Karl Martells Kampf um die Macht (714-721)


Hausarbeit, 2012

19 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Ausgangssituation – Pippins des Mittleren Nachfolgeregelung und sein Tod

3. Karl Martells Aufstieg und Kampf um die Macht in den Jahren 714-721
3.1 Karls Haft und die neustrische Opposition gegen Theudoald und Plektrud
3.2 Karls Befreiung und sein Kampf um Austrasien in den Jahren 715-717
3.3 Karls Kampf um die Leitung des gesamtfränkischen Reiches in den Jahren 717-721

4. Das „Problem“ der erzählenden Quellen

5. Fazit

6. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Als Karl Martell im Jahre 720 die Position des gesamtfränkischen Herrschers erreichte und ab da neben dem austrasischen auch das neustrische Hausmeieramt bekleidete, lag ein sechsjähriger Weg voll von Widerständen und Kämpfen, die er zu brechen und zu gewinnen hatte um diese Position zu erreichen, hinter ihm. Diese Arbeit soll sich folglich mit seinem Aufstieg und Kampf um die Macht innerhalb des Frankenreiches und seiner Teilreiche in den Jahren 714-721, namentlich Karls Ausschluss von der Teilhabe an der Herrschaft und der politischen Erbfolge durch seinen Vater und seine Stiefmutter Plektrud, sein Kampf gegen den legitimen merowingischen Frankenkönig und die neustrischen Großen, sowie Plektrud um Austrasien in den Jahren 715-717 und seine folgende Politik und militärischen Auseinandersetzungen mit den Neustriern bis zur Erreichung der gesamtfränkischen Herrschaft, befassen. Dabei werden chronologisch vom Tode Pippins des Mittleren im Jahr 714 bis zum Tode König Chilperichs II. im Jahr 721, die politischen und militärischen Umstände im Frankenreich, die vor allem militärischen Aktionen, die politischen Positionen und Rollen, sowie das Verhalten der verschiedenen Konfliktparteien dargestellt. Ferner wird im Ersten Punkt des Hauptteils (2. Punkt) kurz auf die schon vor 714 zurückreichende Nachfolgeregelung von Karls Vater Pippin dem Mittleren eingegangen, damit der Leser die Ausgangssituation kennt und sieht, warum Karl um die Macht kämpfen musste. Des Weiteren wird im letzten Punkt des Hauptteils (4. Punkt) auf die Problematik der wichtigsten erzählenden Quellen, die uns bezüglich dem Aufstieg und Kampf Karls um die Macht vorliegen, eingegangen. Bei der Darstellung der Zusammenhänge sollen folgende Leitfragen im Vordergrund stehen: Aus welchen Gründen und Motiven wurde Karl nicht an der Herrschaft beteiligt und von der politischen Erbfolge ausgeschlossen? Was waren die Gründe und Motive für das militärische und politische Handeln der verschiedenen Parteien, vor allem für Karl, Plektrud und die Neustrier mit ihren Verbündeten? Was waren die politischen und militärischen Zielvorstellungen der verschiedenen Parteien? Welche Rolle nahmen die merowingischen Könige in diesen Auseinandersetzungen ein? Wie und mit welcher Unterstützung schaffte es Karl seine Gegner zu besiegen und an die Macht zu kommen?

Diese Arbeit stützt sich zum überwiegenden Teil auf die drei für dieses Thema wichtigsten und relevantesten erzählenden Quellen, der Liber Historiae Francorum [1], die Fortsetzungen der Fredegar-Chronik [2] und die Annales Mettenses priores [3], sowie auf klassische und neuere Darstellungen bzw. Sekundärliteratur. Der Forschungsstand bietet zur Bearbeitung des Themas und der Fragestellung ausreichendes Material.

