Migration, kulturelles Kapital & Arbeitsmarkt

Orientierungen, Strategien und Probleme von MigrantInnen beim Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt


Masterarbeit, 2012

100 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Problemaufriss

2. Zentrale Begriffe

3. Theoretische Grundlagen

4. MigrantInnen auf dem deutschen Arbeitsmarkt
4.1. Entwicklung der Zuwanderung und Migrationspolitik in Deutschland
4.2. Rechtliche Bedingungen der Eingliederung von MigrantInnen in den Arbeitsmarkt anhand des Aufenthaltsstatus
4.3. Statistischer Überblick über die bildungsbiographische Zusammensetzung und Arbeitsmarktpositionierung der Migrationsbevölkerung in Deutschland
4.4. Forschungstand: Empirische Studien zur Situation von MigrantInnen auf dem deutschen Arbeitsmarkt

5. Methodisches Vorgehen der Studie
5.1. Zugang zu den Interviews und Auswahl der Fälle
5.2. Das narrativ fundierte Interview
5.3. Die dokumentarische Methode

6. Die Fallbeispiele anhand von drei Typen
6.1. Hochqualifizierte BildungsausländerInnen – Der Fall von Frau Bakshi
6.2. Mittelqualifizierte BildungsausländerInnen – Der Fall von Frau Suvorov
6.3. Unterqualifizierte MigrantInnen – Der Fall von Herrn Said
6.4. Weitere Fälle für die Typenbildung als biographische Kurzdarstellungen

7. Vergleichende Interpretation und Ansätze einer Typenbildung
7.1. Biographische Orientierungen und die Statuspassagen der Migration
7.1.1. Partnerschafts-/ Familienorientierung als Migrations- und Bleibemotiv
7.1.2. Ameliorationsorientierung als Migrations- und Bleibemotiv
7.1.3. Asylsuche aufgrund von Kriegsausbrüchen
7.2. Arbeitsmarkteinstieg und Arbeitsmarktpositionierung
7.2.1. Eigenwerbung und Arbeitsmarktintegration unterhalb der Qualifikation
7.2.2. Soziale Kontakte als Motor für den Arbeitsmarkteinstieg auf unterschiedlichen Qualifikationsebenen
7.2.2.1. Nutzung sozialer Kontakte im berufsbezogenen Kontext
7.2.2.2. Nutzung sozialer Kontakte ohne Berufsbezug
7.2.3. Herkunftsland- und berufsbezogene Organisationen als Möglichkeiten für den Arbeitsmarkteinstieg mit beschränkter Rendite
7.3. Nutzung des kulturellen Kapitals
7.3.1. Die hochqualifizierten BildungsausländerInnen
7.3.2. Die mittelqualifizierten BildungsausländerInnen
7.3.3. Die unterqualifizierten MigrantInnen

8. Ergebnisse: Statuspassagen, Arbeitsmarktpositionierung und Verwertung des kulturellen Kapitals

9. Beantwortung der Fragestellungen und Grenzen der Forschung

10. Literaturverzeichnis

11. Anhang

1. Problemaufriss

In den Jahren von 2000 bis 2010 wanderten über 6,7 Mio. Ausländer nach Deutschland ein. Die Wenigsten davon migrierten abhängig von politischen Programmen wie der Greencard-Initiative oder aufgrund von Expatriate-Stellen innerhalb von Organisationen. Der große Teil kam aufgrund anderer, jedoch sehr differenzierter Motive und Orientierungen nach Deutschland, sei es wegen schlechten politischen und wirtschaftlichen Situationen oder wegen einer Partnerschaft. Diese Migration kann nicht von außen gesteuert werden. Gerade das macht sie so unberechenbar. Aus dieser Art des Wanderungsgeschehens ergeben sich viele Problemlagen. Die entscheidenden sind dabei wohl die finanzielle Absicherung durch eine Beschäftigung auf dem nationalen Arbeitsmarkt. Dabei bringen viele der MigrantInnen schon erheblich gutes kulturelles Kapital in Form von Bildungstiteln und Arbeitserfahrungen mit, sodass ein Einstieg gewährleistet sein sollte.

Eine gesellschaftliche Integration misst sich im Wesentlichen an der Teilhabe am Arbeitsmarkt. Durch diese erlangt der Einzelne ein eigenes Einkommen und damit ein unabhängiges Leben. Er wird zu einem autonomen Bürger, der unabhängig von staatlichen Leistungen und vor allem unabhängig von befristeten Aufenthaltstiteln ist. Das schafft Akzeptanz in der aufnehmenden Gesellschaft. Ingrid Wilkens (2008) sieht eine Integration in den Arbeitsmarkt erst dann als erreicht an, wenn die „Teilnahme am Erwerbsleben von MigrantInnen identisch mit der von Einheimischen mit vergleichbaren Qualifikationen ist“[1]. Dass dies u.a. in Deutschland nicht der Fall, begründet Bettina Englmann (2009) mit einem fehlenden Zugang zu notwendigen Qualifikationen und Kenntnissen, beginnend bei Sprachkenntnissen über Weiterbildungen bis hin zur Übersetzung und Anerkennung der aus dem Heimatland mitgebrachten beruflichen Qualifikationen bei den neuen Arbeitgebern[2], sowie bestehenden rechtlichen Hindernissen. Ein ebenso großer Hinderungsgrund ist aber auch bei den MigrantInnen selbst und deren Bildungsbeteiligung sowohl im Heimatland als auch im Migrationsland zu finden, da Bildung maßgeblich die Entwicklungschancen und Handlungsalternativen des Individuums auf dem Arbeitsmarkt bestimmt.[3]

In dieser Arbeit werde ich den Prozess des Arbeitsmarkteinstieges von MigrantInnen in das Zentrum stellen. Dabei werde ich versuchen die Wege beruflich aktiver MigrantInnen unterschiedlicher Bildungskarrieren, Herkunft und sozialem Milieu zu rekonstruieren. In der Untersuchung spielen ausschließlich MigrantInnen der ersten Generation eine Rolle, d.h. Menschen, die selbst eine Migrationserfahrung erlebt haben. Diese Gruppe ist deshalb so bedeutend, da sie sich zum einen durch den Aufenthaltstitel, zum anderen aber auch durch die Art ihres Wissens und Könnens aus dem Herkunftsland von der Gruppe der Einheimischen stark unterscheidet. Worin diese Unterschiede liegen und wie sich diese Faktoren auf den Arbeitsmarkteinstieg der MigrantInnen auswirken, soll in dieser Arbeit behandelt werden.

Die zentralen Fragen sind daher, wie MigrantInnen der Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt gelingt? Welche Probleme treten dabei auf? Wo bestehen Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Bildungskarrieren? Wie kann das kulturelle Kapital aus dem Herkunftsland auf dem deutschen Arbeitsmarkt eingebracht und nutzbar gemacht werden? Besteht eine Dominanz von Bildungstiteln bei der Zuweisung von wirtschaftlichen Positionen? Wie verlaufen Statusübergänge während und nach der Migration nach Deutschland?

Obgleich dieses Thema – zumeist hochqualifizierte MigrantInnen betreffend – in den letzten Jahren stärker in den Fokus der Wissenschaft gerückt ist, hat diese Arbeit den Anspruch, nicht diese zu bestätigen, sondern um eine wichtige Essenz zu erweitern. Der häufige Bezug zu Hochqualifizierten hat dafür gesorgt, dass bestimmte Gruppen von MigrantInnen aus dem Blickfeld geraten. Um den selbstgesteckten Anforderungen gerecht zu werden, wurden gezielt unterschiedliche Bildungskarrieren in die Analyse einbezogen. Dies soll all denjenigen MigrantInnen gerecht werden, die in den vielen Studien der Hochqualifizierten aufgrund ihres nicht so hochqualifizierten Kapitals vergessen oder übergangen wurden.

Ich möchte mich u.a. diesem Feld widmen und neben hochqualifizierten auch mittelqualifizierte und unterqualifizierte MigrantInnen untersuchen. Die beiden letzten Gruppen sind in der wissenschaftlichen Literatur bislang stark benachteiligt bzw. ignoriert worden. Dabei sind Mittelqualifizierte auch mit guten beruflichen Abschlüssen ausgestattet und bringen zudem auch oftmals viel berufliche Erfahrung mit. Die Gruppe der Unterqualifizierten ist dagegen eine, die sich nicht auf Titel und Zertifikate beziehen kann. Und gerade deshalb ist sie wiederum so interessant, da sich auch hierbei erfolgreiche Strategien herausbilden, die letztlich zu einem Arbeitsmarkteinstieg führen können. Diese beiden Gruppen wurden auch deshalb einbezogen, da es in dieser Studie vor allem um die MigrantInnen geht, die nach Deutschland kamen und nicht vorrangig die Absicht hatten ihr erworbenes Kapital verwerten zu wollen. Das bedeutet, es geht u.a. in dieser Arbeit darum zu zeigen, welche Mechanismen stattdessen ablaufen bzw. welche Motive diese MigrantInnen für ihre Migration nach Deutschland zeigen.

