Die „causa Mediolanensis“: Die Bedeutung der Mailänder Nachfolgefrage für den Ausbruch des Investiturstreits


Seminararbeit, 2010

16 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Quellenlage
2.1. Arnulf von Mailand
2 .2. Bonizo von Sutri

3. Verlauf des Konflikts
3.1. Die Investitur Gottfrieds
3.2. Brief Gregors VII. an die Lombarden
3.3. Die Investitur Tedalds

4. Ein lokaler Investiturstreit?

5. Schlussbetrachtung

Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Kaum eine Epoche des Mittelalters ist so viel beschrieben und so heftig diskutiert worden wie die Zeit des Investiturstreits, welche als entscheidender politischer und geistiger Wendepunkt der deutschen und europäischen Geschichte gilt.[1] In der jüngeren Forschung rückte vor allem die Anfangsphase des Konflikts zwischen den höchsten weltlichen und geistlichen Instanzen der lateinischen Christenheit ins Zentrum des Interesses. Besondere Bedeutung wurde dabei dem Konflikt zwischen dem Reformpapsttum und dem deutschen Königshaus um die Besetzung des Mailänder Erzbischofsstuhls beigemessen, welcher von einigen Fachgelehrten als „Auslöser des Streits“[2] sowie als „Tropfen, der das Fass zum überlaufen brachte“[3] gewertet wurde.[4] Andere Stimmen betonen, dass die causa Mediolanensis „allenfalls indirekt“[5] für den Ausbruch des Investiturstreits verantwortlich gemacht werden könne und dass das Problem der Investitur in Mailand lediglich sekundär gewesen wäre.[6]

Das Ziel dieser Hausarbeit ist, sich innerhalb dieser historischen Kontroverse zu positionieren und die Rolle der Mailänder Nachfolgefrage für den Ausbruch des Investiturstreits zu beleuchten. Zur Beantwortung der Fragestellung wird zunächst die Quellenlage des zu untersuchenden Zeitraums betrachtet werden. Besonderer Bezug wird dabei auf Arnulf von Mailand[7] und Bonizo von Sutri[8] genommen. Nachdem der Konflikt um die Einsetzungen Gottfrieds und Tedalds nachgezeichnet wurde, erfolgt eine nähere Beleuchtung der inneren Streitigkeiten in Mailand zwischen der Pataria[9] und deren konservativen Gegnern im hohen Klerus.[10]

2. Quellenlage

Aufgrund einer überaus günstigen Quellenlage sind wir über die Vorgänge in Mailand, für den zu untersuchenden Zeitraum, außergewöhnlich gut unterrichtet. So besitzt die Stadt für das elfte und beginnende zwölfte Jahrhundert zeitgenössische Chroniken, wie die Werke Arnulfs und Landulf des Älteren.[11] Insbesondere Arnulf von Mailand, welcher den Konflikt zwischen Papst Gregor VII. und Heinrich IV. um die Mailänder Nachfolgefrage behandelte, soll in die Betrachtung einbezogen werden.[12]

Als weitere Quellen fungieren päpstliche Register, Urkunden und Synodalbeschlüsse sowie mehr als 400 überlieferte Briefe Hildebrands.[13] Im Verlauf der Untersuchung wird eine eingehende Sichtung des Schriftverkehrs zwischen dem salischen König und dem Papst erfolgen, um daraus Rückschlüsse auf das Verhältnis beider Akteure ziehen zu können. Besondere Berücksichtigung findet dabei ein Brief Gregors an seine Getreuen in der Lombardei, welcher als Reaktion auf die Investitur Gottfrieds zum Erzbischof von Mailand verfasst wurde.[14]

Die positive Quellenlage, durch welche ein differenziertes Bild vom Leben und von den Verhältnissen der Stadt möglich wird, resultiert vor allem aus der Bedeutung der lombardischen Metropole. Da Mailand sowohl wirtschaftlich, politisch als auch geistig im elften Jahrhundert eine führende Stellung einnahm, ist die Überlieferungslage gegenüber anderen Städten Reichsitaliens weitaus günstiger.

