Einer kritische Analyse der Anreizmechanismen im deutschen Krankenversicherungssystem

Eine gesundheitsökonomische Betrachtung


Bachelorarbeit, 2012

52 Seiten, Note: 2.0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einführung

2. Das deutsche Krankenversicherungssystem
2.1. Grundelemente der Gesetzlichen Krankenversicherung
2.2. Grundzüge der privaten Krankenversicherung

3. Handlungsnotwendigkeit auf Grund der in den nächsten Jahren zu erwartenden Ausgabenentwicklung im Gesundheitssektor
3.1 Demographischer Wandel
3.2 Medizinisch-technischer Fortschritt

4. Kritische Analyse des Verhaltens ausgewählter Akteure des Gesundheitswesen im Hinblick auf deren Kostenbewusstsein
4.1 Patient
4.1.1 Patientenquittung
4.1.2 Selbstbehalte
4.2 Gesetzliche Krankenkassen
4.2.1 Kundenorientierte Beratung und Prävention
4.2.2 Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich
4.3 Leistungserbringer
4.3.1 Ambulanter Sektor
4.3.1.1 Die Rolle der Kassenärztlichen Vereinigungen
4.3.1.2 Fachärztliche Doppelstruktur
4.3.2 Stationärer Sektor
4.3.2.1 Diagnosis Related Groups
4.3.2.2 Bettenkapazität - Auslastungsgrad - Verweildauer
4.4 Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem Sektor
4.4.1 Schnittstellenmanagement
4.4.2 Ambulante Versorgung durch Krankenhäuser
4.4.3 Entlassungsmanagement
4.4.4 Medizinisches Versorgungszentrum
4.5 Arzneimittelmarkt

5. Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Versichertenanzahl nach Krankenkassengruppen

Tabelle 2: Entwicklung der Medizinischen Versorgungszentren

Tabelle 3: Medikamenten-Preisvergleich Schweden und Deutschland

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Lebenserwartung bei Geburt

Abbildung 2: Arztbesuche pro Versicherter im Jahr

Abbildung 3: Anteil der Gesundheitsausgaben nach Leistungsarten

Abbildung 4: Anzahl der Planungsbereiche in den KVen nach Versorgungsgraden

1. Einführung

Die vorliegende Arbeit untersucht in Form einer kritischen Analyse die An- reizmechanismen im deutschen Krankenversicherungssystem, die auf Grund ihrer Ausgestaltung opportunistisches Verhalten der Akteure im Gesund- heitswesen begünstigen und in diesem Zusammenhang eine optimale Allo- kation der Ressourcen im deutschen Krankenversicherungssystem verhin- dern. Bestehende Mechanismen zur Eindämmung der identifizierten Fehlan- reize werden auf ihre Ausgestaltung und damit verbundene Effektivität hin analysiert. Es werden Lösungsansätze dargestellt, wie die vorhandenen Konzepte zur Eindämmung der Fehlanreize sinnvoller umgesetzt werden können und / oder alternative Konzepte präsentiert.

Zu Beginn wird in Kapitel 2 die Grundstruktur des Krankenversicherungs- systems in Deutschland in Form der zwei Versicherungszweige gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung dargestellt. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die wirtschaftliche Gesundheitsversorgung der Gesamtbevölkerung von besonderem Interesse, so dass sich die vorlie- gende Arbeit in der Analyse auf die gesetzliche Krankenversicherung, die 87 % der Versicherten in Deutschland versorgt, beschränkt.1

Kapitel 3 gibt eine Antwort auf die Frage, welche für den Gesundheitssektor relevanten Entwicklungen eine Handlungsnotwendigkeit, vor dem Hintergrund der Finanzierung eines zukunftsfähigen Gesundheitssystems, begründen. Hier werden die Rolle des demographischen Wandels und der Einfluss des medizinisch-technischen Fortschritts analysiert.

Darauf aufbauend werden in Kapitel 4 die Hauptakteure des Gesundheits- wesens dahingehend analysiert, welche Verhaltensanreize im deutschen Krankenversicherungssystem für den jeweiligen Akteur bestehen, wie sich dieses Verhalten in der Beziehung mit anderen Akteuren äußert und welches Potenzial in Hinblick auf eine wirtschaftlichere Ausgestaltung des Kranken- versicherungssystems besteht.

