Kritische Analyse der Liberalisierung im Postsektor durch Mindestlöhne


Diplomarbeit, 2012

74 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit

2 Theoretische Grundlagen
2.1 Monopol vs. Wettbewerbsmarkt
2.2 Die Preisbildung auf dem Arbeitsmarkt
2.3 Administrative Eingriffe in Wettbewerbsmärkte – Mindestlöhne in der Theorie

3 Die Liberalisierung der Postmärkte in Europa
3.1 Die Postdienste in Deutschland nach 1945 und ihre Rolle im Wandel der Zeit
3.2 Die deutsche Postreform
3.3 Die europäische Postreform
3.4 Die Entwicklung des Wettbewerbs auf bereits vollständig liberalisierten Postmärkten

4 Die Diskussion um die Einführung des Postmindestlohnes
4.1 Die Argumente der Befürworter
4.1.1 Die Position der Gewerkschaften
4.1.2 Die Position der Deutschen Post
4.1.3 Die Position der Bundesregierung
4.2 Effizienzeffekte von Mindestlöhnen im Postsektor
4.3 Mindestlöhne in Europa
4.3.1 Der Mindestlohn in Großbritannien
4.3.2 Der Mindestlohn in den Niederlanden
4.3.3 Der Mindestlohn in Frankreich
4.3.4 Die gesetzlichen Mindestlöhne in Europa

5 Auswirkungen des Postmindestlohnes
5.1 Beschäftigungseffekte des Postmindestlohnes
5.2 Die Auswirkungen des Mindestlohnes auf den Wettbewerb im Postmarkt

6 Kombilöhne als verteilungspolitische Alternative zum gesetzlichen Mindestlohn
6.1 Das Modell der negativen Einkommenssteuer
6.2 Die Magdeburger Alternative

7 Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Der Marktmechanismus

Abb. 2: Das Angebotsverhalten auf einem Wettbewerbsmarkt

Abb. 3: Das Angebotsverhalten im Monopol

Abb. 4: Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt

Abb. 5: Die Auswirkungen eines Mindestlohnes auf dem Arbeitsmarkt

Abb. 6: Die schrittweise Reduzierung der gesetzlichen Exklusivlizenz

Abb. 7: Die Liberalisierung und Privatisierung des Postmarktes in Europa

Abb. 8: Die Öffnung der Postmärkte in Europa

Abb. 9: Lizenzdichte der neuen Briefdienstleister und Arbeitslosenquote je Bundesland

Abb. 10: Universaldienst – Geographische Kostenunterschiede

Abb. 11: Der Postmarkt

Abb. 12: Die Wirkung eines Mindestlohnes im Postmarkt

Abb. 13: Die Entwicklungen der Erwerbstätigen im „Drei – Sektoren Modell“

Abb. 14: Die Auswirkungen des Mindestlohnes auf die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen

Abb. 15: Der Arbeitsmarkt

Abb. 16: Die negative Einkommenssteuer

Abb. 17: Die Magdeburger Alternative

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Verteilung sozialversicherungspflichtiger und geringfügiger Beschäftigung im Briefmarkt 2007

Tab. 2: Einkommensbedingungen eines Zustellers 2006

Tab. 3: Übersicht der durchschnittlichen Stunden- und Monatsentgelte

Tab. 4: Die Entwicklung der Mindestlöhne in Großbritannien

Tab. 5: Mindestlöhne und Jugendarbeitslosigkeit in Europa

Tab. 6: Der Postmindestlohn im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestlöhnen in Europa

Tab. 7: Reaktionen auf die Einführung des Mindestlohnes

Tab. 8: Marktanteile im Briefmarkt von 1999 - 2008

Tab. 9 Die Umsatzrendite des Unternehmensbereiches BRIEF von 2000 - 2011

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

Mit dem „Grünbuch über die Entwicklung des Binnenmarktes für Postdienste“ wurde die Grundlage für die Liberalisierung der Postmärkte in Europa geschaffen. Die Ziele hierbei waren insbesondere die Entmonopolisierung, Entstaatlichung sowie die stufenweise kontrollierte Liberalisierung.[1] Das Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost, die DPAG AG, hatte in Deutschland das alleinige Recht (Exklusivlizenz) zur entgeltlichen Briefbeförderung. Durch eine stufenweise Absenkung der Wert- und Gewichtsgrenzen wurde jedoch der Briefmarkt in Deutschland, entsprechend der europäischen Vorgaben, immer weiter für den Wettbewerb geöffnet. Im Jahr 2007 umfasste die Exklusivlizenz nur noch Briefsendungen bis 50 Gramm bzw. des 2 ½-fache des Preises für einen Standardbrief. Zum 01. Januar 2008 sollte diese endgültig aufgehoben werden. Die Liberalisierung des deutschen Postmarktes wäre damit abgeschlossen.

