Die Erziehungs- und Unterrichtslehre von Johann Friedrich Herbart in seinem Werk ‚Allgemeine Pädagogik aus dem Zwecke der Erziehung abgeleitet’


Hausarbeit, 2012

22 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Haptbegriffe der „Allgemeinen Pädagogik“
2.1 Die „Regierung“
2.2 Die „Zucht“

3. Die Bestimmung des pädagogischen Zwecks
3.1 Zweck des „erziehenden Unterrichts“: „Vielseitigkeit des Interesses“
3.2 Mögliche und notwendige Mitwirkung des Unterrichts bei der sittlichen Erziehung
3.3 Zweck der „Zucht“: „Charakterstärke der Sittlichkeit“

4.Herbart’s Unterrichtstheorie
4.1 Unterricht als „Ergänzung von Erfahrung und Umgang“
4.2 Die Unterrichtsinhalte
4.3 Die „Artikulation des Unterrichts“
4.4 Der Gang des Unterrichts

5. Resümee

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die anthropologische Prämisse für die Begründung der Erziehungs- und Unterrichtslehre von Johann Friedrich Herbart, einer der Begründer des neuzeitlichen Bildungsdenkens, stellt die „Bildsamkei t“ des Zöglings dar (Herbart 1841/ 2003, S. 11). Diesen Begriff erhebt er in dem „Umriß pädagogischer Vorlesungen“ von 1841 zum Grundbegriff der Pädagogik und definiert ihn als „ein Übergehen von der Unbestimmtheit zur Festigkeit“ (ebd.). Diese Festigkeit ist jedoch nicht von unbestimmter Art. Es geht um die Festigkeit des sittlichen Charakters (vgl. ebd.). Aufgrund der Erkenntnis der ursprünglichen Bildsamkeit des Menschen ergibt sich für Herbart sowohl die Möglichkei t als auch die Notwendigkeit der Erziehung (vgl. Herbart 1804/ 1964, S. 305 ff.).

Herbart schließt also nicht von der ursprünglichen Bildsamkeit auf ein organologisches Prinzip, welches sich, im Laufe der Zeit, im Menschen ohne jegliches Zutun entfalten werde. Somit distanziert er sich von der Vorstellung, dass der Mensch keimhaft das Prinzip seiner Bildung in sich trägt, lehnt die Pädagogik des Wachsenlassens (Matthes/ Heinze 2003, S. 125) ab und plädiert demgegenüber für eine Erziehung nach Plan:„ Der Mensch […], der zum wilden Thier [sic], oder zur personificirten [sic] Vernunft werden kann, […] dieser bedarf der Kunst, welche ihn erbaue, ihn construire [sic] , damit er die rechte Form bekomme“ (ebd., S. 308). Allerdings solle sich dieser Plan an dem Individuum orientieren und zur Selbstbestimmung führen: „Erziehung würde Tyrannei sein, wenn sie nicht zur Freiheit führte“ (Herbart 1797/ 1991, S. 49). Demnach wird das „Prinzip der Unverfügbarkeit des Individuums“ in Herbarts Erziehungs- und Unterrichtslehre stets befolgt (König-Fuchs/ Eirmbter-Stollbrink 2008, S. 44).

Das Ziel der Erziehung zeige die praktische Philosophie/ Ethik, die Mittel die Psychologie auf (vgl. Herbart 1841/ 2003, S. 11). Hierbei sind diese als Hilfswissenschaften der Pädagogik tätig.

In seinem Hauptwerk „Allgemeine Pädagogik“ (1806) behandelt er nun die „Zweck/Mittel-Problematik“ der Pädagogik (Hilgenheger 1993, S. 16). Das heißt, es geht sowohl um die (Teil-)Ziele der Erziehung als auch um die Methoden, mit welchen diese zu erreichen sind. Des Weiteren möchte der Autor dem Erzieher pädagogische Urteils- und Handlungskompetenzen vermitteln, damit Erziehung/ Bildung sicher gelingen kann. Aufgrund des Rahmens dieser Arbeit werden nur manche exemplarisch erwähnt werden.

