Menschen mit geistigen Behinderungen im Suchthilfesystem

Bestandaufnahme und Versorgungspfade


Hausarbeit, 2010

56 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung
1.1. Definition Sucht
1.2. Definition geistige Behinderung
1.3. Vorkommen und Formen der Sucht bei Menschen mit geistigen Behinderungen
1.4. Vulnerabilität von Menschen mit geistigen Behinderungen für Suchterkrankungen

2. Menschen mit geistigen Behinderungen im Suchthilfesystem
2.1. Konzepte
2.1.1. Behandlung Suchterkrankung
2.1.2. Prävention
2.2. Behandlungsangebote
2.2.1. Die Suchtberatung der Lebenshilfe
2.2.2. Das evangelische Krankenhaus Alsterdorf
2.2.3. Die Fachklinik Oldenburger Land
2.2.4. Die Heilpädagogische Ambulanz Berlin
2.3. Kooperation zwischen Suchthilfesystem und Behinderteneinrichtungen

3. Bestehende Versorgungspfade zur langfristigen Sicherung derBehandlungsziele

4. Bestehende Defizite und deren Lösungsmöglichkeiten

5. Literaturverzeichnis

1. Einführung

Ziel dieser Arbeit ist eine Bestandsaufnahme zu dem Thema „Sucht und geistige Behinderung“ in Deutschland. Nach der Vorstellung der wenigen Untersuchungen zur Prävalenz geht es um die Frage der besonderen Vulnerabilität für Suchterkrankungen bei Menschen mit geistigen Behinderungen1. Anschließend werden Konzepte zur Suchtprävention und zur Behandlung der Erkrankung sowie einzelne Suchthilfe- einrichtungen vorgestellt, die sich speziell um dieses Klientel bemühen. Eine Beschrei- bung der momentanen Kooperation zwischen dem Suchthilfesystem und den Behin- derteneinrichtungen folgt darauf, um im nächsten Schritt auf die ineinandergreifenden Versorgungsmöglichkeiten zu kommen. Abschließend werden die besteheenden Defizite aufgezeigt.

Das Thema „Sucht und geistige Behinderung“ hat in der Wissenschaft erst im letzten Jahrzehnt an Interesse gewonnen. In der praktischen Arbeit ist die Problematik seit längerem bekannt. Franz stellte in seiner Diplomarbeit 1995 Überlegungen über ein Therapiekonzept an2. Ein erster Erfahrungsbericht von Schliep (1999) aus der Fachklinik Oldenburger Land3 über die dortige Entwöhnungsbehandlung folgte. Schinner (2000) stellte Besonderheiten bei der Beratung von und der Arbeit in Gesprächsgruppen mit süchtigen Menschen mit geistigen Behinderungen in der von ihm geleiteten Suchtberatungsstelle der Lebenshilfe in Berlin dar.

Mitte Mai 2003 fand eine Arbeitstagung der Deutschen Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistigen Behinderungen e.V. zum Thema „Geistige Behinderung und Sucht - eine Herausforderung im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Fürsorge“ statt (Dokumentation herausgegeben von Klauß, 2003). Eine erste Bestandsaufnahme der Problematik erfolgte durch Beer 2004. Sein Schwerpunkt war die Zusammenstellung der wissenschaftlichen Untersuchungen aus den USA und Australien. Weiter beschäftigte er sich mit der Darstellung der bisherigen Erfahrungen in Deutschland zu diesem Thema (vgl. ebd., 74ff).

2003 wurde in Sachsen-Anhalt eine erste landesweite Erhebung über Sucht und geistige Behinderung durchgeführt. Befragt wurden Wohneinrichtungen und Werkstätten sowie Einrichtungen der Suchthilfe (vgl. Schubert, 2006; Schubert, Theunissen, 2005). Klauß zitiert in verschiedenen Veröffentlichungen Daten aus einer Explorationsstudie, die Gärtner 2003 im Rahmen einer wissenschaftlichen Hausarbeit über das Suchtverhalten, spezielle Formen der Sucht bei geistiger Behinderung und den Umgang der Institutionen der Behindertenhilfe mit der Thematik gewonnen hat. Ende 2003 startete in Nordrhein - Westfalen das Modellprojekt „Menschen mit einer geistigen Behinderung und einer Alkoholproblematik“. Entwickelt, angeboten und evaluiert wurden Primär- und Sekundärpräventionsprogramme (Projektdokumentation: Kretschmann - Weelink, 2006; Evaluation: Bentrup - Falke, 2006). Weitere Präventionsprogramme einzelner lokaler Träger und Einrichtungen folgten (s. Kap. 2.3). 2009 wurde von der LWL (Landschaftsverband Westfalen Lippe)-Koordinationsstelle Sucht eine Studie zum Thema „Problematischer Suchtmittelkonsum bei Menschen mit einer Intelligenzminderung“ durchgeführt. Erste Ergebnisse wurden auf der Suchtfachtagung „Intelligenzminderung und Suchtmittelkonsum“ in der LWL-Klinik Warstein 2009 vorgestellt4 (vgl. LWL-Kliniken Warstein und Lippstadt Abt.

