Der Schmalkaldische Krieg

Warum begann er gerade im Sommer 1546?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2012

35 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Verhaltnis des Kaisers zum Schmalkaldischen Bund 1531-1541

3 Die innere Zerstrittenheit der Schmalkaldener in den ersten 40er Jahren
3.1 Philipps Doppelehe und ihre Folgen
3.2 Schmalkaldener unterlassen Hilfe gegenuber ihren Glaubensgenossen
3.3 Der Konflikt mit Braunschweig-Wolfenbuttel - Der Schmalkaldische Bund wagt sich in Sicherheit vor dem Kaiser

4 Karls Annaherungsangebote oder doch nur Verschleierungstaktik?
4.1 ReligionsgespracheundReichstage
4.2 GemeinsammitdenProtestantengegen Frankreich

5 Das Entscheidungsjahr 1546 - was hat sich seit dem Frieden von Crepy geandert, so dass der Krieg begann?
5.1 Karl erhalt ausreichend militarische und diplomatische Unterstutzung
5.2 Der Schmalkaldische Bund ist zerstritten und schlecht vorbereitet

6 Fazit

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

In Geschichtsbuchern ist haufig, teilweise auch sehr detailliert, die Geschichte bis zum Ausbruch des Schmalkaldischen Krieges dargestellt. Durchaus richtig wird in diesem Zusammenhang die permanent kursierende Frage nach einer Losung der Zwei-Glaubensproblematik diskutiert. Vom Regensburger Reichstag 1541 uber den Kriegsbeginn zwischen Franz I. von Frankreich und Karl V. 1544 bis zum Reichstag zu Speyer im selben Jahr bleibt die Frage nach einer Losung im Glaubensstreit, die vom standigen Wunsch nach einem Konzil begleitet ist, offen. Immer wieder erringen mal die katholische Fraktion um Papst und Kaiser kleine Siege, dann wieder gelingt den Protestanten ein einschlagender Erfolg gegen die Glaubenskontrahenten. In der ersten Halfte der 40er Jahre kommt es zu kleinen verbalen und militarischen Schlagabtauschen zwischen den Konfessionsgegnern, doch der Krieg bricht erst im Sommer 1546 aus.

Gegenstand dieser Arbeit soll nicht die einfache Darstellung von Daten, Personen und Orten bis Mitte 1546 sein. Vielmehr geht es um einen detaillierten Blick auf die Zeit vor Beginn der Kampfhandlungen mit der Frage, warum der Schmalkaldische Krieg gerade damals ausgebrochen ist. Warum nicht fruher, oder moglicherweise sogar spater? Welche Faktoren begunstigten genau zu diesem Zeitpunkt den Kriegsausbruch und was hat vorher die angespannte Lage so weit beruhigen konnen, dass es zu keinen grofieren militarischen Auseinandersetzungen kam?

Interessant in diesem Zusammenhang ist die Frage nach den Motiven des Kaisers. Wollte er den Ausgleich mit den Protestanten oder suchte er den Krieg mit seinen politischen Gegnern und Glaubenskontrahenten? Moglicherweise anderte sich auch Karls Einstellung - dann gilt es, den Sinneswandel zu hinterfragen. Auf der anderen Seite befurchteten einige Protestanten bereits vor 1540 einen Krieg gegen sie[1]. Was hielt die Lutheraner davon ab, ihrerseits den militarischen Weg gegen den Kaiser zu wahlen und ihm so zuvor zu kommen? Ein Schwerpunkt wird die Rolle der Reichstage und Religionsgesprache zwischen der kaiserlichen Partei und den Mitgliedern des Schmalkaldischen Bundes einnehmen. Auch das Einwirken des Papstes in der ersten Halfte der 1540er Jahre gilt es zu beleuchten. Letztlich ruckt das Jahr 1546 in den Mittelpunkt. Was hat sich hier politisch und religios so stark verandert, dass der Krieg zum Ausbruch kommt?

