Die Erbschaftspolitik der Grafen Castell im Hochmittelalter - Ein Erfolgsrezept?


Hausarbeit, 2012

27 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Historische Einordnung der Quellen - Die Grafschaft Castell

Quelle 1:

Quelle 2:

Schlussbetrachtung

Anhang

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

I. Richtersprüche für elf Streitpunkte, ausgesprochen am 2. August

II. Genealogische Aufschlüsselung

III. Edierte Quellen.

Einleitung

Am 17. Juli 1413 trat der Schwager Leonhards von Castell (1376-1426), Graf Thomas von Rieneck, alle Erbansprüche seiner Frau Elisabeth, geb. von Castell, an Graf Leonhard ab.

Am 2. August 1413 entschieden sieben Schiedsrichter in einer Streitfrage, in der es um Rechte ging, die durch den Tod von Johann von Hohenlohe an Leonhard von Castell und Friedrich Schenk zu Limpurg gefallen waren. Beide waren mit Schwestern des Verstorbenen verheiratet. Über die Besitzansprüche streiten sich die Beiden nun mit den Grafen Friedrich und Berthold zu Henneberg.

Die Maßnahme des Abtretens der Erbschaftsansprüche kann als Versuch gewertet werden, die gräflichen Güter nicht in Nebenlinien zersplittern zu lassen. Die Fäden aller Besitztümer sollten idealerweise in einer Hand, nämlich der des amtierenden Grafen von Castell zusammenlaufen. Andererseits profitierten sie gerne von dem Umstand, dass nicht alle Grundbesitzer diese Erbschaftsregelungen trafen: Als der Bruder von Graf Leonhards Frau Anna von Castell, geb. Hohenlohe-Speckfeld, kinderlos starb und der Besitz zu Teilen an das Haus Castell fiel, beharrte der Graf sogar vor Gericht darauf, dieses Erbe anzutreten.

Die Casteller Herren hatten es über Jahrhunderte verstanden, ihren Besitz und Einfluss stetig zu mehren, bis sie im Hochmittelalter zur Adelsspitze im Mainfrankenraum zählten. Erst die Herrschaft Wilhelms II. (gest. 1479), dem Sohn Lienhards, setzte dem ein Ende: Das seit seiner ersten urkundlichen Erwähnung 1058 reichsfreie Grafengeschlecht erfuhr unter ihm einen beispiellosen Ausverkauf von Lehensgütern und –rechten, nach dem es nie wieder die gleiche einflussreiche Stellung einzunehmen vermochte.

Wie haben Wilhelms Vorfahren es geschafft seit ihrer ersten urkundlichen Erwähnung 1057, ihre Machtposition immer weiter auszubauen? Und welche Rolle spielten hierbei Heiratspolitik, Erbschaftsregelungen und Hausmacht in der Entwicklung?

Aus diesen Fragenstellungen leite ich die Hypothese ab, dass Erbschaftsregelungen einen entscheidenden Faktor im Aufstieg des Grafengeschlechtes spielten.

Ich werde die Arbeit anhand der gut erforschten Familiengeschichte der Casteller Herren untersuchen. Dabei stehen mir neben einigen Veröffentlichungen des Casteller Archivleiters, Jesko Graf zu Dohna, das hervorragende Werk Friedrich Steins zur Verfügung, das den Zeitraum zwischen 1058- 1528 abdeckt und neben Biographien auch allgemein Auskunft über Rechtsverhältnisse der Grafschaft gibt. Außerdem wurde zum Thema Lehenshöfe bereits eine Dissertation von Matthias Bachmann unter anderem zur Casteller Situation verfasst. Eine wesentliche Stütze der Arbeit wird selbstverständlich die Monumenta Castellana sein, das Urkundenbuch der Grafschaft. In ihr sind die zahlreichen, teilweise noch im Original erhaltenen Urkunden ediert aufgeführt.

Aus der reichhaltigen Auswahl der Quellen habe ich zwei Urkunden ausgewählt, die ich besonders repräsentativ finde und anhand derer ich versuchen werde, den Zusammenhang zwischen der Erbschafts- und Hausmachtpolitik des Hauses zu rekonstruieren. Ich habe mich dafür entschieden, den Beobachtungszeitraum auf die Lebensspanne des Grafen Leonhards von Castell zu beschränken. Seine Regierungszeit ist weder durch besondere Krisen noch eine außergewöhnlichen Blütezeit gekennzeichnet, weshalb ich sie für geeignet halte, sie als charakteristische Periode auswerten zu können.