Suchtmedizin und Rehabilitationszentrum Sucht Südwestfalen, 2009, 3-4); ausführlicher wurden die Vorgehensweise und die Ergebnisse auf einem Symposium dargelegt (s. Fußnote 6)5. Die Studie selber wurde bisher noch nicht schriftlich veröffentlicht6.

Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf die Zusammenarbeit der LWLKoordinationsstelle Sucht mit der niederländischen Einrichtung „Tactus“, welche seit 2008 das großangelegte Forschungsprojekt „Substance Use and Misuse in Inellectual Disability“ (SumID) durchführt7.

Seit 2009 läuft das Modellprojekt „Vollerhebung Sucht und geistige Behinderung“ in Nordrhein - Westfalen. Ziele sind die Ermittlung des Bedarfs an Hilfsangeboten, sowie die Untersuchung ob und welche Hilfsangebote es schon in Nordrhein - Westfalen gibt.

Bisher sind noch keine Zwischenergebnisse veröffentlicht.

Wenige Suchthilfeeinrichtungen bieten spezielle Programme für Menschen mit geistigen Behinderungen an (s.u.). Viele Einrichtungen bemühen sich ihre „normalen“ Angebote diesem Klientel zugänglich zu machen und sich auf ihre besonderen Bedürfnisse einzustellen (vgl. Schubert, 2006, 26f).

1.1. Definition Sucht

International wird der Begriff „Sucht“ (addiction to) nicht mehr verwendet. In Deutschland werden Sucht, Suchterkrankung und Abhängigkeitserkrankung synonym verwendet. Die Abhängigkeit ist nicht ein Spezialfall des Konsums (einer Substanz), sondern ein Spezialfall einer Verhaltensabhängigkeit. Stoffliche und nicht-stoffliche Süchte haben eine gemeinsame Grundlage (vgl. Hüsgen, 2009, 14). Die Sucht ist „… begründet in einer in der Interaktion mit dem Umfeld autobiografisch erworbene(n) Fehlhaltung, die sich im Gedächtnis abspeichert“ (ebd., 15). Die Fehlhaltung sorgt für die Entstehung der Krankheit und nicht die Potenz der Substanz (vgl. ebd., 15).

Unterschieden wird zwischen schädlichem Gebrauch (Missbrauch) und Abhängigkeit. Missbrauch kann zu körperlichen und psychischen Gesundheitsschädigungen führen. Das Abhängigkeitssyndrom wird beschrieben „ … mit einem starken Wunsch die Substanz einzunehmen, Schwierigkeiten den Konsum zu kontrollieren und anhaltender Substanzgebrauch trotz schädlicher Folgen. Dem Substanzgebrauch wird Vorrang vor anderen Aktivitäten und Verpflichtungen gegeben“ (ebd., 11).

Diagnostische Kriterien für eine Abhängigkeit sind:

- Toleranzentwicklung
- Entzugssymptome  Kontrollverlust
- Hoher Zeitaufwand für Beschaffung, Konsum und „Erholung“ davon  Versagen bei Rollenaufgaben
- Fortgesetzter Substanzgebrauch trotz körperlicher oder psychischer Probleme (vgl. ebd., 13).

In Abgrenzung dazu sind Kriterien für Missbrauch:

- „Nicht Vorliegen“ der Kriterien für Abhängigkeit
- Substanzgebrauch, der zu Versagen bei der Erfüllung wichtiger Tätigkeiten führt
- Substanzgebrauch, der zur körperlichen Gefährdung führt
- Probleme mit dem Gesetz in Zusammenhang mit dem Gebrauch
- Gebrauch trotz sozialer und zwischenmenschlicher Probleme (vgl. ebd., 13).

