Frauenfeind Paulus: Einfluss der Paulusbriefe auf die soziale und rechtliche Stellung der Frau im frühen Mittelalter


Hausarbeit, 2012

14 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung
1.1. Quellenlage und Forschungsstand

2. Rechtliche Stellung der Frau im frühen Mittelalter
2.1. Römisches Recht
2.2. Kanonisches Recht
2.3. Germanisches Recht
2.4. Entwicklung der rechtlichen Stellung der Frau im frühen Mittelalter

3. Stellung der Frau im frühen Mittelalter aus der Perspektive der Paulusbriefe
3.1. „Denn der Mann ist das Haupt der Frau []“ (Eph 5, 23)
3.2. Schweigen der Frauen in der Gemeinde
3.3. Verschleierung der Frau
3.4. Paulus Idealbild der Frau
3.5. Frauen in Paulus Umfeld

4. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die gesellschaftliche Rolle der Frau wird bis heute in verschiedensten Kulturen unterschiedlich interpretiert. Unzählige Faktoren bestimmen dabei bis heute das gesellschaftliche Bild der Frau. Auch die katholische Kirche hat großen Einfluss auf die Rolle der Frauen in der Gesellschaft ausgeübt. Die Kirche diskutiert bis heute über die Stellung der Frau, besonders über ihre Stellung in der Kirche als Institution. Während in der heutigen Zeit Großfirmen auch von Frauen gemanagt werden, scheint es für die römisch katholische Kirche undenkbar alle ihre Ämter für Frauen zu öffnen. Eine Frau im Amt des Priesters, Kardinals oder gar des Papstes erscheint ausgeschlossen. Zuletzt bekräftigte Papst Johannes Paul II. in seinem Schreiben Ordinatio Sacerdotalis [1] das Verbot, der Frau die Priesterweihe zu erteilen. In dieser Arbeit soll aber nicht die heutige Rolle der Frau in Kirche und Gesellschaft untersucht, sondern sich mit der Rolle der Frau im frühen Mittelalter und dem Frauenbild der Kirche auseinandergesetzt werden. Inwieweit übte die Kirche durch ihre Haltung gegenüber der Frau Druck auf ihre Rolle in der Gesellschaft aus? Hier werde ich ein besonderes Augenmerk auf die Paulusbriefe legen, denen antifeministische Tendenzen, die genauer untersucht werden müssen, unterstellt werden. Viele Textstellen der Briefe befassen sich explizit mit der Rolle der Frau und ihren Aufgaben in der Gesellschaft. Ausgehend von der gesellschaftlichen und rechtlichen Situation der Frau im frühen Mittelalter werde ich versuchen den Einfluss der Kirche in den später von ihnen bestimmten Gesellschaften auf die gesellschaftliche Rolle der Frau herauszustellen. Insgesamt lassen sich aber dem Neuen Testament sowohl diskriminierende als auch positive Haltungen gegenüber Frauen entnehmen.

1.1. Quellenlage und Forschungsstand

Ein Kernproblem bei der Untersuchung der Rolle der Frau im frühen Mittelalter liegt im kirchlichen Ursprung der meisten schriftlichen Überlieferungen. Daher wird auch nur das Frauenbild der Kirche wiedergegeben. Hingegen zeichnen die meisten weltlichen schriftlichen Überlieferungen ein Wunschbild der Frau oder stellen das Leben einzelner Frauen aus der Oberschicht dar.

Vielseitig wird in der Wissenschaft zudem über die Paulusbriefe und ihre Verfasser diskutiert und gestritten. Ich werde diese Diskussion in meiner Arbeit jedoch nicht thematisieren, da diese Diskussion auch keinen Einfluss auf die Wirkung der Paulusbriefe im frühen Mittelalter haben dürfte.