Ich werde zunächst in Kapitel 2 wichtige Begriffe, wie „Bildungsausländer“, „Hoch-, Mittel- und Unterqualifizierte“, „Statuspassage“ und „Erfolgreicher Arbeitsmarkteinstieg“ klären. Darauf aufbauend zeige ich dann in Kapitel 3 den Zusammenhang von Bildung, sozialer Herkunft und Arbeitsmarktpositionierung anhand zweier kapitaltheoretischer Konzepte auf. Nach einer intensiven Darstellung des Bourdieuschen Kapitalbegriffes ziehe ich schließlich die Parallele zum Konzept der Statuspassage. Kapitel 4 dient der Hinführung zum Forschungsgegenstand. Dabei thematisiere ich zunächst kurz eine historische Entwicklung der Zuwanderung sowie der Migrationspolitik in Deutschland, gefolgt von einer Darstellung der rechtlichen Bedingungen von MigrantInnen mit einem Schwerpunkt auf dem Aufenthaltsgesetz. Nach einem statistischen Überblick über die Zusammensetzung der Bildungsbiographien von MigrantInnen in Deutschland schließe ich dieses Kapitel mit einer Erläuterung diverser Studien, welche dieser Arbeit voraus gingen. Kapitel 5 beinhaltet die Methodik der Studie. Hierbei skizziere ich zunächst die Untersuchungsgruppe und zeige dann die theoretischen Konzepte von narrativem Interview und dokumentarischer Methode auf, die für die Erhebung und Auswertung der Interviews genutzt wurden. Im Kapitel 6 stelle ich dann die Interviewten vor. Dazu bilde ich ausgehend von den Bildungsbiographien drei Typen und veranschauliche in diesen jeweils einen Fall explizit. Die restlichen Fälle, welche später in der Typenbildung eine Rolle spielen werden, fasse ich in Kurzbiographien zusammen. Kapitel 7 dient der vergleichenden Interpretation sowie Ansätzen zur Typenbildung. Von Interesse sind dabei die Themen migrationsbezogene biographische Orientierungen, Strategien des Arbeitsmarkteinstieges und die Nutzung des mitgebrachten kulturellen Kapitals. Diese Ergebnisse werde ich im Kapitel 8 zusammenfassend darstellen. Da diese Studie nur einen Teil dessen erklären kann, was in der Migrationsforschung zum Thema gemacht wird, werde ich schließlich in Kapitel 9 auf Aspekte eingehen, die dieses Studie nicht oder nur in Ansätzen erklären konnte.

2. Zentrale Begriffe

Im Folgenden werde ich verschiedene Begriffe definieren, um damit die Grundlage für das weitere Vorgehen zu legen. Es geht dabei zunächst vor allem um die Akteure, welche hier im Mittelpunkt der Analyse stehen. Dabei spielt zu jeder Zeit ein Bezug zu ihrem Bildungsniveau eine Rolle, weil ich dadurch die Fälle untereinander differenziere. Weiterhin geht es um den Wechsel von einem Status zu einem anderen anhand einer Statuspassage und zuletzt um die Frage, was hier unter einem erfolgreichen Arbeitsmarkteinstieg verstanden wird.

Bildungsausländer

Diese Arbeit thematisiert die Einzelschicksale von MigrantInnen, die nach einer erfolgreichen beruflichen Ausbildung nach Deutschland migrierten.[4] Diese Gruppe bezeichne ich hier als Bildungsausländer. Damit folge ich der Definition von Arnd-Michael Nohl, Karin Schittenhelm, Oliver Schmidtke und Anja Weiß (2010), welche Bildungsausländer als jene bezeichnen, die „ihren letzten Bildungstitel vor der Migration erhalten“[5] haben. Diese Auffassung unterscheidet sich von der landläufigen, die als Bildungsausländer diejenigen bezeichnet, „die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben und zum Zwecke des Studiums nach Deutschland einreisen“[6]. Aus zweierlei Gründen halte ich diese Definition für ungenügend: Zum einen grenzt sie sich von anderen Formen von Bildung ab, die im Ausland erworben wurden. Eine Qualifikation für eine berufliche Ausbildung, d.h. in der Regel mindestens ein mittlerer Schulabschluss, wird dadurch nicht erfasst. Und auch bereits abgeschlossene Studien oder berufliche Ausbildungen zählen demnach nicht unter den Bildungsbegriff. Zum anderen schränkt sie dadurch den Zweck der Migration auf eine Bildungsorientierung ein. Stattdessen migrieren aber auch viele Menschen nach Deutschland, um ihre im Herkunftsland absolvierten Abschlüsse verwerten zu können. Differenziert man zwischen Bildungsausländern und -inländern darf eine solche Einschränkung nicht stattfinden. Die Zusammensetzung der jeweiligen Begriffe impliziert, dass es nicht auf die Absicht ankommt, als Ausländer Bildung zu erhalten, sondern mit der Bildung aus dem Ausland eine Verwertung zu erzielen. Eine solche Differenzierung halte ich andernfalls für überflüssig, da die einheimische Bevölkerung nicht als Bildungsinländer klassifiziert werden muss, sondern vielmehr als autochthone Bildungsteilnehmer, oder im Fall von Ausländern als allochthone Bildungsteilnehmer. Die Definition nach Nohl/Schittenhelm/Schmidtke/Weiß verweist dagegen auf irgendeinen Bildungstitel aus dem Ausland, welcher in Deutschland verwertet werden soll, ohne dabei den Grad des Titels einzuschränken und ohne dabei auf dessen Voraussetzung für Bildungsberechtigungen zu rekurrieren.

Hoch-, Mittel- und Unterqualifizierte

Die in dieser Studie erhobenen Interviews lassen sich in drei Typen teilen. Die hochqualifizierten Bildungsausländer haben in ihrem Herkunftsland mindestens einen universitären Abschluss erworben. Ergänzend durch Nohl/Schittenhelm/Schmidtke/ Weiß (2010), sind dies MigrantInnen, „die über ein erhebliches Maß an Wissen und Können verfügen“[7], aber auch hohe, d.h. akademische, Bildungstitel vorweisen können.[8]

Eine Definition von mittelqualifizierten Bildungsausländern genauso wie unterqualifizierten MigrantInnen ist nicht bekannt, da diese Gruppen in der Literatur bislang nur in Ansätzen in Erscheinung traten. Schmolke (2010) bspw. geht bei der Benennung einen Umweg über den Begriff der „niedrigen Qualifizierung“, welcher aus meiner Sicht aber ungeeignet erscheint. Auf „mittelqualifiziert“ geht sie leider gar nicht ein.[9]

Um für diese Arbeit dennoch eine Abgrenzung zu erreichen, definiere ich mittelqualifizierte Bildungsausländer als MigrantInnen, die mindestens eine berufliche Ausbildung in ihrem Herkunftsland erworben haben. Sie verfügen damit zumeist über handwerkliches oder administratives Wissen und Können und weisen zudem in vielen Fällen einige Jahre an Berufserfahrung auf.

Für die Gruppe der Unterqualifizierten musste zunächst der Bildungsbegriff gestrichen werden. Zwar besaß der einzige vorliegende Fall eine abgeschlossen Schulausbildung, aber keine weiterführende berufliche. Ich spreche daher von unterqualifizierten MigrantInnen.

Statuspassage

Das Konzept der Statuspassage entstammt ursprünglich der Forschung von Arnold van Gennep, welcher 1908 die Existenz von Übergängen zwischen einem klar festgelegten Status zu einem anderen und den damit einhergehenden Ritualen untersuchte. Für die Soziologie handhabbar wurde der Begriff jedoch erst lange Zeit danach durch die Arbeit von Barney G. Glaser und Anselm L. Strauss (1971), die als Begründer der soziologischen Statuspassagenforschung gelten. Eine Statuspassage ist nach Glaser/Strauss ein Phänomen, welches sich positiv wie negativ auf die soziale Mobilität auswirken kann. Anhand von elf Eigenschaften fassen sie die Gestalt der Statuspassage zusammen.[10]

Der Wechsel von einem Status zu einem anderen kann 1. einerseits erwünscht, andererseits aber auch unerwünscht sein, was in dem Sinne 2. zwangsläufig und unvermeidlich auftreten kann, ohne Handlungsoption also. In gewissem Maße kann dieser Wechsel 3. auch reversibel also umkehrbar sein, worunter bspw. berufliche (De-)Gradierungen zählen, nicht aber alterschronologische Übergänge. Der 4. Punkt ist die Wiederholbarkeit von Übergängen, bspw. die erneute Wahl in ein Amt oder eine zweite Heirat. Statuspassagen können 5. allein oder im Kollektiv oder als Kohorte durchlaufen und so 6. in dieser Gemeinschaft bewusst oder unbewusst wahrgenommen werden, was 7. durch die Möglichkeit der Kommunikation untereinander weiter differenziert wird. In Anlehnung an Punkt 2 kann ein Übergang 8. freiwillig oder unfreiwillig ablaufen. Des Weiteren kann eine Person 9. den Übergang kontrollieren oder nicht kontrollieren und ist 10. von der Legitimation des Statuswechsels abhängig, d.h. bspw. dass eine bestandene Abschlussprüfung ihren Wert erst mit der offiziellen Übergabe des Zertifikates erlangt. Eine Statuspassage kann zudem 11. offensichtlich sein und klare Zeichen aufweisen, bspw. eine hochschwangere Frau, oder geringfügig sichtbar sein, wie bspw. eine Schwangere in den ersten Tagen und Wochen der Schwangerschaft.[11]

Glaser und Strauss halten fest: „this is an incomplete list of properties of status passage“[12]. Vor allem die Berücksichtigung der Kombinationen untereinander erhöht die Anzahl drastisch. Im Speziellen werden aber noch zwei Eigenschaften gesondert hervorgehoben, die sich jedoch nicht ganz trennscharf von anderen abgrenzen lassen. Zum einen ist entscheidend, inwieweit die Person von dem Übergang überhaupt betroffen ist, d.h. welchen zentralen oder dezentralen Stellenwert diese einnimmt und so erwünscht oder unerwünscht ist. Zum anderen spielt die Dauer der Passage eine Rolle, wobei es neben einer kurzen und einer langen Zeitspanne auch darum geht, ob der Übergang kontrolliert und geplant ist.[13]

Diese zeitliche Komponente bekommt hier eine besondere Zuwendung, da diese immer mitbetrachtet wird, wenn es um Übergangsprozesse geht. Denn diese sind grundsätzlich von Dauer und besitzen damit sowohl einen Anfang als auch ein Ende. Die Zeit ist deshalb so wichtig, weil die erwartete Dauer ausschlaggebend für den weiteren Übergangsstatus ist, was sich vornehmlich in der weiteren Planung und Koordination manifestiert. Bspw. ist die Dauer einer Ausbildung wichtig für den späteren Berufseinstieg, wenn es der Fall ist, dass die Person bereits im fortgeschrittenen Alter ist und bestimmte Positionen nur mit Personen eines bestimmten Alters besetzt werden, ganz zu schweigen von der Tatsache, dass Unternehmen aus ökonomischen Gründen in der Regel keine Menschen in hohem Alter mehr einstellen. Der Azubi erlebt seine Ausbildung als Übergangspassage zum Berufsstatus, was Glaser/Strauss als „transition status“[14] bezeichnen. Dieser Zwischenstatus kann verschiedene Etappen aufweisen, bspw. unterschiedliche Module, Seminare, Abschlussprüfungen etc.[15]