Antworten auf diese Fragen soil eine intensive Quellenanalyse bieten, bei der vor allem Briefe Karls, stadtische Korrespondenzen sowie Reichstagsbeschlusse und die Vertrage von Crepy und Meudon im Vordergrund stehen. Neben weiteren Quelleneditionen findet hier besondere Verwendung Alfred Kohlers Quellensammlung zu Karl V.[2] Unterstutzt wird die Quellenarbeit durch die Auswertung der einschlagigen Sekundarliteratur. Zu nennen sind hier vor allem neben Karl Brandi und Horst Rabe auch Fritz Hartung mit seinem Werk ,,Karl V. und die deutschen Reichsstande von 1546-1555“[3]. Hier findet man eine ausgereifte Analyse der Jahre 1530-1555, in der explizit auf die Rolle der Reichsstande, insbesondere der evangelischen eingegangen wird. Hartung versucht daruber hinaus, Karl als Person des Ausgleichs darzustellen, die bis einschliefilich der ersten Halfte des Jahres 1546 den Krieg mit den Protestanten nicht wollte. Hierin kann man entweder die grofie Starke von Hartungs' Arbeit sehen, oder aber eine grofie Schwache. Ebenfalls eine grofie Hilfe war Irene Haas mit ihrer Arbeit uber die Rolle Frankfurts im Schmalkaldischen Bund[4]. Dieses Werk stellt zwar die Stadt Frankfurt am Main in den Mittelpunkt der Betrachtungen, verliertjedoch gleichzeitig nicht die grofien politischen Linien des gesamten Schmalkaldischen Bundes aus den Augen. Besonders Haas intensive Quellenarbeit im Stadtarchiv von Frankfurt a.M. gibt tiefe Einblicke in die Rolle der Stadt zwischen den Jahren 1536 und 1547 und ist deshalb hervorzuheben.

Zu Beginn soll eine kurze Abhandlung uber die Zeit von 1531, dem Grundungsjahr des Schmalkaldischen Bundes, bis zum Regensburger Reichstag im Jahr 1541 einen Uberblick verschaffen, wie und mit welchen Zielen das protestantische Bundnis entstanden ist, wie es sich in den Folgejahren entwickelt hat und wie dessen Beziehungen zum Kaiser waren. Dies ist wichtig fur die folgende Arbeit, die darauf aufbaut und sich intensiv mit der Zeit ab 1541 beschaftigen wird.

2 Das Verhaltnis des Kaisers zum Schmalkaldischen Bund 1531-1541

Seit Ausbruch der Reformation und Spaltung des westlichen Christentums in Katholiken und Protestanten zu Beginn des 16. Jahrhunderts hatten sich die beiden Lager bis in die 1530er Jahre immer weiter auf ihre Positionen versteift. Zwar gab es durchaus Gesprachsbereitschaft, doch spielten zunehmend die religiosen Streitigkeiten auch bei politischen Handlungen eine Rolle. Beispielhaft zu nennen ist der Speyerer Reichstag 1529, bei dem die Protestanten ihre Turkenhilfe von der Behandlung der Reformationsfrage abhangig machten[5]. 1530 hatte sich die Lage so weit zugespitzt, dass die Reformierten um ihre Sicherheit furchteten. Auf dem Reichstag von Augsburg vom 20. Juni bis zum 19. November 1530 wollte Karl V. die Religionsfrage im katholischen Sinne losen. Das umfasste vor allem die Bekraftigung des Wormser Edikts[6] sowie ein Verbot von jeglichen kirchlichen Neuerungen, bis ein Konzil einberufen wird[7]. Mit diesen im Reichsabschied festgelegten Beschlussen sollten die Ausbreitung der Reformation verhindert und die Protestanten in ihrer Handlungsfreiheit massiv eingeschrankt werden.

Dass dies von den Reformierten nicht ohne Gegenwehr hingenommen werden konnte, liegt auf der Hand. Zum 17. Dezember 1530 lud Kurfurst Johann von Sachsen[8] protestantische Reichsfursten und Stadtevertreter zu einer Tagung[9]. Man verstandigte sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die erwartbaren Religionsprozesse und legte eine Kirchenordnung fest, die von alien eingehalten und gegenuber Papst und Kaiser vertreten werden sollte. Als grundlegendes Resultat dieses Treffens wurde der Schmalkaldische Bund[10] gegrundet[11]. Von nun an bis zum Krieg 1546/47 sah sich Karl V. einer festen oppositionellen Macht im Reich gegenuber[12], welche die Innenpolitik des Kaisers fur die nachsten Jahre in weiten Teilen mitbestimmen sollte. Im Gegensatz zum fruheren Schutzbund der Protestanten, dem Schwabischen Bund, konnte sich der Schmalkaldische Bund auf ein Widerstandsrecht bei Angriffen in Glaubensangelegenheiten berufen, und dies selbst gegenuber dem Kaiser[13]. Wer, wie, und auf welcher Grundlage jedoch zu den Waffen gerufen werden sollte, wenn der Bundnisfall eintrete, blieb im Bundesvertrag schwammig:

