Ausländerkriminalität in der BRD


Hausarbeit (Hauptseminar), 2010

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zentrale Begrifflichkeiten
2.1 Wer zählt als Ausländer?
2.2 Migration

3. Analyse der PKS 2009
3.1 Grundlegende Tendenzen der PKS 2009
3.2 Alters-und Geschlechtsstruktur der deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen im Vergleich
3.3 Tatortgrößen
3.4 Staatsangehörigkeiten nichtdeutscher Tatverdächtiger

4. Erklärungsansätze und Theorien zur Kriminalität von Ausländern
4.1 Anomietheorie
4.2 Kulturkonflikttheorie

5. Jugendkriminalität
5.1 Kriminalität junger Nichtdeutscher
5.2 Erklärungsansätze zur Entstehung ausländischer Jugendgewalt

6. Fazit und mögliche Lösungsansätze

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der Begriff der ‚Ausländerkriminalität‘ nimmt hierzulande seit einiger Zeit eine bedeutende Stellung, sowohl in der Politik, als auch in der wissenschaftlichen-und öffentlichen Diskussion ein. Die viel zitierte Kriminalität von Ausländern rückt immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit und wird in der Medienlandschaft der Bundesrepublik Deutschland (BRD) intensiv und zumeist kontrovers diskutiert. Die Straftaten Nichtdeutscher werden im gleichen Maße von konservativen Politikern und Medien in den Blickpunkt der Allgemeinheit gerückt, um dadurch auf Missstände in der Integrationspolitik aufmerksam zu machen. So dürfte die Forderung bekannter deutscher Politiker, wie etwa Roland Koch (CDU), dem damaligen Ministerpräsidenten Hessens, nach Verschärfung der Kriminalitäts-und Ausländerpolitik vielen noch in Erinnerung sein.

Auch durch die, oftmals unseriösen und effektheischenden, Pressemeldungen durch diverse Boulevardblätter, wird bisweilen der Eindruck vermittelt, dass Kriminalität innerhalb der BRD geradezu unabdingbar mit der ethnischen Herkunft der Delinquenten verknüpft ist. Ebenso bedienen sich gerade Politiker der konservativen Parteien oftmals der Thematik der ‚Ausländerkriminalität‘, und erzeugen durch bisweilen recht plakative und populistische Äußerungen, speziell innerhalb der älteren Bevölkerungsschichten der BRD, ein von Angst und Misstrauen gegenüber Migranten geprägtes Klima, welches wohl überwiegend auf konservativer Propaganda denn auf eigenen aversiven Erfahrungen mit nichtdeutschen Bevölkerungsgruppen beruht.

Der Anteil der ausländischen Mitbürger an der Gesamtbevölkerung der BRD beträgt 8,8%. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass von den 82.002.356 in Deutschland lebenden Menschen, 7.185.921 nichtdeutscher Herkunft sind, bzw. einen Migrationshintergrund vorweisen. Der Anteil der nichtdeutschen Bevölkerung variiert zudem innerhalb der BRD stark nach Bundesländern, so stellt Berlin mit ca. 14 % den höchsten- und Sachsen-Anhalt mit lediglich 1,8% den niedrigsten Prozentsatz an nichtdeutschen Einwohnern.[1]

Diese Arbeit soll sich mit der Problematik der Ausländerkriminalität innerhalb der BRD befassen, hierfür werden Daten der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2009 aufgezeigt und analysiert, überdies werden, auf der Grundlage verschiedener kriminologischer Forschungen, verschiedene Erklärungsansätze thematisiert.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Phänomen der Ausländerkriminalität auf der Grundlage fundierter, empirischer Statistiken durchleuchtet und analysiert wird.

2. Zentrale Begrifflichkeiten

Der folgende Abschnitt definiert wichtige Begrifflichkeiten, welche für die Thematik der Ausländerkriminalität von Bedeutung sind. Erklärt wird hierbei, wer laut den Statuten der BRD als Ausländer zu bezeichnen ist. Desweiteren wird der so genannte ‚Migrationsbegriff‘ genauer erläutert, sowie mit diesem einhergehende Problematiken aufgezeigt.