2. Die Ausgangssituation – Pippins des Mittleren Nachfolgeregelung und sein Tod

Die folgenden Ausführungen sollen einen knappen Überblick über die Entscheidungen Pippins des Mittleren [4] bezüglich seiner Erb- und Nachfolgeregelung in seinen letzten Lebensjahrzehnten bis zu seinem Tode im Dezember 714 darstellen. Besonderes Augenmerk soll hier auf dem Ausschluss Karl Martells [5] von dieser politischen Erb- und Nachfolgeregelung und den Gründen und Motiven für diesen Ausschluss liegen.

Pippin der Mittlere begann in seinen letzten Lebensjahrzehnten seine beiden Söhne aus der Ehe mit seiner ersten Ehefrau Plektrud [6], Drogo [7] und Grimoald den Jüngeren [8], an seiner Herrschaft im Frankenreich zu beteiligen und sie als seine Nachfolger aufzubauen. Drogo erhielt nach 695 von seinem Vater das Herzogtum der Champagne [9] und Grimoald wurde um 697 Hausmeier [10] in Neustrien [11].[12] [13] Durch diese Herrschaftsbeteiligung hoffte Pippin seine Stellung auf Drogo und Grimoald zu übertragen.[14]

Karl Martell, der zwischen 688 und 691 [15] geborene Sohn Pippins aus der Beziehung mit seiner zweiten Frau Chalpaida, wurde hingegen von seinem Vater von der Teilhabe an der Herrschaft im Frankenreich und der politischen Erbfolge ausgeschlossen.[16] Über die geburtsrechtliche Stellung Karls und die Gründe warum Karl nicht beteiligt wurde, gab und gibt es in der Literatur verschieden Erklärungsansätze. In den vor allem durch die Ausführungen von Herbert Meyer aus den Jahren 1927 [17] und 1940 [18] beeinflussten Auffassungen, welche bis in die moderne Forschung hinein wirkten [19], wird in der Regel betont, dass die Ehe zwischen Pippin und Karls Mutter Chalpaida eine Friedelehe [20] [21] war, also keine vollgültige Ehe und Karl somit auch kein Anspruch auf Teilhabe an der Herrschaft und am politischen Erbe besaß. Nach neueren Erkenntnissen [22] in der Forschung war die rund zehn Jahre lange Beziehung zwischen Pippin und Chalpaida jedoch sehr wohl eine vollgültige Ehe [23] [24] und Karl hatte somit folglich auch Anspruch auf das politische Erbe seines Vaters.[25] Der Ausschluss Karls ist daher sehr wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass Pippin sich in seinen letzten Lebensjahren wieder Plektrud zuwendete [26] und diese starken Einfluss auf den schwer kranken Pippin ausübte. Plektrud hegte sehr wahrscheinlich starke Vorurteile gegen Karl, weil er nicht ihr Sohn war, sondern der einer ehemaligen Rivalin und wollte ihn deshalb von allen politischen Positionen fernhalten, um die Nachfolge Pippins allein ihren Kindern und Enkeln zu sichern.[27] [28] [29]

Pippins und Plektruds für die Nachfolge bestimmten Söhne Drogo und Grimoald kamen jedoch schon vor ihrem Vater zu Tode. Folglich wurden Pippins und Plektruds primären Pläne der Nachfolge damit zunichte gemacht. Dux Drogo verstarb bereits im Jahre 708 [30] und Grimoald kam im April 714 zu Tode, da er in Lüttich von einem Heiden erschlagen wurde.[31] Wie nach dem Tode Drogos [32] wurde Karl auch jetzt nach dem Ableben Grimoalds, obwohl er nun der einzige überlebende legitime Sohn Pippins war, übergangen und ihm kam kein Amt zu.[33] Plektrud setzte sich nun bei Pippin verstärkt für ihre Enkel ein und um die Konkurrenz und Ansprüche Karls abzuwehren wurde Grimoalds Sohn Theudoald [34] auf Betreiben Plektruds und Anweisung Pippins zum neuen neustrischen Hausmeier gemacht und trat damit die Nachfolge seines Vaters an.[35] [36]

Am 16. Dezember 714 verstarb Pippin der Mittlere dann nach schwerer Krankheit [37] [38], ohne einen, wie Rudolf Schieffer es treffend formulierte, „allseits anerkannten Erben, auf den reibungslos die Vormacht unter den Franken hätte übergehen können, wie sie Pippin in seiner Jugend erkämpft und dann 27 Jahre hindurch behauptet hatte“[39].

