Ausbildung zum Diätassistenten. Gesundheit als Auswahlkriterium


Hausarbeit, 2013

44 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Methodik

3. Ethische Aspekte

4. Rechtliche Hintergründe

5. Definitionen Gesundheit, Krankheit und Behinderung
5.1 Gesundheit
5.2 Krankheit
5.3 Behinderung

6. Ausbildung zum Diätassistenten...
6.1 Zulassungsvoraussetzungen
6.2 Aufnahmeverfahren

7. Tätigkeitsfelder von Diätassistenten
7.1 Krankenhaus-/Klinikküche
7.2 Individuelle Diättherapie und Schulung

8. Anspruchsgruppen

9. Fazit

Literaturverzeichnis

Anlagenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Für die Aufnahme zur Ausbildung[1] zum Diätassistenten[2] gibt es, außer den gesetzlichen Vorgaben, keine einheitliche Vorgehensweise der Schulleitungen. Es kommt immer wieder vor, dass Bewerber im Anschreiben oder im Vorstellungsgespräch mitteilen, dass sie gesundheitliche Einschränkungen haben. Berufsinterne Regelungen oder Absprachen, bei welchen gesundheitlichen Einschränkungen eine Zulassung oder Ablehnung erfolgen kann, wurden bisher nicht erstellt. Im Rahmen von Gesprächen und Schriftwechsel mit Schulleitungen und Lehrkräften wurde festgestellt, dass die Meinungen zur gesundheitlichen Eignung für die Ausbildung zum Diätassistenten, und damit für den auch für den Beruf, stark voneinander abweichen. Dies ist u. a. durch unterschiedliche persönliche Haltungen und Erfahrungen im Berufsleben der Entscheidungsträger sowie durch mögliche Vorgaben der unterschiedlichen Schulträger begründet.

Träger der Schulen können Kliniken oder private Bildungsträger sein. Eine Finanzierung der Ausbildung erfolgt mit und ohne Schulgeld, Zuschüssen der jeweiligen Bundesländer und/oder einem speziellen Fond. In Ausnahmefällen ist eine Unterstützung der Bewerber im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation oder über die Bundesanstalt für Arbeit[3] möglich. Auf Antrag der Teilnehmer ist eine Förderung der Ausbildung nach dem Bundeausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich. Schulen, die sich auf berufliche Rehabilitation spezialisiert haben, erhalten vom jeweiligen Kostenträger einen festgelegten Betrag für die Bereitstellung von z. B. psychologischer Betreuung. Allein daraus kann sich eine unterschiedliche Handhabung der gesundheitlichen Eignung als Auswahlkriterium ergeben.

Anhand der Begriffe der Gesundheit, Krankheit und Behinderung sowie rechtlicher Hintergründe soll herausgearbeitet werden, welche Punkte bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen können. Ergänzend werden die gesundheitlichen Vorrausetzungen, die für die Ausbildung und den Beruf des Diätassistenten notwendig sein können, betrachtet. Beide Aspekte sollen einbezogen werden, da die Ansprüche an Ausbildung und Beruf nicht klar zu trennen sind. In § 5 des DiätAssG wird sowohl von der Zulassung zur Ausbildung als auch von der gesundheitlichen Eignung für den Beruf gesprochen. In dieser Arbeit werden daher sowohl die Ausbildung von Diätassistenten als auch die Ansprüche an das Berufsleben berücksichtigt. Im Zuge der Ausbildung zum Diätassistenten sollen Grundlagen für die zukünftige Berufsausübung vermittelt werden und es werden neben theoretischen Inhalten auch praktische Fertigkeiten benötigt.

Die Ansprüche der Berufsfachschulen, wie z. B. eine finanzielle Stabilität durch ausreichend Schüler, sollen dabei ebenso berücksichtigt werden wie die Ansprüche zukünftiger Arbeitgeber und die möglichen Ansprüche von Mitschülern an eine „gute“ Ausbildung und ein „gutes“ Lernumfeld.

Auf Grund fehlender Standards stellt sich die Frage, bei welchen Krankheiten eine Aufnahme oder Verweigerung der Aufnahme für die Ausbildung zum Diätassistenten erfolgen kann. Mögliche Beispiele sind z. B. eine nicht therapierte Bulimia nervosa[4] und andere Essstörungen, Depressionen, Zöliakie[5], Diabetes mellitus, Lebensmittelallergien, körperliche Einschränkungen des Bewegungsapparates, Sehbehinderungen, die mit Hilfsmitteln nicht ausgeglichen werden können, Drogenabhängigkeit jeglicher Art usw..