1.2. Definition geistige Behinderung

Lernbehinderungen (synonym wird in dieser Arbeit der Begriff „Minderbegabung“ verwendet) werden als Entwicklungsstörungen (nach ICD-10 F 81) beschrieben. Damit werden schwerwiegende Lernstörungen gemeint, die durch „ … geminderte allgemeine Intelligenzleistungen, biologisch oder/und durch soziale Benachteiligungen, kulturelle Diskrepanzen, Traumata etc. verursacht“ (McManama, 2009, 10) worden sind. Die Übergänge zu einer Nicht-Behinderung aber auch zu einer geistigen Behinderung sind fließend. Insofern wird dieses Konzept in Frage gestellt (vgl. ebd., 10).

Nach dem ICD-10 F 70ff handelt sich bei der geistigen Behinderung um eine Steigerung der Lernbehinderung mit unterschiedlichen Schweregraden, klassifiziert nach dem Intelligenzmodell, wonach eine geistige Behinderung ab einem IQ von unter 70 vorliegt. Auf Grund der zweifelhaften Anwendbarkeit und Aussagekraft von Intelligenztests bei Menschen mit geistigen Behinderungen werden weitere Variablen in der Diagnostik und Einstufung vorgenommen (vgl. ebd., 10). So ist nach DSM-IV-318 zwar auch das Hauptmerkmal die unterdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit, jedoch in Begleitung von weiteren massiven Einschränkungen der Anpassungsfähigkeit z.B. im Bereich Kommunikation, eigenständige Versorgung, zwischenmenschliche Fertigkeiten und Selbstbestimmtheit (vgl. ebd., 10). Die Störung muss vor dem 18. Lebensjahr aufgetreten sein.

Geistige Behinderungen können durch vielfältige Schädigungen vor, während und nach der Geburt bedingt sein (vgl. ebd., 13); sie stehen in ihrer Ausprägung aber immer im sozialen Kontext (vgl. ebd., 13).

Den Entwicklungs- und Lebensbedingungen der betroffenen Personen wird eine wesentliche Rolle zugeschrieben (vgl. Jantzen, 1992). Die Auswirkungen sozialer Komponenten auf die psychische und kognitive Entwicklung sowie auf Hirnstrukturen-hervorzuheben ist die psychische sowie soziale Isolation als gravierende „Störung des Stoffwechsels des menschlichen Individuums mit Natur und Gesellschaft“ (Jantzen 2001, 10) - gewinnen in der neurowissenschaftlichen Forschung zunehmende Bedeutung. Die Erkenntnisse der Hirnforscher Edelmann und Tononi (2002), Trevarthen (2005)8 u.a. fließen in die interdisziplinäre Forschung des neuen Wissenschaftsbereiches „Disability Studies“ ein.

Für die Entwicklung zukünftiger therapeutischer Angebote für Menschen mit geistigen Behinderungen werden aus diesem neuen Forschungszweig weitere wichtige Impulse zu erwarten sein.

1.3. Vorkommen und Formen der Sucht bei Menschen mit geistigen Behinderungen

Klauß (2003) stellt die These auf, dass alle Menschen mit (geistigen) Behinderungen Formen der Sucht entwickeln können. Die Form ist allerdings abhängig von den individuellen Möglichkeiten, dem Zugang zu dem und die Verfügbarkeit des „Suchtmittels“ sowie der Wohnform und der daraus resultierenden Form der Fremdkontrolle. Suchtverhalten setzt Kompetenzen voraus: z.B. das Interesse für Genussmittel zu entwickeln, die Beschaffungswege zu entdecken und umzusetzen, sowie die Nutzung selbst (ebd., 35).

Untersucht wurden von Gärtner (s. Kap. 1) Suchtmittel wie Nikotin, Alkohol, Medikamente, Fernsehen und Essen. Nach Einschätzung der befragten Betreuer und Leiter der Einrichtungen sind 1% der Bewohner / Beschäftigten alkoholabhängig, 10 % werden als gefährdet eingestuft. Medikamentenabhängigkeit bzw. die Gefährdung zur Abhängigkeit wird als gering eingestuft (Klauß, 2003, 32). Die anderen Suchtmittel spielen für diese Hausarbeit keine Rolle, sollten aber nicht unerwähnt bleiben.

