Tiergestützte Intervention

Zur Problematik der Übertragbarkeit pädagogischer Interventionen im Bereich tiergestützter sozialer und pädagogischer Arbeit - eine theoretische und empirische Analyse


Diplomarbeit, 2010

105 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Ehrenwörtliche Erklärung

II. Sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter

III. Danksagung

IV. Glossar

1 Einleitung

2 Definition: Klärung und Abgrenzung

3 Voraussetzungen für den Einsatz von Tieren in der tiergestützten Arbeit
3.1 Der Hund in der tiergestützten Intervention
3.2 Anforderungs- und Leistungsprofil des Beraters/Therapeuten
3.3 Welches Tier passt zu welchem Klienten
3.4 Qualifizierung der Hundetrainer
3.5 Welche Umgebung passt zu welcher Intervention

4 Tiere als Helfer im Alltag
4.1 Tiere als Unterstützungsmittel
4.2 Tiere zur unterstützenden Mobilisierung von Ressourcen

5 Einsatzbereiche von Tieren in der sozialen und pädagogischen Arbeit
5.1 Tiere im Einsatz - Praxisbeispiel Kindergarten
5.2 Tiere im Einsatz - Praxisbeispiel Schule
5.3 Tiere im Einsatz - Praxisbeispiel Seniorenheim

6 Anthropomorphisierung und Resilienz im Spannungsfeld einer neuen Sachlichkeit

7 Empirische Analyse - Befragung im Praxisfeld Hundeschulwerkstatt
7.1 Vorstellung des Fragebogens
7.2 Auswertung der Befragung
7.3 Zusammenfassung der Ergebnisse

8 Schlussbetrachtung und Ausblick

9 Anhang
9.1 Quellenverzeichnis
9.1.1 Literatur
9.1.2 Gesetze, Verordnungen
9.1.3 Internet
9.1.4 Nicht publizierte Datenquellen
9.2 Übrige Verzeichnisse
9.2.1 Abbildungsverzeichnis
9.3 Diverse Unterlagen
9.3.1 Fragebogen

I. Sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter

Um die Arbeit leserfreundlich zu gestalten, wurde auf eine durchgehende Nennung beider Geschlechter verzichtet. Wo nur die männliche oder weibliche Form verwendet wird, kann davon ausgegangen werden, dass immer auch das andere Geschlecht gemeint ist.

II. Danksagung

Einen besonderer Dank soll an dieser Stelle meinem Diplombetreuer Marcus Wiluda zu teil werden. Insbesondere da er mich dazu motiviert hat, mein Studium noch einmal aufzunehmen und abzuschließen.

Die interessanten Gespräche waren eine Bereicherung für meine Wissensbildung.

Für meine Zukunft wird er gerade durch seine ruhige und gelassene, wie humorvolle Art für mich ein Vorbild sein.

III. Glossar

- VETPAED – Veterinärpädagogik

Ein Begriff der Forschungsgruppe VETPAED der Universität Duisburg/ Essen.

- „Interventionsbegleitender Hund“

Hierunter versteht man speziell ausgebildete und durch soziale Prägung

geeignete Hunde unterschiedlicher Arten, als lebendes Unterstützungsmittel,

welches für den Einsatz in der tiergestützten Intervention geeignet ist.

- „Interventionsbegleitendes Tier“

Hierunter versteht man speziell ausgebildete und/oder durch soziale Prägung geeignete Tiere unterschiedlicher Arten, als lebendes Unterstützungsmittel, welches für den Einsatz in der tiergestützten Intervention geeignet ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

„Heute komme ich mal mit meinem Tier“, diese einfache Besuchsabsicht, ist in vielen Einrichtungen im sozialen und pädagogischen Arbeitsbereich Alltag.

In Zeiten zunehmender Technisierung unserer Umwelt, durch Computer, Fernsehen, Maschinen, Autos und Industrie steigt das Bedürfnis des Menschen nach Natur. Emotionale Kälte, Vereinsamung und innere Unzufriedenheit verlangen nach einem seelischen Ausgleich.

Der Einsatz von Tieren als Unterstützungsmittel in der sozialen und pädagogischen Intervention erfordert professionelles Wissen über Mensch und Tier. Begrifflichkeiten werden anhand dieser Arbeit in Kapitel 2 erklärt und definiert.

Für viele Menschen erfüllen Tiere die Rolle des Partnerersatzes, Kinderersatzes, Beziehungsersatzes oder Helfer im Alltag. Wer mag verdenken, dass gerade im pädagogischen und sozialen Arbeitsfeld der Wunsch ein Tier therapeutisch einzusetzen nahe liegt? Es existieren immer mehr Angebote für Weiter-bildungsmaßnahmen im Hinblick auf den Einsatz von Tieren in der tiergestützten Intervention.

Die Entwicklung vom überwiegend als Nutztier gehaltenen Haustier zum Status-symbol, Beziehungsersatz und Dienstleister, bis hin zum therapeutischen Helfer sind weitreichend in Deutschland.

Viele Berichte aus der Praxis von Logopäden, Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Psychologen aber auch Pädagogen und Sozialarbeitern zeigen, was der gezielte Einsatz eines Tieres in der Therapie bewirken kann. Hierbei soll jedoch auch die Intention betrachtet werden, die den Therapeuten dazu veranlasst, eine Qualifikation im tiergestützten Arbeitsfeld anzustreben. Dabei sollte die Wirkweise des Tieres im Vordergrund stehen und nicht die Möglichkeit im Markt besser platziert zu sein

Für welchen Klienten ist der Einsatz des Tieres sinnvoll? Welche Voraussetzungen Mensch und Tier brauchen, um miteinander arbeiten zu können wird im Kapitel 3 herausgestellt.

Die umfangreiche Möglichkeit Tiere als Helfer im Alltag einsetzen zu können wird in Kapitel 4 dargestellt.

Wunder-, Heil-,oder Hilfsmittel Tier in der sozialen und pädagogischen Intervention ist das ein probates „Arbeitswerkzeug“? In Kapitel 5 dieser Arbeit werden Aspekte der tiergestützten Intervention an unterschiedlichen Einsatzbereichen beschrieben und anhand von Beispielen aus der Praxis näher erläutert.

Für den sinnvollen Einsatz von Tieren in der sozialen und pädagogischen Intervention ist es wichtig, dass das Tier auch Tier sein darf. Das Kapitel 6 über Anthropomorphisierung und Resilienz im Spannungsfeld einer neuen Sachlichkeit lässt den Mensch-Tier-Bezug aus einem neuen Blickwinkel erscheinen. Welche Rolle soziale Netzwerke gerade in der heutigen Zeit spielen, und wie wichtig diese für den „gesunden Menschenverstand“ in Bezug auf die Bindung zu Tieren ist, wird hierbei deutlich.

Der empirische Teil (Kapitel 7) untersucht die Wirksamkeit tiergestützter Inter-ventionen in einem Praxisfeld. Dabei wird insbesondere die Übertragbarkeit sozialer und pädagogischer Kompetenzen sowohl auf der Klientenseite (Schüler) als auch im Hinblick auf das Umfeld (Lehrer) überprüft.

Ein zusammenfassender Überblick über den Einsatz von Tieren im sozialen und pädagogischen Arbeitsfeld ist Bestandteil der Schlussbetrachtung. Hierbei wird ins-besondere auf die Notwendigkeit einer Veränderung der Sichtweise bestimmter Marktgeschehnisse und Erfordernisse aufgrund der Praxiserfahrungen der Ver-fasserin eingegangen.

Mit dem Ausblick auf die Möglichkeit einer qualifizierten Ausbildung im Bereich der tiergestützten und sozialen Intervention wird von der Verfasserin als Mitglied der Forschungsgruppe VETPAED (Veterinärpädagogik) die Arbeit abgeschlossen.

2 Definition: Klärung und Abgrenzung

In Deutschland gibt es noch keine einheitlich festgelegte Definition für den Bereich der tiergestützten sozialen und pädagogischen Intervention. Im Folgenden bezieht sich die Verfasserin auf die Definition von Metzger-Pregizer/Wiluda[1], weil diese den Menschen in der Beratung/im Prozess sieht und somit nicht nur auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hinweist, sondern auch Erwachsene und ältere Menschen anspricht.

„Unter tiergestützter sozialer und pädagogischer Intervention versteht man den Einsatz von speziell ausgebildeten Tieren unterschiedlicher Arten zur Kontaktaufnahme oder begleitenden Arbeit mit Menschen in der therapeutischen Beratung/im therapeutischen Prozess.“

Durch den Begriff „begleitend“ wird auch die Rollenverteilung in der Definition deutlich.

Der Einsatz des Tieres findet nicht ohne den begleitenden Berater oder Therapeuten statt. Nicht das Tier ist der Therapeut/Berater sondern der Mensch. Diese Feststellung tritt oftmals durch die Verfolgung einer intensiven Tier-Mensch-Beziehung in den Hintergrund.

Unter speziell ausgebildeten Tieren versteht man Tiere, die über die nötige soziale Prägung verfügen, eine Form der Sozialkompetenz, um ohne Angst bei ungewohnten Bewegungen oder Geräuschen von Menschen für Menschen eingesetzt werden zu können. Sie müssen die notwendigen Voraussetzungen mitbringen[2], um einen sicheren Einsatz zu gewährleisten. Hierzu zählt bspw. ein guter Grundgehorsam.

Oftmals wird in der Literatur von tiergestützter Pädagogik gesprochen. Monika A.Vernooij/Silke Schneider[3] beschreiben diese Art der Arbeit mit Tieren wie folgt:

„Unter Tiergestützter Pädagogik werden Interventionen im Zusammenhang mit Tieren subsumiert, welche auf der Basis konkreter, klienten-/ kindorientierter Zielvorgaben Lernprozesse initiieren, durch die schwerpunktmäßig die emotionale und die soziale Kompetenz des Kindes verbessert werden soll.

Sie werden durchgeführt von Experten im pädagogisch-sonderpädagogischen Bereich (z.B. Lehrpersonal) unter Einbezug eines Tieres, welches für den Einsatz spezifisch trainiert wurde.

Ziel der Tiergestützten Pädagogik ist die Initiierung und Unterstützung von sozial-emotionalen Lernprozessen, das heißt, Ziel ist der Lernfortschritt in diesem Bereich.“

In erster Linie wird hier die Arbeit mit Kindern verstanden, die explizit von Experten im pädagogisch-sonderpädagogischen Bereich durchgeführt werden sollen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Initiierung und Unterstützung von sozial-emotionalen Lernprozessen. Im Unterschied zur Definition von Metzger-Pregizer/Wiluda ist die Beschreibung des Einsatzbereichs der tiergestützten Pädagogik von Vernooij/ Schneider sehr speziell.

Sowohl Metzger-Pregizer/Wiluda als auch Vernooij/Schneider betonen den Einsatz von ausgebildeten Tieren, dies schränkt die Auswahl der Tiere jedoch ein. Eine Schlange oder ein Reptil ist sicherlich eher schwer auszubilden. Dennoch können diese Tiere ebenfalls als Unterstützungsmittel in der tiergestützten Intervention eingesetzt werden, sofern sie vom Berater/Therapeuten richtig eingeschätzt und entsprechend der Maßnahme ausgewählt worden sind. Der Begriff der Maßnahme beinhaltet alle Prozesse, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Tieren in der therapeutischen Beratung/im therapeutischen Prozess verstanden werden.

Weitere Differenzierungen werden durch die Begriffe Tiergestützte Aktivität , Tiergestützte Förderung und Tiergestützte Therapie vorgenommen.

Vernooij/Schneider verstehen unter Tiergestützte Aktivität (TG A):

„Unter Tiergestützter Aktivität sind Interventionen im Zusammenhang mit Tieren zu verstehen, welche die Möglichkeiten bieten, erzieherische, rehabilitative und soziale Prozesse zu unterstützen und das Wohlbefinden von Menschen zu verbessern. Sie werden durchgeführt von mehr oder weniger ausgebildeten Personen unter Einbezug eines Tieres, welches für den Einsatz geeignet sein sollte, das heisst, welches spezifische Merkmale aufweisen sollte. (Der Einsatz eines aggressiven Hundes im Krankenhaus beispielsweise entspräche dieser Definition eher nicht). Ziel der Tiergestützten Aktivität ist die allgemeine Verbesserung des Wohlbefindens.“[4]

Dies lässt sich jedoch auch aus einer anderen Sichtweise sehen, ein aggressiver Hund kann ebenso erzieherische, rehabilitative und soziale Prozesse unterstützen. Gerade bei Besuchsdiensten im Kindergarten spielt die Aufklärung von Verhaltensweisen bspw. von Hunden eine grosse Rolle. Es kann nicht nur darum gehen, den Kindern den Umgang mit einem lieben Tier zu vermitteln, es muss darauf hingewiesen werden, welches Verhalten angebracht ist, wenn man einem aggressiven Tier begegnet. Dazu sollte man auch wissen, wie ein aggressives Tier aussieht. Bei zahlreichen Kindergarten- und Schulbesuchen konnte beobachtet werden, dass bei den gezeichneten Bildern aus dem Sachkundenachweis für Hundehalter[5], aggressiv drohende und unsicher drohende Hunde häufig verwechselt werden.

Eine sinnvolle tiergestützte Aktivität wäre bspw. der Besuch eines Zoos.

Wölfe bei der Fütterung zu beobachten und im Anschluss daran mit einem ausgebildeten Hund den Besuchsdienst im Kindergarten zu gestalten, schärft das Bewusstsein für das Verhalten der Tiere. Es verdeutlicht, dass bspw. die Abgabe der Beute bei einem Wolf eher nicht möglich ist, beim wolfsverwandten Hund jedoch schon, was aber nicht natürlich ist.

Die tiergestützte Förderung beschreibt den Einsatz von Tieren im Rahmen eines Förderplans.

„Unter Tiergestützter Förderung sind Interventionen im Zusammenhang mit Tieren zu verstehen, welche auf der Basis eines (individuellen) Förderplanes vorhandenen Ressourcen des Kindes stärken und unzulänglich ausgebildete Fähigkeiten verbessern sollen. Sie werden durchgeführt von unterschiedlich qualifizierten Experten im pädagogisch-sonderpädagogischen Bereich (Lehrer, Sozialpädagogen, Sprachheil- und Physiotherapeuten etc.) unter Einbezug eines Tieres, welches für den Einsatz trainiert wurde. Ziel der Tiergestützten Förderung ist die Unterstützung von Entwicklungsfortschritten.“[6]

Laut Vernooij/Schneider „sollten hierbei die Wünsche und Vorstellungen der zu fördernden Person unbedingt berücksichtigt werden.“[7] Jedoch weiss man oft erst, was man mag oder kann, wenn man beurteilen kann, was man nicht kann oder mag. Dies bezieht sich auch auf den Einsatz von Tieren.

Warum sollte man nicht auch einen schwarzen Hund in einer Maßnahme einsetzen, obwohl helle Hunde bevorzugt werden? Schliesslich ist durch Werbung und die Verbreitung von „gängigen Tieren“ (bspw. bei Hunden der Golden Retriever) auch ein bestimmtes Bild geprägt worden. Dies muss bei der tiergestützten Intervention ebenfalls berücksichtigt werden.

“Der Umgang mit Tieren als Fördermöglichkeit kann zum Beispiel aufgrund der unbekannten Laute, zunächst auch Unbehagen, ja auch Angst auslösen. Es stellt für Kinder (unter Umständen auch für Erwachsene) eine hohe Anforderung dar, sich auf dieses Wesen einzulassen, es kennenzulernen, sich mit ihm vertraut zu machen.“[8]

Anders verläuft eine Maßnahme bei der tiergestützten Therapie. Dieser Begriff wird neben der tiergestützten Pädagogik gerne verwendet. Allerdings haben die Anbieter dieser Maßnahmen oftmals keine Ausbildung, insbesondere keinen akademischen Abschluss in diesem Bereich, was aber zwingend erforderlich wäre.

„Unter Tiergestützter Therapie werden zielgerichtete Interventionen im Zusammenhang mit Tieren subsumiert, welche auf der Basis einer sorgfältigen Situations- und Problemanalyse sowohl das Therapieziel als auch den Therapieplan unter Einbezug eines Tieres festlegen. Sie sind auf eine gezielte Einwirkung auf bestimmte Leistungs- und/oder Persönlichkeitsbereiche, oder auf die umfassende Be- und Verarbeitung von konfliktreichem Erleben ausgerichtet.

Sie werden durchgeführt von therapeutisch qualifizierten Personen, die je nach Therapiekonzept das spezifisch trainierte Tier als integralen Bestandteil in die Behandlung einbeziehen. Ziel der Tiergestützten Therapie ist die Verhaltens-, Erlebnis- und Konfliktbearbeitung zur Stärkung und Verbesserung der Lebens-gestaltungskompetenz.“[9]

Während hier lediglich von einer Lebensgestaltungskompetenz gesprochen wird, ist Therapie im eigentlichen medizinischen Sinne „...die Heilung, die Beseitigung oder Linderung der Symptome und die Wiederherstellung der körperlichen oder psychischen Funktion.“[10]

Demnach setzt die Definition eine Krankheit voraus. Lebensgestaltungskompetenzen lassen sich jedoch auch bei gesunden Menschen verbessern. Der Begriff der tiergestützten Therapie wird so oft auch medial als Wundermittel beschrieben. Durch fehlende zielorientierte Diagnosen artet der mögliche Therapieansatz eher zu einem Versuchsfeld für alternative Medizin aus. So werden häufig fälschlicherweise Besuchsdienste in Schulen und Altenheimen gerne in Medien als Therapie bezeichnet und vermitteln ein Bild heilsamer Bespaßung. Dass die Sitzungen jedoch für Tier und Therapeut zielgerichtete Arbeit ist, wird dabei übersehen. Häufig wird der Wunsch geweckt, selber ein Tier anzuschaffen, um dies mit zur Arbeit zu nehmen.

Tiergestützte Therapie ist ein Teil von vielen Interventionsmöglichkeiten mit dem Tier, und so sollte es auch gesehen werden. Die tiergestützte Therapie, sollte nur von oder in Zusammenarbeit mit Therapeuten erfolgen, die eine abgeschlossene Ausbildung in ihrem Fachbereich, wie z.B. Physiotherapie haben oder sogar einen akademischen Abschluss, z. B. Diplom–Pädagoge und diesen auch vorbehalten sein, um eine Abgrenzung hiervon auch deutlich zu machen. In diesem Zusammen-hang ist auch die Bezeichnung „Therapiebegleithund und Therapiehundeteam“, wie sie in der gängigen Literatur zu finden ist, zu überdenken. Auch wenn hierbei oft betont wird, dass der Therapiebegleithund kein Therapeut ist, so wird es in der Öffentlichkeit und in den Medien häufig fehlinterpretiert und als ebensolcher dargestellt.

Die Bezeichnung „Interventionsbegleitender Hund“ und allgemeiner „Interventions-begleitendes Tier“ beschreiben genauer die übergreifenden Einsatzmöglichkeiten des Tieres.

Hierunter versteht man speziell ausgebildete und/oder durch soziale Prägung geeignete Tiere unterschiedlicher Arten, als lebendes Unterstützungsmittel, welches für den Einsatz in der tiergestützten Intervention geeignet ist.

Die Definition von Metzger-Pregizer/Wiluda ist daher gerade im sozialen und pädago-gischen Bereich zu bevorzugen, da sie die Intervention in den Vordergrund stellt und alle dazugehörigen Maßnahmen darunter subsumiert.[11]

3 Voraussetzungen für den Einsatz von Tieren in der tiergestützten Arbeit

Am Beispiel des Hundes sollen die wichtigsten Grundvoraussetzungen für die tiergestützte Intervention erläutert werden. Gleiche Voraussetzungen ermöglichen einen Qualitätsstandard der überprüfbar ist.

Der Hund und die Berater müssen zusammen ein Team bilden. Hunde sollten nicht willkürlich ausgetauscht werden. Der Nachbarhund, „der ach so friedlich ist“, kann mit fehlender Führung und Vertrauen, völlig überfordert sein und ein Projekt gefährden. Die Beziehung zwischen den Hunden und dem Hundeführer muss auf Vertrauen, Führung und positiver Erziehung bestehen. Die Beziehung von dem Hund zum Klienten und umgekehrt ist erst einmal nicht erforderlich. Da gerade am Anfang einer Intervention, egal welcher Art, keine Beziehung vorhanden sein kann. Je nach Interventionsform geht es erst einmal darum, überhaupt in die Kommunikation zu treten.

3.1 Der Hund in der tiergestützten Intervention

Für verantwortungsvolle Berater-Hunde-Teams sollten nachfolgende Punkte die Grundvoraussetzung für einen Einsatz sein:

- Grundkommandos müssen verlässlich abrufbar sein (Sitz, Platz, Bleib, Fuss, Hier)
- Der Hund muss gesund und gepflegt sein
- Kurze Stresssituationen müssen vom Hund ausgehalten und schnell verarbeitet werden können
- Der Hund sollte gerne gestreichelt werden wollen, reines Dulden von Streicheleinheiten ist sehr stressig für den Hund und kann zu Abwehrreaktionen führen; der Hund darf dem Stress ausweichen, aber nicht panisch reagieren
- Das Wesen des Hundes muss Menschen gegenüber aufgeschlossen sein, darf je nach Rasse, den typischen Eigenschaften entsprechen, kann aber auch zurückhaltend sein, wenn dies nicht mit Ängsten verbunden ist
- Der Hund sollte ein Abbruchsignal kennen und befolgen

Neben diesen Grundvoraussetzungen gibt es noch wünschenswerte Eigenschaften, die aber nicht für einen Einsatz notwendig sind:

- Der Jagdtrieb sollte kontrollierbar sein
- Die soziale Verträglichkeit mit anderen Hunden/Tieren sollte kontrollierbar sein
- Apportierfreudigkeit wäre von Vorteil
- Die Rasse ist frei wählbar, aber der Hund sollte möglichst aggressionsarm sein
- Leckerchen sollten vorsichtig aus der Hand genommen werden
- Der Hund sollte gut motivierbar sein (Spielzeug, Leckerchen, Stimme)
- Impulskontrollübungen wären ein zusätzlicher Anreiz
- Leinenführigkeit sollte vorhanden sein.
- Mindestens drei Kunststücke sollte der Hund zeigen können
- Der Hund sollte möglichst viele verschiedene Untergründe kennen.

Die wünschenswerten Eigenschaften können je nach Einsatz auch situativ eingeschränkt werden. Wenn der Hund sich als guter interventionsbegleitender Hund zeigt, aber Angst vor Pferden hat, könnte dies seinen Einsatz auf Innenräume beschränken, bis dieses Problem z.B. durch Training gelöst wird. Neben den Sachen, die der Hund können sollte, darf grundsätzlich nicht vergessen werden, dass der Hundehalter in der Lage sein muss, das Verhalten seines Hundes vorauszusehen.

3.2 Anforderungs- und Leistungsprofil des Beraters/Therapeuten

Neben der Verantwortung, die der Berater grundsätzlich im therapeu-tischen/beratenden Prozess für den Klienten trägt, stellt der Einsatz eines Tieres als Unterstützungsmittel eine zusätzliche Herausforderung dar. Neben den definierten Kriterien für den Einsatz des Hundes, sollte ebenfalls ein allgemeingültiges Anfor-derungs- und Leistungsprofil für den Berater in der pädagogischen und sozialen Interventionen existieren. Nachfolgende Ausführungen sollen als Grundlage für ein entsprechendes Beraterprofil in der tiergestützten Intervention gelten.

Berater ist kein geschützter Begriff, daher kann sich jeder - unabhängig von seiner Ausbildung - Berater nennen. Es existieren daher bspw. der Hundeerziehungs-berater, der Lebensberater, der psychologische Berater und andere Bezeichnungen.

Dabei kommt der Unterscheidung von Psychotherapie und Beratung insbesondere große berufspolitische Bedeutung zu. Während Psychotherapie als Heiltätigkeit strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt, ist der Bereich der Beratung, der sowohl psychologische als auch psychosoziale Beratung umfasst, gesetzlich kaum reglementiert. Dementsprechend kann es nur im Interesse der psychologischen Disziplin liegen, hinsichtlich ihrer Auffassung von professioneller Beratung eine wenn schon nicht therapeutische so doch zumindest therapeutisch orientierte Ausbildung zugrunde zu legen, um sich gegenüber einer drohenden Konkurrenz aus nichtpsychologischen Kreisen abzusichern. So liegt es folgerichtig nahe, dass sich wichtige Schulen der psychologischen Beratung auch eng mit den entsprechenden therapeutischen Schulen assoziieren lassen. “[12]

Einschlägiges Fachwissen im pädagogischen Bereich ist eine der Grund- voraussetzungen, um die passende Intervention im tiergestützten Beratungsprozess planen und durchführen zu können. Ein akademischer Abschluss oder eine abge-schlossene Berufsausbildung in der sozialen, pädagogischen oder psychologischen Arbeit, mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung, ist daher zwingend notwendig.

Neben der umfassenden Analyse des Klientenproblems, gilt es, bei einer tiergestützten Maßnahme, auch die Eignung des Tieres zu überprüfen. Dafür ist es unerlässlich, dass der Berater mögliche Problemsituationen, die sich zum Beispiel aus einer situativen Überforderung des Klienten, aber auch des Hundes ergeben können, frühzeitig erkennt und entsprechende Schritte einleitet.

Des weiteren sollte der Berater geschult sein, Stresssignale oder physische Einschränkungen bei dem Klienten und beim eingesetzten Tier zu erkennen. Ein Tier, das sich gesundheitlich nicht wohl fühlt, darf nicht Teil der Intervention sein. Ebenso muss ein Klient daran gehindert werden, dem Tier Schaden zufügen zu können. Die besondere Herausforderung für den Therapeuten/Berater besteht darin während der tiergestützten Maßnahme das eigentliche Ziel – die Hilfe und Unterstützung für den Klienten – nicht aus dem Fokus zu verlieren. Die tiergestützte Intervention darf trotz ihrer positiven Möglichkeiten nicht Selbstzweck des Beraters werden und darf als solche nicht in den Vordergrund der Maßnahme treten. Somit besteht die besondere Qualifikation des Beraters/Therapeuten in der tiergestützten Intervention darin, die Interaktion zwischen Tier und Klienten so zu gestalten, dass sie diesem Zweck dienlich ist.

Die Auflistung von wünschenswerten Aspekten für Hundebesitzer, kann auf das Anforderungs- und Leistungsprofil der Beraters in der tiergestützten Intervention übertragen werden. Nachfolgende Punkte von Frau Inge Röger-Lakenbrink sind treffend:

„Sachkenntnisse über Haltung, Pflege, Gesundheit und Ernährung des Hundes

Eine soziale Einstellung gegenüber Mitmenschen

Soziale Kompetenz in alltäglichen Situationen

Psychische Belastbarkeit

Kontaktfreude

Positive Lebenseinstellung

Fähigkeit zur Selbstreflexion

Neugier und Offenheit

Teamfähigkeit

Konstruktive Fremdkritik ertragen können

Lernbereitschaft

Ausreichend Zeit und mobile Flexibilität

Bereitschaft zu ehrenamtlicher Tätigkeit bzw. profitlosem Handeln

Selbständige Tätigkeiten dürfen nicht zur Überlastung des Hundes führen“[13]

Diese Punkte sind gerade im Umgang mit Mensch und Tier wünschenswert. Für professionelles Handeln sollte auch eine profitable Vergütung möglich sein. Die Aus-bildung von Mensch und Tier ist kostspielig und müssen angemessen honoriert werden. Profitables Arbeiten sorgt in der Regel für Qualität, da in die Fortbildung von Mensch und Hund dauerhaft investiert werden kann.

Grundsätzlich verlangt die Arbeit in der therapeutischen Beratung/im therapeutischen Prozess ein strukturiertes Vorgehen. Der kontinuierliche Soll-Ist-Abgleich ist während einer Maßnahme unerlässlich. Ein nachvollziehbares und vor allem kosten-effizientes Vorgehen ist auch die Grundlage für eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Prof. Dr. Andreas Schwarzkopf nennt hierbei neun Punkte, die es zu beachten gilt:

- Räumlichkeiten
- Personalmotivation
- Risikobewertung
- Dokumentation über die Tiere
- Medizinische Betreuung der Tiere
- Arbeitsanweisung erstellen
- Evaluation und Dokumentation
- Einwilligung der Klienten
- Jährliches Audit

Um jedoch tatsächlich eine Einbeziehung der Tiergestützten Therapie [Beratung] in die Leistungsabrechnung zu erreichen, müssen die Daten gesammelt und ausgewertet werden.[14]

Im nachfolgenden Kapitel wird näher auf die Auswahlkriterien bezogen auf das eingesetzte Tier eingegangen.

3.3 Welches Tier passt zu welchem Klienten

Nicht nur das Tier benötigt gewisse Voraussetzungen. Wer tiergestützt arbeiten möchte, sollte umfangreiche Kenntnisse über das zum Einsatz kommende Tier und seine Art und rassespezifischen Eigenschaften besitzen. Tiergestützte soziale und pädagogische Interventionen verlangen eine sorgfältige Planung, vor allem bei der Auswahl des passenden Tieres.

Je nach Beratungsplanung kann die Vorliebe/Neigung des Klienten für eine bestimmte Tierart berücksichtigt werden, um mögliche Spannungsmomente zu vermeiden. Fälschlicherweise wird in einigen Praxisbereichen die Mensch-Tier- Beziehung in den Fokus tiergestützter Arbeit gestellt und auf dieser Basis findet dann auch die Auswahl der Tiere statt. Bei der tiergestützten Intervention handelt es sich aber eben nicht um eine Mensch-Tier-Beziehung[15]. Für die Arbeit mit dem Tier und dem Menschen sollte man daher eher von Bezug sprechen.

Bei der Planung von Interventionen kann es insofern auch sinnvoll sein, gerade die Tiere einzusetzen, zu denen der Klient eine eher geringe oder gar keine Affinität besitzt.

Bei Kindern mit Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) eignen sich bspw. eher Tiere, die eine hohe Reizschwelle besitzen, die sich nicht erschrecken, wenn die Kinder unerwartet schreien oder zappeln. Eine hohe, kontrollierte Bewegungsfreude des Tieres eignet sich insofern für die Arbeit mit ADHS- Kindern, da man Bewegungs- und Impulskontrollübungen gut mischen kann. Anders sieht es Dr. Gerald Gatterer: „Als therapeutische Elemente werden dabei [gemeint ist die tiergestützte Therapie] emotionale Nähe und unbedingte Anerkennung durch das Tier angesehen.“[16] Wenn das Kind mit ADHS durch seine krankheitsbedingte Unruhe den Hund dazu bewegt, dem Kind ausweichen zu wollen, statt unbedingte Anerkennung zu zeigen, kann dies für das Kind durchaus Anreiz sein, gerade aus diesem Grund mit dem Tier arbeiten zu wollen.

Starke Hunde, die man „auf Befehl“ an der Leine ziehen lassen kann, zeigen Grenzen auf. Bei Kindern und Jugendlichen, die sich selbst überschätzen und überrascht sind, dass ein Hund stärker sein kann, als sie dachten, entsteht nicht immer Sympathie,[17] aber es entsteht ein Bewusstsein für die eigene Fehlein-schätzung in dieser Situation.

Grundsätzlich sollte die Tierart mit der Zielsetzung abgestimmt werden. Für Klienten, die an ihrem Selbstbewusstsein arbeiten möchten, ist bspw. das Alpaka für den Bewältigungsprozess bei einem Stadtbesuch die grössere Herausforderung, da der Anblick von Hunden in unserer Gesellschaft zum Alltag gehört. Durch das auffällige Tier, wird mehr Eigenleistung und der Abruf von entsprechenden Bewältigungs-strategien vom Klienten abverlangt, als bei der tiergestützten Intervention mit einem Hund. Die Wahl des Tieres für sozial gestörte Kinder oder Autisten, beschreibt Birgit Tschochner wie folgt: „Vorrangig bei der Auswahl der Tiere ist, dass diese ganz besonders beziehungsfähig und keinesfalls ihrerseits kontaktgestört sind, sondern ihrerseits Freude am Kontakt auch dem Kind vermitteln können.“[18] Hier wird noch einmal auf den Begriff der Beziehungsfähigkeit hingewiesen, jedoch reicht der Aufbau eines Bezugs zum Tier bei den Interventionen aus.

Es bleibt demnach festzuhalten, dass neben der Auswahl des passenden Tieres für die geplante Intervention, der Stellenwert des eingesetzten Tieres im Beratungs-prozess eine wichtige Rolle spielt. Die positive Prägung des Tieres auf den Menschen und nicht die Beziehungsfähigkeit des Tieres sollte als Auswahlkriterium im Interventionsprozess im Vordergrund stehen. Damit wird gewährleistet, dass das Tier als Unterstützungsmittel des Beraters in der therapeutischen Beratung / im therapeutischen Prozess verstanden wird.

3.4 Qualifizierung der Hundetrainer

In Deutschland hat der Beruf des professionellen Hundetrainers keine staatliche Anerkennung und die jeweiligen „sogenannten“ Ausbildungen variieren deutlich. Die Ausbildungsmethoden bei der Hundeerziehung reichen vom Einsatz von Strafe bis zur positiven Verstärkung. Bedingt durch fehlende Standards, kann eine qualitative Festlegung von Inhalten und deren Vergleich nicht erfolgen. Da der Hund neben dem Pferd in der Regel in direktem Kontakt mit den Klienten eingesetzt wird und der Hund, im Gegensatz zum Kaninchen mit schlechter oder fehlender Ausbildung eher eine Gefahrenquelle für die Arbeit in der tiergestützten Intervention darstellt, ist eine qualifizierte und allgemein anerkannte Ausbildung im Hundetrainerbereich anzustreben.

Auf den Internetseiten des Berufsverbandes der Hundetrainer und Verhaltenstherapeuten e.V. (BHV) heißt es: „Bisher ist der Beruf des Hundeausbilders in Deutschland nicht geschützt, jeder, der mit Hunden arbeitet, darf sich so nennen. Der BHV setzt sich bundesweit für die Schaffung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes ein.“[19]

Auf der anderen Seite vermittelt der Verein, dass es eine anerkannte Zertifizierung gibt. „Seit dem 02.07.2007 gibt es die Möglichkeit, ein bundesweit anerkanntes Zertifikat „ Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK|BHV “ zu erwerben. Dieses Zertifikat wurde vom BHV[20] in Zusammenarbeit mit der IHK Potsdam entwickelt.“[21]

Geprüft werden in diesem Fall nur Mitglieder des Verbandes. Diese Zertifizierung weist demnach auf einen anerkannten Berufsstand hin, ohne dass es diesen jedoch derzeit gibt. Tatsache ist, dass jeder Interessierte im Hundebereich ein Gewerbe bei seiner Stadt anmelden kann.

Parallel dazu wird seit 2008 bei CANIS in Schleswig–Holstein eine zertifizierte Hundetrainerausbildung angeboten, die mit dem Titel „ Zertifizierte/r Hundeschule / Hundetrainer/in und Verhaltensberater/in (personengebunden) nach den Richtlinien der Tierärztekammer Schleswig-Holstein“[22] endet. Die Tierärztekammer – Schleswig-Holstein (TÄK-SH) ist für die Erteilung der Urkunde zuständig. Für diese Prüfung ist keine Verbandszugehörigkeit erforderlich. Somit kann sich jeder, der eine Hunde-schule betreibt, der Prüfung vor der Tierärztekammer Schleswig-Holstein stellen, ohne einem Verein zugehörig zu sein. Ob es auch finanzielle Hintergründe für die Zertifizierungen gibt, beantwortete Herr Dr. Pasquale Piturru im telefonischen Interview am 29. September 2010 wie folgt: „Auf Seite der Tierärztekammer ist das nicht der Fall, weil wir prüfen nur. Es gibt Prüfungsgebühren, das sind Kosten die natürlich die Zeit und die Fahrtkosten der Prüfer abdecken müssen, aber mehr nicht und es ist völlig egal wo jemand sein Wissen hergeholt hat oder im Grunde genommen ergattert hat. Er muss im Grunde genommen beweisen, dass er das und das weiß und dann ist in Ordnung. Das ist völlig egal. Wir leben heutzutage in einer Zeit wo wirklich multimedial ist und die Leute habe die Möglichkeit rechts und links was zu lernen. Es ist genauso wie ja wie kann man sagen, wenn ich zu den europäischen College gehe und mache ich eine Prüfung dort, dass ist denen völlig egal wo ich gelernt habe, ob ich jetzt in Bristol in Hannover in London oder in Paris oder Rom gelernt habe. Hauptsache ich bin Tierarzt und habe so und so viele Stunden an der Uni verbracht, kann ich geprüft werden aber es ist völlig egal welche Uni. Deswegen sagen wir, dass es ist völlig egal, wo sie gelernt haben. Hauptsache ihr habt gelernt. Weil Prüfungen sind in allen Institutionen möglich wir haben Leute die sind bei uns zertifiziert worden die haben bei Canis Kurs gemacht, wie sie vorhin genannt haben, genauso die bei BHV Kurs gemacht haben. Wir haben Leute die bei ATN Kurs gemacht haben, wir haben Leute die überall Kurs besucht haben. Jedem Referent sind einmal dahin gegangen einmal woanders hingegangen, weil es interessant war und die haben auch eine hervorragende Wissen es ist völlig egal, wo jemand sein Wissen holt. Hauptsache er weiß das und das ist denk ich demokratisch.“[23]

Der Berufsverband zertifizierter Hundeschulen e. V. (BVZ) hat sich zum Ziel gesetzt, das Berufsbild des Hundetrainers neu zu definieren.

„Ziel des Vereins ist es, das Berufsbild der Hundeschule/Hundetrainers/in zu definieren und die an die Zertifizierung gekoppelten theoretischen und praktischen Qualitätsstandards weiterzuentwickeln. Zudem wird angestrebt, dass nur zertifizierte Hundetrainer/innen eine gewerbliche Tätigkeit anmelden und ausüben dürfen.“ Dies wird jedoch schwierig, da im Moment nur Interessierte zur Prüfung zugelassen werden, die bereits eine Hundeschule betreiben.

„Die TÄK-SH[24] hat auf der Basis der Arbeit der AG-Hundehaltung der BTK[25] die Zertifizierung erarbeitet. Die Fachbereiche folgender Experten bieten den Rahmen, der für eine derartige Entwicklungsarbeit und deren praktischer Umsetzung nötig ist:

- Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen - Ethologin, ,,Fachtierärztin für Verhaltenskunde",
Zusatzbezeichnung ,,Tierschutzkunde", Dozentin

- Herr Dr. Pasquale Piturru - praktischer Tierarzt, "Fachtierarzt für Verhaltenskunde", Zusatzbezeichnungen: ,,Verhaltenstherapie", ,,Tierschutzkunde"
- Herr Michael Grewe - ,,Hundetrainer und Verhaltensberater"

Das Bemerkenswerte an dieser Personengruppe ist die Bereitschaft jedes Einzelnen, die Zertifizierung trotz unterschiedlicher Sichtweisen und Argumentationen gemein-sam im o.g. Gremium zu erarbeiten. Nur durch gemeinsame, übereinstimmende Beschlüsse sind zukünftige Änderungen inhaltlicher oder praktischer Art umsetzbar. Dadurch wird auch in der Zukunft keine einseitige Ausrichtung der Zertifizierung von Außen vorwerfbar. Gleichzeitig wird damit ein hohes Niveau der Zertifizierung festgelegt, das den Kerngedanken, nämlich eindeutige Qualitätskriterien für Hundetrainer/innen, sichert.“[26]

Ebenso gibt es aber auch zahlreiche andere Zusammenschlüsse die Hundetrainer-ausbildungen anbieten (Animal learn, IG Hundeschulen, etc.). Durch die stark variierenden Erziehungsansätze (autoritärer Erziehungsstil, partnerschaftlicher Erziehungsstil, antiautoritärer Erziehungsstil) ist ein Qualitätsvergleich ohne festgelegte, allgemeingültige „Basiswerte“, nicht möglich. Obwohl die Ausbildungen nicht zu einem anerkanntem Berufsbild führen, zahlen die „zukünftigen“ Hundetrainer für die Ausbildungen viel Geld, teilweise zwischen 3000 Euro und 9500 Euro. Man kann davon ausgehen, dass die kommerzielle Ebene der Institute im Vordergrund steht und diese nicht an einer Zusammenarbeit miteinander interessiert sind. Diverse Ausbilder, die ihre Methode in den Vordergrund stellen, statt die Mensch-Hund-Konstellation zu sehen, werden meist nur an den Symptomen arbeiten und die Ursachen außer Acht lassen. Dieses Problem liegt auch bei den Therapiebegleit-hundeausbildern vor. Zertifizierungen über die Ausbildung zum Therapiebegleithund kann jeder Hundetrainer ausstellen. Verschiedene Vereine kämpfen für sich, um als erster eine Anerkennung zu bekommen, statt sich mit Fachleuten aus den wissenschaftlichen und praktischen Bereichen zusammenzusetzen und ein umsetz-bares Konzept für eine qualitative tiergestützte Intervention zu schaffen. Da sich Hundetrainer jedoch vermehrt dazu berufen fühlen, Ausbildungen für tiergestützte Interventionen anzubieten, muss hier gesondert darauf verwiesen werden, dass die meisten Anbieter keine eigene abgeschlossene Ausbildung im sozialen, pädago-gischen oder therapeutischen Bereich haben.

[...]


[1] Forschungsgruppe VETPAED, Universität Duisburg-Essen, Fakultät Bildungswissenschaften,

www.uni-due.de/vetpaed

[2] siehe Kapitel 3 dieser Arbeit

[3] Vernooij, Monika A./Schneider, Silke, Handbuch der Tiergestützten Intervention, Verlag Quelle &

Meyer, 2009, S.41:

[4] Vernooij, Monika A./Schneider, Silke, Handbuch der Tiergestützten Intervention, Verlag Quelle &

Meyer, 2009, S.37:

[5] Sachkundenachweis NRW http://www.tieraerztekammer-

nordrhein.de/images/pdf/kammer/information/Frageboegen_1-16.pdf Bild 163 +162

[6] Vernooij, Monika A./Schneider, Silke, Handbuch der Tiergestützten Intervention, Verlag Quelle &

Meyer, 2009, S.37

[7] Ebenda

[8] Ebenda

[9] Vernooij, Monika A./Schneider, Silke, Handbuch der Tiergestützten Intervention, Verlag Quelle &

Meyer, 2009, S.44

[10] http://de.wikipedia.org/wiki/Therapie

[11] Vernooij, Monika A./Schneider, Silke, Handbuch der Tiergestützten Intervention, Verlag Quelle &

Meyer, 2009, S.47 (ABB.1 Schaubild)

[12] Hartmann, Melanie, Coaching als Grundform Pädagogischer Beratung, Ludwig-

Maximilians-Universität, München, 2004, S.99

[13] Röger-Lakenbrink, Inge, Das Therapiehunde-Team, Kynos Verlag, Mürlenbach/Eifel, 2006, S. 37

[14] Schwarzkopf, Andreas, Tiere als Therapie, 2.Jahrgang, Heft 2, 2006, S.44 f.

[15] Siehe S. 3 dieser Diplomarbeit

[16] Röger-Lakenbrink, Inge, Das Therapiehundeteam, Kynos Verlag, Mürlenbach/Eifel, 2006, S.30

[17] Siehe Kapitel 8 dieser Diplomarbeit

[18] Otterstett Carola, Dr., Tiere als therapeutische Begleiter, Kosmos Verlag, Stuttgart, 2001, S. 40

[19] http://www.bhv-net.de/index.php?option=com_content&view=article&id=112&Itemid=57

[20] Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V.

[21] www.bhv-net.de/index.php?option=com_content&view=category&id=46&layout=blog&Itemid=68

[22] www.canis-kynos.de

[23] Telefoninterview vom 29.09.2010 mit Dr. Pasquale Piturru - praktischer Tierarzt, "Fachtierarzt für

Verhaltenskunde"

[24] Tierärztekammer Schleswig-Holstein

[25] Bundestierärztekammer

[26] www.bvz-hundeschulen.de/zertifizierung-informationen.html

Ende der Leseprobe aus 105 Seiten

Details

Titel
Tiergestützte Intervention
Untertitel
Zur Problematik der Übertragbarkeit pädagogischer Interventionen im Bereich tiergestützter sozialer und pädagogischer Arbeit - eine theoretische und empirische Analyse
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
1,3
Autor
Jahr
2010
Seiten
105
Katalognummer
V205421
ISBN (eBook)
9783656344513
ISBN (Buch)
9783656344926
Dateigröße
3119 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Therapiebegleithunde, tiergestütze Intervention, Erziehungswissenschaft, soziale Arbeit, Pädagogik, Behindertenbegleithunde, Servicehunde, Blindenführhunde, Schulhunde, Kinder, Tiere, Hunde, Demenz, Empathie, Schule, Kindergarten, Altenheim, Altenarbeit, Psychologie, Erziehung, Therapiehunde, Empirie, Evaluation, Beratung, warum tiergestützte therapie, tiergestützte pädagogik, therapiehund ausbildung, therapiehund psychotherapie, therapiehund depression, therapiehund angststörung
Arbeit zitieren
Anja Kollmannsberger (Autor:in), 2010, Tiergestützte Intervention, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205421

Kommentare

  • Gast am 16.3.2013

    Die Diplomarbeit ist gut lesbar und zeichnet sich durch viele Praxisbeispiele aus. Man merkt das die Autorin neben ihren wissenschaftlichen Ausarbeitungen viel praktische Erfahrung mitbringt.

Blick ins Buch
Titel: Tiergestützte Intervention



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