Die Analyse der zwei Quellen wird sehr detailliert auf das dort beschriebene Erbschaftsproblem eingehen. Es wird zu zeigen sein, ob sich dadurch auf eine gängige Praxis schließen lässt.

Historische Einordnung der Quellen - Die Grafschaft Castell

An dieser Stelle soll ein kleiner Rückblick und eine Darstellung der aktuellen Situation der Grafschaft zu Beginn des 15. Jahrhunderts gegeben werden.

Erstmals urkundlich erwähnt 1058 und seit 1202 als Grafengeschlecht geführt, hatten die altfreien Herren von Castell bereits sehr schnell eine privilegierte Stellung im Main-Frankenraum einnehmen können. Dies unterstreicht das Amt des Oberschenken der Würzburger Fürstbischöfe, dass die Familie seit spätestens 1314 innehatte. Neben materiellem Besitz, der mit der Position des Amtes einherging, bedeutete diese Stellung einen hohen Prestigewert innerhalb der adeligen Lebensform.[1] Die Grafen Castell konnten ihre Stellung am Würzburger Hof bis ins 16. Jahrhundert hinein erhalten.[2]

Die Einnahmenquellen der Grafschaft waren vielfältiger Natur. So war ein großer Lehenshof mit einer immensen Zahl zu vergebener Aktivlehen in ihrem Besitz, der ein geregeltes Einkommen durch Vergabe von Vogtei-, Orts-, und Bannrechten sicherte.[3] Dabei vergaben sie ihre Lehen nicht nur an Bürger und Kleinadlige, sondern auch an mächtige Territorialherren wie den Bamberger Bischof.[4] Daneben waren die Grafen Castell ihrerseits Lehensträger für Rechte auf Geleit, Blut- und Wildbann und seit 1398 auf Münzprägung in zur Casteller Grafschaft gehörende Stadt Volkach. Offensichtlich wussten die Grafen diese Vorrechte geschickt zu nutzen, sodass sie am Ende des 13. Jh. über die Herrschaft in 50- 60 Ortschaften, unter denen sich neben Weilern auch Dörfer und Städte befanden.[5] Dieser Betrachtungsmoment zum Ende des 13. Jahrhunderts markiert den Wendepunkt der Casteller Herrschaft. Danach vollzog sich ein schleichender Prozess der territorialen Verkleinerung. Verschiedene Auseinandersetzungen, unter anderem mit den Fürstbischöfen von Würzburg und dem Bischof von Nürnberg gingen indes für die Casteller nicht vorteilhaft aus, sodass sie gezwungen waren, Herrschaftsrechte an den großen Rivalen abzutreten.[6]

Graf Leonhard zu Castell verfügte bei seinem Antritt als amtierender Graf nach dem Tod seines Stiefvaters Wilhelm I. 1399 über einen Lehenshof, der 196 Ortschaften umfasste.[7] Seit 1392 war er mit Anna von Hohenlohe-Speckfeld verheiratet, die ihrem Mann und damit seiner Grafschaft als Mitgift einige Anteile an Schlössern einbrachte. Diese Anteile waren von Annas Bruder Johann von Hohenlohe-Speckfeld freigegeben worden, von dem noch zu sprechen sein wird.[8]

Dies ist also die aktuelle Situation, in der sich das Grafengeschlecht befindet, als die zwei Urkunden ausgestellt werden, die hier als Untersuchungsgegenstand fungieren sollen. Beide sind kurz hintereinander ausgestellt worden, im Sommer des Jahres 1413. In beiden Fällen spielt das Erbe des im Jahr zuvor verstorbenen Johann von Hohenlohe eine Schlüsselrolle.

Graf Johann von Hohenlohe war im Jahr zuvor, am 24.10.1412, auf einem Feldzug des Burggrafen Friedrich von Nürnberg bei der Schlacht in der Nähe von Kemmen gefallen.[9] Er hinterließ eine große Erbschaft, jedoch keine Erben und vermutlich auch kein Testament, zumindest wird zu keiner Zeit eines erwähnt. So fiel das Erbe nach römischem Recht an seine beiden Schwestern.[10] Diese waren mit Leonhard von Castell und Friedrich, Schenk von Limpurg verheiratet.