Im Abschnitt 4.1 wird die Rolle des Patienten als Empfänger von Gesund- heitsleistungen vor dem Hintergrund seiner Verantwortung als Nutznießer der Solidargemeinschaft und die bestehenden Informationsasymmetrien gegenüber der Krankenkasse untersucht. In 4.1.1 wird mit dem Instrument der Patientenquittung ein Mittel zur Verbesserung des Kostenbewusstseins vorgestellt. In 4.1.2 wird die sinnvolle Ausgestaltung von Selbstbehalten untersucht. Darauf folgend ist in 4.2 die Veränderung hin zu einem wettbe- werbsorientierten Markt der gesetzlichen Krankenversicherungen und die Maßnahmen staatlicher Regulierung, die ausgeglichene Wettbewerbsvo- raussetzungen schaffen sollen, im Fokus der Analyse. Die Leistungserbrin- ger werden im Abschnitt 4.3 differenziert nach ambulantem und stationärem Sektor betrachtet. In 4.3.1 wird die ambulante Versorgung vor dem Hinter- grund der herausgehobenen Position der Kassenärztlichen Vereinigungen und der für Deutschland spezifischen fachärztlichen Doppelstruktur unter- sucht. In 4.3.2 werden die duale Finanzierung des Krankenhaussektors so- wie die Veränderungen in der Trägerschaft im stationären Sektor themati- siert. Ein besonderes Augenmerk gilt in 4.3.2.1 der Einführung und Ausge- staltung des DRG-Systems sowie in 4.3.2.2 die Entwicklung der Bettenka- pazitäten. Daran anknüpfend wird im Abschnitt 4.4 die besondere Relevanz der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung betrach- tet. Hier sind in 4.4.1 das Schnittstellenmanagement, in 4.4.2 die ambulante Versorgung durch Krankenhäuser, in 4.4.3 das Entlassungsmanagement als Koordinationsschnittstelle zur prä-stationären Versorgung und in 4.4.4 neue Kooperationsformen am Beispiel der Medizinischen Versorgungszentren Inhalt der Analyse. Im Abschnitt 4.5 wird der Arzneimittelmarkt im Hin- blick auf mögliche Einsparpotenziale betrachtet.

In Kapitel 5 werden die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und einige offene Fragestellungen für weitere Forschungen auf dem Gebiet der Gesundheitsökonomie formuliert.

2. Das deutsche Krankenversicherungssystem

2.1. Grundelemente der Gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ist eine der fünf Säu- len des Systems der sozialen Sicherung.2 Ihren Ursprung hat diese in der Gründung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKs) im Zuge der Bis- marck’schen Reformen im Jahre 1883. Arbeiter erhielten einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit.3

Heute sind circa 70 Millionen Menschen in der GKV versichert.4 Es besteht eine Versicherungspflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu einer Versicherungspflichtgrenze von aktuell 50850 €5 im Jahr.6 Jedes Mit- glied zahlt den gleichen Beitragssatz, da auf Grund des Diskriminierungs- verbots eine risiko- und mortalitätsabhängige Beitragserhebung nicht zuläs- sig ist.7 Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner von Beitragszahlern sind unentgeltlich mitversichert.8

Die Anzahl der Krankenkassen ist auf Grund von Schließungen und Fusionen, bedingt durch den verstärkten Wettbewerb, deutlich gesunken.9 Während im Jahr 1994 noch 1152 gesetzliche Krankenkassen waren, sind heute nur noch 145 am Markt vertreten.10

Die Versicherten teilen sich nach Krankenkassengruppen gemäß Tabelle 1 folgender Maßen auf:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Versichertenanzahl nach Krankenkassengruppen

Quelle: Daten entnommen aus: Bundesministerium für Gesundheit (2012a), S. 34, eigene Darstellung

Die GKV beruht auf dem Solidarprinzip, welches die Umverteilung der Mittel von finanziell starken Versicherten innerhalb einer Solidargemeinschaft hinzu finanziell schwachen Versicherten vorsieht. Daraus ableiten lässt sich das Bedarfs- und Leistungsfähigkeitsprinzip.