Für die am Auswahlverfahren zur Ausbildung von Diätassistenten Beteiligten kann ein Spannungsfeld z. B. zwischen wirtschaftlichen, rechtlichen, ethischen und moralischen Aspekten entstehen. So gilt es z. B. zwischen dem Bedürfnis eines Bewerbers seine gewünschte Ausbildung zu absolvieren und den Bedürfnissen der direkt an der Ausbildung beteiligten oder nach der Ausbildung betroffenen Personengruppen abzuwägen.

Abzugrenzen davon ist, welche Tätigkeiten nach Abschluss der Ausbildung durch Erkrankung im Berufsleben noch weiterhin ausgeführt werden können. Durch eine mehrjährige Berufserfahrung kann evtl. vieles kompensiert werden, was beim Erlernen eines Berufs nur begrenzt möglich ist. Auf diesen Aspekt wird in dieser Arbeit nicht eingegangen.

2. Methodik

Im Rahmen einer Internet- und Literaturrecherche wurde nach möglichen Definitionen, Gesetzen, Leitlinien, Auskunftsbögen zur gesundheitlichen Eignung, Muster ärztlicher Atteste und möglichen Urteilen zur gesundheitlichen Eignung[6] gesucht.

In Gesprächen mit Schulleitungen, Berufskollegen und Angehörigen anderer Berufe wie z. B. der Logopädie aus verschiedenen Bundesländern wurden Meinungen zum Umgang mit gesundheitlich eingeschränkten Bewerbern eingeholt. Die persönlichen Erfahrungen aus der langjährigen Tätigkeit als Lehrkraft an einer Diätassistentenschule haben ebenfalls Eingang gefunden. Durch die sehr kleine Stichprobe von 15 Personen und den ergänzenden Informationen der Internetauftritte der Schulen lässt sich kein repräsentatives Bild zur Auswahl von Bewerbern, unter dem Gesichtspunkt der gesundheitlichen Eignung, erstellen. Einige Schulen haben regelmäßig Bewerber mit gesundheitlichen Einschränkungen und andere Schulen nicht. (Anfragen vom 16. und 18. 01.2013[7] ), so dass sich die Frage nach der gesundheitlichen Eignung von erkrankten Bewerbern nicht immer in gleichem Maße stellt.

Zusätzlich wurden verschiedene Fachgesellschaften und Aufsichtsbehörden angefragt, die über eine gesundheitliche Eignung für den Beruf des Diätassistenten Aussagen machen oder entscheiden können. Nicht alle angefragten Institutionen und Behörden haben geantwortet, so dass evtl. bestehende ergänzende Möglichkeiten zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung für die Ausbildung zum Diätassistenten nicht berücksichtigt werden konnten.

Die Internetrecherche erfolgte mit folgenden Stichworten:

Gesundheitliche Eignung Diätassistenten, Definition gesundheitliche Eignung, Standard gesundheitliche Eignung …Diätassistent, Leitfaden gesundheitliche Eignung …Diätassistent, Eignungsdiagnostik Ethik, gesundheitliche Eignung Beruf, gesundheitliche Eignung juristisch, gesundheitliche Eignung Urteil, ärztliche Untersuchung Beruf

3. Ethische Aspekte

Als philosophische Disziplin geht Ethik auf Aristoteles zurück und wird mit u. a. mit Gewohnheit, Sitte, Brauch übersetzt. Höffe (2008 S. 71 f) schreibt : „… sucht die philosophische E., von der Idee eines sinnvollen menschlichen Lebens geleitet, auf methodischem Weg (…) u. ohne letzte Berufung auf politische u. religiöse Autoritäten (…) oder auf das von alters her gewohnte u. bewährte allgemeingültige Aussagen über das gute u. gerechte Handeln (…).“ In der Ethik geht es nicht darum, (Adam 2012) „…Patentrezepte für gutes Handeln zu liefern, von Verantwortung zu entlasten…)“.

Es sollen bei einer ethischen Betrachtung z. B. die Problemlagen und Normenkonflikte analysiert, Wertehorizonte aufgezeigt und Reflexionsprozesse in Gang gebracht werden. Am Ende einer ethischen Entscheidungsfindung können mehrere Handlungsmöglichkeiten stehen, aus denen ausgewählt werden kann.