Im Vorfeld der vollständigen Marktöffnung wurden bereits im Jahr 2006 die Arbeitsbedingungen der Wettbewerber der Deutschen Post von gewerkschaftlicher Seite thematisiert. Die Nicht-existenzsichernden Löhne sowie die diskontinuierlichen Arbeitsverträge würden zu einer Prekarisierung der dort beschäftigten Arbeitnehmer führen.[2] Der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, kritisierte ebenfalls die Dumpinglöhne der Wettbewerber. Die Auswirkungen dieser ungleichen Wettbewerbsbedingungen würden bei der Deutschen Post einen massiven Arbeitsplatzabbau zur Folge haben. Demnach wäre der Verlust von 32.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen zu erwarten.[3] Neben den Wettbewerbsbedingungen in Deutschland wurden außerdem die uneinheitlichen Öffnungszeitpunkte der Postmärkte innerhalb der Europäischen Union kritisiert. Danach wäre es für ausländische Postunternehmen möglich, sich in Deutschland einen Marktzutritt zu verschaffen, während dies der Deutschen Post auf deren Heimatmarkt nicht bzw. nur unter Erfüllung bestimmter Auflagen möglich sei.[4] Die Auflagen einiger Länder seien zudem so konstruiert, dass sie einen Zugang zum Postmarkt praktisch verhindern (z. B. Finnland).[5]

Die Entwicklung der Europäischen Postmärkte und der gewerkschaftliche Druck führten zu einer Diskussion im politischen Raum über die Einführung von Mindestlöhnen im Postmarkt. Durch diese sollte sichergestellt werden, dass der Wettbewerb im Briefmarkt nicht ausschließlich zu Lasten von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen realisiert würde. Die Einführung der Postmindestlöhne in Deutschland wurde von einer großen öffentlichen Debatte begleitet und war sehr umstritten.[6] Im Kern der Diskussion wurde besonders über die Höhe der Mindestlöhne gestritten[7]. Der Postmindestlohn wurde nach langer Diskussion schließlich im Dezember 2007 von der damaligen Bundesregierung beschlossen. Die Verordnung traf zeitgleich mit der vollständigen Öffnung des Postmarktes zum 01. Januar 2008 in Kraft.[8] Bereits im März 2008 wurde die Mindestlohnverordnung vom Verwaltungsgericht Berlin allerdings für rechtswidrig erklärt.[9] Die Verordnung blieb jedoch bis zur endgültigen rechtlichen Klärung gültig.[10]

Unter ökonomischen Gesichtspunkten ist nun jedoch die Wirkung der Mindestlohnregelung auf die Entwicklung im Postmarkt von Interesse. Durch die Aufhebung des bisher reservierten Bereiches sollte ein uneingeschränkter Wettbewerb im Postmarkt ermöglicht werden. Dieser wiederum sollte insbesondere zu einer Erhöhung der Effizienz im Bereich der Postdienstleistungen beitragen. Da jedoch zeitgleich die Mindestlohnverordnung wirksam wurde, wird nun untersucht, ob die Einführung des Mindestlohnes Auswirkungen auf die Wettbewerbs- bzw. Beschäftigungsentwicklung im Postmarkt hatte. Die Argumente die zur Einführung des Mindestlohnes geführt haben, werden nachfolgend analysiert und anschließend bewertet. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse über die Höhe der festgelegten Mindestlöhne.

1.2 Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit

Zunächst geht der Autor auf theoretische Grundlagen ein und stellt im Kapitel 2.1 die Monopol- und Wettbewerbsmärkte mit ihrer gesamtwirtschaftlichen Effizienz gegenüber. Mit der Öffnung des Postmarktes in Deutschland wurden Mindestlöhne für Briefzusteller verordnet, daher befasst sich der Autor im Kapitel 2.2 mit einigen Grundlagen zur Preisbildung auf dem Arbeitsmarkt.8 Insbesondere werden dabei die Bestimmungsgründe unter denen Arbeit angeboten bzw. nachgefragt wird dargestellt. Anschließend analysiert der Autor die Wirkungen, die von Mindestlöhnen ausgehen.

In Kapitel 3 erläutert der Autor die schrittweise Öffnung des deutschen Postmarktes sowie die Liberalisierungsaktivitäten der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Auch die Marktentwicklungen in Ländern mit bereits vollständig geöffneten Postmärkten werden betrachtet und analysiert.

In Kapitel 4 wird die Diskussion um Einführung von Lohnuntergrenzen ausführlich dargestellt. Zunächst stellt der Autor die Argumente der Befürworter sowie anschließend die Effekte von Mindestlöhnen im Postsektor dar. Diesem Kapitel gilt besondere Bedeutung, da hier das Verhältnis des verordneten Postmindestlohnes zum durchschnittlichen Lohn der Wettbewerber bzw. der Deutschen Post dargestellt wird, um eine Aussage über die Höhe und Verhältnismäßigkeit treffen zu können. Weiterhin beschäftigt sich der Autor mit der Fragestellung, welche Bedeutung Marktzutrittsbarrieren auf einem Wettbewerbsmarkt haben und ob Mindestlöhne als eine solche wirken können. Die Ausgestaltung und die Wirkung von Mindestlöhnen werden in Kapitel 4.3 anhand des britischen, niederländischen und französischen Mindestlohnmodells dargestellt.

