein eigenes Konzept eines Mandantenbriefs für sich und seine Kanzlei zu entwerfen. Wer bei „google“ den Begriff „Mandantenbrief“ eingibt, erhält unzählige Treffer, die auf verschiedenste Mandantenbriefmuster oder sogar kostenträchtige Abonnementangebote verweisen. Tatsächlich bedarf es derartiger Hilfen im Straßenverkehrsrecht m.E. nicht: ein Mandantenbrief ist hier auch ohne großen finanziellen und zeitlichen Aufwand leicht durch Auswertung gängiger verkehrsrechtlicher Zeitschriften selbst erstellbar.

2. Umfang

Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen scheinen eine bis zwei Doppelseiten DinA4 durchaus als ausreichende Länge, wenn nur ein Fachgebiet („Verkehrsrecht“) abgedeckt wird. Sollen daneben weitere Fachgebiete abgedeckt werden, so ist natürlich der Umfang entsprechend aufzustocken.

3. Frequenz

Wichtig ist, dass das Mandantenrundschreiben keine „Eintagsfliege“ ist. Dies sollte sich auch im Erscheinungsbild des Rundschreibens wieder finden. M.E. scheint eine viertel- oder halbjährliche Mandanteninformation sinnvoll, die entweder nummeriert sein sollte oder durch Titel wie „Ausgabe Sommer 2011“ oder „3/2011“ klar macht, dass sich der Verteidiger um die gute Informationslage seiner Mandanten „regelmäßig“ sorgt. Einer Nummerierung wird i.d.R. der Vorzug zu geben sein, da z.B. eine (im April 2013 erschienene) Ausgabe 2/2013 auch im Herbst 2013 noch gut im Wartezimmer ausgelegt oder neuen Mandanten mit anderen Schreiben mit übersandt werden kann, ohne sofort unaktuell zu wirken.

[...]

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
Zeitgemäßes Anwaltsmarketing: Mandantenbriefe im Verkehrsrecht
Sous-titre
Eine Handreichung für die anwaltliche Praxis
Note
"-"
Auteur
Année
2013
Pages
14
N° de catalogue
V212834
ISBN (ebook)
9783656410096
ISBN (Livre)
9783656412151
Taille d'un fichier
567 KB
Langue
allemand
Annotations
Darstellung mit Beispielen
Mots clés
zeitgemäßes, anwaltsmarketing, mandantenbriefe, verkehrsrecht, eine, handreichung, praxis
Citation du texte
Carsten Krumm (Auteur), 2013, Zeitgemäßes Anwaltsmarketing: Mandantenbriefe im Verkehrsrecht , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212834

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