3. Karl Martells Aufstieg und Kampf um die Macht in den Jahren 714-721

Die folgenden Ausführungen sollen chronologisch die Auseinandersetzungen bezüglich Karl Martells Kampf um die Macht im Frankenreich vom Tode seines Vaters Pippin des Mittleren am Ende des Jahres 714 bis zur Erreichung des gesamtfränkischen Hausmeiertums durch Karl im Jahre 720 und dem Tode des merowingischen Frankenkönigs Chilperichs II.[40] im Jahre 721 darstellen.

3.1 Karls Haft und die neustrische Opposition gegen Theudoald und Plektrud

Auch nach dem Tode Pippins im Dezember 714 war für Karl kein Amt vorgesehen.[41] [42] Plektrud ließ ihn, den Rivalen ihrer Enkel, vielmehr in Haft nehmen [43] und wahrscheinlich in Köln, wo sie nach dem Tod ihres Ehemanns residierte, in Gewahrsam halten.[44] Diese Inhaftierung Karls durch Plektrud stellt somit ein „Beleg für die Gefahr, die von Karl als potentiellem politischen Erben des Vaters ausgehen konnte“[45] dar.[46]

[...]


[1] Liber Historiae Francorum, ed. v. Bruno Krusch, in: MGH Scriptores rerum Merovingicarum 2, Hannover 1888, S. 215-328.

[2] Chronicarum quae dicuntur Fredegarii Scholastici continuationes, ed. v. Bruno Krusch, in: MGH Scriptores rerum Merovingicarum 2, Hannover 1888, S. 1-193.

[3] Annales Mettenses Priores, ed. v. Bernhard von Simson, in: MGH Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi 10, Hannover 1905.

[4] Für einen knappen und allgemeinen Überblick siehe Ulrich Nonn: Pippin II. (d. Mittlere), in: Lexikon des Mittelalters (LMA) 6, Stuttgart 1999, Sp. 2167-2168.

[5] Für einen knappen und allgemeinen Überblick siehe Ulrich Nonn: Karl Martell, in: Lexikon des Mittelalters (LMA) 5, Stuttgart 1999, Sp. 954-956; sowie Jörg Jarnut: Karl Martell, in: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA) 16, Berlin 2000, S. 269 ff.

[6] Für einen knappen und allgemeinen Überblick siehe Ulrich Nonn: Plektrud, in: Lexikon des Mittelalters (LMA) 7, Stuttgart 1999, Sp. 19.

[7] Für einen knappen und allgemeinen Überblick siehe Horst Ebling: Drogo, dux der Champagne, in: Lexikon des Mittelalters (LMA) 3, Stuttgart 1999, Sp. 1404.

[8] Für einen knappen und allgemeinen Überblick siehe Horst Ebling: Grimoald II., in: Lexikon des Mittelalters (LMA) 4, Stuttgart 1999, Sp. 1717-1718.

[9] Vgl. Chronicarum quae dicuntur Fredegarii Scholastici continuationes, ed. v. Bruno Krusch, in: MGH Scriptores rerum Merovingicarum 2, Hannover 1888, Kap. 6, S. 172.

[10] Zur historischen Entwicklung des Hausmeieramtes und allgemein zu diesem Amt siehe Josef Fleckenstein: Hausmeier, in: Lexikon des Mittelalters (LMA) 4, Stuttgart 1999, Sp. 1974-1975.

[11] Vgl. allgemein zu Neustrien: Bernd Schneidmüller: Neustrien, in: Lexikon des Mittelalters (LMA) 6, Stuttgart 1999, Sp. 1110-1111.