Die Erbschaftsaufteilung gestaltete sich jedoch nicht reibungslos, wie die beiden zu untersuchenden Urkunden belegen.

Quelle 1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In der Urkunde vom 17. Juli 1413 verzichten Thomas und Elisabeth von Rieneck, geborene Castell, Tochter des amtierenden Grafen Castell als Aussteller der Urkunde auf das Erbe von Castell und dem von Elisabeths Onkel, Johann von Hohenlohe. Im Gegenzug wird dem Ehepaar von Rieneck vom Adressaten der Urkunde, Leonard von Castell, eine Summe von 4000 Gulden zugesichert. Die Aussteller bestätigen, diese Verzichtsurkunde weder persönlich noch durch Erben anfechten zu lassen. Auch für den Fall, dass der Graf ohne männlichen Erben sterbe, wird gesorgt, denn

„es wer denn, ob der obgenante unser lieben sweher und vater und sine soene abgingen und nit libes erben liessen, waz danne einer andern dochter von rechte werden solt, so filt solt die obgenante unsr husfrauwe und unser erben, die wir mit einander hetten, unverziehen sin, als die briffe uszwysen, die wir daruber haben, an alles geverde.“[11]

Auch Elisabeths Erben werden von der Erbfolge ausgeschlossen. Lediglich ein ausgewiesener, schriftlich fixierter Teil wird ausgezahlt werden, es wird jedoch eine andere „dochter“[12] das volle Erbe antreten. Es ist also kein eingeschränkter Verzicht, der im Fall einer Grafschaft ohne männlichen Nachkommen nichtig werden würde.[13]

Es stellt sich an dieser Stelle die Frage nach dem Grund, nicht nur auf das Casteller Erbe zu verzichten und das auch auf die Erben auszuweiten, sondern auch explizit das Erbe des Onkels aufzuführen und alle Ansprüche abzugeben.

Dass die Grafschaft in einer Hand bleiben und nicht in viele Nebenlinien zersplittern sollte, kann nur als ein Grund hinter dieser Urkunde vermutet werden. Ein wichtiger Indikator für diesen Schritt wird der Ehemann von Elisabeth von Rieneck gewesen sein. Thomas von Rieneck konnte als Ehemann Ansprüche am Erbe seiner Schwägerin, der Schwester vom verstorbenen Grafen Johann von Hohenlohe anmelden, wenngleich diese Ansprüche auf rechtlich unsicherem Boden gestanden hätten. Dass Ehemänner Erbschaftsansprüche ihrer Frauen für sich nutzten, wird auch in der zweiten hier zu behandelnden Quelle zu sehen sein.

Im besonderen Fall des Grafen von Rieneck kommt jedoch ein Umstand hinzu, der den Grafen Castell bewogen haben mag, eine Verzichtserklärung zu fordern. Es ist nicht davon auszugehen, dass das Ehepaar Rieneck von sich aus eine solche Maßnahme ergriffen hätte. Hierzu muss auf dem Inhalt der zweiten Quelle bereits ein wenig vorgegriffen werden. Thomas von Rieneck war in erster Ehe verheiratet mit Elisabeth von Henneberg-Aschach, also mit der Schwester der beiden Grafen von Henneberg-Aschach, die durch eher weitverzweigte Verwandtschaft ebenfalls Ansprüche auf das Erbe von Johann von Hohenlohe angemeldet hatten, was zu dem Gerichtsstreit führte, der im Zuge der Analyse der zweiten Urkunde zur Sprache kommen wird.[14]

Kennt man nun diesen Umstand des quasi bestehenden Doppelanspruches von Thomas von Rieneck auf das Hohenlohe-Erbe, so kann man vermuten, dass sich Leonhard von Castell zumindest von dieser Seite vor unliebsamen Überraschungen schützen wollte. Zwischen den beiden Urkunden liegen nicht einmal drei Wochen, man kann daher davon ausgehen, dass der Rechtsstreit, um den es in der zweite Urkunde gehen wird, bereits bestand. Eine Verbündung der Grafen Rieneck und Henneberg-Aschach hätte die Situation nur verschärft. Es ist auch denkbar, dass Thomas von Rieneck eine solche Tendenz bereits geäußert hatte, was dann zur Ausstellung der Urkunde führte, da sonst sowohl die explizite Erwähnung des Hohenlohe-Erbes ebenso unnötig gewesen wäre wie das Erkaufen der Verzichtserklärung durch den Grafen Castell, was ihn 4000 Gulden gekostet hat. Dass das in Anbetracht der Größe der Grafschaft eine wirklich kleine Summe war, erschließt sich, wenn man sie mit anderen Zahlungen zur gleichen Zeit aus dem gleichen Raum vergleicht.[15]