Illegale Drogen wurden bei Gärtner nicht abgefragt. Sie waren (sind) bei Menschen mit geistigen Behinderungen kaum verbreitet. Dies könnte nach Eisner mehrere Ursachen haben. Diese Menschen kennen das Rauschpotenzial nicht, sie sind für professionelle Dealer auf Grund ihrer begrenzten finanziellen Möglichkeiten uninteressant und Dealer sehen in ihnen wegen ihrer Verhaltensweisen ein zu großes Risikopotenzial (vgl. Eisner, 1995, zit. nach Beer, 2004, 78). Diese Beobachtung deckt sich mit den Erfahrungen von Schliep (1999) in der Fachklinik Oldenburger Land. „Alkohol und Nikotin (stehen) als leicht zu beschaffende Suchtmittel absolut im Vordergrund“ (ebd., 34)9.Klauß (2009) weist auch darauf hin, dass neben den untersuchten Genussmitteln bei Menschen mit infants have feelings like ours. In: Nadel, J.; Muir, D. (Hrsg.): Emotinal development. Oxford: Oxford University Press, 61 - 91.

schwersten Behinderungen sich „ … selbst schädigende Verhaltensweisen Suchtcharakter annehmen können“ (ebd., 7)10.

Bei der landesweiten Erhebung in Sachsen - Anhalt (s. Kap. 1) wurde nur nach dem Alkoholkonsum gefragt. Hier ergab sich, dass die Mitarbeiter in den Wohneinrichtungen 4,2 % der Bewohner als alkoholabhängig und 6,7 % als gefährdet einschätzten. In den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) wurden 1,4 % als alkoholabhängig und 2,7 % als gefährdet eingestuft (Schubert, Theunissen, 2005, 314). Geht man davon aus, dass es für die Mitarbeiter in Behinderteneinrichtungen schwierig ist einzuschätzen, ob jemand gefährdet oder schon abhängig ist, so decken sich die Angaben zumindest für den Wohnbereich bei den beiden Erhebungen. 11 % galten demnach als alkoholgefährdet bzw. -abhängig.

90 % der als gefährdet bzw. abhängig geltenden Menschen mit geistigen Behinderungen waren männlich; das Durchschnittsalter betrug in den Wohnstätten 47 in den Werkstätten 43 Jahre. Gut 40 % wurden als leicht geistig behindert (IQ über 55), ca. 55 % als mittel- (IQ zwischen 35 und 55) und die übrigen als schwer geistig behindert (IQ unter 35) beschrieben (ebd., 315).

Betrachtet man die unterschiedlichen Wohneinrichtungsformen, so lebten 50 % der betroffenen Menschen in Wohnheimen mit ständiger Assistenz, 19 % lebten in Außenwohngruppen mit ständiger, 21 % in Wohngruppen ohne ständige Assistenz. 6% wohnten alleine oder mit einem Partner (ebd., 316).

Bei den Werkstätten ergab sich folgendes Bild: 20 % wohnten bei den Eltern, 22 % lebten in Wohnformen ohne Assistenz, 20 % lebten alleine oder mit einem Partner und die restlichen wohnten in Heimen oder Vollzeiteinrichtungen (davon 29 % mit ständiger Assistenz) (ebd., 316).

Auch Gärtner kam zu dem Ergebnis, dass prozentual gesehen mehr Menschen mit geistigen Behinderungen und einer Alkoholabhängigkeit bzw. -gefährdung in Wohnheimen als in Außenwohngruppen lebten (vgl. Klauß, 2003, 34), obwohl bei letzteren Wohnformen die Fremdkotrolle geringer ist, und weniger Freizeitgestaltung angeboten wird. Klauß vermutet, dass dies einen Selektionsprozess widerspiegelt, da Menschen mit geistigen Behinderungen und einer Abhängigkeit oder Gefährdung seltener aus einem Wohnheim in offenere Wohnformen umziehen dürfen (vgl. ebd., 33).

Es läge die Vermutung nahe, dass mit zunehmender Normalisierung der Lebensweise,bei der Fremdkontrolle und Freizeitangebote abnehmen, die Zahl der Betroffenen steigen würde. Diese Tendenz deckte sich nicht mit den Ergebnissen der Erhebung in Sachsen - Anhalt. Die Betreuer und Leiter der Einrichtungen sahen 2003 keine großen Unterschiede im Vergleich zu „vor 5 Jahren“ bzw. „vor 10 Jahren“. Aber 50% konnten keine Angabe zu „vor 10 Jahren“ und immerhin 35 % noch zu „vor 5 Jahren“ machen (Schubert, Theunissen, 2005, 322)11.

Hingewiesen sei auch auf Kap. 2.1.2, in dem u.a. der Kontakt zu und der Umgang mit Alkohol bei einer Gruppe von Menschen mit geistigen Behinderungen beschrieben wird, die an einem Gesundheitspräventionsprogramm mit einem Schwerpunkt „Umgang mit Alkohol“ teilnahmen.

