Gleichstellungspolitische Perspektiven in der Aktivierung


Studienarbeit, 2011

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Vom konservativen Wohlfahrtstaat zum aktivierenden Sozialstaat
1.1 Skizzierung der Gleichstellung in der Bundesrepublik Deutschland
1.2 Hinführung zu den Perspektiven des Aktivierungsparadigma
1.3 Möglichkeiten und Folgen des Aktivierungsparadigma
1.4 Standpunkte der sozialen Arbeit

2. Ist Zustand

3. Gleichstellung durch Aktivierung

4. Folgen der Aktivierung für die Geschlechter
4.1. Folgen der Aktivierung für Frauen
4.2. Folgen für Männer

5. Bewertung und Kritik der Gleichstellungspolitik anhand…
5.1 gesetzlicher Regelungen
5.2 der Umsetzung
5.3 von Familienarbeit und Frauen

Schlussgedanke

Literaturverzeichnis

Einleitung

Im September 2011 gingen 343.431 Frauen und 387.651 Männer aus der Arbeitslosigkeit. Davon bei den Frauen 32,3 % in die Erwerbstätigkeit, 35,3 % in die Nichterwerbstätigkeit, also z. B. in ein „Hausfrauendasein“.

Bei den Männern dagegen gingen 36,0 % in die Erwerbstätigkeit und 31,7 % in die Nichterwerbstätigkeit. (vgl. Bundesagentur für Arbeit b), 2011, S. 45)

Es wurden somit 3,7% weniger Frauen als Männer in die Erwerbstätigkeit vermittelt. Es stellt sich nun die Frage, ob die Vermittlung in die Erwerbstätigkeit der einzige Bereich ist, in dem sich solche Unterschiede zwischen den Geschlechtern ergeben. Daraus ergab sich für die Recherche und Ausarbeitung folgende Arbeitshypothese:

„Die Neuausrichtung des Arbeitsmarktes wirkt auf Frauen und Männer unterschiedlich und verändert damit das Geschlechterverhältnis.“

1. Vom konservativen Wohlfahrtstaat zum aktivierenden Sozialstaat

Im Konzept der Aktivierung zeigt sich der Wandel des Wohlfahrtstaates. Bislang erhielten Bedürftige vor allem diejenigen die keine Erwerbstätigkeit haben, Unterstützung und Solidarität, somit zeigte sich die Gesellschaft verantwortlich für den einzelnen. Zunächst war dieses Modell überwiegend für die männlichen Arbeitsbürger gedacht, die Frauen waren über die Familiensubsidiarität abgesichert. Dann trat erstmals der Wandel zum männlichen Haupternährer und der weiblichen Zuverdienerin ein. „Eine Gleichstellungspolitik die das Geschlechterverhältnis auch hinsichtlich der geschlechterspezifischen Arbeitsteilung verändern wollte, hatte aber keine große Priorität in der staatlichen Politik“ (Rudolph, C. 2009).

Die materiellen Leistungen sollen nun, die der Staat zur Verfügung stellt, nicht mehr dazu dienen, den sozialen Status der Betroffenen aufrecht zu erhalten, sondern zur soziokulturellen Existenzsicherung auf niedrigem Niveau dienen. Dies bedeutet, dass eine Erwerbstätigkeit einen noch größeren Stellenwert für die gesellschaftliche Teilhabe bedingt.

„Dabei steht in diesem neuen Sozialmodell nicht im Vordergrund das Hilfeleistungen gekürzt werden, sondern dass sie ihre Selbstverständlich-keit verlieren und an Gegenleistungen geknüpft werden“ (vgl. Weyers 2006. S.217).

1.1 Skizzierung der Gleichstellung in der Bundesrepublik Deutschland

„Gleichstellungspolitik bezeichnet die Gesamtheit der Mittel, mit denen das Ziel der gleichen Teilhabe von Frauen und Männern erreicht werden soll. Formale und materielle Gleichstellung werden hierbei gleichzeitig thematisiert.“ (Cordes. 2004. S. 713)

Der „Vorreiter“ und Grundstein zur Gleichstellung in Deutschland war ohne Zweifel das Gleichberechtigungsgesetz, das am 01.07.1958 in Kraft trat. Damit wurde erstmals mit dem bis dahin gültigen § 10 (Verbot der eigenen Wohnung für die Ehefrau) und des § 1354 BGB (das alleinige Entscheidungsrecht des Mannes bei allen das eheliche Leben betreffenden Fragen), neue bis dahin unübliche, Möglichkeiten geschaffen.

Seit dem 01.07.1958 durfte die Ehefrau überhaupt erstmals einer eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen, allerdings auch nur insoweit diese mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar war.

Ein weiterer Meilenstein zur Gleichstellung in Deutschland, erfolgte „nur“ knapp 50 Jahre später, denn am 18. August 2006, trat das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft.

„Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 wurde vereinbart, einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern vorzulegen.

Am 23. Juni 2008 übergab die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Ursula von der Leyen, den Auftrag zur Erstellung des Ersten Gleichstellungsberichtes an die interdisziplinär zusammengesetzte Sachverständigenkommission. Am 25. Januar 2011 wurde der vorliegende Bericht an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergeben. (vgl. BMFSFJ, 2011, S. 17)

1.2 Hinführung zu den Perspektiven des Aktivierungsparadigma

Was finden sich nun für Möglichkeiten in dem Aktivierungsparadigma? Zunächst orientiert es sich in der Praxis primär an der Erwerbsarbeit und dessen Vermarktlichung.

Dabei findet hier unbezahlte (private) Arbeit keine Bedeutung, zudem folgen bei Verweigerung der Arbeitsmarktintegration Sanktionen. Die Folgen die sich daraus ergeben führen u. A. zu Spaltungsprozessen in der Gesellschaft, zum Beispiel: Elterngeld (Beschluss von 2010).