Das Bedarfsprinzip besagt, dass Leistungen nach dem medizinischen Bedarf und unabhängig von der Höhe des entrichteten Beitrags gewährt werden.11 Die gewährten Leistungen müssen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot „aus- reichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein“.12 Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist zu 95 % gesetzlich vorgeschrieben, so dass keine großen Unterschiede im Leistungsangebot bestehen.13 Dieser Leis- tungskatalog kann durch den Gemeinsamen Bundesausschuss14 sowie per Gesetzgebung verändert werden.15

Die Finanzierung in der GKV beruht auf dem Umlageverfahren. Die Ausgaben einer Periode werden durch die Einnahmen derselben Periode gedeckt. Die Mitglieder der Generation der Erwerbstätigen finanzieren die beitragsfrei Mitversicherten und die Generation der Rentner.16 Das Leistungsfähigkeitsprinzip findet Anwendung in der Beitragserhebung in der Form, dass der Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze proportional zum Einkommen erhoben wird. Die Beiträge werden nahe zu paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichtet.17

Seit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahre 2009 im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz gibt es einen bundeseinheitlichen Bei- tragssatz (2012: 15,5 %) für alle gesetzlichen Krankenkassen.18 Somit ist ein bedeutender Wettbewerbsfaktor zwischen den Krankenkassen in Form der Beitragshöhe entfallen.19

Die Krankenkassenbeiträge werden zunächst über die Krankenkassen in den Gesundheitsfonds eingezahlt und danach adjustiert an die Krankenkassen ausgeschüttet. Die Adjustierung erfolgt über den Risikostrukturausgleich. Die unterschiedlichen Risikostrukturen der Krankenkassen bezüglich der Morbidität ihrer Versicherten sollen so aufgefangen werden, um zu verhin- dern, dass Effizienz und Qualität unter der Fokussierung auf „gute“ Risiken und die damit verbundenen, geringeren Ausgaben, leiden.20 Ohne einen Ri- sikostrukturausgleich würde ein Ungleichgewicht unter den gesetzlichen Krankenkassen entstehen. Auf der einen Seite wären Krankenkassen, die auf Grund vieler junger, einkommensstarker Versicherter eine geringe Risi- kostruktur und sowohl hohe Beitragseinnahmen als auch eine niedrige Leis- tungsausgaben vorweisen. Auf der anderen Seite gäbe es Krankenkassen mit gegensätzlicher Versichertenstruktur.

Gemäß dem Sachleistungsprinzip erfolgt keine Erstattung der Kosten, son- dern der Patient erhält die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Behand- lungsleistungen. Der Patient erhält auf Grund dessen keine Rechnung über die erbrachte Behandlungsleistung. Somit besteht kein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen Leistungserbringer und Versichertem.21 Die Vergütung der Leistungserbringer erfolgt im Klinikbereich direkt durch die gesetzlichen Krankenkassen, bei den niedergelassenen Ärzten über die Kas- senärztlichen Vereinigungen.

Es besteht seitens der Versicherten Wahlfreiheit bezüglich ihrer Kranken- kassen, wohingegen die Krankenkassen einem Kontrahierungszwang unter- liegen, d.h. sie dürfen kein potenzielles Mitglied den Versicherungsschutz verwehren.22

2.2. Grundzüge der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung wird grundsätzlich zwischen zwei Versicherungsprodukten unterschieden. Die Krankheitskostenvollversiche- rung kann von Personen beansprucht werden, wenn diese nicht der Versi- cherungspflicht der GKV unterliegen. Außerdem gibt es Zusatzversicherun- gen, die für Versicherte der GKV angeboten werden, um ihre verfügbaren Versicherungsleistungen zu erweitern, z.B. in Form von Chefarztbehand- lung oder Einzelzimmer im Fall einer stationären Behandlung.23 Die PKV kann von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, deren Einkom- men über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sowie von Beamten und Selbstständigen. Das Vertragsverhältnis beruht beiderseits auf Freiwillig- keit, so dass die Leistungen der PKV individuell vereinbart werden. In die- sem privatwirtschaftlichen Rechtsverhältnis werden die Prämien nach dem Äquivalenzprinzip erhoben, d.h. dass auf der Grundlage von medizinischen Untersuchungsergebnissen eine Morbiditätsprognose des Anwärters erstellt wird. Man spricht hier von einer risikoäquivalenten Prämie.24 Diese Prä- mien entsprechen den erwarteten Krankheitskosten. Die zu zahlenden Bei- träge hängen nicht von der Höhe des Einkommens des Versicherten ab. Eine Einkommensumverteilung findet somit in der PKV nicht statt. Auf den im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungskatalog hat der Versicherte einen lebenslangen Rechtsanspruch.25 Nach dem Kostenerstattungsprinzip zahlt der Versicherte zunächst die in Anspruch genommene Leistung selbst und reicht dann die Rechnung bei seiner Versicherung ein, um die Kosten voll oder teilweise erstattet zu bekommen. Im Gegensatz zur GKV sind Ehepartner und Kinder nicht beitragsfrei mitversichert. Für sie müssen eigene Versicherungsverträge abgeschlossen werden.26

