Internationaler Menschenrechtsschutz, Homosexualität und AIDS-Prävention


Hausarbeit, 2013

14 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Menschenrechte

2. Homosexualität

3. AIDS-Prävention
3.1. Deutschland
3.2. Ausland

Schluss

Literaturverzeichnis

Einleitung

Es gibt wohl wenige Themen, die so häufig den Gegenstand kontroverser Diskussionen von Kirche, Politik und Gesellschaft bieten wie Homosexualität, internationaler Menschenrechtsschutz und AIDS-Prävention. Eine Kombination dieser drei Themen zeigt schnell deren konkreten Zusammenhang und die daraus hervorgehenden bundesweiten und internationalen Wechselwirkungen auf.

Um die gesundheitspolitische Komponente der AIDS-Prävention adäquat bemessen zu können, ist es deshalb vorab notwendig, den Menschenrechtsschutz in Bezug zu Homosexualität und die gemeinsamen Auswirkungen dessen abzuhandeln.

Die vorliegende Arbeit befasst sich zu diesem Zweck im ersten Teil mit der generellen Frage des Menschenrechts um sich im zweiten Teil mit der Geschichte der Homosexualität und des damit einhergehenden gesellschaftlichen Umgangs in Vergangenheit und Gegenwart beschäftigen zu können. Der dritte Teil bezieht sich anschließend auf die AIDS-Prävention, unterschieden nach Präventionsmaßnahmen in der Bundesrepublik und Präventions- und Interventionsmaßnahme im Ausland mit dem besonderen Fokus auf die Europäische Union.

1. Menschenrechte

Die heute bestehenden Menschenrechte sind eine Erfolgsstatistik, die nicht durch Regierungen, sondern durch Jahrhunderte lange Kämpfe der Völker und einzelner Revolutionäre erzielt werden konnten. Um sich mit dem Thema internationaler Menschenrechtsschutz und den daraus hervorgehenden Konsequenzen beschäftigen zu können, ist es deshalb notwendig, einen kurzen geschichtlichen Überblick über die Menschenrechtsbewegung zu erlangen:

1698 fand in England die Glorious Revolution statt, eine der ersten Revolutionen im Namen der Menschenrechte, die die Etablierung der bürgerlichen Grundrechte („Bill of Rights“) zur Folge hatte. Fast ein Jahrhundert später folgte schließlich 1776 die Durchsetzung des „Bill of Rights“ auch in Virgina und 1789 schloss sich Frankreich innerhalb der französischen Revolution mit der Allgemeinen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte dem Kampf für die bürgerlichen Freiheitsrechte an. Anfang bis Mitte des 20. Jahrhunderts machte das Civil Rights Movement, eine Bürgerrechtsbewegung der Afro-Amerikaner, Schlagzeilen und 1948 folgte die Allgemeine Menschenrechtserklärung. Auch die Menschenrechtspakete der Vereinten Nationen Ende der 90er Jahre trugen ihren Anteil zum modernen Stand der Menschenrechtsverordnung bei. (vgl. Opitz 2002)

Heute haben nur noch wenige Staaten Verfassungen mit wenigen oder sogar keinen Grundrechten und im internationalen Menschenrechtsschutz lässt sich ein großer Fortschritt durch große übergreifende und überwachende Institutionen feststellen. Dennoch stellen Rechtsnorm und Rechtswirklichkeit häufig einen großen Unterschied dar. Ein großes Defizit ist, dass es noch immer kein eindeutig festgelegtes Verfahren zur Intervention bei massiven Menschenrechtsverletzungen gibt und die Forderungen nach einer professionell ausgebildeten internationalen "Eingreiftruppe" immer lauter werden. Seit 1998 existiert zudem die "Erklärung der Vereinten Nationen zum Schutze von Menschenrechtlern", da es vermehrt zu Angriffen gegen Personen kam, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen einsetzten. (vgl. Opitz 2002)

Der Jahresbericht von Amnesty International aus dem Jahr 1998 zeigte trotz diesen großen Fortschritten auf dem Gebiet des Menschenrechtsschutzes sehr konkret die stetig negative Situation, die auf der anderen Seite weiter besteht, auf:

1998 kam es in 141 von 190 Staaten zu Verstößen gegen die Menschenrechtsverordnung, in 117 Staaten fanden Folterungen – zum Teil mit Todesfolge – statt und in 53 Ländern bestanden immer noch Arbeitslager. Zudem ließ sich in vielen Gebieten eine extreme Armut verzeichnen: 1998 lebten 1,5 Milliarden Menschen mit weniger als 1 $ pro Tag, 2,4 Milliarden Menschen hatten keinen Zugang zu Sanitäreinrichtungen, mehr als eine Milliarde Menschen hatte keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und 900 Millionen Menschen waren unterernährt.