2.1 Wer zählt als Ausländer?

Nach § 2 Abs. 1 AufenthG ist Ausländer jeder, welcher nicht Deutscher nach Artikel 116 Abs. 1 GG (Grundgesetz) ist. Ausnahmeregelungen gelten für Ausländer, die einen Aufenthaltstitel haben, bspw. Studenten, Touristen oder auch Selbstständige.[2]

Überdies gibt es Ausländer, welche so genannte Freizügigkeit genießen, dies sind z.B. Unionsbürger, also alle Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedsstaates. Eine weitere Gruppe der Nichtdeutschen stellen die Asylbewerber dar, welche, laut Artikel 16a GG, als politisch Verfolgte Asylrecht besitzen. Im Regelfall verstoßen ausschließlich Ausländer gegen das Ausländer- oder Asylverfahrensgesetz.

Nicht zur Gruppe der Ausländer gezählt wird u.a. die Fraktion der s.g. ‚Aussiedler‘. Bei diesen handelt es sich zumeist um Einwanderer aus der früheren UdSSR. Diejenigen Aussiedler, welche nach dem 31.12.1991 in die BRD einreisten, werden als ‚Spätaussiedler‘ bezeichnet. Artikel 116 GG definiert Spätaussiedler als deutschstämmige Personen, welche 40 Jahre oder länger im Ausland gelebt haben, bzw. als Kinder von Aussiedlern in ihrem Herkunftsland aufgewachsen sind. Kennzeichnend für die Kategorie der Aussiedler ist, dass diese bereits kurz nach ihrer Einreise den Status eines deutschen Staatsbürgers innehaben.

Obwohl Spätaussiedler oftmals den gleichen sozialen und psychischen Belastungen wie andere Migrantengruppen ausgesetzt sind, zählen sie, aufgrund ihres Sonderstatus´, formal als deutsche Staatsbürger und werden demzufolge auch innerhalb der PKS als solche geführt, was eine detaillierte und entsprechend gesonderte Untersuchung ihrer Kriminalitätsrate erschwert.[3]

2.2 Migration

Der Begriff „Migration“ bedeutet „Auswanderung“, oder auch „Wanderung“ und entspringt dem lateinischen Wort „migratio“. In der Soziologie meint der Begriff „ Migration“ meist den dauerhaften Wechsel des Lebensumfeldes einer Einzelperson, einer Gruppe, eines Volkes oder einer Gesellschaft im geographischen und sozialen Raum. Die Motive für eine Migration können äußerst vielschichtig sein, zumeist hängen sie mit Krieg, politischer Verfolgung oder auch wirtschaftlichen Problemen in den Heimatstaaten-oder gebieten der Migranten zusammen, desweiteren können ebenso Faktoren wie die Rechtssicherheit, oder die Perspektiven innerhalb des jeweiligen Aufnahmelandes, eine gewichtige Rolle spielen und somit als Erklärung von Migrationsbewegungen dienen.[4]

So führte bspw. der wirtschaftliche Aufschwung in den 1950er Jahren in Deutschland zu einer großen Einwanderungswelle, spätestens seit dieser Zeit kann man die BRD endgültig als Zuwanderungsland beschreiben. Weitere große Einwanderungsströme erfassten die BRD infolge des Zusammenbruchs des Ostblocks sowie nach den Folgen des Balkankrieges in den 1990er Jahren. Heute sehen Politikwissenschaftler in den globalen Migrationsbewegungen eine weltweite Herausforderung, welche einhergeht mit einem gestiegenen Sicherheitsrisiko.[5] So ist die illegale Einwanderung mittels Schleusung heutzutage ein nicht zu unterschätzender Faktor im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK), welche in der BRD eng mit der Gruppe der ausländischen Straftäter verknüpft ist.

3. Analyse der PKS 2009

Das folgende Kapitel befasst sich nun mit der aktuellen PKS des Jahres 2009, es soll in diesem Kapital der Ausländeranteil an begangenen Straftaten innerhalb der BRD ebenso dargestellt werden wie die genauere Untersuchung der Deliktstruktur. Grundsätzlich ist zum besseren Verständnis der PKS anzumerken, dass diese immer nur das ‚Hellfeld‘, also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität, erfasst, da nur zu diesem gesicherte statistische Daten vorliegen.