[12] Vgl. Rudolf Schieffer: Die Karolinger, 3. überarbeitete und erweiterte Aufl., Stuttgart 2000, S. 28.

[13] Vgl. bezüglich Grimoald als Hausmeier auch Liber Historiae Francorum, ed. v. Bruno Krusch, in: MGH Scriptores rerum Merovingicarum 2, Hannover 1888, Kap. 49, S. 323; sowie Annales Mettenses Priores, ed. v. Bernhard von Simson, in: MGH Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi 10, Hannover 1905, S. 18.

[14] Irene Haselbach: Aufstieg und Herrschaft der Karlinger in der Darstellung der sogenannten Annales Mettenses priores. Ein Beitrag zur Geschichte der politischen Ideen im Reiche Karls des Großen, Lübeck 1970, S. 56.

[15] Zur zeitlichen Eingrenzung der Geburt Karls siehe Andreas Fischer: Karl Martell. Der Beginn karolingischer Herrschaft, Stuttgart 2012, S. 43. Paul Fouracre legt sich auf das Jahr 688 fest. Vgl. Paul Fouracre: The age of Charles Martell, Harlow 2000, S. 55.

[16] Vgl. Waltraud Joch: Legitimität und Integration. Untersuchungen zu den Anfängen Karl Martells (Historische Studien 456), Husum 1999, S. 77; sowie Fischer, Karl Martell, S. 45: „[...] an der Herrschaft selbst wurde er [Karl Martell, Anm. des Verfassers] indes nicht beteiligt. Offenbar spielte er in den Überlegungen Pippins hinsichtlich seiner eigenen Nachfolge an der Wende vom 7. zum 8. Jahrhundert keine Rolle [...]“.

[17] Herbert Meyer: Friedelehe und Mutterrecht, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (ZRG), Germanistische Abteilung 47, 1927, S. 198-286.

[18] Herbert Meyer: Ehe und Eheauffassung der Germanen, in: Festschrift Ernst Heymann 1: Rechtsgeschichte, Weimar 1940, S. 1-51. In dieser Abhandlung beschrieb Meyer auch Karl Martell als Friedelkind, jedoch ohne Begründung und ohne Bezugnahme auf eine einzige Quelle. Vgl. hierzu Waltraud Joch: Karl Martell – Ein minderberechtigter Erbe Pippins?, in: Karl Martell in seiner Zeit (Beihefte der Francia 37), hg. von Jörg Jarnut, Ulrich Nonn und Michael Richter, Sigmaringen 1994, S. 150.

[19] Waltraud Joch listet in Anm. 1 ihres Aufsatzes einige Titel auf. Vgl. Joch, Karl Martell, in: Karl Martell in seiner Zeit, hg. von Jarnut, Nonn, Richter, S. 149, Anm. 1.

[20] Zur Definition und genauen Art der Friedelehe siehe Meyer, Friedelehe, in: ZRG, GA 47, S. 198-286.

[21] Die Friedelehe wurde inzwischen als Forschungskonstrukt erkannt und kann daher nicht mehr als Erklärung herangezogen werden. Vgl. hierzu Fischer, Karl Martell, S. 48.

[22] Vor allem die Forschungen von Waltraud Joch. Siehe hierzu Joch, Legitimität und Integration.

[23] Schieffer, Karolinger, S. 32-33.

[24] Waltraud Joch betont, dass die Quellen keinen Zweifel daran lassen, dass Chalpaida eine legitime Gemahlin Pippins war und Karl somit folglich ein legitimer Sohn Pippins. Joch geht davon aus, dass der voll erbberechtigte Karl von seinem Vater aus persönlichen Gründen vom politischen Erbe ausgeschlossen wurde. Vgl. hierzu Joch, Karl Martell, in: Karl Martell in seiner Zeit, hg. von Jarnut, Nonn, Richter, S. 149-169.