Auf internationaler Ebene bedeutet dies eine weiterhin bestehende Fülle an Herausforderungen und Aufgaben, wie die Verteidigung der schon bestehenden Normsetzung, die Verbesserung und Errichtung von Vertragsorganen zum Menschenrechtsschutz und eine internationale Aufbauhilfe für demokratische Strukturen. (vgl. Opitz 2002)

Um eine Weltorganisation mit einer übergreifenden „Weltordnung“ schaffen zu können, müssen dafür vor allem der innerkulturelle und der innergesellschaftliche Diskurs gefördert werden, denn anhand der Geschichte lässt sich erkennen, dass die „Fortentwicklung von Menschenrechten kein abgeschlossener, statischer, sondern ein zutiefst dynamischer Prozess ist" (Mengel 2010, S. 39).

2. Homosexualität

Im 19. Jahrhundert wird Homosexualität als Geisteskrankheit definiert. Später versuchen diverse Ärzte, die „Krankheit“ medizinisch und psychologisch zu behandeln und noch in den 70er Jahren gibt es operative Gehirnbehandlungen um die betroffenen Menschen zu „heilen“. Und in den 90er Jahren etablieren sich so genannte „Heiler“ aus fundamentalistisch-christlichen Organisationen, die dem „Homo-Gen“ entgegenwirken wollen. (vgl. Sigusch 2010)

Es wird offensichtlich, dass die Menschheit sich schon lange mit dem Thema Homosexualität beschäftigt. Innerhalb der fortwährenden Diskussion über Menschenrechtsschutz muss auch die Problematik homosexueller Menschen betrachtet werden, denn häufig fallen diese Verstößen gegen Menschenrechtsordnungen zum Opfer. Dazu soll zuerst die Geschichte der Homosexuellen von Verachtung und Verfolgung bis hin zur Emanzipation betrachtet werden:

538 wird männlicher Verkehr (zusammen mit Gotteslästerung) verboten, weil es laut der damaligen Meinung zu Hungersnöten, Erdbeben und der Pest führt. Bis zum 18. Jahrhundert gilt daraufhin auf Homosexualität die Todesstrafe und auch danach bleibt die sexuelle gleichgeschlechtliche Orientierung unter Strafe gestellt. Jahrhunderte später werden im Nationalsozialismus tausende Homosexuelle durch den „rosa Winkel“ in Konzentrationslagern umgebracht. (vgl. Sigusch 2010) Zwischen 1950 und 1965 werden circa 45.000 Personen im Rahmen der Repression wegen Homosexualität verurteilt (vgl. Gammerl 2010). Erst als 1968 der Paragraph für die Strafbarkeit von Homosexualität abgesetzt wird, schaffen die Schwulenbewegungen und Liberalisierungen 1968-88 in Ostdeutschland und 1969 – 1973 in Westdeutschland sowie die Lesbenbewegungen Ende der 70er Jahre in Ostdeutschland und Anfang der 80er Jahre in Westdeutschland eine offensichtliche Etablierung der schwulen und lesbischen Subkultur durch Schwulen- und Lesbenbars, eigene Zeitschriften und einer damit einhergehenden Veränderung der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Homosexualität (vgl. Sigusch 2010, Gammerl 2010). Als in den 80er Jahren ein vermehrtes Auftreten der Immunerkrankung AIDS, zu dem Zeitpunkt die typische „Schwulenkrankheit“, zu verzeichnen ist, steigt die Angst vor kollektiver Diskriminierung in der Schwulenszene wieder an, aber da der Staat unterstützend mit der Bildung neuer Organisationen reagiert, nimmt die gesellschaftliche Anerkennung wider allen Erwartens sogar zu. 1988 tritt das Gesetz für juristische Gleichberechtigung für Schwule und Lesben in Kraft, allerdings ist dies bis 1994 nur für Personen über 21 Jahren zulässig.

[...]

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Internationaler Menschenrechtsschutz, Homosexualität und AIDS-Prävention
Hochschule
Pädagogische Hochschule Freiburg im Breisgau
Note
1,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
14
Katalognummer
V212817
ISBN (eBook)
9783656410126
ISBN (Buch)
9783656410423
Dateigröße
477 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
internationaler, menschenrechtsschutz, homosexualität, aids-prävention
Arbeit zitieren
Julia Hock (Autor:in), 2013, Internationaler Menschenrechtsschutz, Homosexualität und AIDS-Prävention, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212817

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