Eurokrise oder Staatsschuldenkrise? Praktikumsbericht in Sozialkunde für die erste Sekundarstufe


Praktikumsbericht / -arbeit, 2012

30 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt:

1. Sachanalyse zur Unterrichtsreihe „Eurokrise oder Staatsschuldenkrise?“
1.1. Auf dem Weg zur europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
1.2. Der Weg zum Euro nach dem Vertrag von Maastricht
1.3. Der Bruch mit dem Stabilitätskriterium
1.4. Die Eurozone seit der Finanzkrise 2008
1.5. Wege aus der Krise

2. Bedingungsanalyse

3. Didaktische Perspektive der Unterrichtsreihe

4. Begründung der didaktischen Perspektive

5. Methodische Entscheidungen

6. Verlaufsplanungen
7. Reflexion
7.1. Reflexion der Doppelstunde vom 15.03.2012
7.2. Gesamtreflexion

8. Schülermaterial

9. Literaturverzeichnis
9.1. Monographien
9.2. Internetquellen:

10. Liste der Hospitationsstunden

1.
Sachanalyse zur Unterrichtsreihe „Eurokrise oder Staatsschuldenkrise?“

Bevor ich auf die Sachanalyse eingehe, muss an dieser Stelle festgehalten werden, dass es sich aufgrund der Aktualität des Themas um den zum Zeitpunkt des Praktikums vorhandenen Sachstand bezieht. Mittlerweile (Juli 2012) sind viele Punkte bereits überholt und etliche Tabus, wie die Diskussion um den Austritt Griechenlands aus der Währungsunion, gebrochen worden. In Frankreich fand mit der Wahl von Francois Hollande im Mai 2012 eine Wende in den Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreichs statt, welche die Europapolitik nun vor völlig neue Aufgaben stellen wird. Nachfolgend basiert die Sachanalyse auf dem Stand des Monats März 2012.

1.1. Auf dem Weg zur europäischen Wirtschafts- und Währungsunion

Nach der Katastrophe des Zweiten Weltkrieg sahen sich die Völker Europas vor der Frage, wie in der Zukunft weitere Konflikte zwischen den Staaten zu vermeiden und damit Krieg gegeneinander für alle Zeit ausgeschlossen werden können. In Europa bedeutete dies, dass ein Konsens gefunden werden musste, in dem die kriegswichtigen Produktionsmittel wie Kohle, Stahl und Atomkraft im einerseits zivil nutzen und andererseits auch im gegenseitigen Vertrauen Regelungen finden kann, die den Handel mit diesen Gütern zwischen den europäischen Staaten erlauben. Die Grundsteine für die spätere Europäische Union (EU) wurden von sechs Staaten (BR Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien) gelegt, die in drei Verträgen dieses gegenseitige Vertrauen festigen wollten:

- der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), unterzeichnet am 18. April 1951
- die Römischen Verträge, der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG),
- der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM), unterzeichnet im März 1957

(vgl. Europa.eu 2011).

Auf Initiative Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland wurde bereits 1979 das Europäische Währungssystem, EWS, eingeführt, das eine Zone stabiler Währungen zur Erleichterung des Handels zwischen den EWS-Staaten schaffen sollte. Hier wurde als Buchwährung bereits der Vorgänger des Euros geschaffen, der ECU [sprich: ÉkÜ, European Currency Unit]. Die Idee des ECU fand in den Ländern der inzwischen gewachsenen Europäischen Gemeinschaft großen Anklang. Später wurde der ECU von einigen Staaten offiziell in Form von Gedenkmünzen verprägt und ab 1987 in Belgien sogar neben dem Belgischen Franken als Zahlungsmittel akzeptiert (vgl. Eur-Lex.Europa.eu 1994). Nach dem Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 sollte im Folgenden ein gemeinsamer Binnenmarkt geschaffen werden, in dem die bisher unterschiedlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten gemeinsamen Richtlinien angepasst werden sollten. Hierzu gehörte auch die Schaffung einer gemeinsamen Währung, die das Wechselkursrisiko beim Waren- und Zahlungsverkehr sowie Umtauschgebühren hinfällig und das Reisen einfacher machen sollte (vgl. Europa.eu 2011).