Das Kapitel 5 beschreibt die Auswirkungen infolge der Einführung des Postmindestlohnes in Deutschland. Dabei geht der Autor insbesondere auf die Auswirkungen im Hinblick auf die Beschäftigung- bzw. Wettbewerbsentwicklung im Briefsektor ein. Die Aussagen dieser Arbeit werden durch die Studien des RWI Essen „Auswirkungen der Einführung des Postmindestlohns - Befragung von Unternehmen der Branche Briefdienstleistungen“ und der Input-Consulting „Die Anwendung des Postmindestlohns und seine Auswirkungen auf die Löhne, Unternehmen, Wettbewerb und Arbeitsplätze in der Briefbranche“ belegt.

Zuletzt werden im Kapitel 6 mit den Modellen der „Negativen Einkommensteuer“ sowie der „Magdeburger Alternative“ zwei Alternativen zu den Mindestlöhnen dargestellt.

2 Theoretische Grundlagen

2.1 Monopol vs. Wettbewerbsmarkt

Im folgenden Kapitel werden die unterschiedlichen Eigenschaften von Wettbewerbs- und Monopolmärkten gegenübergestellt. Zum leichteren Verständnis sollen dabei die beiden Extremformen Vollkommener Markt und Monopol im Hinblick auf die Preisbildung sowie die daraus resultierende gesamtwirtschaftliche Effizienz miteinander verglichen werden. Zunächst ist es jedoch erforderlich, kurz einige Grundbegriffe sowie die Funktion des Marktmechanismus zu erläutern. In der Abbildung 1 ist der Marktmechanismus dargestellt. Märkte entstehen dabei durch das Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage. Die Angebotskurve (S) stellt dabei die Menge (q) eines Produktes dar, die ein Produzent zu einem bestimmten Preis (P) verkaufen will. Dabei ist zu beachten, je höher der Preis je Einheit, desto größer ist die Menge die die Unternehmen produzieren bzw. verkaufen möchten. Daher verläuft die Angebotskurve positiv. Die Nachfragekurve (D) gibt an welche Menge eines Gutes zu welchem Preis gekauft wird. Hierbei gilt, je höher der Preis ist, desto niedriger ist die nachgefragte Menge. Daher verläuft die Nachfragefunktion negativ. Im Schnittpunkt der Angebots- und Nachfragekurve bildet sich der Marktpreis (G). Dieser dient als Koordinationshilfe und reguliert die Menge der zu tauschenden Güter und die Gewinne der Tauschpartner.[11]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 : Der Marktmechanismus

Eigene Darstellung, in Anlehnung an Weimann (2009), S. 243

Eine zentrale Voraussetzung auf einem Wettbewerbsmarkt ist, dass sich die Akteure auf beiden Marktseiten als Preisnehmer verhalten, d.h. beide Seiten müssen die Preise am Markt „hinnehmen“. Diese Voraussetzung stellt sicher, dass ein einzelner Anbieter bzw. Nachfrager den Preis eines Gutes beeinflussen kann.[12] Die Anbieter können dann lediglich als „Mengenanpasser“ am Markt agieren. Liegt der Preis, der sich am Markt bildet, über den Grenzkosten, sollten die Anbieter die Produktion ausdehnen, denn dadurch können diese ihren Gewinn steigern (vorausgesetzt die Durchschnittskosten sind geringer als die Grenzkosten). Solange der Erlöszuwachs (Grenzerlös) durch den Verkauf einer zusätzlich Einheit größer ist, als die Kosten, die für die Herstellung dieser Einheit anfallen (Grenzkosten), ist eine Produktionsausdehnung sinnvoll.[13]

Um nun die Effizienz eines Marktes zu bestimmen, wird das Konzept der Produzenten- bzw. Konsumentenrente verwendet. Es misst die Vorteilhaftigkeit des Preises für die jeweiligen Tauschpartner. In der Abbildung 2 wird das Konzept näher erläutert. Konsumenten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer individuellen Zahlungsbereitschaft D(p) für ein Gut. Diese richtet sich nach ihren jeweiligen individuellen Präferenzen, z. B. einer Kosten/Nutzen Entscheidung. Einige Konsumenten sind bereit, für das entsprechende Gut den Höchstpreis (Ph) zu zahlen, andere hingegen würden nur den Preis (P1) akzeptieren. Da dieses Gut jedoch zum Preis (Pg) am Markt erhältlich ist, liegt der Vorteil der Konsumenten, die Konsumentenrente (KR), in der Differenz seiner individuellen Zahlungsbereitschaft und dem tatsächlichen Preis, den er letztendlich am Markt für das Gut aufwenden muss. Die Konsumentenrente ist die grüne Fläche zwischen der Nachfragekurve D(p) und dem Marktpreis (Pg). Die Vorteilhaftigkeit, die der Produzent erzielt, wird in der Produzentenrente (PR) ersichtlich. Die Produzentenrente erhält man aus der Differenz des Erlöses zu dem dieses Gut am Markt abgesetzt werden kann, und den Kosten, die zur Herstellung dieses Gutes aufgewendet werden müssen. Sind die Kosten, die dem Produzenten entstehen niedriger als der Marktpreis, erzielt er einen Überschuss - die Produzentenrente. Die Produzentenrente ist die blaue Fläche oberhalb der Angebotsfunktion (GKq) bis zum Marktpreis. Addiert man nun die Produzenten- und die Konsumentenrente ergibt dies den soziale Überschuss.[14] Ein maximaler sozialer Überschuss wird erreicht wenn Konsumenten- und Produzentenrente zugleich ihr Maximum erreicht haben.

