Katastrophenschutzorganisation in Deutschland - Aufgaben und Organisation des Technischen Hilfswerks unter besonderer Berücksichtigung der Hochwasserkatastrophe im August 2002


Seminararbeit, 2003

14 Seiten, Note: 12 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Aufgaben

3 Aufbau

4 Aufnahme und Ausbildung

5 Technischer Zug

6 Geschäftsführender Bereich (GFB) Dresden

7 Einsatz des THW

8 Einsatz während der Hochwasserkatastrophe im GFB Dresden

9 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

T wie Technik, H wie helfen, W wie weltweit. So oder so ähnlich könnte man die drei Buchstaben THW umschreiben, jedoch ist damit das Technische Hilfswerk gemeint. Es wurde 1950 auf Initiative des damaligen Bundesinnenministers und späteren Bundespräsidenten Gustav Heinemann gegründet und ist seit 1953 eine Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Das THW wurde errichtet, um schnell und flexibel Menschen zu helfen, die in Not geraten sind. Es sichert damit bei seinen Einsätzen die höchsten aller denkbaren Lebensgüter, nämlich das menschliche Leben und die körperliche Unversehrtheit.

Die vorliegende Arbeit beschreibt zentrale Aufgaben und den Aufbau des THW und widmet sich im Speziellen der Hochwasserkatastrophe in Dresden im August 2002. Die Informationen zum Fluteinsatz und zum geschäftsführenden Bereich Dresden stammen aus einem Interview des Autors mit dem THW-Geschäftsführer des geschäftsführenden Bereichs Dresden, Herrn Zernikow, und seinem Stellvertreter, Herrn Aalgrimm. Das Interview wurde in der Geschäftsstelle Dresden am 8. Mai 2003 geführt.

2 Aufgaben

Die Aufgaben sind im Paragraf 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk vom 22. Januar 1990 geregelt. Es handelt sich dabei um technische Hilfe im Zivilschutz, im Auftrag der Bundesregierung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.

Mit diesen drei Arten von technischer Hilfe sollen Menschen und Tiere aus Gefahrenlagen gerettet und bedrohte Sachwerte geschützt werden. Das THW hilft zum Beispiel bei Eisenbahnunglücken und Hochwasserkatastrophen. Im Ausland engagiert es sich bei der Trinkwasseraufbereitung, beim Aufbau von Flüchtlingslagern oder bei der Rettung von Erdbebenopfern.

3 Aufbau

Das Technische Hilfswerk besteht aus der Leitung, acht Landes- und Länderverbänden, 66 Geschäftsführerbereichen und 665 Ortsverbänden. Der Ortsbeauftragte, der dem Ortsverband (OV) vorsteht, vertritt die Bundesbehörde THW (Sitz in Bonn) örtlich und ist wie seine Helfer ehrenamtlich tätig. Bestandteil der Ortsverbände sind die Technischen Züge (TZ) mit spezialisierten Fachgruppen (FG). Vier bis zwölf Ortsverbände bilden je einen Geschäftsführerbereich, der wie ein großer Ortsverband zusammenwirkt. In der dazugehörigen Geschäftsstelle leisten hauptamtliche Mitarbeiter vor allem Koordinations- und Verwaltungsarbeit. Der Geschäftsführer ist der Ansprechpartner für alle Behörden oberhalb der kommunalen Ebene. Die Landes- und Länderverbände[1], die von hauptamtlichen Landesbeauftragten geleitet werden, sind die Ansprechpartner der obersten Landesbehörden sowie der Landesverbände anderer Organisationen und Stellen. Die THW-Leitung ist für 71000 Helfer sowie für 845 hauptamtliche Mitarbeiter verantwortlich.[2] Zu den Helfern, die freiwillig und ehrenamtlich zur Erfüllung der humanitären Aufgaben des THW beitragen, zählen aktive, Reserve-, Alt- oder Junghelfer. Aktiver Helfer kann werden, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat und zum uneingeschränkten Dienst im Technischen Hilfswerk bereit ist. Wer schon als aktiver Helfer mitgewirkt hat und sich weiterhin für Einsätze zur Verfügung stellt, ist Reservehelfer. Althelfer wird derjenige, der als aktiver Helfer oder Reservehelfer mitgearbeitet hat und dem Technischen Hilfswerk kameradschaftlich verbunden bleiben möchte. Junghelfer kann werden, wer das zehnte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat und an einer späteren Übernahme als aktiver Helfer interessiert ist. Diese Helferarten sind in den Paragrafen 2 bis 5 der THW-Mitwirkungsverordnung geregelt.

Für den Freistaat Sachsen ist der Länderverband Sachsen-Thüringen mit Geschäftsstelle des Landesbeauftragten in Altenburg (Thüringen) zuständig. In Chemnitz, Leipzig, Dresden und Erfurt gibt es Geschäftsstellen.

[...]


[1] Es gibt drei Landesverbände (Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen) und fünf

Länderverbände, z. B. Sachsen-Thüringen.

[2] vgl. Broschüre THW anfordern, S.12 f.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Katastrophenschutzorganisation in Deutschland - Aufgaben und Organisation des Technischen Hilfswerks unter besonderer Berücksichtigung der Hochwasserkatastrophe im August 2002
Hochschule
Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen  (Fachbereich Allgemeine Verwaltung)
Note
12 Punkte
Autor
Jahr
2003
Seiten
14
Katalognummer
V21117
ISBN (eBook)
9783638248112
Dateigröße
474 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Katastrophenschutzorganisation, Deutschland, Aufgaben, Organisation, Technischen, Hilfswerks, Berücksichtigung, Hochwasserkatastrophe, August
Arbeit zitieren
René Geyer (Autor:in), 2003, Katastrophenschutzorganisation in Deutschland - Aufgaben und Organisation des Technischen Hilfswerks unter besonderer Berücksichtigung der Hochwasserkatastrophe im August 2002, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21117

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