Das Zusammenspiel von „transition status“ und zeitlicher Komponente muss koordiniert werden. Dies kann aber gerade dann problematisch werden, wenn sich die Person in mehreren unterschiedlichen Statuspassagen befindet, die sich sowohl unabhängig oder sogar unterstützend, als auch konkurrierend gegenüber stehen. In den meisten Fällen konkurriert der berufliche Aufstieg mit dem gerade geborenen Kind und umgekehrt: einerseits um beiden Status gerecht zu werden und andererseits aufgrund der steigenden Zahl an Krankheitstagen. Allerdings wirken beide auch unterstützend, wenn der Aspekt der ausreichenden Versorgung für die Familie betrachtet wird. Es stellt sich zudem die Frage nach dem Stellenwert der unterschiedlichen Status – Workaholic oder Familienmensch.[16]

Um Statuspassagen speziell bei MigrantInnen machte sich vor allem Karin Schittenhelm (2005) verdient. Sie griff u.a. die von Glaser/Strauss formulierte Beeinflussbarkeit mehrerer Statuspassagen auf und bezog diese auf junge Migrantinnen. Dabei stellte sie fest, dass es nicht nur zu einer Beeinflussung kommt, sondern dass diese als Phänomene untrennbar miteinander zusammenhängen, welche die Merkmale mehrerer Dimensionen umfassen. In dieser Mehrdimensionalität analysiert sie die Übergänge von der Schule in die Berufsbildung.[17]

Eine Statuspassage ist – so drückt es Erika M. Hoerning (1978) grob aus – ein Wendepunkt im Lebenslauf eines Individuums, deren Auswirkung, Ausmaß und Handhabung sozial geprägt sind. Sie kann durch unterschiedliche Ereignisse ausgelöst werden. Hoerning nennt dazu die Auswirkungen der Alterschronologie, sozialer Strukturen, einer Kombination dieser beiden sowie ungewünschter und ungeplanter Lebenseinschnitte. Hinzufügen lässt sich über 30 Jahre später zweifelsfrei auch die Migration und deren einzelne Phasen, wobei es sich dabei auch um eine oftmals gewünschte Veränderung der sozialen Strukturen handelt. In einer von ihr 1977 durchgeführten qualitativen Studie zum Besuch des „Zweiten Bildungsweges“ unabhängig von MigrantInnen arbeitete sie dazu insgesamt drei Typen biographischer Ausgangsbedingungen heraus.[18] Interessant ist dabei, dass alle drei Typen die gleichen Schritte durchlaufen, wobei es indes zu unterschiedlichen Wahrnehmungen und Ausprägungen dieser Schritte kommt: Nach einer Abgrenzung gegenüber bestehenden Bezugsgruppen oder symbolischen Ereignissen, kommt es zum Aufbau einer neuen Zielvorstellung, deren Realisierung sukzessiv voranschreitet. Es folgt darauf die Identifikation mit dieser neuen Zielvorstellung und den damit verbundenen Bedingungen, was letztlich zu einer Realisierung dieser neuen Stoßrichtung in Form von konkreten Handlungsweisen führt.[19] Dieser Ablauf orientiert sich an der Entscheidung für einen Bildungserwerb. Damit eilt sie der Auffassung von Schittenhelm (2005) voraus, die eine Statuspassage als eine Phase begreift, die durch eine Loslösung von sozialen Strukturen und Orientierungen, über Such- und Identifizierungsmechanismen in einer gesellschaftlichen Neupositionierung endet.[20]

Ein anderer Phasenablauf für den Wechsel von einer zur anderen Statuspassage findet sich bei Sarah Thomsen (2009) sowie bei Arnd Michael Nohl, Ulrike Selma Ofner und Sarah Thomsen (2010). Dieser bezieht sich auf die Migration und thematisiert vier Phasen: 1. Der „Migrationsvorlauf“ beginnt mit der Entstehung eines Migrationsmotives, wobei sich diese ausdifferenzieret in partnerschaftliche Orientierungen, Ameliorationsorientierungen, Qualifikationsorientierungen, Asylsuche und Explorationsorientierungen. 2. Die „Transitionsphase“ umfasst die zeitliche Ausdehnung vom Entschluss das Herkunftsland zu verlassen bis zur Entscheidung zu bleiben, wobei Letzteres auch vom rechtlichen Status abhängig ist. Dabei hängt das Migrationsmotiv eng mit der Dauer der Transition zusammen, was sich bspw. an der langen rechtlichen Exklusion von Asylbewerbern zeigt. 3. Die rechtliche Inklusion markiert den Beginn der „Startphase“, in der die MigrantInnen beginnen anhand ihrer gültigen Papiere, wie der Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Arbeitserlaubnis), ihren neuen Lebensmittelpunkt zu festigen. Dabei bestimmen vor allem die migrationsbezogenen biografischen Orientierungen, was in dieser Phase passiert und welche ursprünglichen Migrationsorientierungen durch neue ersetzt werden. 4. Besteht eine feste Bleibeorientierung, so kann von der „Etablierungsphase“ gesprochen werden. Diese ist fast immer sowohl von einem mehr oder weniger adäquaten Einstieg auf dem Arbeitsmarkt als auch von familialen Orientierungen in Form von Heirat und Nachwuchsplanung geprägt. Vorher bestehende Motive und Orientierungen können beibehalten, aber auch durch andere stärker wirkende ersetzt werden.[21]

Erfolgreicher Arbeitsmarkteinstieg

Spricht man von einem Arbeitsmarkteinstieg, und insbesondere von einem erfolgreichen, stellt sich die Frage, wie ein solcher aussehen muss. Schmolke (2010) versteht darin die Arbeitsmarktintegration als Kontinuum, „als gleichberechtigte Teilhabe und Herstellung von Chancengleichheit aller Beteiligten am Arbeitsmarkt“[22], in dem es vorrangig um die berufliche Positionierung geht, einem der entscheidendsten Indikatoren für eine gesamtgesellschaftliche Integration.[23] Genauer fassen dies Birgit Behrensen und Manuela Westphal (2009).

„Wenn in der hier vorgelegten Studie von beruflichem Erfolg gesprochen wird, dann ist damit kein absolutes Maß gemeint. Vielmehr werden als beruflich erfolgreich diejenigen Migrantinnen verstanden, die mehr erreicht haben als die Mehrheit der Migrantinnen mit vergleichbaren sozialstrukturellen Ausgangsvoraussetzungen.“[24]

Dies besagt, dass es keine Kennzahlen von Einkommen oder Prestige der beruflichen Stellung gibt, sondern sich der erfolgreiche Arbeitsmarkteinstieg danach richtet, wie es gelingt, das eigene kulturelle Kapital wirksam einzusetzen und damit gegenüber einer imaginären Vergleichsgruppe eine bessere Arbeitsmarktpositionierung zu erreichen. Dabei spielt immer auch die Adäquanz zwischen Wissen und Können und der Beschäftigung eine Rolle. Ohne eine solche Verhältnismäßigkeit kann nur in sehr wenigen Fällen von einem erfolgreichen Arbeitsmarkteinstieg gesprochen werden.

3. Theoretische Grundlagen

Es stellt sich zu Beginn dieses Kapitels die Frage, ob es einen theoretischen Zusammenhang zwischen Bildung und sozialer Herkunft auf der einen Seite und einer erfolgreichen Arbeitsmarktpositionierung inklusive aller Facetten der Anerkennung von Wissen und Können auf der anderen Seite gibt. So offen wie diese Frage kann auch der wissenschaftliche Diskurs gefasst werden.[25] Helmut Schelsky sah 1957 in der Bildung die ausschließliche Bedingung für einen Zugang zu Aufstiegschancen und räumte der Schule eine statusverleihende und statusreproduzierende Funktion ein, die darüber hinaus noch als Vormund der Elternschaft bei dieser Funktion agiert, was eine Beziehung zwischen sozialer Herkunft und Berufsstatus auflöste. Zudem betrachtete er die spezifische Schicht in der Statusfrage als vernachlässigbar, ja geradezu als Merkmal vergangener Klassengesellschaften.[26]

Die Diskussion darüber brachte sowohl Akzeptanz als auch Ignoranz hervor. Während weithin Zustimmung bestand, was die Schule als zentrale Dirigierungsstelle anging, wurde die Annahme der Unwirksamkeit von schichtspezifischen Merkmalen stark kritisiert. Ralf Dahrendorf (1957) stimmte Schelsky zu, mahnte aber, dass dieser Prozess erst langsam voranschreite und, dass die Verbindung zwischen Bildungserfolg und Berufsstatus enger wird. Gleichsam lockert sich das Verhältnis von sozialer Herkunft sowohl in Bezug auf den Bildungserfolg als auch auf den Berufsstatus.[27] Stärkere Kritik kam dagegen von Jean Floud (1959), der teilweise entgegengesetzt argumentierte, dass die Dependenz zwischen sozialer Herkunft und dem Bildungserfolg fortbestehe und so der Zusammenhang zwischen Herkunft und beruflichem Status enger wird.[28] Gleiches wurde auch später von Ulrich Oevermann (1972) unterstützt, der festhielt, dass die „traditionalen Kriterien immer noch von Bedeutung sind“[29], womit er die herkunftsspezifischen Merkmale ansprach. Gleichzeitig schließt er jedoch aufgrund einer objektiven Messung von Fähigkeiten und deren Etablierung als Leistungskennzeichen auf eine Abschwächung des Zusammenhanges von sozialer Herkunft und Bildungserfolg.[30] Um nun auf die Frage eine Antwort zu finden, beziehe ich mich auf die Theorie von Pierre Bourdieu, mache aber zunächst aus Argumentationsgründen einen Umweg zur Humankapitaltheorie, da diese Ansatz- und Kritikpunkt für Bourdieus Gedanken war.