Im Folgenden werden zunächst die „Hauptbegriffe der Allgemeine Pädagogik“ behandelt, die für die Erziehungslehre konstituierend sind – „Regierung“, Unterricht und „Zucht“. Sie stellen die Mittel dar, mit welchen der „höchste Zweck der Erziehung“ erreicht werden kann (Herbart 1806/ 1952, S. 32). Ihre Aufgaben sowie ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede untereinander werden behandelt. Es wird in diesem Kapitel allerdings darauf verzichtet den Unterricht als Erziehungsfaktor ausführlicher zu beleuchten, da der Begriff in den späteren Kapiteln eruiert wird.

Anschließend folgt die Bestimmung des pädagogischen Zwecks. Es ist hier zu klären, was das Ziel der Erziehung ist und ob es nur einen Zweck gibt oder ob er doch „vielfach“ ist (Herbart 1806/ 1952, S. 32). Und wenn er vielfach ist, stellt sich natürlich die Frage, wie sich die einzelnen Teilziele aufeinander beziehen und wie sie erreicht werden können. In Kapitel vier wird nun die Unterrichtstheorie Herbarts dargestellt. Dem Unterricht wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet, da er sich als das gewichtigste Mittel der Erziehung zeigt (vgl. Hilgenheger 1993, S. 97). Der Grund für diese These wird in Kapitel drei erörtert werden. Es wird also der „erziehende Unterricht“, sein Ausgangspunkt, seine Inhalte sowie die Artikulation und der Gang desselben beleuchtet (Herbart 1841/ 2003, S. 28). Die Hausarbeit schließt mit einem kurzen Resümee über das Themengebiet ab.

2. Die Hauptbegriffe der „Allgemeinen Pädagogik“

In der Replik auf Jachmann’s Rezension der ’Allgemeinen Pädagogik’ schreibt J.F. Herbart folgendes: „Regierung, Unterricht und Zucht, das sind demnach die drei Hauptbegriffe, nach welchen die ganze Erziehungslehre abzuhandeln ist“ (Herbart 1814/ 1964 S. 167). Wiederum grenzt er die „Regierung“ gegenüber der „eigentlichen Erziehung“, welche sowohl den Unterricht als auch die „Zucht“ umfasst, ab. Entscheidend hierbei ist der kontradiktorische Gegensatz Bildung und Nichtbildung (vgl. ebd., S. 166): „Denn wesentlich verschieden ist gewiss die Sorge für Geistesbildung von derjenigen [der Regierung], welche bloss [sic] Ordnung gehalten wissen will“ (Herbart 1806/ 1952, S.20). Obwohl Herbart somit die „Regierung“ nicht zur „eigentlichen Erziehung“ zählt, da sie nicht auf die Bildung des Zöglings abzielt, bezeichnet er sie als notwendige Vorbedingung für die „eigentliche Erziehung“. Denn ohne eine gewisse Ordnung kann Erziehung nicht funktionieren:

Eine Regierung, die sich Genüge leisten will ohne zu erziehen, erdrückt das Gemüth [sic]; und eine Erziehung, die sich um die Unordnung der Kinder nicht bekümmert, würde die Kinder selbst nicht kennen. Es kann überdas [sic] nicht eine Lehrstunde gehalten werden, in welcher man den Zügel der Regierung mit vester [sic], wiewohl leichter Hand zu halten sich überheben dürfte (ebd. S. 21).

2.1 Die „Regierung“

Die Hauptaufgabe der „Regierung“, welche bei Herbart streng genommen nicht zu den Erziehungsmitteln dazugehört, besteht also darin „bloss [sic] Ordnung zu schaffen“ (Herbart 1806/ 1952, S.22). Denn Anfangs herrscht ein „Prinzip der Unordnung“ im Kinde, es ist ein „wildes Ungestüm“, welches „die Einrichtungen der Erwachsenen“ und „die künftige Person des Kindes selbst“ in Gefahr bringt, so dass es durch Gewalt „unterworfen“ werden muss (ebd. S. 21). Das „willenlose“ Kind zu „regieren“, heißt also Zwang anzuwenden.

