Schulische Inklusion von Tourette-Betroffenen


Hausarbeit, 2012

20 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Begriffserklärungen
2.1. Inklusion
2.1.1. Inklusive Pädagogik
2.1.2. Chancengleichheit
2.1.3. Voraussetzungen, Risiken und Grenzen
2.2. Behinderung
2.3. Das Tourette-Syndrom (TS) als Form der Behinderung
2.3.1. Definition Tics
2.3.2. Hauptmerkmale des Tourette-Syndroms

3. Beispiele für Maßnahmen zur Umsetzung des Inklusionsanspruchs für TS-Betroffene

4. Effekte der Inklusion
4.1. Effekte für die Tourette-Syndrom-Betroffenen
4.2. Effekte für die Mitschüler
4.3. Effekte für die Lehrer
4.4. Effekte für die Beurteilung und Bewertung

5. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Die Menschen können sehr verschieden sein, aber ihre Träume nicht.“

Jens Peter Jacobsen

Mit der Ratifizierung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen im Jahre 2008 hat sich auch Österreich verbindlich zur Inklusion und Chancengleichheit von Menschen in allen Lebensbereichen und Lebensphasen bekannt. Daraus ergibt sich – unter anderem - die Verpflichtung ein inklusives Schulsystem für alle Heranwachsenden zu schaffen. Gemeint ist damit eine Beschulung, die niemanden durch ein gesondertes Schulsystem ausschließt und jedem die optimale, individuell benötigte Unterstützung zukommen lässt. Die Motive umfassen nicht nur systemtheoretische, interaktionistische, materialistische und ökologische Aspekte (Heimlich & Kahlert, 2012, S.104-111), sondern auch den freien Bildungszugang und die freie Bildungsteilhabe für Heranwachsende aus anderen Ethnien oder mit Beeinträchtigungen. Jedoch gibt es in Österreich bis jetzt noch keine Gesetze für die Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention. Seit 1993 besteht grundsätzlich die Wahlfreiheit für Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zwischen Sonderschul- oder Integrations-klasse. Steuern lässt sich der Elternwille über die ungleichwertige Ausstattung in den Förder- und Regelschulen. Die Sozialwissenschaftlerin Petra Flieger stellte fest, dass die Segregationsquote - also der Anteil an Pflichtschülern, die eine Sonderschule besuchen – in Österreich seit der Jahrtausendwende kontinuierlich ansteigt (derstandard.at). Das derzeitige Schulsystem grenzt aus, weil nur die Hälfte aller Kinder mit Förderbedarf mit anderen Kindern lernen können. Derzeit werden über 13.000 Schüler in Sonderschulen unterrichtet.

Im Zentrum dieser Hausarbeit steht die Forschungsfrage nach inklusiver Beschulung für Heranwachsende mit Beeinträchtigungen – am Beispiel von Tourette-Betroffenen. Tourette-Syndrom (TS) ist als Schwerbehinderung zu sehen, da es im Zusammenhang mit der gesamten Entwicklung steht und somit jegliche Lebens- und Lernprozesse beeinflusst. Hierzu werden anfänglich die Grund-prinzipien der Inklusion, sowie der Begriff Behinderung beschrieben. Im Anschluss wird auf das TS als Form von Behinderung eingegangen und es werden konkrete Fördermöglichkeiten für TS-Betroffene aufgezeigt, sowie die Effekte der Inklusion erörtert.

Im vorliegenden Text wird, aus Gründen der besseren Lesbarkeit, die männliche Form gewählt, gemeint sind aber beide Geschlechter.

2. Begriffserklärungen

2.1. Inklusion

„In integrativen Bildungssystemen werden Heranwachsende mit sonder-pädagogischem Förderbedarf verändert, damit sie in die allgemeine Schule gehen können. In inklusiven Bildungssystemen werden die allgemeinen Schulen hingegen verändert, damit sie den Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten aller Heranwachsenden entsprechen können“ (Heimlich & Kahlert, 2012, S.16).

Inklusion ist umfassender als das, was man früher mit Integration zu erreichen versuchte. Sie ist ein gesellschaftlicher Anspruch, der besagt, dass die Gesellschaft ihrerseits Leistungen erbringen muss, um Diskriminierungen von Menschen jeder Art und auf allen Ebenen abzubauen, damit eine möglichst chancengerechte Entwicklung aller Menschen möglich werden kann (Reich, 2012, S. 39f).

"Inklusion" bedeutet Einbeziehung, Dazugehörigkeit. Mit Inklusion ist eine Schule gemeint, die sämtliche Heranwachsende aus ihrem Einzugsgebiet auf-nimmt und ihr Angebot auf deren Beeinträchtigungen und besondere Bedürfnisse ausrichtet. Die Regelschulen sollen sich in Richtung einer „Schule für alle“ entwickeln. Dies bedeutet, dass auch benachteiligten Menschen Chancen eröffnet, schwache Ressourcen verstärkt, vorhandene Kräfte unterstützt und hinreichende Hilfen gewährt werden, damit die Betroffenen eigene Wege mit eigenen Zielen und neuen Chancen angemessen erfolgreich gehen können. Jeder Mensch soll die Möglichkeit erhalten, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaft-lichen Prozessen zu beteiligen – und zwar von Anfang an und unabhängig von in-dividuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Alter oder Geschlecht.

