Karl Martell - Zwischen Herrschaftsanspruch und Legitimation


Seminararbeit, 2010

21 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vorgeschichte des Frankenreiches

3. Der Aufstieg Karl Martells zum Herrscher über das Frankenreich
3.1. Der Tod Pippins des Mittleren und die Problematik der Erbfolge
3.2. Der Siegeszug Karl Martells

4. Das Frankenreich unter Karl Martell

5. Karl Martell – Ein Mann wird zur Legende

6. Karl Martell – Versuch einer Herrschaftsbewertung

7. Schluss

8. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Wenn man sich mit dem historischen Verlauf der Geschichte Europas auseinandersetzen möchte, so darf man sich nicht nur mit der Geschichte des Römischen Reiches oder der des Britischen Empire befassen. Viel wichtiger ist vor allem, nachdem das weströmische Reich unter dem Ansturm der marodierenden Germanenhorden aus dem Norden Europas zusammen brach, sich mit der Geschichte eben dieser Germanenstämme zu beschäftigen. Der Niedergang des weströmischen Reiches war zugleich auch der Aufstieg eines neuen Reiches, welches im weiteren Verlauf der Geschichte die weitere Entwicklung Europas, vom Übergang der Antike zum Mittelalter bestimmen sollte. Das Frankenreich, dass seit dem 5. bis ins 9. Jahrhundert existierte und zunächst von der Herrscherfamilie der Merowinger und später durch die Herrscherfamilie der Karolinger regiert wurde, entwickelte sich im Laufe der Zeit zum einflussreichsten und wohl mächtigsten Staat innerhalb Europas. Beschäftigt man sich mit dem Frankenreich näher, so beziehen sich die Meisten sicherlich auf Karl den Großen, unter dessen Herrschaft das Frankenreich seine größte Ausdehnung und den Höhepunkt seiner Macht erlebte. In der Gestalt Karl des Großen sehen viele Europäer bis heute eine Art Vorreiter in der Verteidigung des christlichen Glaubens, der Europa vor der drohenden Gefahr einer Islamisierung bewahrt hat. Doch bereits unter der Herrschaft Karl Martells 714-741 unternahm das Frankenreich erfolgreiche Versuche, um der zunehmenden Bedrohung einer Islamisierung Europas entgegen zu wirken. Unter der Herrschaft Karl Martells gelang es dem Geschlecht der Karolinger, das zunächst noch im Dienste der merowingischen Herrscher im Amt der Hausmeier[1] standen, nicht nur endgültig die absolute Macht im Frankenreich zu erlangen. Viel mehr begann mit Karl Martell 714-741 und später mit dessen Sohn Pippin dem Jüngere 741-751 eine neue Ära für Europa, zu dessen Beginn Vater und Sohn die Vormachtstellung des Karolingerhauses im Frankenreich ab dem 8. Jahrhundert weiter ausbauen konnten. Die vorliegende Arbeit soll sich daher im Wesentlichen mit dem Weg Karl Martells zu dessen Machterlangung beschäftigen, sowie die Schwierigkeiten aufzeigen, die er dabei zu bewältigen hatte. Zunächst erfolgt jedoch ein kleiner historischer Einstieg in die Geschichte des Frankenreiches, bevor unter anderem auch die Frage geklärt werden soll, in wie fern Karl Martells Feldzüge zu bewerten sind. Dabei soll versucht werden zu klären, ob seine militärischen Erfolge eher auf seine Genialität als Herrscher des Frankenreichs zurückzuführen oder ob die Überlieferung seiner Erfolge als Versuch zur Legitimierung seiner Herrschaft zu verstehen sind. Dahingehend wird sich diese Arbeit mit einzelnen militärischen Erfolgen Karl Martells, wie mit der Schlacht bei Tours und Poitiers im Jahr 732, bei der das Vordringen der muslimischen Expansion von der iberischen Halbinsel aus gestoppt werden konnte, beschäftigen. Allerdings ergibt sich bei der Recherche bezüglich der Thematik der Hausarbeit eine erhebliche Schwierigkeit. Einerseits ist die Quellenlage aus der karolingischen Zeit schwierig, da einzelne Überlieferungen lückenhaft oder im Laufe der Zeit verloren gegangen sind. Andererseits existieren auch Quellen aus der Zeit Karl Martells, jedoch sind diese mit Vorsicht zu genießen, da die Chronisten jener Zeit dazu neigten ihre Niederschriften, die uns heute als Quellen zur Verfügung stehen, auszuschmücken oder sogar teilweise zu erfinden. Als Möglichkeit sich mit Quellen jener Zeit auseinander zu setzen, bietet sich unter anderem die Monumenta Germaniae Historica an, mit der ich im Wesentlichen arbeiten werde.