Da Wettbewerbsmärkte Grenzkostenpreise erzwingen, die dann wiederum erst einen maximalen sozialen Überschuss ermöglichen, sind diese ein Synonym für Effizienz.14

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 : Das Angebotsverhalten auf einem Wettbewerbsmarkt

Eigene Darstellung, in Anlehnung an Weimann (2009), S. 243

Im Monopol hingegen hat der Anbieter die Möglichkeit einen Preisaufschlag auf seine Grenzkosten durchzusetzen. Dieser Zuschlag wird umso größer ausfallen, je unelastischer die Nachfrage auf Preiserhöhungen reagiert.[15] Der entscheidende Unterschied im Vergleich zum Wettbewerbsmarkt ist, dass der Anbieter, in diesem Fall der Monopolist, der gesamten Marktnachfrage D(p) alleine gegenübersteht. Die negativ geneigte Marktnachfrage dient ihm dabei als Preis-Absatz-Funktion.[16] Um seine Gewinne zu maximieren, wählt dieser nun das Produktionsniveau, bei dem der Grenzerlös den Grenzkosten entspricht. Dies wird in der Abbildung 3 dargestellt. Der Schnittpunkt der Grenzkostenkurve (GK) und der Grenzerlöskurve (GE) zeigt dem Monopolisten die gewinnmaximierende Menge an. Nun kann dieser anhand der Nachfragekurve entsprechend den gewinnmaximierenden Preis (qm) bestimmen. Da der Monopolist diese Gewinne realisieren will, wird das Produktionsniveau entsprechend von qg auf qm reduziert. Gleichzeitig steigt der Preis von Pg auf Pm. Dieses gewinnmaximierende Produktionsniveau wird auch als das Cournotsches Marktgleichgewicht (C) bezeichnet. Dies ist die Preis-Mengen-Kombination zu denen der Monopolist seine Produkte am Markt anbietet. Dadurch kann der Monopolist seine Produzentenrente deutlich erhöhen.15

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3 : Das Angebotsverhalten im Monopol

Eigene Darstellung, in Anlehnung an Weimann (2009), S. 268

In Abbildung 3 ist ersichtlich welche Auswirkungen die Marktmacht eines Monopolisten haben kann. Im Vergleich zum Gleichgewichtspreis auf dem Wettbewerbsmarkt ergibt sich aus der Preisbildung im Monopol eine niedrigere Angebotsmenge bei höheren Preisen. Infolgedessen kommt es zu einer Umverteilung von Konsumentenrente an die Produzenten in Höhe von qm ∙ (Pm – Pg) und einer Minderung des sozialen Überschusses.[17] Darüber kann fehlender Wettbewerbsdruck zu unnötigen Kosten führen. Denn im Gegensatz zum Wettbewerbsmarkt führt eine ineffiziente Produktion nicht gleich zum Konkurs. Der daraus resultierende geringere Leistungsdruck schlägt sich in der Produktion in Form von mangelnder Effizienz und damit höheren Kosten nieder.[18] Dieser Effizienzverlust infolge einer Monopolstellung wird auch als „X-Ineffizienz“ bezeichnet.[19] Zudem wird der Monopolist Ressourcen aufwenden, um seine Machtposition zu erhalten (Rent-Seeking). In Summe erfolgt der in Abbildung 3 dargestellte Wohlfahrtsverlust. Um diese Effizienzschädigung zu verhindern, müssen aus ökonomischer Sicht Monopolmärkte für den Wettbewerb geöffnet werden. Die Vorteile sind niedrigere Preise, eine gestiegene Angebotsvielfalt, höherer Qualität sowie eine erhöhte Innovationsdynamik. Aufgrund dieser Wohlstandssteigernden Effekte sind Wettbewerbsmärkte den Monopolmärkten vorzuziehen[20].

Es existiert allerdings eine Form des Monopols, bei dem ein Unternehmen den gesamten Markt effizienter versorgen kann, als dies mehrere Unternehmen im Wettbewerb tun könnten. Hierbei handelt es sich um das sogenannte natürliche Monopol. Ein natürliches Monopol kann entstehen, wenn ein Unternehmen besondere bzw. erhebliche Größenvorteile besitzt. Natürliche Monopole sind durch stets fallende Durchschnittskosten gekennzeichnet, so dass die Grenzkosten immer unterhalb der Durchschnittskosten liegen.[21]

2.2 Die Preisbildung auf dem Arbeitsmarkt

In Kapitel 2.1 wurde der Marktmechanismus für Güter erläutert. Da ein großer Teil der Kosten der Produktion dieser Güter dem Faktor Arbeit zuzuschreiben sind, wird in diesem Kapitel nun auf die Preisbildung auf dem Arbeitsmarkt eingegangen. Der Faktor Arbeit unterliegt im Prinzip den gleichen Gesetzmäßigkeiten wie für Güter.[22] Auf dem Arbeitsmarkt (Faktormarkt) sind jedoch die Haushalte die Anbieter. Diese bieten den Produktionsfaktor Arbeit (L) auf dem Arbeitsmarkt an. Die Haushalte werden daher auch als Faktoranbieter bezeichnet. Die Unternehmen dagegen agieren auf dem Arbeitsmarkt entsprechend als Arbeitsnachfrager. Entsprechend werden diese daher auch als Faktornachfrager bezeichnet. Als Preis für den Produktionsfaktor Arbeit erhalten die Haushalte von den Unternehmen Löhne (w). Die Frage ist nun, welche Einflussfaktoren bestimmen das Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage.[23]