Die Finanzierung in der PKV basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Während des Erwerbslebens eines Versicherten werden Altersrückstellun- gen gebildet. In jüngeren Jahren zahlt der Versicherte einer PKV höhere Prämie als die zu erwarteten Krankheitskosten, damit davon Rückstellungen gebildet werden können, um die hohen Ausgaben im Alter zu finanzieren. Eine Beitragssteigerung im Alter soll damit ausgeschlossen werden.27 Die Realität sieht anders aus. Die Leistungsausgaben je Versicherter steigen bei der PKV stärker an als bei der GKV. Um diese zu finanzieren, reichen die Altersrückstellungen vielfach nicht aus, so dass Beitragssteigerungen erfor- derlich werden.28 Außerdem ist auf Grund der Altersrückstellungen ein Wechsel des PKV-Unternehmens trotz Gesetzesreformen schwierig, da die Rückstellungen nur sehr schwer portabel sind, weil sich die Zuordnung zu einem einzelnen Versicherten schwierig gestaltet.29 Der Versicherte müsste bei seiner neuen PKV über einen kürzeren Zeitraum Rückstellungen bilden. Dies hätte höhere Prämien zur Folge.30

3. Handlungsnotwendigkeit auf Grund der in den nächsten Jahren zu erwartenden Ausgabenentwicklung im Gesundheitssektor

3.1 Demographischer Wandel

Die demographische Entwicklung in Deutschland in Richtung einer Überal- terung der Gesellschaft begründet sich durch die seit Jahren sehr niedrige Fertilitätsrate31 von 1,3 sowie durch die zunehmende Lebenserwartung.32

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Lebenserwartung bei Geburt

Quelle: Daten entnommen aus: The World Bank (2012), [URL: http://data.worldbank.org], eigene Darstellung

Das Statistische Bundesamt prognostiziert für das Jahr 2060 eine Lebenser- wartung bei Geburt von 85 - 87,7 Jahren bei Männer und 89,2 - 91,2 bei Frauen.33

Dieser Prozess hat zur Folge, dass der Anteil der Erwerbstätigen und somit auch die Einnahmen des Krankenversicherungssystems bei konstantem Beitragssatz sinken.

Somit scheint die Finanzierung ohne einen weiteren Anstieg der Beitrags- sätze nicht möglich. Besonders in der GKV führt das Umlageverfahren zu einer stärkeren finanziellen Belastung der Erwerbstätigen gegenüber der Rentnergeneration. So müssen Erwerbstätige bereits im Jahr 2012 24,145 Mrd. € zusätzlich in die GKV einzahlen, um die Ausgaben der Rentnergene- ration mitzufinanzieren.34

Auf Grund dessen, dass ältere Menschen öfter krank sind als jüngere führt die Entwicklung zu einem Anstieg der Krankheitshäufigkeit und einem damit verbundenen Kostenanstieg im Gesundheitswesen. In welchem Ausmaß die steigende Lebenserwartung sich auf die Pro-Kopf-Ausgaben auswirkt, wird in der Theorie unterschiedlich bewertet.

Die Kompressions-These sieht den Zusammenhang zwischen der Höhe der Gesundheitsausgaben eines Menschen und seiner zeitlichen Nähe zum Tod. Somit führt eine höhere Lebenserwartung lediglich zu einer Aufschiebung der Ausgaben in Richtung des späteren Todeszeitpunkts.35

Die Status-quo-These besagt, dass die heutigen Ausgaben je Altersgruppe sich auf die zukünftige Altersverteilung übertragen lassen. Somit liegt der Status-quo-These die Annahme zugrunde, dass die Ausgaben konstant stei- gen werden.