1998 ergab eine Untersuchung, bei der die Diagnosen von Menschen mit geistigen Behinderungen bei der Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus betrachtet wurden, dass bei 4 % Alkoholismus als Erstdiagnose und bei 9 % als Zweitdiagnose gestellt worden war. Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit spielten bei 1 % als Erst- und bei 2 % als Zweitdiagnose eine Rolle (vgl. Lingg, Theunissen, 2000, 59).

Kazin und Wittmann gehen in westlichen Gesellschaften von 1 - 2,5% Menschen mit Lernbehinderungen (IQ 70 bis 84) aus. Daraus errechnen sie, dass ca. 64 000 alkohol- kranke Menschen mit Lernbehinderungen in Deutschland leben würden. Andere Be- rechnungen kommen auf die fast vierfache Zahl an betroffenen Personen (vgl. Kazin, Wittmann, 2007, 67f).

Sarrazin (2009) kommt in ihrer Studie u.a. zu folgenden Ergebnissen:

- Der problematische Konsum ist bei Menschen mit Intelligenzminderungen zumindest nicht geringer als in der Durchschnittsbevölkerung.
- Der Kenntnisstand der Betroffenen ist eher gering. Aufklärung sei nötig.
- Illegale Substanzen und Spielsucht, welche bisher kaum beachtet wurden, spielen eine größere Rolle als bisher gedacht (vgl. ebd., 14).

Zusammenfassend betrachtet, scheint die Zahl der Betroffenen zuzunehmen. Die Schätzungen um die Jahrtausendwende gingen von erheblich weniger Menschen mit geistigen Behinderungen aus, die von einer Alkoholproblematik betroffen waren.

Inzwischen rechnen die Experten mit ähnlichen Zahlen wie in der Durchschnittsbevölkerung (vgl. dazu auch die Aussage von Hörnig in: o. N., 2009, 6).

In Kombination mit der Alkoholkrankheit tritt häufig eine weitere psychische Erkrankung auf (Komorbidität). Schizophrenie, Bipolare Störungen, Depressionen und Ängste diverser Ausprägung werden von dem Erkrankten oft mit Alkohol behandelt (Selbstmedikation), oder aber die psychischen Erkrankungen treten als Folge des Alkoholmissbrauchs auf. Häufig ist unklar, was zuerst da war: Alkoholmissbrauch oder psychische Erkrankung (vgl. Studien bei Masulek, 2008, 6 -7; Dlabel, 2008, Folie 4ff). In der wissenschaftlichen Literatur wird oft auch bei Minderbegabung und Suchterkrankung von Komorbidität gesprochen (s.u.; vgl. Oehrle, 2010, 21).

Auch bei Menschen mit geistigen Behinderungen kann es, abgesehen von den kognitiven Einschränkungen, zu einer Kombination aus verschiedenen psychischen Erkrankungen kommen. Beer (2008) geht auf Grund von anglo-amerikanischen Forschungen davon aus, dass affektive Störungen einerseits bei Menschen mit geistigen Behinderungen seltener als in der Normalbevölkerung diagnostiziert werden, aber andererseits wahrscheinlich häufiger auftreten (ebd., 50). Auch Lingg und Theunissen gehen davon aus, dass Menschen mit geistigen Behinderungen erheblich häufiger psychische Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen als Menschen ohne Behinderungen (vgl. Lingg, Theunissen, 2000, 18 und 48f). Ein ähnlicher Befund findet sich auch bei Schläfke und Häßler. So liegt die Vermutung nahe, dass auch eine Komorbidität im Sinne von psychischer Auffälligkeit und einer Suchterkrankung bei Menschen mit geistigen Behinderungen häufiger auftritt (vgl. Schläfke, Häßler, 2005, 270, vgl. auch Kazin, Wittmann, 2007, 68 und 71).

1.4. Vulnerabilität von Menschen mit geistigen Behinderungen für Suchterkrankungen

Bei der Betrachtung von „Komorbidität“ wurde klargestellt, dass es sich um zwei „Krankheiten“ handelt. Früher gingen die Mediziner davon aus, dass die geistige Behinderung eine psychische Erkrankung sei und Verhaltensauffälligkeiten verursache. Diese These hat seine absolute Gültigkeit verloren seitdem die sozialen Komponenten der Lebensumstände der betroffenen Menschen näher erforscht sind.

Grundsätzlich können wie bei Menschen ohne Behinderungen auch bei Menschen mit geistigen Behinderungen psychische Erkrankungen auftreten. Es gibt Hinweise, die darauf hindeuten, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen mit geistigen Behinderungen bzw. mit Minderbegabungen süchtig und/oder psychisch krank werden, größer ist als in der Gesamtbevölkerung (vgl. Beer, 2008, 82ff).