2.1. Arnulf von Mailand

Im Folgenden soll der Konflikt um die Mailänder Bistumsbesetzung des Jahres 1073 aus der Sicht Arnulfs dargestellt werden, welcher als wichtiger Chronist der Stadt gewirkt hat. Dessen Aussagen werden den Schilderungen Bonizos von Sutri gegenübergestellt, welcher aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu Gregor VII. über die Ereignisse in der lombardischen Metropole gut informiert war.[15]

Folgt man den Einschätzungen Arnulfs, so habe es sich beim Konflikt zwischen Gregor VII. und dem salischen Herrscher von Beginn an um eine grundsätzliche Auseinandersetzung um das königliche Investiturrecht gehandelt.[16] Hildebrand habe bereits im Jahr 1073 eine Neuregelung des Bistumsbesetzungsverfahrens erwirken wollen, da er die Ansicht vertreten hat, dass die bisherige Bestellungspraxis unkanonisch sei.[17]

Arnulf bezieht eine eindeutige Position, indem er für die Erhaltung des königlichen Investiturrechts eintritt.[18] Er begründet seine Parteinahme damit, dass ein Großteil des Volkes die königlichen Vorrechte akzeptiert hätte und für die Bewahrung dieser eintreten würde.[19] Trotz der Anerkennung des königlichen Investiturrechts durch die Bevölkerung würden Hildebrand und die Pataria entschieden gegen dieses vorgehen.[20]

Um beurteilen zu können, inwieweit die Darstellungen Arnulfs den tatsächlichen Ereignissen entsprachen, werden diese mit den Schilderungen Bonizos von Sutri verglichen.

2.2. Bonizo von Sutri

Vergleicht man die Darstellungen Arnulfs mit denen Bonizos von Sutri, so wird deutlich, dass beide erheblich voneinander abweichen. Während Arnulf mit dem Konflikt um die Mailänder Nachfolgefrage „explizit die Vorstellung von einem Investiturstreit“[21] verbindet, stellt sich für Bonizo die Situation anders dar. Er interpretiert die causa Mediolanensis als Kampf des Papstes gegen simonistische Praktiken bei Bistumsbesetzung. Dabei sieht er vor allem in Heinrich den Verursacher des Konflikts, da dieser Gottfried gegen den Empfang von Geld investiert hätte.[22] Die Kritik Gregors hätte sich jedoch an keiner Stelle gegen die königlichen Mitwirkungsrechte bei Bistumsbesetzungen gerichtet, sondern sei lediglich als päpstliche Intervention gegen simonistische Praktiken bei der Erhebung Gottfrieds und Eidbrüchen bei der Investitur Tedalds zu interpretieren.[23]

[...]


[1] Vgl. Gaßner, Wolfgang, Der Investiturstreit, Norderstedt 2008, S. 72.; Hartmann, Wilfried, Der Investiturstreit (Enzyklopädie Deutscher Geschichte 21), Stuttgart 1993, S. 98.; Goez, Werner, Kirchenreform und Investiturstreit 910-1122, Stuttgart 2000, S. 193.

[2] Zey, Claudia, Im Zentrum des Streits. Mailand und die oberitalienischen Kommunen zwischen regnum und sacerdotium, in: Vom Umbruch zur Erneuerung? Das 11. und beginnende 12. Jahrhundert. Positionen der Forschung, hg. v. Jörg Jarnut und Matthias Wemhoff (Mittelalter-Studien 13), München 2006, S. 595.

[3] Vgl. ebd., S. 595.

[4] Vgl. Zey, Zentrum, S. 595, 608. und Blumenthal, Uta-Renate, Der Investiturstreit, Stuttgart 1982, S. 132.

[5] Schieffer, Rudolf, Die Entstehung des päpstlichen Investiturverbots für den deutschen König (Schriften der Monumenta Germaniae Historica 28), Stuttgart 1981, S. 106.