Die Medikalisierungs-These geht von einer stärkeren Ausgabenentwicklung im Vergleich zur Status-quo-These aus. Kern der Theorie ist die Annahme, dass die Lebenserwartung steigt, aber eine Multimorbidität älterer Men- schen vorliegt und die Wiederherstellung der Gesundheit selten erreicht wird. Es verlängert sich somit der Lebensabschnitt, in dem die Menschen medizinische Behandlung in hohem Maße in Anspruch nehmen.36

Um die Handlungsnotwendigkeit im Hinblick auf eine Kostenbegrenzung im Gesundheitswesen zu verdeutlichen, ist eine Betrachtung der Prognose der Beitragssatzentwicklung unter Einbeziehung des technischen Fortschritts unerlässlich. Im Jahre 2050 wird der Beitragssatz nach der Kompressionsthese 26,5 %, nach der Status-quo-These 27,0 % und nach der Medikalisierungs-These 30 % betragen.37

Die Entwicklung steigender Beitragssätze hat Auswirkungen auf den Ar- beitsmarkt, da die Arbeitgeberbeiträge als Teil der Lohnnebenkosten eben- falls ansteigen werden. Mit dem Finanzierungsgesetz der Gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2010 wurde der Versuch unternommen, die Ent- wicklung der Beitragserhöhungen zur Finanzierung der GKV zu durchbre- chen, um den Arbeitsmarkt zu entlasten. Der Beitragssatz wird seit dem von der Politik festgeschrieben und nicht mehr von den Krankenkassen be- stimmt. Die Möglichkeit der Krankenkassen, von ihren Mitgliedern Zusatz- beiträge zu erheben, soll die steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen finanzieren.38 Die Vorteile liegen darin, dass stabile Beiträge für Arbeitge- ber eine Planungssicherheit bedeuten und die Konkurrenzfähigkeit im inter- nationalen Wettbewerb stärken, wenn die Lohnnebenkosten nicht steigen. Außerdem wirken sich Konjunkturschwankungen nicht mehr so stark auf die Einnahmen der GKV aus, wenn diese nicht mehr nur noch von der An- zahl der Erwerbstätigen abhängen.39 Der Wettbewerbsdruck auf die Kran- kenkassen effizienter zu wirtschaften wird erhöht, entlastet aber auch die Arbeitgeber auf Kosten der Arbeitnehmer. Außerdem ist fraglich ob dieser Lösungsansatz auf Dauer steigende Beitragssätze verhindert, denn die Zu- satzbeiträge werden auf lange Sicht zur Finanzierung der Ausgaben nicht ausreichen. Wenn das Ziel der Beitragsstabilität weiterhin aufrechterhalten werden soll, dann müsste die Finanzierung aus Steuermitteln erfolgen. Be- reits jetzt fließen geschätzte 13,841 Mrd. € im Jahr 2012 aus Bundeszu- schüssen in den Gesundheitsfond.40 Eine Finanzierung der GKV durch Steuermittel bedeutet, dass jeder Steuerzahler dieses System mit finanziert auch wenn dieser, wie Mitglieder der PKV, gar nicht Nutznießer dieses Systems sind. Außerdem ist zu erwarten, dass steigende Ausgaben nicht steuersondern kreditfinanziert werden, da dies politisch, wie die Vergangenheit zeigt, meist einfacher durchzusetzten ist.

3.2 Medizinisch-technischer Fortschritt

Der medizinisch-technische Fortschritt ist ein angebotsinduzierter Einfluss- faktor für steigende Ausgaben im Gesundheitswesen. Bei Fortschritt in Sin- ne von Innovationen wird dabei unterschieden zwischen Produkt- und Pro- zessinnovationen.

Unter Produktinnovationen versteht man unter anderem pharmakologische Fortschritte, wie z.B. neue hochwirksame Antibiotika, medizinische Fort- schritte, wie z.B. Organtransplantationen und medizinisch-technische Fort- schritte, wie z.B. die Entwicklung und Implantierung künstlicher Organe.

Dem Bereich der Prozessinnovationen werden unter anderem effizientere Analyseverfahren wie z.B. verbesserte Bluttests und organisatorische Wei- terentwicklungen wie z.B. EDV-gestützte Dokumentation zugeordnet. Grundsätzlich haben Produktinnovationen steigende Ausgaben zur Folge, weil diese meistens zusätzlich zu bereits vorhandenen Produkten eingesetzt werden, anstatt ältere Verfahren zu ersetzen. Macht spricht in diesem Zu- sammenhang von „Add-on-Technologien“41. Prozessinnovationen hingegen haben einen eher ausgabenmindernden Effekt auf Grund von geringerem Ressourceneinsatz in Verbindung mit höherer Produktivität.42 Insgesamt überwiegen im Bereich des Gesundheitswesens Produktinnovationen, so dass der medizinisch-technische Fortschritt für steigende Ausgaben mitver- antwortlich ist.43

[...]