„Drei ,sachen' scheidet der Bundesvertrag, die die Bundner zu gegenseitiger militarischer Hilfeleistung veranlassen sollten [...]: erstens Zuwiderhandlungen Dritter gegen ,das wort Gots, evangelische(.) lere und (den) hailigen glauben'; zweitens alle Angelegenheiten, die aus dem Erstgenannten ,volgen und demselbigen anhangig', und schliefilich drittens, wenn ,ander sach gegen aynem aus uns zu aynem schein furgewant insoweit diejenigen, die nicht bedroht sind, (, wie die andern'), ,ermessen\ dafi es ,vornemblich umb dieses gots wort willen beschee'."[14]

Auch wurde unmittelbar nach der Grundung der Kontakt zu auslandischen Machten [15] gesucht, um das Bundnis weiter zu starken.

Die Gefahr, welche mit der Vereinigung fur den Kaiser entstand, wurde von diesem zwar sofort erkannt - ein militarisches Vorgehen von Seiten der Habsburger jedoch nicht unternommen. Die Grande dafur sind vor allem im Ausland zu suchen. Auf der einen Seite war das Verhaltnis mit Frankreich weiterhin unsicher - ein Zustand, der sich trotz Verhandlungen und instabiler Friedensschlusse bis in die 40er Jahre hinein zog[16] und Karl V. immer wieder auf die Protestanten angewiesen sein liefi. Auf der anderen Seite stand die bestandige Bedrohung durch die Osmanen. 1532 brauchte der Kaiser die Unterstutzung der Protestanten fur einen Krieg gegen den ostlichen Feind und musste in Verhandlungen uber eine Turkenhilfe treten; der andauernde Ungehorsam der Protestanten blieb infolge dessen ungeahndet[17]. Vielmehr kam es im Nurnberger Religionsfrieden vom 23. Juli 1532 zu einem Ausgleich zwischen den beiden Konfessionsparteien im Reich. Karl V. verzichtete darin auf die Durchfuhrung des Augsburger Reichsabschieds und bewilligte den Protestanten bis zum bereits damals geplanten Konzil, oder, wenn das nicht in absehbarer Zeit zustande komme, bis zum nachsten Reichstag, einen Anstand. Wahrend dieser Zeit sollten sowohl kriegerische Angriffe wie auch Religionsprozesse gegen die Schmalkaldener unterbleiben[18].

Symbolisch und auf den Krieg gegen die Osmanen bezogen mag dieser Frieden eine gewisse Wirksamkeit gehabt haben - fur den Konflikt zwischen Katholiken und Protestantenjedoch war er kaum ausschlaggebend. Beide Seiten hielten sich nicht an die Vereinbarungen, und so blieb die konfessionelle Lage im Reich weiter angespannt. Im kaiserlichen Lager erhoben sich insbesondere ab der zweiten Halfte der 30er Jahre Stimmen, mit dem immer starker werdenden Schmalkaldischen Bund[19] zu brechen und einen offenen Konflikt zu riskieren. Diese Gruppe um den Vizekanzler Matthias von Held konnte sich jedoch nicht durchsetzen[20]. Insgesamt kann, obwohl der Kaiser bereits 1531 einen Krieg gegen den Schmalkaldischen Bund in Erwagung zog, wie aus einem seiner Briefe an Ferdinand deutlich wird[21], in den 1530er Jahren durchaus bei beiden Parteien von dem Wunsch nach einer diplomatischen Losung gesprochen werden. Daran anderte auch nichts die auf katholischer Seite am 10. Juni 1538 gegrundete Katholische Liga[22], dem Gegenstuck zum Schmalkaldischen Bund. Durch den Tod von dessen bedeutendstem Mitglied in Norddeutschland, Herzog Georg von Sachsen, ein Jahr nach der Grundung der Vereinigung und der Weigerung der Herzoge von Bayern, den Kontakt mit den Schmalkaldischen Bundesgenossen abzubrechen[23], konnte die Liga den Protestanten nie ernstlich gefahrlich werden. Horst Rabe zeigt vielmehr auf, dass nach der Grundung der Liga die Versuche, zu einem Ausgleich im Glaubensstreit zu kommen, sowohl von Ferdinand wie auch vom Kaiser und sogar durch den Papst intensiv fortgefuhrt wurden[24].