Das Arbeitsangebot der Haushalte wird durch das substitutive Verhältnis von Freizeit und Einkommen bestimmt.22 Dies bedeutet, dass die Haushalte zu Gunsten der Einkommenserzielung auf Freizeit verzichten. Das Arbeitsangebot steigt dabei mit höherem Lohn, daher ist die Arbeitsangebotskurve (SL) positiv geneigt. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Haushalte Arbeit anbieten, hängt von dem Grenznutzenverhältnis aus Freizeit und Konsum einerseits und dem Lohn andererseits ab.[24] Sofern Freizeit und Konsum höher bewertet werden als der Lohn, bieten die Haushalte keine Arbeit mehr an. In Abbildung 3 ist der Marktmechanismus auf dem Arbeitsmarkt dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4 : Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt

Eigene Darstellung in Anlehnung an Pindyck und Rubinfeld, (2009), S. 683

Die Arbeitsnachfrage der Unternehmen orientieren sich dagegen an dem Gewinnmaximierungskalkül. Die Unternehmer fragen Arbeitskräfte entsprechend ihrer produktiven Leistung nach und orientieren sich dabei am Reallohn.[25] Dabei gilt, je höher der Lohn, desto geringer wird die Arbeitsnachfrage. Die Arbeitsnachfragekurve (DL) ist daher negativ geneigt. In einem Markt vollkommener Konkurrenz sind die Unternehmen Preisnehmer, d.h. der Lohn ist gegeben, sie können lediglich als Mengenanpasser agieren. Für einen Unternehmer ist es daher nur in dem Umfang sinnvoll, den Produktionsfaktor Arbeit nachzufragen, solange die Erlöse (Grenzerlös) aus der zusätzlichen Produktionsleistung den Kosten dieser Arbeit (Löhne) entsprechen.[26] Ist der Lohn höher als der erwirtschaftete Grenzerlös, wird die Arbeitsnachfrage reduziert, was wiederum die Mengenentscheidungen der Konsumenten beeinflusst. Dieser Anpassungsprozess läuft bei flexiblen Löhnen so lange ab, bis sich ein stabiles Gleichgewicht (L*) bei Vollbeschäftigung einstellt. Neben dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage sorgt der Lohnsatz zusätzlich für eine optimale Zuteilung der knappen Ressourcen, da sich immer die effizienteste Produktionsform durchsetzt.24

2.3 Administrative Eingriffe in Wettbewerbsmärkte – Mindestlöhne in der Theorie

In den vorhergehenden Kapiteln 2.1 und 2.2 wurde auf die Preisbildung in Güter- und Arbeitsmärkten eingegangen. Dabei wurde festgestellt, dass Wettbewerbsmärkte positive Wohlfahrtseffekte zur Folge haben. Im folgenden Kapitel geht der Autor auf die Fragen ein, welche Motivation es dennoch geben könnte, in perfekt funktionierende Wettbewerbsmärkte einzugreifen und auf welche Weise dies geschehen kann. Eingriffe in funktionierende Märkte können verteilungspolitisch motiviert sein oder meritorische Ziele verfolgen. Unter Meritorik versteht man jene Eingriffe des Staates in den Marktmechanismus, die weder Marktversagen noch verteilungspolitische Aspekte als Motiv haben. Ursache hierfür sind z. B. aus Sicht der Politik, die verzerrten Präferenzen der Konsumenten.[27]

Nachfolgend soll nun jedoch von meritorischen Zielen abgesehen werden. Betrachtet werden sollen dagegen nur die Eingriffe in den Markt aus verteilungspolitischen Gründen. Darunter wird die staatliche Marktmanipulation verstanden, durch die der Marktpreis außer Kraft gesetzt wird und stattdessen durch einen „politischen Preis“ ersetzt wird. Ziel dieser Maßnahme ist ein Umverteilungseffekt zugunsten bestimmter Gruppen. Der Gleichgewichtslohn (w*), der sich am Markt gebildet hat, wird dabei als zu niedrig angesehen.

Um nun den gewünschten Umverteilungseffekt zu erzielen, wird infolgedessen der Lohn w* auf den Mindestlohn (wm) angehoben. Durch die angeordnete Lohnerhöhung setzt sich bei den Produzenten der in Kapitel 2.2 beschriebene Anpassungsprozess in Gang. Aufgrund der gestiegenen Löhne erhöhen sich bei den Unternehmern die Produktionskosten. Um diese auszugleichen, werden die Unternehmer ihre Arbeitsnachfrage von L* auf L1 reduzieren. Die Wirkung eines Mindestlohnes wird in Abbildung 5 dargestellt.[28]

Zur Folge hat dies wiederum einen erheblichen Verlust an Wohlfahrteffekten (rote Dreiecke). Diejenigen, die noch einer Arbeit nachgehen, profitieren zunächst von dem Mindestlohn.27

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5 : Die Auswirkungen eines Mindestlohnes auf dem Arbeitsmarkt

Eigene Darstellung, in Anlehnung an Pindyck und Rubinfeld, 2009, S. 422

Allerdings sind auch hier Kompensationsmaßnahmen nicht auszuschließen. Denkbar wären, dass z. B. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld reduziert oder gestrichen werden. Eine Erhöhung der Produktivitätsvorgaben könnte ebenfalls in Betracht gezogen werden. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass der gewünschte Umverteilungseffekt auf Kosten von erheblichen Wohlfahrtverlusten erreicht wurde.