Weiterhin ist die Regierung dafür zuständig, der Ausbildung eines „widergeselligen Willens“ vorzugreifen, indem sie „unter einem stet[em] Druck“ wirkt (Herbart 1806/ 1952, S. 21 f). Folglich soll der Wille des Kindes solange von der Regierung „gebogen“ werden, „bis Bildung die Beugung vertritt“ (ebd., S. 114). Schwenk (1963, S. 225) weist darauf hin, dass Herbart hiermit über das bisherige Verständnis des Begriffs „Regierung“ in den Bereich der Zucht hineingreift. Hieran lässt sich erkennen, dass „Regierung“ und „Zucht“ nicht völlig von einander unabhängige Erziehungsmittel sind, sondern auch zum Teil ineinander übergreifen bzw. sich miteinander verzahnen. Beispielweise lassen sich die Maßregeln der „Regierung“ nur durch ihren Akzent von denen der „Zucht“ unterscheiden (vgl. Herbart 1806/ 1952, S. 148 f.). Herbart fordert vom Erzieher, dass ihm die Unterscheidung dieser Begriffe durchaus bewusst sein soll, „damit er wisse, was er tut, und bemerke, was etwa fehlt“ (Herbart 1841/ 2003, S. 65).

Was sind aber nun die Mittel, welcher sich die „Regierung“ bedient? Zunächst nennt Herbart die Maßregeln der Drohung und der Aufsicht. Die Drohung sollte allerdings nur in Notfällen ausgesprochen, die Aufsicht nur mit Einschränkungen angewendet werden, denn sie berge sehr viele Gefahren in sich (vgl. Herbart 1806/ 1952, S. 27). Letzten Endes könne durch zu viel oder zu wenig Aufsicht der Charakter „schwach bleiben oder verschroben werden“ (ebd., S. 23). Der Aufsicht und Drohung stellt Herbart die Autorität, verbunden mit der Liebe, als die unverzichtbarsten Mittel der „Regierung“ gegenüber (vgl. ebd., S. 26).

Aufgrund der dezidierten Vermeidung der “einengenden“ Maßregeln, wird deutlich, dass Herbart all seine erziehenden Maßnahmen auf dem Fundament des Wohlwollens aufbaut (vgl. ebd., S. 27 f.). Denn dem Zögling als Mensch soll alle Humanität und „vielleicht als liebenswürdige Knaben alles verdiente liebevolle Anschliessen [sic] entgegenkommen“ (ebd., S. 29).

Aber wie lange sind nun die disziplinierenden Maßnahmen pädagogisch gerechtfertigt? Da die „Regierung“ Ruhe und Ordnung in den Stunden schaffen soll, bleibt sie nicht auf die Vorschulzeit beschränkt (vgl. ebd., S. 153). Zum einen ist „Regierung“ überall dort anzuwenden, wo „Schaden“, „Streit“ und „Kollision“ vermieden werden soll, zum anderen ist ihre Aufgabe beendet, wenn der Heranwachsende in der Lage ist „sich selbst zu regieren“ und sich Spuren eines eigenen Willens bilden ( ebd., S. 22).

Somit hat die „Kinderregierung“ für die gegenwärtige (psychische und gesellschaftliche) Ordnung zu sorgen, konträr zu der „eigentlichen Erziehung“, die eine zukünftige höhere geistige Ordnung anvisiert (vgl. Hilgenheger 1993, S. 165). Hieran lässt sich erkennen, dass sich die „Regierung“ und die „eigentliche Erziehung“ sowohl in zeitlicher Perspektive als auch die Zwecke voneinander unterscheiden lassen. Gemeinsam hat die „Zucht“ mit der „Kinderregierung“ das Merkmal, „dass sie unmittelbar auf das Gemüth wirkt“ (Herbart 1806/ 1952, S. 144).

2.2 Die Zucht

Die „Zucht“ definiert Herbart als „unmittelbare Wirkung auf das Gemüth der Jugend, in der Absicht zu bilden“ (ebd., S. 145). Aus diesem Zitat kann man die Gemeinsamkeit mit dem Unterricht erkennen; und zwar der Zweck beider Erziehungsmittel: die Bildung (vgl. ebd., S. 145). Bei der „Zucht“ geht es indes um eine direkte erzieherische Einwirkung, im Gegensatz zum Unterricht, der mittelbar über die Lehrgegenstände wirkt. Denn als Unterricht wird alles dasjenige betrachtet, „was irgendman [sic] dem Zögling zum Gegenstande der Betrachtung macht“ (Herbart 1806/ 1952, S. 12). Demzufolge besteht der Unterricht immer aus einer Dreier-Beziehung, konträr zu den beiden anderen Erziehungsfaktoren (vgl. ebd., S. 143).