[25] Endgültig und abschließend lässt sich die Frage nach dem rechtlichen Status der Beziehung zwischen Pippin und Chalpaida und der daraus folgenden geburts- und erbrechtlichen Stellung Karls nicht entscheiden. Vgl. hierzu Fischer, Karl Martell, S. 48.

[26] Vgl. Schieffer, Karolinger, S. 33: „[...] bis er [Pippin, Anm. des Verfassers] vor 702 wieder zu Plektrud zurückkehrte [...]“.

[27] Vgl. Joch, Legitimität und Integration, S. 78; Vgl. hierzu auch Fischer, Karl Martell, S. 48: „Mehrere Urkunden bezeugen, dass Karl nicht erst nach dem Ableben Pippins gezielt aus der Teilhabe an der Macht des Hausmeiers herausgehalten werden sollte. Die Dokumente legen zugleich nahe, wer das größte Interesse an dieser Benachteiligung Karls besaß: Plektrud, die ihren Kindern und Enkeln die Herrschaft im Reich in der Nachfolge Pippins zu sichern versuchte. Sie nahm eine bedeutsame politische Position an der Seite Pippins ein, und sie scheint es gewesen zu sein, die für die Ausgrenzung Karls schon zu Lebzeiten ihres Gatten verantwortlich zeichnete“.

[28] Zu weiteren Möglichkeiten und Gründen für Karls Ausschluss siehe Joch, Legitimität und Integration, S. 78-80.

[29] Die Annales Mettenses geben allein Plektrud die Verantwortung für den Ausschluss Karls. Vgl. Annales Mettenses Priores, ed. v. Von Simson, in MGH SS rer. Germ. 10, S. 19 f.

[30] Fred. cont., ed. v. Krusch, in: MGH SS rer. Merov. 2, Kap. 6, S. 172; Liber Historiae Francorum, ed. v. Krusch, in: MGH SS rer. Merov. 2, Kap. 49, S. 324; ferner Annales Mettenses Priores, ed. v. Von Simson, in MGH SS rer. Germ. 10, S. 17 f. Vgl. hierzu auch Jörg W. Busch: Die Herrschaften der Karolinger. 714-911, München 2011, S. 6; Josef Semmler: Zur pippinidisch-karolingischen Sukzessionskrise 714-723, in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters (DA) 33, 1977, S. 2 und Schieffer, Karolinger, S. 32.

[31] Annales Mettenses Priores, ed. v. Von Simson, in MGH SS rer. Germ. 10, S. 19; Liber Historiae Francorum, ed. v. Krusch, in: MGH SS rer. Merov. 2, Kap. 50, S. 324 f.; ferner Fred. cont., ed. v. Krusch, in: MGH SS rer. Merov. 2, Kap. 7, S. 173. Vgl. hierzu auch Schieffer, Karolinger, S. 32 f.; Eugen Ewig: Die Merowinger und das Frankenreich, Stuttgart 31997, S. 200 f.; Semmler, Sukzessionskrise, in: DA 33, S. 1; Fischer, Karl Martell, S. 46; sowie Fouracre, The age of Charles Martell, S. 58.

[32] Vgl. Fouracre, The age of Charles Martell, S. 56: „Pippin's eldest son Drogo died in 707 [Wieso Fouracre hier das Jahr 707 für Drogos Tod angibt und nicht 708, ist nicht ersichtlich, Anm. des Verfassers], when Charles would have been about 19 years old, but Pippin did not call upon him to take Drogo's place in any way“.; sowie Joch, Karl Martell, in: Karl Martell in seiner Zeit, hg. von Jarnut, Nonn, Richter, S. 165: „Wichtig in diesem Zusammenhang ist, daß Pippin die Gebiete [Die Herrschaften Drogos, Anm. des Verfassers] Grimoald anvertraute, obwohl der schon das Hausmeieramt in Neustrien ausübte und nicht Karl, der inzwischen auch längst mündig war“.