„Aus gleichstellungspolitischer Perspektive kann das Paradigma der Aktivierung in der Arbeitsmarktpolitik allerdings positiv bewertet werden, da hier nicht nur Männer sondern auch Frauen aktiviert werden sollen. Somit sollen Frauen insbesondere über die Erwerbsarbeit noch stärker gesellschaftlich integriert werden.“

In jedem Fall erfordert Aktivierung Normierungs- und Disziplinierungs-prozesse, die zu einer zunehmenden Regulierung von Lebensformen und einer Deregulierung von Arbeitsverhältnissen führt (vgl. Rudolph. 2012. S. 5-6).

Es bedeutet letztlich mitunter dass es hier für die Betroffenen nicht mehr um freie Entscheidungen zwischen mehreren Möglichkeiten geht, sondern das das Ziel der Erwerbsarbeit vorgegeben ist und der aktivierende Staat eine Vielzahl von Disziplinierungsmaßnahmen vorgesehen hat wenn die Betroffenen nicht bereit sind, dieses Ziel als das ihre anzuerkennen. (vgl. Rudolph. 2012. S. 8)

1.3 Möglichkeiten und Folgen des Aktivierungsparadigma

„Neben dem Aktivierungsparadigma ergeben sich natürlich auch weitere sozialpolitische Zielsetzungen die sich aber auch durchaus widersprechen können. Ein Paradebeispiel wäre in diesem Falle die Gleichstellung der Geschlechter und die unbedingte Vermittlung in Arbeit bei gleichzeitiger Marginalisierung der Familienarbeit“ (Rudolph. 2012. S. 12).

Frauen, die den Wunsch haben, neben ihrer Berufstätigkeit Kinder zu bekommen und diese großzuziehen, unterliegen vielen Stolpersteinen, die einer Verwirklichung von Erwerbstätigkeit und Familie im Wege stehen.

Diese Stolpersteine sind von einer immer noch unzureichenden Kinderbetreuungsinfrastruktur, ökonomischen Negativanreizen beider Eltern, bis hin zu gesellschaftlichen Vorurteilen, gegeben.

Somit ist „die Bundesrepublik Deutschland ein „Vor- und Spitzenreiter“ des demografischen Wandels, der zudem auch in allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu beobachten ist“ (Brosius-Gersdorf. S. 151).

Unsere Gesellschaft zeigt auch bis dato weiterhin Vorbehalte gegen die Erwerbstätigkeit von Müttern in Deutschland, von politischer Seite aus sind wenig effektive Ansätze vorhanden die, dieses „Rabenmutterbild“ verändern „so sind nach aktuellen Umfragen 63 % der (West-) Deutschen der Meinung, dass ein Kleinkind unter der Berufstätigkeit der Mutter leiden würde“ (Brosius – Gersdorf. S. 103).

So nähren an dieser Stelle auch noch Arbeitgeber die Vorbehalte, das Mütter „mit einer Doppelbelastung von Familie und Beruf keine vergleichbare berufliche Leistung zuzutrauen sei wie den Vätern“, und sie deshalb auch Frauen immer noch bei der Entlohnung und den beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten, benachteiligen.

Obwohl die Frauenerwerbsquote in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist, hat sich der Anteil von Frauen am gesamten Erwerbsarbeitsvolumen nicht erhöht. Das liegt vor allem daran, dass die durchschnittlichen Erwerbsarbeitszeiten von Frauen gesunken sind. Die Teilzeitquote von Frauen in Deutschland liegt mit über 45 Prozent weit über dem EU-Durchschnitt.

Interessant zeigt sich hier zu betrachten das im Hinblick auf die Armutszahlen der einzelnen Länder ein Zusammenhang zwischen der Müttererwerbstätigenquote und der Kinderarmutsquote besteht.

Die Kinderarmutsquoten nehmen mit steigenden Müttererwerbstätigkeits-quoten tendenziell ab, es besteht jedoch kein linearer Zusammenhang (Bundesregierung, 2008).

Bei einer hohen Müttererwerbstätigenquote wie z.B. in Schweden ist zwar eine relativ niedrige Kinderarmutsquote zu verzeichnen, dabei spielen jedoch auch andere Faktoren eine Rolle. So ist nicht nur die absolute Müttererwerbstätigenquote relevant, sondern auch wie viele Stunden Mütter arbeiten, wie diese Arbeit entlohnt wird und wie groß die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sind. Darüber hinaus sind die Kinderarmutsquoten von staatlichen Leistungen beeinflusst. Um die Zusammenhänge zwischen der Erwerbssituation von Müttern und der Armut von Kindern näher zu beleuchten, lohnt ein Blick auf die Situation in den einzelnen Ländern. Die Erwerbstätigenquote von Müttern in Deutschland variiert in Abhängigkeit vom Alter der Kinder, vor allem bei den Unter-Dreijährigen ist sie mit 29 % sehr gering. Familien mit jüngeren Kindern haben also ein höheres Armutsrisiko. Hinzu kommt, dass der Anteil von Müttern, die in Teilzeit arbeiten, in Deutschland besonders hoch ist.

[...]

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Gleichstellungspolitische Perspektiven in der Aktivierung
Hochschule
Fachhochschule Regensburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2011
Seiten
26
Katalognummer
V206960
ISBN (eBook)
9783656340478
ISBN (Buch)
9783656340522
Dateigröße
644 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gleichstellungspolitische, perspektiven, aktivierung
Arbeit zitieren
Bachelor of Arts Eugen Daser (Autor:in), 2011, Gleichstellungspolitische Perspektiven in der Aktivierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206960

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