Humankapitaltheorie

Die Theorie des Humankapitals entstand als wirtschaftswissenschaftliche Konzeption im Kontext ökonomischen Wachstums der 1960’er Jahre in den USA und wurde besonders von Theodore W. Schultz (1963) entwickelt. Ausgangspunkt waren dafür die unbefriedigenden Ergebnisse der Wirkungen eines Ausbaus der physischen Ressourcen. Alternative Denkrichtungen nahmen daher andere Faktoren in den Blick, wie die technologische Entwicklung und den Menschen als Ressource von Arbeit. Dieses wirtschaftswachstumsbezogene Verständnis von Humankapital wurde dann schnell von Gary S. Becker (1964) aufgelöst, der den Fokus auf die empirische und theoretische Analyse von Humankapital selbst richtete, wodurch das Konzept eine bildungsökonomische Bedeutsamkeit erfuhr.[31]

In einem der klassischsten Werke zur Humankapitaltheorie beschreibt Becker erstmalig im Jahr 1964[32] Handlungen die einen Einfluss auf monetäres und psychisches Einkommen durch eine größere Investition in die menschliche Arbeitskraft als Ressource bewirken. Unter solchen Investitionen versteht er vor allem schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen, aber auch medizinische Versorgung, Migration zwischen nationalen und internationalen Arbeitsmärkten und die dauerhafte Informationsbeschaffung über Preise und Einkommen sowie Angebot und Nachfrage von Beschäftigungsmöglichkeiten. Damit werden Verbesserungen der Fähigkeiten, des Wissens sowie der Gesundheit erreicht, was sich letztlich auf das monetäre und psychische Einkommen positiv auswirkt. Dabei werden weniger die momentanen Erträge fokussiert, als vielmehr die Erträge, welche sich über einen längeren Zeitraum ergeben, wobei sich die Forschung dabei vorrangig auf monetäre Erträge bezieht, da für psychische Einkünfte vor allem geeignete Messgrößen fehlen. Dieser Umstand macht die Humankapitaltheorie zu einer Anwendung der Kapitaltheorie auf die menschliche Arbeitskraft.[33]

Die Humankapitaltheorie geht in ihrer Grundauffassung von einem neoklassischen Modell mit einem vollkommenen Wettbewerb sowie der Entlohnung der Produktionsfaktoren nach deren Produktivität aus. Allerdings grenzt sie sich dem gegenüber von einem homogenen Verständnis von Arbeit ab, das variabel austauschbar ist, und betrachtet Humankapital als einzigartiges Vorkommnis, welches vornehmlich durch die Investition in Bildung das Wissen und Können eines Individuums modifiziert und so die Produktivität der Arbeitskraft bestimmt. Als solche Investitionen werden schulische und arbeitsbezogene Lernprozesse verstanden, womit sowohl der Bereich vor dem Arbeitsleben als auch währenddessen als parallel dazu laufende Maßnahmen berücksichtigt werden. Unterschiedliche Investitionen in das Humankapital bedingen durch deren unterschiedliche Produktivität im Prozess der Arbeit auch Unterschiede in der Entlohnung, was impliziert, dass es zu Chancenungleichheiten kommt. Zwar wirken sich die für die Entlohnung maßgeblichen formellen und informellen Investitionen grundsätzlich positiv aus, doch müssen auch Faktoren berücksichtigt werden, die wie das steigende Alter und die damit einhergehende sinkende Produktivität eine tendenzielle Abnahme der Entlohnung bedingen. Ohne die diversen Studien hier anzuführen, die dazu unternommen wurden, ist hier jedoch auf einen Aspekt hinzuweisen. Es konnte gezeigt werden, dass eine Investition in den Schulbesuch mit steigender Dauer zu einem Sinken der Ertragsrate führt. In den ersten Jahren steigt zwar die Ertragsrate, fällt aber mit jedem weiteren Jahr, sodass aus dieser Überinvestition kein Profit gezogen werden kann.[34]

Kritisch lässt sich hier anführen, dass die Humankapitaltheorie ausschließlich das betrachtet, was der Einzelne investieren und später anbieten kann. Völlig außer Acht wird dabei aber die Nachfrage gelassen, d.h. der Messwert, der angibt, welches Kapital benötigt wird. Die Verwertung des Kapitals kann aber nur unter Berücksichtigung des tatsächlichen produktiven Nutzens erfolgreich sein sowie den dafür bestimmenden Rahmenbedingungen. Der Ignoranz gegenüber der Nachfragekomponente lässt die Erklärungen der Humankapitaltheorie unvollständig zurück.[35]

Dennoch kann die Humankapitaltheorie als Wendepunkt in der wissenschaftlichen Diskussion um die Erklärung wirtschaftswissenschaftlicher Phänomene und deren Zugang angesehen werden. Zudem konnte es fachgebietsübergreifend durch die Benennung der Chancenungleichheit als Ergebnis unterschiedlicher Investitionen in Humankapital und deren Erträgen eine erste Erklärung dazu liefern.

Kapitaltheorie nach Bourdieu

An diesen Annahmen der Humankapitaltheorie setzt Pierre Bourdieu seine eigene Kapitaltheorie an. Erstmals schreibt Bourdieu 1981 in seinem Werk „Titel und Stelle“[36] von einem Zusammenhang zwischen kulturellem Kapital und der gesellschaftlichen Positionierung. Bourdieu benutzt dazu einen Kapitalbegriff, der als angesammelte Arbeit, sowohl in materieller als auch in immaterieller, inkorporierter Form, zu verstehen ist. Dieses Kapital ist sowohl in den objektiven Strukturen, d.h. jenen, die aus der Ungleichverteilung verschiedener Kapitalformen resultieren, als auch in den subjektiven Strukturen, d.h. jenen, die den Habitus eines Individuums oder einer Klasse ausmachen, vorhanden. Zuletzt ist es aber auch Bestandteil der sozialen Regelmäßigkeiten. Das Kapital kann sowohl Profite erzielen, als auch sich selbst reproduzieren und sich in dem Maße akkumulieren, wofür jedoch Zeit benötigt wird. Die Verteilung von Kapital bildet die Struktur der sozialen Welt ab, deren Zwänge darüber entscheiden, welches Kapital erfolgreich und profitabel ist. Dies impliziert bereits, dass zu keiner Zeit gleiche Kapitalakkumulationen vorhanden sind, was wiederum eine herrschende Chancenungleichheit bedeutet.[37]

Das Kapital dient bei Bourdieu als Identifizierung der gesellschaftlichen und objektiven, materiellen Lage von Individuen und Klassen sowie deren Kennzeichnung. Er nennt dazu drei grundlegende Arten von Kapital – ökonomisches, kulturelles und soziales – und führt damit im Vergleich zur Humankapitaltheorie zwei weitere ein. So kritisiert er, dass sich die „Wirtschaftstheorie (…) ihren Kapitalbegriff von einer ökonomischen Praxis aufzwingen lassen“[38] hat, der zudem noch auf bloßen Warenaustausch und Profitmaximierung ausgerichtet ist und nur dem wirtschaftlichen Eigennutz dient. Dies unterläuft letztlich alle anderen weiteren Formen sozialen Austausches und erklärt diese „zu nicht-ökonomischen, uneigennützigen Beziehungen“[39]. In diesem Sinne deckt die Wirtschaftswissenschaft nicht die Gesamtheit der ökonomischen Prozesse ab. Bourdieu fordert dagegen eine Berücksichtigung aller Erscheinungsformen von Kapital und Profit sowie eine Regelung, wie diese ineinander transformiert werden können.[40] Diese Forderung erfüllt seine Theorie.

Charakteristisch für seine Konzeption der drei Arten ist, dass diese gegenseitig ineinander transformierbar sind. Dabei ist das ökonomische Kapital dominant, was bedeutet, dass sich das kulturelle und das soziale Kapital unter bestimmten Voraussetzungen davon ableiten lassen.

Das kulturelle Kapital ist in drei Formen existent. Zuerst ist es in verinnerlichter, inkorporierter Form ein stetig anhaftender Teil des Organismus, was durch diese Körpergebundenheit einen Verinnerlichungsprozess voraussetzt. Dieser kostet vor allem Zeit, welche das Individuum persönlich investieren muss. Neben zeitlichen Investitionen müssen zusätzliche „Entbehrungen, Versagungen und Opfer“[41] in Kauf genommen werden, um eine Akkumulation inkorporierten kulturellen Kapitals zu gewährleisten. Diese Ansammlung kann zum einen maßgeblich mit der Dauer des Bildungserwerbes, zum anderen aber auch anhand der familiären Erziehung im frühen Alter bewerkstelligt werden. Letzteres muss jedoch in einem positiven Kontext zum Bildungserwerb stehen, d.h. die Erziehung muss das leisten, was in der Schule nachgefragt wird, andernfalls verliert das Individuum erstens durch die Verschwendung und zweitens durch die Wiedergutmachung des Falschgelernten im doppelten Sinne Zeit. Gerade diese Korrektur zeigt deutlich, dass es sich beim inkorporierten Kulturkapital um “ein Besitztum [handelt; MB], das zu einem festen Bestandteil der ‚Person‘, zum Habitus geworden ist“[42]. Eine kurzfristige Weitergabe durch Schenkung, Vererbung, Kauf oder Tausch ist dabei unmöglich. Das Individuum und sein inkorporiertes kulturelles Kapital verschmelzen zu einer einzigartigen biologischen Verbindung, welche impliziert, dass die Weitergabe „auf dem Weg der sozialen Vererbung (…) [stattfindet; MB], was freilich immer im Verborgenen geschieht und häufig ganz unsichtbar bleibt“[43]. Beispiele für eine solche Form kulturellen Kapitals können die unterschiedlichen Aneignungsprozesse von Sprache oder generell formuliert ein konjunktives Erfahrungswissen sein, welches sich aus dem Milieu heraus bildet.