2. Vorgeschichte des Frankenreiches

Das Reich der Franken, dass mit dem Niedergang des weströmischen Reiches seinen Anfang fand und innerhalb weniger Jahrhunderte zur wohl historisch wichtigsten Reichsbildung des abendländischen Europas seit der Antike[2] wurde, sollte fortan die Geschichte zwischen dem 5. und 9. Jahrhundert bestimmen. Doch wie in fast jedem größeren Reich das in der Weltgeschichte existierte, kam es auch im Frankenreich zu Entwicklungen, die einen Umbruch in der bisherigen Ordnung einläuteten und zu geschichtsrelevanten Veränderungen führten. Mit dem Niedergang und dem langsamen Machtverlust des merowingischen Königtums, dass seit dem 5. Jahrhundert die Macht im fränkischen Reich inne hatte, begann der Aufstieg eines anderen Herrschergeschlechtes, dass bereits unter den merowingischen Herrschern mit dem Amt des Hausmeiers allmählich seine Machtansprüche weiter ausbauen konnte. Die weitere Entwicklung führte schließlich zu einem Herrschaftsgebilde in welchem die merowingischen Herrscher lediglich die Position eines Marionettenherrschers einnahmen und die tatsächliche Machtausübung bei den Hausmeiern der Karolinger lag.[3] Mit dem Tod des Hausmeier Pippin dem Mittleren und einem drauffolgendem Machtkampf um die Herrschaft im Frankenreich, ging Karl Martell schließlich als Sieger hervor und ebnete durch seinen Sieg über innere und äußere Kontrahenten, allmählich seinem Geschlecht den Weg zum endgültigen Herrschaftsanspruch.[4] Doch um seine alleinige Herrschaft durchzusetzen und später zu festigen, hatte Karl Martell mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen, die es nun im Folgenden näher zu betrachten und zu untersuchen gilt.

