Die Erklärung der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU anhand der Principal-Agent-Theorie


Hausarbeit, 2012

14 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die EU- Osterweiterung 2004 und 2007
2.1 Arbeitnehmerfreizügigkeit
2.2 Übergangsregelungen

3. Die aktuelle Situation auf den Arbeitsmarkt
3.1 Der deutsche Arbeitsmarkt
3.2 Der rumänische Arbeitsmarkt

4. Erklärungsansatz: Die Principal-Agent-Theorie

5. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Auf der Suche nach Arbeit, einem sicheren Einkommen und sozialer Absicherung, entscheiden sich viele, vor allem junge Menschen, aus ärmeren Regionen dieser Welt ihr Glück in reicheren Ländern zu versuchen. In Zeiten der Finanzkrise, die zu Pleiten ganzer Staaten der EU geführt hat, ist die Arbeitsmigration oft die einzige Chance sich eine Zukunft aufzubauen, da im eigenen Land die Arbeitslosenquote steigt und steigt und die Existenz, vor allem von jungen und hochqualifizierten Arbeitnehmern, nicht mehr garantiert werden kann.

In dieser Arbeit möchte ich mich mit der Arbeitsmigration innerhalb der Europäischen Union beschäftigen und dabei einen Blick auf die Arbeitsmigration aus Rumänien nach Deutschland werfen. Rumänien trat im Jahr 2007 der Europäischen Union bei und ist somit eins der beiden jüngsten Mitglieder der EU, neben Bulgarien. Für diese beiden Länder gelten aktuell noch Einschränkungen was die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU angeht. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit soll der Bezugspunkt meiner Analyse sein. Ich will versuchen anhand der Principal-Agent-Theorie zu erklären wieso sich Deutschland dafür entschieden hat Einschränkungen bezüglich der Arbeitnehmerfreizügigkeit, sowohl für Rumänien als auch für alle anderen Neumitglieder, nicht nur einzuführen, sondern auch im Rahmen des 2+3+2 Modells immer wieder zu verlängern. Aus Kapazitätsgründen werde ich mich nur auf die Situation Rumäniens beschränken, es ist aber zu vermuten, dass die gewonnenen Erkenntnisse auch für alle anderen EU-Neumitglieder im Zuge des Erweiterung 2004 und 2007 zutreffen. Mein Interesse speziell für Rumänien begründet sich dadurch, dass ich selbst aus diesem Land komme und auch viel im Hinblick auf Arbeitsmigration aus meinem persönlichen Umfeld mitbekommen habe. Ich denke, dass es mir dadurch möglich sein wird einen guten Überblick zu bieten.

Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit zur institutionellen Ausgestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union steht das Verhältnis zwischen Rumänien, einem neuen Mitglied, und der Europäischen Union (EU) in diesem Bereich. Die Beziehung soll im Rahmen der Principal-Agent-Theorie – mit der EU als Principal und Rumänien als Agent beleuchtet werden.

Im ersten Teil werde ich mich mit der EU-Osterweiterung 2004 und 2007 beschäftigen und dabei auf die Regelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und dessen Einschränkungen eingehen. Im zweiten Teil geht es darum einen kurzen Überblick zu bekommen über die aktuelle Situation auf den rumänischen und deutschen Arbeitsmarkt. Aus Kapazitätsgründen werde ich mich mit dem rumänischen und deutschen Arbeitsmarkt beschäftigen und nicht einen Gesamtüberblick über den Arbeitsmarkt in der EU bieten. Deutschland soll hier sozusagen als Stellvertreter der EU gelten. In einem Teil der Ausführungen wird nicht die EU, sondern Deutschland der Akteur sein, der die Rolle des Principals einnimmt.

Sind diese Hintergrundinformationen gegeben, geht es im dritten Teil darum die Principal-Agent-Theorie auf diesen Sachverhalt anzuwenden und zu versuchen so die getroffenen Entscheidungen seitens Deutschlands zu erklären. Abschließen werde ich dann mit einem Fazit.