1.2. Der Weg zum Euro nach dem Vertrag von Maastricht

Der Euro ist die Gemeinschaftswährung vieler Staaten der Europäischen Union. Er ist aus den Beschlüssen des Vertrags von Maastricht hervorgegangen, welche neben gemeinsamen außen- und sicherheitspolitischen Aspekten und der Zusammenarbeit in Justiz und Innenpolitik auch die Schaffung eines einheitlichen Wirtschafts- und Währungsraums vorsehen (vgl. Bundesministerium der Finanzen 2009). Der Weg zur gemeinsamen Währung sollte in drei Stufen erfolgen, wobei bereits vor dem Vertrag von Maastricht mit der Stufe 1, der Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten, begonnen wurde. Stufe 2 sah die Konvergenz der innerstaatlichen Wirtschafts- und Währungspolitiken vor, um einerseits Preisstabilität und andererseits die Vermeidung überbordender öffentlicher Defizite zu garantieren (vgl. ebd.). Hierzu mussten folgende Konvergenzkriterien – auch Maastrichtkriterien genannt – durch die Bewerberstaaten erfüllt worden sein, um die Empfehlung für einen Beitritt zur Währungsunion zu erhalten:

- die jährliche Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte darf drei Prozent,
- die Gesamtverschuldung darf 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten;
- die nationale Inflationsrate darf maximal 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten EU-Staaten liegen;
- die jeweilige Währung darf innerhalb von zwei Jahren vor dem EWS [1] -Beitritt gegenüber den anderen Teilnehmerwährungen nicht abgewertet worden sein und
- die langfristigen Zinsen der betreffenden Landeswährung dürfen innerhalb des Jahres vor dem Beitritt das entsprechende Niveau der drei stabilsten EU-Staaten maximal um zwei Prozent überschritten haben.

(Bundesministerium der Finanzen 2009)

In der dritten Stufe erfolgte am 1. Januar 1999 die Einführung des Euro als Buchgeld, wobei die Kurse der teilnehmenden Länder unwiderruflich festgesetzt wurden. Von nun an wurde der Euro an den Devisenmärkten gehandelt und ersetzte die bisherigen nationalen Währungen im internationalen Zahlungsverkehr (vgl. Bundesministerium der Finanzen 2011). Die Einführung des Euro-Bargeldes erfolgte am 1. Januar 2002 (vgl. Europäische Zentralbank o.J.). Elf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union waren somit seit Anbeginn an der Währungsunion beteiligt. Erst zwei Jahre später kam Griechenland hinzu, da es nach eigenen und offensichtlich geschönten Angaben (vgl. Handelsblatt 2011) 2001 die Kriterien für den Beitritt zur Währungsunion erfüllte. Durch die Hilfe ausländischer Prägeanstalten und Sicherheitsdruckereien konnte Griechenland zur offiziellen Bargeldeinführung in der Eurozone auch eigene Euromünzen und Eurobanknoten – erkennbar am Buchstaben Y in der Seriennummer – emittieren (vgl. Europäische Zentralbank o.J.). Nicht eingeführt wurde der Euro in Großbritannien, Dänemark und Schweden. Großbritannien und Dänemark handelten für ihre Währungen Sonderregelungen aus, während sich Schweden aufgrund einer im Jahr 2003 durchgeführten Volksabstimmung weiterhin nicht an die Einführung des Euros gebunden sieht. Später traten nach Erfüllung der Konvergenzkriterien Slowenien, Malta, Zypern, die Slowakei und Estland dem Euro bei und gaben ihre bis dahin gültigen nationalen Währungen auf (vgl. Bundesministerium der Finanzen 2011).