3 Die Liberalisierung der Postmärkte in Europa

3.1 Die Postdienste in Deutschland nach 1945 und ihre Rolle im Wandel der Zeit

Die Postdienste wurden in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg durch das Grundgesetz in einer bundeseigenen Verwaltung organisiert. Zum 1. April 1950 entstand hieraus die Deutsche Bundespost. Mit der Leitung dieser Behörde wurde der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen beauftragt. Die primäre Aufgabe der Bundespost bestand in der Abwicklung des Nachrichtenverkehrs. Zentrales finanzpolitisches Ziel war dabei die Sicherung der Eigenwirtschaftlichkeit.[29] Die Bundespost hatte dabei das alleinige Recht (Monopol) zur entgeltlichen Beförderung von Sendungen. Das Exklusivrecht wurde mit der Existenz eines natürlichen Monopols auf dem Postmarkt begründet. Diese führe zu effizienteren Ergebnissen, als die marktwirtschaftliche Selbststeuerung. Zudem wurde befürchtet, dass die Wettbewerber ihre geschäftlichen Aktivitäten ausschließlich auf die lukrativen Ballungszentren konzentrieren würden, wodurch wiederum die Finanzierung des Universaldienstes[30] gefährdet wäre. Aufgrund dessen wurde zusätzlich die Notwendigkeit eines Markteintrittsverbots für Wettbewerber abgeleitet.[31] Das Ziel des Gesetzgebers war es daher, die Deutsche Bundespost und damit indirekt auch die Interessen der Arbeitnehmer der DBP, zur Sicherung der Betriebspflicht und der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen wirtschaftlich zu schützen.[32]

In den 80er Jahren wurde die Berechtigung dieses Monopols und der Effizienz immer mehr in Frage gestellt. Marktöffnungserfolge in anderen Märkten (z. B. Großbritannien) zeigten zudem die Vorteilhaftigkeit der wettbewerblichen Selbststeuerung auf. Die Ergebnisse in diesen Märkten zeichneten sich durch eine höhere gesamtwirtschaftliche Effizienz, Innovationsdynamik und einer verbesserten internationalen Wettbewerbsfähigkeit aus.30 Aus diesen Überlegungen entstand schließlich die Idee eines nationalen Postbinnenmarktes. Ziel dieser Politik war die Entmonopolisierung sowie die Entstaatlichung der Postdienste.

Im Zuge der Globalisierung der Märkte entstand dann die Idee eines gemeinsamen Postbinnenmarktes in Europa. Mit Herausgabe des „Grünbuch über die Entwicklung des Binnenmarktes“ durch die Europäische Kommission, wurde im Jahr 1992 die programmatische Grundlage zur Liberalisierung der Postdienste geschaffen.32 Neben der Entstaatlichung und Entmonopolisierung waren vor allem die stufenweise und kontrollierte Liberalisierung sowie die Sicherstellung der dauerhaften Bereitstellung des Universaldienstes eines der Hauptziele der postalischen Gemeinschaftspolitik.[33] Dies umfasst Zugänglichkeit, Qualität und Preise der Dienstleistungen. So sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet das Einsammeln und Zustellen von Postsendungen an fünf Tagen in der Woche zu gewährleisten. Des Weiteren müssen innerhalb der EU 85 % der Sendungen nach maximal drei Tagen zugestellt werden. Darüber hinaus gelten für die Annahmestellen (z. B. Briefkästen, Filialen) entweder Mindestzahlen für bestimmte Gebiete oder Höchstdistanzen, die maximal zurückzulegen sind, um Postsendungen aufzugeben.[34]

3.2 Die deutsche Postreform

Der deutsche Reformprozess gliedert sich in drei Reformschritte, die sogenannten Postreformen I - III. Mit Inkrafttreten der Postreform I begann die Privatisierung bereits zum 01. Juli 1989. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Deutsche Bundespost vom Ministerium abgespalten und in drei Unternehmensbereiche (DBP Telekom, DBP Postbank und DBP Postdienste) aufgeteilt. Diese wurden zwar im Rahmen des Postgesetzes zur Eigenwirtschaftlichkeit verpflichtet, welche jedoch durch die Verpflichtung des gegenseitigen Finanzausgleichs bei Fehlbeträgen wieder aufgehoben wurde[35].