Die „Zucht“ zeigt sich für den Unterricht als unverzichtbar, um sein Ziel sicher zu erreichen. Denn die „Zucht“ verhilft dem Zögling, durch Verhütung von Leidenschaften und frühzeitige Förderung der besseren Regungen, mit der „rechten Stimmung“ den Unterricht zu betreten (vgl. Herbart 1841/2003, S. 21; Herbart 1806/ 1952, S. 153 f.). Der Zögling kann es sich nicht mehr verzeihen, „anders als völlig gesammelt zum Unterricht zu erscheinen“ (Herbart 1806/ 1952, S. 153). Somit sichert die „Zucht“ die unerlässliche Aufmerksamkeit für den Unterrichtserfolg.

Aber auch der Begriff der „Zucht“ ist an sich „völlig leer“, wenn dem Gedankenkreis nicht gelegentlich „Zusätze“ hinzukommen (zum Beispiel durch den Unterricht) oder Bestrebungen in Handlung treten, so dass dadurch ein Wille wird. Erst hiermit wird eine bildende Wirkung der „Zucht“ möglich (vgl. ebd., S.146). Indem sie also den Unterricht durch unmittelbare Einwirkung auf ein fremdes Gemüt unterstützt oder aus dem bloßen Begehren Tat werden lässt, wird die „Zucht“ als Mittel der Charakterbildung eingesetzt (vgl. Hilgenheger 1993, S. 248). Wie dies zu verstehen ist, wird in Kapitel drei deutlich werden.

Aber wie kann die „Zucht“ ihre Zwecke erreichen? Die Antwort lautet: Durch Hervorrufen von Empfindungen bzw. durch Abhalten von Störenden (vgl. Herbart 1806/ 1952 S. 147). Herbart nennt folgende Maßregeln, um den Umgang mit dem Zögling zu gestalten: Abhalten von Empfindungen durch Vermeidung des Gegenstandes, Gewöhnung bzw. Entwöhnung; Hervorbringen von Lust bzw. Unlust; etc Er beschäftigt sich mit der „haltenden“, der „bestimmenden“, der „regelnden“ und der „unterstützenden“ „Zucht“ ausführlicher, da insbesondere sie das sittliche Handeln begünstigen.

Des Weiteren erklärt Herbart mit Nachdruck, dass die „Zucht“ nicht bloß ein „Zusammengesetztes“ aus Maßregeln sei, sondern vielmehr eine „continuierliche [sic] Begegnung“, „welche nur dann und wann des Nachdrucks wegen zu Lohn und Strafe und ähnlichen Mitteln ihre Zuflucht nimmt“ (Herbart 1806/ 1952, S. 150). Ergo besteht „Zucht“ nicht aus einem Bündel von Maßregeln, sondern aus einem andauernden persönlichen Verhältnis zwischen Erzieher und Zögling.

[...]

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Die Erziehungs- und Unterrichtslehre von Johann Friedrich Herbart in seinem Werk ‚Allgemeine Pädagogik aus dem Zwecke der Erziehung abgeleitet’
Hochschule
Universität Trier
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
22
Katalognummer
V208659
ISBN (eBook)
9783656361480
Dateigröße
604 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
"Sehr filigran ausgearbeitet"
Schlagworte
Johann Friedrich Herbart, Herbart, Erziehungswissenschaft, Erziehungslehre, Unterrichtslehre, Allgemeine Pädagogik aus dem Zwecke der Erziehung abgeleitet, Regierung, Zucht, Erziehender Unterricht, Sittlichkeit, Vielseitgkeit des Interesses, Unterricht, Artikulation des Unterrichts, Allgemeine Pädagogik
Arbeit zitieren
Laura Bachmann (Autor:in), 2012, Die Erziehungs- und Unterrichtslehre von Johann Friedrich Herbart in seinem Werk ‚Allgemeine Pädagogik aus dem Zwecke der Erziehung abgeleitet’, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208659

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