Im Vordergrund steht, dass die Grafschaft Castell durch „Erkaufen“ eines angeheirateten Familienmitgliedes versucht, ihre Hausmacht zu schützen. Ob die Urkunde als vorbeugende Maßnahme oder aufgrund einer konkreten Forderung von Erbschaftsanteilen des Grafen Rieneck ausgestellt wurde, wird unklar bleiben. Es soll eine Schädigung der Grafschaft mit unabsehbaren Folgen vermieden werden. Diese würde nicht aus einer zu diesem Zeitpunkt unwahrscheinlichen Teilung der Grafschaft resultieren, sondern aus einem Rechtsstreit, der Verlust an materiellen und immateriellen Werten in unabsehbarer Höhe zur Folge hätte bedeuten können. Die einmalige Zahlung eines Geldbetrages schien dagegen das kleine Übel zu sein.

Die zweite Quelle dokumentiert einen anderen Verlauf, den ein solches Erbverfahren nehmen kann.

[...]


[1] Vgl.: Stein, Friedrich: Geschichte der Herren und Grafen zu Castell von ihrem ersten Auftreten bis zum Beginne der neuen Zeit 1058-1528. Schweinfurt, 1892, S. 231.

[2] Vgl.: Ebenda, S. 232.

[3] Vgl.: Bachmann, Matthias: Lehenhöfe von Grafen und Herren im ausgehenden Mittelalter. Das Beispiel Rieneck, Wertheim und Castell. Würzburg 2000, S. 130.

[4] Vgl.: Bachmann, S. 135.

[5] Vgl.: Dohna, Graf zu, Jesko; Andermann, Kurt: Die Herren und Grafen zu Castell im hohen Mittelalter. in: Frankenland 56, 2004, S. 455.

[6] Vgl.: Ebenda, S. 456, 462.

[7] Vgl.: Stein, S. 118. Vgl.: Bachmann, S. 128.

[8] Vgl.: Stein, S. 119 ff.

[9] Vgl.: Hensel, Holste: Allgemeine deutsche Biographie, Bd. 12, Leipzig 1880, S.691.

[10] Vgl.: Pieler, P.E.: Art. „Erbrecht, Erbschaft, Erbe“, in: Lexikon des Mittelalters, Bd.3, hrsg. von: Bautiert, Robert-Henri; Auty, Robert. München 1986. S. 2104.

[11] Wittmann, Pius: Monumenta Castellana. Urkundenbuch zur Geschichte des fränkischen Dynastengeschlechtes der Grafen und Herren zu Castell 1057 – 1546. 1890. Urkunde Nr. 491, S. 221.

[12] Monumenta Castellana, Urkunde Nr. 491, S. 221

[13] Vgl: Kroeschell, K: Art. „ Erbtochter“, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 3, S. 2121.

[14] Zum Vergleich: Genealogische Aufschlüsselung, Anhang II.

[15] Anteile der Stadt Kitzingen, in unmittelbarer Nähe zu Castell gelegen, werden zwischen den Jahren 1399 – 1406 für 12.000 bzw. 36000 rheinische Gulden verkauft. Dies ist die gleiche Währung, mit der Graf Rieneck zum Teil ausgezahlt wird. Im Kitzinger Fall handelte es sich lediglich um eine einzelne Stadt, die gesamte Grafschaft Castell dürfte ein Vielfaches wert gewesen sein. Vgl.: de Lancizolle, Karl Wilhelm: Geschichte der Bildung des preussischen Staates. Band 1, Teil 1. Berlin und Stettin 1828, S.173.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Die Erbschaftspolitik der Grafen Castell im Hochmittelalter - Ein Erfolgsrezept?
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Geschichte)
Veranstaltung
Seminar
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
27
Katalognummer
V211641
ISBN (eBook)
9783656399810
ISBN (Buch)
9783656402053
Dateigröße
18129 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
erbschaftspolitik, grafen, castell, hochmittelalter, erfolgsrezept
Arbeit zitieren
Franziska Waßmann (Autor:in), 2012, Die Erbschaftspolitik der Grafen Castell im Hochmittelalter - Ein Erfolgsrezept?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211641

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