Die zweite Form ist das institutionalisierte kulturelle Kapital, das durch eine „Objektivierung von inkorporiertem Kulturkapital in Form von Titeln“[44] entsteht und vorliegt, wodurch eine Beschränkung auf die biologische Hülle des Individuums ausgehebelt wird. Dieses Kulturkapital bietet dem Träger nicht nur einen glaubwürdigen Beweis seines (inkorporiertem) Wissens, sondern dient zudem noch als rechtliche Garantie dafür. Aus dieser Garantie entsteht abhängig von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ein Wert, der sich sowohl unabhängig von der Persönlichkeit des Trägers als auch dem tatsächlichen Kulturkapital ergibt.[45] Dieser Wert des kulturellen Kapitals ist direkt mit dem ökonomischen Kapital verbunden, d.h. der Wert des Titels ist „unauflöslich mit dem Geldwert verbunden, für den er auf dem Arbeitsmarkt getauscht werden kann“[46]. Allerdings unterliegt dieser Titel auch seinem Seltenheitswert, wodurch es möglich ist, dass sich der Marktwert nicht in dem Maße rentiert und weniger profitabel ist als vorher angenommen wurde. Während bei der Umwandlung von ökonomischen in kulturelles Kapital der Wechselkurs noch hoch war, kann dieser sich durch gesellschaftliche, technologische, demografische etc. Faktoren verändern. Er ist also abhängig von der Nachfrage des Marktes. Erwähnenswert ist auch die von Bourdieu angebrachte kollektive Magie. Diese sagt aus, dass einem Titel Eigenschaften und Ideale zugeschrieben und diese von der Gesellschaft und der Institution anerkannt werden. Diese Zuschreibungen grenzen die einzelnen Titel voneinander ab und konstruieren diese somit zu einer Hierarchie. Titel derselben Zuschreibungen und Bezeichnungen sind identisch und ermöglichen es somit bspw. innerhalb von Organisationen einen adäquaten Austausch der jeweiligen Träger vorzunehmen.[47]

Die dritte Form bezeichnet das objektivierte Kulturkapital. Darin sind alle kulturellen Manifestationen zu sehen, die kulturelles Kapital beinhalten, wie z.B. Bücher, Gemälde, Denkmäler, Filme, Maschinen, Artefakte etc. Diese lassen sich im Sinne juristischen Eigentums materiell übertragen, was ökonomisches Kapital voraussetzt. Die Grenzen der Übertragbarkeit liegen aber in der symbolischen „Verfügung über die kulturelle Fähigkeit“[48], um jene auch gebrauchen, genießen und verstehen zu können. Ein Buch zu besitzen ohne Lesen zu können, eine Maschine zu führen ohne deren Funktion zu verstehen oder ein Denkmal zu betrachten ohne dessen Hintergrund zu kennen, lassen den bloßen symbolischen Besitz kulturell gesehen sinnlos erscheinen. Es ist dafür inkorporiertes Kulturkapital notwendig, welches wie oben beschrieben erworben und übertragen werden kann.[49]

Die Umwandlung von ökonomischen in kulturelles Kapital setzt zunächst einmal ein gewisses Maß an Zeit voraus, das investiert werden muss und erst durch das ökonomische Material ermöglicht wird. Da das kulturelle Kapital in der Familie weitergegeben wird, spielt dabei die Zeit eine Rolle, die dafür zur Verfügung steht. In der Familie vorhandenes ökonomisches Kapital vergrößert dabei nicht nur den Zeitraum für die Weitergabe, sondern schiebt auch den Eintritt in den Arbeitsmarkt hinaus, wodurch eine weitere Anhäufung kulturellen Kapitals möglich ist, bspw. in der Aufnahme eines Universitätsstudiums. Eine Garantie für einen erfolgreichen Ertrag daraus gibt es nicht. Die Übertragung von kulturellem Kapital findet im Gegensatz zum ökonomischen Kapital wesentlich verschleierter statt. Ein Zustand der auf dem Arbeitsmarkt keinen Profit bringt. Daher muss sich dieses Kulturkapital mithilfe von Akkreditierungsverfahren des Schulsystems in einen offiziellen Titel umwandeln, welcher dann den legitimen Zugang zu Positionen und Eliten ermöglicht.[50]

Neben dem ökonomischen und kulturellen Kapital gibt es eine dritte Form. Das soziale Kapital umfasst alle gegenwärtigen und möglichen „Ressourcen, die auf der Zugehörigkeit zu einer Gruppe beruhen“[51]. Die Beziehungen innerhalb der Gruppe existieren ausschließlich auf der Basis von ständig reproduzierten Tauschbeziehungen, sowohl materiell als auch symbolisch. Zudem können solche Gruppen auch institutionalisiert und garantiert werden, bspw. als Träger eines gemeinsamen Namens oder Mitglieder einer gemeinsamen Organisation. Die Ausprägung des Sozialkapitals richtet sich zum einen nach der Größe des sozialen Netzwerkes und der Fähigkeit eines Individuums, dieses zu nutzen, und zum anderen nach dem Ausmaß an ökonomischen, kulturellen und sozialen Kapitals derjenigen, mit denen er soziale Beziehungen eingeht. Es spielt also nicht nur eine Rolle, was der Einzelne leisten kann, sondern auch was die ihn umgebende Gruppe zu bieten hat. Um dieses nutzen zu können, muss eine gewisse Homogenität zwischen den Beziehungspartnern bestehen, die bspw. auf einem ähnlichen ökonomischen oder kulturellen Kapital beruhen kann. Es kommt demnach nur zur Bildung von Sozialkapital, wenn das Individuum anhand dieser Eigenschaften von der Gruppe anerkannt wird. Aus einer Zugehörigkeit zu solch einer Gruppe ergeben sich sowohl materielle Profite in Form von Gefälligkeiten als auch symbolische Profite in Form von Ansehen, Prestige und letztlich auch Macht. Für die ständige Produktion und Reproduktion dieser Beziehungen sind Institutionalisierungsstrategien notwendig, die „früher oder später einen unmittelbaren Nutzen versprechen“[52]. Dazu zählen auch sog. Zufallsbeziehungen z.B. zu Nachbarn oder Kollegen, welche in besondere Beziehungen transformiert werden und in deren Folge reziproke Verpflichtungen entstehen. Um diese Beziehungen aufrecht halten zu können, müssen die darin ablaufenden Austauschprozesse ständig anerkannt und bestätigt werden. Dass es dabei zur Verausgabung von ökonomischem Kapital und Zeit kommt, ist notwendig. Damit dieser Einsatz am Ende auch rentabel ist, muss der Einzelne in die Kompetenz investieren, mit der er verwandtschaftliche Zusammenhänge und tatsächliche Beziehungen erkennt und weiß, diese zu nutzen. Diese Fähigkeit erhöht den Ertrag des Sozialkapitals maßgeblich.[53]

Die Umwandlung von Sozialkapital in ökonomisches Kapital bedarf grundsätzlich eines hohen Einsatzes von Fürsorge, Engagement und Aufmerksamkeit, wodurch der monetäre Bedeutungsgehalt der Beziehung ignoriert wird. Obgleich das Investment in diese Beziehung wesentlich höher ist als der momentane Profit, stellt es auf kurz oder lang eine zuversichtliche und sichere Investition dar, um sowohl monetäre als auch nicht-monetäre Profite zu erhalten. Allerdings muss sich dieser Austausch bereits lange etabliert und immer wieder reproduziert haben.[54]

Humankapital vs. Bourdieu

Es ist nicht zu übersehen, dass Bourdieu die Humankapitaltheorie als Ansatzpunkt für seine eigene Denkrichtung benutzt, was sich aus einigen Gemeinsamkeiten ergibt. Beide Theorien folgen erstens der Annahme, dass es nur durch eine Investition in symbolische, nichtmaterielle Objekte zu einem Ertrag kommt. Zweitens wird eine solche Investition vorrangig in Schulbildung getätigt, was folglich eine Investition in kulturelles Kapital darstellt. Dieses kulturelle Bildungskapital muss drittens in einem Individuum inkorporiert sein, damit dieses genutzt werden kann. Beide folgen demzufolge viertens auch der Analogie zwischen ökonomischem und kulturellem Kapital.[55]

Weiter oben habe ich bereits den zentralen Kritikpunkt Bourdieus angeführt, der sich auf das Verständnis des Kapitalbegriffes bezog. Ein weiterer Unterschied ist, dass sich Bourdieu davor hütet, eine Koppelung zwischen Investition, Produktivität und Einkommen vorzunehmen. Er sieht dagegen den Bildungstitel als maßgebliches und einkommensbestimmendes Kriterium an, gleich, ob dieser dem beschriebenen Wissen und Können tatsächlich entspricht. Die wirtschaftliche Position ist unabhängig von der eigentlich erworbenen Fähigkeit. Einzig der Bildungstitel weist der Person auf dem Markt eine Position zu, welche durch den Seltenheitswert noch an beruflicher und gesellschaftlicher Attraktivität gewinnt und so die soziale Rangordnung strukturiert. Für die Bestimmung dieses Wertes ist die Nachfrage des Marktes verantwortlich. Der daraus entstehende Ertrag ist jedoch im Gegenteil zur Humankapitaltheorie nicht immer monetärer Art, sondern nimmt auch symbolischen Charakter an, wie die soziale Selbstbehauptung und der soziale Aufstieg.[56]

Anders als die Humankapitaltheorie betrachtet Bourdieu die Investition in schulisches Bildungskapital als nicht bedingungslos. Eine Grundvoraussetzung dafür ist die Weitergabe kulturellen Kapitals in der Familie, welches durch die Bildung erweitert und gefestigt und durch die Bildungsinstitution sanktioniert und verschleiert wird.[57]

Zuletzt legt Bourdieu einen Schwerpunkt auf die Art und Weise, wie sich die verschiedenen Arten von Kapital ineinander transformieren lassen, da es so zu einer multiplikativen Wirkung dieser kommen kann. Damit zeigt er auch, dass gleiche Bildungsabschlüsse keine identischen Erträge leisten können, da eine soziale Beziehung zu elitären Kreisen weitaus höhere Positionen ermöglichen kann.[58]

Es ist hier ersichtlich geworden, dass Bourdieu der Schritt weg von den rein ökonomischen hin zur gesamtgesellschaftlichen Tragweite von Kapital gelingt. Daher wird seine Theorie in dieser Arbeit weiter verfolgt.