2. Die EU-Ostererweiterung 2004 und 2007

Im Jahr 2004 gab es die bisher größte EU-Erweiterung: gleich zehn Länder traten der Europäischen Union bei, die vorher aus 15 Ländern bestand (EU-15, oder „Altmitglieder“). Dabei spricht man von den EU-8 Ländern (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) und Malta und Zypern. Malta und Zypern gehören in der Aufzählung oft nicht zu den anderen, als EU-8 Staaten bezeichneten Länder, aus zwei Gründen: zum einen kann man diese beiden Ländern nicht zum Ostblock zählen und somit nicht zur Osterweiterung, zum anderen galten für beiden Länder sofort nach dem Beitritt keinerlei Einschränkungen, wie es bei den anderen acht der Fall war. D.h., dass Staatsangehörige Maltas uns Zyperns ab Beitrittsdatum Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen konnten und auch sonst keinerlei Einschränkungen hatten. Ein möglicher Grund dafür könnte die relativ kleine Einwohnerzahl dieser beiden Länder sein und die doch ziemlich gute wirtschaftliche Lage – so mussten die alten EU-15 Staaten keine „Invasion“ von Arbeitnehmern aus Malta und Zypern befürchten (vgl. Heinen/Pegels 2006: 7). Für die sog. EU-8 Staaten galten also gewissen Einschränkungen die danach auch für die 2 Staaten, Rumänien und Bulgarien, die am 1. Januar 2007 beigetreten sind, galten und die im Folgenden vorgestellt werden sollen.

2.1 Arbeitnehmerfreizügigkeit

Zu den vier Grundfreiheiten der Europäischen Union gehören die Personenfreizügigkeit (zusammengefasst in der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit), die Dienstleistungsfreiheit, die Warenverkehrsfreiheit und die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs (Lorenz 2010: 4). Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeutet, dass Arbeitnehmer und Selbstständige innerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Möglichkeit haben sich frei zu bewegen und innerhalb jeden EU-Staates einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) heißt es hierzu, im Artikel 39, dass: „die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (innerhalb der Gemeinschaft) gewährleistet ist“ (Claasen 2006: 50). Um Diskriminierungen zu vermeiden, ist es festgeschrieben, dass jeder Arbeitnehmer gleich behandelt werden soll, unabhängig davon aus welchem Land er kommt. Nach der EU-Osterweiterung 2004 und 2007 haben jedoch die meisten „Altmitglieder“ der EU (EU-15) die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen Mitgliedsstaaten beschränkt. Lediglich Dänemark, Großbritannien, Irland und Italien haben den neuen Mitgliedsstaaten von Anfang an freien Zugang geboten (Hoffmann 2006: 37f.). Andere Mitgliedsstaaten haben wiederum nach 2 Jahren die Einschränkungen aufgehoben.

Deutschland hat sich jedoch, sowohl im Falle der EU-8 Staaten als auch der zwei neuesten Mitglieder, Bulgarien und Rumänien, dafür entschieden die vollen sieben Jahre der Beschränkung (dazu später mehr) einzusetzen. Dies bedeutet, dass die 7-Jahresfrist für die EU-8 Staaten in 2011, also vor einem Jahr, abgelaufen ist und die Frist für Bulgarien und Rumänien erst am 31.12.2013 ablaufen wird. Der erwartete oder befürchteten Ansturm auf den deutschen Arbeitsmarkt von Seiten der EU-8 Mitglieder hat es nach 2011 nicht gegeben. Dabei kämpft Deutschland heute mit einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und könnte, durch eine Lockerung der Beschränkung für Bulgarien und Rumänien, bzw. eine Vereinfachung der Bedingungen für die Entstehung eines Arbeitsvertrages für potenzielle Arbeitnehmer weltweit, dieses Problem zum Teil aufheben. Natürlich benötigt es Regulierungen für die Aufnahme einer Tätigkeit in Deutschland, sonst würde es wohl einen riesigen Ansturm auf den deutschen Arbeitsmarkt geben und es ist zu befürchten, dass es vor allem niedrig-qualifizierte oder nicht-qualifizierte Arbeitskräfte sein würden die als erstes den deutschen Arbeitsmarkt durchdringen.

Wir können also festhalten, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Mitglieder eingeschränkt wurde, begründet mit der Befürchtung einer Massenmigration in den Westen.

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Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Die Erklärung der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU anhand der Principal-Agent-Theorie
Hochschule
Universität Bremen
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
14
Katalognummer
V208692
ISBN (eBook)
9783656361794
ISBN (Buch)
9783656363033
Dateigröße
500 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Principal-Agent-Theory, Prinzipal-Agent-Theorie, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Rumänien, Europäische Union, Mitgliedsstaaten
Arbeit zitieren
M.A. Mihaela-Andreea Prorocu (Autor:in), 2012, Die Erklärung der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU anhand der Principal-Agent-Theorie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208692

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