Es ware jedoch fatal, den Schmalkaldischen Bund als eine homogene Einheit zu sehen, der geschlossen gegen seine Glaubensfeinde auftrat. Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft um verschiedene Auffassungen, wie politisch weiter zu verfahren sei und die Hoffnung auf eine diplomatische Losung lahmten uber weite Strecken der 1530er und fruhen 1540er Jahre den Bund. Die Mehrheit der Mitglieder glaubte bis kurz vor Ausbruch des Krieges an einen Kaiser, mit dem eine friedliche Losung im Glaubensstreit zu finden ware. Dazu kam die Doppelehe Philipps von Hessen, die Karl V. immer wieder gegen die protestantischen Glaubensvereinigung zu nutzen wusste. Auch der Konflikt mit Braunschweig-Wolfenbuttel trug dazu bei, dass die Protestanten sich starker fuhlten, als sie letztendlich waren.

3 Die innere Zerstrittenheit der Schmalkaldener in den ersten 40er Jahren

Bereits seit der Grundung des Schmalkaldischen Bundes gab es kaiserliche Ambitionen auf einen Krieg gegen die Protestanten. Dass dieser in den 1530er Jahren nicht begann, ist grofitenteils auf die Starke der Bundesgenossen und die aufienpolitische Gebundenheit des Kaisers zuruckzufuhren. Die Reformierten fuhlten sich in dieser Zeit zwar Karl V. uberlegen, selber den Kampf zum Habsburger zu tragen kam jedoch nicht in Frage[25]. Dafur wog zum einen die Autoritat des Kaisers zu schwer, zum Anderen hatten die Protestanten zu viel zu verlieren, sollte der Krieg nicht in ihrem Sinne ausgehen. Dies anderte sich mit dem neuen Jahrzehnt - der Schmalkaldische Bund verlor wider Erwarten an Macht, der Kaiser erstarkte. Im folgenden soll analysiert werden, warum die Bundesgenossen, als zu Beginn der 1540er Jahre ihr Handlungsspielraum zunehmend schwand, nicht den Ausweg des finalen Krieges nutzten.

3.1 Philipps Doppelehe und ihre Folgen

Nachdem in den 1530er Jahren der Schmalkaldische Bund enorm an Grofie und Einfluss gewonnen hatte, konnte seit 1540 der Kaiser wieder seine Macht gegenuber den Glaubenskontrahenten ausbauen. Mafigeblichen Einfluss dabei besafi die Doppelehe Philipps von Hessen[26]. Dieser vermahlte sich, nachdem ihm seine Gemahlin Christine[27] zehn Kinder geboren hatte, mit Margarethe von der Saal und nahm sie zur zweiten Frau. Gottlob Egelhaaf[28] stellt dabei heraus, Philipp habe nicht etwa „um ein Recht zu Ausschweifungen zu erlangen“[29] die Ehe geschlossen, sondern „um kunftig Ausschweifungen, zu denen ihn ein gewisser physischer Widerwille gegen seine Gattin seit langen Jahren verleitet hatte, kunftig zu vermeiden“[30]. Unterstutzung erhielt der Landgraf von Luther und Melanchthon, die ihre Zustimmung gaben unter dem Vorwand, die Vermahlung bliebe geheim. Bereits auf dem Hagenauer Religionsgesprach im Sommer 1541 hatte jedoch bereits Konig Ferdinand Kenntnis von der Ehe, die eindeutig gegen die auch in Hessen gultige hochnotpeinliche Halsgerichtsordnung von 1532 verstiefi[31].