3. Der Aufstieg Karl Martells zum Herrscher über das Frankenreich

3.1 Der Tod Pippins des Mittleren und die Problematik der Erbfolge

In der Sukzessionskrise nach dem Tode des Hausmeiers Pippin des Mittleren am 16. Dezember 714, stand letztmals für längere Zeit die Vormacht des arnulfingisch-pippinidischen Hauses im Frankenreich auf dem Spiel.[5] Die Herrschaft Pippins des Mittleren über das Frankenreich hatte weitgehend auf der starken Wirkung seiner Persönlichkeit beruht. Doch da diese Wirkung mit dessen Tod verschwand und die Erbfolge der Herrschaft zu erheblichen Problemen führte, kam es zu einem erbitterten Kampf um die Macht im Frankenreich. Noch zu Lebzeiten sorgte Pippin für eine Dezentralisierung der Familienherrschaft im Frankenreich. Aus seiner Ehe mit Plektrud, der Tochter des Pfalzgrafen Hugobert, waren zwei Söhne hervorgegangen[6], die er schon früh mit in die Herrschaft über das Reich einbezog. Dabei wurde der ältere Sohn, Drogo, zum dux mit der Herrschaft über Burgund[7] und die Champagne[8] erhoben, während der jüngere Sohn, Grimoald das Hausmeieramt des Vaters in Neustrien übernahm[9]. Doch bevor die Regierungsgewalt Pippins des Mittleren auf seine beiden Söhne übergehen konnte, wurde sein letztes Herrschaftsjahr schwer von einer Tragödie getroffen. Noch bevor Pippin selbst schwer erkrankte[10], starben seine beiden Söhne. Drogo erlag im Jahr 708 wohl eines natürlichen Todes[11], während Grimoald 714 von einem heidnischen Friesen ermordet wurde[12]. Die Beteiligung der Söhne Drogo und Grimoald an der Herrschaft[13] deutete darauf hin, dass Pippin seine Stellung auf beide zu übertragen hoffte. Seine dahingehenden Pläne aber wurden durch den vorzeitigen Tod seiner Söhne zunichte gemacht und stürzten das Frankenreich in eine schwere Krise.[14] Karl Martell dagegen, Pippins Sohn aus einer Friedelehe[15] mit Chalpaida[16], blieb – offensichtlich auf Betreiben seiner Stiefmutter Plektrud[17] - zu Lebzeiten des Vaters von jeglicher Teilnahme an der Führung des Frankenreiches ausgeschlossen und war wohl nicht als Nachfolger seines Vaters bestimmt gewesen. Als Pippin selbst im Jahre 714 im Sterben lag und erkannte, welche Schwierigkeit sein Ableben ohne ein von ihm bestimmten Nachfolger für das Frankenreich bedeuten hätte, gelang es seiner Frau Plektrud, die zugleich Karls Stiefmutter war, ihn zu überreden, nicht seinen Sohn Karl oder dessen Bruder Childebrand, der ebenfalls einer Friedelehe entstammte, sondern Grimoalds Sohn Theudoald zu seinem Nachfolger zu bestimmten, obwohl dieser noch ein Kind und ebenfalls von illegitimer Geburt war. Da Theudoald selbst noch nicht alt genug war, um als Hausmeier die Herrschaftsnachfolge von Pippin anzutreten, übernahm nach dessen Tod seine Witwe Plektrud in Anlehnung an die merowingische Erbfolgegewohnheiten als Leiterin einer vormundschaftlichen Regierung für den noch jungen Herrscher die Regierungsgeschäfte des Reiches.[18] Doch kurz bevor Pippin letztendlich starb, wurden Maßnahmen ergriffen, um eventuellen Kämpfen um die Macht vorzubeugen, die mit der Erbfolge in Verbindung gebracht werden konnten. So sah womöglich Pippin bereits in seinem Sohn Karl einen ernstzunehmenden Gegner im Kampf um die Herrschaft im Reich. Pippin hatte während seiner Herrschaft genügend Möglichkeiten bekommen, die Persönlichkeit seines Sohnes Karl zu studieren, der in seinem unermüdlichen Kampf, den Bestand des Frankenreiches zu sicher und auszuweiten, aber auch mit seinem strategischen und politischen Geschick, womöglich nicht nur bei seinem Vater für Aufmerksamkeit sorgte.[19] Doch in dem Fall, der von Pippin bestimmten letzten Erbfolgeregelung, dem unehelich geborenen Theudoald die Herrschaftsgewalt zu überlassen, hätte dafür gesorgt, dass Karl die Möglichkeit bekam, sich auf seinen Erbschaftsanspruch berufen zu können.[20] Da Pippin selbst sein Leben lang damit beschäftigt war, das Frankenreich zu stabilisieren und vor äußeren Feinden zu schützen und gleichzeitig die Legitimierung seiner Herrschaft die für jene Zeit so typische Vorstellung einer christlichen Geblütsheiligkeit[21] verteidigen musste, war es ihm wichtig, seine Erbfolge so klar wie möglich zu gestalten, weshalb er sich womöglich dazu entschied, Karl endgültig seine Herrschaftsnachfolge zu verweigern.[22] Der vollständige Ausschluss Karls seinem Vater als Nachfolger folgen zu können, kann mitunter auch als Versuch Pippins gewertet werden, seine Familie und vielleicht sogar sich selbst von den eventuell anzunehmenden umfassenden Herrschaftsansprüchen Karls zu schützen und so einem Machtkampf innerhalb der eigenen Familie zu verhindern.[23] Dabei sah man sich sogar dazu gezwungen, Karl unter Bewachung zu stellen[24] ; offenbar aus der Befürchtung, dass es ihm, entgegen allen Erbverfügungen, gelingen könnte, seinen Herrschaftsanspruch irgendwie gelten zu machen. Mit dem Tode Pippins am Ende des Jahres 714 und der Geburt des zweiten Sohnes von Karl im selben Jahr, dem er den Namen Pippin gab, änderte sich jedoch die Situation im Kampf um die Macht im Reich schlagartig. Auf Grund der Befürchtung, dass Karl nun mehr versuchen würde, seinen Herrschaftsanspruch gelten zu machen, veranlasste Plektrud[25] dazu, Karl zu inhaftieren, um so einem möglichen ersten Schritt von Seiten Karls frühzeitig entgegen zu wirken.[26]

[...]


[1] Hausmeier (auch Majordomus) ist ein frühmittelalterliches Hofamt, das als eine Art von Verwaltungsamt verstanden werden kann.

[2] Vgl. Prinz, Friedrich: Europäische Grundlagen deutscher Geschichte, 4. - 8. Jahrhundert, In: Gebhardt: Handbuch der Deutschen Geschichte, Bd. 1, Stuttgart 2004, S. 286.

[3] Vgl. Riché, Pierre: Die Welt der Karolinger, aus d. franz. übers. v. Cornelia und Ulf Dirlmeier, Stuttgart 1981, S. 77-79.

[4] Das Jahr 740 verlief sogar ohne kriegerische Auseinandersetzungen: Sine hoste fuit hic annus , vgl. Annales Petaviani, ed. Georg Heinrich Pertz, In: MGH SS I, Hannover 1826, S. 9.

[5] Vgl. Semmler, Josef: Zur pippinidisch-karolingischen Sukzessionskirse 714 bis 723, In: DA 33, 1977, S. 1f.

[6] Eratque ei uxor […] nomine Plectrudis; genuitque ex ea filios duos, nomen senioris Drocus, nomen vero iunioris Grimoaldus., vgl. Chronicarum quae dicuntur Fredegarii Scholastici continuationes, ed. Bruno Krusch, In: MGH SS rer. Merov. 2, Hannover 1888, c. 5, S. 171. (künftig zitiert als: Fred. Cont.)