Das s.g. Dunkelfeld, also die der Polizei nicht bekannt gewordene Kriminalität, kann eben aufgrund dieser fehlenden, gesicherten empirischen Zugänge in der PKS nicht dargestellt werden, ebenso ist zu beachten, dass sich aufgrund diverser Faktoren wie bspw. dem Anzeigeverhalten der Bevölkerung, Strafgesetzänderungen oder auch exaktere statistischer Erfassung das Verhältnis zwischen Hell-und Dunkelfeld ändern kann, ohne dass ein tatsächlicher An-oder Abstieg der festgestellten Kriminalität vorliegt.[6]

Durch die Umstellung auf einen bundeseinheitlichen Straftatenschlüssel zum 01.01.2009 und die damit einhergehende Umstellung auf einen Einzeldatensatz konnte in der PKS nun erstmals auf Bundeseben eine ‚echte‘ Tatverdächtigenzählung vorgenommen werden, so dass, im Unterschied zu den PKS´ bis einschließlich des Jahres 2008 nun Tatverdächtige, welche in mehreren Bundesländern während des Berichtszeitraumes strafrechtlich auffällig geworden sind, in der Bundesstatistik lediglich einmal aufgeführt werden.

Dadurch sollen Überzählungen, wie sie in den Vorjahresstatistiken oftmals auftraten, verhindert werden. Somit ist die Anzahl der Tatverdächtigen (TV) mit den Vorjahren nicht unmittelbar vergleichbar.[7] Desweiteren ist für alle Statistiken der PKS zu beachten, dass gewisse, in der persönlichen Wahrnehmung womöglich als Ausländer erscheinende Personengruppen, wie die zahlenmäßig durchaus beträchtliche, Fraktion der ‚Deutschen mit Migrationshintergrund‘, zu der neben Aussiedlern aus der ehemaligen UdSSR und in der BRD geborenen, ausländisch stämmigen Deutschen (wie bspw. die 2. und 3. Generation der in den 1950er Jahren nach Deutschland immigrierten türkischen Gastarbeiter), ebenso jene Personen gehören, welche aufgrund liberalerer Ausländergesetze, wie der durch die Rot-Grüne Bundesregierung zum 01.01.2000 eingeführten „doppelten Staatsbürgerschaft“ für Nichtdeutsche, nicht in die Kategorie der nichtdeutschen TV fallen.

So lebten bspw. laut dem Auswärtigen Amt im Mai 2008 ca. 700.000 deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft in der BRD. Die folgende Tabelle des Statistischen Bundesamts Deutschlands zeigt beispielhaft die innerhalb der BRD vorgenommenen Einbürgerungen zwischen 1990 und 2009.[8]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.1 Grundlegende Tendenzen der PKS 2009

Im Jahr 2009 wurden in der BRD 6.054.330 Straftaten polizeilich registriert, ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr von rund 1.0 %. Auch die Häufigkeitszahl ging im Vergleich zum Vorjahr von 7.436 auf 7.383 pro 100.000 Einwohner zurück, somit ist auch hier ein Rückgang von 0,7 %, zu verzeichnen.

Die Gesamtaufklärungsquote stieg hingegen auf das bisherige Rekordergebnis von 55,6 %, in Zahlen ausgedrückt wurden somit 3.368.879 Fälle aufgeklärt. Der neuen länderübergreifenden Zählweise nach wurden im Jahr 2009 2.187.217 TV erfasst, davon waren 1.724.839 deutsche-und 462.378 nichtdeutsche TV. Somit lag der TV-Anteil von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei 21,3 %.[9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


[1] Vgl. Statistisches Bundesamt: http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_jb01_jahrtab2.asp.

[2] Vgl. BKA: Zweiter periodischer Sicherheitsbericht, S. 408

[3] Vgl. Baier/Pfeiffer: Gewalttätigkeit bei deutschen und nichtdeutschen Jugendlichen, S.3

[4] Vgl. Oberloher, F.: Schleusungskriminalität und umfassende Sicherheit, S. 14 f.

[5] Vgl. Woyke, W.: Handwörterbuch Internationale Politik, S.270 ff

[6] Vgl. PKS 2009, S.3

[7] Vgl. PKS 2009, S.2

[8] http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Bevoelkerung/ MigrationIntegration/eingebuergerte/Tabellen/Content75/EinbuergerungenEinbuergerungsquoteLR,templateId=renderPrint.psml

[9] Vgl.PKS 2009, S.6

[10] Vgl.PKS 2009, S.4 f.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Ausländerkriminalität in der BRD
Hochschule
Universität Kassel
Note
1,0
Autor
Jahr
2010
Seiten
24
Katalognummer
V209957
ISBN (eBook)
9783656378686
ISBN (Buch)
9783656379317
Dateigröße
701 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
20 Seiten, Analyse der PKS 2009, Einleitung+ Ausblick. Grüße
Schlagworte
ausländerkriminalität
Arbeit zitieren
David Herrmann (Autor:in), 2010, Ausländerkriminalität in der BRD, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209957

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