[...]


[1] Hartung, Fritz, Karl V. und die deutschen Reichsstande von 1546-1555, unverand. Reprograf. Nachdr. der Ausg. Halle an der Saale 1910, Darmstadt 1971, S. 18.

[2] Kohler, Alfred, Quellen zur Geschichte Karls V., Darmstadt 1990.

[3] Hartung, Karl V. und die deutschen Reichsstande.

[4] Haas, Irene, Reformation - Konfession - Tradition. Frankfurt am Main im Schmalkaldischen Bund 1536-1547, Frankfurt am Main 1991.

[5] Als der Reichsabschied am 22. April 1529 nicht im Sinne der Neuglaubigen verabschiedet wurde, schlossen Hessen und Kursachsen zusammen mit den drei fuhrenden protestierenden Reichsstadten Nurnberg, Ulm und Strafiburg ein vorlaufiges Glaubensverteidigungsbundnis. Dies wurde zum Grundstein fur den Schmalkaldischen Bund. Vgl. Handy, Peter; Schmoger, Karl­Heinz, Fursten, Stande, Reformatoren. Schmalkalden und der Schmalkaldische Bund, Gotha 1996, S. 23f.

[6] Im vom Kaiser am 26. Mai 1521 erlassenen Wormser Edikt wird der Weg zum Lutherbann beschrieben. Es fuhrt daruber hinaus Luthers Irrlehren auf und berichtet uber die Vorgange in Worms. Hauptmerkmal des Ediktes ist die Erklarung Luthers zum Ketzer. Jeder Burger des Reiches wird aufgerufen, dem Protestanten keine Hilfe zu leisten, sondern ihn vielmehr gefangen zu nehmen. Auch Luthers Anhanger waren vom Edikt betroffen. Sie durften gefangengenommen und ihre Guter entzogen werden. Ebenso wurden Luthers Schriften vollkommen verboten. Vgl. Kohnle, Armin, Art: Wormser Edikt, Theologische Realenzyklopadie, Bd. 36, Wiedergeburt - Zypern, Berlin/New York 2004, S. 287-291. Der Wortlaut des Wormser Edikts ist nachzulesen bei Plose Detlef; Vogler Gunter (Hrsg.), Buch der Reformation. Eine Auswahl zeitgenossischer Zeugnisse (1476-1555), Berlin 1989, S. 252-253.

[7] Vgl. Handy; Schmoger, Schmalkalden und der Schmalkaldische Bund, S. 25-27.

[8] Ausgiebige Informationen zu Kurfurst Johann Friedrich von Sachsen gibt die Biografie von Mentz, Georg, Johann Friedrich der Grofimutige 1503-1554, 3. Teile, Beitrage zur neueren Geschichte Thuringens 1-3, Jena 1903-1908.

[9] Kurfurst Johann fuhlte sich bei der anstehenden Konigswahl, bei der letztlich Karls Bruder Ferdinand als Sieger hervortrat, vernachlassigt und nicht berucksichtigt. Um bei seinem darauf folgenden Oppositionskurs nicht alleine dazustehen, versuchte er, im eigenen Interesse Glaubensgenossen fur seine Sache zu gewinnen. Dies wurde von den anderen Protestanten aber schnell erkannt und so wurde das Treffen ausschliefilich dafur genutzt, ein protestantisches
Religionsbundnis zu schmieden. Vgl. Handy; Schmoger, Fursten, Stande, Reformatoren, S. 28.

[10] Der Name leitet sich ab vom Tagungs- bzw. Grundungsort der Vereinigung, dem damals Hessischen Schmalkalden.