Die Postreform II wurde durch zwei wesentliche Einflüsse bestimmt. Dies war zum einen die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zur Liberalisierung der Märkte und zum Anderen, geschuldet insbesondere der deutschen Einheit, musste im Bereich der Post und Telekommunikation ca. 60 Milliarden DM in den Aufbau einer leistungsfähigen Infrastruktur investiert werden.[36] Dieses Kapital konnte nur über die Privatisierung der Unternehmen und den Verkauf von Aktien aufgebracht werden. Mit dem Postumwandlungsgesetz vom 14. September 1994 wurden die Unternehmen DBP Telekom, DBP Post und DBP Postbank zum 01. Januar 1995 in Aktiengesellschaften umgewandelt.[37] Der Bund hatte damit zwar weiterhin dafür zu sorgen, dass flächendeckende und ausreichende Postdienstleistungen bundesweit angeboten werden, allerdings konnte dies nun auch privatwirtschaftlich erbracht werden.35

Mit der Postreform III wurden die europarechtlichen Vorgaben weiter umgesetzt. Am 22. Dezember 1997 wurde hierzu das Postgesetz (PostG) verabschiedet. Der Zweck dieses Gesetzes war es durch Regulierung im Bereich des Postwesens den Wettbewerb zu fördern und eine flächendeckende, angemessene und ausreichende Dienstleistung zu gewährleisten.[38] Mit der Öffnung des Postmarktes wurde dies in Form der schrittweisen Aufhebung bzw. Absenkung der Exklusivlizenz umgesetzt. Die DPAG hatte demnach ausschließlich das Recht bis zum 31. Dezember 2002 Briefsendungen und adressierte Kataloge, deren Einzelgewicht weniger als 200 Gramm und deren Einzelpreis bis zum Fünffachen des am 31. Dezember 1997 geltenden Preises für entsprechende Postsendungen der untersten Gewichtsklasse beträgt, gewerbsmäßig zu befördern (gesetzliche Exklusivlizenz).[39] Diese Befristung der Exklusivlizenz wurde mit Änderung des Postgesetzes am 2. September 2001 auf den 31. Dezember 2007 verlängert.[40]

Am 16. August 2002 wurde das Postgesetz hinsichtlich der Exklusivlizenz im Bereich der Gewicht- und Preisklasse wie folgt geändert: Die DPAG hat bis zum 31. Dezember 2005 das ausschließliche Recht, Briefsendungen und adressierte Kataloge, deren Einzelgewicht bis 100 Gramm und deren Einzelpreis weniger als das Dreifache des Preises für entsprechende Postsendungen der untersten Gewichtsklasse beträgt, gewerbsmäßig zu befördern. Darüber hinaus steht der DPAG bis zum 31. Dezember 2007 das ausschließliche Recht zu, Briefsendungen und adressierte Kataloge, deren Einzelgewicht bis 50 Gramm und deren Einzelpreis weniger als das Zweieinhalbfache des Preises für entsprechende Postsendungen der untersten Gewichtsklasse beträgt, gewerbsmäßig zu befördern.38 Zum 1. Januar 2008 erfolgte die vollständige Öffnung des deutschen Postmarktes durch Wegfall der bisherigen Exklusivlizenz.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 6 : Die schrittweise Reduzierung der gesetzlichen Exklusivlizenz

Eigene Darstellung in Anlehnung an Rasch, 2009, S. 70

3.3 Die europäische Postreform

Die Postdienste stellen in der heutigen Zeit einen bedeutenden Bestandteil des europäischen Wirtschaftskreislaufes dar. Geschäftsbeziehungen sind ohne Postdienste kaum denkbar. Postalische Dienstleistungen sind insbesondere auf den Märkten der Kommunikation, Werbung und des Transports zu finden.[41] Aufgrund seiner Bedeutung gehört der Postsektor zu den größten Arbeitgebern in vielen Ländern in Europa. Der Postsektor erwirtschaftet in den 27 EU-Staaten jährlich einen Umsatz von über 88 Milliarden Euro, was etwa 1 % des BIP der Gemeinschaft entspricht.[42]

Wie bereits in Kapitel 3.1 erwähnt, wurde 1992 mit dem sogenannten Grünbuch über die Entwicklung des Binnenmarktes die Grundlage für die Liberalisierung der Postdienste in Europa geschaffen. 1997 wurde in Form der Richtlinie 97/67/EG (erste Postdienstrichtlinie) der genaue Zeitplan, sowie die Umsetzung der Regelungen (insbesondere zur Entwicklung eines Postbinnenmarktes und zur Verbesserung der Qualität und Dienstleistungen) in nationales Recht vorgegeben.[43] Dieser Zeitplan sah eine vollständige Öffnung der Postmärkte zum 1. Januar 2003 vor.