1.3. Der Bruch mit dem Stabilitätskriterium

Bereits im Zeitraum von 2000 bis 2005 wurden die Konvergenzkriterien 21 Mal von Euromitgliedsstaaten gebrochen. Selbst Deutschland, das sich heute als Vorkämpfer für Währungsstabilität und Unabhängigkeit der Zentralbank gibt, hat unter der Regierung Schröder im Jahr 2002 die Konvergenzkriterien gerissen und sich damit gegen alte Traditionen gestellt (vgl. Wockenfuß 2006: 4). Deutschland, das an der Seite Frankreichs die zweite Hegemonialmacht in Europa darstellt, hat seitdem kein einziges Mal die Konvergenzkriterien mehr erfüllt und gab ein schlechtes Beispiel für die wirtschaftlich nicht so leistungsfähig ausgeprägten Staaten in der Eurozone. Zwar sind die Überschreitungen der Konvergenzkriterien Deutschlands wie Frankreichs gemessen an anderen Eurostaaten recht moderat, jedoch sendete man damit Signale aus, die von den nationalen Regierungen in der Eurozone als Erlaubnis aufgefasst wurden, es mit der Staatsverschuldung nicht mehr so genau nehmen zu müssen (vgl. Wockenfuß 2006: 4f).

1.4. Die Eurozone seit der Finanzkrise 2008

Seit dem Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008 geraten die Mitgliedsstaaten der Eurozone Griechenland, Irland, Italien, Spanien und Portugal (auch PIIGS-Staaten genannt) nicht mehr aus den Schlagzeilen, wenn es um die Diskussion über ihre Staatsschulden und die daraus möglicherweise resultierenden Konsequenzen geht. Die Gründe für die Überschuldungen in den einzelnen Staaten sind jedoch genau so verschieden, wie ihre historisch gewachsenen Volkswirtschaften oder ökonomischen Traditionen.

Der Schuldenstand Griechenlands ist mit Stichtag 31.12.2011 bei 165,3 % des Brutto-Inlandsprodukts (BIP). Erlaubt wären gemäß Konvergenzkriterien 60 % (vgl. Haushaltssteuerung.de 2012). Deutschland geht hierbei wie bereits erwähnt auch nicht mit gutem Beispiel voran. Hier beträgt der Schuldenstand gemessen am BIP 81,2 %. Jedoch ist Deutschland aufgrund seiner wirtschaftlichen Struktur weitaus besser in der Lage, die Schulden auf lange Sicht zu bedienen (vgl. ebd.). Die Ursachen für die Verschuldungen sind jedoch sehr unterschiedlich.

Griechenland hat ein Korruptionsproblem, was dazu geführt hat, dass der Staat von vielen Akteuren als Selbstbedienungsladen verstanden wurde, während es nur als Kavaliersdelikt galt, keine Steuern an den Fiskus abzuführen und staatlicherseits auch kaum Bestrebungen bestanden, säumige Steuerzahler zur Kasse zu bitten (vgl. Zeit Online 2010).

Irland hingegen hat bis zum Beginn der Finanzkrise 2008 als Musterstaat in der Eurozone gegolten. Die Wirtschaftszahlen waren ein Vorbild für andere Staaten und das Wachstum der irischen Wirtschaft schien kein Ende zu nehmen. Jedoch führte die Übernahme von Garantien für notleidende Banken zu einem rapiden Anstieg des Schuldenstandes von 24,8 % auf 108,2 %, was dazu führte, dass Irland nicht mehr in der Lage war, seine Schulden ohne fremde Hilfe bedienen zu können und den Bankensektor effektiv zu sanieren (vgl. KAS o.J.). Griechenland und Irland sollen hierbei nur als zwei Extrembeispiele für die Entstehung der enormen Verschuldungen in den PIIGS-Staaten dienen. Allgemein ist aber festzuhalten, dass in allen PIIGS-Staaten die Ausgaben über dem wirtschaftlich tragbaren Niveau lagen – teils aus Verantwortungslosigkeit staatlicher und wirtschaftlicher Akteure, aber auch aus Gründen des sozialen und wirtschaftlichen Überlebens einer Volkswirtschaft.