Kulturelles Kapital und Statuspassagen

Die zentrale Frage an dieser Stelle muss lauten, wie und wodurch erworbenes Wissen und Können auf dem Arbeitsmarkt verwertet werden kann, das durch Erziehung und Bildung erlangt wird. Dabei muss festgehalten werden, dass nicht alles Wissen und Können automatisch kulturelles Kapital darstellt. Letztlich bestimmt der Markt den Wert dessen und somit auch den Kapitalcharakter. Um überhaupt in die Situation einer Verwertung kommen zu können, muss das Individuum einen Statusübergang vollziehen, ob gewünscht oder unerwünscht, ob bewusst oder unbewusst etc.[59] Dieser Wechsel ist jedoch nicht ohne Konkurrenz zu sehen, denn der Markt dient Allen als Ort der sozialen Begegnung und als Schlachtfeld um die besten Positionen. Ungewissheiten der Verwertbarkeit bspw. aufgrund zeitlicher und bedarfsbezogener Verschiebungen und generelle Unsicherheiten sind Merkmale dieses Aufeinandertreffens.

Der Weg in einen neuen Status muss dabei mit Schittenhelm (2005) mehrdimensional betrachtet werden. Neben der Analyse von Bildung und Erziehung, steht zudem der Migrationsprozess und seine Phasen als wichtiges Kriterium im Raum. Nohl/Schittenhelm/Schmidtke/Weiß (2010) bringen zusätzlich die Dimension des partnerschaftlichen und familienbezogenen Lebensverlaufes in die Diskussion ein.[60]

Es kann dabei zu einer völlig neuen Bewertung des kulturellen Kapitals kommen. Hier spielen nicht nur der Bedarf des Arbeitsmarktes eine Rolle, sondern auch und in vielen Fällen deutlich mehr die rechtlichen Beschränkungen und Vorgaben. Zudem werden Akkreditierungsverfahren auf die Probe gestellt, welche zusätzlich institutionelles kulturelles Kapital entwerten können. Neben diesen teils manifesten Faktoren sind es aber vor allem auch informelle und unscheinbare Prozesse, die auf einer höheren Ebene aushandeln, inwiefern Erwartungen an einen Status bestehen und wie sich diese letztlich in Form von Titeln oder Zeugnissen zertifizieren lassen.

„Bildung, Wissen und Können sind nicht einfach kulturelles Kapital, sondern bezeichnen eine – gesellschaftlichen und historischen, aber auch biographischen Veränderungen unterworfene – Relation zwischen den Erwartungen des Arbeitsmarktes einerseits und dem, womit man im Bildungssystem ausgestattet wurde und wird.“[61]

4. MigrantInnen auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Dieses Kapitel soll die Hinführung zum Forschungsgegenstand widergeben und wichtige Rahmenbedingungen aufzeigen. Dazu werde ich beginnend unter 4.1. einen kurzen historischen Abriss der Zuwanderung von Ausländern sowie den politischen Gegebenheiten und Denkrichtungen in Deutschland geben. Anschließend sollen unter 4.2. anhand des Aufenthaltsgesetzes verschiedene Typen des Aufenthaltsstatus skizziert werden, gefolgt von einem statistischen Überblick über die bildungsbiographische Zusammensetzung der Migrationsbevölkerung in Deutschland unter 4.3. Im letzten Abschnitt 4.4. werde ich einen Auszug aus bestehenden Studien zum Thema „Migration, Bildung, Arbeitsmarkt“ geben.

4.1. Entwicklung der Zuwanderung und Migrationspolitik in Deutschland

Deutschland hat sich seit der industriellen Entwicklung und dem damit verbundenen erhöhten Bedarf an vor allem kostengünstigen Arbeitskräften aus dem Ausland zu einem Immigrationsland gewandelt, was sich auch zwischen den beiden Weltkriegen fortsetzte und die deutsche Rüstungsindustrie ermöglichte. Nach dem Zweiten Weltkrieg herrschte in Deutschland ein großes Kommen und Gehen, d.h. dass sowohl Viele Deutschland verließen, aber auch Viele – und zwar sehr Viele – nach Deutschland migrierten.[62]

Ausgehend vom Wirtschaftswunder in Deutschland in den 1950’er Jahren, erhöht sich die Nachfrage des Marktes nach Arbeitskräften. Daraufhin werden ab 1960 Anwerbeverträge mit Ländern, wie Spanien, Griechenland, Türkei, Portugal etc. geschlossen, woraus sich die sog. Arbeitsmigration ergibt. Die „Gastarbeiter“[63] wurden dabei vor allem in unattraktiven und unterbezahlten Stellen eingesetzt. Die Politik setzte in dieser Zeit auf ein Rotationsprinzip, welches den Aufenthalt von „Gastarbeitern“ befristete und am Ende dieser Zeit durch neue, „unverbrauchte Gastarbeiter“ ersetzte. Im Jahr 1973 wurden dann die Anwerbeverträge beendet. Viele ArbeitsmigrantInnen hatten jedoch durch eine Lockerung der Rotationspolitik und der damit verbundenen einfacheren Verlängerung des Aufenthaltes längst ihre Familien nachgeholt und blieben in Deutschland, was sowohl für die Politik als auch für den Arbeitsmarkt eine große Herausforderung darstellte.[64]

Seit den 1990’er Jahren hat sich eine neue politische Sichtweise etabliert. Während es in den 1960’er Jahren noch um billige und einfache Arbeiter ging, wurde nun aufgrund der gestiegenen technologischen Entwicklungen und den größer gewordenen Einflüssen der Wissenschaft auf die Gesellschaft zunehmend nach Hochqualifizierten Ausschau gehalten. Um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben und den Wohlstand zu sichern, fokussierten sich Politik und Markt auf das Humankapital, also die menschliche Ressource als Arbeitskraft und als demographischen Dämpfer.[65] Durch Maßnahmen wie der Greencard-Initiative zwischen 2000 und 2004 sollte vor allem dem gestiegenen IT-Fachkräftebedarf Rechnung getragen werden. Bis Juli 2004 kamen insgesamt 14.876 Fachkräfte im Rahmen dieses Programmes nach Deutschland, über 5.000 weniger als eingeplant. Davon waren mehr als ein Drittel aus Osteuropa und ein Viertel aus Indien. Ein Grund für die geringere Zahl an MigrantInnen war besonders der seit 2002 einsetzende Rückgang des IT-Sektors. Auch wenn die Initiative nicht den erwarteten quantitativen Erfolg hatte, so stellte sie dennoch gerade für kleine und mittlere Unternehmungen einen großen Erfolg dar, da diese den Löwenanteil von 75% aller Genehmigungen beantragten und erhielten. Des Weiteren entstand damit ein neues Bild von Ausländern und Zuwanderungspolitik in der öffentlichen Debatte.[66]

Das Auslaufen der Initiative hatte lediglich im 2005 in Kraft getretenen „Zuwanderungsgesetz“ oder „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“ (kurz: Aufenthaltsgesetz oder AufenthG) eine Art Nachfolger, aus dem ich im Folgenden drei Typen der Aufenthaltstitel darstellen werde.

4.2. Rechtliche Bedingungen der Eingliederung von MigrantInnen in den Arbeitsmarkt anhand des Aufenthaltsstatus

Das „Aufenthaltsgesetz“ gilt seit 2005 und trat mit vielen Veränderungen an die Seite des bis dahin ausschließlich geltenden Ausländergesetzes. Das AufenthG bezieht sich auf Ausländer, die im Sinne des §116 Grundgesetz (GG) keine Deutschen sind. Damit sind nach §2 AufenthG u.a. alle in Deutschland Lebenden gemeint, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ohne alle Normen auch nur ansatzweise darstellen zu wollen, beschränke ich mich auf drei Typen des Aufenthaltsstatus nach §4 AufenthG, welche hierarchisch aufeinander aufbauen: Visum, Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis. Ein solcher Aufenthaltstitel ist sowohl für die Einreise als auch für den Aufenthalt in Deutschland erforderlich und beinhaltet je nachdem unterschiedliche Berechtigungen und Auflagen.

§6 AufenthG regelt den Aufenthalt mit einem Visum. Neben Flughafentransit-visa können Ausländer Schengen-Visa für die Durchreise durch die Schengen-Staaten von maximal drei Monaten erhalten, welche unter bestimmten Voraussetzungen um dieselbe Dauer verlängert werden können. Für einen generell längeren Zeitraum wird ein nationales Visum benötigt. Es gelten dabei die Vorschriften der anderen Aufenthaltstitel.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist nach §7 AufenthG ebenfalls ein befristeter Aufenthaltstitel, jedoch ohne bestimmten Zweck des Aufenthaltes. Eine Erteilung und Verlängerung (§8 AufenthG) dieses ist maßgeblich von dem Engagement des Einzelnen zur Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben abhängig. Hierunter zählen bspw. die Teilnahme an einem Integrationskurs oder der Nachweis, dass die Integration anderweitig erfolgte.

Im Gegensatz dazu ist nach §9 AufenthG eine Niederlassungserlaubnis unbefristet und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Aufgrund dieser Berechtigung unterliegt die Erteilung jedoch entscheidenden Voraussetzungen, welche im §9 Abs.2 AufenthG aufgelistet sind. Beschleunigt werden kann die Erteilung dagegen, sofern der Ehegatte bereits die notwendigen Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Dies gilt ebenso, wenn sich der Antragsteller in einer Ausbildung befindet, aus der ein schulischer, beruflicher oder universitärer Abschluss hervorgeht. Der Antragsteller erhält damit automatisch eine Niederlassungserlaubnis.

Wie unter 4.1. bereits erwähnt, gilt dieses Gesetz als Nachfolger der Greencard-Initiative. Dies wird vor allem im § 19 AufenthG deutlich, der die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte regelt. Hiernach kann unter Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit und den Voraussetzungen, dass sowohl die Integration als auch die soziale wie finanzielle Absicherung durch den Antragsteller selbst gewährleistet werden kann, ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden. Unter den Begriff der Hochqualifizierten fallen insbesondere „1. Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen, 2. Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion oder 3. Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erhalten“[67]. Diese eher oberflächliche Bezeichnung lässt viel Spielraum und macht Platz für prekäre Ungleichbehandlungen, da bspw. eine Einschätzung der Besonderheit von fachlichen Kenntnissen äußerst subjektiv erscheint. „Hochqualifiziert“ meint in diesem Gesetz nicht die Qualifizierung auf akademischem Niveau, sondern wird insgeheim gemessen an den aktuellen Nachfragen des Marktes und der Politik. Nichtdestotrotz stellt es den formalen Rahmen für eine Erleichterung der Aufenthaltsregelung von Spezialisten dar.