Dieses hängt wesentlich mit seiner besonderen Lebenssituation und seinen Einschränkungen zusammen, wie aus der Hospitalismusforschung bekannt ist. Als Beispiel sei hier nur auf E. Goffmans Studien12 über Diskulturationsfolgen und Identitätsstörungen hingewiesen, die durch das Leben in Totalen Institutionen bedingt sind.

Schinner (2008) gibt als besondere Faktoren „… kognitive, kommunikative und psychoemotionale Einschränkungen, sowie Einschränkungen der Ich-Funktionen“ an. Hinzu kämen eine „geringe motivationale Konstanz und Frustrationstoleranz“ (ebd., 154). Weiter führt er z.B. eingeschränkte oder fehlende Möglichkeiten der Selbst- bestimmung als Ursache an. So könnte der Alkoholkonsum gerade unter den restrik- tiven und von Fremdbestimmung geprägten Lebensbedingungen als Ausdruck selbst- bestimmten Handelns und als Identitätsmerkmal verstanden werden (vgl. Schinner, 2000, 7f). Er weist auch darauf hin, dass Alkoholkonsum für diese Menschen eher eine Aufwertung als eine Abwertung seiner gesellschaftlichen Stellung bedeuten kann (vgl. ebd., 7). Schliep (1999) schildert, dass sie nach ihrer Erfahrung oft Alkohol konsumieren, um ihre Defizite in Bezug auf Kontaktaufnahme, Ängste und Durchsetzungsfähigkeit zu kompensieren. Auch verknüpfen sie damit kurzfristige positive Effekte wie z.B. Verringerung von Langeweile, Verschaffung von Ansehen, Beruhigung und Entspannung (vgl. ebd., 34f). Kretschmann-Weelink (2006) verweist auch darauf, dass Menschen mit geistigen Behinderungen die Risiken und die Wirkung des Konsums schlecht einschätzen können (vgl. ebd., 50).

Betrachtet man aber die vorliegenden Zahlen und Einschätzungen zu Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit bei Menschen mit geistigen Behinderungen, so fällt auf, dass sie geringer sind als nach den obigen Ausführungen zu vermuten steht. Es liegt die Vermutung nahe, dass die durch Fremdbestimmung geprägten Lebensbedingungen, restriktiver Umgang mit Alkohol in den Behinderteneinrichtungen (Alkoholverbot in den Werkstätten, Verbot oder Restriktionen in den Wohneinrichtungen13 ) sowie eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten dabei eine wichtige Rolle spielen. Hier sei auch noch einmal auf die Vermutung von Klauß (s. Kap. 2.3) hingewiesen, nach der Alkoholismus ein Ausschlusskriterium für den Umzug aus Wohnheimen in offenere Wohnformen sein könnte.

Es wird abzuwarten sein, in wie weit sich die Häufigkeitsverteilung verändert, wenn - in Erfüllung der UN-Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen - der prozentuale Anteil der außerhalb der intensiven und restriktiven Heime Lebenden angestiegen ist.

2. Menschen mit geistigen Behinderungen im Suchthilfesystem

Menschen mit geistigen Behinderungen treten seit vielen Jahren im Suchthilfesystem auf. Das Thema „Alkohol und geistige Behinderung“ wird als Thema und in den Behinderteneinrichtungen als Problematik vermehrt wahrgenommen. Als neue Zielgruppe im Suchthilfesystem wurden sie aber erst vor kurzem „entdeckt“14. Ihre besonderen Bedürfnisse spiegeln sich im System (noch) nicht wieder. In diesem Kapitel geht es um die Darstellung theoretischer Konzepte und Überlegungen zu diesem Thema, sowie um die Beschreibung der wenigen Einrichtungen, die sich speziell mit diesem Klientel befassen.

2.1. Konzepte

Dieser Abschnitt ist zweigeteilt. In dem ersten Teil geht es um die Behandlung der Suchterkrankung bei Menschen mit geistigen Behinderungen bzw. mit Minderbegabungen. Dabei werden neben theoretischen Überlegungen auch Konzepte aus der Praxis beschrieben. In dem zweiten Teil werden Konzepte und Angebote zur Suchtprävention behandelt.

2.1.1. Behandlung Suchterkrankung

Beer (2008) beschreibt in seiner Bestandsaufnahme den Stand der Forschung im angelsächsischen Raum. Menschen mit geistigen Behinderungen werden relativ selten behandelt. Gründe hierfür werden in der geringeren Häufigkeit (vgl. ebd., 46), der selteneren Aufdeckung des Missbrauchs, dem gezielten Ausschluss von einer Aufnahme, fehlenden finanziellen Mitteln und einer Untätigkeit der Institutionen in Bezug auf diese Zielgruppe gesehen (vgl. ebd., 57). Ein weiterer Punkt sei die mangelnde Erfahrung im Suchthilfesystem beim Umgang mit Menschen mit geistigen Behinderungen (vgl. ebd., 59).