Durch die am 10. Juni 2002 erlassene Richtlinie 2002/39/EG (zweite Postdienstrichtlinie) wurde der Zeitplan jedoch geändert.[44] Die Änderungen betrafen im wesentlichem die Vorgehensweise zur Öffnung der Postmärkte. In dieser Richtlinie wurde festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2003 Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 100 Gramm, deren Preis unter dem 3-fachen des Standardtarifs liegt zum reservierten Bereich zählen. Zum 1. Januar 2006 sollte diese Gewichtsgrenze auf 50 Gramm reduziert werden. Der Preis hierfür sollte zudem ab diesem Zeitpunkt unter dem 2-1/2 des Standardtarifs liegen. Zudem wurde in dieser Richtlinie der 1. Januar 2009 als provisorisches Datum zur vollständigen Öffnung der Postmärkte in Europa genannt.42 Es bestand Einigkeit in der Europäischen Union darüber, wie die Postmärkte zu liberalisieren sind. Allerdings bestand Uneinigkeit zwischen den Ländern bezüglich des Zeitplanes der Marktöffnung. Die Länder lassen sich im Hinblick auf die Liberalisierung in drei Gruppen einteilen. Die erste Gruppe bestand aus den EU - Staaten, die ihren Markt bereits vollständig geöffnet hatten (Schweden, Finnland und Großbritannien) bzw. den Staaten, dessen Marktöffnung kurz bevor stand (Deutschland und die Niederlande).[45] Anzumerken ist, dass diese erste Gruppe alleine ca. 60% des gesamten europäischen Briefvolumens auf sich vereinigt.43 Die zweite Gruppe der EU - Staaten (Frankreich, Italien, Griechenland, Spanien, Belgien, Ungarn und Polen) befürchteten durch eine zu schnelle Liberalisierung den Verlust eines erheblichen Teils an Arbeitsplätzen und eine Minderung in der Qualität der Dienstleistungen. Dies betraf insbesondere auch die Gewährleistung der Universaldienstleistung bzw. der Grundversorgung an Postdiensten. Daher drängen diese Länder auf eine Verschiebung der vollständigen Marktöffnung.44

Am 11. Juli 2007 wurde hierzu als Kompromiss die vollständige Liberalisierung der Postmärkte auf den 1. Januar 2011 verschoben. Zudem können die Länder Zypern, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Tschechische Republik, Luxemburg, Malta, Polen, Rumänien und die Slowakei ihre Marktöffnung bis 2013 aufschieben. Im Gegenzug konnten die Länder mit bereits liberalisierten Märkten, diesen Ländern bis zu deren vollständiger Marktöffnung den Zugang zu ihrem Heimatmarkt verweigern (Gegenseitigkeitsklausel).44

[...]


[1] Vgl. Engels (2009), S. 14 ff.

[2] Vgl. Wein (2009), S. 2

[3] Vgl. Focus, Ausgabe Nr. 20, (2007), S. 216

[4] Vgl. Elsenbast (2007) S. 232

[5] Vgl. WIK-Consult (2006), S. 68 ff.

[6] Vgl. RP-Online (2008)

[7] Vgl. Schmidt (2007)

[8] Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung (2007f)

[9] Vgl. Handelsblatt (2008)

[10] Vgl. Spiegel (2008)

[11] Vgl. Klump (2006), S. 46

[12] Vgl. Weimann (2009), S. 240 ff.

[13] Vgl. Luckenbach (1994), S. 79

[14] Vgl. Weimann (2009), S. 244 ff.

[15] Vgl. Weimann (2009), S. 267

[16] Vgl. Luckenbach (1994), S. 82

[17] Vgl. Weimann (2009), S. 269

[18] Vgl. Demmler (1996), S. 367 ff.

[19] Vgl. Leibenstein (1966), S. 392

[20] Vgl. Christmann (2004), S. 1

[21] Vgl. Pindyck et al. (2009), S. 483

[22] Vgl. Sesselmeier et al. (1997), S. 47 ff.

[23] Vgl. Luckenbach (1994), S. 72ff

[24] Vgl. Franz (2009), S. 31 ff.

[25] Vgl. Sesselmeier et al. (1997), S. 50 ff.

[26] Vgl. Pindyck et al. (2009), S. 681 ff.

[27] Vgl. Weimann (2009), S. 295 ff.

[28] Vgl. Pindyck et al. (2009), S. 422 ff.

[29] Vgl. Engels (2009), S. 21

[30] Unter dem Begriff Universaldienst wird dabei die Gewährleistung eines Mindestangebots an
Postdienstleistungen verstanden (Heitzler 2009, S. 582)

[31] Vgl. Christmann (2004), S. 33 ff.

[32] Vgl. Werthmann (2004), S. 13

[33] Vgl. Engels (2009), S. 34 ff.

[34] Vgl. Heitzler (2009), S. 582

[35] Vgl. Engels (2009), S. 45 ff.

[36] Vgl. Engels (2009), S. 47 ff.

[37] Vgl. PostUmwG vom 14.09.1994 § 1 Abs. 1-3

[38] Vgl. PostG vom 22.12.1997 § 1

[39] Vgl. Bundesgesetzblatt (1997), S. 3304

[40] Vgl. PostG_2001 1.Gesetz ÄnderungPostG

[41] Vgl. WIK-Consult (2006), S. 19

[42] Vgl. Eurostat 2009

[43] Vgl. Engels (2009), S. 36 ff.

[44] Vgl. Monopolkommission (2007), S. 4

[45] Vgl. Engels (2009), S. 40

Ende der Leseprobe aus 74 Seiten

Details

Titel
Kritische Analyse der Liberalisierung im Postsektor durch Mindestlöhne
Hochschule
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie, Gießen
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
74
Katalognummer
V211864
ISBN (eBook)
9783656395386
ISBN (Buch)
9783656395508
Dateigröße
732 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutsche Post, Mindestlöhne, Wettbewerb, Arbeitsmarkt, Postmarkt, Kombilöhne
Arbeit zitieren
Christian Riekes (Autor:in), 2012, Kritische Analyse der Liberalisierung im Postsektor durch Mindestlöhne, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211864

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