1.5. Wege aus der Krise

Zunächst versuchten die Verantwortlichen auf EU- und Staatenebene der Schuldenkrise mit unterschiedlichen Mitteln Herr zu werden. Zunächst kaufte die Europäische Zentralbank (EZB) Anleihen angeschlagener Eurostaaten auf, womit sie jedoch ihre eigene Unabhängigkeit und ihre Preisstabilitätsorientierung infrage stellte (vgl. Welt Online 2011). Um die EZB hiervon zu entlasten und flexibel auf Probleme einzelner Staaten reagieren zu können, sollen Rettungsschirme wie der EFSF als vorläufiger und der ESM als ständiger Fonds aufgespannt werden. Abgesehen von den unterschiedlichen Meinungen zur formellen Ausgestaltung dieser Fonds, bergen diese jedoch sowohl ein enormes finanzielles Risiko für die Garantiegeber. Zudem ist fraglich, ob EFSF oder ESM etwa im Falle von Spanien oder Italien ausreichend handlungsfähig genug wären, da offensichtlich die Garantiesummen nicht ausreichten (vgl. Tagesspiegel 2012). Weiterhin stellt sich die Frage, woher das Geld für diese Fons käme. Fiat-Money, wie Euro, US-Dollar und die meisten anderen Währungen, kann durch die Zentralbank über einen Kreditvergabeschlüssel aus dem Nichts geschaffen werden. Jedoch sorgt eine erhöhte Geldmenge langfristig für Inflation. Das ist für Agrarstaaten wie Griechenland nicht weiter von Belang, da sie auf fortlaufende Abwertungen angewiesen sind, kann sich aber auf Hochindustriestaaten wie Deutschland langfristig sehr negativ auswirken, da die Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes verloren geht (vgl. Finanzlexikon.de: Fiatmoney).

Jedoch wird mit diesen Rettungspaketen und Rettungsschirmen gegen einen zentralen Grundsatz der Währungsunion verstoßen, welcher besagt, dass jeder Staat allein für seine finanzielle Ordnung zuständig ist und andere Staaten keine Garantien geben oder Schulden übernehmen. Hieraus ergeben sich wiederum andere Probleme, wobei insbesondere die deutsche Bundesregierung der Auffassung ist, kein Geld ohne Garantien für stabiles Wirtschaften zu garantieren (vgl. Tagesspiegel 2012). Aber auch hier gab es unterschiedliche Ansätze, wie garantiert werden könne, dass ein Schuldnerstaat nicht auf Kosten Dritter schlecht wirtschaftet. Einerseits erhoben die Geberstaaten Forderungen, sogenannten „Schuldensündern“ das parlamentarische Budgetrecht einzuschränken, wobei andererseits Forderungen nach einem Ausschluss oder einem Austritt im Raume stehen (vgl. Handelsblatt 2012).

Jedoch ist vertraglich weder ein Austritt eines Staates aus dem Euro ohne Konsequenzen für die komplette Mitgliedschaft in der EU vorgesehen (vgl. Tagesspiegel 2011), noch wäre eine Einschränkung nationaler Budgetrechte mit der Souveränität eines demokratisch legitimierten Staates vereinbar, da das Budgetrecht Grundbestandteil der parlamentarischen Kontrolle über die Exekutive ist und somit zentrale Bedeutung für die Gewaltenteilung in einer Demokratie hat (vgl. Neidhard 2010: 306 ff.). Zwar befinden sich Staaten wie Irland und Italien allmälig auf dem Wege der Besserung oder haben sich stabilisiert, jedoch hat sich die Lage in Spanien und Portugal auf einem kritischen Niveau stabilisiert, wobei die Staatsschulden Griechenlands außer Kontrolle geraten erscheinen und am 8. März 2012 schließlich ein Schuldenschnitt erfolgte. Dieser Schuldenschnitt löst offensichtlich nicht das Problem selbst, sondern schiebt das bestehende Problem nur auf unbestimmte Zeit auf, beziehungsweise verlagert die Kosten zu einem großen Teil auf die früheren Kreditgeber (vgl. Süddeutsche 2012).

