Eine Einführung in den Begriff der Anerkennung


Referat (Ausarbeitung), 2012

17 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Wortgeschichte und Bedeutung

3. Anerkennung als theoretisch-systematisches Konzept
3.1. Der Begriff der Anerkennung bei Johann Gottlieb Fichte
3.1.1. Grundlegende Annahmen
3.1.2. Wechselseitige Anerkennung
3.1.3. Fazit
3.2. Der Begriff der Anerkennung bei Axel Honneth
3.2.1. Der Kampf um Anerkennung
3.2.2. Sphären der Anerkennung
3.2.3. Fazit
3.3. Formen der Anerkennung

4. Anerkennung in pädagogischen Berufsgruppen
4.1. Von „Kuschelpädagogen“ und „Leistungsapologeten“
4.2. Die Anerkennungsproblematik der Pädagogik
4.3. Anerkennung und vermutete Fremdeinschätzungen

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Anerkennung ist ein Begriff, dem die allermeisten Menschen in ihrem Leben schon einmal begegnet sind. Aber so unterschiedlich, wie diese Menschen untereinander sind, so unterschiedlich sind auch ihre Auffassungen, Interpretationen, Definitionen und die emotionalen Konnotationen des Begriffes. So etwas wie „die einzig gültige Definition von Anerkennung“ existiert nicht, deshalb bedarf es einer Differenzierung der Wortbedeutungen, die im Verlauf dieser Arbeit vorgenommen wird.

Im zweiten Kapitel wird deshalb als Grundlage eine Definition und Bestimmung des Begriffs „Anerkennung“ vorgenommen. Im dritten Kapitel folgt dann die weitere Ausdifferenzierung des Begriffs anhand der Ausführungen von Johann Gottlieb Fichte und Axel Honneth, infolge derer, unter Berücksichtigung der bis dahin erlangten Erkenntnisse, verschiedene Formen der Anerkennung dargestellt werden. Anschließend wird dann im vierten Kapitel die Brücke zum eigentlichen Seminar-Thema geschlagen: Die Erkenntnisse werden auf den Bereich der pädagogischen Arbeitsfelder angewendet und es wird exemplarisch dargestellt, was Anerkennung im Bereich der Pädagogik bedeuten kann. Schließlich endet die Arbeit mit einem knappen Fazit.

Da es sich bei dieser Arbeit um die Ausarbeitung eines Vortrags handelt, der im Rahmen des Seminars „Zur methodischen Vielfalt einer komparativ pädagogischen Berufsgruppenforschung“ gehalten wurde, wird auf eine Fragestellung verzichtet; es handelt sich bei dieser Arbeit tatsächlich um eine Einführung in den Begriff der Anerkennung.

2. Wortgeschichte und Bedeutung

Ursprünglich diente das Wort „anerkennen“ „zunächst wohl dazu, die Akzeptanz bestimmter sozialer Zugehörigkeiten oder Funktionen auszudrücken“ (Frischmann 2009: 147). Als Beispiele nennt Frischmann die folgenden: „Die Mutter erkannte das Kind als das ihrige an; das ganze Land erkannte den König an; ich erkenne meine Unterschrift nicht an“ (ebd.). Das Anerkennen entspricht in diesen Fällen also dem Vorgang einer formalen Bestätigung, nicht aber einer wie auch immer gearteten Bewertung. „„Anerkennen ist hier umgangssprachlich eher neutral verwendet und noch nicht moralisch konnotiert. Ein normatives Begriffsverständnis im Sinne von Achtung und Würdigung scheint durch die philosophische Theorie (Fichte; Hegel) [...] [erschafft] worden zu sein“ (ebd.).

Heutzutage existieren im Sprachgebrauch verschiedenste Verwendungen für den Begriff der Anerkennung, die teilweise mit dem ursprünglichen, nicht wertenden Verständnis des Begriffes übereinstimmen, sich andererseits aber auch deutlich darin unterscheiden, dass sie eben genau diese positive Wertung ausdrücken. So unterscheidet Frischmann verschiedene Kontexte von Anerkennung:

„Allgemein bedeutet anerkennen: bestätigen, als richtig ansehen, zustimmen, gutheißen, würdigen, und wird so in ganz verschiedenen Kontexten verwendet“. „In einem eher juristischen und verwaltungstechnischem Anwendungsbereich bedeutet Anerkennung: eine bestimmte Gegebenheit als richtig bestätigen, beglaubigen, als gültig erklären, [...] bescheinigen“ (Frischmann 2009: 148). Letztere Definition findet vor allem im akademischen Bildungswesen Anwendung: Zunächst einmal müssen Studierende Prüfungsleistungen erbringen, die infolgedessen durch das Prüfungsamt anerkannt und verbucht werden. Des Weiteren war ein Ziel des Bologna-Prozesses zur Vereinheitlichung des europäischen Hochschulraums, die Voraussetzung für die Anerkennung von Studienabschlüssen im Ausland zu schaffen.

Von Anerkennung spricht man außerdem, wenn die Rede von „Fragen der Erkenntnis und Kompetenz“ (ebd.) ist: In diesem Fall bedeutet Anerkennung, „ein bestimmtes Wissen, eine Einsicht, eine Position zu bestätigen, ihr beizupflichten“ (ebd.). Vor allem wird Anerkennung aber „als Ausdruck positiver, oftmals moralisch auszeichnender Wertschätzung gebraucht und damit in einem normativen Sinn qualifiziert“ (ebd.). Dies ist der Fall, wenn bspw. einer Person die Anerkennung für einen ehrenamtlichen Einsatz ausgesprochen wird oder die Arbeit einer Organisation als Beitrag zum weltweiten Frieden anerkannt wird.