Um generell ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland aufnehmen zu dürfen, wird also eine Niederlassungserlaubnis benötigt. Eine eigenständige Erlangung dieser ist mit hohen zeitlichen Einbußen verbunden, wodurch auch existenzielle Problemlagen entstehen können, vor allem wenn eine Verantwortung für eigene im Herkunftsland geborene Kinder besteht. Daher greifen, so wird es diese Studie zeigen, viele MigrantInnen zu einer relativ schnellen, ehelichen Bindung mit Einheimischen oder zumeist MigrantInnen derselben Herkunft[68], die jedoch schon eine lange Zeit in Deutschland leben und die Erfordernisse erfüllen. Damit lässt sich auf einfache und schnelle Art und Weise ein unbefristeter Aufenthaltsstatus erlangen. Dass es durch dieses „Schlupfloch“ auch zu illegalen Scheinehen kommen muss, ist immanent. Zwar existieren dazu keine amtlichen Statistiken, doch kann anhand der Ehescheidungszahlen ausgemacht werden, dass 2008 der Anteil der Ehescheidungen in den ersten vier Jahren bei nur 11,7% lag.[69] Von einer massenhaften Schließung von Scheinehen brauch demnach nicht ausgegangen werden, was sich auch in den hier erhobenen Interviews so abzeichnete.

4.3. Statistischer Überblick über die bildungsbiographische Zusammensetzung und Arbeitsmarktpositionierung der Migrationsbevölkerung in Deutschland

Neben dem qualitativen Teil dieser Arbeit, soll auch eine kurze quantitative Analyse aufgeführt werden. Hierbei war es Ziel, anhand amtlicher Statistiken diejenigen MigrantInnen abzubilden, die im Alter zwischen 25 und 55 Jahren sind, ihre gesamte berufliche Ausbildung in ihrem Herkunftsland absolvierten und erst danach nach Deutschland migrierten. Es musste dazu ersichtlich sein, welcher Abschluss – heruntergebrochen auf das deutsche System – wo erworben wurde, um damit eindeutig die hier definierten Bildungsausländer zu identifizieren. Damit sollte die hier untersuchte Gruppe auch quantitativ erhoben werden.

Allerdings existierten keine Daten, die diese Gruppe und die angegebenen Kategorien erhoben haben und widergeben. Um dennoch die bildungsbiographische Landschaft unter MigrantInnen darzustellen, beziehe ich mich auf den Mikrozensus 2010. Dieser erhebt zumindest alle MigrantInnen mit eigenen Migrationserfahrungen und die jeweiligen Abschlüsse. Zwar sind darin auch die Daten für diejenigen enthalten, die in sehr jungem Alter nach Deutschland migrierten und hier ihre berufliche Ausbildung ablegten, aber eben auch diejenigen, welche dies im Ausland taten. Dies ist aber gerade deshalb wieder interessant, da somit diese gesamte Gruppe in einer inneren Konkurrenz für die besten Positionen auf dem Markt betrachtet werden kann. Der Mikrozensus 2010 ist zudem gegenüber den Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit vorzuziehen, da dieser im Gegensatz zu Letzteren nicht die Dimension „Ausländer“, sondern die entscheidendere des „Migrationshintergrundes“ thematisiert, d.h. dass der Mikrozensus auch diejenigen berücksichtigt, die Migrationserfahrungen besitzen, aber vielleicht schon immer eine deutsche Staatsangehörigkeit inne haben oder diese nach der Migration erhielten.

Die Daten fasse ich soweit zusammen, dass ausschließlich die Daten für diejenigen Bevölkerungsgruppen dargestellt werden, welche in den Interviews repräsentiert werden. D.h. ich beziehe mich in der Dimension „Alter“ auf die 25- bis 55-Jährigen, die in der Dimension „Migrationshintergrund“ auf eigene Migrationserfahrungen zurückgreifen können. Zudem beziehe ich die Dimension des „höchsten berufsqualifizierenden Bildungsabschlusses“[70] ein und stelle damit die Verbindung zu den Typen Hoch-, Mittel- und Unterqualifizierte her. Die Tabelle 1 zeigt einen Ausschnitt der deutschen Bevölkerung unterschieden nach den genannten Dimensionen und ergänzt durch die Positionierung auf dem Arbeitsmarkt anhand von drei Wirtschaftssektoren, wobei der Dienstleistungssektor noch einmal unterteilt ist.

Tabelle 1 – Bildungsbiographische Zusammensetzung der deutschen Bevölkerung zwischen 25 und 55 Jahren mit und ohne eigenen Migrationserfahrungen und die Positionierung auf dem Arbeitsmarkt (Quelle: Statistisches Bundesamt 2011)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In der Gruppe der Personen mit eigenen Migrationserfahrungen besitzen 18% eine Lehre als höchsten berufsqualifizierenden Bildungsabschluss und sind zwischen 25 und 55 Jahren alt. Diese Gruppe repräsentiert für diese Studie den Typus „Mittelqualifiziert“. Damit liegen diese gerade einmal 6% unter dem Anteil der Personen ohne Migrationshintergrund und 5% unter dem bundesdeutschen Durchschnitt. Bei den Universitätsabschlüssen zeigen sich die hochqualifizierten MigrantInnen mit 7,3% besser als die Einheimischen (4,8%) und der Durchschnitt (5%) gemessen an den Gesamtzahlen der jeweiligen Gruppe, was sich mitunter durch unterschiedliche Bildungssysteme auf internationaler Ebene ergibt. Bis hierher zeichnet sich ab, dass MigrantInnen sowohl mit dem Bundesdurchschnitt als auch den Einheimischen mithalten und diese sogar übertreffen können. Es handelt sich also bei einem knappen Drittel um gut bis sehr gut ausgestattetes kulturelles Kapital. Deutliche Unterschiede existieren allerdings bei den 25- bis 55-jährigen MigrantInnen mit eigenen Migrationserfahrungen, die keinen berufsqualifizierenden Bildungsabschluss besitzen, den „Unterqualifizierten“. Hier sind 24% ohne Berufsabschluss, während der Bundesdurchschnitt bei 7% und die Einheimischen bei nur 4,8% liegen.[71] Gerade dieser Sachverhalt zeigt deutlich, dass sich viele MigrantInnen in Deutschland aufgrund der nichtvorhandenen Bildungsabschlüsse nur schwer auf dem Arbeitsmarkt etablieren können. Dennoch liegt die Erwerbslosenquote der 25- bis 55-jährigen MigrantInnen mit eigenen Migrationserfahrungen bei „nur“ 8,6%.[72] Fraglich ist, wo die Gruppe ohne Abschluss auf dem Arbeitsmarkt anzutreffen ist. Der Großteil von 47% aller 25 bis 55-jährigen mit eigenen Migrationserfahrungen befindet sich in Angestelltenverhältnissen, gefolgt von 40% in Arbeiterverhältnissen. Eine Vermutung, dass viele ohne Ausbildung in der eigenen ethnischen Nische, bspw. in eigenen Läden von Verwandten unterkommen, kann mit 0,5% vernachlässigt werden. Da für die genannten Beschäftigungen ein gewisses kulturelles Kapital benötigt wird, kann ebenfalls angenommen werden, dass Viele (11%) versuchen sich selbständig zu machen.[73]

Tabelle 1 zeigt auch in welchen Branchen die MigrantInnen vorzufinden sind. Dabei liegt der Schwerpunkt mit 52% aller Erwerbstätigen zwischen 25 und 55 Jahren und eigenen Migrationserfahrungen auf dem Dienstleistungsgewerbe[74], was bspw. das Reinigungs-, Pflege- und Betreuungs- oder das Friseurgewerbe umfasst. Das kann vor allem daran liegen, dass für eine große Bandbreite an Dienstleistungsberufen auf langjährige Ausbildungen seitens der Arbeitgeber verzichtet wird. Vielmehr sind es geringbezahlte Tätigkeiten, für die eine kurze Anlernphase in der Regel ausreicht. Weiterhin ist das produzierende Gewerbe mit 25% ein Magnet für MigrantInnen, wobei hier vor allem die über 35-Jährigen arbeiten, was einen negativen Trend markiert.[75]

Eines der größten Defizite ist der genannte Anteil derer ohne berufsqualifizierenden Bildungsabschluss. Umso bemerkenswerter ist, dass es dennoch ein gewisser Teil davon schafft, den Arbeitsmarkt zu erschließen und nicht in die Arbeitslosigkeit zu geraten. Viele MigrantInnen steigen in Dienstleistungsberufe ein, was sich durch die genannten Gründe als einfach und auf kurze Sicht effektiv herausstellt, jedoch nicht lukrativ ist. Darunter finden sich auch viele Bildungsbiographien, die eine hochwertige Ausbildung in ihrem Heimatland abgeschlossen haben, in Deutschland jedoch damit keine adäquate Verwertung des Wissens und Könnens erreichen. Diese Einzelschicksale gehen leider nicht aus der amtlichen Statistik heraus, und müssen durch qualitative Studien, wie dieser, erhoben werden, damit das eigentliche Potenzial für den Arbeitsmarkt erkennbar wird.

4.4. Forschungstand: Empirische Studien zur Situation von MigrantInnen auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Betrachtet man die Literatur zum Thema „Migration, Bildung, Arbeitsmarkt“ so stellt sich schnell heraus, dass es eine ganze Menge jüngerer Werke gibt, die erst in den letzten zehn Jahren entstanden sind. Es lässt sich dabei eine Verbindung zu der Wende des politischen Blickwinkels auf das Humankapital erkennen. Dies impliziert, und so zeigt sich auch die Literatur, dass Studien vorrangig Hochqualifizierte und deren Integration in den Arbeitsmarkt behandeln. Einer Ausrichtung auf niedrig- oder mittelqualifizierte MigrantInnen wird nur sehr selten Aufmerksamkeit geschenkt. Ich werde in diesem Abschnitt einen Überblick der bestehenden Literatur und Forschung geben, wobei ich darauf hinweise, dass dieser keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Vielmehr sind es solche Werke, die am meisten rezipiert wurden und inhaltlich für diese Studie ein Gerüst bilden.