Metaphern aus der griechischen Mythologie sind in diesen Zeiten mehr als angebracht, um hieraus vereinfachend die derzeitige Krise in der Eurozone zusammenzufassen: Die Eurozone steht vor der Frage, wie der Gordische Knoten zu lösen sei, ohne ihn zerhauen zu müssen oder versehentlich die Büchse der Pandora zu öffnen. Noch ist alles, besonders der Verbleib Griechenlands in der Eurozone offen, wie auch das Schicksal der Gemeinschaftswährung selbst. Die Schlüsselrolle zur Lösung der Krise spielt in jedem Falle Deutschland aufgrund seiner politischen wie auch wirtschaftlichen Dominanz.

2.
Bedingungsanalyse

Die Schulgemeinschaft wird an der Goethe-Oberschule (GOS) als gemeinsamer Lebensraum verstanden, in dem sich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Eltern gemeinsam mit dem äußeren und inneren Rahmen auseinandersetzen und konstruktiv an diesem Lebensraum mitwirken. Einen hohen Stellenwert genießen daher die Gemeinschaftserlebnisse und Veranstaltungen, welche im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie Eltern gestaltet werden. In der Sekundarstufe I liegt der Schwerpunkt auf der musischen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler, um ihre individuellen Fähigkeiten in Musik und Kunst zu entdecken, ihre Neugier zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben ihre Talente auszubauen. Bei Schülerinnen und Schülern der Oberstufe wird besonderer Wert darauf gelegt, dass sie möglichst früh mit universitären Gegebenheiten in Berührung kommen. Dementsprechend findet auch eine rege Zusammenarbeit zwischen der GOS und den Berliner Universitäten statt.

Die Schülerinnen und Schüler der GOS sollen zu Leistungsbereitschaft und kritischem Denken erzogen werden, wobei Wert auf wissenschaftliches und fächerverbindendes Lernen sowie die Persönlichkeitsentwicklung, die Entwicklung von Fach- und Methodenkompetenz und die Kompetenz zur selbstbewussten Kommunikation gelegt wird. Hierzu gehört auch die Förderung von interkulturellen Kompetenzen und die Erziehung zu einem toleranten Miteinander mit der Bereitschaft zu sozialem und verantwortungsbewusstem Handeln, was sich im Selbstverständnis der GOS als Umweltschule in einem zusammenwachsenden Europa und der Beteiligung an sozialen Projekten wie der „Berliner Tafel“ widerspiegelt.

Die Schülerschaft besteht aktuell aus etwa 660 Schülerinnen und Schülern, welche zum größten Teil aus dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf kommen. Der Anteil an Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache liegt unter 10%. Etwas mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler (56%) sind weiblich[2].

Bei der Unterrichtsgruppe handelt es sich um einen Wahlpflichtkurs für das Fach Wirtschaftswissenschaften der Klassenstufe 10 der Sekundarstufe I an der GOS. Die Lerngruppe besteht aus 20 Schülerinnen und Schülern, wobei die Mädchen entgegen der allgemeinen Schulstatistik in diesem Kurs stark unterrepräsentiert sind. Dies mag damit zusammenhängen, dass das Thema "Wirtschaft" immer noch als eine eher "jungentypische" Domäne gilt, was aber im Gegensatz zur steigenden Bedeutung von Frauen in Führungspositionen (beispielsweise IBM Deutschland oder BMW) steht. Ein Anteil an Schülerinnen und Schüler mit DaZ-Förderschwerpunkt ist in diesem Kurs nicht vorhanden. Sämtliche Schülerinnen und Schüler streben nach Beendigung der 10. Klassenstufe die Teilnahme an der gymnasialen Oberstufe an. Das Interesse der Schülerinnen und Schüler an der Thematik ist aus meiner Sicht recht groß. Dies mag damit begründet sein, dass das Thema "Eurokrise" einerseits recht aktuell ist und andererseits viele Schülerinnen und Schüler aus Elternhäusern stammen, welche eine gewisse Nähe zur Wirtschaft besitzen.