Zwar gab es Mitte der 90iger Jahre eine zunehmende Bereitschaft, süchtige Menschen mit geistigen Behinderungen zu behandeln, aber dieses Klientel profitiert wenig bis gar nicht von der normalen Behandlung (vgl. ebd., 60). Insofern wird es als notwendig betrachtet, die konventionelle Behandlung zu modifizieren und auf dieses Klientel zuzuschneiden (vgl. ebd., 61).

Beer fügt hier die Frage nach der Zuständigkeit an. Soll das Personal der Suchthilfe geschult werden, um mit diesem Klientel umgehen zu können, oder müssen die Mitarbeiter in den Behinderteneinrichtungen im Bereich Sucht entsprechende therapeutische Fähigkeiten erlernen? (vgl. ebd., 61).

Folgende Modifikationen werden als besonders wichtig erachtet:

- „Verlängerung der Behandlungsdauer, um das Verständnis zu fördern
- Gebrauch unterstützender statt konfrontativer Methoden
- Bei der Behandlung stärker als sonst die Richtung vorgeben
- Vermittlung von Informationen über Alkohol größere Priorität geben
- Behandlungsformen vereinfachen und häufiger wiederholen
- Verstärkt konkrete und spezifische Ziele formulieren, die kurzfristig erreichbar sind
- Verhaltenstherapie vermehrt mit einbeziehen  Familie des Klienten stärker involvieren
- Mehr Geduld mit dem Klienten haben
- Statt Gruppenberatung mehr Einzelberatung anbieten“ (ebd., 62).

Die Behandlung von Menschen mit geistigen Behinderungen erfordert mehr Zeit als die Behandlung von Menschen ohne geistige Behinderungen (vgl. ebd., 62). In der Gruppenberatung bräuchte dieses Klientel zusätzliche Erläuterungen und eine generelle Begleitung (vgl. ebd., 62). Nächste Bezugspersonen sollten mit einbezogen werden, auch um die Nachsorge und damit den Behandlungserfolg abzusichern und die Reintegration in die Gesellschaft zu unterstützen (vgl. ebd., 62f). Auch hier deutet sich schon die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit an, und insofern wäre ein interdisziplinärer Ansatz von Vorteil (vgl. ebd., 63).

Beer hat drei modifizierte Konzepte und Programme kurz vorgestellt. Allen ist gemeinsam, dass ihre Wirksamkeit bis zur Veröffentlichung (noch) nicht evaluiert wurde.

Bei dem „Liaison Modell“ besteht eine enge Verbindung zwischen Suchthilfesystem und dem Hilfesystem für Menschen mit einer weiteren Diagnose (z.B. geistige Behinderung, psychische Erkrankung). Ausgehend von den besonderen Bedürfnissen dieses Klientel, ist es das Ziel dieser Verbindung „… einen Austausch zwischen den beiden Hilfssystemen zu organisieren sowie entsprechende Angebote zu koordinieren“ (ebd., 64). Das Suchthilfesystem deckt „… die Bereiche Koordination der Hilfe und Planung der Nachsorge…“ (ebd., 64) ab, während das andere Hilfssystem den „…

[...]


1 In dieser Arbeit wird überwiegend die Mehrzahl verwendet. Die Benutzung der männlichen Form bedeutet natürlich nicht, dass es keine weiblichen süchtigen Menschen mit geistigen Behinderungen gibt, und stellt auch keine Diskriminierung der Frau dar, sondern dient allein der besseren Lesbarkeit.

2 Seine Arbeit wurde allerdings erst 2007 in Buchform veröffentlicht.

3 Seit 1993 wird dort ein spezielles Programm angeboten (vgl. Beer, 2004,78) 3

4 Diese Veranstaltung stieß auf so große Resonanz, dass die eigentliche Arbeit in den Workshops nicht wie geplant stattfinden konnte. Weitere Veranstaltungen sollen folgen (vgl. LWL-Kliniken Warstein und Lippstadt Abt. Suchtmedizin und Rehabilitationszentrum Sucht Südwestfalen, 2009, 4).

5 Weitere Hinweise auf die Studie finden sich in verschiedenen LWL-KS-Newsletter der Jahre 2008 bis 2010 und im Jahresbericht 2007/2008der LWL-Koordinationsstelle Sucht.