Unabhängig von den einzelnen Bedeutungen erlebt der Begriff „Anerkennung“ „seit einiger Zeit eine Renaissance in der Philosophie und hat auch Eingang in die Sozialwissenschaften gefunden“ (Frischmann 2009: 146), jedoch ist die Verwendung des Begriffs keineswegs auf diese Wissenschaftsdisziplinen beschränkt: Auch in den Politikwissenschaften, den Rechtswissenschaften, in der Psychologie und den Kulturwissenschaften spricht man dem Begriff eine immer größer werdende Bedeutung zu (vgl. ebd.).

Der Begriff der Anerkennung scheint sich deshalb „als ein neuer sozialer Grundbegriff anzubieten“, so Frischmann, weil er in der Lage ist, ganz allgemein „Phänomene sozialer Interaktion zu beschreiben“ (Frischmann 2009: 146). Was genau mit dem Begriff „Phänomene sozialer Interaktion“ gemeint ist, und was Anerkennung überhaupt mit „sozialer Interaktion“ gemeinsam hat, wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit deutlich werden.

Für die Auslegung des Begriffs „Anerkennung“ gibt es in den Sozialwissenschaften drei wesentliche Strömungen:

(1) „Anerkennung“ wird wie im alltagssprachlichen Gebrauch als Synonym für „Wertschätzung, Achtung, Respekt [und ] Würdigung“ (Frischmann 2009: 146) verwendet und es wird angenommen, dass Anerkennung für jeden Menschen eine wichtige Funktion erfülle, gemäß dem Grundsatz: „Menschen [brauchen] Anerkennung […], weil sie sich sonst minderwertig fühlen“ (ebd.).
(2) „Anerkennung“ wird je nach Disziplin, Theorie und Fragestellung unterschiedlich verwendet und definiert: Als Beispiele nennt Frischmann das Konzept der „Anerkennung als Möglichkeit des Umgangs mit Desintegrationsproblemen […] (vgl. Hafeneger et al. 2002)“ und der „Pädagogik der Vielfalt […] als Pädagogik der intersubjektiven Anerkennung zwischen gleichberechtigten Verschiedenen“ (ebd.) gemäß Prengel.
(3) „Anerkennung“ wird im Sinne Honneths Konzept der Anerkennung verstanden. Dieses Konzept orientiert sich vor allem an Fichte und Hegel. Trotzdem es teilweise kritisiert wird, gilt es doch als das „elaborierteste Anerkennenungskonzept“ (ebd.). Die Grundzüge Honneths Begriff der Anerkennung werden im Kapitel 3.2. erläutert.

3. Anerkennung als theoretisch-systematisches Konzept

Die Ausgestaltung eines theoretisch-systematischen Konzepts der Anerkennung und somit die Abgrenzung zur alltagssprachlichen Verwendungen des Begriffs verlief, zeitgeschichtlich gesehen, in zwei wesentlichen Etappen. „Die erste Etappe zentriert sich um die Begründung des bürgerlichen, demokratisch liberalen Rechtsstaates“ (Frischmann 2009: 148) im späten sechzehnten bis zum neunzehnten Jahrhundert. Vertreter dieser Entwicklungsetappe, welche „die theoretische Voraussetzung einer Philosophie der Anerkennung geschaffen haben“ (ebd.), sind Thomas Hobbes (1588-1679), John Locke (1632-1704), Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) und Immanuel Kant (1724-1804). Der Anerkennung des Menschen als „durch Vernunft, Freiheit und Autonomie“ geprägtes Wesen kommt hier eine besondere Bedeutung zu (vgl. ebd.). Das Ende dieser ersten Entwicklungsetappe markieren schließlich Johann Gottlieb Fichte (1762-1814) und Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770-1831) mit ihren Arbeiten zur „expliziten Konzeptio[n] von Anerkennung“(ebd.). Fichte gilt somit als der erste Autor, der den Begriff der Anerkennung systematisch ausgearbeitet hat.

„Die zweite Etappe [der Ausgestaltung des Anerkennungsbegriffs] beginnt etwa im letzten Drittel des 20. Jahrhundert“ (Frischmann 2009: 148), also mehr als ein Jahrhundert nach dem Tod Fichtes. Bis dahin hat sich das Verständnis des Anerkennungsbegriffs in zwei Richtungen entwickelt: „Zum einen erfolgt eine Rückbesinnung auf das klassische Konzept von Anerkennung und eine konzeptionelle Entfaltung (vgl. Siep 1979; Wildt 1982; Honneth 1992). Zum anderen wird die normative Leitidee der Anerkennung von verschiedenen sozialen Gruppen benutzt, um ihre sozialen und politischen Ziele zu formulieren“ (ebd.). So sind es vor allem Bürgerrechtsbewegungen, feministische Bewegungen und auch Lesben- und Schwulenbewegungen, die ihren Wunsch nach Gleichberechtigung ausdrücken und Anerkennung einfordern (vgl. ebd.).

[...]

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Eine Einführung in den Begriff der Anerkennung
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Veranstaltung
Zur methodischen Vielfalt einer komparativ pädagogischen Berufsgruppenforschung
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
17
Katalognummer
V206736
ISBN (eBook)
9783656341178
ISBN (Buch)
9783656341499
Dateigröße
455 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Anerkennung, Einführung, Johann Gottlieb Fichte, Axel Honneth
Arbeit zitieren
Torsten Bollweg (Autor:in), 2012, Eine Einführung in den Begriff der Anerkennung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206736

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