[7] Igitur Drogonem […] ducem posuit Burgundionum, vgl. Annales Mettenses, ed. Georg Heinrich Pertz, In: MGH SS I, Hannover 1826. S. 321. (zukünftig zitiert als: Ann. Mett.) Ob Drogo allerdings wirklich Herzog von Burgund gewesen ist, bezweifelt schon Theodor Breysing: Jahrbücher des fränkischen Reichs 714-741, Die Zeit Karl Martells, Berlin 1869 (ND 1975), S. 1.

[8] Drocus […] ducatum Campaninse accepit., vgl. Fred. Cont. S. 172.

[9] Grimoaldus iunior […] maior domus palatii super Francos., vgl. Fred. Cont. S. 172.

[10] Fred. Cont. S. 173. Laut der Annales Mettenses priores S. 19, genießt Pippin nochmals Genesung, um den Mord an seinem Sohn Grimoald zu rächen., vgl. Annales Mettenses priores, ed. Bernhard von Simon, In: MGH SS rer. Germ. 10, Hannover 1905. (künftig zitiert als: Ann. Mett. pri.)

[11] Fred. Cont. S. 172.

[12] Fred. Cont. S. 173.

[13] Vgl. Ewig, Eugen: Die fränkischen Teilungen und Teilreiche, Wiesbaden 1953, S. 143.

[14] Vgl. Haselbach, Irene: Aufstieg und Herrschaft der Karolinger in der Darstellung der sogenannten Annales Mettenses priores, (Historische Studien 412), Lübeck/Hamburg 1970, S. 56.

[15] Der Begriff steht für eine Eheform des Frühmittelalters, wobei eine Beziehung mit einer Geliebten gemeint ist.

[16] Zur erbrechtlichen Stellung Karl Martells, vgl.: Joch, Waltraud: Karl Martell – ein minderberechtigter Erbe Pippins?, In: Karl Martell in seiner Zeit, hrsg. von Jörg Jarnut, Ulrich Nonn und Michael Richter, (Beihefte der Francia, Bd. 37), Sigmaringen 1994, S. 149f.

[17] Vgl. Breysig, Theodor: Jahrbücher des fränkischen Reichs 714 – 741, Die Zeit Karl Martells, Berlin 1975, S. 10.

[18] Vgl. Haselbach: Aufstieg und Herrschaft der Karolinger, (Historische Studien 412), 1970, S. 56f.

[19] Vgl. Joch, Waltraud: Legitimität und Integration. Untersuchungen zu den Anfängen Karl Martells, (Historische Studien 456), Paderborn 1998, S. 78-80.

[20] Ebd. S. 88.

[21] Vgl. Hauck, Karl: Geblütsheiligkeit, In: Liber Floridus, Mittellateinische Studien, Paul Lehmann zum 65. Geburtstag, hrsg. v. Bischoff, Bernhard und Brechter, Suso, St. Ottilien 1950, S. 202.

[22] Vgl. Joch: Legitimität und Integration, Historische Studien 456, 1998, S. 78.

[23] Vgl. Joch: Legitimität und Integration, Historische Studien 456, 1998, S. 78-79.

[24] Carlus his diebus cum captus a Plectrude femina sub custodia teneretur, auxiliante Domino, vix evasit, vgl. Liber historiae Francorum, ed. Bernhard von Simson, In: MGH SS rer. Merov. 2, c. 51, Hannover 1905, S. 325. (künftig zitiert als Hist. Franc.) und His diebus Carlus dux a praefata femine Plectrude sub custodia detentur. Die auxilio liberatus est., vgl. Fred Cont, c. 8, S. 173.

[25] Seine Haft wird in einer Quelle erst bei seiner Befreiung im Herbst 715 erwähnt, wobei nicht überliefert ist, wann sie begann und welcher Art sie war, vgl. Annales Fuldenses antiquissimi, ed. Georg Heinrich Pertz, In: MGH A 715, Hannover 1891, S. 1.

[26] Vgl. Haselbach: Aufstieg und Herrschaft der Karolinger, Historische Studien 412, 1970, S. 57-62.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Karl Martell - Zwischen Herrschaftsanspruch und Legitimation
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg  (Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte unter Einbeziehung der Landesgeschichte)
Veranstaltung
Die Karolinger
Note
1,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
21
Katalognummer
V206981
ISBN (eBook)
9783656340782
ISBN (Buch)
9783656340843
Dateigröße
575 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
karl, martell, zwischen, herrschaftsanspruch, legitimation
Arbeit zitieren
B.A. Adrian Witt (Autor:in), 2010, Karl Martell - Zwischen Herrschaftsanspruch und Legitimation, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206981

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