6 Sarrazin beschreibt die Vorgehensweise und Ergebnisse auf dem 2. Deutschen Suchtkongress 16.-19.09.2009 in Köln. Eine Power Point Präsentation über „Selektive und indizierte Prävention“ im Rahmen dessen Sarrazin über „RAR - Rapid Assessment and Response - sachgerechte Bedarfserhebung für Projekte der selektiven Suchtprävention“ sprach, findet sich auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit in der Suchthilfe (http://www.dg-sas.de) (Stand: 09.11.2010).

7 vgl. http://www.tactus.nl/?sid=46 und die dort veröffentlichten Newsletter des Projektes 4

8 Edelmann, G.; Tononi, G. (2002): Gehirn und Geist. München: C. H. Beck; Trevarthen, C. (2005): Action and emotion in development of the human self, its sociability and cultural intelligence: Why

9 Verwiesen sei hier allerdings auf eine neuere Studie (Sarrazin, 2009; s.u.), die zu einer anderen Einschätzung kommt.

10 Ausführlicher in: Klauß, T. (2007): Selbstverletzendes Verhalten - weshalb schädigen Menschen ihren Körper. Online im Internet: http://www.ph-heidelberg.de/org/allgemein/fileadmin/user_upload/wp/klauss/ svv.pdf (Stand: 12.11.2010).

11 Dieser Befund relativiert sich aber, wenn man berücksichtigt, dass noch 2006(!) fast 90 % der Menschen mit geistigen Behinderungen in zentralen Großeinrichtungen wohnten, während nur 10 % in offeneren Wohnformen lebten (vgl. McManama, 2010, 249).

12 Goffman, E. (1971): Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen. Frankfurt/M: Suhrkamp

13 vgl. dazu die Anmerkung von Theunissen, 2004, 212: ein von der Einrichtungsleitung verfügtes generelles Alkoholverbot bzw. stark eingeschränkte Konsummöglichkeiten in den Wohnstätten sind weit verbreitet; in nur einer Einrichtung hatten die Bewohner das Alkoholverbot selbst beschlossen. Vgl. zum Thema Selbstbestimmung und Alkoholkonsum die Anmerkung von McManama in ihrem Vortrag 2000 in Himmelskron („Was willst Du, dass ich Dir tun soll“): die Aufgabe der Mitarbeiter sei es nicht Menschen mit geistigen Behinderungen vor der Gefahr „Alkohol“ zu schützen, sondern ihm die Entscheidung, ob er konsumieren möchte oder nicht, selbst überlassen. Unterstützung bräuchte er, um einen angemessenen Umgang mit dem Genussmittel zu erlernen. Vgl. dazu auch den Artikel von Kretschmann-Weelink (2008) „Ich weiß doch selbst, was ich will“ zum Thema Selbstbestimmung, Normalisierung, Inklusion und Sucht.

14 Auf der 50. DHS-Fachtagung im November 2010 ist ein Thema „Gesellschaft im Wandel - neue Zielgruppen der Suchthilfe“ in der es auch um Menschen mit geistiger Behinderung geht (vgl. Programmheft und Flyer der DHS zur 50. Fachtagung Sucht vom 8. - 10.11.2010 in Essen)

Ende der Leseprobe aus 56 Seiten

Details

Titel
Menschen mit geistigen Behinderungen im Suchthilfesystem
Untertitel
Bestandaufnahme und Versorgungspfade
Hochschule
Hamburger Fern-Hochschule
Note
1
Autor
Jahr
2010
Seiten
56
Katalognummer
V204871
ISBN (eBook)
9783656314844
ISBN (Buch)
9783656316534
Dateigröße
767 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Suchterkrankung bei Menschen mit geistigen Behinderungen, Alkoholismus bei Menschen mit geistigen Behinderungen, Entwöhnungsbehandlung bei Menschen mit geistigen Behinderungen, Suchtprävention bei Menschen mit geistigen Behinderungen, Suchtbehandlung für Menschen mit geistigen Behinderungen, Suchthilfesystem und Behinderteneinrichtungen, Selbsthilfegruppen und alkoholkranke Menschen mit geistigen Behinderungen, Alkoholraten bei Menschen mit geistigen Behinderungen, Enthospitalsierung und Alkohol- und Drogenkonsum, Deinstitutionalsierung und Alkohol- und Drogenkonsum
Arbeit zitieren
Martin W. Prins (Autor:in), 2010, Menschen mit geistigen Behinderungen im Suchthilfesystem , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/204871

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