Nach Hinz (2003) sei Inklusion - als wirkliche Gemeinsamkeit im Lernen - erst dann gegeben, wenn das ganze Schulsystem sich zu einem Modell der pädagogisch gewollten Vielfalt und Gleichheit der individuellen Chancen umgewandelt habe.

2.1.1. Inklusive Pädagogik

„Inklusion im pädagogischen Sinne zielt auf die Schaffung netzwerkartiger Strukturen in Schule und Gesellschaft ab, die zur Unterstützung der selbst-bestimmten sozialen Teilhabe aller Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen beitragen und Tendenzen zum Ausschluss bestimmter Gruppen aus der Gesellschaft aktiv entgegentreten“ (Heimlich & Kahlert, 2012, S. 14).

In der Inklusiven Pädagogik geht es um die Anerkennung der Diversität und eine entsprechende soziale Einbeziehung aller Heranwachsenden und ihrer je verschiedenen Bedürfnisse, also um eine entsprechende Umgestaltung des Unterrichts an sich. In gemeinsamen Einrichtungen soll ihnen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten verholfen werden. Man geht hierbei davon aus, dass jeder bildungs-fähig ist und einen individuellen Förderbedarf hat (Grundrecht). Erst durch die damit verbundene „Individualisierung und Differenzierung des Unterrichts tritt die Pädagogik aus ihrer Aussonderungsgeschichte hervor“ (Speck, 2011, S.79). Letztendlich bedeutet Inklusive Pädagogik „...den Einzug der Sonderpädagogik ins Regelschulsystem“ (Prengel, 2006, S. 140).

Das Homogenitätsprinzip wird zugunsten zieldifferenzierten Lernens aufgegeben, da die heterogene Zusammensetzung kein gleichschrittiges Lernen zulässt. Dieses inklusive Verständnis kann jedoch nicht vorausgesetzt werden, sondern ist eine gesellschaftliche und bildungspolitische Entwicklungsaufgabe, die sowohl bei jedem Einzelnen wie auch bei den einzelnen Schulen beginnen muss. Deutliche Vorteile zeigen heute schon die Staaten mit inklusiven Schulsystemen, bspw. im PISA-Siegerland Finnland.

„Inklusiv denken bedeutet, bis an die Wurzeln unseres Denkens, unserer Gestaltung von Bildung und unserer Weltkonstruktion nach Elementen zu graben, die es uns ermöglichen zu einer Überwindung der defizitären Sichtweise von Menschen zu finden“ (Thoma & Rehle, 2009, S. 40).

2.1.2. Chancengleichheit

In Österreich ist die Gleichheit aller Menschen im Österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz, Art.7, Abs.1, festgeschrieben.

Eine tatsächliche Chancengleichheit aller Menschen ist jedoch angesichts der gesellschaftlichen Verhältnisse illusorisch, da die Menschen in der Gegenwart in sehr unterschiedlichen ökonomischen, sozialen, kulturellen, bildungsbezogenen und auch körperlichen Voraussetzungen auf die Welt kommen und sich in der Welt entwickeln. Diese Unterschiedlichkeit lässt sich nicht einfach gleichmachen. Aber es kann für eine höhere Gerechtigkeit der Chancen gesorgt werden (Reich, 2012, S. 31ff). Chancengleichheit bezüglich Bildung erreichen zu wollen, ist demnach ein nichteinlösbarer Anspruch. Passender erscheint der Begriff der Chancengerechtigkeit. Dieser geht von unterschiedlichen Voraussetzungen aus, betrachtet diese aber nicht als unveränderlich. Vielmehr betont er, dass bei jedem einzelnen Heranwachsenden alle ersichtlichen oder denkbaren Entwicklungsmöglichkeiten wahr- und ernstgenommen werden müssen (Lienhard & Joller, 2011, S. 34f). In der heutigen Zeit versteht man pädagogisch unter dem Begriff Chancengleichheit vor allem die Wertschätzung von Pluralität und Diversität, aber auch von Individualität und Selbstbestimmtheit.

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Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Schulische Inklusion von Tourette-Betroffenen
Hochschule
FernUniversität Hagen
Veranstaltung
Heterogenität und Schule / Behinderte Vielfalt
Note
1,7
Autor
Jahr
2012
Seiten
20
Katalognummer
V206866
ISBN (eBook)
9783656341321
ISBN (Buch)
9783656341383
Dateigröße
505 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
schulische, inklusion, tourette-betroffenen
Arbeit zitieren
Bettina Samhaber (Autor:in), 2012, Schulische Inklusion von Tourette-Betroffenen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206866

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