Eine erste Analyse der Arbeitsmarktintegration von Hochqualifizierten aus dem Ausland schaffen Sabine Gruber und Harald Rüßler im Jahr 2002. Sie untersuchten dabei hochqualifizierte, jüdische Kontingentflüchtlinge aus Russland, die im Rahmen der Greencard-Initiative nach Deutschland migrierten und aufgrund einer Sonderstellung sofort mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel und einer Arbeitserlaubnis ausgestatte wurden. Trotz der rechtlichen Gleichstellung und dem gut ausgestatten kulturellen Kapitals, konnte sich diese Gruppe nicht auf dem Arbeitsmarkt etablieren. Gruber/Rüßler heben hervor, dass selbst nach einer Anpassungsqualifikation oder einer Weiterbildung ein Einstieg in den mitgebrachten Beruf nur selten stattfindet. Es kommt im Gegensatz dazu sogar zu einer Missachtung und Entwertung des kulturellen Kapitals. Großes Problem sind dabei vor allem die Wartezeiten auf Maßnahmen und Weiterbildungen, da sich diese gravierend auf den Erhalt der Qualifikationen auswirken.[76] Auch Natalia Hefele und Margarete Menz (2006) greifen diese MigrantInnengruppe auf. Sie untersuchten, wie sich Institutionen – hier vor allem Universitäten – bemühen, diese Hochqualifizierten zu integrieren. Neben einfachen Beratungsangeboten bspw. für die Anerkennung von Bildungstiteln oder für die berufliche Perspektive, bieten die Universitäten für die untersuchte Gruppe nahezu keine oder nur minderwertige Maßnahmen zur Förderung der Integration an. Begründet wird dies seitens Hefele/Menz damit, dass der Markt, in dem sich sowohl Autochthone wie Allochthone befinden, hart umkämpft ist, und unter Letzteren eine ausreichende Förderung nur schwierig hergestellt werden kann, da Einheimische besonders im soft-skills-Bereich Vorteile gegenüber MigrantInnen haben. Damit warfen Hefele/Menz vor allem die Frage auf, wer die Zuständigkeit für Integrationsmaßnahmen und den damit verbundenen Inhalten innehaben muss und wer diese durchzuführen hat. Die untersuchte Gruppe konnte an Universitäten keine solchen Maßnahmen finden, wodurch die weiteren Wege zunehmend erschwert wurden.[77]

[...]


[1] Wilkens 2008, S.172

[2] vgl. Englmann 2009 S.19 ff.

[3] vgl. Wilkens 2008, S.172 f.

[4] Ausgenommen ist der Fall für den Typus „Unterqualifizierte MigrantInnen“, welcher keine berufliche Ausbildung weder im Herkunftsland noch im Migrationsland besitzt.

[5] Nohl/Schittenhelm/Schmidtke/Weiß 2010, S.14

[6] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2007, S.57

[7] Nohl/Schittenhelm/Schmidtke/Weiß 2010, S.13

[8] vgl. Nohl/Schittenhelm/Schmidtke/Weiß 2010, S.14

[9] vgl. Schmolke 2010, S.39

[10] vgl. Glaser/ Strauss 1971, S. 2 ff.

[11] vgl. Glaser/Strauss 1971, S.4 f.

[12] Glaser/Strauss 1971, S.5

[13] vgl. Glaser/Strauss 1971, S.5

[14] Glaser/Strauss 1971, S.47

[15] vgl. Glaser/Strauss 1971, S.34 ff.

[16] vgl. Glaser/Strauss 1971, S.142 ff.

[17] vgl. Schittenhelm 2005, S.40 ff.

[18] 1. „Statuserhalter“, die durch einen Abbruch einer Bildungsmaßnahme versuchen diesen nachzuholen und damit vor allem intendieren familiäre Bedürfnisse normativ zu erfüllen; 2. „Statuserwerber“, die sich dem Erwerb von höheren Wissen und Können widmen und dabei auf empirische Erfahrungen von Bezugspersonen, wie Eltern, zurückgreifen und Prozesse mit diesen gemeinsam durchlaufen können; 3. „Statussucher“, die aus einem aktuellen Status aufgrund fehlender Identifizierung – bspw. mit herkunftsfamiliären Vorstellungen – aussteigen und alternative Wege der Selbstverwirklichung einschlagen.

[19] vgl. Hoerning 1978, S.257

[20] vgl. Schittenhelm 2005, S.17 f.

[21] vgl. Nohl/Ofner/Thomsen 2010, S.71 ff.; Thomsen 2009

[22] Schmolke 2010, S.18

[23] vgl. Schmolke 2010, S.18

[24] Behrensen/Westphal 2009, S.7

[25] einen Überblick dazu liefern Müller/Mayer 1976, S.13-20

[26] vgl. Schelsky 1961, S.414 ff. (1957 erschien bereits die deutsche Fassung, welche hier jedoch nicht verfügbar war.)

[27] vgl. Dahrendorf 1957, S.64 ff.

[28] vgl. Floud 1959, S:

[29] Oevermann 1972, S.20 f.

[30] vgl. Oevermann 1972, S.20 f.

[31] vgl. Krais 1983, S.200 f.

[32] Hier wurde auf die dritte Auflage aus dem Jahr 1993 zurückgegriffen, jedoch unter Berücksichtigung eventueller Textbestandteile explizit zur ersten Auflage.

[33] vgl. Becker 1993, S.11; Krais 1983, S.201 f.

[34] vgl. Krais 1983, S.202

[35] vgl. Krais 1983, S.204 f.

[36] Aufgrund eines fehlenden Zugangs zu diesem Werk, greife ich stattdessen auf sein 1992 erschienenes Werk „Die verborgenen Mechanismen der Macht“ zurück, welches die Thematik aufgreift und erweitert.

[37] vgl. Bourdieu 1992, S.49 f.; Krais 1983, S.210

[38] Bourdieu 1992, S.50

[39] Bourdieu 1992, S.50 f., Hervorhebungen im Original

[40] vgl. Bourdieu 1992, S.50 ff.

[41] Bourdieu 1992, S.55

[42] Bourdieu 1992, S.56

[43] Bourdieu 1992, S.57

[44] Bourdieu1992, S.61

[45] Beispielhaft dafür sind Pseudoärzte, die sich mithilfe gefälschter Papiere jahrelang als solche ausgeben und auch erfolgreich praktizieren.

[46] Bourdieu 1992, S.62

[47] vgl. Bourdieu 1992, S.61 ff.

[48] Bourdieu 1992, S.59

[49] vgl. Bourdieu 1992, S.59 ff.

[50] vgl. Bourdieu 1992, S.74

[51] Bourdieu 1992, S.63

[52] Bourdieu 1992, S.65

[53] vgl. Bourdieu 1992, S.63 ff.

[54] vgl. Bourdieu 1992, S.63 ff.

[55] vgl. Krais 1983, S.211 f.

[56] vgl. Krais 1983, S.212 f.

[57] vgl. Krais 1983, S.213

[58] vgl. Krais 1983, S.213

[59] siehe dazu die Eigenschaften einer Statuspassage nach Glaser/Strauss im Kapitel 2

[60] vgl. Nohl/Schittenhelm/Schmidtke/Weiß 2010, S.11

[61] Nohl/Schittenhelm/Schmidtke/Weiß 2010, S.13

[62] vgl. Mecheril 2004, S.27

[63] zur Diskussion des Begriffes „Gastarbeiter“ vgl. Mecheril 2004, S.34 f.

[64] vgl. Mecheril 2004, S.32 ff.

[65] vgl. Mecheril 2004, S.27 ff.

[66] vgl. Kolb 2005, S.2

[67] vgl. § 19 Abs 2 AufenthG

[68] 2009 lag der Anteil an Ehen, in denen beide Partner auch dieselbe Herkunft hatten bei 92%, gemessen an allen zwischen Ausländern geschlossenen Ehen. Diese nahmen jedoch gerade einmal 6% von allen geschlossenen Ehen ein. (vgl. Weinheim/Rübenach 2010)

[69] vgl. Krack-Roberg 2010, S.1201

[70] Für diese Studie wurden nur die Kategorien „Lehre“, Universität“ und „Ohne berufsqualifizierenden Bildungsabschluss“ berücksichtigt; unberücksichtigt blieben „Fachhochschule“, „Berufsfachschule“ und „Meister/ Techniker/ Fachschule“.

[71] bzgl. der von 6.416.000 MigrantInnen mit eigenen Migrationserfahrungen zwischen 25 und 55 Jahren

[72] bzgl. einer Gesamterwerbspersonenzahl von 6.416.000 MigrantInnen mit eigenen Migrationserfahrungen zwischen 25 und 55 Jahren

[73] diese Daten sind hier nicht aufgeführt; vgl. Statistisches Bundesamt 2011

[74] hier wurden die Kategorien „Handel, Gastgewerbe, Verkehr“ und „Sonstige Dienstleistungen“ zu einer Kategorie „Dienstleistungsgewerbe“ zusammengefasst

[75] bzgl. einer Erwerbstätigenzahl von 5.671.000 MigrantInnen mit eigenen Migrationserfahrungen zwischen 25 und 55 Jahren, die zum Erhebungsstand in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis waren

[76] vgl. Gruber/Rüßler 2002

[77] vgl. Hefele/Menz 2006

Ende der Leseprobe aus 100 Seiten

Details

Titel
Migration, kulturelles Kapital & Arbeitsmarkt
Untertitel
Orientierungen, Strategien und Probleme von MigrantInnen beim Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg  (Professur für Erziehungs-wissenschaft, insbesondere systematische Pädagogik)
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
100
Katalognummer
V206868
ISBN (eBook)
9783656337003
ISBN (Buch)
9783656338178
Dateigröße
938 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
migration, kapital, arbeitsmarkt, orientierungen, strategien, probleme, migrantinnen, einstieg
Arbeit zitieren
B. A. Bildungs- und Erziehungswissenschaften Michel Beger (Autor:in), 2012, Migration, kulturelles Kapital & Arbeitsmarkt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206868

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Migration, kulturelles Kapital & Arbeitsmarkt



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden