Kritische Analyse der geplanten Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in Deutschland


Seminararbeit, 2003

20 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Überblick über Aufbau und Argumentationsfolge
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2. Besteuerung von Kapitalerträgen
2.1 Derzeitige Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland
2.2 Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Zinsbesteuerung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit
2.2.1 Elemente des Entwurfs und Zeithorizont
2.2.2 Pauschale Abgeltungssteuer
2.2.3 „Brücke zur Steuerehrlichkeit“

3. Kritische Analyse
3.1 Überblick möglicher Problembereiche
3.2 Vertrauensbildung und Vertrauensschutz
3.2.1 Relevanz von Vertrauen für den Wirkungsgrad der Änderungen
3.2.2 Einfluss bisheriger und künftiger Steuerpolitik
3.2.3 Verfassungsrechtliche Bedenken
3.2.4 Verhältnis zu Kontrollmitteilungen
3.2.5 Individuelle Akzeptanzvermutungen
3.3 Alternativen und Einzelfragen der Ausgestaltung
3.3.1 Steuerfreiheit von Kapitalerträgen
3.3.2 Änderungsvorschläge in der Diskussion
3.4 Effizienz und Praktikabilität
3.4.1 Verwaltungsvereinfachung
3.4.2 Intertemporale Entscheidungsneutralität
3.4.3 Weitere Kapitalstruktureffekte
3.4.4 EU-Harmonisierung

4. Zusammenfassender Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Überblick über Aufbau und Argumentationsfolge

1.1 Problemstellung

Die Besteuerung von Kapitalerträgen ist nicht erst seit dem vorgelegten Gesetz- entwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Zinsbesteuerung und zur För- derung der Steuerehrlichkeit1 vom 17. März diesen Jahres in der öffentlichen Dis- kussion. Bereits im Zusammenhang mit dem inzwischen verabschiedeten Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (kurz Steuer- vergünstigungsabbaugesetz)2 und dem darin anfangs enthaltenen Vorschlag zur Verifikation von Kapitalerträgen für die Besteuerung durch Kontrollmitteilungen wurden die während der letzten Wahlperiode des Bundestages gemachten Vor- schläge zur Einführung einer pauschalen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wieder aufgeworfen.

Im Kontext der Entwicklung des Steuerrechts seit dem so genannten „Zinsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 19913 erscheinen die zur Diskussion stehenden Vorschläge genauso erörterungswürdig, wie im Hinblick auf die bereits praktizierten Formen der Kapitalertragsbesteuerung in anderen Ländern der Europäischen Union, insbesondere in Österreich.

Die folgende Seminararbeit setzt sich daher kritisch mit den möglichen Neuregelungen zur Zinsbesteuerung auseinander und analysiert die wichtigsten ökonomischen Problembereiche in Bezug auf ihren Gehalt für die Ausgestaltung steuerrechtlicher Änderungen.

1.2 Gang der Untersuchungen

Für die kritische Analyse der diskutierten Vorschläge muss zunächst ein kurzer Einblick in die aktuelle Besteuerungspraxis in der Bundesrepublik Deutschland gegeben werden, vor allem um einen Eindruck zum einen vom Regelungsbedarf und zum anderen vom Umfang der geplanten Neuregelungen zu bekommen.

Bei der sich anschließenden Darstellung des vorgelegten Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Neuregelung der Zinsbesteuerung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit (kurz Zinsabgeltungssteuergesetz) werden in knapper Form die beiden Bestandteile der pauschalen Abgeltungssteuer und der befristeten Möglichkeit zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit unterschieden.

Nach diesem kurzen Überblick über die für die vorliegende Arbeit relevanten Grundlagen der Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland erfolgt eine intensive kritische Auseinandersetzung mit den geplanten Änderungen. Im Kern dieser Betrachtungen soll dabei die individuellen ökonomische Sichtweise des einzelnen Steuerpflichtigen stehen, die im Rahmen der dargestellten Problembereiche teilweise zum Aggregat des ökonomischen Gesamtnutzens verdichtet werden kann und auch verdichtet werden sollte.

Hierbei werden nicht nur Fragen der Effektivität und Akzeptanz der pauschalen Abgeltungssteuer aufgeworfen, sondern ebenfalls alternative Ausgestaltungsmög- lichkeiten aufgezeigt und verglichen. Wie sich in dieser Erörterung zeigen wird, kann die Umsetzung der gemachten Vorschläge nur im Kontext anderer steuerpo- litischer Maßnahmen beurteilt werden, auf die somit an gegebener Stelle Bezug genommen wird.

Am Ende der Seminararbeit wird ein Fazit in Form eines zusammenfassenden Ausblicks gezogen.

2. Besteuerung von Kapitalerträgen

2.1 Derzeitige Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen im Rahmen der unbeschränkten Steu- erpflicht gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 EStG der Einkommenssteuer. In § 20 EStG ist erschöpfend aufgezählt, was unter dem Begriff der Einkünfte aus Kapitalvermö- gen im einzelnen zu verstehen und somit steuerpflichtig ist. In Absatz 1 werden unter Nr. 7 „Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rück- zahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapital- vermögens zur Nutzung zugesagt oder gewährt worden ist“4 genannt. Hierunter werden insbesondere Zinsen (zum Beispiel Sparbuch, Festgeld, festverzinsliche Wertpapiere) aus Kapitalanlagen ohne Beteiligungscharakter5 zusammengefasst.

Erwähnt werden sollte, dass gemäß § 20 Abs. 3 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen subsidiär gegenüber Einkünften aus Land und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung sind. Gehören sie also zu einer dieser Einkunftsarten, sind sie dieser zuzurechnen. Dies gilt demnach auch für Zinsen.

Die Einkommenssteuer ist grundsätzlich eine Veranlagungssteuer, d.h. sie wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt6. Allerdings wird die Kapitalertragssteu- er, der bestimmte Einnahmen unterliegen, die zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören (§§ 43ff. EStG), vom Schuldner - zumeist einem Kreditinstitut - für Rechnung des Zahlungsempfängers direkt an die Finanzbehörde abgeführt. „Die Kapitalertragsteuer stellt als Abzugssteuer eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer dar. Sie wird grundsätzlich auf die Einkommensteuerschuld des Gläubigers angerechnet, § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG.“7 Seit Inkrafttreten des Zinsabschlaggesetzes8 im Jahr 1993 beträgt diese gemäß § 43a Abs. 1 Nr. 3 EStG im Falle des sogenannten Zinsabschlags 30 Pro- zent. Der an der Quelle abgeführte Betrag wird also bei der Festsetzung der Steuerschuld angerechnet, er hat jedoch keine abgeltende Wirkung, d.h. die entsprechend zugrunde liegenden Zinsen werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens weiterhin positiv berücksichtigt.

Zu erwähnen bleibt der Begriff des Sparer-Freibetrags: Durch die Erteilung eines Freistellungsauftrages durch den Steuerpflichtigen wird gemäß § 44a Abs. 2 Satz

1 Nr. 1 EStG auf den Steuerabzug verzichtet. Ledige können einen solchen Frei- stellungsauftrag bis zu einer Höhe von derzeit 1.601,00 Euro erteilen, bei Verhei- rateten kann dieser maximal 3.202,00 Euro betragen. Diese Beträge setzen sich aus dem sogenannten Sparer-Freibetrag in Höhe von 1.550,00 bzw. 3.100,00 Euro und der Werbungskostenpauschale in Höhe von 51,00 bzw. 102,00 Euro zusam- men.

2.2 Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Zinsbesteue- rung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit

2.2.1 Elemente des Entwurfs und Zeithorizont

Am 17. März dieses Jahres hat das Bundesfinanzministerium den Referentenent- wurf zur Neuregelung der Zinsbesteuerung und zur Förderung der Steuerehrlich- keit (Zinsabgeltungssteuergesetz)9 vorgelegt. Dieser Entwurf enthält zwei wesent- liche Elemente: Zum einen die Einführung der pauschalen Abgeltungssteuer auf Zinserträge, zum anderen die sogenannte „Brücke zur Steuerehrlichkeit“. Beide Teile werden zunächst hinsichtlich ihres Inhalts und ihrer Zielsetzung erläutert, wobei die Zinsabgeltungssteuer im Mittelpunkt der weiteren Betrachtung stehen soll. Die Bundesregierung verspricht sich aus der Kombination beider Maßnah- men insgesamt Steuermehreinnahmen für das Jahr 2003 in Höhe von rund 5 Mil- liarden Euro10.

Derzeit ist nach mehrmaliger Verschiebung davon auszugehen, dass voraussicht- lich im Juni 2003 im Bundeskabinett über diesen Entwurf beraten wird. Offenbar hat sich die Bundesregierung entschieden, zunächst ein Votum des für den 1. Juni 2003 angesetzten Sonderparteitags der Sozialdemokraten abzuwarten. Die Ge- setzgebungsberatungen werden sich somit wohl bis zum Winter diesen Jahres erstrecken, so dass das Gesetz frühestens im kommenden Jahr in Kraft treten wür- de.

2.2.2 Pauschale Zinsabgeltungssteuer

Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht einen Übergang von der derzeitigen Besteuerungsmethode des Zinsabschlags zur Zinsabgeltungssteuer mit einem Abzugssteuersatz in Höhe von 25 Prozent des Kapitalertrags vor.

Dabei handelt es sich ebenfalls um eine Quellensteuer, die jedoch neuerdings mit Abgeltungswirkung versehen ist. Es soll jedoch ein Wahlrecht eingeführt werden, dass die einheitliche Veranlagung sämtlicher Kapitalerträge nach den allgemeinen Vorschriften des Einkommensteuerrechts ermöglicht, d.h. die Möglichkeit eröff- net, weiterhin anstelle des pauschalen Steuersatzes in Höhe von 25 Prozent den jeweiligen persönlichen Steuersatz der Ermittlung der Einkommensteuerschuld zugrunde zu legen. Ein weiteres Wahlrecht bestünde dahingehend, die ebenfalls vorgesehene spezielle Veranlagung von Zinsen, die nicht der Zinsabgeltungssteu- er unterlegen haben, mit dem gleichen Einkommenssteuersatz in Höhe von 25 Prozent auf Zinsen aus neuartigen Anlageformen auszudehnen. Die Möglichkeit der Erteilung eines Freistellungsauftrages (Sparer-Freibetrag und Werbungskos- ten-Pauschbetrag) soll fortbestehen und bereits beim Steuerabzug berücksichtigt werden.

Die Änderungen sollen dem Problem Rechnung tragen, dass die bisherige Steuerbelastung als zu hoch angesehen wird. Diese Ansicht beruht vor allem darauf, dass die Steuerbelastung bisher weder die Inflationswirkung, noch die Meinung, dass es sich vielfach bei dem angelegten Kapital bereits um versteuertes Einkommen handle, berücksichtigt.

2.2.3 „Brücke zur Steuerehrlichkeit“

Unter dem Begriff der „Brücke zur Steuerehrlichkeit“ versteht der Entwurf die Möglichkeit der Abgabe einer strafbefreienden Erklärung bei Entrichtung einer pauschalen, als Einkommensteuer geltenden Abgabe für diejenigen Bürger, die in der Vergangenheit Steuern verkürzt haben.

Die Erklärung soll sich auf nicht korrekt versteuerte Einnahmen des Zeitraums vom 31. Dezember 1992 bis zum 1. Januar 2002 beziehen und als Steueranmel- dung mit Steuerfestsetzungswirkung ausgestaltet sein. Die Straffreiheit bezieht sich dabei klar nur auf die in dieser Erklärung berücksichtigten unversteuerten Einnahmen. Für später entdeckte (zusätzliche) Steuerverkürzungen trägt der Er- klärende die Beweislast, dass diese in der Erklärung berücksichtigt wurden. Dies gilt, auch wenn ansonsten auf Nachweise bei der Abgabe verzichtet wird. Eine strafbefreiende Erklärung für den Finanzbehörden bereits bekannte Verkürzungen (unter Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens bzw. bei Vorliegen einer

Selbstanzeige) ist ausgeschlossen. Ebenso sind andere Delikte als die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung gemäß §§ 370, 370a und 378 AO von der strafbefreienden Wirkung gänzlich ausgeschlossen.

Die der Zahlung zugrundeliegenden, noch nicht festgesetzten Steuerschulden gelten mit der Abgabe der Erklärung als erloschen. Die Höhe der Abgabe richtet sich dabei nach dem Zeitpunkt der Erklärung: Erfolgt diese bis Ende 2003 beträgt sie 25 Prozent der verkürzten Einnahmen, erfolgt sie danach bis zum 30. Juni 2004, soll sie 35 Prozent betragen.

Ziel dieser Steueramnestie ist es, den Durchsetzungsgrad der Kapitalertragssteuer nachhaltig zu stärken. Sowohl Schwarzgelder, als auch in Ausland befindliches Kapital sollen so wieder einer Besteuerung in Deutschland zugeführt werden.

3. Kritische Analyse

3.1 Überblick möglicher Problembereiche

Die folgende Analyse unterscheidet drei Themengebiete, unter denen jeweils un- terschiedliche Gesichtspunkte der entsprechenden (möglichen) Problematik dar- gestellt werden. So wird zunächst der Prozess der Vertrauensbildung anhand von insgesamt fünf unterschiedlichen Teilaspekten betrachtet. Dieser Teil ist nicht nur wegen seines Umfangs den anderen vorangestellt, sondern vor allem, weil sich in den nachfolgenden Analyseansätze immer wieder Anknüpfungspunkte ergeben. Es folgt die Darstellung von Alternativen - sowohl gesamtkonzeptionell, als auch in Einzelfragen - und die kritische Betrachtung des Pro-Arguments einer gestei- gerten Praktikabilität der Änderungen. Bevor das Fazit die Analyse noch einmal verdichtet, wird somit ein notwendiger Blick auf einige Rahmenbedingungen ge- worfen.

[...]


1 Referentenentwurf des Zinsabgeltungssteuergesetz vom 17.03.2003, http://www.bundesfinanzministerum.de/Anlage17724/ Referentenentwurf_Zinsabgeltung_Stand_17032003.pdf.

2 Fundstelle im BGBl. I lag bei Abgabe noch nicht vor, Quelle: http://www.bundesrat.de/pdf/stvergabg_beschluss.pdf (Stand 12.05.2003).

3 BVerfG, Urteil vom 27.06.1991, BStBl. II (1991), S. 654 ff.

4 § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG.

5 Vgl. Scheffler, Besteuerung von Unternehmen, 2002, S. 66.

6 Vgl. Tipke/ Lang, Steuerrecht, 1998, § 9 Rn. 765.

7 Scheffler, Besteuerung von Unternehmen, 2002, S. 69.

8 Zinsabschlagsgesetz vom 9.11.1992, BGBl. I (1992), S. 1853, BStBl. I (1992), S. 682.

9 Referentenentwurf des Zinsabgeltungssteuergesetz vom 17.03.2003, http://www.bundesfinanzministerum.de/Anlage17724/ Referentenentwurf_Zinsabgeltung_Stand_17032003.pdf.

10 Vgl. Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen Nr. 24/ 2003 vom 19.02.2003, http://www.bundesfinanzministerium.de.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Kritische Analyse der geplanten Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in Deutschland
Hochschule
Universität Lüneburg  (Institut für Betriebswirtschaftslehre)
Veranstaltung
Aktuelle steuerliche Entwicklungen in der Diskussion
Note
2,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
20
Katalognummer
V20537
ISBN (eBook)
9783638243889
Dateigröße
710 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kritische, Analyse, Abgeltungssteuer, Kapitalerträge, Deutschland, Aktuelle, Entwicklungen, Diskussion
Arbeit zitieren
Marc Jeschonneck (Autor:in), 2003, Kritische Analyse der geplanten Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20537

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