Das für den Unterricht relevante Alltagswissen der Schülerinnen und Schüler stammt zumeist aus den Medien sowie selbstständig angeeigneten Kenntnissen aus Diskussionen über diese Thematik und Kenntnissen, die durch ihre Eltern vermittelt wurden.

Die methodischen Fähigkeiten entsprechen nach bisherigen Beobachtungen in der Klassenstufe 10 den Anforderungen des Rahmenlehrplans für das Fach Geschichte und für das Fach Sozialkunde. Aus der Praxis heraus wurde jedoch bisher zum größten Teil frontal unterrichtet, was zu einer gewissen Gewöhnung an diese Unterrichtsform geführt hat. In der Klassenstufe 10 unterrichtete ich bereits eine Doppelstunde im Fach Geschichte, wobei ich versuchsweise Gruppenarbeit anwenden wollte. Von der Vielzahl der Schülerinnen und Schüler wurde dies neutral aufgenommen, wobei jedoch eine Schülerin ihren Missmut über Gruppenarbeit äußerte. Ich selbst war mit dem Verlauf der Gruppenarbeit an sich jedoch zufrieden und auch die Präsentationen der Schülerinnen und Schüler zeugten von strukturierter Präsentationskompetenz. Die Schülerinnen und Schüler bringen bereits ein durch Medien und Eltern gefestigtes Grundlagenwissen über die Euro- beziehungsweise Schuldenkrise mit und können nach dem einleitenden Unterricht der letzten Woche auf Grundlagenwissen zur Einführung der Gemeinschaftswährung und zu den Konvergenzkriterien für den Beitritt zur Eurozone zurückgreifen. Auch können die Schülerinnen und Schüler die Gründe benennen, warum der Euro für den Bürger und für die Wirtschaft Vorteile im Bargeldverkehr innerhalb der Währungsunion bringt sowie die Bedeutung des Euro und seines großen Währungsraums im Rahmen der Globalisierung einordnen. Den Schülerinnen und Schülern fehlte es zu Beginn jedoch an Detailwissen über bestimmte Mechanismen, etwa in der Frage, wie Staatsschulden zustande kommen oder welche Gründe in den einzelnen PIIGS-Staaten zur Verschuldung führten und welche Folgen sich hieraus für die Gemeinschaftswährung ergeben.

[...]


[1] EWS ist das Europäische Währungssystem als Vorläufer zur Währungsunion, innerhalb dessen in einem Wechselkurssystem Einzelwährungen mit sehr geringen Kursschwankungsbreiten aneinander gebunden sind.

[2] Diese Information bezog ich auf Nachfrage im Sekretariat der GOS und ist daher nicht durch Internetquellen wie etwa die Homepage der GOS belegbar.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Eurokrise oder Staatsschuldenkrise? Praktikumsbericht in Sozialkunde für die erste Sekundarstufe
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Zentrum für Lehrerbildung)
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
30
Katalognummer
V206015
ISBN (eBook)
9783668686670
ISBN (Buch)
9783668686687
Dateigröße
588 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Euro, Krise, Eurokrise, Praktikum, Politik, Sozialkunde, Didaktik, Griechenland, PIIGS, Schulden
Arbeit zitieren
M.Ed. Björn Piechotta (Autor:in), 2012, Eurokrise oder Staatsschuldenkrise? Praktikumsbericht in Sozialkunde für die erste Sekundarstufe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206015

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