[11] Offizielles Grundungsdatum ist der 27. Februar 1531. An diesem Tag wurden auf Geheifi von Kurfurst Johann von Sachsen die Bundesvertrage ausgestellt. Vgl. Handy; Schmoger, Fursten, Stande, Reformatoren, S. 28. Unterzeichner dessen waren funf Mitteldeutsche Fursten: Hessen, Kursachsen, Braunschweig-Luneburg, Braunschweig-Grubenhagen, Anhalt-Bernburg. Dazu kamen zwei Grafen von Mansfeld und elf Stadte: Strafiburg, Ulm, Memmingen, Reutlingen, Konstanz, Biberach, Lindau, Isny, Lubeck, Bremen und Magdeburg. Vgl. Schmidt, Georg; Haug- Moritz, Gabriele, Art: Schmalkaldischer Bund, Theologische Realenzyklopadie, Bd. 30. Samuel - Seele, Berlin/New York 1999, S. 221-228. Eine umfassende Quellensammlung zum Schmalkaldischen Bund findet sich bei Ekkehart, Fabian, Die Beschlusse der Oberdeutschen Schmalkaldischen Stadtetage, Band 1-3, Tubingen 1959-1960.

[12] Vgl. dazu auch Hartung, Karl V. und die deutschen Reichsstande, S. 12, der von einem ,,organisierte[n] Widerstand gegen die Reichsgewalt, den Kaiser, den Reichstag und das Kammergericht“ spricht.

[13] Vgl. Ekkehart, Fabian, Die Entstehung des Schmalkaldischen Bundes und seiner Verfassung 1524/29-1531/35. Brack, Philipp von Hessen und Jakob Sturm. Darstellung und Quellen mit einer Bruck-Bibliographie, Tubingen 1962, S. 17, begreift dieses Widerstandsrecht sogar als eines der Hauptkennzeichen des Schmalkaldischen Bundes.

[14] Haug-Moritz, Gabriele, Der Schmalkaldische Bund 1530-1541/42. Eine Studie zu den genossenschaftlichen Strukturelementen der politischen Ordnung des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation, Leinfelden-Echterdingen 2002, S. 77. Der vollstandige Wortlaut des Bundesgrundungsvertrags vom 27.2.1531 ist zu finden bei Ekkehart, Die Entstehung des Schmalkaldischen Bundes und seiner Verfassung, S. 347-353.

[15] Hierbei zu nennen sind insbesondere Frankreich, England und Danemark. Vgl. Hartung, Karl V. und die deutschen Reichsstande, S.13.

[16] Vgl. zu den Konflikten zwischen Franz I. von Frankreich und Kaiser Karl V. auch Guerdan, Rene, Franz I. Konig der Renaissance, 1976 Paris, besonders S. 289-308 sowie Treffer, Gerd, Franz I. von Frankreich (1494-1547). Herrscher und Mazen, Regensburg 1993, insbesondere S. 115-303.

[17] Vgl. Hartung, Karl V. und die deutschen Reichsstande, S. 14.

[18] Vgl. zum Nurnberger Religionsfrieden, der auch Nurnberger Anstand genannt wird, Winkelmann, Otto, Der Schmalkaldische Bund 1530-1532 und derNurnberger Religionsfriede, Strafiburg 1892.

[19] Als ein entscheidendes Beispiel fur die Starkung des Bundes besonders ab der zweiten Halfte des Jahrzehnts zu nennen sind die am 29. September 1536 verabschiedete ,Verfassung zur Gegenwehr' und der zweite Bundesvertrag. Darin wurde neben der militarischen Hilfe auch politisch- juristischer Rat zwischen den Bundnern vereinbart. Zudem erhielten die beiden Hauptleute des Bundes, der sachsische Kurfurst und der hessische Landgraf, klar umrissene Funktionen und einen Machtzuwachs innerhalb der Vereinigung. Vgl. Haug-Moritz, Gabriele, Dynastie, Region, Religion. Kurfurst Johann Friedrich, die Herzoge Heinrich und Moritz von Sachsen und der Schmalkaldische Bund von seiner Grundung bis zum Ausbruch des Schmalkaldischen Krieges (1530-1546), in: Marx, Harald; Hollberg, Cecilie (Hrsg.), Glaube und Macht. Sachsen im Europa der Reformationszeit, Aufsatze, Dresden 2004, S. 112-123,hier S. 117.

[20] Vgl. Hartung, Karl V. und die deutschen Reichsstande, S. 16f. Zu den beiden Lagern innerhalb der kaiserlichen Ratgeber, von denen das eine eine ausgleichende Politik gegenuber den Schmalkaldern fuhren und die anderen mit harter Hand gegen diese vorgehen wollten vgl. Lutz, Heinrich, Das Ringen um die deutsche Einheit und kirchliche Erneuerung. Von Maximilian I. bis zum WestfalischenFrieden, 1490-1648, Berlin 1983, S. 264f.

[21] Vgl. Karls Schreiben an Ferdinand vom 14. Juni 1531 bei Lanz, Karl (Hrsg.), Correspondenz des Kaisers Karl V., Erster Band 1513-1532, Frankfurt am Main 1966, Nr. 179, S. 479-484.

[22] Mitglieder der Katholischen Liga oder auch Christlichen Einung waren Kaiser Karl V., Ferdinand, Bayern, Heinrich von Braunschweig, Georg von Sachsen sowie die Erzbischofe von Mainz und Salzburg. Vgl. Lutz, Das Ringen um die deutsche Einheit und kirchliche Erneuerung, S. 265.

[23] Vgl. Hartung, Karl V. und die deutschen Reichsstande, S. 17.

[24] Vgl. Rabe, Horst, ReichundGlaubensspaltung. Deutschland 1500-1600, Munchen 1989, S. 247.

[25] Vgl. Hartung, Karl V. und die deutschen Reichsstande, S. 19.

[26] Eine detaillierte Beschreibung der Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen liefert Brandi, Karl, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation und Gegenreformation, Munchen 1960, S. 257ff.

[27] Christine war die Tochter des reformfeindlichen albertinischen Herzogs Georg. Vgl. Handy; Schmoger, Fursten, Stande, Reformatoren, S. 63.

[28] Egelhaaf, Gottlob, Landgraf Philipp von Hessen, in: Schriften des Vereins fur

Reformationsgeschichte, Band 22 (1904), Schrift 83, S. 1-37, hier S. 21.

[29] Ebd.

[30] Ebd.

[31] Explizit verstiefi die Doppelehe gegen Kapitel 121 des Reichsstrafgesetzes, dass auf Ehebruch die ,peinliche Strafe' setzte: ,,Item so eyn ehemann eyn ander weib, oder eyn eheweib eyn andern mann, inn gestalt der heyligen ehe bei leben des ersten ehegesellen nimbt, welche ubelthat dann auch ein ehe-bruch vnd grofier dann das selbig laster ist, vnd wiewol die Keyserlichen recht, auff solch ubelthat keyn straff am leben setzen So wollen wir doch welcher solchs lasters betruglicher weifi, mit wissen vnd willen vrsach gibt vnnd volnbringt, dafi die nit weniger dann die ehebruchigen peinlich gestrafft werden sollen.“ Vgl. Art. 121 der Peinlichen Gerichtsordnung in Radbruch, Gustav (Hrsg.), Die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 (Carolina), 4., verbesserte und erganzte Auflage, Stuttgart 1978, S. 80.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Der Schmalkaldische Krieg
Untertitel
Warum begann er gerade im Sommer 1546?
Hochschule
Bergische Universität Wuppertal
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
35
Katalognummer
V208089
ISBN (eBook)
9783656355991
Dateigröße
553 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schmalkalden, Regensburger Reichstag, Lutheraner, Katholiken, Protestanten, Karl V., Franz I., Glauben, 1541, 1544, 1546, Religionsgespräche, Reichsstände, Vertrag von Crépy, Karl Brandi, Alfred Kohler, Schmalkaldischer Bund, 1530, 1536, 1547, Reformation, Konfesseion, Speyerer Reichstag, Christentum, Kurfürst Johann von Sachsen, Reichsabschied, Wormser Edikt, Luther, Papst, Bundesvertrag, Matthias von Held, Ferdinand, Katholische Liga, Landgraf Philipp von Hessen, Jülich, Kleve, Berg, Kurköln, Wilhelm V., Hermann von Wied, Braunschweig-Wolfenbüttel, Moritz von Sachsen, Martin Butzer, Konzil von Trient, Papst Paul III., Heinrich VIII, Herzog von Orleans, Niederlande, Osmanen, Legat Kardinal Farnese, Friede von Adrianopel, Suleiman II., Wilhelm IV
Arbeit zitieren
Jonas Banken (Autor:in), 2012, Der Schmalkaldische Krieg, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208089

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