[33] Joch, Legitimität und Integration, S. 77. Vgl. auch Semmler, Sukzessionskrise, in: DA 33, S. 2 f.: „Weder ihn [Drogos zweiten Sohn Arnulf, Anm. des Verfassers] noch Karl Martell berief Pippin der Mittlere an den durch Grimoalds Tod freigewordenen Platz, sondern Theodoald, Grimoalds Sohn [...]“.

[34] Für einen knappen und allgemeinen Überblick siehe Ulrich Nonn: Theudoald, in: Lexikon des Mittelalters (LMA) 8, Stuttgart 1999, Sp. 688-689.

[35] Vgl. Liber Historiae Francorum, ed. v. Krusch, in: MGH SS rer. Merov. 2, Kap. 50, S. 324 f.

[36] Schieffer, Karolinger, S. 33; Vgl. auch Joch, Legitimität und Integration, S. 77; Semmler, Sukzessionskrise, in: DA 33, S. 3; Busch, Herrschaften der Karolinger, S. 6; sowie Fouracre, The age of Charles Martell, S. 56, 58.

[37] Liber Historiae Francorum, ed. v. Krusch, in: MGH SS rer. Merov. 2, Kap. 51, S. 325; Fred. cont., ed. v. Krusch, in: MGH SS rer. Merov. 2, Kap. 8, S. 173; Annales Mettenses Priores, ed. v. Von Simson, in MGH SS rer. Germ. 10, S. 19, hier auch das genaue Todesdatum.

[38] Vgl. Semmler, Sukzessionskrise, in: DA 33, S. 1; Joch, Legitimität und Integration, S. 77; Busch, Herrschaften der Karolinger, S. 6; Schieffer, Karolinger, S. 33; Fischer, Karl Martell, S. 49; sowie Fouracre, The age of Charles Martell, S. 58.

[39] Schieffer, Karolinger, S. 33.

[40] Für einen knappen und allgemeinen Überblick siehe Horst Ebling: Chilperich II., in: Lexikon des Mittelalters (LMA) 2, Stuttgart 1999, Sp. 1825-1826.

[41] Joch, Legitimität und Integration, S. 77. Der Liber Historiae Francorum erwähnt hier Karl gar nicht erst und geht gleich zu den politischen Verhältnissen nach Pippins Tod über und erwähnt Plektruds Herrschaft mit ihren Enkeln. Vgl. Liber Historiae Francorum, ed. v. Krusch, in: MGH SS rer. Merov. 2, Kap. 51, S. 325: „Plectrudis quoque cum nepotibus suis vel rege cuncta gubernabat sub discreto regimine“.

[42] Vgl. Fouracre, The age of Charles Martell, S. 56: „That Charles was passed over in this way must mean that he was seen at best as a peripheral member of Pippin's family“.

[43] Fred. cont., ed. v. Krusch, in: MGH SS rer. Merov. 2, Kap. 8, S. 173; sowie Liber Historiae Francorum, ed. v. Krusch, in: MGH SS rer. Merov. 2, Kap. 51, S. 325.

[44] Fischer, Karl Martell, S. 49; Vgl. auch Schieffer, Karolinger, S. 35 f.; sowie Busch, Herrschaften der Karolinger, S. 6; Pierre Riche: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa, München 21992, S. 53 und Fouracre, The age of Charles Martell, S. 59.

[45] Fischer, Karl Martell, S. 49.

[46] Zu diesem Argument siehe Brigitte Kasten: Königssöhne und Königsherrschaft. Untersuchungen zur Teilhabe am Reich in der Merowinger- und Karolingerzeit (MGH Schriften 44), Hannover 1997, S. 79; sowie Joch, Legitimität und Integration, S. 79.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Karl Martells Kampf um die Macht (714-721)
Hochschule
Philipps-Universität Marburg
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
19
Katalognummer
V208129
ISBN (eBook)
9783656355892
ISBN (Buch)
9783656356714
Dateigröße
543 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
karl, martells, kampf, macht
Arbeit zitieren
Johannes Ehrengruber (Autor:in), 2012, Karl Martells Kampf um die Macht (714-721), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208129

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