Folgende Werte[8] sollen in dieser Arbeit aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden bzw. einfließen: Gesundheit, Gerechtigkeit und Verantwortung.

4. Rechtliche Hintergründe

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (2010 S. 15) sind in den Artikeln eins bis drei die Menschenrechte, -würde, die Freiheitsrechte und die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. Zusammengefasst sind die Menschenrechte Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, es besteht das Recht auf freie Entfaltung seiner Person, es sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich und niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Zusätzlich wird in Artikel 12 (ebd. S. 19) die Berufsfreiheit garantiert, mit dem Zusatz „Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“ Das führt dazu, dass, je nach Beruf, besondere Voraussetzungen festgelegt werden können.

Das AllgemeinenGleichbehandlungsgesetz (AGG) hat nach § 1 zum Ziel „…Be-nachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ In § 8 Absatz 1 steht: „Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.“ Zusätzlich wird im § 20 Absatz 1 beschrieben, wann es sich um eine zulässige Ungleichbehandlung handelt . „ Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung

1. der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient,
2. dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt,
3“

In der Präambel dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (2011 S. 5) wird u. a. beschrieben, dass „…alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind und dass Menschen mit Behinderungen der volle Genuss dieser Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung garantiert werden muss ,…“.

Der nationale Ethikrat (2005 S. 48) schreibt in seiner Stellungnahme zu Prädiktive Gesundheitsinformationen bei Einstellungsuntersuchungen zum Diskriminierungs-verbot: „Nicht jede Ungleichbehandlung ist eine Diskriminierung….Eine Diskiminie-rung liegt also nur dann vor, wenn eine Ungleichbehandlung ungerechtfertigt ist. Deshalb besteht eine wichtige Aufgabe darin, welche Gründe eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können.“

Aus diesen Ausführungen lässt sich schließen, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Es wäre jedoch, wenn es um eine berufliche Eignung geht, zulässig, Personen mit für den Beruf relevanten gesundheitlichen Einschränkungen für diesen nicht zuzulassen, ohne das die angesprochenen gesetzlichen Vorgaben verletzt werden. Bei Berufen mit einer möglichen Gefährdung Dritter, wie der des Diätassistenten, gelten in Teilen besondere gesundheitliche Vorgaben, wie sie z. B. über das Infektionsschutzgesetz (siehe S. 12) geregelt sind.

5. Definitionen Gesundheit, Krankheit und Behinderung

Die Begriffe Gesundheit, Krankheit und Behinderung werden unterschiedlich definiert und interpretiert. In diesem Abschnitt sollen die verschiedenen Auslegungen dargestellt werden, die sich sowohl auf die körperliche als auch auf die psychische Gesundheit, Krankheit und Behinderung beziehen. Einige Interpretationen beziehen zusätzlich persönliche Ressourcen und das soziale Umfeld mit ein.

5.1 Gesundheit

Siegerist (2005 S. 25) erläutert, dass Gesundheit und Krankheit Phänomene sind, die in drei verschiedenen Bezugsystemen definiert werden, die hier gekürzt aufgeführt sind:

- Bezugssystem der Medizin: Gesundheit und Krankheit als Erfüllung bzw. Ab-
weichung von objektivierbaren Normen physiolo-
gischer Regulation bzw. organischer Funktionen
- Bezugssystem der betroffenen Person: sich gesund bzw. krank fühlen
- Bezugssystem der Gesellschaft: Gesundheit und Krankheit unter dem As-

pekt der Leistungsminderung bzw. der Not-wendigkeit, Hilfe zu gewähren

Disch (2012 S. 698) zitiert Lauterbach (2008) wie folgt: „Gesundheit ist kein Zustand, sondern ein vielfach vernetzter Prozess, der lebenslang bewusst gestaltet werden muss“ und weiter „Individuell erlebte Gesundheit ist das, was ein Mensch in Bezug auf sein Lebensziel, sein Wertesystem und seine sozialen Bezüge als stimmig, erfüllend und energetisierend wahrnimmt.“