2. Rechtliche Stellung der Frau im frühen Mittelalter

Grundsätzlich war die gesellschaftliche Stellung der Frau im frühen Mittelalter unterhalb der des Mannes angeordnet, egal welchem Stand sie zugehörig war, auch wenn den Frauen des Adels oder des Klerus Privilegien zugesprochen wurden und ihnen ein höherer Status als den Frauen der unteren Stände zuerkannt wurde. Doch wie verhielt es sich mit der rechtlichen Stellung der Frau? Eine rechtliche Darstellung der Frau im frühen Mittelalter ist dabei nicht unproblematisch, da das mittelalterliche Recht auf zwei unterschiedlichen Rechtsprinzipien, dem weltlichen und dem kanonischen Recht, die beide parallel existierten, basierte. Zusätzlich war das römische Recht der Spätantike von besonderer Bedeutung, denn das kanonische Recht hatte viele seiner Grundsätze übernommen. Zur Betrachtung stehen also das römische, das kanonische und das germanische Recht, welches auf das germanische Stammesrecht zurückging, nicht einheitlich geregelt war und lange Gewohnheitsrecht blieb, in Hinblick auf die rechtliche Stellung der Frau. Es liegt nicht in meinem Anspruch die gesamten Facetten der Rechtssysteme zu analysieren, sondern nur die Stellung, die die Frau in ihnen einnimmt, herauszustellen. In den drei genannten Rechtssystemen nahm die Frau eine Sonderstellung ein und wurde aus heutiger Betrachtungsweise in vielerlei Hinsicht benachteiligt.

2.1. Römisches Recht

Nimmt man das römische Recht der Spätantike zur Grundlage, so besaßen Männer und Frauen im Wesentlichen dieselbe Rechtsstellung in Bezug auf ihre Person und ihr Vermögen.[2] Die Frau konnte frei über ihr Vermögen verfügen, auch nach ihrem Tod durch Testament. Die erwachsenen Frauen unterstanden keiner Vormundschaft, „gelten aber […] als rechtsunerfahren und werden in Irrtumsfällen, v.a. bei Rechtsirrtum, geschützt.“ [3] Die Frau konnte, wie der Mann auch, die Ehe scheiden, hatte aber in der Ehe „an der väterl. Gewalt über die ehel. Kinder […] keinen Anteil.“ [4] Oft brachte die Scheidung für sie aber große Rechtsnachteile mit sich. Zwar war die Frau nur bedingt geschäftsfähig, unterschied sich darin aber nur bedingt von den meisten Männern. Allerdings besaßen Frauen keine über ihre eigene Person hinausgehenden Rechte, das heißt, sie konnten weder Vormund, noch Bürge sein. Darüber hinaus konnten sie keine öffentlichen oder politischen Ämter wahrnehmen.

2.2. Kanonisches Recht

Im Mittelalter galt, dass die Kirche nach römischem Recht handelte und urteilte. Das kanonische Recht kam immer nur dann zur Anwendung, wenn Konflikte innerhalb des Klerus oder auch der Familie auftraten. Grundsätzlich führte das kanonische Recht des Mittelalters für die Frau zu einer Verschlechterung ihrer Rechtsstellung. Von der Teilhabe an kirchlichen Ämtern wurde die Frau fast vollständig ausgeschlossen. Ein grundsätzliches Lehrverbot wird bereits in der Bibel ausgesprochen (Vgl. 1 Tim. 2, 12). Hinzu kommen zahlreiche rechtliche Unfähigkeiten:

[...]


[1] Johannes Paul II. (1994): Ordinatio Sacerdotalis.

URL: http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_letters/documents/hf_jp-ii_apl_22051994_ordinatio-sacerdotalis_ge.html [Stand: 13. Oktober 2012].

[2] Vgl. Weimar, Peter.: Römisches Recht, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 4: Erzkanzler - Hiddensee, München-Zürich 1989, Sp. 854.

[3] Ebd. Sp. 855.

[4] Ebd.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Frauenfeind Paulus: Einfluss der Paulusbriefe auf die soziale und rechtliche Stellung der Frau im frühen Mittelalter
Hochschule
Universität Münster  (Didaktik der Geschichte)
Autor
Jahr
2012
Seiten
14
Katalognummer
V208082
ISBN (eBook)
9783656354659
ISBN (Buch)
9783656354826
Dateigröße
446 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Paulus, Mittelalter, Frauenrechte, Rolle der Frau
Arbeit zitieren
Arne Kreilkamp (Autor:in), 2012, Frauenfeind Paulus: Einfluss der Paulusbriefe auf die soziale und rechtliche Stellung der Frau im frühen Mittelalter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208082

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