1 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2012a), S. 44

2 Die fünf Säulen des sozialen Sicherungssystems in Deutschland sind die gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung

3 Vgl. v. d. Beek/v. d. Beek (2011), S. 132

4 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2012a), S. 44

5 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2011)

6 Vgl. v. d. Beek/v. d. Beek (2011), S. 133

7 Vgl. Wimmer (2008), S. 55

8 Vgl. v. d. Beek/v. d. Beek (2011), S. 134

9 Vgl. Hajen/Paetow/Schumacher (2010), S. 115

10 Vgl. GKV-Spitzenverband (2012), [URL: www.gkv-spitzenverband.de]

11 Vgl. Lauterbach/Stock/Brunner (2009), S. 112

12 § 12 Abs. 1 SGB V

13 Vgl. Hajen/Paetow/Schumacher (2010), S. 120

14 Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Als oberstes Beschlussgremium entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss, welche medizinischen Leistungen von der GKV erbracht werden müssen.

15 Vgl. Drabinski (2012), S. 6

16 Vgl. Graf v. d. Schulenburg (2007), S. 32

17 Vgl. Lauterbach/Stock/Brunner (2009), S. 110

Für Zahnersatz und Krankengeld entrichten Versicherte einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von derzeit 0,9 %

18 Vgl. Lauterbach/Stock/Brunner (2009), S. 127

19 Vgl. Hajen/Paetow/Schumacher (2010), S.120

20 Vgl. Oberender/Zerth (2009), S. 331

21 Vgl. Lauterbach/Stock/Brunner (2009), S. 112

22 Vgl. Wimmer (2008), S. 55f

23 Vgl. Wimmer (2008), S. 63f

24 Vgl. Lauterbach/Stock/Brunner (2009), S. 117

25 Vgl. Drabinski (2012), S. 6

26 Vgl. Wimmer (2008), S. 63

27 Vgl. Wimmer (2008), S. 69

28 Vgl. o. V. (2010a), [URL: www.spiegel.de]

29 Vgl. Nell/Rosenbrock (2008), S. 175

30 Vgl. Drabinski (2012), S. 6

31 Eine Fertilitätsrate von 2,1 ist notwendig um die Bevölkerungszahl konstant zu halten.

32 Vgl. v. d. Beek/ v. d. Beek (2011), S. 182

33 Vgl. o. V. (2009a), S. 31

34 Vgl. Drabinski (2012), S. 6

35 Vgl. Oberender/Zerth (2006), S. 412

36 Vgl. von Troschke/Mühlbacher (2005), S. 114f

37 Vgl. Fetzer (2006), S. 99f

38 Vgl. Augurzky (2010), S. 4

39 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2012b), [URL: www.bundesgesundheitsministerium.de]

40 Vgl. Bundesversicherungsamt (2011), S. 2

41 Ulrich (2003), S.12

42 Vgl. Mardorf/Böhm (2009), S. 255

43 Vgl. Lauterbach/Stock/Brunner (2009), S. 121

Ende der Leseprobe aus 52 Seiten

Details

Titel
Einer kritische Analyse der Anreizmechanismen im deutschen Krankenversicherungssystem
Untertitel
Eine gesundheitsökonomische Betrachtung
Hochschule
Westfälische Wilhelms-Universität Münster  (Institut für Genossenschaftswesen)
Veranstaltung
Volkswirtschaftslehre, Gesundheitsökonomik
Note
2.0
Autor
Jahr
2012
Seiten
52
Katalognummer
V211847
ISBN (eBook)
9783656418733
ISBN (Buch)
9783656419112
Dateigröße
729 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Krankenversicherung, ökonomische Fehlanreize, Gesetzliche Krankenversicherung, Demographischer Wandel, Medizinisch-technischer Fortschritt, Akteure des Gesundheitswesens, Selbstbehalte, Kassenärztliche Vereinigung, Fachärztliche Doppelstruktur, Diagnosis Related Groups, Schnittstellenmanagement, Entlassungsmanagement, Leistungserbringer, Krankenhaus, Medizinische Versorgungszentren, Arzneimittelmarkt, Bettenkapazität, Auslastungsgrad, Verweildauer, Ausgabenentwicklung im Gesundheitssektor, Beratung und Prävention, Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich, Ambulante Versorgung
Arbeit zitieren
Nikolas Knierim (Autor:in), 2012, Einer kritische Analyse der Anreizmechanismen im deutschen Krankenversicherungssystem, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211847

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