5.2 Krankheit

Eine gängige Definition für Krankheit ist der WHO. Höffe (2008, S.168) beschreibt Krankheit im Sinn der WHO “… als Einschränkung des vollständigen körperlichen, seelischen u. sozialen Wohlbefindens (well-being)…“. Für Höffe wirkt diese Definition „…zu anspruchsvoll u. andererseits zu subjektiv…“, da ein vollständiges Wohlbefinden für niemanden zu erreichen ist. Seiner Auffassung nach ist eine Beschränkung auf pathologisch-anatomische Abweichung nicht ausreichend. Er schlägt einen Mittelweg vor, der sowohl eine Funktionsstörung als auch eine Abweichung von statistischen Normalwerten beinhaltet. Als psychische Gesundheit erläutert er „…die Abwesenheit von subjektivem Leidensdruck u. durch die Entwicklung zentraler menschlicher Fähigkeiten u. Leistungen definieren (Liebe, Arbeit, Wissen, Kommunikation, Genuß usw.). K. lassen sich damit einerseits als Störung der Anpassungsleistung von Körper u. Psyche beschreiben u. andererseits auf Störungen dieses Gleichgewichts zurückführen.“

Er bringt als ethischen Aspekt das Problem bzw. der Frage nach „…der angemessenen Form von Solidarität sowie in der dafür erforderlichen Begründung.“ an.

Hurrelmann (2010) beschreibt die Zusammenhänge zwischen personalen Voraussetzungen von Gesundheit und Krankheit und sozialen Bedingungen. Er erläutert verschiedenen Stadien im Gleich- und Ungleichgewicht zwischen Risiko- und Schutzfaktoren (Abbildung 1). Er ergänzt dazu die körperliche, psychische und soziale Dimension.

Im weiteren Verlauf wird auf mögliche gelungene und nicht gelungene Bewältigungsstrategien eingegangen, die in Gesundheit bzw. Krankheit münden. Eine weitere Rolle spielen, nach Hurrelmann, die subjektive Wahrnehmung von Betroffenen und die Wahrnehmung von Fachleuten, die Gesundheit und Krankheit “von außen“ betrachten.

[...]


[1] Ausbildung steht in diesem Zusammenhang für alle Ausbildungen, Fachschulausbildungen und Studiengän-

ge.

[2] Für eine bessere Lesbarkeit wurde die jeweils männliche Form verwendet. Gemeint sind immer beide Ge-

schlechter.

[3] Dreijährige Ausbildungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.

[4] Nach Psychrembel (2007 S. 292): Form der Essstörungen, bei der subjektiv unkontrollierbare Essanfälle

mind. 2-mal pro Woche über 3 Monate auftreten und anschließend Maßnahmen ergriffen werden, um das

Körpergewicht in einem (sub)normalen Rahmen zu halten (z. B. periodisches Fasten, exzessive körperliche

Aktivität, selbstinduziertes Erbrechen, Laxanzien- und Diuretikaabusus mit entsprechenden Komplikationen).

[5] Nach Psychrembel (2007 S. 2107) gluteninduzierte bzw. glutensensitive Enteropathie; bei Erwachsenen auch

einheimische Sprue; das in vielen Getreidearten vorkommende Kleberprotein führt zu schweren Verände-

rungen der Dünndarmschleimhaut bis zur vollständigen Zottenatrophie.

[6] Unter Berufseignung werden nach (Nuss 2008 S. 11) alle Voraussetzungen verstanden, die „ein Individuum

zur Ausübung eines Berufes oder einer Tätigkeit benötigt, um darin erfolgreich zu sein.“ Bei der Bewertung

von Voraussetzungen geht es häufig um den Umgang mit Wahrscheinlichkeiten.

[7] Diätschulen am Universitätsklinikum Mainz und des St. Franziskus Hospitals Münster, SRH Fachschule für

Diätassistenz Heidelberg

[8] Nach Höffe (208 S. 344): Unter Wert versteht man die bewussten oder unbewussten Orientierungsstandards

und Leitvorstellungen, von denen sich Individuen und Gruppen bei der Handlungswahl leiten lassen.

Ende der Leseprobe aus 44 Seiten

Details

Titel
Ausbildung zum Diätassistenten. Gesundheit als Auswahlkriterium
Hochschule
Katholische Hochschule Freiburg, ehem. Katholische Fachhochschule Freiburg im Breisgau
Note
1,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
44
Katalognummer
V212541
ISBN (eBook)
9783656407836
ISBN (Buch)
9783656408475
Dateigröße
3876 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gesundheit, auswahlkriterium, eignung, ausbildung, diätassistenten
Arbeit zitieren
B. A. Michaela Pohl (Autor:in), 2013, Ausbildung zum Diätassistenten. Gesundheit als Auswahlkriterium, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212541

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