[6] Vgl. ebd., S. 106 f.

[7] Mailänder Chronist. Hauptwerk Liber gestorum recentium (vgl. Arnulf von Mailand, Liber gestorum recentium, hg. v. Claudia Zey, Hannover 1994.).

[8] Um 1045-1094. Seit 1078 Bischof von Sutri. Hauptwerk: Liber ad amicum (vgl. Berschin, Walter, Bonizo von Sutri. Leben und Werk (Beiträge zur Geschichte und Quellenkunde des Mittelalters 2), Berlin, New York 1972, S. 3f.).

[9] Die Pataria war eine von Laien getragene religiöse Bewegung, welche Mitte des 11. Jahrhunderts entstanden war und sich gegen Simonie und Nikolaitismus des Klerus auflehnte (vgl. Golinelli, Paolo, Pataria, in: LexMa 6, München 1993, Sp. 1776-1777.).

[10] Vgl. Keller, Hagen, Pataria und Stadtverfassung, Stadtgemeinde und Reform. Mailand im Investiturstreit, in: Investiturstreit und Reichsverfassung, hg. v. Josef Fleckenstein (Vorträge und Forschungen 17), Sigmaringen 1973, S. 343.

[11] Vgl. Dilcher, Gerhard, Die Entstehung der lombardischen Stadtkommune. Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung (Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, Neue Folge 7), Aalen 1967, S. 88.

[12] Arnulf III. 19, S. 196.

[13] Laudage, Johannes, Gregorianische Reform und Investiturstreit (Erträge der Forschung 282), Darmstadt 1993, S. 39.

[14] Siehe Kapitel 3.2. Brief Gregors VII. an die Lombarden.

[15] Vgl. Englberger, Johann, Gregor VII. und die Investiturfrage. Quellenkritische Studien zum angeblichen Investiturverbot von 1075 (Passauer Historische Forschungen 9), Köln, Weimar, Wien 1996, S. 83.

[16] Arnulf III. 19, S. 196.

[17] Ebd., S. 195.

[18] Arnulf IV. 10, S. 215.

[19] Arnulf III. 19, S. 195.

[20] Ebd., S. 196.

[21] Englberger, Gregor, S. 69.

[22] Bonizo von Sutri, Liber ad amicum, hg. v. Philipp Jaffé, Berolini 1865, S. 598. Es war üblich, dass dem Herrscher für die Investitur von Bischöfen Geld gezahlt werden musste. Jedoch stand dieser Praxis das Kirchenrecht entgegen, welches die Vergabe von kirchlichen Ämtern als Simonie betrachtete (vgl. Englberger, Gregor, S. 4.). Erstmals brachte Kardinal Humbert von Silva Candida im dritten Buch seines Werkes adversus simoniacos kirchenrechtliche Einwände gegen die Vergabe kirchlicher Ämter gegen Geld hervor. Zudem kritisierte er die Rolle weltlicher Herrscher bei der Bischofwahl. Da Könige auch als Laien gelten würden, seien durch sie vorgenommene Bischofseinsetzungen ungültig. (vgl. Schieffer, Entstehung, S. 36-41.).

[23] Bonizo IV, S. 598.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die „causa Mediolanensis“: Die Bedeutung der Mailänder Nachfolgefrage für den Ausbruch des Investiturstreits
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Institut für mittelalterliche Geschichte)
Veranstaltung
Papsttum im Hochmittelalter
Note
1,0
Autor
Jahr
2010
Seiten
16
Katalognummer
V210956
ISBN (eBook)
9783656387756
Dateigröße
455 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
mediolanensis, bedeutung, mailänder, nachfolgefrage, ausbruch, investiturstreits
Arbeit zitieren
Sven Wieth (Autor:in), 2010, Die „causa Mediolanensis“: Die Bedeutung der Mailänder Nachfolgefrage für den Ausbruch des Investiturstreits, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/210956

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